Umwandlungsgesetz
| Fünftes Buch - Formwechsel (§§ 190 - 304) |
| Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 190 - 213) |
Das für die Anmeldung der neuen Rechtsform oder des Rechtsträgers neuer Rechtsform zuständige Gericht hat die Eintragung der neuen Rechtsform oder des Rechtsträgers neuer Rechtsform nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekanntzumachen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 05.07.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2022 | Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) | 05.07.2021 | |
| 01.01.2007 | Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister | 10.11.2006 |
beschlusses § 195Befristung und Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss § 196Verbesserung des Beteiligungs-
verhältnisses § 197Anzuwendende Gründungsvorschriften § 198Anmeldung des Formwechsels § 199Anlagen der Anmeldung § 200Firma oder Name des Rechtsträgers § 201Bekanntmachung des Formwechsels § 202Wirkungen der Eintragung § 203Amtsdauer von Aufsichtsrats-
mitgliedern § 204Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten § 205Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des formwechselnden Rechtsträgers § 206Geltendmachung des Schadenersatz-
anspruchs § 207Angebot der Barabfindung § 208Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung § 209Annahme des Angebots § 210Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss § 211Anderweitige Veräußerung § 212Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung § 213Unbekannte Aktionäre
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Rechtsprechung zu § 201 UmwG
15 Entscheidungen zu § 201 UmwG in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 20.10.2005 - 19 W 11/04
Verschmelzung: Antrag auf die gerichtliche Bestimmung eines Ausgleichs durch bare ...
- OLG Frankfurt, 08.10.2009 - 20 W 210/05
Spruchverfahren: Bestimmung der Angemessenheit der Barabfindung bzw. des ...
- OLG Schleswig, 27.10.2004 - 2 W 97/04
- OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 19 W 3/00
- OLG Stuttgart, 19.03.2008 - 20 W 3/06
Spruchstellenverfahren: Antragsberechtigung bei Veräußerung von Anteilen nach ...
- FG Niedersachsen, 12.11.2009 - 6 K 31/09
Fortführung von Verlusten eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) nach dessen ...
- FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02
Zurückweisung einer Rechtsanwalts-AG wegen fehlender Zulassung
- FG Münster, 18.10.2007 - 3 K 3608/04
Abfindungszahlung als gewerblicher Veräußerungsgewinn nach dem Ausscheiden aus ...
- FG Münster, 13.12.2007 - 3 K 3579/04
Anwendung der steuerlichen Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs. 1 ...
- LG München I, 24.09.2009 - 5 HKO 5697/09
Aktiengesellschaft: Wirksamkeit des Beschlusses einer Hauptsversammlung über ...
Querverweise
Auf § 201 UmwG verweisen folgende Vorschriften:
- Gemeindeordnung (GemO)
- Gemeindewirtschaft
- Unternehmen und Beteiligungen
- § 102c (Umwandlung)