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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.09.2000 - 14 U 65/99   

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OLG Stuttgart, 19.09.2000 - 14 U 65/99 (https://dejure.org/2000,4881)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.09.2000 - 14 U 65/99 (https://dejure.org/2000,4881)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. September 2000 - 14 U 65/99 (https://dejure.org/2000,4881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Artzhaftung; Schadensersatz; Fehlerhafte Behandlung; Gemeinschaftspraxis; Geburt

  • Judicialis

    BGB § 278; ; BGB § 831; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 515 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 278; BGB § 831
    Belegarztkollege ist Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe des vertretenen Belegarztes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geburtsleitung durch Belegarzt - Weiterleitung durch vertretenden Arzt - Rechtsstellung der Hebamme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 235
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Celle, 27.01.1992 - 1 U 39/90

    Hebamme als Erfüllungsgehilfin des Arztes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2000 - 14 U 65/99
    S. 9; OLG Celle VersR 1999, 486 - Verkennung eines hochpathologischen CTG durch die Hebamme; OLG Frankfurt Urt. v. 11.09.95 - 8 U 30/94 - unterlassene Registrierung der kindlichen Herztöne in der Austreibungsphase; OLG Celle VersR 1993, 360 - unzureichende Überwachung der Geburt; Senat Urt. v. 20.08.92 - 14 U 3/92 = VersR 1993, 1358 = NJW 1993, 2384 - unterlassene Verständigung des Arztes durch Entbindungsschwester).

    Insofern setzt sich der schon vor der stationären Aufnahme bestehende und mit den Beklagten geschlossene Behandlungsvertrag im belegärztlichen Behandlungsvertrag mit den Beklagten fort (BGH v. 16.05.00 - VI ZR 321/98 - Original S. 19 unter Hinweis auf OLG Oldenburg VersR 1991, 1177, 1179 und OLG Celle VersR 1993, 360 f., jeweils mit NA BGH; Franzki/Hansen NJW 1990, 737).

    Dementsprechend hat das OLG Celle den die Schwangerschaft betreuenden Gynäkologen und Belegarzt als Partner des Behandlungsvertrags gesehen, der bei Aufnahme der Schwangeren in der Belegklinik zustandegekommen ist, obwohl die Behandlung am Wochenende von dem in Praxisgemeinschaft tätigen Gynäkologen - als Vertreter des ersten Gynäkologen - durchgeführt worden ist (OLG Celle VersR 1993, 360 mit Nichtannahme BGH).

    aa) Die Hebamme untersteht - soweit sie die Geburt nach Übernahme der Behandlung durch den Belegarzt betreut - dem Weisungs- und Direktionsrecht des Belegarztes und ist deshalb nicht nur seine Erfüllungs-, sondern auch seine Verrichtungsgehilfin (Steffen/Dressier a.a.O.; BGH v. 14.02.95 - VI ZR 272/93 = BGHZ 129, 6, 11 = VersR 1995, 706 = NJW 1995, 1611; OLG Celle VersR 1999, 486; OLG München NJW-RR 1994, 1278; zur Haftung des Belegarztes für schwere Verstöße der Hebamme OLG Celle VersR 1993, 360).

  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2000 - 14 U 65/99
    für Fehler der Hebamme bestätigt BGH v. 16.05.00 - VI ZR 321/98 - Orig.

    Insofern setzt sich der schon vor der stationären Aufnahme bestehende und mit den Beklagten geschlossene Behandlungsvertrag im belegärztlichen Behandlungsvertrag mit den Beklagten fort (BGH v. 16.05.00 - VI ZR 321/98 - Original S. 19 unter Hinweis auf OLG Oldenburg VersR 1991, 1177, 1179 und OLG Celle VersR 1993, 360 f., jeweils mit NA BGH; Franzki/Hansen NJW 1990, 737).

    Für eine solche - die Vorteile der Inanspruchnahme einer Gemeinschaftspraxis einschränkende - Veränderung des Behandlungsverhältnisses ist von den Beklagten nichts vorgetragen (zu den Vorteilen vgl. BGH v. 16.05.00 a.a.O. S. 19).

    Dieser Würdigung entspricht es, daß der Vertreter eines Arztes - als Praxis- oder Urlaubsvertreter - nicht in ein eigenes vertragliches Behandlungsverhältnis zum Patienten tritt, sondern im Rahmen eines mit dem Praxisinhaber geschlossenen Vertrags als dessen Erfüllungsgehilfe tätig wird (BGH v. 13.01.98 - IV ME 242/98 [richtig: VI ZR 242/96 - d. Red.] = VersR 1998, 457; v. 16.05.00 a.a.O. S. 20 f.; OLG Düsseldorf VersR 198, 370 f.; OLG Hamm VersR 1987, 106 mit Nichtannahme BGH).

  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 24/98

    Haftung des behandelnden Arztes für Pflichtverletzungen eines Laborarztes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2000 - 14 U 65/99
    Deshalb waren beide Beklagte Partner des ambulanten - Behandlungsvertrags mit der Mutter der Klägerin und haften demnach für Versäumnisse des behandelnden Arztes gemeinschaftlich (BGH v. 29.06.99 - VI ZR 24/98 = BGHZ 142, 126 ff. = VersR 1999, 1241 = MedR 1999, 561 für den Fall der Praxisgemeinschaft von Ärzten mit gleicher Gebietsbezeichnung; überholt die teilw.

    Ebenso verhält es sich bei der Einbeziehung niedergelassener Ärzte in einen Behandlungsgang, soweit diese nur eigene Behandlungsaufgaben erfüllen (Senat Urt. v. 02.07.92 - 14 U 41/91 - Tätigkeit des Anästhesisten im Belegkrankenhaus; BGH v. 14.07.92 - VI ZR 214/91 = VersR 1992, 1263:= NJW 1992, 2962 - Vorsorgeuntersuchung U 2 eines stationär versorgten Kindes durch die Kinderärztin; BGH v. 29.06.99 - VI ZR 24/98 = VersR 1999, 1241 = MedR 1999, 561 - histologische Untersuchung von Gewebsproben auf Überweisung).

  • BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93

    Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2000 - 14 U 65/99
    Auch schwere Fehler einer Hebamme können eine Umkehr der Beweislast rechtfertigen (BGHZ 129, 6.12; ausdrückl.

    aa) Die Hebamme untersteht - soweit sie die Geburt nach Übernahme der Behandlung durch den Belegarzt betreut - dem Weisungs- und Direktionsrecht des Belegarztes und ist deshalb nicht nur seine Erfüllungs-, sondern auch seine Verrichtungsgehilfin (Steffen/Dressier a.a.O.; BGH v. 14.02.95 - VI ZR 272/93 = BGHZ 129, 6, 11 = VersR 1995, 706 = NJW 1995, 1611; OLG Celle VersR 1999, 486; OLG München NJW-RR 1994, 1278; zur Haftung des Belegarztes für schwere Verstöße der Hebamme OLG Celle VersR 1993, 360).

  • OLG Celle, 28.07.1997 - 1 U 19/96

    Haftung des Belegarztes für groben Fehler der Hebamme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2000 - 14 U 65/99
    S. 9; OLG Celle VersR 1999, 486 - Verkennung eines hochpathologischen CTG durch die Hebamme; OLG Frankfurt Urt. v. 11.09.95 - 8 U 30/94 - unterlassene Registrierung der kindlichen Herztöne in der Austreibungsphase; OLG Celle VersR 1993, 360 - unzureichende Überwachung der Geburt; Senat Urt. v. 20.08.92 - 14 U 3/92 = VersR 1993, 1358 = NJW 1993, 2384 - unterlassene Verständigung des Arztes durch Entbindungsschwester).

    aa) Die Hebamme untersteht - soweit sie die Geburt nach Übernahme der Behandlung durch den Belegarzt betreut - dem Weisungs- und Direktionsrecht des Belegarztes und ist deshalb nicht nur seine Erfüllungs-, sondern auch seine Verrichtungsgehilfin (Steffen/Dressier a.a.O.; BGH v. 14.02.95 - VI ZR 272/93 = BGHZ 129, 6, 11 = VersR 1995, 706 = NJW 1995, 1611; OLG Celle VersR 1999, 486; OLG München NJW-RR 1994, 1278; zur Haftung des Belegarztes für schwere Verstöße der Hebamme OLG Celle VersR 1993, 360).

  • BGH, 14.07.1992 - VI ZR 214/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte bzw. unterlassene

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2000 - 14 U 65/99
    Ebenso verhält es sich bei der Einbeziehung niedergelassener Ärzte in einen Behandlungsgang, soweit diese nur eigene Behandlungsaufgaben erfüllen (Senat Urt. v. 02.07.92 - 14 U 41/91 - Tätigkeit des Anästhesisten im Belegkrankenhaus; BGH v. 14.07.92 - VI ZR 214/91 = VersR 1992, 1263:= NJW 1992, 2962 - Vorsorgeuntersuchung U 2 eines stationär versorgten Kindes durch die Kinderärztin; BGH v. 29.06.99 - VI ZR 24/98 = VersR 1999, 1241 = MedR 1999, 561 - histologische Untersuchung von Gewebsproben auf Überweisung).
  • OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93

    Zulässigkeit eines Teilurteils gegen Streitgenossen - Haftung von Arzt und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2000 - 14 U 65/99
    aa) Die Hebamme untersteht - soweit sie die Geburt nach Übernahme der Behandlung durch den Belegarzt betreut - dem Weisungs- und Direktionsrecht des Belegarztes und ist deshalb nicht nur seine Erfüllungs-, sondern auch seine Verrichtungsgehilfin (Steffen/Dressier a.a.O.; BGH v. 14.02.95 - VI ZR 272/93 = BGHZ 129, 6, 11 = VersR 1995, 706 = NJW 1995, 1611; OLG Celle VersR 1999, 486; OLG München NJW-RR 1994, 1278; zur Haftung des Belegarztes für schwere Verstöße der Hebamme OLG Celle VersR 1993, 360).
  • BGH, 16.10.1956 - VI ZR 308/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2000 - 14 U 65/99
    Wer von einem Arzt für die Dauer einer zeitweiligen Abwesenheit damit beauftragt wird, seine Praxis zu verwalten, ist bei der Ausübung dieser Tätigkeit sein Verrichtungsgehilfe; für das Merkmal der Weisungsunterworfenheit genügt es, daß sich der Vertreter im allgemeinen nach den Wünschen des auftraggebenden Arztes zu richten hat, auch wenn er in der Behandlung sein ärztliches Ermessen obwalten läßt (BGH Urt. v. 16.10.56 - VI ZR 308/55 = NJW 1956, 1834 = AHRS 0485/2; zust. Palandt/Thomas, BGB 59 Aufl., § 831 Rn. 7; Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 2. Aufl. § 104 Rn. 7; allgemein BGH WM 1998, 259 Testesser).
  • OLG Stuttgart, 15.03.1990 - 14 U 38/87

    Haftung des Krankenhausträgers für niedergelassenen Konsiliararzt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2000 - 14 U 65/99
    Die Konstellation Arzt - Vertreter unterscheidet sich vom Fall des hinzugezogenen Konsiliararztes, der in seiner ärztlichen Tätigkeit vollständig unabhängig von dem hinzuziehenden Arzt ist (OLG Stuttgart VersR 1992, 55; OLG Oldenburg VersR 1989, 1300; Geiß/Greiner, Arzthaftplichtrecht 3. Aufl. 1999 S. Rn. 67).
  • OLG Oldenburg, 12.10.1988 - 3 U 86/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2000 - 14 U 65/99
    Die Konstellation Arzt - Vertreter unterscheidet sich vom Fall des hinzugezogenen Konsiliararztes, der in seiner ärztlichen Tätigkeit vollständig unabhängig von dem hinzuziehenden Arzt ist (OLG Stuttgart VersR 1992, 55; OLG Oldenburg VersR 1989, 1300; Geiß/Greiner, Arzthaftplichtrecht 3. Aufl. 1999 S. Rn. 67).
  • OLG Stuttgart, 02.07.1992 - 14 U 41/91

    Schmerzensgeld; Zukunftsschaden; Arzthaftung; Anästesieverschulden;

  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

  • OLG Stuttgart, 20.08.1992 - 14 U 3/92

    Haftung des Krankenhausträgers wegen mangelhafter Organisation der Krankenpflege

  • OLG Oldenburg, 11.11.1997 - 5 U 47/97

    Zur gemeinschaftlichen Haftung von Ärzten; Aufklärungspflicht bei nicht vital

  • OLG Oldenburg, 24.02.1997 - 5 U 152/96

    Unzureichende Schwangerschaftsbetreuung; Verrichtungsgehilfe und

  • OLG Oldenburg, 15.05.1990 - 5 U 114/89

    Behandlungsregeln, Behandlungsmethode, Schwangerschaft, Belegkrankenhaus,

  • OLG Oldenburg, 24.07.1990 - 5 U 149/89

    Geburt, Hebamme, Entbindung, Kaiserschnitt, Verjährung, Behandlungsfehler,

  • OLG Oldenburg, 03.09.1996 - 5 U 87/96

    Arthroskopie, Aufklärung, therapeutische, Beratung, fernmündliche,

  • OLG Düsseldorf, 11.09.1995 - 8 U 30/94
  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 39/08

    Notfallarzt kann Verrichtungsgehilfe des niedergelassenen Arztes sein, für den er

    Daran ändert es nichts, dass im Einzelfall der Patient nach eigener Entschließung und ärztlicher Erkenntnis des vor Ort tätigen Arztes zu behandeln ist (Senat , Urteile vom 16. Oktober 1956 - VI ZR 308/55 - NJW 1956, 1834, 1835 = AHRS 0485/2 und vom 20. September 1988 - VI ZR 296/87 - VersR 1988, 1270, 1272 , insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 105, 189; OLG Stuttgart, VersR 1992, 55, 56 und MedR 2001, 311, 314; OLG Oldenburg, VersR 2003, 375, 376 ; Palandt/Sprau, BGB 68. Aufl., § 831 Rn. 6; allgemein zum Vertreter im Notfalldienst vgl. Ratzel/Lippert, Kommentar zur Musterberufsordnung der deutschen Ärzte - MBO - 4. Aufl. § 26 Rn. 13; Rieger, Lexikon des Arztrechts 1984, Rn. 1290).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2023 - 8 U 127/21

    Keine Haftung für Aspirationen eines Kleinkindes nach Antibiotikumsgabe (hier:

    aa) Wie das Landgericht im Ansatz noch zutreffend erkannt hat, setzt sich ein schon vor einer stationären Aufnahme bestehender Behandlungsvertrag als belegärztlicher Behandlungsvertrag fort, wenn - wie hier der Beklagte zu 3 - ein niedergelassener Arzt einen seiner Patienten zur weiteren Behandlung in ein Belegkrankenhaus einweist, in dem er selbst Belegarzt ist (BGH, Urteil vom 16. Mai 2000 - VI ZR 321/98 -, BGHZ 144, 296-311; OLG Koblenz, Beschluss vom 14. März 2014 - 5 U 9/14; OLG Stuttgart, Urteil vom 19. September 2000 - 14 U 65/99; OLG Celle, Urteil vom 27. Januar 1992 - 1 U 39/90).

    Auch eine persönliche Vorstellung der übernehmenden Ärztin gegenüber dem Patienten genügt nicht, da sich daraus kein Vertragsbindungswille ergibt (BGH, Urteil vom 16. Mai 2000 - VI ZR 321/98 -, BGHZ 144, 296-311; OLG Koblenz, Beschluss vom 14. März 2014 - 5 U 9/14; OLG Stuttgart, Urteil vom 19. September 2000 - 14 U 65/99; OLG Celle, Urteil vom 27. Januar 1992 - 1 U 39/90).

  • OLG Köln, 14.01.2008 - 5 U 119/07

    Zustandekommen eines Behandlungsvertrages bei Verweis auf den Notdienst durch

    Zwar kann der bei vorübergehender Abwesenheit des Arztes bestellte ärztliche Vertreter oder der Arzt, der anstelle z.B. des Belegarztes absprachegemäß die Geburt betreut, Verrichtungsgehilfe sein ( vgl. BGH NJW 56, 1834; OLG Stuttgart VersR 2002, 235 ).
  • OLG Hamm, 25.11.2009 - 3 U 192/08

    Haftung von Arzt und Hebamme für Behandlungsfehler bei einer Geburt

    bb) Weil die Beklagte zu 3. es ungeachtet des objektiv vorliegenden hochpathologischen CTG-Verlaufes grob behandlungsfehlerhaft unterließ, den Beklagten zu 2. mit der gebotenen Dringlichkeit zu benachrichtigen, kommen dem Kläger nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtwidrigkeit und Rechtsgutsverletzung beweisrechtliche Erleichterungen im Sinne einer Beweislastumkehr zustatten; auch schwere, nicht nur äußerst unwahrscheinlich zur Schadensverursachung geeignete Fehler einer Hebamme können zugunsten des Geschädigten eine Umkehr der Beweislast rechtfertigen (BGH, VersR 2000, 1146 ff.; OLG Stuttgart, VersR 2002, 235 m.w.N. zur st. Rspr.).

    Es entspricht des weiteren gefestigter höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung, dass der Träger eines Belegkrankenhauses auch für Fehler der bei ihm angestellten Hebammen nur solange (vertraglich und deliktisch) einzustehen hat, wie diese eigenverantwortlich tätig werden und ihre Fehler nicht wegen einer besonderen ärztlichen Weisungskompetenz oder wegen der Übernahme der Geburtsleitung durch den Belegarzt diesem zugerechnet werden können (BGH, VersR 2000, 1146; OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 99 ff.; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 254 f.; OLG Koblenz, OLGR 2001, 74 ff.; Steffen/Pauge, aaO, Rdnr. 85).

  • OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 9/08
    a) Der erkennende Senat geht insofern von den in der arzthaftungsrechtlichen Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen aus, wonach der Belegarzt von dem Zeitpunkt an vertraglich (§ 278 BGB) wie deliktisch (§ 831 BGB) für Fehler der geburtsbetreuenden Hebamme(n) einstehen muss, in dem die Leitung der Geburt zu seiner Vertragsaufgabe geworden ist - auch wenn die fehlerhaft handelnde Hebamme nicht bei ihm angestellt war (vgl. BGH, VersR 1995, 706 ff.; VersR 2000, 1146 ff.; OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 99 ff; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 254 ff.).
  • OLG Oldenburg, 19.12.2007 - 5 U 107/06

    Erforderlichkeit der sofortigen Benachrichtigung eines Arztes durch eine Hebamme

    Es gehört zu den Aufgaben einer Hebamme, ein hochpathologisches CTG zu erkennen (Senatsentscheidung, VersR 1997, 1236) und umgehend ärztliches Personal herbeizurufen (OLG Celle, VersR 1999, 486; OLG Stuttgart, VersR 2002, 235).
  • LG Rottweil, 27.11.2003 - 2 O 537/01

    Arzthaftung: Wehenforcierung bei Schulterdystokie als Behandlungsfehler;

    Dass er dabei eigenes ärztliches Ermessen walten ließ, schadet nicht, weil es für die Weisungsgebundenheit im Sinne des § 831 BGB genügt, dass, wie vorliegend aufgrund der vertraglichen Beziehung zur Mutter des Klägers, sich der Beklagte Ziff. 1 im Allgemeinen nach den Vorstellungen des Beklagten Ziff. 2 bei der Behandlung der Mutter des Klägers zu richten hatte (zur Zurechnung bei belegärztlicher Behandlung und Urlaubsvertretung allgemein BGH, NJW 2000, 2737; konkret zum zwischen dem Beklagten Ziff. 1 und Ziff. 2 bestehenden Rechtsverhältnis OLG Stuttgart, VersR 2002, 235 ff.).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2005 - 8 U 129/04

    Schmerzensgeld für Geburtsschaden (Leukomalazie) durch Zuführung überhöhter

    Er hält sich im Rahmen aktueller Gerichtsentscheidungen in vergleichbaren Fällen und berücksichtigt, dass erst der schwere Pflichtverstoß die Beeinträchtigungen hervorgerufen hat (vgl. dazu OLG Stuttgart VersR 2000, 1108; VersR 2001, 1560; VersR 2002, 235; VersR 2003, 376; OLG Saarbrücken OLG-Report 2001, 240; OLG Hamm VersR 2002, 1164; KG VersR 2003, 606; OLG Köln vom 20.3.2002 - 5 U 153/01).
  • LG Augsburg, 07.12.2010 - 4 O 4224/07

    Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers wegen des Unterbleibens einer

    Die Beklagte zu 1) trifft hierfür eine Ersatzpflicht aus Vertrag (§§ 280 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB) sowie aus Delikt, hat sie für Behandlungsfehler der bei ihr angestellten/ tätigen Ärzte als Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen aufgrund des mit ihr zustande gekommenen stationären Behandlungsvertrags vertraglich gemäß § 278 BGB und deliktisch gemäß § 831 BGB (i.V.m. § 253 Abs. 2 BGB) einzustehen (vgl. hierzu OLG Stuttgart VersR 2002, 235 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 23 U 113/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9248
OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 23 U 113/00 (https://dejure.org/2001,9248)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.01.2001 - 23 U 113/00 (https://dejure.org/2001,9248)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - 23 U 113/00 (https://dejure.org/2001,9248)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzungsgesuch ; Entscheidung über die Wiedereinsetzung; Wiedereinsetzungsantrag ; Zulässigkeit des Rechtsmittels ; Einspruch gegen das Versäumnisurteil ; Einspruchsfrist; Fristversäumung

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § ... 238 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 238 Abs. 2; ; ZPO § 341 Abs. 1; ; ZPO § 208; ; ZPO § 195 Abs. 1; ; ZPO § 195 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 182; ; ZPO § 339; ; ZPO § 233; ; ZPO § 303; ; ZPO § 511; ; ZPO § 391 Abs. 2; ; ZPO § 391 Abs. 1; ; ZPO § 418 Abs. 1; ; ZPO § 212 Abs. 1; ; ZPO § 191; ; ZPO § 418 Abs. 2; ; ZPO § 181; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    Anfechtung der isolierten Entscheidung über die Wiedereinsetzung; Widerlegung einer Zustellungsurkunde; Verschulden des Zustellungsadressaten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 511/89

    Indizwirkung der Niederlegung für den Zugangsnachweis im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 23 U 113/00
    In den Fällen des § 182 ZPO erstreckt sich die Beweiskraft der Zustellungsurkunde darauf, daß der zustellende Bedienstete unter der ihm angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme der Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen und daß er die Benachrichtigung über die Niederlegung an dem angegebenen Tag in den Hausbriefkasten gelegt hat (BVerfG NJW 1992, 224, 225; BVerwG NJW 1983, 1689, 1690; OLG Frankfurt NJW 1996, 3159).

    Zur Führung des Gegenbeweises gegenüber einer Zustellungsurkunde bedarf es eines substantiierten Vortrags, aus dem sich zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der beurkundeten Tatsache ergibt (BVerfG NJW 1992, 224, 225; BVerwG aaO.; Zöller-Geimer, § 419 ZPO, Rn. 4).

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 14.86

    Wiedereinsetzung - Gemeinschaftsbriefkasten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 23 U 113/00
    Jede Partei muß die üblichen, für den Zugang von Postsendungen nötigen Vorkehrungen treffen; sieht sie hiervon ab, schließt dies eine Wiedereinsetzung aus (BVerfGE 41, 332, 336 f. = NJW 1976, 1537; BGH NJW 1991, 109; BVerwG NJW 1988, 578, 579; NJW 1994, 1672).

    Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es bereits in der Vergangenheit zu Unregelmäßigkeiten bei der Benutzung des Briefkastens gekommen ist; in diesem Fall hat die Partei durch besondere Maßnahmen eine zuverlässige Übermittlung des zuzustellenden Schriftstücks oder der Benachrichtigung über seine Hinterlegung sicherzustellen (BGH aaO; BVerwG NJW 1988, 578, 579; Zöller-Greger aaO.).

  • BGH, 20.03.1967 - VII ZR 296/64

    Anfechtung eines Zwischenurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 23 U 113/00
    Bei der somit nach § 238 Abs. 1 Satz 1 ZPO gebotenen einheitlichen Entscheidung hätte das Landgericht deshalb auf der Grundlage seiner rechtlichen Beurteilung nicht nur das Wiedereinsetzungsgesuch zurückweisen, sondern gemäß § 341 Abs. 1 ZPO gleichzeitig den Einspruch als unzulässig verwerfen müssen (vergl. BGHZ 47, 289, 291 = NJW 1967, 1566).

    Anderes gilt jedoch dann, wenn das Erstgericht - wie hier - durch das Zwischhenurteil einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zurückgewiesen hat, weil im Falle einer entsprechendere Entscheidung in Beschlußform gemäß §§ 238 Abs. 2, 391 Abs. 2 ZPO die sofortige Beschwerde zulässig gewesen wäre und der Rechtsschutz des Betroffenen nicht dadurch vereitelt werden darf, daß das Erstgericht in unzulässiger Weise durch Zwischenurteil über sein Wiedereinsetzungsgesuch entschieden hat (BGHZ 97, 289, 291 = NJW 1967 1566; Zöller-Greger, § 238 ZPO, Rn. 2 und 8).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 23 U 113/00
    Jede Partei muß die üblichen, für den Zugang von Postsendungen nötigen Vorkehrungen treffen; sieht sie hiervon ab, schließt dies eine Wiedereinsetzung aus (BVerfGE 41, 332, 336 f. = NJW 1976, 1537; BGH NJW 1991, 109; BVerwG NJW 1988, 578, 579; NJW 1994, 1672).
  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 216/89

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 23 U 113/00
    Erforderlich ist demnach der volle Nachweis eines anderen Geschehensablaufs; hierzu bedarf es der Darlegung und Glaubhaftmachung eines konkreten Sachverhalts, der zur Überzeugung des Gerichts jede andere Möglichkeit ausschließt (BVerfG aaO.; BGH NJW 1990, 2125 f.; NJW 1997, 1312 f.; BVerwG NJW 1986, 2127, 2128; Zöller-Geimer, § 418 ZPO, Rn. 4 mwN.).
  • BGH, 15.06.1994 - IV ZB 6/94

    Sorgfaltspflichten des Zustellungsempfängers bei Niederlegung eines Schriftstücks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 23 U 113/00
    Zwar indiziert die Unkenntnis von einer durch Niederlegung bewirkten Zustellung noch nicht zwangsläufig eine Verletzung der von der Partei zu erwartenden Sorgfalt; anderes gilt jedoch dann, wenn weitere Umstände hinzutreten, die dem Empfänger zu einer erhöhten Sorgfalt Veranlassung hätten geben müssen (BGH NJW 1994, 2898).
  • BGH, 08.02.1994 - KZR 2/93

    "Pronuptia II"; Rechtsfolgen der Kartell-Nichtigkeit einzelner Abreden in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 23 U 113/00
    Zwar findet die Berufung nach § 511 ZPO nur gegen Endurteile statt; auch unzulässige Zwischenurteile nach § 303 ZPO sind grundsätzlich nicht selbständig anfechtbar (vergl. BGH aaO.; NJW 1994, 1651, 1652; Zöller-Vollkommer aaO., Rn. 11 mwN.).
  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 50/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unvollständig adressiertem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 23 U 113/00
    Nach § 233 ZPO kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann in Betracht, wenn ein Verschulden der Partei (oder ihres Bevollmächtigten im Sinne des § 85 Abs. 2 ZPO) ausgeschlossen ist; schon die Möglichkeit einer auf einem derartigen Verschulden beruhenden Fristversäumung schließt deshalb eine Wiedereinsetzung aus (BGH NJW 1992, 579, 575; NJW 1993, 332, 33; NJW 199, 2831; NJW 1997, 327; NJW 2000, 82).
  • BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92

    Anwaltsverschulden bei Berufungseinlegung vor Bezirksgericht - Rechtsweg bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 23 U 113/00
    Nach § 233 ZPO kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann in Betracht, wenn ein Verschulden der Partei (oder ihres Bevollmächtigten im Sinne des § 85 Abs. 2 ZPO) ausgeschlossen ist; schon die Möglichkeit einer auf einem derartigen Verschulden beruhenden Fristversäumung schließt deshalb eine Wiedereinsetzung aus (BGH NJW 1992, 579, 575; NJW 1993, 332, 33; NJW 199, 2831; NJW 1997, 327; NJW 2000, 82).
  • BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 23.84

    Ersatzzustellung - Niederlegung - Zusteller - Empfänger - Übung - Maßstab -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 23 U 113/00
    Die weitere Behauptung des Beklagten, die Niederlegungsmitteilung nicht erhalten zu haben, ist von vornherein unerheblich, da eine wirksame Ersatzzustellung nach § 182 ZPO lediglich die Hinterlassung der Nachricht, nicht deren Kenntnisnahme durch den Zustellungsempfänger voraussetzt und ihre Ordnungsmäßigkeit deshalb nicht durch den Nachweis der Unkenntnis widerlegt werden kann (BVerwG NJW 1985, 1179, 1180; BVerwG NJW 1986, 2127, 2128).
  • BGH, 10.10.1996 - VII ZB 31/95

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders

  • BGH, 27.11.1996 - XII ZB 177/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

  • OLG Frankfurt, 10.09.1996 - 3 Ws 735/96
  • LAG Köln, 19.07.1994 - 10 Ta 122/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zustellungsadressaten; Verschulden;

  • OLG Schleswig, 18.06.1991 - 16 W 7/91
  • OLG Hamm, 12.01.2015 - 4 UF 253/14

    Anforderungen an den Inhalt der Entscheidung über die Zurückweisung des

    Bei der nach § 238 Abs. 1 Satz 1 ZPO gebotenen einheitlichen Entscheidung hätte das Amtsgericht deshalb auf der Grundlage seiner rechtlichen Beurteilung nicht nur das Wiedereinsetzungsgesuch zurückweisen, sondern gemäß § 341 Abs. 1 ZPO gleichzeitig den Einspruch als unzulässig verwerfen müssen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Januar 2001 - 23 U 113/00 = OLGR Düsseldorf 2001, 254).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.03.2001 - 13 W 18/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,20625
OLG Frankfurt, 05.03.2001 - 13 W 18/98 (https://dejure.org/2001,20625)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.03.2001 - 13 W 18/98 (https://dejure.org/2001,20625)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. März 2001 - 13 W 18/98 (https://dejure.org/2001,20625)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    EuGVÜ Art. 21; ZPO § 252
    Aussetzung eines Klageverfahrens gem. Art. 21 EuGVÜ im Hinblick auf ein in einem anderen Staat anhängiges Gerichtsverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 27.06.1991 - C-351/89

    Overseas Union Insurance Ltd u.a. / New Hampshire Insurance Company

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2001 - 13 W 18/98
    a) der Anwendung des Artikel 21 EuGVÜ nicht die Tatsache entgegensteht, dass die Beklagten keinen Geschäftssitz in einem Vertragsstaat der Brüsseler Konvention haben (vgl. hierzu Urteil des OLGH. vom 27.06.1991 in NJW 1992 Seite 3221; Geimer/Schütze europäisches Zivilverfahrensrecht, 1997, Rn 14 zu Artikel 21);.

    Mit der herrschenden Meinung ist letztlich auch der Senat im Grundsatz der Auffassung, dass im Anwendungsbereich des Artikel 21 EuGVÜ eine Anerkennungsprognose bezüglich des zu erwartenden ausländischen Urteils unzulässig ist (vgl. Schlosser Rn 11, Kropholler Rn 15, Geimer/Schütze Rn 16, Zöller/Geimer Rn 8, jeweils zu Artikel 21 EuGVÜ und mit weiteren Nachweisen; Stein/Jonas/Roth a.a.O. Rn 149 zu § 148; Geimer in NJW 1984 Seite 524, Haug in I Prax 1998 Seite 456, Schack Tz 761 sowie auch das vorzitierte Urteil des OLGH vom 27.06.1991 in NJW 1992 Seite 3221).

  • OLG Frankfurt, 27.03.1998 - 13 W 9/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2001 - 13 W 18/98
    Er werde nämlich zur Rechtsverteidigung nur zugelassen, wenn er zuvor die Bedingungen der Beklagten gemäß Mareva Injunction and G orders (die Mareva Injunction vom 20.05.1997 war Gegenstand des Beschwerdeverfahrens OLG Frankfurt 13 W 9/98) erfülle, wie dies der Court of Appeal in einem Parallelverfahren des schweizerischen Mitbeklagten H im August 1997 entschieden habe.

    Die zeitlich später erlassene Mareva Injunction vom 20. Mai 1997 war Gegenstand des Anerkennungsbeschwerdeverfahrens vor dem Senat zu Az. 13 W 9/98.

  • BGH, 29.04.1999 - IX ZR 263/97

    Anerkennung der internationalen Zuständigkeit US-amerikanischer Bundesgerichte;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2001 - 13 W 18/98
    Mit dem gerichtlich bestellten Gutachter geht auch der Senat davon aus, dass die Richtigkeit der vorstehenden Feststellung - verfahrenseinleitendes Schriftstück ist stets das gesiegelte Klageformular (writ) - auch durch die Entscheidung des 9. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 29. April 1999 (abgedruckt in JZ 2000 Seite 107) zu § 328 ZPO gestützt wird.
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94

    Punitive Damages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2001 - 13 W 18/98
    Das Haager Zustellungsübereinkommen vom 15. November 1965 (abgedruckt in BGBl II 1977 Seite 1453) regelt nämlich selbst nicht, wann eine Auslandszustellung erforderlich ist (vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.12.1994 in NJW 1995 Seite 649).
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 335/81

    Sperrwirkung eines im Ausland angestrengten Ehescheidungsverfahrens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2001 - 13 W 18/98
    Ob von dem vorbeschriebenen Grundsatz möglicherweise in extremen Ausnahmefällen im Hinblick auf Artikel 6 EMRK abzugehen ist - wenn z. B. die fehlende Juristiktion des ausländischen Gerichts positiv feststeht (vgl. in diesem Zusammenhang auch vorsorglich das Urteil des 4 B Zs. des BGH vom 26.01.1983 in NJW 1983 Seite 1269), brauchte, zumal im Rahmen einer Kostengrundentscheidung nicht entschieden zu werden, weil ein solcher extremer Ausnahmefall, welcher die grundsätzliche Sperrwirkung des ausländischen Verfahrens in Wegfall bringen könnte, hier nicht gegeben ist.
  • EuGH, 06.12.1994 - C-406/92

    Tatry / Maciej Rataj

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2001 - 13 W 18/98
    Entscheidend ist, ob der Kernpunkt beider Verfahren der gleiche ist (vgl. Urteil des EuGH vom 06.12.1994 in JZ 1995 Seite 616 ff., 618);.
  • EuGH, 21.04.1993 - C-172/91

    Sonntag / Waidmann

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2001 - 13 W 18/98
    Der europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 21. April 1993 in Sachen ... ./. ... (abgedruckt in NJW 1993 Seite 2091) die Voraussetzungen definiert, bei deren Vorliegen von einem "verfahrenseinleitenden Schriftstück" ausgegangen werden kann.
  • BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 18.86

    Lebensmittelrecht - Kennzeichnungsverbot - Naturreinheit -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2001 - 13 W 18/98
    Vielmehr ist für die Rechtspraxis immer noch die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes vom 07. Juni 1984 - ... ./. ... - (abgedruckt in NJW 1987 Seite 2759) maßgeblich, in welcher der europäische Gerichtshof wie folgt ausführte:.
  • OLG Frankfurt, 02.12.1998 - 13 U 175/98

    Arrestverfahren: Arrestgrund bei Mareva Injunction und ausländischem Titel aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2001 - 13 W 18/98
    Mit dem Versäumnisurteil sei nämlich in England der Rechtsstreit abgeschlossen, was die Beklagte zu 3.) in dem Arrestverfahren 13 U 175/98 OLG Frankfurt im Senatstermin am 02.12.1998 der Sache nach eingeräumt habe - und die Rechtshängigkeit damit in England entfallen.
  • KG, 03.11.1997 - 3 Ws 536/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2001 - 13 W 18/98
    Im Bereich des § 148 ZPO ist anerkannt, dass wenn ein Verfahren bis zur Entscheidung eines anderen Verfahrens ausgesetzt worden ist, die Aussetzung mit Entscheidung jenes anderen Verfahrens ihr Ende findet; eine Aufnahmeerklärung seitens der Parteien odereines Aufhebungsbeschlusses bedarf es nicht ( vgl. Urteil des 2. Zs. des BGH vom 21.01.1998 in NJW 1998 Seite 1729, Urteil des OLG Hamburg vom 03.07.1963 in ZZP Band 76 Seite 476; Zöller/Greger, ZPO, 21. Auflage 2001, Rn 8 zu § 148; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 59. Auflage 2001, Rn 6 Einführung §§ 148 - 155).
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