Zivilprozessordnung
| Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
| Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
| Titel 3 - Versäumnisurteil (§§ 330 - 347) |
Insoweit die Entscheidung, die auf Grund der neuen Verhandlung zu erlassen ist, mit der in dem Versäumnisurteil enthaltenen Entscheidung übereinstimmt, ist auszusprechen, dass diese Entscheidung aufrechtzuerhalten sei. Insoweit diese Voraussetzung nicht zutrifft, wird das Versäumnisurteil in dem neuen Urteil aufgehoben.
Rechtsprechung zu § 343 ZPO
331 Entscheidungen zu § 343 ZPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Bayern, 15.02.2012 - L 7 AS 77/12
Zulässige und begründete Anhörungsrüge gem. § 178 a SGG
- OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 4 OB 132/11
Zur Fortführung des Verfahrens bei erfolgreicher Anhörungsrüge und zur ...
- BGH, 21.12.2005 - X ZR 17/03
Detektionseinrichtung I
- OLG München, 14.12.2012 - 10 U 1161/12
- BAG, 07.02.1968 - 5 AR 43/68
- OLG Stuttgart, 07.11.2008 - 5 W 69/08
Verfahrensrecht - Versäumnisurteil gegen falschen Beklagten
- OLG Oldenburg, 20.12.1989 - 3 UF 114/89
Versäumnisurteil
- OLG Karlsruhe, 17.03.2009 - 17 U 453/08
Verjährung - So leicht kann sich der Schuldner nicht "verziehen“…
- BGH, 13.12.2004 - II ZR 249/03
Verfahrensrecht - Gehörsrüge gegen Berufungsurteil
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer
Stellenmarkt mit 23.716 aktuellen Stellenanzeigen bei

Ausgewählte Stellenangebote:
Stellenangebote mit Schwerpunkt Zivilrecht

Ausgewählte Stellenangebote:
Volljuristen (m/w) mit Schwerpunkt im Zivilrecht
AÜG Netzwerk kompetente Personallogistik GmbH
AÜG Netzwerk kompetente Personallogistik GmbH
Wuppertal
22.09.2012
22.09.2012
Justiziar in der Rechtsabteilung (m/w) Schwerpunkt Urheberrecht / allg. Zivil- und Vertragsrecht
Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH
Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH
Bayern
23.09.2012
23.09.2012
Köln
28.09.2012
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Zivilrecht
Querverweise
Auf § 343 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- ZPO
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Urteil
- § 321a (Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör)
- EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG)
- Rechtsschutz bei bestimmten Verwaltungsmaßnahmen
- § 28 (Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
- Beschwerde
- § 83a (Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Verfahren
- Verwaltungssachen
- Beschwerde
- § 71a (Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
- Urteilsverfahren
- Beschwerdeverfahren, Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- § 78a (Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens
- Beschwerde, Erinnerung, Anhörungsrüge
- § 152a
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Verfahren
- Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens
- Beschwerde, Erinnerung, Anhörungsrüge
- § 133a