Rechtsprechung
EuGH, 09.09.2003 - C-151/02 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 93/104/EG - Begriffe 'Arbeitszeit und 'Ruhezeit - Bereitschaftsdienst eines Arztes in einem Krankenhaus
- Europäischer Gerichtshof
Jaeger
- EU-Kommission
Landeshauptstadt Kiel gegen Norbert Jaeger.
Richtlinie 93/104 des Rates Artikel 2 Nummern 1 und 2
1. Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 93/104 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung - Begriffe Arbeitszeit" und Ruhezeit"
- EU-Kommission
Landeshauptstadt Kiel gegen Norbert Jaeger
Angleichung der Rechtsvorschriften , Sozialvorschriften
- IWW
- Wolters Kluwer
Vorlagefragen in einem Rechtsstreit über die Definition der Begriffe Arbeitszeit und Ruhezeit im Sinne der Richtlinie 93/104 im Rahmen des von einem Arzt geleisteten Bereitschaftsdienstes in einem Krankenhaus; Begriffe "Arbeitszeit" und "Ruhezeit"; Schutz der Sicherheit ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Bereitschaftsdienst von Krankenhausärzten als Arbeitszeit
- hensche.de
Bereitschaftsdienst, Arbeitszeit
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung Art. 2; ; ArbzG vom 6. Juni 1994 § 3; ; ArbzG vom 6. Juni 1994 § 5; ; BAG-TV § 15
- ra-felsmann.de
Bereitschaftszeit von Ärzten ist Arbeitszeit
- anwalt-kiel.com
Bereitschaftszeit von Ärzten ist Arbeitszeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 93/104/EG - Begriffe Arbeitszeit und Ruhezeit - Bereitschaftsdienst eines Arztes in einem Krankenhaus
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Bereitschaftsdienst eines Arztes im Krankenhaus in vollem Umfang Arbeitszeit i. S. der Richtlinie 93/104/EG ? Möglichkeit des Ausruhens an der Arbeitsstelle nicht relevant
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Rechtsangleichung - BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT GELEISTET WIRD, HANDELT ES SICH IN VOLLEM UMFANG UM ARBEITSZEIT, AUCH WENN DER ARZT SICH IN DER ZEIT, IN DER ER NICHT IN ANSPRUCH GENOMMEN WIRD, AN DER ARBEITSSTELLE AUSRUHEN ...
- IWW (Kurzinformation)
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bereitschaftsdienst - Arbeitszeit?
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Jaeger
- 123recht.net (Pressebericht, 9.9.2003)
Ärztlicher Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
- aerzteblatt.de (Information zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Arbeitszeiten im Krankenhaus: Gipfel der Unverbindlichkeit
- aerzteblatt.de (Information zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Bereitschaftsdienste: Für die Ärzte ändert sich zunächst wenig
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Wie kann sich der Chefarzt gegen die Folgen des Bereitschaftsdienst-Urteils absichern?
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein - Auslegung der Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 307, S. 18) - Nationale Regelung der Arbeitsbereitschaft des ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2971
- MDR 2003, 1236
- NVwZ 2004, 79 (Ls.)
- EuZW 2003, 655
- NZA 2003, 1019
- DVBl 2003, 1379
- BB 2003, 2063
- BB 2003, 873
- DB 2003, 2066
Wird zitiert von ... (325) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 03.10.2000 - C-303/98
DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER …
Auszug aus EuGH, 09.09.2003 - C-151/02
Die Auslegung des Arbeitszeitbegriffs im Urteil des Gerichtshofes vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-303/98 (Simap, Slg. 2000, I-7963) sei auf die vorliegende Rechtssache übertragbar, da die Ausgangssituation im Wesentlichen vergleichbar sei.Zudem gelte das Urteil Simap nicht für den vorliegenden Fall; die spanischen Ärzte hätten nämlich im Rahmen der Dienste zur medizinischen Grundversorgung in vollem Umfang ihre Tätigkeiten ausgeübt, wogegen die deutschen Ärzte durchschnittlich während maximal 49 % des Bereitschaftsdienstes zur Wahrnehmung beruflicher Aufgaben herangezogen würden.
Andererseits weisen weder der Rahmen noch die Natur der Tätigkeiten eines solchen Arztes relevante Unterschiede gegenüber denen in der Rechtssache, die zum Urteil Simap geführt hat, auf, die die vom Gerichtshof in diesem Urteil vorgenommene Auslegung der Richtlinie 93/104 in Frage stellen könnten.
Eine Unterscheidung zwischen diesen beiden Tätigkeiten kann nicht unter Hinweis darauf vorgenommen werden, dass die Ärzte der Teams zur medizinischen Grundversorgung in der Rechtssache, die zum Urteil Simap geführt habe, eine ununterbrochene Arbeitszeit von bis zu 31 Stunden ohne Nachtruhe gehabt hätten, während bei einem Bereitschaftsdienst wie demjenigen des Ausgangsverfahrens die maßgebliche nationale Regelung gewährleiste, dass die Zeiten, während deren der Betroffene zur Wahrnehmung einer beruflichen Aufgabe herangezogen werde, nicht mehr als 49 % der Bereitschaftsdienstzeit insgesamt betrügen, so dass er während mehr als der Hälfte dieser Zeit nicht tätig zu werden brauche.
Wie nämlich der Generalanwalt in Fußnote 3 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ergibt sich aus der spanischen Regelung, die zum Urteil Simap geführt hat, nicht, dass die Ärzte, die im Krankenhaus Bereitschaftsdienst leisten, während des gesamten Dienstes präsent und aktiv sein müssen.
Der Umstand, dass der Gerichtshof sich im Urteil Simap nicht ausdrücklich zu der den Ärzten, die einen Bereitschaftsdienst in Form persönlicher Anwesenheit im Krankenhaus leisten, gegebenen Möglichkeit geäußert hat, sich während der Zeiten, in denen sie nicht zur Arbeitsleistung herangezogen werden, auszuruhen oder zu schlafen, ist insoweit ohne Bedeutung.
Die von den fünf Mitgliedstaaten, die gemäß Artikel 20 der EG-Satzung des Gerichtshofes schriftliche Erklärungen abgegeben haben, erhobenen Einwände betreffend die wirtschaftlichen und organisatorischen Auswirkungen, die sich aus einer Erstreckung der im Urteil Simap getroffenen Entscheidung auf einen Fall wie denjenigen des Ausgangsverfahrens ergeben würden, können diese Auslegung nicht in Frage stellen.
Aus alledem folgt, dass das Ergebnis, zu dem der Gerichtshof im Urteil Simap gelangt ist, nämlich dass der Bereitschaftsdienst, den die Ärzte der Teams zur medizinischen Grundversorgung in Form persönlicher Anwesenheit in der Gesundheitseinrichtung leisten, insgesamt als Arbeitszeit im Sinne Richtlinie 93/104 anzusehen ist, unabhängig von den tatsächlich von den Betroffenen erbrachten Arbeitsleistungen, auch für Bereitschaftsdienste gelten muss, die in derselben Form von einem Arzt wie dem Kläger in dem Krankenhaus erbracht werden, in dem er beschäftigt ist.
- EuGH, 12.11.1996 - C-84/94
DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG …
Auszug aus EuGH, 09.09.2003 - C-151/02
Jede andere Auslegung würde dem Ziel der Richtlinie 93/104 zuwiderlaufen, den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu harmonisieren (vgl. Urteil vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-5755, Randnrn. - EuGH, 15.12.1993 - C-292/92
Hünermund u.a. / Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Auszug aus EuGH, 09.09.2003 - C-151/02
Vorab sei darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 234 EG zwar nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicher Rechtsnormen mit dem Gemeinschaftsrecht oder über die Auslegung nationaler Vorschriften entscheiden kann, dass er aber befugt ist, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über eine solche Vereinbarkeit zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-292/92, Hünermund u. a., Slg. 1993, I-6787, Randnr. 8, vom 3. Mai 2001 in der Rechtssache C-28/99, Verdonck u. a., Slg. 2001, I-3399, Randnr. 28, und vom 27. November 2001 in den verbundenen Rechtssachen C-285/99 und C-286/99, Lombardini und Mantovani, Slg. 2001, I-9233, Randnr. 27).
- EuGH, 26.06.2001 - C-173/99
BECTU
Auszug aus EuGH, 09.09.2003 - C-151/02
Zur Beantwortung der so umformulierten Fragen ist zunächst festzustellen, dass sich sowohl aus Artikel 118a EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden), der die Rechtsgrundlage der Richtlinie 93/104 darstellt, als auch aus deren erster, vierter, siebter und achter Begründungserwägung sowie aus dem Wortlaut ihres Artikels 1 Absatz 1 ergibt, dass durch diese Richtlinie Mindestvorschriften festgelegt werden sollen, die dazu bestimmt sind, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer durch eine Angleichung namentlich der innerstaatlichen Arbeitszeitsvorschriften zu verbessern (vgl. Urteil vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-173/99, BECTU, Slg. 2001, I-4881, Randnr. 37). - EuGH, 27.11.2001 - C-285/99
Impresa Lombardini
Auszug aus EuGH, 09.09.2003 - C-151/02
Vorab sei darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 234 EG zwar nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicher Rechtsnormen mit dem Gemeinschaftsrecht oder über die Auslegung nationaler Vorschriften entscheiden kann, dass er aber befugt ist, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über eine solche Vereinbarkeit zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-292/92, Hünermund u. a., Slg. 1993, I-6787, Randnr. 8, vom 3. Mai 2001 in der Rechtssache C-28/99, Verdonck u. a., Slg. 2001, I-3399, Randnr. 28, und vom 27. November 2001 in den verbundenen Rechtssachen C-285/99 und C-286/99, Lombardini und Mantovani, Slg. 2001, I-9233, Randnr. 27). - EuGH, 03.07.2001 - C-241/99
CIG
Auszug aus EuGH, 09.09.2003 - C-151/02
Nachdem der Gerichtshof in Randnummer 51 des Urteils Simap festgestellt hat, dass Überstunden unter den Begriff "Arbeitszeit" im Sinne der Richtlinie 93/104 fallen, ist er in Randnummer 52 dieses Urteils zu dem Ergebnis gelangt, dass der Bereitschaftsdienst, den die Ärzte der Teams zur medizinischen Grundversorgung in Form persönlicher Anwesenheit in der Gesundheitseinrichtung leisten, insgesamt als Arbeitszeit und gegebenenfalls als Überstunden im Sinne dieser Richtlinie anzusehen ist, während beim Bereitschaftsdienst in Form von Rufbereitschaft nur die Zeit, die für die tatsächliche Erbringung von Leistungen der medizinischen Grundversorgung aufgewandt wird, als Arbeitszeit anzusehen ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 3. Juli 2001 in der Rechtssache C-241/99, CIG, Slg. 2001, I-5139, Randnummern 33 f.). - EuGH, 03.05.2001 - C-28/99
Verdonck u.a.
Auszug aus EuGH, 09.09.2003 - C-151/02
Vorab sei darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 234 EG zwar nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicher Rechtsnormen mit dem Gemeinschaftsrecht oder über die Auslegung nationaler Vorschriften entscheiden kann, dass er aber befugt ist, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über eine solche Vereinbarkeit zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-292/92, Hünermund u. a., Slg. 1993, I-6787, Randnr. 8, vom 3. Mai 2001 in der Rechtssache C-28/99, Verdonck u. a., Slg. 2001, I-3399, Randnr. 28, und vom 27. November 2001 in den verbundenen Rechtssachen C-285/99 und C-286/99, Lombardini und Mantovani, Slg. 2001, I-9233, Randnr. 27).
- EuGH, 14.05.2019 - C-55/18
Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichtet
Was im Übrigen die von der spanischen Regierung und der Regierung des Vereinigten Königreichs angesprochenen Kosten betrifft, die mit einem solchen System für die Arbeitgeber verbunden sein könnten, ist darauf hinzuweisen, dass, wie sich aus dem vierten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/88 ergibt, der wirksame Schutz der Sicherheit und der Arbeitnehmergesundheit nicht rein wirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet werden darf (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Juni 2001, BECTU, C-173/99, EU:C:2001:356, Rn. 59, sowie vom 9. September 2003, Jaeger, C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 66 und 67). - EuGH, 10.09.2015 - C-266/14
Die Fahrten, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort zwischen …
Diese Harmonisierung der Arbeitszeitgestaltung auf der Ebene der Europäischen Union soll einen besseren Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer durch Gewährung von - u. a. täglichen und wöchentlichen - Mindestruhezeiten und angemessenen Ruhepausen sowie die Festlegung einer durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, bezüglich deren ausdrücklich klargestellt ist, dass sie auch die Überstunden einschließt, gewährleisten (vgl. Urteile BECTU, C-173/99, EU:C:2001:356, Rn. 37 und 38, Jaeger, C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 46, …sowie Beschluss Grigore, C-258/10, EU:C:2011:122, Rn. 40).Sodann hat der Gerichtshof zum Begriff "Arbeitszeit" im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2003/88 wiederholt entschieden, dass die Richtlinie diesen Begriff als jede Zeitspanne definiert, während deren ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder seine Aufgaben wahrnimmt, und dass dieser Begriff im Gegensatz zur Ruhezeit zu sehen ist, da beide Begriffe einander ausschließen (Urteile Jaeger, C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 48, Dellas u. a., C-14/04, EU:C:2005:728, Rn. 42, …sowie Beschlüsse Vorel, C-437/05, EU:C:2007:23, Rn. 24, und Grigore, C-258/10, EU:C:2011:122, Rn. 42).
- EuGH, 21.02.2018 - C-518/15
Matzak - Rufbereitschaft zuhause als Arbeitszeit
Diese Verpflichtungen, aufgrund deren der betroffene Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort während der Bereitschaftszeiten nicht frei bestimmen kann, sind als Bestandteil der Wahrnehmung seiner Aufgaben anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2003, Jaeger, C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 63, …sowie Beschluss vom 4. März 2011, Grigore, C-258/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:122, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).Unter diesen Umständen ist nur die Zeit, die für die tatsächliche Erbringung von Leistungen aufgewandt wird, als "Arbeitszeit" im Sinne der Richtlinie 2003/88 anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2003, Jaeger, C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05
Dienstreise - Arbeitszeit
Nach der Rechtsprechung des EuGH sind Bereitschaftsdienste insgesamt und nicht nur die Zeiten aktiver Betätigung Arbeitszeit iSd. der Arbeitszeit-Richtlinie 93/104/EG (vgl. EuGH 3. Oktober 2000 - C-303/98 - [Simap] EuGHE I 2000, 7963, 7997; 3. Juli 2001 - C-241/99 - [CIG] EuGHE I 2001, 5139; 9. September 2003 - C-151/02 - [Jaeger] EuGHE I 2003, 8389).Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (3. Oktober 2000 - C-303/98 - [Simap] EuGHE I 2000, 7963, 7997; 3. Juli 2001 - C-241/99 - [CIG] EuGHE I 2001, 5139; 9. September 2003 - C-151/02 - [Jaeger] EuGHE I 2003, 8389) zu der früheren Richtlinie 93/104/EG, die insoweit gleiche Regelungen enthielt, sind Zeiten des Bereitschaftsdienstes Arbeitszeit, nicht aber Zeiten der Rufbereitschaft.
Mit den Entscheidungen zum Bereitschaftsdienst und zur Rufbereitschaft (3. Oktober 2000 - C-303/98 - [Simap] EuGHE I 2000, 7963, 7997; 3. Juli 2001 - C-241/99 - [CIG] EuGHE I 2000, 5139; 9. September 2003 - C-151/02 - [Jaeger] EuGHE I 2003, 8389) hat der EuGH die charakteristischen Merkmale des Begriffs "Arbeitszeit" aufgezeigt.
- EuGH, 09.03.2021 - C-580/19
Offenbach - Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft
So hat der Gerichtshof zum einen in Bezug auf Bereitschaftszeiten an Arbeitsplätzen, die sich nicht in der Wohnung des Arbeitnehmers befanden, festgestellt, dass es für das Vorliegen der charakteristischen Merkmale des Begriffs "Arbeitszeit" im Sinne der Richtlinie 2003/88 entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer persönlich an dem vom Arbeitgeber bestimmten Ort anwesend sein und ihm zur Verfügung stehen muss, um gegebenenfalls sofort seine Leistungen erbringen zu können (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2000, Simap, C-303/98, EU:C:2000:528, Rn. 48, vom 9. September 2003, Jaeger, C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 63, …sowie vom 1. Dezember 2005, Dellas u. a., C-14/04, EU:C:2005:728, Rn. 48).Folglich ist dieser gesamte Zeitraum, unabhängig von den Arbeitsleistungen, die der Arbeitnehmer darin tatsächlich erbringt, als "Arbeitszeit" im Sinne der Richtlinie 2003/88 einzustufen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2003, Jaeger, C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 65…, vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, EU:C:2004:584, Rn. 93, …und vom 1. Dezember 2005, Dellas u. a., C-14/04, EU:C:2005:728, Rn. 46 und 58).
- EuGH, 05.10.2004 - C-397/01
BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE …
45 Mit Entscheidung vom 14. Januar 2003 hat der Gerichtshof das Verfahren in diesen Rechtssachen bis zur mündlichen Verhandlung in der Rechtssache C-151/02 (Jaeger, Urteil vom 9. September 2003, Slg. 2003, I-8389) ausgesetzt, die am 25. Februar 2003 stattfand.67 Die in Artikel 1 Absatz 3 der Richtlinie 93/104 vorgesehenen Ausnahmen von ihrem Anwendungsbereich müssen als Ausnahmen von der Gemeinschaftsregelung über die Arbeitszeitgestaltung so ausgelegt werden, dass ihr Umfang auf das zur Wahrung der Interessen, deren Schutz sie ermöglichen, unbedingt Erforderliche begrenzt wird (entsprechend Urteil Jaeger, Randnr. 89).
Diese gemeinschaftsweite Harmonisierung der Arbeitszeitgestaltung soll einen besseren Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer durch die Gewährung von - u. a. täglichen und wöchentlichen - Mindestruhezeiten und angemessenen Ruhepausen gewährleisten (Urteil Jaeger, Randnrn.
93 Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang bereits entschieden, dass Bereitschaftsdienste, die ein Arbeitnehmer in Form persönlicher Anwesenheit an dem von seinem Arbeitgeber bestimmten Ort leistet, in vollem Umfang als Arbeitszeit im Sinne der Richtlinie 93/104 anzusehen sind, unabhängig davon, dass der Betroffene während dieses Dienstes tatsächlich keine ununterbrochene berufliche Tätigkeit ausübt (Urteil Jaeger, Randnrn.
96 Darüber hinaus lässt Artikel 15 der Richtlinie 93/104 nach der mit dieser eingeführten Regelung zwar grundsätzlich die Anwendung oder Einführung nationaler Vorschriften zu, die für den Schutz der Sicherheit oder Gesundheit der Arbeitnehmer günstiger sind, doch dürfen die Mitgliedstaaten oder die Sozialpartner Abweichungen nur von einigen - ausdrücklich genannten - Richtlinienbestimmungen vorsehen (Urteil Jaeger, Randnr. 80).
Die Bundesrepublik Deutschland hat von dieser Abweichungsmöglichkeit jedoch keinen Gebrauch gemacht (Urteil Jaeger, Randnr. 85).
99 Darüber hinaus ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass die Mitgliedstaaten die Bedeutung der Bestimmungen der Richtlinie 93/104 nicht einseitig festlegen dürfen, indem sie den Anspruch der Arbeitnehmer darauf, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreitet, wie er in Artikel 6 Nummer 2 dieser Richtlinie vorgesehen ist, irgendwelchen Bedingungen oder Beschränkungen unterwerfen (in diesem Sinne Urteil Jaeger, Randnrn.
Jede andere Auslegung würde das Ziel der Richtlinie verkennen, einen wirksamen Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer dadurch zu gewährleisten, dass ihnen tatsächlich Mindestruhezeiten gewährt werden (Urteil Jaeger, Randnrn.
- EuGH, 09.11.2017 - C-306/16
Die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss nicht notwendigerweise an dem auf …
In Anbetracht dieses wesentlichen Zieles müssen jedem Arbeitnehmer angemessene Ruhezeiten zur Verfügung stehen (Urteile vom 9. September 2003, Jaeger, C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 92, …und vom 23. Dezember 2015, Kommission/Griechenland, C-180/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:840, Rn. 51). - EuGH, 09.03.2021 - C-344/19
Eine Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft stellt nur dann in vollem …
Sodann seien, anders als in der Rechtssache, in der das Urteil vom 9. September 2003, Jaeger (C-151/02, EU:C:2003:437), ergangen sei, die Möglichkeiten von D. J., frei über seine Zeit zu verfügen und seinen eigenen Interessen nachzugehen, aufgrund der Eigenart seines Arbeitsplatzes begrenzt gewesen und nicht wegen des Erfordernisses der Erreichbarkeit.Die verschiedenen Bestimmungen der Richtlinie 2003/88 über Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeiten sind besonders wichtige Regeln des Sozialrechts der Union, die jedem Arbeitnehmer zugutekommen müssen (…Urteil vom 10. September 2015, Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras, C-266/14, EU:C:2015:578, Rn. 24) und deren Einhaltung Erwägungen rein wirtschaftlicher Art nicht untergeordnet werden darf (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2003, Jaeger, C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 66 und 67).
Denn nur eine solche autonome Auslegung kann die volle Wirksamkeit der Richtlinie und eine einheitliche Anwendung der genannten Begriffe in sämtlichen Mitgliedstaaten sicherstellen (vgl. In diesem Sinne Urteil vom 9. September 2003, Jaeger, C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 58).
Jede andere Auslegung würde der Richtlinie 2003/88 ihre praktische Wirksamkeit nehmen und ihrer Zielsetzung zuwiderlaufen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2003, Jaeger, C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 59, …und vom 1. Dezember 2005, Dellas u. a., C-14/04, EU:C:2005:728, Rn. 45, …sowie Beschluss vom 11. Januar 2007, Vorel, C-437/05, EU:C:2007:23, Rn. 26).
So hat der Gerichtshof zum einen in Bezug auf Bereitschaftszeiten an Arbeitsplätzen, die sich nicht in der Wohnung des Arbeitnehmers befanden, festgestellt, dass es für das Vorliegen der charakteristischen Merkmale des Begriffs "Arbeitszeit" im Sinne der Richtlinie 2003/88 entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer persönlich an dem vom Arbeitgeber bestimmten Ort anwesend sein und ihm zur Verfügung stehen muss, um gegebenenfalls sofort seine Leistungen erbringen zu können (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2000, Simap, C-303/98, EU:C:2000:528, Rn. 48, vom 9. September 2003, Jaeger, C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 63, …sowie vom 1. Dezember 2005, Dellas u. a., C-14/04, EU:C:2005:728, Rn. 48).
Folglich ist dieser gesamte Zeitraum, unabhängig von den Arbeitsleistungen, die der Arbeitnehmer darin tatsächlich erbringt, als "Arbeitszeit" im Sinne der Richtlinie 2003/88 einzustufen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2003, Jaeger, C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 65…, vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, EU:C:2004:584, Rn. 93, …sowie vom 1. Dezember 2005, Dellas u. a., C-14/04, EU:C:2005:728, Rn. 46 und 58).
Außerdem ist ein solches Verbot für sich genommen weniger geeignet, diesem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu nehmen, während der Bereitschaftszeit über die Zeit, in der er nicht in Anspruch genommen wird, frei zu verfügen (vgl. hierzu Urteil vom 9. September 2003, Jaeger, C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 65).
- VG Lüneburg, 02.05.2023 - 3 A 146/22
Bahnreisezeiten eines Arbeitnehmers bei der regelmäßigen Überführung von …
Der Begriff der Arbeitszeit steht dabei im Gegensatz zur Ruhezeit, beide Begriffe schließen einander aus (…EuGH, Urt. v. 10.9.2015 - C-266/14 -, juris Rn. 25; vgl. auch EuGH, Urt. v. 9.9.2003 - C-151/02 -, juris Rn. 48).Auf diesem Weg soll die volle Wirksamkeit der Richtlinie und eine einheitliche Anwendung der genannten Begriffe in sämtlichen Mitgliedstaaten sichergestellt werden (vgl. EuGH, Urt. v. 9.9.2003 - C-151/02 -, juris Rn. 58).
Die Mitgliedstaaten dürfen den Anspruch des Arbeitnehmers auf ordnungsgemäße Berücksichtigung der Arbeitszeiten und dementsprechend der Ruhezeiten durch das nationale Recht keinerlei Bedingungen unterwerfen, da dieser Anspruch sich unmittelbar aus den Vorschriften der Richtlinie ergibt (vgl. EuGH, Urt. v. 9.9.2003 - C-151/02 -, juris Rn. 59;… Urt. v. 9.3.2021 - C-344/19 -, juris Rn. 31 f.).
Auch wenn die Fahrer der Klägerin während der Zugfahrten essen, trinken oder schlafen können, müssen sie sich außerhalb ihres familiären und sozialen Umfeldes aufhalten (…vgl. hierzu EuGH, Urt. v. 3.10.2000 - C-303/98 -, juris Rn. 50; Urt. v. 9.9.2003 - C-151/02 -, juris Rn. 65) und stehen der Klägerin als Arbeitgeberin währenddessen zur Verfügung, ohne sich dem entziehen zu können.
- OVG Niedersachsen, 11.03.2020 - 5 LB 49/18
Arbeitszeit; beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch; Bereitschaftsdienst; …
- VG Berlin, 24.03.2015 - 14 K 184.14
Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft; Arbeitszeit der Erzieherinnen und …
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2013 - 4 S 94/12
Zur Frage, ob die Tätigkeit als "Einsatzleiter vom Dienst" bei der Feuerwehr als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2011 - 4 A 1403/08
Arbeitszeit - Teilnahme an Betriebsversammlung
- BAG, 23.06.2010 - 10 AZR 543/09
Arbeitszeit der Werkfeuerwehr
- BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 123/19
Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG
- EuGH, 25.11.2010 - C-429/09
Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - …
- BVerwG, 08.05.2019 - 8 C 3.18
Arbeitszeitgesetz auf Erzieher in Wohngruppen mit alternierender Betreuung …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 31.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- EuGH, 14.10.2010 - C-428/09
Union syndicale Solidaires Isère - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11
Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu …
- BFH, 14.12.2005 - X R 20/04
Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. § 10 Abs. 3 EStG
- BFH, 19.01.2010 - X R 53/08
Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der …
- BAG, 24.01.2006 - 1 ABR 6/05
Höchstzulässige Wochenarbeitszeit bei Alttarifverträgen - § 14 DRK-TV
- EuGH, 01.12.2005 - C-14/04
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE EINSTUFUNG VON BEREITSCHAFTSDIENSTEN ALS …
- EuGH, 26.07.2017 - C-175/16
Hälvä u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 17 - …
- EuGH, 14.12.2023 - C-206/22
Sparkasse Südpfalz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit und …
- BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 93/03
Bereitschaftsdienst - Arbeitszeit - Kirchliche Regelung
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 10 B 17.18
Pausenzeiten unter Bereithaltungspflicht als Arbeitszeit
- BVerwG, 29.04.2021 - 2 C 18.20
Freizeitausgleich für Polizeibeamte aus Anlass des G7-Gipfels in Elmau und der …
- BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 32.10
Feuerwehr, Mehrarbeit, Zuvielarbeit, Freizeitausgleich, Ausgleichsanspruch, Treu …
- BAG, 23.06.2010 - 10 AZR 544/09
Arbeitszeit einer Werksfeuerwehr - Bereitschaftsruhe nach § 5 Abs 2 MTV Chemische …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-175/16
Hälvä u.a.
- BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 261/20
Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 23.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
- BVerwG, 19.04.2018 - 2 C 40.17
Freizeitausgleich für verlängerte Arbeitszeit bei der Leipziger Feuerwehr
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 70.11
Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.2012 - 2 A 11355/11
Bereitschaftsdienst der Feuerwehr auch während Arbeitspausen
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-350/06
Schultz-Hoff - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Art. 7 - Recht auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-266/14
Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras - Schutz der …
- EuGH, 11.01.2007 - C-437/05
Vorel - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Sozialpolitik - Schutz der …
- BFH, 18.11.2009 - X R 34/07
Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß - …
- BFH, 18.11.2009 - X R 6/08
Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen …
- BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14
Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst - Anrechnung auf Sollarbeitszeit
- BVerwG, 29.04.2021 - 2 C 33.20
Freizeitausgleich für Polizeibeamte aus Anlass des G7-Gipfels in Elmau und der …
- BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 90.07
Bereitschaftsdienst; Erschwerniszulage; Dienst zu ungünstigen Zeiten; …
- BVerwG, 17.12.2003 - 6 P 7.03
Nachwirkung einer gekündigten Dienstvereinbarung; Vereinbarkeit mit europäischem …
- BFH, 09.12.2009 - X R 28/07
Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß; keine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2015 - 1 A 421/14
Klagen von Personenschützern an den deutschen Botschaften Bagdad und Kabul wegen …
- BFH, 18.11.2009 - X R 9/07
Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der …
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 21.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
- EuGH, 14.10.2010 - C-243/09
Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - …
- EuGH, 07.09.2006 - C-484/04
DER BRITISCHE LEITFADEN ÜBER DIE ARBEITSZEIT VERSTÖSST GEGEN DAS …
- BVerwG, 29.04.2021 - 2 C 32.20
Freizeitausgleich für Polizeibeamte aus Anlass des G7-Gipfels in Elmau und der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2020 - 1 A 1512/18
Ruhezeiten der Bundespolizisten beim G7-Gipfel 2015 waren Bereitschaftsdienst
- EuGH, 12.10.2004 - C-313/02
Wippel - Richtlinie 97/81/EG - Richtlinie 76/207/EWG - Sozialpolitik - …
- VG Augsburg, 18.04.2024 - Au 2 K 22.1325
Recht der Landesbeamten, Staatsanwalt, Jour-Dienst, Zulage für Dienst zu …
- BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 616/06
Arbeitszeit und Entgelt - Werksfeuerwehr in der chemischen Industrie
- BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 256/20
Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern
- Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2015 - C-87/14
Kommission / Irland
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-561/19
Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte seine Rechtsprechung (die …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 36.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- EuGH, 20.01.2016 - C-428/14
Auf dem Gebiet des Wettbewerbs existieren die Kronzeugenregelungen der Union und …
- BVerwG, 13.10.2022 - 2 C 7.21
Pausen in "Bereithaltung" als Arbeitszeit
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2020 - C-580/19
Stadt Offenbach am Main (Période d'astreinte d'un pompier) - Vorlage zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - 1 A 2655/07
Anspruch eines bei der Berufsfeuerwehr tätigen Brandmeisters auf Gewährung eines …
- BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 9.03
Alimentation; Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Gemeinschaftsrecht; …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2006 - C-484/04
Kommission / Vereinigtes Königreich - Arbeitszeit - Tägliche und wöchentliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2020 - 1 A 1671/18
Ruhezeiten der Bundespolizisten beim G7-Gipfel 2015 waren Bereitschaftsdienst
- VG Arnsberg, 25.10.2016 - 2 K 3697/14
- OVG Niedersachsen, 11.03.2020 - 5 LB 48/18
Arbeitszeit; beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch; Bereitschaftsdienst; …
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 3.16
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
- VG Arnsberg, 25.10.2016 - 2 K 1577/15
- BVerwG, 20.10.2020 - 2 B 36.20
Finanzieller Ausgleichsanspruch von Feuerwehrbeamten für über die regelmäßige …
- BAG, 16.09.2020 - 7 AZR 491/19
Arbeitsbefreiung für Personalratstätigkeit - Teilnahme an einer Sitzung des …
- BFH, 04.02.2010 - X R 52/08
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2004 - 1 A 2426/02
Gewährung von Mehrarbeitsvergütung an Feuerwehrbeamte; Voraussetzungen der …
- OVG Niedersachsen, 03.04.2018 - 5 LA 109/16
Alarmierungshäufigkeit; Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Freizeit; OrgL-Dienst; …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-518/15
Matzak
- VGH Baden-Württemberg, 30.09.2014 - 4 S 1918/13
Soldat; geleistete Zuvielarbeit; unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - 1 A 2652/07
Gewährung von Freizeitausgleich für Feuerwehrbeamte aufgrund der Überschreitung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2020 - 6 A 2634/18
Bereitschaftsdienst Freizeitausgleich Dienstbefreiung Polizeibeamter maßgeblicher …
- BFH, 04.02.2010 - X R 58/08
Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung - …
- BVerwG, 01.12.2020 - 2 B 38.20
Ausgleichsanspruch von Feuerwehrbeamten für über die regelmäßige Arbeitszeit …
- BVerwG, 01.12.2020 - 2 B 39.20
Streit um den Ausgleichsanspruch von Feuerwehrbeamten für über die regelmäßige …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2005 - 1 A 2722/04
Qualifizierung des von einem Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2019 - C-588/18
Fetico u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/88/EG - …
- ArbG Berlin, 21.06.2006 - 86 Ca 26096/05
Bereitschaftsdienst; Schulhausmeister; Überschreitung der höchstzulässigen …
- EuGH, 13.09.2007 - C-307/05
Del Cerro Alonso - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung über …
- BVerwG, 20.10.2020 - 2 B 47.20
Finanzieller Ausgleichsanspruch von Feuerwehrbeamten für über die regelmäßige …
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2019 - 2 A 10719/18
Beamtenrecht; unionsrechtlicher Haftungsanspruch; Mehrarbeitsvergütung; …
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 4 S 169/13
An die Deutsche Botschaft in Bagdad zum Personenschutz abgeordneter …
- BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 579/09
Tariflicher Zusatzurlaub - Nachtarbeit - Bereitschaftsdienst
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2020 - C-344/19
Radiotelevizija Slovenija (Période d'astreinte dans un lieu reculé) - Vorlage zur …
- BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 257/20
Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.2005 - 10 A 10727/05
Fahrzeit für Beamten keine Dienstzeit
- BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 277/20
Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern
- BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 619/11
Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw - Gleichbehandlung …
- BVerwG, 01.12.2020 - 2 B 50.20
Streit um den Ausgleichsanspruch von Feuerwehrbeamten für über die regelmäßige …
- BVerwG, 01.12.2020 - 2 B 49.20
Streit um den Ausgleichsanspruch von Feuerwehrbeamten für über die regelmäßige …
- BVerwG, 20.10.2020 - 2 B 37.20
Finanzieller Ausgleichsanspruch von Feuerwehrbeamten für über die regelmäßige …
- BVerwG, 17.02.2022 - 2 C 5.21
Finanzieller Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit eines Polizeibeamten
- BVerwG, 01.12.2020 - 2 B 40.20
Streit um den Ausgleichsanspruch von Feuerwehrbeamten für über die regelmäßige …
- BVerwG, 01.12.2020 - 2 B 42.20
Streit um den Ausgleichsanspruch von Feuerwehrbeamten für über die regelmäßige …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2019 - 7 Sa 312/18
Rufbereitschaft einer Betreuerin und Hauswirtschafterin - Abgrenzung zum …
- BVerwG, 01.12.2020 - 2 B 52.20
Streit um den Ausgleichsanspruch von Feuerwehrbeamten für über die regelmäßige …
- BVerwG, 01.12.2020 - 2 B 43.20
Streit um den Ausgleichsanspruch von Feuerwehrbeamten für über die regelmäßige …
- BVerwG, 01.12.2020 - 2 B 45.20
Streit um den Ausgleichsanspruch von Feuerwehrbeamten für über die regelmäßige …
- BVerwG, 01.12.2020 - 2 B 41.20
Streit um den Ausgleichsanspruch von Feuerwehrbeamten für über die regelmäßige …
- BVerwG, 01.12.2020 - 2 B 48.20
Streit um den Ausgleichsanspruch von Feuerwehrbeamten für über die regelmäßige …
- BVerwG, 01.12.2020 - 2 B 46.20
Streit um den Ausgleichsanspruch von Feuerwehrbeamten für über die regelmäßige …
- BVerwG, 20.10.2020 - 2 B 51.20
Finanzieller Ausgleichsanspruch von Feuerwehrbeamten für über die regelmäßige …
- OVG Niedersachsen, 11.03.2020 - 5 LB 63/18
Arbeitszeit; beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch; Bereitschaftsdienst; …
- VG Chemnitz, 03.07.2019 - 3 K 2020/15
Pause oder Arbeitszeit? Polizist in Uniform beim Mittagessen
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 32.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- OVG Sachsen, 17.11.2020 - 2 A 960/19
Arbeitszeit; Anrechnung von Pausenzeiten
- BVerwG, 20.10.2020 - 2 B 44.20
Finanzieller Ausgleichsanspruch von Feuerwehrbeamten für über die regelmäßige …
- BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 503/02
Vergütung von Bereitschaftsdienst
- BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 37.10
Voller Freizeitausgleich für Überschreitungen der Höchstarbeitszeit bei der …
- OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LC 178/09
Einbeziehung des von einem Beamten geleisteten Bereitschaftsdienstes in die …
- OVG Niedersachsen, 18.06.2007 - 5 LC 225/04
Vereinbarkeit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 56 Stunden …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-477/21
MÁV-START - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 37.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 33.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- EuGH, 31.01.2008 - C-380/05
DIE ITALIENISCHE REGELUNG ÜBER DIE ZUTEILUNG VON FUNKFREQUENZEN FÜR TÄTIGKEITEN …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-206/22
Sparkasse Südpfalz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 3 A 2225/09
Anspruch eines Kriminalhauptkommissars im Ruhestand auf finanziellen Ausgleich …
- EuGH, 21.10.2010 - C-227/09
Accardo u.a. - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der …
- BFH, 18.11.2009 - X R 45/07
Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der …
- BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 258/20
Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - 1 A 2795/09
Umfang und Voraussetzungen einer Hinzurechnung von Fahrtzeiten bei Dienstreisen …
- OVG Niedersachsen, 07.12.2005 - 11 LC 91/04
Voraussetzungen für den Verstoß eines Rettungsdienstträgers gegen das im …
- BVerwG, 30.10.2018 - 2 A 4.17
Anordnung; Anweisung; Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung; BND; Beamter; Begriff; …
- VG Bremen, 18.11.2016 - 6 K 358/14
Entschädigung für rechtswidrig angeordnete Mehrarbeit - Arbeitszeitrichtlinie; …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2005 - C-131/04
Robinson-Steele - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - …
- EuGH, 18.01.2007 - C-385/05
Confédération générale du travail u.a. - Sozialpolitik -Richtlinien 98/59/EG und …
- BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 10.03
Alimentation; Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Gemeinschaftsrecht; …
- VG Münster, 25.06.2018 - 4 K 2062/15
- EuGH, 27.02.2014 - C-470/12
Pohotovosť - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherkreditvertrag - …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 24.11
Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu …
- LSG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - L 1 AL 55/03
Ehrenamtlicher Bereitschaftsdienst bei der Feuerwehr schließt Arbeitslosigkeit …
- BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 661/09
Tariflicher Zusatzurlaub - Bereitschaftsdienst - Ausschlussfrist
- VG Sigmaringen, 24.01.2008 - 6 K 847/07
Nachträglicher Freizeitausgleich des Beamten für dauerhaft …
- LAG Niedersachsen, 14.05.2009 - 7 Sa 1481/08
Tarifliche Bereitschaftsruhe als Bereitschaftsdienst
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-311/21
TimePartner Personalmanagement - Vorlage zur Vorabentscheidung - Leiharbeit - …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 34.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- VG Freiburg, 27.04.2017 - 3 K 1344/14
Abgeltung von Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Rufbereitschaft; zeitnahe …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 30.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2011 - C-571/10
Kamberaj - Richtlinie 2000/43/EG - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes …
- BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 93.07
Bereitschaftsdienst; Erschwerniszulage; Dienst zu ungünstigen Zeiten; …
- OVG Hamburg, 22.04.2008 - 1 Bs 13/08
Dienstzeitregelung bei der Hamburger Feuerwehr gilt vorläufig weiter
- BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 259/20
Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern
- OVG Sachsen, 22.06.2020 - 2 A 878/18
Freizeitausgleich; Bundespolizei; Bereitschaftsdienst; G7-Gipfel
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 44.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 43.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 42.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - 2 A 11328/17
Abgrenzung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
- VG Berlin, 02.12.2015 - 26 K 58.14
Voller Freizeitausgleich für Mehrarbeit im polizeilichen Bereitschaftsdienst
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 36.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2009 - 6 N 2.08
Dienstreisen; Kriminalhauptkommissar; Personenschützer; Personenschutz; …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2007 - C-341/05
NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT MENGOZZI KÖNNEN GEWERKSCHAFTEN DURCH KOLLEKTIVE …
- VG Stade, 25.02.2004 - 6 A 1204/00
Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei Rettungsdiensten; Aufhebung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2021 - C-742/19
Ministrstvo za obrambo
- BVerwG, 28.11.2018 - 2 B 29.18
Gewährung eines einheitlichen Freizeitausgleichs nach dem …
- OVG Niedersachsen, 03.04.2018 - 5 LA 64/17
Alarmierungshäufigkeit; Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Freizeit; OrgL-Dienst; …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 35.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- LAG Hamm, 16.11.2017 - 17 Sa 898/17
Bereitschaftsdienst in Pflege- und Betreuungseinrichtungen auch für die Zeit …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 39.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 35.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 41.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 40.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 38.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 22.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
- LAG Berlin, 11.11.2005 - 2 TaBV 1134/05
Begriff der Arbeitszeit
- BVerwG, 03.01.2005 - 2 B 57.04
Arbeitsrechtliche Bewertung eines von einem Beamten geleisteten Dienstes; Eine …
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 24.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
- VG Stuttgart, 05.12.2012 - 3 K 1353/12
Auslandsabordnung; Mehrarbeit; Abgrenzung von Bereitschaftsdienst und …
- BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 208/10
Zusatzurlaub - Nachtarbeit - Bereitschaftsdienst - TV-Ärzte HELIOS
- BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 91.07
Bereitschaftsdienst; Erschwerniszulage; Dienst zu ungünstigen Zeiten; …
- VG Bremen, 24.04.2007 - 6 K 1008/04
Anerkennung von Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit - Freizeitausgleich - …
- BVerwG, 07.04.2022 - 2 B 8.21
Anerkennung von Rufbereitschaft als Arbeitszeit
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 34.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2011 - 4 B 13.11
Feuerwehr; Zuvielarbeit; 55-Stunden-Dienst; europarechtliche/ unionsrechtliche …
- OLG Brandenburg, 28.09.2010 - Verg W 7/10
Vergabenachprüfungsverfahren: Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen; …
- OVG Bremen, 13.03.2019 - 2 LC 332/16
Entschädigung für rechtswidrig angeordnete Mehrarbeit - Ausgleichsanspruch; …
- VG Koblenz, 20.04.2005 - 2 K 2650/04
Anerkennung von Reisezeiten als Arbeitszeit; Rückfahrt vom Ort einer auswärtigen …
- OVG Niedersachsen, 12.06.2020 - 5 LC 2/18
Bereitschaftsdienst; G7-Gipfel; Ruhezeiten
- VG Düsseldorf, 24.09.2015 - 2 K 4545/14
Rufbereitschaftsdienst; Arbeitszeit; Anerkennung; Bereitschaftsdienst; Polizei; …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 19.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 18.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 14.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- LAG Hamm, 02.02.2012 - 17 Sa 1001/11
Entschädigung für über 48 Wochenstunden hinausgehende geleistete Schichtzeiten
- LAG Hessen, 04.03.2008 - 13 Sa 1364/07
Versetzung nach Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub - Arbeitsplatzgarantie - …
- EuGH, 30.04.2020 - C-211/19
Freizügigkeit
- VG Ansbach, 20.12.2016 - AN 1 K 16.00597
Bereitschaftsdienst mit einstündiger Abmarschbereitschaft bei Castoreinsatz
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 22.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 03.07.2020 - 2 B 18.20
Streit um eine Gutschrift für Reisezeiten auf dem Arbeitszeitkonto eines …
- VG Stuttgart, 04.05.2017 - 14 K 2889/16
Kriminaldauerdienst als Bereitschaftsdienst
- VG Ansbach, 20.12.2016 - AN 1 K 16.00595
Keine ausgleichspflichtige Mehrarbeit bei inaktiver Bereitschaftszeit
- VG Ansbach, 20.12.2016 - AN 1 K 16.00599
Bereitschaftsdienst mit einstündiger Abmarschbereitschaft bei Castoreinsatz
- VG Bremen, 18.11.2016 - 6 K 342/14
Entschädigung für Mehrarbeit - Arbeitszeitrichtlinie; Grundsatz der zeitnahen …
- VGH Bayern, 05.10.2016 - 3 ZB 14.2464
Keine Mehrarbeitsvergütung für Rufbereitschaft
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 883/14
Feuerwehr; Zuvielarbeit; Finanzieller Ausgleich; Verjährung; Einrede der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2013 - 4 B 51.09
Feuerwehrbeamter; Freizeitausgleich für Zuvielarbeit; finanzielle Entschädigung …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 28.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2017 - 6 A 523/14
Berücksichtigung von An- und Abreisen zu einer nebenamtlichen Tätigkeit eines …
- VG Ansbach, 20.12.2016 - AN 1 K 16.00596
Keine ausgleichspflichtige Mehrarbeit bei inaktiver Bereitschaftszeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2015 - 6 A 725/14
Freizeitausgleich oder Gewährung eines finanziellen Ausgleichs für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 16.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 17.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 31.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 25.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 23.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- EuGH, 17.09.2009 - C-404/08
Investitionsbank Sachsen-Anhalt - Vorabentscheidungsersuchen - Offensichtliche …
- VG Minden, 03.03.2004 - 4 K 3382/03
Stadt Minden muss die Dienstpläne für ihre Berufsfeuerwehr ändern
- VG Minden, 03.03.2004 - 4 K 3309/03
Stadt Minden muss die Dienstpläne für ihre Berufsfeuerwehr ändern
- BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 54/03 R
Förderung der Altersteilzeitarbeit - Höhe der zu erstattenden Aufstockungsbeträge …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16
Maio Marques da Rosa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit und …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 32.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 33.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 20.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 34.10
Voller Freizeitausgleich für Überschreitungen der Höchstarbeitszeit bei der …
- LAG Niedersachsen, 14.05.2009 - 7 Sa 1482/08
Tarifliche Bereitschaftsruhe als Bereitschaftsdienst
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 866/14
Feuerwehr; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Finanzieller Ausgleich; Verjährung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2015 - 6 A 855/14
Freizeitausgleich oder Gewährung eines finanziellen Ausgleichs für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 21.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 33.10
Voller Freizeitausgleich für Überschreitungen der Höchstarbeitszeit bei der …
- VG Düsseldorf, 15.04.2008 - 3 K 4887/07
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2004 - C-397/01
Pfeiffer
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 15.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2007 - C-380/05
Centro Europa 7
- VG Freiburg, 10.11.2020 - 3 K 599/19
Zur Abgeltung von Rufbereitschaftszeiten eines als Kriminaltechniker eingesetzten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2020 - 1 A 1672/18
Ruhezeiten der Bundespolizisten beim G7-Gipfel 2015 waren Bereitschaftsdienst
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2020 - C-762/18
Varhoven kasatsionen sad na Republika Bulgaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- VGH Baden-Württemberg, 08.01.2018 - 4 S 1385/17
Abgrenzung von Rufbereitschaft (hier: Kriminaldauerdienst) und …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 26.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- EuGH, 01.03.2012 - C-484/10
Ascafor und Asidac - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen und …
- BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 35.10
Voller Freizeitausgleich für Überschreitungen der Höchstarbeitszeit bei der …
- BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 36.10
Voller Freizeitausgleich für Überschreitungen der Höchstarbeitszeit bei der …
- ArbG Berlin, 13.07.2005 - 86 Ca 24618/04
Diskriminierung; Behinderung; Einstellung; Entschädigungsanspruch …
- BVerwG, 03.07.2020 - 2 B 17.20
Anrechnung von Reisezeiten als Arbeitszeit; Hin- und Rückfahrt zu und von einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-14/07
Weiss und Partner - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) …
- VG Lüneburg, 22.06.2005 - 1 A 375/03
Arbeitszeit; Arbeitszeitrichtlinie; Beamter; Bereitschaftsdienst; Besoldung; …
- BVerwG, 25.06.2020 - 1 WRB 3.19
Streit um die Verlängerung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2020 - 1 A 1673/18
Ruhezeiten der Bundespolizisten beim G7-Gipfel 2015 waren Bereitschaftsdienst
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 31.16
Finanzielle Abgeltung unionsrechtswidriger Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten
- OVG Niedersachsen, 31.07.2008 - 18 LP 1/07
Zurechnung des Bereitschaftsdienstes zu der Arbeitszeit; Maßgeblichkeit eines …
- OVG Saarland, 19.07.2006 - 1 R 20/05
Zur Frage, in welchem Umfang Zuvielarbeit eines Brandmeisters bei der …
- VGH Bayern, 22.11.2021 - 22 ZB 21.2495
Keine Qualifizierung der Zeit für den Weg zum Arbeitsort und zurück ("Wegezeit") …
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - 11 Sa 161/17
Vergütung von Bereitschaftsdiensten
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2015 - 4 B 28.12
Feuerwehrbeamter; Arbeitszeit; vor- und nachbereitende Tätigkeiten; An- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-255/09
Kommission / Portugal - Art. 226 EG - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- VGH Baden-Württemberg, 16.09.2003 - PL 15 S 1078/03
Keine Mitbestimmung bei Einrichtung einer Rufbereitschaft
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2020 - C-585/19
Academia de Studii Economice din Bucuresti - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- VG Düsseldorf, 20.08.2015 - 26 K 3505/14
Rufbereitschaft von Feuerwehrbeamten ist keine Arbeitszeit
- VG Düsseldorf, 24.09.2015 - 2 K 4012/14
Rufbereitschaftsdienst; Arbeitszeit; Anerkennung; Bereitschaftsdienst; Polizei; …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 5 Sa 275/11
Keine Vergütung der Umkleidezeiten von Zugbegleitern bei der DB Regio AG
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-393/10
'O''Brien' - Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2004 - C-313/02
Wippel
- FG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - 12 K 623/22
Grenzgänger nach Art. 15a DBA CHE: Anwendbarkeit und Auslegung der seit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2020 - 1 A 1677/18
Ruhezeiten der Bundespolizisten beim G7-Gipfel 2015 waren Bereitschaftsdienst
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 37.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- VG Köln, 01.12.2014 - 9 K 1451/12
Anerkennung von Zeiten mit einem Dienstwagen auf einer Dienstreise als …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 5 Sa 276/11
Keine Vergütung der Umkleidezeiten von Zugbegleitern bei der DB Regio AG
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2005 - C-14/04
Dellas u.a. - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-478/03
Celtec
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2004 - 13 C 79/04
Anspruch auf Studienzulassung bei Überbuchung; Einhaltung und Überschreiten der …
- VG Bremen, 24.10.2023 - 6 K 3875/16
Vergütung von Führungsbereitschaftsdienste Spezialeinheiten/Spezialkräfte, Urteil …
- BVerwG, 03.07.2020 - 2 B 19.20
Streit um eine Gutschrift für Reisezeiten auf dem Arbeitszeitkonto eines …
- VGH Bayern, 24.07.2018 - 3 BV 15.1805
Finanzielle Abgeltung eines Brandinspektors für Zuvielarbeit
- VGH Bayern, 05.10.2016 - 3 ZB 14.2462
Krankenpfleger - Rufbereitschaft - Mehrarbeitsvergütung
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 38.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 40.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 41.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- VG Halle, 24.08.2016 - 5 A 80/15
- FG Niedersachsen, 23.05.2005 - 7 S 4/03
Zukünftige volle Besteuerung von Rentenbezügen; Abzug von gezahlten …
- BVerwG, 03.07.2020 - 2 B 20.20
Streit um eine Gutschrift für Reisezeiten auf dem Arbeitszeitkonto eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2020 - 1 A 1678/18
Ruhezeiten der Bundespolizisten beim G7-Gipfel 2015 waren Bereitschaftsdienst
- VGH Bayern, 06.05.2019 - 3 BV 17.252
Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 32.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 44.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 39.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- VG Düsseldorf, 24.09.2015 - 2 K 4647/14
Rufbereitschaftsdienst; Arbeitszeit; Anerkennung; Bereitschaftsdienst; Polizei; …
- VG Köln, 01.03.2013 - 9 K 6290/11
Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zum Kostenersatz für den Einsatz eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2007 - C-307/05
Del Cerro Alonso - Rahmenvereinbarung EGB, UNICE und CEEP - Befristete …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2020 - C-37/19
Iccrea Banca - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …
- VG Düsseldorf, 24.09.2015 - 2 K 4312/14
- VG Hannover, 21.01.2015 - 5 A 8219/14
Bereitschaftsdienst; Facharzt; Teilzeittätigkeit; Überstunden; Weiterbildung
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-175/06
Tedesco - Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem …
- OVG Niedersachsen, 25.04.2007 - 9 A 3/06
Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung von Bereitschaftsdienst
- EuGH, 18.01.2006 - C-385/05
Änderung der Richtlinien zur Massenentlassung hinsichtlich kleiner Unternehmen; …
- VG München, 15.11.2022 - M 5 K 20.3819
Anrechnung von Reisezeiten auf Arbeitszeit
- VGH Bayern, 05.10.2016 - 3 ZB 14.2465
Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung - Rufbereitschaft
- VG Düsseldorf, 20.08.2015 - 26 K 3451/14
Anspruch eines verbeamteten Feuerwehrmannes auf Freizeitausgleich für geleistete …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-463/04
Federconsumatori u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2005 - C-384/04
Federation of Technological Industries u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2023 - 1 A 3410/20
- ArbG Köln, 22.05.2019 - 2 Ca 897/19
- VG Lüneburg, 20.05.2009 - 1 A 274/06
Arbeitszeit; Arbeitszeitregelung; Bereitschaftsdienst; Freizeitausgleich; …
- VG Minden, 12.10.2015 - 4 K 1951/14
- VG Arnsberg, 05.03.2014 - 2 K 2808/13
Anspruch eines Oberbrandmeisters auf einen finanziellen Ausgleich für …
- VG Köln, 16.01.2014 - 15 K 4/13
Anspruch eines Polizeibeamten auf Freizeitausgleich für vergangene …
- VK Brandenburg, 29.04.2010 - VK 10/10
Nachprüfungsverfahren:Keine hohen Anforderungen an die Antragsbefugnis
- VG Hannover, 27.05.2004 - 2 A 1643/02
Arbeitszeit; Beamter; Bereitschaft; Bereitschaftsdienst; Berufsfeuerwehr; …
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 08.12.2008 - KGH.EKD I-0124/P16
- VG Greifswald, 05.12.2019 - 6 A 96/18
Vergütung von Bereitschaftsdienst wie Volldienst im Anwendungsbereich der MArbV; …
- VG Düsseldorf, 27.11.2015 - 26 K 775/14
- VG Köln, 16.01.2014 - 15 K 7241/13
Anspruch eines Polizeibeamten auf Freizeitausgleich für vergangene …
- VG Münster, 18.06.2013 - 4 K 1596/12
Anspruch eines Berufsfeuerwehrmanns auf Anerkennung seiner …
- EuGöD, 10.03.2011 - F-27/10
Begue u.a. / Kommission
- LAG Hessen, 04.03.2008 - 13 Sa 1494/07
Befristetes Arbeitsverhältnis - Sachgrund der Vertretung - Kettenarbeitsvertrag - …
- VG Cottbus, 05.05.2023 - 9 K 945/18
- VG Köln, 23.05.2013 - 15 K 5/13
Anspruch eines Polizeibeamten auf Freizeitausgleich für im Rahmen eines …
- VG Freiburg, 17.01.2003 - 9 K 511/03
- VG Gera, 11.05.2022 - 1 E 470/22
Anordnung der Rufbereitschaft kein Verwaltungsakt
- VG Gelsenkirchen, 07.02.2011 - 12 K 1929/10
Wechselschichtzulage, Bereitschaftsdienst
- VG Berlin, 26.03.2009 - 5 A 62.07
Freizeitausgleich für die Feuerwehr!
- EuGH, 17.11.2005 - C-22/05
Kommission / Belgien
- VG Berlin, 05.05.2017 - 5 K 32.15
Vergütungsanspruch für angeordnete Mehrarbeit eines Beamten bei der …
- LSG Baden-Württemberg, 21.01.2011 - L 4 P 823/09
- VG Bremen, 24.01.2023 - 6 K 1767/19
Berechnung des Anspruchs auf Erholungsurlaub, rollierendes Wechselschichtsystem, …
- VG Köln, 17.02.2017 - 19 K 4828/15
- VG Lüneburg, 03.11.2006 - 9 B 1/06
Mitbestimmung des Personalrates bei Anordnung von Bereitschaftsdienst wegen eines …
- SG München, 28.05.2014 - S 38 KA 1017/13
Befreiung eines Augenarztes von der Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst …
- VG Gelsenkirchen, 28.09.2010 - 12 K 5733/08
Erschwerniszulage, Feuerwehrbeamter; Bereitschaftsdienst; Arbeitszeit; …
- VG Magdeburg, 07.02.2005 - 1 A 10/04
Rechtsprechung
EuGH, 30.09.2003 - C-224/01 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Gleichbehandlung - Entgelt von Universitätsprofessoren - Mittelbare Diskriminierung - Dienstalterszulage - Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Mitgliedstaat zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind - Einem ...
- verkehrslexikon.de
- Europäischer Gerichtshof
Köbler
- EU-Kommission
Gerhard Köbler gegen Republik Österreich.
1. Gemeinschaftsrecht - Dem Einzelnen verliehene Rechte - Verletzung durch einen Mitgliedstaat - Pflicht zum Ersatz des dem Einzelnen entstandenen Schadens - Einem obersten Gericht zuzurechnender Verstoß - Unbeachtlich - Für die Entscheidung über einen solchen ...
- EU-Kommission
Gerhard Köbler gegen Republik Österreich
Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge
- Prof. Dr. Lorenz
Gleichbehandlung - Entgelt von Universitätsprofessoren - Mittelbare Diskriminierung - Dienstalterszulage - Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Mitgliedstaat zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind - Einem ...
- nomos.de , S. 74 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Mitgliedstaat zuzurechnende Verstöße (hier: Gericht) gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind
- Wolters Kluwer
Vorlagefragen im Rahmen einer Schadensersatzklage gegen die Republik Österreich wegen Verstoßes gegen eine gemeinschaftsrechtliche Vorschrift durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ; Auslegung der sich u. a. aus den Urteilen vom 5. März 1996 in den Rechtssachen ...
- opinioiuris.de
Köbler
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
EGV Art. 39; ; Gehaltsgesetz 1956 in der Fassung von 1997 (Österreich) § 48 Abs. 3; ; Gehaltsgesetz 1956 in der Fassung von 1997 (Österreich) § 50a Abs. 1
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Köbler./Republik. Österreich Zur gemeinschaftsrechtlichen Haftung für judikatives Unrecht
- rechtsportal.de
Gleichbehandlung - Entgelt von Universitätsprofessoren - Mittelbare Diskriminierung - Dienstalterszulage - Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Mitgliedstaat zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind - Einem ...
- datenbank.nwb.de
Dienstalterszulage als Treueprämie - Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die einer Person durch dem Mitgliedstaat zuzurechnende Verstöße eines nationalen Gerichts gegen Gemeinschaftsrecht entstanden sind
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
EU-Staaten haften für Fehler ihrer Gerichte
- Der Betrieb
Staatshaftung für EU-rechtswidrige Entscheidungen letztinstanzlicher Gerichte
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Freizügigkeit - MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM LETZTINSTANZLICHEN GERICHT ZUZURECHNENDEN VERSTOSS GEGEN DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTSTANDEN SIND, WENN DER VERSTOSS OFFENKUNDIG IST
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Schadensersatz nach Verstößen nationaler Gerichte gegen das Gemeinschaftsrecht
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Köbler
Besprechungen u.ä. (5)
- nomos.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Staatshaftung für Gerichtsentscheidungen bei auslegungsbedürftigem Recht (Prof. Dr. Walter Frenz, Vera Götzkes; EuR 2009, 622)
- nomos.de , S. 87 (Entscheidungsbesprechung)
(Fehl-)Urteilsverantwortung und Richterspruchprivileg in der Haftung der Mitgliedsstaaten für die Verletzung von Gemeinschaftsrecht (Bernhard W. Wegener; EuR 2004, 84)
- nomos.de , S. 74 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Mitgliedstaat zuzurechnende Verstöße (hier: Gericht) gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind
- martenbreuer.de (Entscheidungsbesprechung)
Staatshaftung für Judikativunrecht vor dem EuGH (Dr. Marten Breuer; BayVBl. 19/2003, 586-589)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Staatshaftung bei gemeinschaftsrechtswidriger Nachprüfungsentscheidung! (IBR 2004, 1083)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Köbler-Entscheidung
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts für Zivilrechtssachen Wien - Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Bereich der außervertraglichen Haftung eines Mitgliedstaats wegen Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht - Staatliche Organe, deren Verhalten die Haftung ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2003 - C-224/01
- EuGH, 30.09.2003 - C-224/01
Papierfundstellen
- NJW 2003, 3539
- NVwZ 2004, 79
- EuZW 2003, 718
- DVBl 2003, 1516
- DB 2003, 2331
Wird zitiert von ... (281)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - 13 B 238/17
Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Europarecht
vgl. zu letzterem EuGH, Urteile vom 5. Mai 1996 - C-46/93 - und - C-48/93 - "Brasserie du pêcheur" Rn. 51 ff. und Urteil vom 30. September 2003 - C-224/01 - "Köbler" Rn. 51 ff.; BGH, Urteile vom 20. Januar 2005 - III ZR 48/01 - NJW 2005, 742 und vom 22. Januar 2009 - III ZR 233/07 -, NJW 2009, 2534 . - BGH, 14.04.2011 - I ZR 33/10
GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE
Eine Vorlage nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht geboten, wenn der Lösung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen eine gesicherte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zugrunde liegt (vgl. EuGH, Urteil vom 30. September 2003 - C-224/01, Slg. 2003, I-10239 = NJW 2003, 3539 Rn. 118 - Köbler). - BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06
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Ein letztinstanzliches Gericht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist definitionsgemäß die letzte Instanz, vor der der Einzelne Rechte geltend machen kann, die ihm aufgrund des Unionsrechts zustehen (vgl. EuGH, Urteil vom 30. September 2003, Rs. C-224/01, Köbler, Slg. 2003, S. 1-10239 Rn. 34).
- EGMR, 30.06.2005 - 45036/98
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- EuGH, 13.06.2006 - C-173/03
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT, DASS EIN MITGLIEDSTAAT FÜR SCHÄDEN HAFTET, DIE DEM …
21 Nach der Verkündung des Urteils vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-224/01 (Köbler, Slg. 2003, I-10239) hat der Kanzler des Gerichtshofes dem vorlegenden Gericht eine Kopie dieses Urteils übermittelt und es um Mitteilung gebeten, ob es angesichts des Inhalts dieses Urteils die Aufrechterhaltung des Vorabentscheidungsersuchens für sinnvoll halte.22 Mit Schreiben vom 13. Januar 2004, eingegangen bei der Kanzlei des Gerichtshofes am 29. Januar 2004, hat sich das Tribunale Genua nach Anhörung der Parteien des Ausgangsverfahrens dahin gehend geäußert, dass das Urteil Köbler die erste seiner beiden Vorlagefragen erschöpfend beantworte, so dass der Gerichtshof darüber nicht mehr zu entscheiden brauche.
23 Es hat es jedoch für sinnvoll erachtet, seine zweite Frage aufrechtzuerhalten, damit der Gerichtshof "auch im Licht der im Urteil Köbler ... aufgestellten Grundsätze" über die Frage entscheide, ob "einer solchen Haftung nationale Rechtsvorschriften über die Staatshaftung für von Richtern begangene Fehler entgegenstehen, wonach die Haftung für die in Ausübung der Rechtsprechungstätigkeit vorgenommene Auslegung von Rechtsvorschriften sowie Sachverhalts- und Beweiswürdigung ausgeschlossen ist und die Haftung des Staates auf Fälle von Vorsatz und grob fehlerhaftem Verhalten des Richters begrenzt wird".
Die vom vorlegenden Gericht aufrechterhaltene Frage ist daher so zu verstehen, dass es im Wesentlichen darum geht, ob das Gemeinschaftsrecht und insbesondere die vom Gerichtshof im Urteil Köbler aufgestellten Grundsätze einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegenstehen, die zum einen jegliche Haftung des Mitgliedstaats für Schäden, die dem Einzelnen durch einen von einem letztinstanzlichen nationalen Gericht begangenen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind, ausschließt, wenn sich dieser Verstoß aus einer Auslegung von Rechtsvorschriften oder einer Sachverhalts- und Beweiswürdigung durch dieses Gericht ergibt, und zum anderen diese Haftung im Übrigen auf Fälle von Vorsatz und grob fehlerhaftem Verhalten des Richters begrenzt.
30 Hierzu ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof im Urteil Köbler, das nach dem Datum ergangen ist, an dem sich das vorlegende Gericht an den Gerichtshof gewandt hat, darauf hingewiesen hat, dass der Grundsatz, dass ein Mitgliedstaat zum Ersatz der Schäden verpflichtet ist, die dem Einzelnen durch diesem Mitgliedstaat zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen, für jeden Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht unabhängig davon gilt, welches Organ dieses Staates durch sein Handeln oder Unterlassen den Verstoß begangen hat (vgl. Randnr. 31 des Urteils Köbler).
31 Der Gerichtshof hat insbesondere auf die entscheidende Rolle, die die rechtsprechende Gewalt beim Schutz der dem Einzelnen aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen zustehenden Rechte spielt, sowie den Umstand abgestellt, dass ein letztinstanzliches Gericht definitionsgemäß die letzte Instanz ist, vor der der Einzelne die ihm aufgrund des Gemeinschaftsrechts zustehenden Rechte geltend machen kann; er hat daraus geschlossen, dass der Schutz dieser Rechte gemindert - und die volle Wirksamkeit dieser Bestimmungen beeinträchtigt - wäre, wenn der Einzelne nicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung für die Schäden erlangen könnte, die ihm durch einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind, der einer Entscheidung eines letztinstanzlichen nationalen Gerichts zuzurechnen ist (vgl. Urteil Köbler, Randnrn.
Bei der Entscheidung darüber, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, muss das mit einer Schadensersatzklage befasste nationale Gericht alle Gesichtspunkte des Einzelfalls berücksichtigen, insbesondere das Maß an Klarheit und Präzision der verletzten Vorschrift, die Vorsätzlichkeit des Verstoßes, die Entschuldbarkeit des Rechtsirrtums, gegebenenfalls die Stellungnahme eines Gemeinschaftsorgans sowie die Verletzung der Vorlagepflicht nach Artikel 234 Absatz 3 EG durch das in Rede stehende Gericht (Urteil Köbler, Randnrn.
35 Zum anderen lässt sich nicht ausschließen, dass es gerade bei der Ausübung einer solchen Auslegungstätigkeit zu einem offenkundigen Verstoß gegen das geltende Gemeinschaftsrecht kommt, etwa wenn der Richter einer materiellen oder verfahrensrechtlichen Gemeinschaftsbestimmung, insbesondere im Hinblick auf die jeweils einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofes, eine offensichtlich falsche Bedeutung zumisst (vgl. in diesem Sinne Urteil Köbler, Randnr. 56) oder das nationale Recht auf eine Weise auslegt, die in der Praxis zu einem Verstoß gegen das geltende Gemeinschaftsrecht führt.
36 Wie der Generalanwalt in Nummer 52 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, würde man den vom Gerichtshof im Urteil Köbler aufgestellten Grundsatz seines Inhalts berauben, wenn man unter derartigen Umständen jegliche Haftung des Staates ausschlösse, weil sich der Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht aus einer Auslegung von Rechtsvorschriften durch ein Gericht ergibt.
40 Unter diesen Umständen jede Möglichkeit einer Haftung des Staates auszuschließen, weil der dem nationalen Gericht vorgeworfene Verstoß die von diesem vorgenommene Sachverhalts- oder Beweiswürdigung betrifft, würde ebenfalls dazu führen, dass der im Urteil Köbler angeführte Grundsatz in Bezug auf einem letztinstanzlichen nationalen Gericht zuzurechnende offenkundige Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht seiner praktischen Wirkung beraubt würde.
42 Zur Begrenzung der Haftung des Staates auf Fälle von Vorsatz oder grob fehlerhaftem Verhalten des Richters ist schließlich, wie in Randnummer 32 des vorliegenden Urteils ausgeführt, daran zu erinnern, dass der Gerichtshof im Urteil Köbler entschieden hat, dass der Staat nur in dem Ausnahmefall, dass das letztinstanzliche nationale Gericht offenkundig gegen das geltende Recht verstoßen hat, für Schäden haftet, die einem Einzelnen durch diesem Gericht zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind.
43 Ob ein offenkundiger Verstoß vorliegt, bemisst sich insbesondere nach einer Reihe von Kriterien wie dem Maß an Klarheit und Präzision der verletzten Vorschrift, der Entschuldbarkeit des unterlaufenen Rechtsirrtums oder der Verletzung der Vorlagepflicht nach Artikel 234 Absatz 3 EG durch das in Rede stehende Gericht; ein solcher Verstoß wird jedenfalls angenommen, wenn die fragliche Entscheidung die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofes offenkundig verkennt (Urteil Köbler, Randnrn.
45 Ein Entschädigungsanspruch entsteht somit, sofern die letztgenannte Voraussetzung erfüllt ist, wenn nachgewiesen ist, dass die verletzte Rechtsvorschrift bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, und zwischen dem geltend gemachten offenkundigen Verstoß und dem dem Betroffenen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (vgl. dazu insbesondere Urteile Francovich u. a., Randnr. 40, Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 51, und Köbler, Randnr. 51).
Das Gemeinschaftsrecht steht ferner nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die diese Haftung auf Fälle von Vorsatz oder grob fehlerhaftem Verhalten des Richters begrenzen, sofern diese Begrenzung dazu führt, dass die Haftung des betreffenden Mitgliedstaats in weiteren Fällen ausgeschlossen ist, in denen ein offenkundiger Verstoß gegen das anwendbare Recht im Sinne der Randnummern 53 bis 56 des Urteils vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-224/01 (Köbler) begangen wurde.
- EuGH, 23.04.2020 - C-710/18
Land Niedersachsen (Périodes antérieures d'activité pertinente) - Vorlage zur …
Eine nationale Regelung, die nicht alle in einem anderen als dem Herkunftsmitgliedstaat des Wanderarbeitnehmers zurückgelegten gleichwertigen Vordienstzeiten anrechnet, ist nämlich geeignet, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer unter Verstoß gegen Art. 45 Abs. 1 AEUV weniger attraktiv zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 74, …und vom 10. Oktober 2019, Krah, C-703/17, EU:C:2019:850, Rn. 54).So werden diese Arbeitnehmer insbesondere dann davon abgehalten, ihren Herkunftsmitgliedstaat zu verlassen, um sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben, um dort eine Tätigkeit als Lehrer oder eine vergleichbare Tätigkeit auszuüben, wenn bei ihrer Rückkehr nach Niedersachsen trotz im Wesentlichen gleicher Arbeit in diesem anderen Mitgliedstaat bei ihrer Entgelteinstufung durch das Land Niedersachsen nicht die gesamte gleichwertige Berufserfahrung angerechnet wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 74, …und vom 10. Oktober 2019, Krah, C-703/17, EU:C:2019:850, Rn. 47).
Im Rahmen dieses Vorbringens fügt die deutsche Regierung hinzu, dass im Unterschied zu der Rechtssache, in der das Urteil vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01, EU:C:2003:513), ergangen sei, in der verschiedene österreichische Universitäten untereinander konkurriert hätten, im Ausgangsverfahren bestimmte Arbeitsbedingungen wie der Lehrstoff und die Bezahlung an allen staatlichen niedersächsischen Schulen gleich seien.
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass es in der Rechtssache, in der das Urteil vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01, EU:C:2003:513), ergangen ist, in der dritten Frage des vorlegenden Gerichts u. a. darum ging, ob eine spezielle von den österreichischen Rechtsvorschriften vorgesehene Dienstalterszulage als Prämie angesehen werden konnte, mit der die Treue der österreichischen Universitätsprofessoren zu ihrem einzigen Arbeitgeber, nämlich dem österreichischen Staat, belohnt werden sollte.
Daher ist entgegen dem in Rn. 41 des vorliegenden Urteils wiedergegebenen Vorbringen des Landes Niedersachsen und der deutschen Regierung die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Maßnahme nicht geeignet, die Treue eines Lehrers zu fördern, da ihm seine entsprechend seiner Berufserfahrung bestimmte Bezahlung auch dann geschuldet wird, wenn er die Schule innerhalb dieses Bundeslands wechselt (vgl. entsprechend Urteil vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 84, …und Beschluss vom 10. März 2005, Marhold, C-178/04, nicht veröffentlicht, EU:C:2005:164, Rn. 36).
Zum anderen ist eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende geeignet, sich auf die Entscheidung der Lehrer zwischen einer Stelle an einer Schule des Landes Niedersachsen und einer Stelle an einer außerhalb dieses Bundeslands oder einer außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegenden Schule auszuwirken (vgl. entsprechend Urteil vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 85, …und Beschluss vom 10. März 2005, Marhold, C-178/04, nicht veröffentlicht, EU:C:2005:164, Rn. 37).
Die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Regelung führt somit zu einer Abschottung des Arbeitsmarkts für Lehrer in Niedersachsen und läuft dem Grundsatz der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zuwider (vgl. entsprechend Urteil vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 86, …und Beschluss vom 10. März 2005, Marhold, C-178/04, nicht veröffentlicht, EU:C:2005:164, Rn. 38).
- EuGH, 29.07.2019 - C-620/17
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Sind die Grundsätze bzw. Bestimmungen des Unionsrechts (u. a. Art. 4 Abs. 3 EUV und das Erfordernis einheitlicher Auslegung), wie sie der Gerichtshof insbesondere im Urteil vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01, EU:C:2003:513), ausgelegt hat, dahin auszulegen, dass die Feststellung der Haftung wegen eines gegen das Unionsrecht verstoßenden Urteils eines letztinstanzlichen Gerichts ausschließlich auf nationales Recht bzw. auf im nationalen Recht entwickelte Kriterien gestützt werden kann? Sind, falls diese Frage verneint wird, die Grundsätze bzw. Bestimmungen des Unionsrechts, insbesondere die drei vom Gerichtshof im Urteil vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01, EU:C:2003:513), entwickelten Voraussetzungen für die Haftung des "Staates" dahin auszulegen, dass das Vorliegen der Voraussetzungen für die Haftung des Mitgliedstaats wegen der Verletzung von Unionsrecht durch die Gerichte dieses Mitgliedstaats nach dem innerstaatlichen Recht zu beurteilen ist?.Sind die Bestimmungen bzw. Grundsätze des Unionsrechts (u. a. Art. 4 Abs. 3 EUV und das Erfordernis eines wirksamen Rechtsbehelfs) und vor allem die Urteile des Gerichtshofs zur Staatshaftung vom 19. November 1991, Francovich u. a. (C-6/90 und C-9/90, EU:C:1991:428), vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame (C-46/93 und C-48/93, EU:C:1996:79), und vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01, EU:C:2003:513), dahin auszulegen, dass die Rechtskraft gegen das Unionsrecht verstoßender Urteile letztinstanzlicher Gerichte die Feststellung ausschließt, dass der Mitgliedstaat für Schäden haftet?.
Ist die in den Urteilen vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01, EU:C:2003:513), und vom 13. Juni 2006, Traghetti del Mediterraneo (C-173/03, EU:C:2006:391), aufgestellte Voraussetzung eines hinreichend qualifizierten Verstoßes dahin auszulegen, dass dieser dann nicht vorliegt, wenn ein letztinstanzliches Gericht entgegen ständiger und genauestens dargestellter - und zudem durch verschiedene Rechtsgutachten untermauerter - Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Vorabentscheidungsersuchen in Bezug auf die Notwendigkeit der Zulässigkeit der Wiederaufnahme für eine Partei unumwunden mit der abwegigen Begründung zurückweist, dass das Unionsrecht - insbesondere die Richtlinien 89/665 und 92/13 - keine Regelung für die Wiederaufnahme des Verfahrens enthalte, obwohl auch dazu die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs, einschließlich des Urteils vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti (C-213/13, EU:C:2014:2067), in dem gerade die Notwendigkeit einer Wiederaufnahme im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge festgestellt wird, genauestens dargestellt wurde? Wie detailliert muss unter Berücksichtigung des Urteils des Gerichtshofs vom 6. Oktober 1982, Cilfit u. a. (283/81, EU:C:1982:335), die Begründung für das nationale Gericht sein, wenn abweichend von der verbindlichen Rechtsauslegung des Gerichtshofs die Wiederaufnahme nicht zugelassen wird?.
Sind die in den Urteilen vom 9. November 1983, San Giorgio (199/82, EU:C:1983:318), vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01, EU:C:2003:513), und vom 13. Juni 2006, Traghetti del Mediterraneo (C-173/03, EU:C:2006:391), entwickelten Grundsätze dahin auszulegen, dass ein Schaden nicht ersetzt werden kann, der dadurch entstanden ist, dass ein letztinstanzliches Gericht entgegen der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs die durch eine Partei fristgerecht beantragte Wiederaufnahme, in deren Rahmen diese Partei die Erstattung der ihr entstandenen Kosten hätte beanspruchen können, nicht zulässt?.
Erstens ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Bezug auf die Voraussetzungen für den Eintritt der Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Staat zuzurechnende Verstöße gegen das Unionsrecht entstanden sind, wiederholt entschieden hat, dass die Geschädigten einen Ersatzanspruch haben, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen wurde, soll ihnen Rechte verleihen, der Verstoß gegen diese Norm ist hinreichend qualifiziert, und zwischen ihm und dem den Geschädigten entstandenen Schaden besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame, C-46/93 und C-48/93, EU:C:1996:79, Rn. 51, vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 51, …und vom 28. Juli 2016, Tomásová, C-168/15, EU:C:2016:602, Rn. 22).
Dies gilt auch für die Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die durch eine unionsrechtswidrige Entscheidung eines letztinstanzlichen Gerichts verursacht wurden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 52, …und vom 28. Juli 2016, Tomásová, C-168/15, EU:C:2016:602, Rn. 23).
Zudem sind die drei in Rn. 35 des vorliegenden Urteils genannten Voraussetzungen erforderlich und ausreichend, um einen Entschädigungsanspruch des Einzelnen zu begründen, schließen aber nicht aus, dass ein Mitgliedstaat nach nationalem Recht unter weniger strengen Voraussetzungen haftet (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame, C-46/93 und C-48/93, EU:C:1996:79, Rn. 66, und vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 57).
Denn insbesondere aufgrund des Umstands, dass eine Verletzung der aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte durch eine solche Entscheidung in der Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, darf dem Einzelnen nicht die Möglichkeit genommen werden, den Staat haftbar zu machen, um auf diesem Weg einen gerichtlichen Schutz seiner Rechte zu erlangen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 34, …und vom 24. Oktober 2018, XC u. a., C-234/17, EU:C:2018:853, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Drittens obliegt es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs grundsätzlich den nationalen Gerichten, die in Rn. 35 des vorliegenden Urteils angeführten Voraussetzungen für die Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Staat zuzurechnende Verstöße gegen das Unionsrecht entstanden sind, entsprechend den vom Gerichtshof hierfür entwickelten Leitlinien anzuwenden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 100, …und vom 4. Oktober 2018, Kantarev, C-571/16, EU:C:2018:807, Rn. 95).
Insoweit ist insbesondere hinsichtlich der zweiten dieser Voraussetzungen darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Mitgliedstaat für Schäden, die durch eine unionsrechtswidrige Entscheidung eines letztinstanzlichen nationalen Gerichts verursacht wurden, nur in dem Ausnahmefall haftet, dass das letztinstanzlich entscheidende nationale Gericht offenkundig gegen geltendes Recht verstoßen hat (Urteile vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 53, …und vom 13. Juni 2006, Traghetti del Mediterraneo, C-173/03, EU:C:2006:391, Rn. 32 und 42).
Zu den Gesichtspunkten, die dabei berücksichtigt werden können, gehören u. a. das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Vorschrift, der Umfang des Ermessensspielraums, den die verletzte Vorschrift den nationalen Behörden belässt, die Frage, ob der Verstoß oder der Schaden vorsätzlich oder unbeabsichtigt begangen bzw. verursacht wurde, die Entschuldbarkeit oder Unentschuldbarkeit eines etwaigen Rechtsirrtums, der Umstand, dass die Verhaltensweisen eines Organs der Europäischen Union möglicherweise dazu beigetragen haben, dass unionsrechtswidrige nationale Maßnahmen oder Praktiken eingeführt oder aufrechterhalten wurden, und die Verletzung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV durch das in Rede stehende nationale Gericht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame, C-46/93 und C-48/93, EU:C:1996:79, Rn. 56, vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 54 und 55, …und vom 28. Juli 2016, Tomásová, C-168/15, EU:C:2016:602, Rn. 25).
Ein Verstoß gegen das Unionsrecht ist jedenfalls dann hinreichend qualifiziert, wenn die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs offenkundig verkannt wurde (Urteile vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 56…, vom 25. November 2010, Fuß, C-429/09, EU:C:2010:717, Rn. 52, …und vom 28. Juli 2016, Tomásová, C-168/15, EU:C:2016:602, Rn. 26).
Viertens hat der Mitgliedstaat, sofern die in Rn. 35 des vorliegenden Urteils angeführten Voraussetzungen erfüllt sind, die Folgen des verursachten Schadens im Rahmen des nationalen Haftungsrechts zu beheben, wobei die im nationalen Schadensersatzrecht festgelegten Voraussetzungen weder weniger günstig sein dürfen als bei ähnlichen Rechtsbehelfen, die nur nationales Recht betreffen (Äquivalenzgrundsatz), noch so ausgestaltet sein dürfen, dass sie die Erlangung der Entschädigung praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame, C-46/93 und C-48/93, EU:C:1996:79, Rn. 67, vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 58, …und vom 28. Juli 2016, Tomásová, C-168/15, EU:C:2016:602, Rn. 38).
Nach alledem ist auf die erste, die zweite, die achte und die zehnte Frage zu antworten, dass die Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die durch eine unionsrechtswidrige Entscheidung eines letztinstanzlichen nationalen Gerichts entstanden sind, den vom Gerichtshof insbesondere in Rn. 51 des Urteils vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01, EU:C:2003:513), aufgestellten Voraussetzungen unterliegt, ohne dass es ausgeschlossen wäre, dass die Haftung dieses Staates auf der Grundlage des nationalen Rechts unter weniger einschränkenden Voraussetzungen ausgelöst werden kann.
Die Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die durch eine unionsrechtswidrige Entscheidung eines letztinstanzlichen nationalen Gerichts entstanden sind, unterliegt den vom Gerichtshof insbesondere in Rn. 51 des Urteils vom 30. September 2003, Köbler (C - 224/01, EU:C:2003:513), aufgestellten Voraussetzungen, ohne dass es ausgeschlossen wäre, dass die Haftung dieses Staates auf der Grundlage des nationalen Rechts unter weniger einschränkenden Voraussetzungen ausgelöst werden kann.
- BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 843/15
Stufenzuordnung und Arbeitnehmerfreizügigkeit
Sie lässt gewisse Rückschlüsse auf die unionsrechtlichen Rechtfertigungserfordernisse für die unterbleibende Anrechnung von Dienstzeiten und Berufserfahrungszeiten bei Verstößen gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu (vgl. insbesondere EuGH 10. März 2005 - C-178/04 - [Marhold] Rn. 30 ff.; 30. September 2003 - C-224/01 - [Köbler] Rn. 108 ff., Slg. 2003, I-10239; 30. November 2000 - C-195/98 - [Österreichischer Gewerkschaftsbund] Rn. 45 ff., Slg. 2000, I-10497; 12. März 1998 - C-187/96 - [Kommission/Griechische Republik] Rn. 22 f., Slg. 1998, I-1095; 15. Januar 1998 - C-15/96 - [Schöning-Kougebetopoulou] Rn. 25 ff., Slg. 1998, I-47; 23. Februar 1994 - C-419/92 - [Scholz] Rn. 11; dazu im Einzelnen Resch ZESAR 2014, 155, 156 ff.) .cc) In der Sache Köbler hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen einer Staatshaftungsprüfung selbst die Annahme eines acte éclairé durch das nationale Fachgericht gerügt (vgl. EuGH 30. September 2003 - C-224/01 - Rn. 117 bis 119, Slg. 2003, I-10239) .
Selbst wenn die Dienstalterszulage als Treueprämie qualifiziert werden könne, handle es sich um eine Beeinträchtigung der Arbeitnehmerfreizügigkeit (vgl. EuGH 30. September 2003 - C-224/01 - [Köbler] aaO) .
- EuGH, 05.12.2013 - C-514/12
Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebs - …
Unterstellt, dass mit dieser Regelung tatsächlich das Ziel der Bindung der Dienstnehmer an ihre Arbeitgeber verfolgt würde und nicht auszuschließen wäre, dass ein solches Ziel einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen könnte (vgl. Urteil vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, Slg. 2003, I-10239, Randnr. 83), ist festzustellen, dass angesichts der Merkmale der Regelung die mit ihr verbundene Beeinträchtigung nicht geeignet erscheint, die Verwirklichung dieses Zieles zu gewährleisten. - Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2016 - C-168/15
Tomásová
Der Gerichtshof hat daher im Urteil Köbler(9) entschieden, dass dieser Grundsatz unter bestimmten Bedingungen auch dann anwendbar ist, wenn der Verstoß gegen das Unionsrecht auf eine Entscheidung eines nationalen Gerichts zurückgeht.So geht aus dem Urteil vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01, EU:C:2003:513), und der nachfolgenden Rechtsprechung(10) eindeutig hervor, dass dieser Grundsatz unter solchen Umständen offenbar nur gegenüber letztinstanzlichen Gerichten gilt.
Die durch das Urteil Köbler(16) eingeführte Neuerung, die sich aus dem weiten und einheitlichen Verständnis ergibt, das der Gerichtshof vom Begriff "Staat" im Hinblick auf den Eintritt der außervertraglichen Haftung für einen Verstoß gegen das Unionsrecht hat, hätte im vorliegenden Fall nur Sinn, wenn eine Entscheidung vorläge, die einem in letzter Instanz entscheidenden nationalen Gericht zuzurechnen ist - was jedoch nicht bedeutet, dass es sich notwendigerweise um ein oberstes Gericht handelt.
9 Urteil vom 30. September 2003 (C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 33 bis 36).
11 Urteil vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 33 bis 36).
16 Urteil vom 30. September 2003 (C-224/01, EU:C:2003:513).
17 Urteil vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 34).
22 Vgl. insbesondere Urteile vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame (…C-46/93 und C-48/93, EU:C:1996:79, Rn. 51), vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 51), vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation (…C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 209), vom 25. November 2010, Fuß (…C-429/09, EU:C:2010:717, Rn. 47), und vom 14. März 2013, Leth (…C-420/11, EU:C:2013:166, Rn. 41).
23 Vgl. Urteil vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 52).
24 Vgl. Urteile vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 100), vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation (…C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 210), und vom 25. November 2010, Fuß (…C-429/09, EU:C:2010:717, Rn. 48).
25 Vgl. Urteile vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 53), und vom 13. Juni 2006, Traghetti del Mediterraneo (…C-173/03, EU:C:2006:391, Rn. 32 und 42).
30 Vgl. Urteile vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 53 bis 55), und vom 13. Juni 2006, Traghetti del Mediterraneo (…C-173/03, EU:C:2006:391, Rn. 32).
31 Vgl. Urteil vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 54).
49 Vgl. Urteile vom 19. November 1991, Francovich u. a. (…C-6/90 und C-9/90, EU:C:1991:428, Rn. 42), vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 58), vom 24. März 2009, Danske Slagterier (…C-445/06, EU:C:2009:178, Rn. 31), vom 25. November 2010, Fuß (…C-429/09, EU:C:2010:717, Rn. 62), und vom 9. September 2015, Ferreira da Silva e Brito u. a. (…C-160/14, EU:C:2015:565, Rn. 50).
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Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verwendung des Wortes "Post" in einer Marke
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Nachträgliche Feststellung der Zulässigkeit einer gewerblichen …
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Staatshaftung: Schadensersatzanspruch eines Wettveranstalters nach Gemeinschafts- …
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Danske Slagterier - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Art. 28 EG …
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Târșia - Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, die die Wiederaufnahme des …
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Zum Erlass bestandskräftig festgesetzter Steuern
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Gewährung von Altersgeld einem freiwillig ausgeschiedenen Berufssoldaten
- EuGH, 03.09.2014 - C-318/13
X - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 79/7/EWG - Gleichbehandlung von …
- BGH, 26.04.2012 - III ZR 210/11
Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch eines privaten Glücksspielveranstalters: …
- BGH, 28.07.2005 - I ZB 20/05
Altmuster
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2013 - C-93/12
Agrokonsulting-04 - Gemeinsame Agrarpolitik - Gerichtliche Prüfung …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2008 - C-268/06
Impact - Befristete Beschäftigung - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung …
- OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-29/10
Koelzsch - Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse …
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 2.14
Glücksspielrecht; Erlaubnisvorbehalt; Feststellungsklage; Staatshaftungsanspruch
- EuG, 13.12.2012 - T-197/11
Kommission / Strack - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Zugang zu …
- EuGH, 10.06.2010 - C-140/09
Fallimento Traghetti del Mediterraneo - Staatliche Beihilfen - Zuschüsse an ein …
- BVerwG, 19.11.2007 - 6 B 23.07
- EuG, 21.06.2006 - T-47/02
Danzer / Rat - Gesellschaftsrecht - Richtlinien 68/151/EWG und 78/660/EWG - …
- EuGH, 29.06.2010 - C-526/08
Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit - …
- EuGH, 28.06.2022 - C-278/20
Institutionelles Recht
- VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.397
§ 7 Abs. 1 S. 1 AltGG ist mit der Art. 3 GG und Art. 45 AEUV vereinbar
- LAG München, 25.02.2016 - 3 Sa 926/15
Zuordnung Entgeltstufe, Vorbeschäftigungszeiten, Arbeitnehmerfreizügigkeit, …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2015 - C-72/14
X - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Anwendbare Rechtsvorschriften - …
- EuG, 01.07.2009 - T-81/07
KG Holding / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe der …
- EuGH, 10.01.2019 - C-415/18
CBA Spielapparate- und Restaurantbetriebs/ Kommission - Rechtsmittel - Art. 181 …
- OLG München, 18.02.2016 - 1 U 2599/15
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung unionsrechtlicher Vorschriften
- OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3 U 38/10
Verletzung einer Gemeinschaftsmarke bei Parallelimport von Arzneimitteln: …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-119/05
Lucchini - EGKS - Rückforderung einer Beihilfe, die für mit dem Gemeinsamen Markt …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-392/04
i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Allgemein- und Einzelgenehmigungen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2005 - C-495/03
Intermodal Transports - Berufung vor einem nationalen Gericht auf eine …
- VGH Bayern, 25.04.2019 - 14 BV 17.2353
Der in § 7 Abs. 1 Satz 1 des Altersgeldgesetzes (AltGG) vorgesehene pauschale …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2005 - C-470/03
AGM-COS.MET - Richtlinie 98/37/EG zur Angleichung der Rechts- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-461/03
Gaston Schul Douane-expediteur - Artikel 234 EG - Gültigkeit einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-370/17
CRPNPAC
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-416/17
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-322/16
Global Starnet
- OLG München, 18.02.2016 - 1 U 2596/15
Zur Frage der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Versorgungsordnung der …
- VGH Bayern, 25.04.2019 - 14 BV 17.2354
Ruhegehaltsansprüche für auf eigenen Wunsch aus dem Dienst entlassenen …
- BGH, 28.01.2016 - III ZR 230/15
Offenkundigkeit eines Rechtsverstoßes als Voraussetzung der unionsrechtlichen …
- LG Köln, 06.06.2013 - 81 O 118/12
Gewährung von Boni bei der Einlösung rezeptpflichtiger Arzneimittel einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-287/05
Hendrix - Soziale Sicherheit - beitragsunabhängige Sonderleistungen - …
- EuGH, 09.11.2006 - C-346/05
Chateignier - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 39 EG sowie Artikel 3 und 67 …
- OLG Hamm, 03.08.2012 - 11 W 25/12
Amtshaftungsansprüche wegen der Untersagung des Betriebes einer Wettannahmestelle …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-17/05
Cadman - Gleiches Entgelt für männliche und weibliche Arbeitnehmer - Anwendung …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-206/04
Mülhens / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke ZIRH - Widerspruch …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-58/22
Parchetul de pe lânga Curtea de Apel Craiova - Ersuchen um Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-258/17
E.B. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung - Verbot …
- VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.820
Vereinbarkeit des Altersgeldes für ausgeschiedene Berufssoldaten mit der …
- EuGöD, 12.12.2012 - F-43/10
Cerafogli / EZB
- KG, 24.06.2011 - 9 U 233/10
Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Schadensersatzanspruch eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08
Kommission / Luxemburg - Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.10.2005 - C-173/03
Traghetti del Mediterraneo - Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die dem …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2019 - C-13/18
Sole-Mizo
- EuG, 11.07.2018 - T-185/15
Buonotourist / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2018 - C-300/17
Hochtief
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-385/02
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2019 - C-347/18
Salvoni
- OLG München, 18.02.2016 - 1 U 2597/15
Kein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung unionsrechtlicher Vorschriften
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-94/10
Danfoss und Sauer-Danfoss - Indirekte Steuern - Unter Verstoß gegen das …
- VG Köln, 20.10.2010 - 24 K 7532/08
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer für ein Arzneimittel erteilten Zulassung; …
- EuG, 01.07.2008 - T-276/04
Compagnie maritime belge / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer kollektiven …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2006 - C-506/04
Wilson - Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-109/04
Kranemann - Auslegung von Artikel 39 EG im Hinblick auf eine nationale …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-30/02
Recheio - Cash & Carry
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2023 - C-547/22
INGSTEEL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2020 - C-658/18
UX (Statut des juges de paix italiens) - Vorabentscheidungsersuchen - …
- OLG München, 18.02.2016 - 1 U 2598/15
Zur Frage der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Versorgungsordnung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2015 - C-586/13
Martin Meat - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung von Arbeitnehmern - …
- BGH, 19.12.2012 - VII ZR 186/11
Zuständigkeit des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs unter dem Gesichtspunkt …
- EuG, 11.07.2018 - T-186/15
CSTP Azienda della Mobilità / Kommission
- EuGH, 13.07.2017 - C-261/17
Ccc Event Management / Gerichtshof der Europäischen Union - Rechtsmittel - Art. …
- VG Köln, 20.10.2010 - 24 K 7534/08
Etablieren einer "allgemeinen" medizinischen Verwendung eines Wirkstoffs als …
- OLG Nürnberg, 31.03.2009 - 3 U 1497/08
Vorabentscheidungsersuchen zum europäisches Markenrecht: Erschöpfung durch …
- VG Oldenburg, 14.03.2007 - 6 A 5308/05
Versorgungsbezüge eines Universitätsprofessors mit Vordienstzeiten im Ausland
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2006 - C-339/05
Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Abkommen mit der Schweiz über …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006 - C-119/04
GENERALANWALT POIARES MADURO SCHLÄGT VOR, GEGEN ITALIEN EIN ZWANGSGELD VON 265 …
- VG Karlsruhe, 02.02.2005 - 11 K 676/02
Abfall, der zur Verbrennung in eine Müllverbrennungsanlage transportiert wird, …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2004 - C-153/03
Weide
- EuGH, 15.06.2023 - C-132/22
Ministero dell'Istruzione, dell'Università e della Ricerca (Classements spéciaux) …
- EuGH, 13.09.2018 - C-23/18
Ccc Event Management/ Gerichtshof der Europäischen Union - Rechtsmittel - Art. …
- EuGH, 05.07.2017 - C-87/17
CBA Spielapparate- und Restaurantbetrieb/ Gerichtshof der Europäischen Union - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2016 - C-300/15
Kohll und Kohll-Schlesser - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-452/06
Synthon - Arzneispezialitäten - Humanarzneimittel - Genehmigung für das …
- OVG Sachsen, 10.09.2004 - 3 B 847/03
Freizügigkeit, Sonderzuwendung, Übertritt in den EG-Beamtendienst, …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-147/22
Központi Nyomozó Főügyészség
- EuG, 08.03.2023 - T-426/21
Assaad / Rat
- OLG Frankfurt, 25.06.2020 - 1 U 19/20
Kein Schadenersatz gegen BaFin wegen unterlassener Unterbindung unzulässiger …
- EuGH, 18.12.2019 - C-362/18
Hochtief
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-514/04
Uroplasty - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in die …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2004 - C-157/03
Comisión/España
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2003 - C-224/02
Pusa
- EuGH, 12.02.2020 - C-704/18
Kolev u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2023 - C-84/22
Right to Know - Vorabentscheidungsersuchen - Zugang der Öffentlichkeit zu …
- EuGH, 24.11.2022 - C-289/21
Varhoven administrativen sad (Abrogation de la disposition contestée) - Vorlage …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2004 - C-242/03
Weidert und Paulus
- EuG, 22.12.2014 - T-407/13
Al Assad / Rat
- LG Köln, 27.09.2011 - 5 O 385/10
Amtsträger der Stadt Köln handeln weder vorsätzlich noch fahrlässig bei Stützen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2011 - 3 A 1971/09
Im Zusammenhang mit einem Habilitätsvorhaben stehende vordienstliche Tätigkeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-180/12
Stoilov i Ko - Verschiedene Entscheidungen und Rechtsbehelfe über dieselbe …
- EuG, 05.07.2012 - T-86/08
Griechenland / Kommission - EAGFL - Abteilung Garantie - Von der Finanzierung …
- EGMR, 17.06.2021 - 12528/17
QUINTANEL ET AUTRES c. FRANCE
- LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 3 O 5174/11
Markenmäßige Benutzung: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion im Zusammenhang …
- KG, 18.02.2011 - 9 W 40/10
Prozesskostenhilfe für eine Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik …
- VG Lüneburg, 20.11.2003 - 2 A 118/02
Anspruch auf Reduzierung des Abfallbehältervolumens gegen einen …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2014 - C-103/13
Somova - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Unterbrechung der …
- EuGöD, 29.09.2011 - F-9/07
Angé Serrano / Parlament
- VG Göttingen, 22.09.2005 - 3 A 20/03
Anrechnung; Anrechnungsfähigkeit; Ausland; ausländische Beschäftigungszeit; …
- EuG, 17.05.2018 - T-701/16
Kommission / AV - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-73/14
Rat / Kommission - Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme im Namen der …
- EuG, 16.02.2017 - T-594/16
Walton / Kommission
- EuG, 25.10.2011 - T-472/11
DMA Die Marketing Agentur und Hofmann / Österreich - Vorläufiger Rechtsschutz - …
- EGMR, 30.04.2019 - 70750/14
REPCEVIRÁG SZÖVETKEZET v. HUNGARY
- VG Stuttgart, 11.04.2008 - 12 K 4026/07
Versorgung; Anerkennung ruhegehaltfähiger Vordienstzeiten; Doppelversorgung
- LG Bonn, 04.01.2017 - 1 O 148/16
Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch Finanzgericht
- EuG, 31.01.2012 - T-547/11
FS Schmidt Vermögensverwaltung und Verlag / Niederlande - Schadensersatzklage - …
- EuGH, 15.05.2005 - C-495/05
Vorlagepflicht der nationalen Gerichte nach Art. 234 EG; Ausnahmen von der …