Umwandlungsgesetz
| Fünftes Buch - Formwechsel (§§ 190 - 304) |
| Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 190 - 213) |
1Sind die in dem Formwechselbeschluss bestimmten Anteile an dem Rechtsträger neuer Rechtsform nicht angemessen oder ist die Mitgliedschaft bei diesem kein ausreichender Gegenwert für die Anteile oder die Mitgliedschaft bei dem formwechselnden Rechtsträger, so kann jeder Anteilsinhaber, dessen Recht, gegen die Wirksamkeit des Formwechselbeschlusses Klage zu erheben, nach § 195 Abs. 2 ausgeschlossen ist, von dem Rechtsträger einen Ausgleich durch bare Zuzahlung verlangen. 2Die angemessene Zuzahlung wird auf Antrag durch das Gericht nach den Vorschriften des Spruchverfahrensgesetzes bestimmt. 3§ 15 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22.02.2023
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.03.2023 | Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze | 22.02.2023 |
beschlusses § 195Befristung und Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss § 196Verbesserung des Beteiligungs-
verhältnisses § 197Anzuwendende Gründungsvorschriften § 198Anmeldung des Formwechsels § 199Anlagen der Anmeldung § 200Firma oder Name des Rechtsträgers § 201Bekanntmachung des Formwechsels § 202Wirkungen der Eintragung § 203Amtsdauer von Aufsichtsrats-
mitgliedern § 204Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten § 205Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des formwechselnden Rechtsträgers § 206Geltendmachung des Schadenersatz-
anspruchs § 207Angebot der Barabfindung § 208Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung § 209Annahme des Angebots § 210Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss § 211Anderweitige Veräußerung § 212Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung § 213Unbekannte Aktionäre
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Rechtsprechung zu § 196 UmwG
29 Entscheidungen zu § 196 UmwG in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 02.07.2018 - 26 W 4/17
Kriterien für die Wertermittlung in Abfindungsfällen
Zum selben Verfahren:
- LG Düsseldorf, 20.01.2017 - 39 O 102/08
FPB Holding: Spruchverfahren wegen Umwandlung in KG beendet
- LG Düsseldorf, 20.01.2017 - 39 O 102/08
- LG Dortmund, 19.03.2007 - 18 AktE 5/03
Festsetzung der angemessenen Barabfindung gemäß § 207 UmwG und eines ...
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- OLG Düsseldorf, 27.05.2009 - 26 W 5/07
CAPM wichtigstes Modell zur Feststellung risikogerechter Kapitalkosten
- OLG Düsseldorf, 27.05.2009 - 26 W 5/07
- OLG Schleswig, 27.10.2004 - 2 W 97/04
- OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 19 W 3/00
- OLG Stuttgart, 19.03.2008 - 20 W 3/06
Spruchstellenverfahren: Antragsberechtigung bei Veräußerung von Anteilen nach ...
- OLG Düsseldorf, 07.03.2000 - 19 W 1/04
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 07.03.2005 - 19 W 1/04
Aktionärseigenschaft - Voraussetzung für die Berechtigung zur Einleitung eines ...
- OLG Düsseldorf, 07.03.2005 - 19 W 1/04
- BGH, 23.11.2007 - BLw 26/06
Rechtsnatur und Voraussetzungen des Anspruchs auf bare Zuzahlung
Querverweise
Auf § 196 UmwG verweisen folgende Vorschriften:
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Grenzüberschreitende Umwandlung
- Grenzüberschreitender Formwechsel
- § 333 (Grenzüberschreitender Formwechsel)