Rechtsprechung
   BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04   

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BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04 (https://dejure.org/2005,396)
BAG, Entscheidung vom 21.06.2005 - 9 AZR 352/04 (https://dejure.org/2005,396)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 (https://dejure.org/2005,396)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitszeugnis: Bindung an die Beurteilung in der Erstfassung bei Berichtigung; Berichtigung eines Arbeitszeugnisses; Abrücken des Arbeitgebers vom ursprünglichen Zeugnistext ; Verwendung des Begriffspaars "stets einwandfrei" ist einem Arbeitszeugnis

  • Judicialis

    BGB § 612a; ; BGB § 630 aF; ; GewO § 109; ; HGB § 73 aF

  • RA Kotz

    Zeugnisberichtigungsanspruch - Bindung an bisherige Verhaltensbeurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Arbeitgebers an bisherige Verhaltensbeurteilung bei Berichtigung des zurückgewiesenen Zeugnisses

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeugnisberichtigung: Bei Fehlen jeglicher Beanstandung Anspruch auf eine positiv verstärkende Formulierung der Verhaltensbeurteilung ? Arbeitgeber ist an Inhalt eines bereits erteilten Zeugnisses grundsätzlich gebunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitgeber ist an Zeugnistext gebunden!

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Die Rache des Arbeitgebers

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Einwandfrei" oder "stets einwandfrei"? - Arbeitgeber darf beim Ausbessern eines Arbeitszeugnisses nicht die Note verschlechtern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber ist an den Zeugnistext gebunden - keine nachträgliche Änderung - Verschlechterung des Zeugnisses ist unzulässig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 21.6.2005)

    Keine Arbeitgeber-Rache nach Rüge am Arbeitszeugnis // Chef ist an seinen ersten Text gebunden

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zeugnisberichtigung: Verschlechternde Beurteilung nach Korrekturverlangen unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 115, 130
  • ZIP 2005, 1983
  • NZA 2006, 104
  • BB 2005, 2530
  • DB 2005, 2360
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
    Genügt das Zeugnis diesen Anforderungen nicht, kann der Arbeitnehmer dessen Berichtigung oder Ergänzung beanspruchen (st. Rspr., Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - BAGE 108, 86).

    Inhaltlich muss das Zeugnis daher dem Gebot der Zeugniswahrheit und dem Gebot der Zeugnisklarheit gerecht werden (vgl. Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - BAGE 108, 86).

  • BAG, 23.06.1960 - 5 AZR 560/58

    Zeugnis - Unterlage für neue Bewerbung - Unterrichtung eines Dritten -

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
    Im Interesse des beruflichen Fortkommens ist das Zeugnis außerdem wohlwollend zu fassen (so schon BAG 23. Juni 1960 - 5 AZR 560/58 - BAGE 9, 289).

    Dem Arbeitnehmer kann mithin auch bei kleineren Auffälligkeiten oder einem einmaligen Fehlverhalten zu bescheinigen sein, dass sein Verhalten einwandfrei gewesen sei (vgl. BAG 23. Juni 1960 - 5 AZR 560/58 - aaO).

  • BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 182/92

    Äußere Form eines Zeugnisses

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
    Sie kann darauf beruhen, dass das Zeugnis Wissenserklärungen des Arbeitgebers zum Verhalten oder der Leistung des Arbeitnehmers enthält, von denen er nur dann abrücken kann, wenn ihm nachträglich Umstände bekannt werden, die eine abweichende Beurteilung rechtfertigen (vgl. BAG 3. März 1993 - 5 AZR 182/92 - AP BGB § 630 Nr. 20 = EzA BGB § 630 Nr. 17).
  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
    Es kommt nicht darauf an, welche Vorstellungen der Zeugnisverfasser mit seiner Wortwahl verbindet, sondern auf die Sicht des Zeugnislesers (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57).
  • BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 573/91

    Zeugnisberichtigung - Gesamtbeurteilung

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
    Betroffen ist auch die Verwendung des Wortes "vollste" Zufriedenheit, die der Arbeitgeber zwar in einem Zwischenzeugnis benutzt hat, die er aus grammatikalischen Gründen aber nicht in das Endzeugnis übernehmen will (BAG 23. September 1992 - 5 AZR 573/91 - EzA BGB § 630 Nr. 16).
  • BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 189/71

    Zeugnis - Bindung gegenüber dem Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
    Die Bindung kann sich aus den Grundsätzen von Treu und Glauben ergeben (vgl. BAG 8. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 - BAGE 24, 112).
  • ArbG Düsseldorf, 19.12.1984 - 6 Ca 5682/84
    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
    Hier geht es zwar nicht um eine abweichende Verhaltensbeurteilung in einem Zwischenzeugnis, sondern um eine Abweichung vom zunächst erteilten Endzeugnis, dessen Berichtigung die Klägerin jedenfalls wegen der fehlerhaften Angabe ihres Geburtsortes zu Recht verlangt hatte (zur Korrektur wegen eines möglichen Rechtschreibfehlers ArbG Düsseldorf 19. Dezember 1984 - 6 Ca 5682/84 - NZA 1985, 812).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 479/84

    Zeugnis - Stationierungsstreitkräfte - Prozeßstandschaft - Bundesrepublik

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
    Der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Januar 1986 (- 4 AZR 479/84 - BAGE 51, 104) ist entgegen der Auffassung der Beklagten nichts anderes zu entnehmen.
  • LAG Berlin, 27.01.2004 - 3 Sa 1898/03

    Anspruch des ausgeschiedenen Arbeitnehmers auf Berichtigung des ihm erteilten

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 27. Januar 2004 - 3 Sa 1898/03 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 08.07.1993 - 4 Sa 171/93

    Zwischenzeugnis; Schlechterfüllung; Änderung des Zwischenzeugnisses;

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
    Auch die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. Juli 1993 (- 4 Sa 171/93 -) betrifft die Rechtsverteidigung des Arbeitgebers gegen einen geltend gemachten Anspruch auf Bescheinigung eines "beanstandungsfreien" Verhaltens, obgleich die Arbeitnehmerin tatsächlich wiederholt gegen dienstliche Weisungen verstoßen hatte und des Öfteren ermahnt worden war.
  • BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13

    Arbeitszeugnis - Schlussnote - Darlegungslast

    Einer neuen Höchstnote in der Zufriedenheitsskala, zB durch eine - gegen jedes Sprachempfinden verstoßende - weitere Steigerung der "vollsten" Zufriedenheit durch eine "allervollste" Zufriedenheit, bedarf es nicht (zur Wortschöpfung "vollste": vgl. BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - zu I 2 der Gründe, BAGE 115, 130; ErfK/Müller-Glöge aaO) .

    Diese Zahlung könnte dafür sprechen, dass auch die Beklagte der Auffassung war, dass die Klägerin besondere Anerkennung verdiente (zur Bindung des Arbeitgebers an frühere Beurteilungen des Arbeitnehmers nach Treu und Glauben vgl. BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - zu I 2 der Gründe mwN, BAGE 115, 130) .

  • BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank

    Der Arbeitgeber ist zwar an den Inhalt eines erteilten Zeugnisses grundsätzlich gebunden (vgl. hierzu BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - zu I 2 der Gründe mwN, BAGE 115, 130) .
  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10

    Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit

    Weder Wortwahl noch Auslassungen dürfen dazu führen, beim Leser des Zeugnisses der Wahrheit nicht entsprechende Vorstellungen entstehen zu lassen ( vgl. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 21 mwN, BAGE 127, 232; 21. Juni 2005 -  9 AZR 352/04  - zu II 2 der Gründe, BAGE 115, 130 ) .

    Maßgeblich ist allein der objektive Empfängerhorizont des Zeugnislesers ( vgl. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 18, aaO; 21. Juni 2005 -  9 AZR 352/04  - zu II 2 der Gründe, aaO) .

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Rechtsprechung
   BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 300/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1297
BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 300/04 (https://dejure.org/2005,1297)
BAG, Entscheidung vom 14.07.2005 - 8 AZR 300/04 (https://dejure.org/2005,1297)
BAG, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 8 AZR 300/04 (https://dejure.org/2005,1297)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Revision im arbeitsgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an eine Revisionsbegründung; Notwendigkeit der Darstellung der tragenden Gründe des angefochtenen Urteils und der Aufzeigung der Rechtsfehler der vorherigen Instanz; Notwendigkeit der ...

  • Judicialis

    ArbGG § 72 Abs. 5; ; ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a; ; EGBGB Art. 229 § 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz - Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unternehmen wirbt Ingenieur an und kündigt dem Ex-Beamten sofort wieder: Schadenersatz?

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aktienrechtliche Grundlagen für alle Beteiligungsformen, Aufklärungspflichten, Beteiligung an AG, Rechtlicher Rahmen für Beteiligung von Arbeitnehmern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3595 (Ls.)
  • ZIP 2005, 1983
  • NZA 2005, 1298
  • DB 2005, 2357
  • DB 2005, 2756
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62

    Einstellung - Arbeitsvertrag - Vertragsverhandlung

    Auszug aus BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 300/04
    Er darf dann nicht den Eindruck erwecken, der Arbeitnehmer könne ohne größeres Risiko sein bisheriges Arbeitsverhältnis kündigen, um sich für die Aufnahme der Tätigkeit bei dem verhandelnden Arbeitgeber freizumachen (BAG 7. September 1995 - 8 AZR 695/94 - ArbuR 1996, 30; 7. Juni 1963 - 1 AZR 276/62 -BAGE 14, 206 = AP BGB § 276 Verschulden bei Vertragsabschluss Nr. 4 = EzA BGB § 276 Nr. 8).

    Zunächst hat die Zeugin B bei den Vertragsverhandlungen am 28. Mai 2001 keine dem Kläger gegenüber bestehende Pflicht verletzt (zur Zurechnung des Verschuldens eines sog. Verhandlungsgehilfen nach § 278 BGB vgl. BAG 7. Juni 1963 - 1 AZR 276/62 - BAGE 14, 206 = AP BGB § 276 Verschulden bei Vertragsabschluss Nr. 4 = EzA BGB § 276 Nr. 8).

  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 257/96

    Schadensersatz bei vorzeitig beendetem Berufsausbildungsverhältnis -

    Auszug aus BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 300/04
    die Vergütung begrenzt (BAG 17. Juli 1997 - 8 AZR 257/96 -AP BBiG § 16 Nr. 2 = EzA BBiG § 16 Nr. 2; 8. März 1977 - 4 AZR 700/75 - EzB [alte Fassung] BBiG § 15 Abs. 1 Nr. 5; 2. Dezember 1976 - 3 AZR 401/75 - AP BGB § 276 Verschulden bei Vertragsabschluss Nr. 10 = EzA BGB § 276 Nr. 35).

    Eine Aufklärungspflicht besteht auch nur bezüglich "bestehender" Umstände, die die vollständige Durchführung eines Rechtsverhältnisses in Frage stellen können (BAG 17. Juli 1997 - 8 AZR 257/96 - AP BBiG § 16 Nr. 2 = EzA BBiG § 16 Nr. 2).

  • BAG, 02.12.1976 - 3 AZR 401/75

    Arbeitsvertrag: Verschulden bei Vertragsschluss - Schadensersatzpflicht -

    Auszug aus BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 300/04
    Bereits entstandene Ansprüche aus culpa in contrahendo bleiben allerdings neben Ansprüchen aus positiver Forderungsverletzung bestehen (vgl. BAG 2. Dezember 1976 - 3 AZR 401/75 - AP BGB § 276 Verschulden bei Vertragsabschluss Nr. 10 = EzA BGB § 276 Nr. 35).

    die Vergütung begrenzt (BAG 17. Juli 1997 - 8 AZR 257/96 -AP BBiG § 16 Nr. 2 = EzA BBiG § 16 Nr. 2; 8. März 1977 - 4 AZR 700/75 - EzB [alte Fassung] BBiG § 15 Abs. 1 Nr. 5; 2. Dezember 1976 - 3 AZR 401/75 - AP BGB § 276 Verschulden bei Vertragsabschluss Nr. 10 = EzA BGB § 276 Nr. 35).

  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01

    Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich

    Auszug aus BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 300/04
    Der Stellenabbau muss hinreichend bestimmt und in Einzelheiten bereits absehbar sein, seine bloße Möglichkeit reicht nicht aus (vgl. die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Beteiligung des Betriebsrats bei geplanten Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG, 20. November 2001 - 1 AZR 97/01 - BAGE 99, 377 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 29; 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 37 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 28).
  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 342/98

    Nachteilsausgleich bei Teilbetriebsübertragung

    Auszug aus BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 300/04
    Der Stellenabbau muss hinreichend bestimmt und in Einzelheiten bereits absehbar sein, seine bloße Möglichkeit reicht nicht aus (vgl. die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Beteiligung des Betriebsrats bei geplanten Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG, 20. November 2001 - 1 AZR 97/01 - BAGE 99, 377 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 29; 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 37 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 28).
  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 695/94

    Verschulden bei Vertragsschluss (c.i.c.) durch Täuschung - Kündigung in der

    Auszug aus BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 300/04
    Er darf dann nicht den Eindruck erwecken, der Arbeitnehmer könne ohne größeres Risiko sein bisheriges Arbeitsverhältnis kündigen, um sich für die Aufnahme der Tätigkeit bei dem verhandelnden Arbeitgeber freizumachen (BAG 7. September 1995 - 8 AZR 695/94 - ArbuR 1996, 30; 7. Juni 1963 - 1 AZR 276/62 -BAGE 14, 206 = AP BGB § 276 Verschulden bei Vertragsabschluss Nr. 4 = EzA BGB § 276 Nr. 8).
  • BAG, 08.03.1977 - 4 AZR 700/75
    Auszug aus BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 300/04
    die Vergütung begrenzt (BAG 17. Juli 1997 - 8 AZR 257/96 -AP BBiG § 16 Nr. 2 = EzA BBiG § 16 Nr. 2; 8. März 1977 - 4 AZR 700/75 - EzB [alte Fassung] BBiG § 15 Abs. 1 Nr. 5; 2. Dezember 1976 - 3 AZR 401/75 - AP BGB § 276 Verschulden bei Vertragsabschluss Nr. 10 = EzA BGB § 276 Nr. 35).
  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 300/04
    Sie sollen sich auf diesen Angriff erschöpfend vorbereiten können (BAG 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - AP TzBfG § 8 Nr. 10 = EzA TzBfG § 8 Nr. 8, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 300/04
    Sie muss den Rechtsfehler des Landesarbeitsgerichts so aufzeigen, dass Gegenstand und Richtung des Revisionsangriffs erkennbar sind (BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - AP ArbGG 1979 § 74 Nr. 11 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 27. Mai 2004 - 6 AZR 132/03 -).
  • LAG Hamm, 14.01.2005 - 10 Sa 1278/04

    Schadensersatz wegen vorvertraglicher Verletzung der Aufklärungspflicht durch den

    Auszug aus BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 300/04
    Die vertragliche Rücksichtnahmepflicht beinhaltet dabei eine Pflicht zur Aufklärung dahin gehend, dass die eine Vertragspartei die andere unaufgefordert über die Umstände informieren muss, die dieser unbekannt, aber für ihre Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Zustandekommen oder der Durchführung des Arbeitsverhältnisses erheblich sind (BAG 6. März 2003 - 2 AZR 50/02 - ZTR 2004, 107; LAG Hamm 14. Januar 2005 - 10 Sa 1278/04 - AuA 2005, 305; Palandt/Heinrichs BGB 64. Aufl. § 242 Rn. 37).
  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 50/02

    Kündigung - Mitwirkung des Personalrats auf Antrag - Informationspflicht des

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 132/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • LAG München, 13.01.2004 - 6 Sa 560/03

    vorvertragliche Aufklärungspflicht Aufklärungspflichten des Arbeitgebers;

  • BGH, 25.10.2011 - VIII ZR 125/11

    Wohnraummiete: Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von

    Soweit zusätzlich zur Darlegung einer Willensübereinstimmung bei Vertragsschluss (vgl. hierzu BAG, NZA 2005, 1298, 1301) in der obergerichtlichen Rechtsprechung eine Erklärung dafür gefordert wird, weshalb die Parteien davon abgesehen haben, eine behauptete mündliche Nebenabrede in die Vertragsurkunde aufzunehmen (vgl. KG, aaO mwN), stehen diese Anforderungen in Widerspruch dazu, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der Grad der Wahrscheinlichkeit der Sachverhaltsschilderung für den Umfang der Darlegungslast regelmäßig ohne Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteile vom 13. Dezember 2002 - V ZR 359/01, aaO; vom 12. Juni 2008 - V ZR 223/07, aaO Rn. 7; jeweils mwN).
  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Die Fallgruppen der Haftung nach § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2 BGB sind im Hinblick auf eine Vielzahl von Schutzpflichten sehr vielgestaltig und reichen bspw. von dem Abbruch von Vertragsverhandlungen (vgl. BGH 29. März 1996 - V ZR 332/94 - NJW 1996, 1884) , der Verletzung von Aufklärungspflichten, wie bspw. der unrichtigen Information über wertbildende Merkmale beim Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen (vgl. BGH 4. April 2001 - VIII ZR 32/00 - NJW 2001, 2163) oder der unterlassenen Aufklärung in Arbeitsvertragsverhandlungen über einen konkret ins Auge gefassten bevorstehenden Personalabbau (vgl. BAG 14. Juli 2005 - 8 AZR 300/04 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 242 Nr. 1) , bis hin zur Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (vgl. MüKoBGB/Emmerich 6. Aufl. § 311 BGB Rn. 63 ff.) .
  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Die Fallgruppen der Haftung nach § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2 BGB sind im Hinblick auf eine Vielzahl von Schutzpflichten sehr vielgestaltig und reichen bspw. von dem Abbruch von Vertragsverhandlungen (vgl. BGH 29. März 1996 - V ZR 332/94 - NJW 1996, 1884) , der Verletzung von Aufklärungspflichten, wie der unrichtigen Information über wertbildende Merkmale beim Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen (vgl. BGH 4. April 2001 - VIII ZR 32/00 - NJW 2001, 2163) oder der unterlassenen Aufklärung in Arbeitsvertragsverhandlungen über einen konkret ins Auge gefassten bevorstehenden Personalabbau (vgl. BAG 14. Juli 2005 - 8 AZR 300/04 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 242 Nr. 1) , bis hin zur Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (vgl. MüKoBGB/Emmerich 6. Aufl. § 311 BGB Rn. 63 ff.) .
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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.2005 - IX ZB 91/05   

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https://dejure.org/2005,858
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BGH, Entscheidung vom 22. September 2005 - IX ZB 91/05 (https://dejure.org/2005,858)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenfestsetzung: Unzulässigkeit nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit; Glaubhaftmachung des Eintritts einer Masseunzulänglichkeit gegenüber den Neumassegläubigern durch den Insolvenzverwalter; Im Kostenfestsetzungsverfahren zulässige Beweismittel; ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Glaubhaftmachung der Masseunzulänglichkeit im Kostenfestsetzungsverfahren

  • zvi-online.de

    InsO § 209 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 104
    Kein Kostenfestsetzungsbeschluss zu Gunsten von Neumassegläubigern bei Glaubhaftmachung einer (erneuten) Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter

  • Judicialis

    InsO § 209 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 104

  • rechtsportal.de

    InsO § 209 Abs. 1 S. 2; ZPO § 104
    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Masseunzulänglichkeit gegenüber den Neumassegläubigern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1983
  • MDR 2006, 415
  • NZI 2005, 680
  • WM 2005, 2239
  • Rpfleger 2006, 35
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 247/03

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 91/05
    Macht der Insolvenzverwalter mit den im Kostenfestsetzungsverfahren zulässigen Beweismitteln glaubhaft, dass gegenüber den Neumassegläubigern Masseunzulänglichkeit eingetreten ist, fehlt das Rechtsschutzinteresse für den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses (Fortführung von BGH, Beschl. v. 17. März 2005 - IX ZR 247/03, ZIP 2005, 817).

    Der Senat hat mit Beschluss vom 17. März 2005 (IX ZB 247/03, ZIP 2005, 817, 818) entschieden, dass der Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses zugunsten eines Altmassegläubigers (§ 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO) nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit unzulässig ist.

    Deswegen müssen die Verfahren auch in dem hier gegebenen Zusammenhang gleich behandelt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 17. März 2005, aaO).

    Die Zulässigkeit eines solchen Ausspruchs im Kostenfestsetzungsverfahren kann daher auch hier dahinstehen (vgl. BGH, Beschl. v. 17. März 2005, aaO S. 818 f).

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 91/05
    Das Prozessgericht hat die Voraussetzungen der Masseunzulänglichkeit entsprechend § 287 Abs. 2 ZPO zu beurteilen (BGHZ 154, 358, 369; BGH, Urt. v. 4. Dezember 2003 - IX ZR 222/02, ZIP 2004, 326, 330; v. 29. April 2004 - IX ZR 141/03, ZInsO 2004, 674, 676; v. 7. Juli 2005 - IX ZR 241/01 zu § 60 KO, z.V.b.).

    Die Klägerin hat nicht die mindestens drohende Zahlungsunfähigkeit (vgl. § 208 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 18 Abs. 2 InsO) des für Neumasseverbindlichkeiten gebildeten, abgesonderten Massebestandteils im Einzelnen dargelegt; dies war jedoch erforderlich (vgl. BGHZ 154, 358, 370).

  • BGH, 29.04.2004 - IX ZR 141/03

    Begriff der Neumasseverbindlichkeit

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 91/05
    Das Prozessgericht hat die Voraussetzungen der Masseunzulänglichkeit entsprechend § 287 Abs. 2 ZPO zu beurteilen (BGHZ 154, 358, 369; BGH, Urt. v. 4. Dezember 2003 - IX ZR 222/02, ZIP 2004, 326, 330; v. 29. April 2004 - IX ZR 141/03, ZInsO 2004, 674, 676; v. 7. Juli 2005 - IX ZR 241/01 zu § 60 KO, z.V.b.).

    Die Anzeige der Unzulänglichkeit der Masse hat für eine Unzulänglichkeit der für die Neumassegläubiger zur Verfügung stehenden Masse keine Indizwirkung (BGH, Urt. v. 29. April 2004, aaO).

  • BAG, 31.03.2004 - 10 AZR 254/03

    Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 91/05
    Auch in einem solchen Fall kann das Rechtsschutzinteresse für den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses fehlen (vgl. zur Leistungsklage BGHZ 147, 28, 36 f; BAG ZIP 2003, 1850; ZInsO 2005, 50, 52; MünchKomm-InsO/Hefermehl, § 210 Rn. 23).

    Gelingt ihm dies nicht, ist der Titel zu erlassen und der Verwalter gegebenenfalls auf den Weg der Vollstreckungsabwehrklage zu verweisen (§ 794 Abs. 1, §§ 795, 767 ZPO; vgl. BAG ZInsO 2005, 50, 52; MünchKomm-InsO/Hefermehl, § 210 Rn. 21).

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 247/03

    Wirksamkeit der Abtretung ärztlicher Honorarforderungen in der Insolvenz des

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 91/05
    Macht der Insolvenzverwalter mit den im Kostenfestsetzungsverfahren zulässigen Beweismitteln glaubhaft, dass gegenüber den Neumassegläubigern Masseunzulänglichkeit eingetreten ist, fehlt das Rechtsschutzinteresse für den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses (Fortführung von BGH, Beschl. v. 17. März 2005 - IX ZR 247/03, ZIP 2005, 817).
  • BGH, 04.12.2003 - IX ZR 222/02

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Erteilung einer Auskunft über den

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 91/05
    Das Prozessgericht hat die Voraussetzungen der Masseunzulänglichkeit entsprechend § 287 Abs. 2 ZPO zu beurteilen (BGHZ 154, 358, 369; BGH, Urt. v. 4. Dezember 2003 - IX ZR 222/02, ZIP 2004, 326, 330; v. 29. April 2004 - IX ZR 141/03, ZInsO 2004, 674, 676; v. 7. Juli 2005 - IX ZR 241/01 zu § 60 KO, z.V.b.).
  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 191/98

    Fertigstellung und Ablieferung eines Schiffsbauwerkes durch den Konkursverwalter

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 91/05
    Auch in einem solchen Fall kann das Rechtsschutzinteresse für den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses fehlen (vgl. zur Leistungsklage BGHZ 147, 28, 36 f; BAG ZIP 2003, 1850; ZInsO 2005, 50, 52; MünchKomm-InsO/Hefermehl, § 210 Rn. 23).
  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 91/05
    Auch in einem solchen Fall kann das Rechtsschutzinteresse für den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses fehlen (vgl. zur Leistungsklage BGHZ 147, 28, 36 f; BAG ZIP 2003, 1850; ZInsO 2005, 50, 52; MünchKomm-InsO/Hefermehl, § 210 Rn. 23).
  • BGH, 07.07.2005 - IX ZR 241/01

    Bindung des Prozessgerichts an die Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 91/05
    Das Prozessgericht hat die Voraussetzungen der Masseunzulänglichkeit entsprechend § 287 Abs. 2 ZPO zu beurteilen (BGHZ 154, 358, 369; BGH, Urt. v. 4. Dezember 2003 - IX ZR 222/02, ZIP 2004, 326, 330; v. 29. April 2004 - IX ZR 141/03, ZInsO 2004, 674, 676; v. 7. Juli 2005 - IX ZR 241/01 zu § 60 KO, z.V.b.).
  • OLG Zweibrücken, 20.08.2001 - 1 W 44/01
    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 91/05
    Entscheidend ist vielmehr, ob der Insolvenzverwalter mit den im Kostenfestsetzungsverfahren zulässigen Beweismitteln (vgl. Musielak/Wolst, ZPO 4. Aufl. § 104 Rn. 18) darlegen und glaubhaft machen (§ 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO) kann, dass nunmehr auch gegenüber den Neumassegläubigern Masseunzulänglichkeit eingetreten ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 20. August 2001 - 1 W 44/01 ).
  • BGH, 09.10.2008 - IX ZB 129/07

    Zulässigkeit des Erlasses eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den

    Handelt es sich - wie hier - um ein Kostenfestsetzungsverfahren, hat der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit gemäß § 104 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen (BGH, Beschl. v. 22. September 2005 - IX ZB 91/05, ZIP 2005, 1983, 1984; v. 27. September 2007 - IX ZB 172/05, ZIP 2007, 2140, 2141 Rn. 6 f).
  • BGH, 02.05.2019 - IX ZB 67/18

    Zur Frage, ob im Kostenfestsetzungsverfahren die Anzeige der

    Deswegen müssen die Verfahren auch in dem hier gegebenen Zusammenhang gleich behandelt werden (BGH, Beschluss vom 17. März 2005, aaO; vom 22. September 2005 - IX ZB 91/05, WM 2005, 2239, 2240; vom 27. September 2007 - IX ZB 172/05, WM 2007, 2128 Rn. 5 ff; vom 9. Oktober 2008 - IX ZB 129/07, WM 2008, 2177 Rn. 6).

    Macht der Insolvenzverwalter mit den im Kostenfestsetzungsverfahren zulässigen Beweismitteln glaubhaft, dass gegenüber den Neumassegläubigern Masseunzulänglichkeit eingetreten ist, fehlt ebenfalls das Rechtsschutzinteresse für den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses (BGH, Beschluss vom 22. September 2005, aaO; vom 27. September 2007, aaO Rn. 6 f; vom 9. Oktober 2008, aaO).

  • AG Dortmund, 29.10.2018 - 410 C 7987/17

    Streitverkündung Anspruchsentstehung Absonderungsrecht Wissenszurechnung

    Denn der Vorprozess (genauer: dessen Widerklageteil) wurde erst im Jahr 2015 und damit nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit noch im Jahr 2014 begonnen, was für die Qualifikation als Neumasseverbindlichkeit entscheidend ist ( BGH v. 22.09.2005 [IX ZB 91/05] - Juris-Tz. 5; BGH v. 09.10.2008 [IX ZB 129/07] - Juris-Tz. 6; Hefermehl in MüKo-Inso, 3. Aufl. 2013, § 209 InsO Rn. 24a; Landfermann HK-InsO, 9. Aufl. 2018, § 209 InsO Rn. 13; Windel in Jaeger-InsO, 5. Aufl. 2010, § 209 InsO Rn. 37).
  • BGH, 27.09.2007 - IX ZB 172/05

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses bei Neumasseunzulänglichkeit

    Wie sich aus dem nach Erlass der angefochtenen Entscheidung ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. September 2005 (IX ZR 91/05, ZIP 2005, 1983) ergibt, kann der rechtlichen Würdigung des Oberlandesgerichts nicht gefolgt werden.
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2006 - 3 Wx 299/05

    Wohnungseigentum in der Insolvenz

    Hinsichtlich dieser Verbindlichkeiten gilt das Vollstreckungsverbot des § 210 InsO (BGH NJW 2003, 2454; NZI 2005, 680) mit der Folge, dass die betreffenden Forderungen nicht mehr mit der Leistungsklage verfolgt werden können.
  • OLG Brandenburg, 02.02.2006 - 6 W 238/05

    Kostenfestsetzung gegen den Insolvenzverwalter: Kostenerstattungsanspruch des

    Auf die in Entscheidungen vom 22.9.2005 und am 29.9.2005 vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze (BGH, Beschluss vom 22.9.2005, IX ZB 91/05; BGH, Beschluss vom 29.9.2005, IX 98/05) für die Festsetzung der Kostenerstattungsansprüche von Neumassegläubigern kann nicht zurückgegriffen werden.
  • OLG Brandenburg, 02.02.2006 - 6 W 232/05

    Insolvenzrecht: Kosten eines nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit fortgeführten

    Auf die in Entscheidungen vom 22.9.2005 und am 29.9.2005 vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze (BGH, Beschluss vom 22.9.2005, IX ZB 91/05; BGH, Beschluss vom 29.9.2005, IX 98/05) für die Festsetzung der Kostenerstattungsansprüche von Neumassegläubigern kann nicht zurückgegriffen werden.
  • BGH, 18.05.2006 - IX ZB 268/05

    Zulässigkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses zu Gunsten eines

    Wegen des Vollstreckungsverbotes des § 210 InsO fehlt ein Rechtsschutzinteresse des Prozessgegners hinsichtlich des beantragten Vollstreckungstitels (BGH, Beschl. v. 17. März 2005 - IX ZB 247/03, WM 2005, 1036 f; v. 22. September 2005 - IX ZR 91/05, WM 2005, 2239, 2240).
  • BGH, 29.09.2005 - IX ZB 98/05

    Rechtsfolgen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Der Senat hat mit Beschluss vom 22. September 2005 (IX ZB 91/05, z.V.b.) entschieden, dass das Rechtsschutzinteresse für den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses auch dann fehlen kann, wenn es sich bei dem Kostenerstattungsanspruch um eine Neumasseverbindlichkeit gemäß § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO handelt.
  • OLG Saarbrücken, 05.01.2010 - 9 W 363/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Rechtsschutzinteresse von Altmassegläubiger und

    Handelt es sich - wie hier - um ein Kostenfestsetzungsverfahren, hat der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit gemäß § 104 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen (BGH, aaO; BGH, Beschl. v. 22. September 2005 - IX ZB 91/05, ZIP 2005, 1983;BGH, Beschl. v. 27. September 2007 - IX ZB 172/05, ZIP 2007, 2140 ff).
  • OLG Koblenz, 30.07.2007 - 14 W 566/07

    Rechtsfolgen der Beschränkung der Beschwerde gegen den

  • OLG Koblenz, 19.03.2008 - 5 W 167/08

    Zulässigkeit einer auf den Einwand der Masseunzulänglichkeit gestützten

  • OLG Celle, 07.12.2006 - 2 W 137/05

    Fehlen eines Rechtsschutzbedürfnisses für Kostenfestsetzungsanträge im Falle

  • OLG Dresden, 25.04.2006 - 3 W 592/06

    Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss hinsichtlich anwaltlicher

  • OLG Koblenz, 26.10.2010 - 14 W 610/10

    Berücksichtigung von Rückstellungen für Buchführungsarbeiten (Jahresabschlüsse)

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Rechtsprechung
   BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4076
BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04 (https://dejure.org/2005,4076)
BAG, Entscheidung vom 13.07.2005 - 10 AZR 532/04 (https://dejure.org/2005,4076)
BAG, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - 10 AZR 532/04 (https://dejure.org/2005,4076)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Wettbewerbsverbot - aufschiebende Bedingung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsverbot: Aufschiebende Bedingung; Karenzentschädigung wegen nachvertraglichen Wettbewerbsverbots; Wirksamkeit einer aufschiebenden Bedingung für das Wettbewerbsverbot; Vorliegen einer überraschenden Klausel auf Grund einer Abweichung vom dispositivem Recht oder ...

  • Judicialis

    HGB §§ 74 ff.; ; BGB § 158 Abs. 1; ; BGB § 305c Nr. 1

  • rechtsportal.de

    HGB §§ 74 ff.; BGB § 158 Abs. 1 § 305c Nr. 1
    Wirksame Vereinbarung aufschiebender Bedingung für In-Kraft-Treten eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Wettbewerbsverbot unter aufschiebender Bedingung zulässig ? Überraschende Klausel setzt Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt voraus

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1983
  • DB 2005, 2415
  • JR 2006, 87
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 301/99

    Bürgschaft für einen angestellten Verkaufsfahrer - Vertragsstrafe

    Auszug aus BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Regelungen im Arbeitsvertrag der Parteien als "allgemeine Geschäftsbedingungen" iSv. §§ 305 ff. BGB anzusehen sind, und damit auch, ob § 305c Abs. 1 BGB unmittelbare Anwendung findet oder ob sich das vom Landesarbeitsgericht herangezogene Kriterium des Verbots einer "überraschenden Klausel" aus einem allgemeinen Rechtsgedanken herleiten lässt; eine inhaltliche Differenz ist damit nicht verbunden (BAG 29. November 1995 - 5 AZR 447/94 -BAGE 81, 317, 321; 27. April 2000 - 8 AZR 301/99 - zu I 2 a der Gründe, jeweils für das Verhältnis zwischen allgemeinem Rechtsgedanken gem. § 242 BGB und § 3 AGBG).

    Den "überraschenden Klauseln" muss ein Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt innewohnen (BAG 27. April 2000 - 8 AZR 301/99 - BGH 1. Juni 1988 - X ZR 78/85 - NJW 1989, 2255).

  • BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 328/69

    Wettbewerbsverbot - Probezeit - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04
    Sie ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - AP HGB § 74 Nr. 25 = EzA HGB § 74 Nr. 11; 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP BGB § 628 Nr. 6 = EzA BGB § 628 Nr. 1; 2. August 1971 - 3 AZR 121/71 - AP BGB § 615 Nr. 25 = EzA BGB § 615 Nr. 17; 27. April 1982 - 3 AZR 814/79 - BAGE 38, 318) und entspricht der Interessenlage des Arbeitgebers, wenn der mit dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot beabsichtigte Schutz von Betriebsgeheimnissen gegen eine Auswertung durch die Konkurrenz nicht bereits bei Beginn des Arbeitsverhältnisses, sondern erst durch die Aneignung von Kenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers während einer (ggf. unterschiedlich langen) Einarbeitungszeit erforderlich wird.

    Angesichts der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach das Wettbewerbsverbot und damit die Karenzentschädigungspflicht auch dann besteht, wenn das Arbeitsverhältnis bereits kurz nach Beginn wieder beendet wird, wenn ein späteres In-Kraft-Treten des Verbots nicht ausdrücklich vereinbart ist (24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - aaO; vgl. auch 19. Mai 1983 - 2 AZR 171/81 - AP BGB § 123 Nr. 25, für den Fall des Wettbewerbsverbots bei einer Kündigung vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses), wird die Aufnahme einer entsprechenden aufschiebenden Bedingung von einschlägigen Formularbüchern sogar empfohlen (vgl. nur Preis Der Arbeitsvertrag 2. Aufl. II W 10 Rn. 105; Bauer/Diller Wettbewerbsrecht 3. Aufl. Anhang Muster 1).

  • BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 171/81

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Auszug aus BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04
    Angesichts der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach das Wettbewerbsverbot und damit die Karenzentschädigungspflicht auch dann besteht, wenn das Arbeitsverhältnis bereits kurz nach Beginn wieder beendet wird, wenn ein späteres In-Kraft-Treten des Verbots nicht ausdrücklich vereinbart ist (24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - aaO; vgl. auch 19. Mai 1983 - 2 AZR 171/81 - AP BGB § 123 Nr. 25, für den Fall des Wettbewerbsverbots bei einer Kündigung vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses), wird die Aufnahme einer entsprechenden aufschiebenden Bedingung von einschlägigen Formularbüchern sogar empfohlen (vgl. nur Preis Der Arbeitsvertrag 2. Aufl. II W 10 Rn. 105; Bauer/Diller Wettbewerbsrecht 3. Aufl. Anhang Muster 1).
  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

    Auszug aus BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04
    Dabei ist auch der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung einerseits, Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages andererseits einzubeziehen (BAG 27. April 2000 - 8 AZR 268/99 - BAGE 94, 300, 307 f.; BGH 10. November 1989 - V ZR 201/88 - BGHZ 109, 197, 201).
  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 447/94

    Überraschende Klausel in Formulararbeitsverträgen

    Auszug aus BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Regelungen im Arbeitsvertrag der Parteien als "allgemeine Geschäftsbedingungen" iSv. §§ 305 ff. BGB anzusehen sind, und damit auch, ob § 305c Abs. 1 BGB unmittelbare Anwendung findet oder ob sich das vom Landesarbeitsgericht herangezogene Kriterium des Verbots einer "überraschenden Klausel" aus einem allgemeinen Rechtsgedanken herleiten lässt; eine inhaltliche Differenz ist damit nicht verbunden (BAG 29. November 1995 - 5 AZR 447/94 -BAGE 81, 317, 321; 27. April 2000 - 8 AZR 301/99 - zu I 2 a der Gründe, jeweils für das Verhältnis zwischen allgemeinem Rechtsgedanken gem. § 242 BGB und § 3 AGBG).
  • BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 286/99

    Bürgschaft für einen angestellten Verkaufsfahrer

    Auszug aus BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04
    Dabei ist auch der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung einerseits, Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages andererseits einzubeziehen (BAG 27. April 2000 - 8 AZR 268/99 - BAGE 94, 300, 307 f.; BGH 10. November 1989 - V ZR 201/88 - BGHZ 109, 197, 201).
  • BGH, 01.06.1989 - X ZR 78/88

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsverlängerung bei

    Auszug aus BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04
    Den "überraschenden Klauseln" muss ein Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt innewohnen (BAG 27. April 2000 - 8 AZR 301/99 - BGH 1. Juni 1988 - X ZR 78/85 - NJW 1989, 2255).
  • LAG Hamm, 10.09.2004 - 7 Sa 918/04

    Vorformulierter Arbeitsvertrag, Überraschungsklausel, Beweislast,

    Auszug aus BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. September 2004 - 7 Sa 918/04 - aufgehoben.
  • BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79

    Bedingung - Wettbewerbsverbot und Jahresumsatzprämie

    Auszug aus BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04
    Sie ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - AP HGB § 74 Nr. 25 = EzA HGB § 74 Nr. 11; 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP BGB § 628 Nr. 6 = EzA BGB § 628 Nr. 1; 2. August 1971 - 3 AZR 121/71 - AP BGB § 615 Nr. 25 = EzA BGB § 615 Nr. 17; 27. April 1982 - 3 AZR 814/79 - BAGE 38, 318) und entspricht der Interessenlage des Arbeitgebers, wenn der mit dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot beabsichtigte Schutz von Betriebsgeheimnissen gegen eine Auswertung durch die Konkurrenz nicht bereits bei Beginn des Arbeitsverhältnisses, sondern erst durch die Aneignung von Kenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers während einer (ggf. unterschiedlich langen) Einarbeitungszeit erforderlich wird.
  • BAG, 10.05.1971 - 3 AZR 126/70

    Auflösungsverschulden - Probearbeitsverhältnis - Wettbewerbsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04
    Sie ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - AP HGB § 74 Nr. 25 = EzA HGB § 74 Nr. 11; 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP BGB § 628 Nr. 6 = EzA BGB § 628 Nr. 1; 2. August 1971 - 3 AZR 121/71 - AP BGB § 615 Nr. 25 = EzA BGB § 615 Nr. 17; 27. April 1982 - 3 AZR 814/79 - BAGE 38, 318) und entspricht der Interessenlage des Arbeitgebers, wenn der mit dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot beabsichtigte Schutz von Betriebsgeheimnissen gegen eine Auswertung durch die Konkurrenz nicht bereits bei Beginn des Arbeitsverhältnisses, sondern erst durch die Aneignung von Kenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers während einer (ggf. unterschiedlich langen) Einarbeitungszeit erforderlich wird.
  • ArbG Arnsberg, 01.04.2004 - 3 (1) Ca 1346/03

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, aufschiebende Wirkung

  • BAG, 02.08.1971 - 3 AZR 121/71

    Kündigung - Beurlaubung - Probezeit - Wettbewerbsverbot

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 407/05

    Wettbewerbsverbot bei Ausscheiden während der Probezeit

    a) Die Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - AP HGB § 74 Nr. 25 = EzA HGB § 74 Nr. 11; 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP BGB § 628 Nr. 6 = EzA BGB § 628 Nr. 1; 2. August 1971 - 3 AZR 121/71 - AP BGB § 615 Nr. 25 = EzA BGB § 615 Nr. 17; 27. April 1982 - 3 AZR 814/79 - BAGE 38, 318) und auch nicht unüblich (BAG 13. Juli 2005 - 10 AZR 532/04 - AP HGB § 74 Nr. 78).
  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 291/09

    Wettbewerbsverbot - Vorvertrag

    Es liegt gerade anders als bei der Vereinbarung einer festen zeitlichen Grenze für das Inkrafttreten des Wettbewerbsverbots (vgl. Senat 13. Juli 2005 - 10 AZR 532/04 - AP HGB § 74 Nr. 78).
  • LAG Hamm, 18.02.2014 - 14 Sa 806/13

    Klageänderung durch Klagehäufung in Berufung

    So kann die Geltung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots daran geknüpft werden, dass das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus fortbesteht oder erst nach Ablauf einer gewissen Beschäftigungsdauer in Kraft treten soll; eine solche aufschiebende Bedingung ist auch als Allgemeine Geschäftsbedingung zulässig (vgl. BAG, 13. Juli 2005, 10 AZR 532/04, AP HGB § 74 Nr. 78, II. 1. der Gründe; 28. Juni 2006, 10 AZR 407/05, NZA 2006, 1157 , Rn. 18).
  • LAG München, 06.08.2015 - 3 Sa 254/15

    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage, Verzichtserklärung, Auslegung,

    Dabei sind die "Gesamtumstände" (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 139/04 - BAGE 114, 33 unter 4. b) cc) (2) der Gründe) zu berücksichtigen, womit der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, der Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrags einzubeziehen sind (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2005 - 10 AZR 532/04 - unter II. 1. b) bb) der Gründe).
  • LAG München, 19.01.2017 - 3 Sa 668/16

    Jahresfestgehalt, Versorgungsfähigkeit, Versorgungsvertrag, Auslegung,

    Dabei sind die "Gesamtumstände" (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 139/04 - BAGE 114, 33 unter 4. b) cc) (2) der Gründe) zu berücksichtigen, womit der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, der Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrags einzubeziehen sind (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2005 - 10 AZR 532/04 - AP HBG § 74 Nr. 78 unter II. 1. b) bb) der Gründe).
  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 757/15

    Anspruch auf Zustimmung zum Abschluss einer Versorgungszusage und Erteilung einer

    Dabei sind die "Gesamtumstände" (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 139/04 - BAGE 114, 33 unter 4. b) cc) (2) der Gründe) zu berücksichtigen, womit der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, der Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrags einzubeziehen sind (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2005 - 10 AZR 532/04 - unter II. 1. b) bb) der Gründe).
  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 391/15

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung

    Dabei sind die "Gesamtumstände" (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 139/04 - BAGE 114, 33 unter 4. b) cc) (2) der Gründe) zu berücksichtigen, womit der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, der Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrags einzubeziehen sind (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2005 - 10 AZR 532/04 - AP HBG § 74 Nr. 78 unter II. 1. b) bb) der Gründe).
  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 767/15

    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage

    Dabei sind die "Gesamtumstände" (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 139/04 - BAGE 114, 33 unter 4. b) cc) (2) der Gründe) zu berücksichtigen, womit der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, der Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrags einzubeziehen sind (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2005 - 10 AZR 532/04 - AP HBG § 74 Nr. 78 unter II. 1. b) bb) der Gründe).
  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 760/15

    AGB zum Einverständnis der Einstellung von Direktzusagen (Versorgungsrecht)

    Dabei sind die "Gesamtumstände" (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 139/04 - BAGE 114, 33 unter 4. b) cc) (2) der Gründe) zu berücksichtigen, womit der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, der Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrags einzubeziehen sind (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2005 - 10 AZR 532/04 - AP HBG § 74 Nr. 78 unter II. 1. b) bb) der Gründe).
  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 761/15

    Anspruch auf Abschluss einer Versorgungszusage - Unterschrift bei

    Dabei sind die "Gesamtumstände" (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 139/04 - BAGE 114, 33 unter 4. b) cc) (2) der Gründe) zu berücksichtigen, womit der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, der Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrags einzubeziehen sind (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2005 - 10 AZR 532/04 - AP HBG § 74 Nr. 78 unter II. 1. b) bb) der Gründe).
  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 416/15

    Rechtmäßigkeit der vom Arbeitgeber vorformulierten Erklärung des Arbeitnehmers,

  • LAG München, 05.08.2015 - 11 Sa 366/15

    Versorgungsrecht; Verzicht; Anfechtung; AGB; unangemessene Benachteiligung;

  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 764/15

    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage

  • LAG München, 07.10.2015 - 11 Sa 437/15

    Entfallen des Anspruchs auf beamtenähnliche Versorgung aufgrund Einigung über

  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 766/15

    Erteilung einer Versorgungszusage

  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 418/15

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 07.10.2015 - 11 Sa 436/15

    Entfallen des Anspruchs auf beamtenähnliche Versorgung aufgrund Einigung über

  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 393/15

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 421/15

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 07.10.2015 - 11 Sa 446/15

    Keine beamtenähnliche Versorgung aufgrund Abänderung

  • LAG München, 07.10.2015 - 11 Sa 431/15

    Einstellung der Direktzusagen für beamtenähnliche Versorgung in

  • LAG München, 17.09.2015 - 3 Sa 316/15

    Anspruchsgeltendmachung der Erteilung einer Versorgungszusage (Versorgungsrecht)

  • LAG München, 30.03.2010 - 6 Sa 1199/09

    Altersteilzeit

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Rechtsprechung
   LAG Köln, 24.03.2005 - 6 Sa 1364/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6109
LAG Köln, 24.03.2005 - 6 Sa 1364/04 (https://dejure.org/2005,6109)
LAG Köln, Entscheidung vom 24.03.2005 - 6 Sa 1364/04 (https://dejure.org/2005,6109)
LAG Köln, Entscheidung vom 24. März 2005 - 6 Sa 1364/04 (https://dejure.org/2005,6109)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung, soziale Auswahl, Leistungsträger

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG
    Betriebsbedingte Kündigung, soziale Auswahl, Leistungsträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Generelle Herausnahme von sog. Leistungsträgern aus der Sozialwahl im Zusammenhang mit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Art der Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen; Gerichtlicher Überprüfungsspielraum

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 3 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 Abs. 3 Satz 2
    Keine Sonderstellung von Leistungsträgern bei der Sozialauswahl - Ausklammerung nur aufgrund einzelfallbezogener Interessenabwägung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung, soziale Auswahl, Leistungsträger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1983
  • NZA-RR 2006, 20
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Köln, 24.03.2005 - 6 Sa 1364/04
    Die generelle Herausnahme von sog. Leistungsträger aus der Sozialwahl verstößt gegen § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG a. F., weil eine einzelfallbezogene Interessenabwägungen, stattzufinden hat: Je schwerer das soziale Interesse wiegt, um so gewichtiger müssen die Gründe für die Ausklammerung des Leistungsträgers sein (im Anschluss an BAG 05.12.2002 - 2 AZR 697/01).

    Je schwerer dabei das soziale Interesse wiegt, umso gewichtiger müssen die Gründe für die Ausklammerung des "Leistungsträgers" sein (BAG v. 05.12.2002 - 2 AZR 697/01 - NZA 2003, 849 m. w. N.; vgl. ferner KR-Etzel, § 1 KSchG Rn. 674; APS-Kiel, 2. Aufl., § 1 KSchG Rn. 555 f.; HWK/Quecke, § 1 KSchG Rn. 405).

    Gerade unter Berücksichtigung des Umstands, dass es bei der gerichtlichen Kontrolle darum geht, zu verhindern, dass unter Berufung auf § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG zielgerichtete Kündigungen bestimmter Arbeitnehmer vorgenommen werden, bedarf es einer näheren, plausiblen Begründung des Arbeitgebers zu den auszutauschenden Mitarbeitern (vgl. BAG v. 05.12.2002 - 2 AZR 697/01 - NZA 2003, 849 ff.).

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