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Das Signaturgesetz ist mit Wirkung vom 29.07.2017 aufgehoben worden.
Siehe nun Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und Vertrauensdienstegesetz (Art. 1 des eIDAS-Durchführungsgesetzes)
Deutschland

Signaturgesetz
(Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen)

Gesetz vom 16.05.2001 (BGBl. I S. 876), in Kraft getreten am 22.05.2001

Außer Kraft getreten aufgrund Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2745) m.W.v. 29.07.2017
Außer Kraft

Erster Abschnitt

§ 1Zweck und Anwendungsbereich

§ 2Begriffsbestimmungen

§ 3Zuständige Behörde

Zweiter Abschnitt

§ 4Allgemeine Anforderungen

§ 5Vergabe von qualifizierten Zertifikaten

§ 6Unterrichtungspflicht

§ 7Inhalt von qualifizierten Zertifikaten

§ 8Sperrung von qualifizierten Zertifikaten

§ 9Qualifizierte Zeitstempel

§ 10Dokumentation

§ 11Haftung

§ 12Deckungsvorsorge

§ 13Einstellung der Tätigkeit

§ 14Datenschutz

Dritter Abschnitt

§ 15Freiwillige Akkreditierung von Zertifizierungsdiensteanbietern

§ 16Zertifikate der zuständigen Behörde

Vierter Abschnitt

§ 17Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen

§ 18Anerkennung von Prüf- und Bestätigungsstellen

Fünfter Abschnitt
Aufsicht (§§ 19 - 20)

§ 19Aufsichtsmaßnahmen

§ 20Mitwirkungspflicht

Sechster Abschnitt

§ 20aVerfahren über eine einheitliche Stelle

§ 21Bußgeldvorschriften

§ 22Gebühren, Auslagen und Beiträge

§ 23Ausländische elektronische Signaturen und Produkte für elektronische Signaturen

§ 24Rechtsverordnung

§ 25Übergangsvorschriften

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