Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
| Teil 2 - Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 4 - 32) |
| Abschnitt 1 - Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 4 - 14b) |
(1) 1Sofern ein in Anlage 1 Spalte 1 mit einem "X" gekennzeichnetes Vorhaben ein Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben ist und nicht länger als zwei Jahre durchgeführt wird, besteht für dieses Vorhaben eine UVP-Pflicht abweichend von § 6 nur, wenn sie durch die allgemeine Vorprüfung festgestellt wird. 2Für die Vorprüfung gilt § 7 Absatz 1 und 3 bis 7 entsprechend. 3Bei der allgemeinen Vorprüfung ist die Durchführungsdauer besonders zu berücksichtigen.
(2) Ein Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben ist ein Vorhaben, das ausschließlich oder überwiegend der Entwicklung und Erprobung neuer Verfahren oder Erzeugnisse dient.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20.07.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 29.07.2017 | Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung | 20.07.2017 |
verträglichkeits-
prüfung § 5Feststellung der UVP-Pflicht § 6Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben § 7Vorprüfung bei Neuvorhaben § 8UVP-Pflicht bei Störfallrisiko § 9UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben § 10UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 11UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist § 12UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist § 13Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 14Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben § 14aBesondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen § 14bAnwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577
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Rechtsprechung zu § 14 UVPG
20 Entscheidungen zu § 14 UVPG in unserer Datenbank:
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2026 - 2 M 64/26
Rückbau und Wiedernutzbarmachung einer bereits in der ehemaligen DDR betriebenen ...
- VG Karlsruhe, 12.04.2021 - 9 K 3203/19
Zuständigkeit bei rechtshängigen Klagen gegen Windenergieanlagen nach ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - 22 A 1704/20
Keine Zulassung der Berufung mangels ernstlicher Zweifel bei Rechtsschutz gegen ...
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 10 S 1327/20
Klage eines Umweltverbandes gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ...
- VG Cottbus, 25.09.2020 - 5 L 292/19
Genehmigung für die Erweiterung des Geflügelschlachthofes in Königs Wusterhausen ...
- OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 LB 148/20
Beweisantrag, bedingter; Beweisantrag, unbedingter; Koordinierungsgebot; ...
- VGH Hessen, 17.02.2021 - 2 A 698/16
Berufung des BUND gegen Abbau von Kies und Sand in der Südosterweiterung des ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 241/17
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Niedersachsen, 09.08.2019 - 12 MS 34/19
Abfallbehandlungsanlage; Abfalllagerhalle; Betriebsplanzulassung; Brandschutz; ...
Das UVP-Gesetz wurde zum 29.07.2017 grundlegend überarbeitet. Die bisherige Rechtsprechung finden Sie unter der alten Fassung.
Querverweise
Auf § 14 UVPG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 5 (Feststellung der UVP-Pflicht)
- Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)
- § 65 (Planfeststellung; Plangenehmigung)