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Hier: Landesdatenschutzgesetz in der bis zum 20. Juni 2018 geltenden Fassung.
Zur neuen Fassung.
Baden-Württemberg

Landesdatenschutzgesetz

In der Fassung vom 18.09.2000 (GBl. S. 648)

Außer Kraft getreten aufgrund Gesetzes vom 12.06.2018 (GBl. S. 173) m.W.v. 21.06.2018
Alte Fassung

Erster Abschnitt

§ 1Aufgabe des Gesetzes

§ 2Anwendungsbereich

§ 3Begriffsbestimmungen

§ 4Zulässigkeit der Datenverarbeitung

§ 5Rechte des Betroffenen

§ 6Datengeheimnis

§ 7Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag

§ 8Automatisiertes Abrufverfahren

§ 8aGemeinsame Verfahren

§ 9Technische und organisatorische Maßnahmen

§ 10Behördlicher Datenschutzbeauftragter

§ 11Verfahrensverzeichnis

§ 12Vorabkontrolle

Zweiter Abschnitt

§ 13Erhebung

§ 14Unterrichtung bei der Erhebung

§ 15Speicherung, Veränderung und Nutzung

§ 16Übermittlung an Stellen innerhalb des öffentlichen Bereichs

§ 17Übermittlung an Stellen der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften

§ 18Übermittlung an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs

§ 19Übermittlung für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung

§ 20Übermittlung an Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes

§ 20aVideobeobachtung und Videoaufzeichnung (Videoüberwachung)

Dritter Abschnitt

§ 21Auskunft

§ 22Berichtigung

§ 23Löschung

§ 24Sperrung

§ 25Schadensersatz

Vierter Abschnitt

§ 26Bestellung und Rechtsstellung

§ 27Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz

§ 28Kontrolle durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz

§ 29Pflicht zur Unterstützung

§ 30Mitteilung des Ergebnisses der Kontrolle, Beanstandungen

§ 31Weitere Aufgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz

§ 32Meldung an den Landesbeauftragten für den Datenschutz

§ 32aGebühren für Amtshandlungen im nichtöffentlichen Bereich

Fünfter Abschnitt

§ 33Verarbeitung besonderer Arten personenbezogener Daten

§ 33aDatenverarbeitung in der gemeinsamen Dienststelle

§ 34Zweckbindung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen

§ 35Verarbeitung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen

§ 36Datenverarbeitung bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen

§ 37Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Südwestrundfunk

§ 38Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz

§ 39(weggefallen)

Sechster Abschnitt

§ 40Ordnungswidrigkeiten

§ 41Straftaten

§ 42Übergangsvorschriften (aufgehoben)

§ 43Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes

§ 44Änderung des Vermessungsgesetzes

§ 45Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes

§ 46Änderung des Feuerwehrgesetzes

§ 47Änderung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über Bildschirmtext

§ 48Änderung des Meldegesetzes

§ 49Inkrafttreten

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