Hier: Landesdatenschutzgesetz in der bis zum 20. Juni 2018 geltenden Fassung.
Zur neuen Fassung.
Baden-Württemberg

Landesdatenschutzgesetz

In der Fassung vom 18.09.2000 (GBl. S. 648)

Außer Kraft getreten aufgrund Gesetzes vom 12.06.2018 (GBl. S. 173) m.W.v. 21.06.2018
Alte Fassung

Erster Abschnitt

§ 1 Aufgabe des Gesetzes

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Zulässigkeit der Datenverarbeitung

§ 5 Rechte des Betroffenen

§ 6 Datengeheimnis

§ 7 Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag

§ 8 Automatisiertes Abrufverfahren

§ 8a Gemeinsame Verfahren

§ 9 Technische und organisatorische Maßnahmen

§ 10 Behördlicher Datenschutzbeauftragter

§ 11 Verfahrensverzeichnis

§ 12 Vorabkontrolle

Zweiter Abschnitt

§ 13 Erhebung

§ 14 Unterrichtung bei der Erhebung

§ 15 Speicherung, Veränderung und Nutzung

§ 16 Übermittlung an Stellen innerhalb des öffentlichen Bereichs

§ 17 Übermittlung an Stellen der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften

§ 18 Übermittlung an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs

§ 19 Übermittlung für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung

§ 20 Übermittlung an Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes

§ 20a Videobeobachtung und Videoaufzeichnung (Videoüberwachung)

Dritter Abschnitt

§ 21 Auskunft

§ 22 Berichtigung

§ 23 Löschung

§ 24 Sperrung

§ 25 Schadensersatz

Vierter Abschnitt

§ 26 Bestellung und Rechtsstellung

§ 27 Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz

§ 28 Kontrolle durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz

§ 29 Pflicht zur Unterstützung

§ 30 Mitteilung des Ergebnisses der Kontrolle, Beanstandungen

§ 31 Weitere Aufgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz

§ 32 Meldung an den Landesbeauftragten für den Datenschutz

§ 32a Gebühren für Amtshandlungen im nichtöffentlichen Bereich

Fünfter Abschnitt

§ 33 Verarbeitung besonderer Arten personenbezogener Daten

§ 33a Datenverarbeitung in der gemeinsamen Dienststelle

§ 34 Zweckbindung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen

§ 35 Verarbeitung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen

§ 36 Datenverarbeitung bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen

§ 37 Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Südwestrundfunk

§ 38 Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz

§ 39 (weggefallen)

Sechster Abschnitt

§ 40 Ordnungswidrigkeiten

§ 41 Straftaten

§ 42 Übergangsvorschriften (aufgehoben)

§ 43 Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes

§ 44 Änderung des Vermessungsgesetzes

§ 45 Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes

§ 46 Änderung des Feuerwehrgesetzes

§ 47 Änderung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über Bildschirmtext

§ 48 Änderung des Meldegesetzes

§ 49 Inkrafttreten

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