Zur neuen Fassung von § 3 LDSG.
Landesdatenschutzgesetz
Erster Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 12) |
(1) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).
(2) 1Verarbeiten ist das Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln, Nutzen, Sperren und Löschen personenbezogener Daten. 2Im Einzelnen ist, ungeachtet der dabei angewendeten Verfahren:
(3) Verantwortliche Stelle ist jede Stelle, die personenbezogene Daten für sich selbst verarbeitet oder durch andere im Auftrag verarbeiten lässt.
(4) Empfänger ist jede Person oder Stelle, die Daten erhält, mit Ausnahme des Betroffenen.
(5) Dritter ist jede Person oder Stelle außerhalb der verantwortlichen Stelle, ausgenommen der Betroffene sowie diejenige Person und Stelle, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet.
(6) Anonymisieren ist das Verändern personenbezogener Daten in der Weise, dass Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können.
(7) Pseudonymisieren ist das Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren.
(8) Automatisiert ist eine Datenverarbeitung, wenn sie durch Einsatz eines elektronischen Datenverarbeitungssystems programmgesteuert durchgeführt wird.
(10) 1Eine Akte ist jede sonstige amtlichen oder dienstlichen Zwecken dienende Unterlage. 2Nicht hierunter fallen Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen.
beauftragter § 11Verfahrens-
verzeichnis § 12Vorabkontrolle
Rechtsprechung zu § 3 LDSG a.F.
22 Entscheidungen zu § 3 LDSG a.F. in unserer Datenbank:
- VG Freiburg, 19.10.2017 - 8 K 1889/16
Informationszugangs zwecks Erlangung amtlicher Informationen zu rein ...
- VG Sigmaringen, 30.01.2014 - 2 K 2218/12
Personen nach § 197 Abs. 1 Satz 1 BauGB; Reichweite der Auskunftspflicht
- VG Freiburg, 14.02.2013 - 4 K 1115/12
Polizeiliche Rund-um-die-Uhr-Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter
- VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2108/11
Preisgabe des Namens des Verdeckten Ermittlers an Betroffenen
- VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2113/11
Rechtmäßigkeit der Anordnung einer verdeckten Ermittlung; Datenerhebung über ...
- VG Sigmaringen, 20.05.2015 - 5 K 5439/14
Weitergabe von Sicherungskopien der E-Mail-Postfächer einer früheren ...
- VG Karlsruhe, 27.05.2013 - 2 K 3249/12
Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13
Anspruch auf Löschung von kopierten Daten aus dienstlicher Kennung; ...
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13
- VG Freiburg, 27.11.2012 - 3 K 1607/11
Übertragung der Befugnis zur Anordnung von besonderen Mitteln der Datenerhebung
- VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2107/11
Feststellung der Rechtswidrigkeit des Einsatzes eines Polizeibeamten als ...
Querverweise
Auf § 3 LDSG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- (LDSG a.F.)
- Besondere Bestimmungen
- § 33a (Datenverarbeitung in der gemeinsamen Dienststelle)
- Naturschutzgesetz (NatSchG)
- Organisation und Zuständigkeit
- § 68 (Datenverarbeitung)