Zur neuen Fassung von § 13 LDSG.
Landesdatenschutzgesetz
Zweiter Abschnitt - Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (§§ 13 - 20a) |
(1) Das Erheben personenbezogener Daten ist zulässig, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist.
(2) Personenbezogene Daten, die nicht aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden, sind beim Betroffenen mit seiner Kenntnis zu erheben.
(3) Personenbezogene Daten dürfen beim Betroffenen ohne seine Kenntnis nur erhoben werden, wenn
(4) Bei Dritten dürfen personenbezogene Daten nur erhoben werden, wenn
1. | einer der in § 15 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 genannten Fälle vorliegt oder | |
2. | die zu erfüllende Aufgabe ihrer Art nach eine solche Erhebung erforderlich macht und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ihr überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften vom 07.02.2011 (GBl. S. 43), in Kraft getreten am 01.04.2011.
rechtlichen Religions-
gesellschaften § 18Übermittlung an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs § 19Übermittlung für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung § 20Übermittlung an Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes § 20aVideobeobachtung und Videoaufzeichnung (Videoüberwachung)
Rechtsprechung zu § 13 LDSG a.F.
13 Entscheidungen zu § 13 LDSG a.F. in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.2017 - 2 S 2439/16
Normenkontrolle gegen Kurtaxerhebung
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.2017 - 10 S 745/17
Zulassung eines Kfz auf Kommanditgesellschaft
- VGH Baden-Württemberg, 22.11.1996 - 10 S 15/96
Übermittlung von Patientendaten durch Gesundheitsämter im Rahmen der Amtshilfe
Zum selben Verfahren:
- VG Stuttgart, 20.01.1995 - 18 K 28/93
Verpflichtung eines Staatlichen Gesundheitsamts zur Amtshilfe; Rechtliche ...
- VG Stuttgart, 20.01.1995 - 18 K 28/93
- VG Karlsruhe, 27.05.2013 - 2 K 3249/12
Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten
- VGH Baden-Württemberg, 14.02.1991 - 10 S 1767/90
Zur Löschung und Vernichtung von personenbezogenen Daten bei der Polizei
- VGH Baden-Württemberg, 20.06.1990 - 10 S 342/90
Löschung beim Landesamt für Verfassungsschutz gespeicherter Daten
- VG Sigmaringen, 22.01.2004 - 6 K 2524/02
Rundfunkgebührenpflicht des Arbeitgebers für mitarbeitereigene Geräte
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 10 S 1283/04
Zulässigkeit der Datenübermittlung an Fahrerlaubnisbehörde; Strafurteil
Zum selben Verfahren: