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   OLG Hamm, 30.03.2000 - 22 U 112/99   

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OLG Hamm, 30.03.2000 - 22 U 112/99 (https://dejure.org/2000,3858)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.03.2000 - 22 U 112/99 (https://dejure.org/2000,3858)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. März 2000 - 22 U 112/99 (https://dejure.org/2000,3858)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstückseigentum; Miteigentum; Ehegatte; Schenkung; Ehebedingte Zuwendung; Unentgeltlich; Güterstand

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 516; ; BGB § 530; ; BGB § 532; ; BGB § 1372

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 516 § 530 § 532 § 1372
    Rechtsfolgen ehebedingter Zuwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Ehebedingte Zuwendung - Rückwirkende Umdeutung in Schenkung bei einer Scheidung?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 17.01.1990 - XII ZR 1/89

    Abgrenzung von Schenkung und ehebedingter Zuwendung; Rückforderung wegen Wegfalls

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2000 - 22 U 112/99
    Bei Zuwendungen unter Ehegatte kann es sich sowohl um Schenkungen (BGHZ 82, 227 = NJW 1982, 1093; BGHZ 87, 145, 146 = NJW 1983, 1611; BGH, NJW-RR 1990, 386) als auch um sog. ehebedingte (unbenannte) Zuwendungen handeln.

    Nach st. Rspr. des Bundesgerichtshofes sind Zuwendungen unter Ehegatten in der Regel nicht als Schenkungen i. S. der §§ 516 ff. BGB zu qualifizieren, weil sie zumeist der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen (vgl. BGHZ 82, 227 = NJW 1982, 1093; BGHZ 87, 145, 146 = NJW 1983, 1611; BGH, NJW-RR 1988, 962; BGH, NJW-RR 1990, 386; BGH, NJW 1992, 238).

    Entgeltlich ist eine Zuwendung nämlich auch dann, wenn sie rechtlich die Geschäftsgrundlage hat, dass dafür eine Verpflichtung eingegangen oder eine Leistung bewirkt wird (BGH, NJW-RR 1990, 386 m.w.N.; Palandt/Putzo, BGB, 59. Aufl., § 516 Rdnr. 8).

    Hieraus ergibt sich, daß eine Zuwendung unter Ehegatten, der die Vorstellung oder Erwartung zugrunde liegt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben werde, oder die sonst um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung oder Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft erbracht wird und die darin ihre Geschäftsgrundlage hat, nicht unentgeltlich ist, mithin keine Schenkung, sondern eine ehebedingte Zuwendung darstellt (BGH, NJW 1992, 238; BGH, NJW-RR 1988, 962; BGH, NJW-RR 1990, 386; BGH, FamRZ 1982, 778 sowie schon NJW 1972, 580).

    Eine Schenkung liegt demnach ausnahmsweise nur dann vor, wenn sich die Ehegatten ausdrücklich über die Unentgeltlichkeit einig sind (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 386; Palandt/Putzo, BGB, 59. Aufl., § 516 Rdnr. 10).

    a) Nach ständiger Rechtsprechung sind Geschäftsgrundlage eines Vertrages die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluß bestehenden gemeinschaftlichen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. BGH, NJW 1953, 1585 sowie BGHZ 89, 226, 231 = NJW 1984, 2947; BGH, NJW-RR 1990, 386, 387; NJW 1997, 323; Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 242 Rdnr. 113).

    Um dahingehende Vorstellungen zur Geschäftsgrundlage zu machen, muss der in dem Vertrag manifestierte Geschäftswille außerdem auf den Vorstellungen aufbauen (BGH, NJW-RR 1990, 386, 387).

  • BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80

    Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2000 - 22 U 112/99
    Bei Zuwendungen unter Ehegatte kann es sich sowohl um Schenkungen (BGHZ 82, 227 = NJW 1982, 1093; BGHZ 87, 145, 146 = NJW 1983, 1611; BGH, NJW-RR 1990, 386) als auch um sog. ehebedingte (unbenannte) Zuwendungen handeln.

    Nach st. Rspr. des Bundesgerichtshofes sind Zuwendungen unter Ehegatten in der Regel nicht als Schenkungen i. S. der §§ 516 ff. BGB zu qualifizieren, weil sie zumeist der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen (vgl. BGHZ 82, 227 = NJW 1982, 1093; BGHZ 87, 145, 146 = NJW 1983, 1611; BGH, NJW-RR 1988, 962; BGH, NJW-RR 1990, 386; BGH, NJW 1992, 238).

    Eine solche ehebedingte, sog. unbenannte Zuwendung ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Ehegatte dem anderen im Zusammenhang mit der Schaffung eines Familienheimes Miteigentum an einem Grundstück verschafft (BGHZ 82, 227 = MDR 1982, 401 = NJW 1982, 1093; OLG Celle, OLGR 1998, 66).

    Nach st. Rspr. des BGH finden sich solche Sonderregelungen im Güterrecht: Ehebedingte Zuwendungen, deren Geschäftsgrundlage der Bestand der Ehe ist, werden im Falle des Scheiterns der Ehe grundsätzlich allein güterrechtlich ausgeglichen (BGHZ 65, 320, 324 f. = NJW 1976, 328; BGHZ 82, 227, 232 ff. = NJW 1982, 1093; BGHZ 115, 132, 136 = BGH NJW 1991, 2553, 2554 m. zahlr.

    Der Kläger hat nicht dargelegt, dass er aufgrund besonderer Umstände ein schutzwürdiges Interesse an der Rückübertragung des Eigentums an dem zugewendeten Vermögensgegenstand hat und es deshalb unerträglich wäre, dass die Beklagte auf dem Eigentum beharrte (vgl. dazu BGHZ 68, 299, 304 ff. = NJW 1977, 1234; BGHZ 82, 227, 236 f. = NJW 1982, 1093; BGHZ 115, 132, 138 = BGH NJW 1991, 2553, 2555).

  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 114/89

    Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2000 - 22 U 112/99
    Nach st. Rspr. des BGH finden sich solche Sonderregelungen im Güterrecht: Ehebedingte Zuwendungen, deren Geschäftsgrundlage der Bestand der Ehe ist, werden im Falle des Scheiterns der Ehe grundsätzlich allein güterrechtlich ausgeglichen (BGHZ 65, 320, 324 f. = NJW 1976, 328; BGHZ 82, 227, 232 ff. = NJW 1982, 1093; BGHZ 115, 132, 136 = BGH NJW 1991, 2553, 2554 m. zahlr.

    Der Vorrang des güterrechtlichen Ausgleichs kann nach der Rspr. des BGH allerdings nach Treu und Glauben in seltenen Fällen gem. § 242 BGB durchbrochen werden., Wie der Bundesgerichtshof (BGHZ 115, 132, 138 = NJW 1991, 2553, 2555) aber ausdrücklich hervorgehoben hat, muss die Anwendung des § 242 BGB im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit auf extreme Ausnahmefälle beschränkt bleiben, in denen die güterrechtlichen Vorschriften den im Einzelfall bestehenden Interessenkonflikt nicht zu erfassen vermögen und das Ergebnis der güterrechtlichen Abwicklung schlechthin unangemessen und für den Zuwender unzumutbar unbillig ist.

    Der Kläger hat nicht dargelegt, dass er aufgrund besonderer Umstände ein schutzwürdiges Interesse an der Rückübertragung des Eigentums an dem zugewendeten Vermögensgegenstand hat und es deshalb unerträglich wäre, dass die Beklagte auf dem Eigentum beharrte (vgl. dazu BGHZ 68, 299, 304 ff. = NJW 1977, 1234; BGHZ 82, 227, 236 f. = NJW 1982, 1093; BGHZ 115, 132, 138 = BGH NJW 1991, 2553, 2555).

    Derartige Gründe können nach BGH, NJW 1991, 2553, 2555 etwa in Betracht kommen, wenn einerseits der Zuwendungsempfänger bei Ehezeitende keinen Zugewinn aufzuweisen hat, weil die Zuwendung ihm zur Erhaltung des Anfangsvermögens gedient hat und damit, obwohl sie wertmäßig im Endvermögen noch vorhanden ist, keine Zugewinnausgleichsverpflichtung auslöst, und wenn andererseits der Zuwendende in seinem Auskommen beeinträchtigt ist, weil er mit den ihm verbliebenen Mitteln seinen angemessenen Unterhalt nicht bestreiten kann.

  • BGH, 24.03.1983 - IX ZR 62/82

    Widerruf einer Schenkung unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2000 - 22 U 112/99
    Bei Zuwendungen unter Ehegatte kann es sich sowohl um Schenkungen (BGHZ 82, 227 = NJW 1982, 1093; BGHZ 87, 145, 146 = NJW 1983, 1611; BGH, NJW-RR 1990, 386) als auch um sog. ehebedingte (unbenannte) Zuwendungen handeln.

    Nach st. Rspr. des Bundesgerichtshofes sind Zuwendungen unter Ehegatten in der Regel nicht als Schenkungen i. S. der §§ 516 ff. BGB zu qualifizieren, weil sie zumeist der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen (vgl. BGHZ 82, 227 = NJW 1982, 1093; BGHZ 87, 145, 146 = NJW 1983, 1611; BGH, NJW-RR 1988, 962; BGH, NJW-RR 1990, 386; BGH, NJW 1992, 238).

    Gefordert ist eine Verfehlung, die objektiv ein gewisses Maß an Schwere erreicht und subjektiv eine tadelnswerte Gesinnung offenbart, die auf Undankbarkeit deutet bzw. auf eine ethische und moralische Fehleinstellung des Beschenkten schließen läßt (st. Rpsr.; BGH, NJW 1978, 213, 214; BGHZ 87, 145 = NJW 1983, 1611, 1612; BGH, NJW 1992, 183; BGH, NJW 1999, 1623; OLG Bamberg, OLGR 1998, 12; Palandt/Putzo, BGB, 59. Aufl., § 530 Rdnr. 5; Staudinger-Cremer, BGB, 13. Aufl., § 530 Rdnr. 5 ff.; MünchKomm/Kollhosser, BGB, 3. Aufl., § 530 Rdnr. 3, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 82/86

    Annahme einer ehebedingten Zuwendung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2000 - 22 U 112/99
    Nach st. Rspr. des Bundesgerichtshofes sind Zuwendungen unter Ehegatten in der Regel nicht als Schenkungen i. S. der §§ 516 ff. BGB zu qualifizieren, weil sie zumeist der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen (vgl. BGHZ 82, 227 = NJW 1982, 1093; BGHZ 87, 145, 146 = NJW 1983, 1611; BGH, NJW-RR 1988, 962; BGH, NJW-RR 1990, 386; BGH, NJW 1992, 238).

    Hieraus ergibt sich, daß eine Zuwendung unter Ehegatten, der die Vorstellung oder Erwartung zugrunde liegt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben werde, oder die sonst um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung oder Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft erbracht wird und die darin ihre Geschäftsgrundlage hat, nicht unentgeltlich ist, mithin keine Schenkung, sondern eine ehebedingte Zuwendung darstellt (BGH, NJW 1992, 238; BGH, NJW-RR 1988, 962; BGH, NJW-RR 1990, 386; BGH, FamRZ 1982, 778 sowie schon NJW 1972, 580).

  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 132/90

    Abgrenzung zwischen ehebedingter Zuwendung und Schenkung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2000 - 22 U 112/99
    Nach st. Rspr. des Bundesgerichtshofes sind Zuwendungen unter Ehegatten in der Regel nicht als Schenkungen i. S. der §§ 516 ff. BGB zu qualifizieren, weil sie zumeist der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen (vgl. BGHZ 82, 227 = NJW 1982, 1093; BGHZ 87, 145, 146 = NJW 1983, 1611; BGH, NJW-RR 1988, 962; BGH, NJW-RR 1990, 386; BGH, NJW 1992, 238).

    Hieraus ergibt sich, daß eine Zuwendung unter Ehegatten, der die Vorstellung oder Erwartung zugrunde liegt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben werde, oder die sonst um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung oder Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft erbracht wird und die darin ihre Geschäftsgrundlage hat, nicht unentgeltlich ist, mithin keine Schenkung, sondern eine ehebedingte Zuwendung darstellt (BGH, NJW 1992, 238; BGH, NJW-RR 1988, 962; BGH, NJW-RR 1990, 386; BGH, FamRZ 1982, 778 sowie schon NJW 1972, 580).

  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 143/76

    Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2000 - 22 U 112/99
    Der Kläger hat nicht dargelegt, dass er aufgrund besonderer Umstände ein schutzwürdiges Interesse an der Rückübertragung des Eigentums an dem zugewendeten Vermögensgegenstand hat und es deshalb unerträglich wäre, dass die Beklagte auf dem Eigentum beharrte (vgl. dazu BGHZ 68, 299, 304 ff. = NJW 1977, 1234; BGHZ 82, 227, 236 f. = NJW 1982, 1093; BGHZ 115, 132, 138 = BGH NJW 1991, 2553, 2555).
  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2000 - 22 U 112/99
    Entgegen der Ansicht der Berufung steht dem auch nicht die Entscheidung BGHZ 116, 167 ff. = NJW 1992, 564 ff. entgegen.
  • BGH, 19.01.1999 - X ZR 60/97

    Eheliche oder ehebedingte Verfehlungen als grober Undank eines beschenkten

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2000 - 22 U 112/99
    Gefordert ist eine Verfehlung, die objektiv ein gewisses Maß an Schwere erreicht und subjektiv eine tadelnswerte Gesinnung offenbart, die auf Undankbarkeit deutet bzw. auf eine ethische und moralische Fehleinstellung des Beschenkten schließen läßt (st. Rpsr.; BGH, NJW 1978, 213, 214; BGHZ 87, 145 = NJW 1983, 1611, 1612; BGH, NJW 1992, 183; BGH, NJW 1999, 1623; OLG Bamberg, OLGR 1998, 12; Palandt/Putzo, BGB, 59. Aufl., § 530 Rdnr. 5; Staudinger-Cremer, BGB, 13. Aufl., § 530 Rdnr. 5 ff.; MünchKomm/Kollhosser, BGB, 3. Aufl., § 530 Rdnr. 3, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.09.1991 - V ZR 55/90

    Feststellung schwerer Verfehlung des Beschenkten durch Revisionsgericht

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2000 - 22 U 112/99
    Gefordert ist eine Verfehlung, die objektiv ein gewisses Maß an Schwere erreicht und subjektiv eine tadelnswerte Gesinnung offenbart, die auf Undankbarkeit deutet bzw. auf eine ethische und moralische Fehleinstellung des Beschenkten schließen läßt (st. Rpsr.; BGH, NJW 1978, 213, 214; BGHZ 87, 145 = NJW 1983, 1611, 1612; BGH, NJW 1992, 183; BGH, NJW 1999, 1623; OLG Bamberg, OLGR 1998, 12; Palandt/Putzo, BGB, 59. Aufl., § 530 Rdnr. 5; Staudinger-Cremer, BGB, 13. Aufl., § 530 Rdnr. 5 ff.; MünchKomm/Kollhosser, BGB, 3. Aufl., § 530 Rdnr. 3, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.12.1983 - III ZR 226/82

    Elektrizitätsversorgung in Oldenburg

  • BGH, 22.04.1982 - IX ZR 35/81

    Geltung der gesetzlichen Regelung des Zugewinnausgleichs vor den allgemeinen

  • BGH, 07.01.1972 - IV ZR 231/69

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen

  • BGH, 03.12.1975 - IV ZR 110/74

    Zugewinnausgleich, Bereicherung, Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • BGH, 10.07.1981 - V ZR 79/80

    Widerruf einer Grundstücksschenkung wegen groben Undanks - Übertragung des

  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 72/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.03.1977 - V ZR 48/75

    Berücksichtigung des engen Verwandtschaftsverhältnisses zwischen dem Schenker und

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.10.2000 - 7 U 108/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4396
OLG Stuttgart, 19.10.2000 - 7 U 108/2000 (https://dejure.org/2000,4396)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.10.2000 - 7 U 108/2000 (https://dejure.org/2000,4396)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 7 U 108/2000 (https://dejure.org/2000,4396)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    LKW-Führer; Rauchen im Führerhaus; Schlafkoje; Brand im Führerhaus; Grobe Fahrlässigkeit

  • Judicialis

    VVG § 61; ; AKB § 12

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; AKB § 12
    Rauchen im Lkw-Führerhaus in ermüdetem und angetrunkenem Zustand L

  • rechtsportal.de

    VVG § 61; AKB § 12
    Herbeiführung des Versicherungsfalles - Rauchen im LKW-Führerhaus - Brand nach Einschlafen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 329
  • VersR 2002, 478 (Ls.)
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Rechtsprechung
   OLG München, 07.12.1999 - 25 U 2049/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3109
OLG München, 07.12.1999 - 25 U 2049/99 (https://dejure.org/1999,3109)
OLG München, Entscheidung vom 07.12.1999 - 25 U 2049/99 (https://dejure.org/1999,3109)
OLG München, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 25 U 2049/99 (https://dejure.org/1999,3109)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vertragliche Einschränkung der Leistungspflicht der Krankenversicherung für Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherungen; Allgemeine Versicherungsbedingungen bei Krankenversicherungen

  • Judicialis

    AVB § 5 Teil I Nr. 1 c; ; AVB § 5 Teil I Nr. 2; ; ZPO § 97 I; ; ZPO § 543 II S. 2; ; ZPO § 546 II; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; AGBG § 3; ; AGBG § 5; ; AGBG § 9; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 268/93

    Unangemessen erhöhte Rechnung; Arzt; Ausschluß von der Erstattung; Private

    Auszug aus OLG München, 07.12.1999 - 25 U 2049/99
    Der Senat schließt sich der überwiegenden Meinung an, die einen solchen Verstoß verneint (Prölss/Martin, WG, 26. Aufl., § 5 MBKK 94 Rn. 7; OLG Köln VersR 1996, 490 m. w. N.).

    § 5 Teil I Nr. 1 c AVB verstößt auch nicht gegen § 3 AGBG (vgl. Prölss/Martin, § 5 MBKK 94 Rn. 7; OLG Köln VersR 1996, 490 m. w. N.).

    Die Übermaßbehandlungen des Arztes, die die Beklagte diesem gegenüber wiederholt moniert hat und in weiteren Verfahren vor dem OLG Köln (VersR 1996, 490; 1997, 1474), auf die sich die Beklagte zu Recht beruft (Prölss/Martin, § 5 MBKK 94 Rn. 7), festgestellt wurden, stellen einen wichtigen Grund zum Ausschluss des Arztes dar (Prölss/Martin, § 5 MBKK 94 Rn. 7).

  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

    Auszug aus OLG München, 07.12.1999 - 25 U 2049/99
    Dies ist ein anerkennenswerter Zweck, mit 4em jeder durchschnittliche Versicherungsnehmer rechnen muß, so dass der Klausel kein Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt (BGH NJW 1990, 576/577) zukommt.
  • LG Dortmund, 30.09.2015 - 2 O 59/15

    Anspruch eines versicherten Arztes gegen die private Krankenversicherung auf

    Etwa mit Urteil des OLG Köln vom 21.12.1995 - Az 5 U 268/93 sowie mit Urteil des LG München vom 17.12.1998 - Az 34 O 16844/98 nebst Urteil des OLG München vom 07.12.1999 - Az 25 U 2049/99 und des dazugehörigen Nichtannahmebeschlusses des BGH vom 08.11.2000 - Az. IV ZR 41/00 wurde im Hinblick auf Klagen von Versicherungsnehmern gegen den privaten Krankenversicherer gerichtlich festgestellt, dass die Versicherer zu Recht im Hinblick auf den Kläger einen wichtigen Grund für den erklärten Leistungsausschluss annahmen.

    Dies wurde mehrfach gerichtlich bestätigt und auch durch den BGH gebilligt (OLG Hamm, Urteil vom 05.12.2008 - Az. I-9 U 89/08; OLG Köln vom 21.12.1995 - Az 5 U 268/93 sowie des Urteils des Landgerichts München vom 17.12.1998 - Az 34 O 16844/98 nebst Urteil des OLG München vom 07.12.1999 - Az 25 U 2049/99 sowie des dazugehörigen Nichtannahmebeschlusses des BGH vom 08.11.2000 - Az. IV ZR 41/00; siehe auch Prölls/Martin-Voit, VVG, 28. Aufl. 2010 § 5 MB/KK 2009 Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2010 - 13 S 2825/09

    Zur Rechtmäßigkeit einer Satzungsbestimmung der Postbeamtenkrankenkasse, die den

    Dem widerspricht es nicht, dass § 5 Abs. 1 lit. c MB/KK einen entsprechenden Leistungsausschluss vorsieht, der in der zivilrechtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - nicht beanstandet wird (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 26.5.2000 - 10 U 847/99 - VersR 2000, 1404; OLG München, Urteil vom 7.12.1999 - 25 U 2049/99 - NVersZ 2001, 125; OLG Köln, Urteil vom 27.5.1998 - 5 U 28/98 - NVersZ 2000, 23; Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 4. Aufl. 2009, § 5 MB/KK Rn. 12 ff.).
  • OLG Hamm, 05.12.2008 - 9 U 89/08

    Behauptung; eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb; Unterlassen

    Auf die im Tatbestand des angefochtenen Urteils aufgeführten Entscheidungen wird verwiesen (OLG Köln, Urt. vom 21.12.1995, 5 U 268/93, VersR 1996, 490; Urt. vom 4.6.1997, 5 U 175/96, VersR 1997, 1474; Urt. vom 27.5.1998, 5 U 28/98, NVersZ 2000, 23; OLG München, Urt. vom 7.12.1999, 25 U 2049/99, Bl. 41 ff. d.A.; OLG Koblenz, Urt. v. 26.5.2000, 19 U 847/99, Bl. 49 ff. d.A.).
  • OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 847/99

    Krankheitskosten

    d) Die in § 5 (1) c MBKK 94 zugunsten des Versicherers vorgesehene Möglichkeit des Erstattungsausschlusses von Arztrechnungen ist weder überraschend i. S. v. § 3 AGBG noch nach § 9 AGBGB unwirksam (vgl. OLG Köln, r+s 1996, 238; r+s 1990, 135; VersR 1996, 490; OLG Hamm VersR 1988, 687; OLG Düsseldorf sowie Nichtannahmebeschluß des BGH VersR 1984, 273, 276; OLG München VersR 1977, 43; Urteil vom 7.12.1999 -- 25 U 2049/99 LG Bonn VersR 1991, 54).
  • LG Dortmund, 12.12.2007 - 22 O 71/07

    Kein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Arztes

    Wegen Übermaßbehandlungen und unter Berufung auf das vorgenannte Verfahren OLG Köln VersR 1996, 490 sah auch das OLG München (Aktenzeichen 25 U 2049/99 (überreicht von der Beklagten, Blatt 41 ff. der Akten)) einen wichtigen Grund für den von der Rechtsvorgängerin der Beklagten erklärten Leistungsausschluss als gegeben an.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.06.2000 - 3 U 197/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4976
OLG Köln, 30.06.2000 - 3 U 197/99 (https://dejure.org/2000,4976)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.06.2000 - 3 U 197/99 (https://dejure.org/2000,4976)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Juni 2000 - 3 U 197/99 (https://dejure.org/2000,4976)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 2. Alt.; ; VVG § ... 97; ; VVG § 98; ; VVG § 55; ; VVG § 69; ; VGB § 13; ; VGB § 7 Abs. 2; ; VGB § 7 Abs. 3 a; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    VVG § 97; VVG § 98; VGB 62 § 7; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2
    Voraussetzungen des Anspruchs auf Neuwertanteil bei vereinbarter Wiederherstellungsklausel

  • rechtsportal.de

    Höhe der Entschädigung bei Gebäudeversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 635
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.06.1988 - IVa ZR 100/87

    Anspruch des Gebäudeerwerbers auf den Neuwertteil der Entschädigung im Falle

    Auszug aus OLG Köln, 30.06.2000 - 3 U 197/99
    Demgemäß ist die bestimmungsgemäße Verwendung der Entschädigung oder jedenfalls die Prognose, dass diese Verwendung sichergestellt sei, Anspruchsvoraussetzung bzw. Tatbestandsmerkmal der Anspruchsgrundlage (vgl. BGH, VersR 1988, 925, 926; 1992, 1221 m.w.N.).
  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 229/91

    Anspruchsentstehung auf den Neuwertanteil nach der Wiederherstellung des Gebäudes

    Auszug aus OLG Köln, 30.06.2000 - 3 U 197/99
    Demgemäß ist die bestimmungsgemäße Verwendung der Entschädigung oder jedenfalls die Prognose, dass diese Verwendung sichergestellt sei, Anspruchsvoraussetzung bzw. Tatbestandsmerkmal der Anspruchsgrundlage (vgl. BGH, VersR 1988, 925, 926; 1992, 1221 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 26.09.2000 - 7 U 83/00 - 23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8530
OLG Saarbrücken, 26.09.2000 - 7 U 83/00 - 23 (https://dejure.org/2000,8530)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.09.2000 - 7 U 83/00 - 23 (https://dejure.org/2000,8530)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. September 2000 - 7 U 83/00 - 23 (https://dejure.org/2000,8530)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verjährung der Hauptforderung; Gewährleistungsbürgschaft; Ansprüche aus "positiver Vertragsverletzung (pVV)"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungsbürgschaft: Verjährungseinrede und Erstrekkung auf Ansprüche aus pVV?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VOB/B § 13 Nr. 4, 5; BGB §§ 209, 635, 638, 765 ff.
    Unterbrechung der Gewährleistungsfrist durch Klage gegen den Bürgen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Ansprüche sichert eine Gewährleistungsbürgschaft ? (IBR 2001, 115)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 266
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 27.02.2003 - 5 U 878/02

    Zulässigkeit einer Teilklage bei Schadensersatz wegen mehrerer selbständiger

    Für diese entfernteren Folgeschäden, die sich entweder aus positiver Vertragsverletzung ergeben oder auf § 13 Nr. 7 Abs. 2 VOB/B gestützt sind, hat die Beklagte als Bürgin keine Haftung übernommen (vgl. BGH NJE 1998, 1141; OLG Saarbrücken, BauR 2001, 266/268; Ingenstau-Korbion aaO., § 17 VOB/B Rdnr. 22).
  • LG Ravensburg, 29.07.2013 - 6 O 444/12

    Mängelbürgschaft sichert keine Ansprüche aus § 4 Abs. 3 VOB/B!

    Diese Ansprüche sind jedoch nicht von der Gewährleistungsbürgschaft erfasst (OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.09.2000, Az. 7 U 83/00).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.04.2000 - 14 U 269/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10451
OLG Hamburg, 05.04.2000 - 14 U 269/99 (https://dejure.org/2000,10451)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.04.2000 - 14 U 269/99 (https://dejure.org/2000,10451)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. April 2000 - 14 U 269/99 (https://dejure.org/2000,10451)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kfz; Kraftfahrzeug; Verkehrsunfall; Totalschaden; Schadensersatz; Restwert; Sachverständiger; Gutachten

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 254; ; ZPO § 286; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 249
    Veräußerung eines Unfallfahrzeugs zu dem in einem Sachverständigengutachten ausgewiesenen Restwert

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.04.2000 - 14 U 269/99
    Die Berufung weist zutreffend auf die Rechtsprechung des BGH zu §§ 249, 254 BGB hin, nach der ein beim Verkehrsunfall Geschädigter im allgemeinen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit genügt, wenn er im Totalschadensfall das Unfallfahrzeug zu dem in einem Sachverständigengutachten ausgewiesenen Restwert verkauft oder in Zahlung gibt (vgl. BGH NJW 1993, S. 1849 ff., 1851 = MDR 1993, S. 622; zuletzt BGH v. 30.11.1999, r + s 2000, S. 107).
  • BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92

    Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.04.2000 - 14 U 269/99
    Die Berufung weist zutreffend auf die Rechtsprechung des BGH zu §§ 249, 254 BGB hin, nach der ein beim Verkehrsunfall Geschädigter im allgemeinen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit genügt, wenn er im Totalschadensfall das Unfallfahrzeug zu dem in einem Sachverständigengutachten ausgewiesenen Restwert verkauft oder in Zahlung gibt (vgl. BGH NJW 1993, S. 1849 ff., 1851 = MDR 1993, S. 622; zuletzt BGH v. 30.11.1999, r + s 2000, S. 107).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2018 - 1 U 55/17

    Ermittlung des Restwerts eines unfallgeschädigten Fahrzeugs bei Abrechnung des

    Denn das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt in besonderem Maße für wirtschaftlich tätige Unternehmen, die mit dem Automarkt vertraut sind und bei denen der Abruf von überregionalen oder Internet-Restwertbörsen zum geschäftlichen Alltag gehört (OLG Hamburg, 5. April 2000, 14 U 269/99 = OLGR 2001, 4, 5,; AG Hamm, 15. Juni 2007, 17 C 112/07 = Schaden-Praxis 2007, 329, 330; Himmelreich/Halm/Staab, a.a.O. m.w.N.).
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