Landesbauordnung
| 3. Teil - Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung (§§ 11 - 16c) |
(1) 1Bauliche Anlagen sind mit ihrer Umgebung so in Einklang zu bringen, daß sie das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht verunstalten oder deren beabsichtigte Gestaltung nicht beeinträchtigen. 2Auf Kultur- und Naturdenkmale und auf erhaltenswerte Eigenarten der Umgebung ist Rücksicht zu nehmen.
(2) Bauliche Anlagen sind so zu gestalten, daß sie nach Form, Maßstab, Werkstoff, Farbe und Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander nicht verunstaltet wirken.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für
| 1. | Werbeanlagen, die keine baulichen Anlagen sind, | |
| 2. | Automaten, die vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind, | |
| 3. | andere Anlagen und Grundstücke im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2. |
(4) In reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten, Dorfgebieten und Kleinsiedlungsgebieten sind nur für Anschläge bestimmte Werbeanlagen sowie Werbeanlagen an der Stätte der Leistung zulässig.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), in Kraft getreten am 01.08.2019.
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Rechtsprechung zu § 11 LBO
82 Entscheidungen zu § 11 LBO in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2023 - 3 S 938/23
Baden-Württemberg; kommunale Satzung über das Anbringen von Werbeanlagen ...
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2025 - 5 S 584/24
Baurechtliche Genehmigung von für Anschläge bestimmte Werbeanlagen
- VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 8 S 2135/21
Rechtswidrige Untersagung der Errichtung zweier ihr im vereinfachten Verfahren ...
Zum selben Verfahren:
- VG Sigmaringen, 22.04.2021 - 4 K 1209/20
Fremdwerbung; Dorfgebiet; Rechtsänderung im Verfahren
- VG Sigmaringen, 22.04.2021 - 4 K 1209/20
- VG Karlsruhe, 12.12.2017 - 1 K 847/15
Plakatanschlagtafel im allgemeinen Wohngebiet
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.2021 - 8 S 3331/19
Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren zur Errichtung einer ...
- VG Freiburg, 18.04.2023 - 3 K 1796/22
Ausschluss von Werbeanlagen für Fremdwerbung
- VG Freiburg, 12.12.2017 - 3 K 4193/16
Rechtfertigung des Ausschlusses von Fremdwerbeanlagen
- VG Karlsruhe, 12.07.2017 - 4 K 7092/16
Baugenehmigung für Fremdwerbeanlage im unbeplanten Innenbereich; Gebietscharakter ...
- VGH Baden-Württemberg, 26.07.2016 - 3 S 1241/15
Werbeverbot in Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten; Auswirkungen des Verbots auf ...
Querverweise
Auf § 11 LBO verweisen folgende Vorschriften:
- Landesbauordnung (LBO)
- Verwaltungsverfahren, Baulasten
- § 56 (Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen)
- Rechtsvorschriften, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 73 (Rechtsverordnungen)
Redaktionelle Querverweise zu § 11 LBO:
- Landesbauordnung (LBO)
- Allgemeine Vorschriften
- § 2 IX (Begriffe) (zu § 11 III Nr. 1, IV)
- Rechtsvorschriften, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 74 I (Örtliche Bauvorschriften)