Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 8. Abschnitt - Ermittlungsmaßnahmen (§§ 94 - 111q) |
(1) 1Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände darf der Durchsuchung beiwohnen. 2Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar zuzuziehen.
(2) 1Dem Inhaber oder der in dessen Abwesenheit zugezogenen Person ist in den Fällen des § 103 Abs. 1 der Zweck der Durchsuchung vor deren Beginn bekanntzumachen. 2Diese Vorschrift gilt nicht für die Inhaber der in § 104 Abs. 2 bezeichneten Räume.
überwachung § 100bOnline-Durchsuchung § 100cAkustische Wohnraumüberwachung § 100dKernbereich privater Lebensgestaltung; Zeugnisverweigerungs-
berechtigte § 100eVerfahren bei Maßnahmen nach den §§ 100a bis 100c § 100fAkustische Überwachung außerhalb von Wohnraum § 100gErhebung von Verkehrsdaten § 100hWeitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum § 100iTechnische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten § 100jBestandsdaten-
auskunft § 100kErhebung von Nutzungsdaten bei digitalen Diensten § 101Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen § 101aGerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -
auswertung; Benachrichtigungs-
pflichten bei Verkehrs-
und Nutzungsdaten § 101bStatistische Erfassung; Berichtspflichten § 102Durchsuchung bei Beschuldigten § 103Durchsuchung bei anderen Personen § 104Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit § 105Verfahren bei der Durchsuchung § 106Hinzuziehung des Inhabers eines Durchsuchungsobjekts § 107Durchsuchungs-
bescheinigung; Beschlagnahme-
verzeichnis § 108Beschlagnahme anderer Gegenstände § 109Kenntlichmachung beschlagnahmter Gegenstände § 110Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien § 110aVerdeckter Ermittler § 110bVerfahren beim Einsatz eines Verdeckten Ermittlers § 110cBefugnisse des Verdeckten Ermittlers § 110dBesonderes Verfahren bei Einsätzen zur Ermittlung von Straftaten nach den §§ 176e und 184b des Strafgesetzbuches § 110e(weggefallen) § 111Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugänglichen Orten § 111aVorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis § 111bBeschlagnahme zur Sicherung der Einziehung oder Unbrauchbarmachung § 111cVollziehung der Beschlagnahme § 111dWirkung der Vollziehung der Beschlagnahme; Rückgabe beweglicher Sachen § 111eVermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung § 111fVollziehung des Vermögensarrestes § 111gAufhebung der Vollziehung des Vermögensarrestes § 111hWirkung der Vollziehung des Vermögensarrestes § 111iInsolvenzverfahren § 111jVerfahren bei der Anordnung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes § 111kVerfahren bei der Vollziehung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes § 111lMitteilungen § 111mVerwaltung beschlagnahmter oder gepfändeter Gegenstände § 111nHerausgabe beweglicher Sachen § 111oVerfahren bei der Herausgabe § 111pNotveräußerung § 111qBeschlagnahme von Verkörperungen eines Inhalts und Vorrichtungen
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Rechtsprechung zu § 106 StPO
63 Entscheidungen zu § 106 StPO in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 S 2679/19
Anordnung der Durchsuchung von Räumen in einem vereinsrechtlichen ...
- BVerwG, 16.01.2024 - 1 WNB 3.23
Abgrenzung zwischen Rechtsbehelfen nach der WBO und der WDO
- OVG Sachsen, 25.09.2024 - 6 E 62/23
Richterliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; Anordnungsadressat; ...
- VG Stuttgart, 02.09.2022 - DL 23 K 1960/22
Statthaftigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung, gerichtet auf ...
- KG, 23.06.2017 - 5 Ws 115/17
Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe; ...
- BayObLG, 10.03.2025 - 203 StObWs 12/25
Strafgefangener, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, Entscheidung des ...
Zum selben Verfahren:
- LG Regensburg, 29.11.2024 - SR StVK 162/24
Antragsgegner, Haftraum, Ermessensentscheidung, Antrag auf gerichtliche ...
- LG Regensburg, 29.11.2024 - SR StVK 162/24
- OVG Niedersachsen, 19.12.2024 - 13 OB 144/24
Bedeutung der gesetzlichen Voraussetzung für die Zulässigkeit von Beschlagnahmen ...
- BayObLG, 30.10.2023 - 203 StObWs 407/23
Durchsuchung des Haftraums - Anwesenheit des Gefangenen
- OVG Saarland, 10.02.2021 - 2 B 367/20
Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege
Querverweise
Auf § 106 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Strafvollstreckung
- § 459g (Vollstreckung von Nebenfolgen)
- Vereinsgesetz (VereinsG)
- Verbot von Vereinen
- § 4 (Ermittlungen)
- Untersuchungsausschussgesetz (PUAG)
- § 29 (Herausgabepflicht)