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   BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15   

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BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15 (https://dejure.org/2016,29672)
BAG, Entscheidung vom 21.09.2016 - 10 ABR 33/15 (https://dejure.org/2016,29672)
BAG, Entscheidung vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 (https://dejure.org/2016,29672)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (36)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Allgemeinverbindlicherklärung der Sozialkassen-Tarifverträge des Baugewerbes 2008, 2010 und 2014 unwirksam

  • beck-blog (Kurzinformation und -anmerkung)

    Schicksalhafte Tage für die Sozialkassen im Baugewerbe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialkassenverfahren des Baugewerbes - und die unwirksamen Allgemeinverbindlichkeitserklärungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags - und die dem Tarifvertrag unterfallenden Arbeitnehmer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags - und die Folgen ihrer Unwirksamkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeitlich überholte Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags - und die Anfechtungsbefugnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen - und das einzuhaltende Verfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen - und das öffentliche Interesse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsbeschwerde - und ihre Begründung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen - und die Frage der Tariffähigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags - und die Zuständigkeit des Arbeitsministers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags - und ihre Anfechtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtung einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung - und der eingeschränkte Amtsermittlungsgrundsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags - und die örtliche Zuständigkeit für ihre Anfechtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen - und seine Verfassungsgemäßheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unwirksame Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags - und die bereits rechtskräftig abgeschlossenen Klageverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen - und das EU-Recht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtung einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung - und die zu beteiligenden Stellen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen - Sozialkassenverfahren des Baugewerbes

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Allgemeinverbindlicherklärungen der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren des Baugewerbes sind unwirksam

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen - Sozialkassenverfahren des Baugewerbes (AVE VTV 2008 und 2010)

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit der Beitragszahlung an die SOKA-Bau?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tarifverträge der SOKA-BAU nicht allgemeinverbindlich!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    AVE zum SOKA-BAU für rechtsunwirksam erklärt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Soka-Bau: Besteht aktuell eine Beitragspflicht?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nicht-tarifgebundene Baufirmen zahlten zu Unrecht in Sozialkasse ein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Tarifverträge im Baugewerbe nicht mehr allgemeinverbindlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    SOKA-Bau vor dem Aus?

  • esche.de (Kurzinformation)

    Massive Beitragsrückforderungen gegen die SOKA-Bau in der Bauwirtschaft möglich?

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Sozialkassen: Erdbeben im Baugewerbe

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Sozialkassen: Erdbeben im Baugewerbe

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Tarifverträge Baugewerbe nicht mehr allgemeinverbindlich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Tarifungebundene Baufirmen entrichteten zu Unrecht Beiträge in die Sozialkassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    ArbGG § 94 Abs. 2
    Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen - Sozialkassenverfahren des Baugewerbes (AVE VTV 2008 und 2010)

Besprechungen u.ä. (4)

  • beck-blog (Kurzinformation und -anmerkung)

    Schicksalhafte Tage für die Sozialkassen im Baugewerbe

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte, und Kurzinformation)

    Massive Beitragsrückforderungen gegen die SOKA-Bau in der Bauwirtschaft möglich?

  • hensche.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Absicherung der SOKA-Bau-Tarifverträge per Gesetz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ende der Sozialkassen im Baugewerbe? (IBR 2016, 696)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 156, 231
  • NZS 2017, 157
 
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Wird zitiert von ... (203)Neu Zitiert selbst (112)

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
    Vielmehr stellt die AVE einen Rechtsetzungsakt eigener Art (sui generis) zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtsetzung dar, der seine eigenständige Grundlage in Art. 9 Abs. 3 GG findet (BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b und B II 2 c der Gründe, BVerfGE 44, 322; 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - zu B I der Gründe, BVerfGE 55, 7; BAG 29. September 2010 - 10 AZR 523/09 - Rn. 15; BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 3 a der Gründe, BVerwGE 80, 355) .

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das Rechtsinstitut der Allgemeinverbindlicherklärung als Normsetzung sui generis mit dem Grundgesetz vereinbar (grundlegend BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 322; vgl. auch 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 - zu C II 1 a bb der Gründe, BVerfGE 116, 202) .

    Allein das Interesse der Tarifvertragsparteien, welches sie mit ihrem AVE-Antrag zum Ausdruck bringen, genügt ebenso wenig wie das positive Votum des Tarifausschusses (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b cc (2) und zu B II 2 b der Gründe, BVerfGE 44, 322; 10. September 1991 - 1 BvR 561/89 - zu II 3 a der Gründe) .

    Die AVE von Tarifverträgen ist im Verhältnis zu den ohne sie nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein Rechtsetzungsakt eigener Art zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtsetzung, der seine eigenständige Grundlage in Art. 9 Abs. 3 GG findet und nicht an Art. 80 Abs. 1 GG zu messen ist (BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b und B II 2 c der Gründe, BVerfGE 44, 322; 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - zu B I der Gründe, BVerfGE 55, 7; BAG 29. September 2010 - 10 AZR 523/09 - Rn. 15) .

    ff) Die AVE als staatlicher Hoheitsakt hat nicht nur die Bedeutung einer bloßen unselbständigen Zustimmungserklärung zu autonomer Normsetzung der Koalitionen auch gegenüber den Außenseitern (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b cc (2) der Gründe, BVerfGE 44, 322) .

    Die danach für allgemeinverbindlich erklärten Tarifnormen sind gegenüber den Außenseitern durch die staatliche Mitwirkung noch ausreichend demokratisch legitimiert, da sich der Staat seines Normsetzungsrechts nicht völlig entäußert (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 2 b der Gründe, BVerfGE 44, 322) .

    Entschließt er sich für die beantragte AVE, hat er die von den Koalitionen geschaffene Rechtsordnung in seinen Willen aufgenommen (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 2 b der Gründe, BVerfGE 44, 322; 10. September 1991 - 1 BvR 561/89 - zu 3 c der Gründe) .

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
    Vielmehr stellt die AVE einen Rechtsetzungsakt eigener Art (sui generis) zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtsetzung dar, der seine eigenständige Grundlage in Art. 9 Abs. 3 GG findet (BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b und B II 2 c der Gründe, BVerfGE 44, 322; 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - zu B I der Gründe, BVerfGE 55, 7; BAG 29. September 2010 - 10 AZR 523/09 - Rn. 15; BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 3 a der Gründe, BVerwGE 80, 355) .

    Sie sind unmittelbar in ihrer Rechtsstellung als Antragsteller berührt, wenn die AVE oder VO für (un)wirksam erklärt würde (ähnl. zur Frage einer Normerlassklage bei abgelehnter AVE: BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 4 der Gründe, BVerwGE 80, 355; ebenso Düwell/Lipke/Reinfelder § 98 Rn. 12; GK-ArbGG/Ahrendt § 98 Rn. 39; HWK/Treber § 98 ArbGG Rn. 8; Maul-Sartori NZA 2014, 1305, 1309; Walker JbArbR Bd. 52 S. 107; aA ErfK/Koch § 98 ArbGG Rn. 5; noch enger NK-GA/Ulrici § 98 ArbGG Rn. 6: Kreis durch § 98 Abs. 3 Satz 3 ArbGG abschließend bestimmt) .

    Unter anderem sind gesamtwirtschaftliche Daten und die gesamten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse und Eigenarten des betreffenden Wirtschaftszweigs zu berücksichtigen (Wiedemann/Wank TVG § 5 Rn. 68) sowie arbeitsmarkt- oder sonstige sozialpolitische Erwägungen anzustellen (BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 4 a der Gründe, BVerwGE 80, 355; einschränkend ErfK/Franzen § 5 TVG Rn. 13) .

    Dieser weite Beurteilungsspielraum ist eine Ausprägung des auch mit Rechtsetzungsakten der Exekutive typischerweise verbundenen normativen Ermessens (vgl. BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 4 a der Gründe mwN aus der Literatur, BVerwGE 80, 355) und kann nicht mit verwaltungsrechtlichen Maßstäben gleichgesetzt werden (vgl. Schaub/Treber ArbR-HdB 16. Aufl. § 205 Rn. 16) .

    eingeräumte Beurteilungsspielraum wird erst dann rechtswidrig ausgeübt, wenn die getroffene Entscheidung in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung in § 5 TVG und der hiernach zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Interessen - einschließlich der Interessen der Tarifvertragsparteien - schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03 - zu II 4 c der Gründe, BAGE 108, 155; BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 4 a der Gründe, BVerwGE 80, 355; OVG Nordrhein-Westfalen 16. November 2012 - 4 A 46/11 - Rn. 120) .

    Die AVE ist wegen ihres abstrakt-generellen Charakters gerade das Gegenteil eines Verwaltungsakts, nämlich eine Rechtsnorm (vgl. BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 3 a der Gründe, BVerwGE 80, 355) .

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 4 a der Gründe, BVerwGE 80, 355) hebt hervor, dass die Konkretisierung des öffentlichen Interesses, seine Gewichtung und seine Abwägung mit der - durch die AVE verkürzten - Privatautonomie der Außenseiter dem jeweils zur Entscheidung berufenen, parlamentarisch verantwortlichen Bundes- oder Landesminister (damalige Terminologie) vorbehalten sei, der insbesondere arbeitsmarkt- oder sonstige sozialpolitische Erwägungen anzustellen habe.

  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 13/03

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
    übertragen hat (vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03 - zu II 4 c der Gründe, BAGE 108, 155; NK-GA/Forst § 5 TVG Rn. 81) .

    eingeräumte Beurteilungsspielraum wird erst dann rechtswidrig ausgeübt, wenn die getroffene Entscheidung in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung in § 5 TVG und der hiernach zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Interessen - einschließlich der Interessen der Tarifvertragsparteien - schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03 - zu II 4 c der Gründe, BAGE 108, 155; BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 4 a der Gründe, BVerwGE 80, 355; OVG Nordrhein-Westfalen 16. November 2012 - 4 A 46/11 - Rn. 120) .

    seinen weiten Beurteilungsspielraum sachgerecht nutzt (BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03 - aaO) .

    Von einem solchen Verständnis ist auch bislang die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen, ohne diese Fragestellung allerdings zu vertiefen (vgl. zB BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03 - zu II 5 der Gründe, BAGE 108, 155; 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - zu A II 2 b aa der Gründe, BAGE 101, 357; 22. September 1993 - 10 AZR 371/92 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 74, 226; 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 -) .

    In Betracht kommt Datenmaterial des Statistischen Bundesamts, der statistischen Landesämter, der Bundesanstalt für Arbeit, der Berufsgenossenschaften, der Krankenkassen, der Handwerks- und Industrie- und Handelskammern, der Innungen, der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände oder auch gemeinsamer Einrichtungen (BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03 - zu II 5 der Gründe, BAGE 108, 155; 11. Juni 1975 - 4 AZR 395/74 - zu II 3 der Gründe, BAGE 27, 175) .

  • BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
    Die Normen fanden damit unmittelbar ab ihrem Inkrafttreten Anwendung (BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 9 f., 12, BAGE 150, 254 [zur Aussetzungspflicht nach § 98 Abs. 6 ArbGG]; BT-Drs. 18/1558 S. 46; GK-ArbGG/Ahrendt Stand Juni 2016 § 98 Rn. 60; Walker JbArbR Bd. 52 S. 111) .

    aa) Setzt ein Gericht nach § 98 Abs. 6 Satz 1 ArbGG einen Rechtsstreit - ganz gleich welcher Art und in welchem Verfahrensstadium (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 9 ff., BAGE 150, 254)  - aus, weil die Entscheidung des Rechtsstreits von der Wirksamkeit einer AVE oder VO abhängt, sind die Parteien dieses Rechtsstreits kraft Gesetzes antragsbefugt (§ 98 Abs. 6 Satz 2 ArbGG) .

    Die Entscheidung über die Wirksamkeit der AVE ist dem Verfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 5, § 98 ArbGG vorbehalten (BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 16 ff., BAGE 150, 254) .

    Allerdings gab es bereits nach früherer Rechtsprechung die Pflicht der Gerichte, von Amts wegen inzident die Wirksamkeit einer AVE zu überprüfen, wenn von den Parteien deren Wirksamkeit substanziiert infrage gestellt wurde (BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 18 f., BAGE 150, 254) .

    Besteht hingegen zwischen den Parteien hierüber kein Streit und sind auch von Amts wegen keine solchen Zweifel gerechtfertigt, gibt es keinen Grund zur Aussetzung des Verfahrens (BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, BAGE 150, 254) .

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 797/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
    Allgemein wird darunter die Festlegung des räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereichs verstanden, die von den Tarifvertragsparteien grundsätzlich - gegebenenfalls unter Beachtung (mittelbarer) grundrechtlicher Bindungen - autonom vorzunehmen ist (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 63, BAGE 150, 304; 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 57, BAGE 122, 134; allgemein dazu ErfK/Franzen § 4 TVG Rn. 8 ff.) .

    Dies verhindert, dass eine Allgemeinverbindlicherklärung den Tarifvertrag auf solche Arbeitsverhältnisse erstreckt, die nicht in seinem Geltungsbereich liegen (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 65, BAGE 150, 304) .

    Dieser beinhaltet die Festlegung der vom Tarifvertrag erfassten Unternehmen (BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 57 mwN, BAGE 122, 134) und erlaubt die Beschränkung des (persönlichen) Geltungsbereichs eines Tarifvertrags auf einen bestimmten Teil der Mitglieder einer Tarifvertragspartei (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 63, aaO) .

    Ist ein Arbeitgeber bereits vom Geltungsbereich des Tarifvertrags nicht erfasst, tritt beispielsweise bei einem Wechsel des Arbeitgeberverbandes die ansonsten gesetzlich vorgesehene Nachbindung gemäß § 3 Abs. 3 TVG nicht ein, weil damit der Geltungsbereich des Tarifvertrags verlassen wird (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 65 [auch zu weiteren Folgen], BAGE 150, 304) und auch eine Nachwirkung (§ 4 Abs. 5 TVG) scheidet aus, wenn ein Betrieb - wie etwa durch die Regelung in § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV geschehen - vom betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrags ausgenommen wird.

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
    Vielmehr stellt die AVE einen Rechtsetzungsakt eigener Art (sui generis) zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtsetzung dar, der seine eigenständige Grundlage in Art. 9 Abs. 3 GG findet (BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b und B II 2 c der Gründe, BVerfGE 44, 322; 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - zu B I der Gründe, BVerfGE 55, 7; BAG 29. September 2010 - 10 AZR 523/09 - Rn. 15; BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 3 a der Gründe, BVerwGE 80, 355) .

    Diese Rechtsprechung ist vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet worden (BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - BVerfGE 55, 7, betreffend ua. BAG 24. Januar 1979 - 4 AZR 377/77 - BAGE 31, 241) .

    Dies gilt auch für die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen über gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien (BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - BVerfGE 55, 7; vgl. auch 10. September 1991 - 1 BvR 561/89 -) .

    Die AVE von Tarifverträgen ist im Verhältnis zu den ohne sie nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein Rechtsetzungsakt eigener Art zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtsetzung, der seine eigenständige Grundlage in Art. 9 Abs. 3 GG findet und nicht an Art. 80 Abs. 1 GG zu messen ist (BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b und B II 2 c der Gründe, BVerfGE 44, 322; 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - zu B I der Gründe, BVerfGE 55, 7; BAG 29. September 2010 - 10 AZR 523/09 - Rn. 15) .

  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92

    Umlaufverfahren

    Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
    Zurechenbarkeit setzt voraus, dass der Amtsträger von der anstehenden Entscheidung und ihrem Gegenstand in Kenntnis gesetzt wird und Gelegenheit hat, daran mitzuwirken (vgl. BVerfG 11. Oktober 1994 - 1 BvR 337/92 - zu B II 2 a aa der Gründe, BVerfGE 91, 148) .

    Gegen dieses Ergebnis spricht keine abweichende ständige, unbeanstandete Verwaltungspraxis des Beteiligten zu 4., welche im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle dahin berücksichtigt werden könnte, dem Verfahrensfehler mit Rücksicht auf die Rechtssicherheit keine Evidenz zukommen zu lassen (vgl. zu einer solchen Lage BVerfG 11. Oktober 1994 - 1 BvR 337/92 - zu B II 2 c der Gründe, BVerfGE 91, 148) .

    Unabhängig von der fehlenden unbeanstandeten Staatspraxis würde bei der Annahme der Wirksamkeit einer auf einem solchen Verfahrensmangel beruhenden AVE eine Lage eintreten, die mit der Rechtsordnung noch weniger in Einklang stünde, als die bei Feststellung der Unwirksamkeit auftretenden Aspekte der Rechtsunsicherheit (vgl. dazu BVerfG 11. Oktober 1994 - 1 BvR 337/92 - zu B II 2 c der Gründe, BVerfGE 91, 148) .

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 674/10

    Restitutionsklage

    Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
    Zwischen dem angegriffenen und dem aufgehobenen vorgängigen Urteil muss ein Ursachenzusammenhang bestehen (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 674/10 - Rn. 28; Musielak/Voit ZPO 13. Aufl. § 580 Rn. 12) .

    Gleiches gilt für den später erlassenen Bescheid über die Feststellung einer Behinderung (vgl. dazu BAG 29. September 2011 - 2 AZR 674/10 - Rn. 21 mwN) .

    Dieser Grundsatz verlangt Geltung auch für einen Verwaltungsakt, von dem die Wirksamkeit einer privaten Willenserklärung abhängt (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 674/10 - Rn. 32 f.) .

  • BVerfG, 10.09.1991 - 1 BvR 561/89

    Tarifverträge: Allgemeinverbindlicherklärung - Verstoß gegen die negative

    Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
    Dies gilt auch für die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen über gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien (BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - BVerfGE 55, 7; vgl. auch 10. September 1991 - 1 BvR 561/89 -) .

    Allein das Interesse der Tarifvertragsparteien, welches sie mit ihrem AVE-Antrag zum Ausdruck bringen, genügt ebenso wenig wie das positive Votum des Tarifausschusses (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b cc (2) und zu B II 2 b der Gründe, BVerfGE 44, 322; 10. September 1991 - 1 BvR 561/89 - zu II 3 a der Gründe) .

    Entschließt er sich für die beantragte AVE, hat er die von den Koalitionen geschaffene Rechtsordnung in seinen Willen aufgenommen (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 2 b der Gründe, BVerfGE 44, 322; 10. September 1991 - 1 BvR 561/89 - zu 3 c der Gründe) .

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
    Eine nur mittelbare Betroffenheit oder ein rechtlich nicht geschütztes Interesse, in das Verfahren einbezogen zu werden, reichen nicht aus (vgl. zu § 97 ArbGG: BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 33/12 - Rn. 13, BAGE 145, 205; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 58, BAGE 136, 302) .

    Dies wäre aber der Fall, wenn auch einzelne Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, ohne dass sie einen Antrag gestellt haben, in ein solches Verfahren - gegebenenfalls noch in ständigem Wechsel - einzubeziehen wären (vgl. zu § 97 ArbGG: BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 60, BAGE 136, 302; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen BVerfG 10. März 2014 - 1 BvR 1104/11 -) .

    Das Verfahren dient der Sicherung der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Tarifautonomie und soll sicherstellen, dass unter Beteiligung der zuständigen Verbände und obersten Arbeitsbehörden sowie der betroffenen Vereinigung selbst unabhängig von den zufälligen Gegebenheiten des jeweiligen Ausgangsverfahrens ein Höchstmaß an Klarheit über die Befugnis zur tariflichen Normsetzung herbeigeführt wird (BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 47, BAGE 136, 302; 28. Januar 2008 - 3 AZB 30/07 - Rn. 18) .

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 536/89

    Allgemeinverbindlichkeit

  • LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13

    Überprüfung AVE

  • BAG, 17.02.2016 - 10 AZR 600/14

    Zulässigkeit der Revision - Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - 50 %-Quorum -

  • BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 371/92

    Allgemeinverbindlicherklärung - Sozialkassen des Gerüstbaugewerbes

  • BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 523/09

    Einschränkung der AVE - Holz-Kunststoff

  • EuGH, 17.12.2015 - C-25/14

    UNIS

  • BAG, 24.07.2012 - 1 AZB 47/11

    Tariffähigkeit - Tarifzuständigkeit - Aussetzung

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89

    Ausländerwahlrecht II

  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 14/03

    Antragsbefugnis bei Streit über Tarifzuständigkeit einer Vereinigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2012 - 4 A 46/11

    Tarifvertrag 2008 im Hotel- und Gaststättengewerbe war allgemeinverbindlich

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

  • BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 33/12

    Fehlende Tariffähigkeit von "medsonet

  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM

  • BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 593/02

    Sozialkassenverfahren - Vereinbarung italienischen Rechts

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14

    Tarifzuständigkeit - Antragsbefugnis

  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen;

  • BAG, 19.12.2012 - 1 AZB 72/12

    DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit ist tariffähig

  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat -

  • BVerwG, 16.03.1988 - 1 B 153.87

    Meldebehörde - Aktenführung - Mangelnde Dokumentationsfunktion - Aktenvernichtung

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

  • EuGH, 21.09.1999 - C-115/97

    'Brentjens'''

  • BGH, 26.04.2006 - IV ZR 26/05

    Pflichtteilsansprüche am Hausvermögen des ehemaligen preußischen Königshauses

  • EuGH, 14.11.2013 - C-221/12

    Belgacom - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit -

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08

    Baugewerbe - Nebenarbeiten für Subunternehmer - Einschränkung der

  • BVerwG, 06.06.1958 - VII CB 187.57
  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 141/04

    Berücksichtigung eines Restitutionsgrundes im Revisionsverfahren

  • BVerwG, 01.08.1958 - VII A 35.57
  • BVerwG, 26.04.2006 - 6 C 19.05

    Äquivalenzprinzip, Beitrag, Gleichbehandlungsgrundsatz, Handwerkskammer,

  • BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der richterlichen Kontrolle von untergesetzlichen

  • EuGH, 22.10.2013 - C-276/12

    Sabou - Richtlinie 77/799/EWG - Gegenseitige Amtshilfe zwischen den Behörden der

  • BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07

    Aussetzung von Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 253/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz - Administrator

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

  • BVerfG, 06.06.1983 - 2 BvR 244/83

    Führung von Akten durch die Ausländerbehörde

  • EuGH, 10.12.2015 - C-594/14

    Kornhaas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

  • EuGH, 15.03.2001 - C-165/98

    Mazzoleni und ISA

  • EuGH, 05.10.2004 - C-442/02

    DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE FRANZÖSISCHE REGELUNG, DIE DIE VERZINSUNG VON

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

  • EuGH, 28.04.2009 - C-518/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • BGH, 06.07.1979 - I ZR 135/77

    Anspruch auf Handelsvertreterausgleich; Zulässigkeit einer Restitutionsklage;

  • BAG, 02.11.1960 - 1 ABR 18/59

    Aussetzung des Verfahrens - Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation -

  • EuGH, 10.07.2014 - C-198/13

    Julian Hernández u.a.

  • BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12

    Anforderung an die Antragsbefugnis bei der Geltendmachung einer Rechtsverletzung

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02

    Zum Verbot der Vollstreckung unanfechtbarer Entscheidungen, die auf einer vom

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

  • BAG, 11.06.1975 - 4 AZR 395/74

    Tarifautonomie: Auslegung der Satzung des Bundesinnungsverbandes -

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 88/09

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

  • BVerwG, 29.06.2001 - 6 CN 1.01

    Grund für die Möglichkeit einer Erledigungserklärung seitens des Klägers -

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 351/11

    Zulage wegen nicht ständiger Schicht-/Wechselschichtarbeit

  • EuGH, 06.03.2014 - C-206/13

    Siragusa - Vorabentscheidungsersuchen - Charta der Grundrechte der Europäischen

  • BGH, 29.07.2010 - Xa ZR 118/09

    Bordako

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 13/98

    Vergangenheitsbezogener Antrag, Kosten im Beschlußverfahren

  • VG Berlin, 05.06.2009 - 4 A 83.07
  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZN 1371/11

    Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung - Wartezeit

  • BAG, 24.01.1979 - 4 AZR 377/77

    Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigung zur Allgemeinverbindlicherklärung gemäß § 5

  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 382/04

    Baugewerbe - Garten- und Landschaftsbau

  • BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 65/90

    Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb

  • BVerwG, 06.03.1996 - 4 B 184.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang gerichtlicher Aufklärungspflicht

  • BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2723/06

    Keine Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens (§ 580 Nr 6

  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 6.02

    Gebühr für Rufnummernzuteilung im Ortsnetzbereich; Verfassungsmäßigkeit einer

  • EuGH, 30.04.2014 - C-390/12

    Pfleger u.a. - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Charta der

  • BVerwG, 23.02.1962 - VII B 21.61

    Rechtsmittel

  • BAG, 26.10.1983 - 4 AZR 219/81

    Verbandsaustritt und Tarifkonkurrenz

  • BAG, 03.02.1965 - 4 AZR 385/63

    Arbeitsgerichte - Sachliche Zuständigkeit - Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten -

  • BAG, 18.04.2012 - 10 AZR 200/11

    Urlaubskassenverfahren - portugiesisches Bauunternehmen - Beitragspflicht -

  • EuGH, 01.03.2011 - C-457/09

    Chartry - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 234 EG - Prüfung der Vereinbarkeit

  • BVerwG, 29.12.2011 - 3 BN 1.11

    Verordnung über Jagdzeiten für Schalenwild; Normenkontrolle; Antragsbefugnis;

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    "Antiterrordatei"

  • BVerfG, 10.03.2014 - 1 BvR 1104/11

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

  • BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 25/96

    Unternehmensbezogene Tariffähigkeit einer Gewerkschaft

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 320/06

    Geltendmachung einer schiedsbefangenen Gegenforderung durch Aufrechnung

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

  • BVerfG, 18.07.2000 - 1 BvR 948/00

    Verfassungsbeschwerde gegen Bau-Mindestlohn erfolglos

  • LAG Hessen, 04.06.2007 - 16 Sa 1444/05

    Allgemeinverbindlicherklärung, Bautarifvertrag

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

  • BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92

    Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines

  • EuGH, 03.03.2011 - C-437/09

    AG2R Prévoyance - Wettbewerb - Art. 101 AEUV, 102 AEUV und 106 AEUV -

  • EGMR, 02.06.2016 - 23646/09

    Keine Verletzung von Art. 11 EMRK (Recht auf Versammlungsfreiheit)

  • BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 244/88

    Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des Einzelhandels - Nachprüfung

  • BVerwG, 10.01.2007 - 6 BN 3.06

    Schule; berufsbildende Schule; Berufsfachschule; Privatschule; Ersatzschule;

  • EuGH, 15.09.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports

  • EuGH, 12.09.2013 - C-64/12

    Schlecker - Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse

  • EuGH, 21.06.2012 - C-78/11

    Ein Arbeitnehmer, der während seines bezahlten Jahresurlaubs arbeitsunfähig wird,

  • OVG Berlin, 10.03.2004 - 1 B 2.02

    Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages durch VO?

  • VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 253.12

    Rechtsnatur von Allgemeinverbindlicherklärungen; Rechtswegfrage

  • BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung

  • BAG, 07.10.2015 - 7 ABR 75/13

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - Anforderungen an die

  • BAG, 21.03.2018 - 10 ABR 62/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe

    Als Arbeitgeber, die zwar vom Geltungsbereich der AVE erfasst werden, aber keinen eigenen Antrag gestellt haben, gehören sie auch nicht zu den von Amts wegen nach § 98 Abs. 3, § 83 Abs. 3 ArbGG zu beteiligenden Stellen (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 81, BAGE 156, 213) .

    Der Senat hat für das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht angenommen, dass dort eine Beteiligung noch in jeder Lage des Verfahrens durch einen eigenen Antrag möglich ist (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 81, BAGE 156, 213) .

    dd) Schließlich besteht die Gefahr, dass das Ziel, in angemessener Zeit Rechtssicherheit über die Wirksamkeit einer AVE oder VO zu schaffen (vgl. BT-Drs. 18/1558 S. 29) , aufgrund der Beteiligung einer Vielzahl von noch im Rechtsbeschwerdeverfahren ggf. neu anzuhörenden Personen oder Stellen gefährdet wird (vgl. zu diesem Aspekt schon BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 81, BAGE 156, 213 ) .

    Unerheblich ist, ob und ggf. wann die jeweilige AVE außer Kraft getreten ist (BAG 20. September 2017 - 10 ABR 42/16 - Rn. 17; grundlegend 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 49, BAGE 156, 213) .

    Soweit mehrere AVE angegriffen werden, muss die Antragsbefugnis hinsichtlich aller Angriffsziele vorliegen (vgl. noch zu § 98 Abs. 6 Satz 2 ArbGG idF vom 11. August 2014 im Einzelnen BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 44 ff., 50 ff., BAGE 156, 213) .

    Rein vergangenheitsbezogene Feststellungen, ohne dass die erstreckten Tarifnormen noch geschützte Rechtspositionen des Antragstellers beeinträchtigen können, scheiden aus (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 49, BAGE 156, 213 ) .

    Die Antragsbefugnis besteht unabhängig davon, ob der jeweilige Antragsteller im Ausgangsverfahren leugnet, unter den Geltungsbereich der Tarifverträge des Baugewerbes zu fallen (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 55, BAGE 156, 213) .

    Zwar bezieht sich die Antragsbefugnis regelmäßig einheitlich auf die AVE eines bestimmten Tarifvertrags oder einer bestimmten Rechtsverordnung (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 43, BAGE 156, 213) , ohne dass für jede Tarifnorm dargelegt werden müsste, dass der Antragsteller gerade durch sie in seinen Rechten verletzt wird.

    (1) Da § 98 Abs. 1 ArbGG der Regelung des § 47 Abs. 2 VwGO nachgebildet ist, kann für die Antragsbefugnis grundsätzlich auf die in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit hierzu entwickelten Anforderungen zurückgegriffen werden (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 45, BAGE 156, 213) .

    Dabei ist nicht zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Aussetzung vorlagen, solange die Entscheidungserheblichkeit der AVE nicht offensichtlich fehlt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 51, BAGE 156, 213) .

    § 98 ArbGG ist nicht als Popularklageverfahren ausgestaltet (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 44, BAGE 156, 213) .

    Dagegen ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht von Amts wegen zu prüfen, ob sämtliche in den Vorinstanzen beteiligten Personen, Vereinigungen und Stellen zu Recht angehört wurden (vgl. dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 77, BAGE 156, 213) .

    Beteiligt sind ferner diejenigen, die einen eigenen Antrag gestellt haben, sowie die Tarifvertragsparteien, die den für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag abgeschlossen haben (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 78 ff., BAGE 156, 213) .

    Diese Grundsätze gelten gemäß § 98 Abs. 3 Satz 1 ArbGG entsprechend im Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit einer AVE oder VO (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 86 ff., BAGE 156, 213 ) .

    Ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) liegt nicht vor (vgl. dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 96, BAGE 156, 213) .

    Ebenso wenig kam eine Vorlage unter dem Gesichtspunkt der Einschränkung unionsrechtlicher Grundfreiheiten in Betracht (vgl. grundlegend BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 97 ff., BAGE 156, 213) .

    Diese Normen sind jedoch weder unmittelbar noch mittelbar Gegenstand des Verfahrens nach § 2a Abs. 1 Nr. 5, § 98 ArbGG (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 104, aaO) .

    Neben ihrer formellen Wirksamkeit verlangt dies die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit der jeweiligen Tarifvertragsparteien (allgemeine Meinung, zB ErfK/Franzen 18. Aufl. § 5 TVG Rn. 7; Löwisch/Rieble TVG 4. Aufl. § 5 Rn. 88; vgl. zu § 5 TVG aF BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 118, BAGE 156, 213) .

    Für die Rechtmäßigkeit einer AVE kommt es nicht auf einzelne Abwägungselemente an, sondern darauf, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die AVE objektiv erfüllt waren (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 135, BAGE 156, 213) .

    Die Aussetzungspflicht besteht entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts im Fall der Entscheidungserheblichkeit auch in einem Verfahren nach § 98 ArbGG (grundlegend BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 119 ff., BAGE 156, 213 ) .

    Damit eine AVE über eine hinreichende demokratische Legitimation verfügt, muss sich der jeweilige Minister oder Staatssekretär vor ihrem Erlass zustimmend mit der AVE befasst haben (umfassend BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 138 ff., BAGE 156, 213) .

    Derartige Einschränkungsklauseln sind grundsätzlich zulässig (vgl. dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 195, BAGE 156, 213) .

    Für eine Verfassungswidrigkeit von § 11 TVG und der darauf beruhenden TVG-DVO gibt es keine Anhaltspunkte (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 132 ff., BAGE 156, 213 ) .

    Verfahrensgegenstand eines Beschlussverfahrens nach § 2a Abs. 1 Nr. 5, § 98 ArbGG ist eine bestimmte Rechtsverordnung oder die Wirksamkeit der AVE eines bestimmten Tarifvertrags (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 132 ff., BAGE 156, 213) .

    Auf das vom Gesetzgeber als zu "starr" empfundene 50-Prozent-Quorum nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF (vgl. dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 186 ff., BAGE 156, 213) als Tatbestandsvoraussetzung wurde bei der Neufassung verzichtet.

    Soweit auf dieser Ebene schon eine parlamentarisch kontrollierte Entscheidung getroffen wurde, spricht der erste Anschein dafür, dass eine normsetzende Maßnahme des Ministeriums, die darauf gerichtet ist, das vom Gesetzgeber vorgegebene Ziel zu erreichen, ebenfalls im öffentlichen Interesse liegt (BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b cc (2) und B II 2 b der Gründe, BVerfGE 44, 322; BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 124 f. mwN, BAGE 156, 213) .

    Dem hat sich das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung angeschlossen (zB BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 95, BAGE 156, 213) .

    bb) Auch § 5 Abs. 1 TVG nF verlangt für den Erlass einer AVE die Prüfung durch das BMAS, ob ein öffentliches Interesse vorliegt, und - um eine ausreichende demokratische Legitimation herbeizuführen - die zustimmende Befassung durch den zuständigen Minister oder Staatssekretär (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 138 ff., BAGE 156, 213) .

    a) Bereits zu § 5 TVG aF wurde ein solcher Beurteilungsspielraum als Ausprägung des auch mit Rechtsetzungsakten der Exekutive typischerweise verbundenen normativen Ermessens angenommen und eine Gleichsetzung mit verwaltungsrechtlichen Maßstäben abgelehnt (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 126 mwN, BAGE 156, 213) .

    Durch die Stellungnahme- und Einspruchsrechte, wie sie in § 5 Abs. 2 und Abs. 3 TVG geregelt sind, ist eine verfahrensmäßige Absicherung der Interessenabwägung gegeben, die eine ausreichende Gewähr dafür bietet, dass das BMAS seinen weiten Beurteilungsspielraum sachgerecht nutzt (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 127 mwN, aaO) .

    Im Rahmen des nach § 98 Abs. 3 Satz 1, § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG geltenden eingeschränkten Amtsermittlungs- bzw. Untersuchungsgrundsatzes hat das Gericht insoweit alle Tatsachen zu erforschen, die nach seiner Ansicht in Bezug auf den Verfahrensgegenstand entscheidungserheblich sind (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 87, BAGE 156, 213) .

    Während das Erreichen der 50-Prozent-Quote nach früherem Recht Voraussetzung war, um überhaupt über das Bestehen eines öffentlichen Interesses iSv. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF entscheiden zu können (vgl. dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 186, BAGE 156, 213) , führt die Bejahung der Tatbestandsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TVG nF zu einer gesetzlichen Vermutung für das Vorliegen eines öffentlichen Interesses, ohne dass es sich dabei um eine abschließende Regelung handeln würde (AR/Krebber aaO Rn. 12) .

    Es kann auf die hierzu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden (vgl. umfassend BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 187 ff. mwN, BAGE 156, 213) .

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 189, BAGE 156, 213) bereits ausführlich dargelegt, dass diese Aussage für die frühere Rechtslage nicht zutraf.

    Stets erforderlich ist aber eine Ausschöpfung aller greifbaren Erkenntnismittel und eine möglichst genaue Auswertung des verwertbaren statistischen Materials (vgl. zu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 200 mwN, BAGE 156, 213) .

    Dass am Urlaubskassenverfahren selbst ein öffentliches Interesse besteht, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. zB BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 129, BAGE 156, 213) .

    Dem hat sich das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung angeschlossen (zB BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 95, BAGE 156, 213) .

    bb) § 5 Abs. 1a TVG verlangt für den Erlass einer AVE ebenfalls die abschließende Gesamtbeurteilung durch das BMAS, ob ein öffentliches Interesse besteht, und die zustimmende Befassung durch den zuständigen Minister oder Staatssekretär, um eine ausreichende demokratische Legitimation herbeizuführen (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 138 ff., BAGE 156, 213) .

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Unschädlich ist, dass sowohl die AVE VTV 2013 I als auch die AVE VTV 2013 II vor Inkrafttreten des § 98 ArbGG nF am 16. August 2014 erlassen wurden und dass der VTV vom 3. Mai 2013 idF vom 3. Dezember 2013, durch den der VTV vom 3. Mai 2013 abgelöst wurde, mit Bekanntmachung vom 17. März 2014 rückwirkend ab 1. Januar 2014 ebenfalls für allgemeinverbindlich erklärt wurde (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 36 ff.) .

    Zur Klarstellung ist allerdings darauf hinzuweisen, dass das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gemäß § 98 Abs. 2 ArbGG örtlich zuständig war, da das die AVE erlassende BMAS seinen ersten Dienstsitz in Berlin hat (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 39) .

    Das Verfahren kann grundsätzlich auch hinsichtlich bereits außer Kraft getretener AVE oder VO eingeleitet werden, sofern der jeweilige Antragsteller weiterhin ein rechtlich anerkennenswertes Feststellungsinteresse an einer entsprechenden Entscheidung darlegt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 40) .

    a) Nach § 98 Abs. 1 ArbGG ist antragsbefugt, wer geltend macht, durch die AVE oder VO oder deren Anwendung in seinen Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden (dazu im Einzelnen BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 41 bis 52) .

    Dies wird gesetzessystematisch dadurch bestätigt, dass die Antragsbefugnis nach § 98 Abs. 1 ArbGG gleichrangig neben der nach Abs. 6 steht und nur letztere eine klagweise Inanspruchnahme voraussetzt (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 55) .

    Hierzu gehören die Behörde, die den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt hat, die Antragsteller sowie die Tarifvertragsparteien, die den für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag abgeschlossen haben (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 77 bis 85) .

    Diese Grundsätze gelten gemäß § 98 Abs. 3 Satz 1 ArbGG entsprechend im Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit einer AVE oder VO (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 87 bis 93) .

    Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht geboten (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 95 bis 116) .

    Das Verfahren ist nicht nach § 97 Abs. 5 ArbGG auszusetzen, da es auf die Frage der Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer der tarifvertragschließenden Parteien nicht entscheidungserheblich ankommt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 118 bis 122) .

    schlechthin unvertretbar oder unverhältnismäßig und damit das ihm zustehende normative Ermessen bei Rechtssetzungsakten überschritten wäre (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 124 bis 131) .

    habe das Vorliegen eines öffentlichen Interesses nicht geprüft, sondern nur festgestellt, sodass ein Abwägungsausfall vorliege, verkennen sie, dass etwaige Mängel im Abwägungsvorgang irrelevant wären, da es nur darauf ankommt, ob das Ergebnis des Normsetzungsverfahrens den anzulegenden rechtlichen Maßstäben entspricht (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 135) .

    In einer Gesamtschau kann nicht angenommen werden, dass die äußersten rechtlichen Grenzen der Rechtssetzungsbefugnis des Beteiligten zu 2. überschritten wären (vgl. hierzu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 131) .

    Anderweitige Bedenken hinsichtlich der Erfüllung der weiteren verfahrensrechtlichen Voraussetzung der AVE VTV 2012 nach dem TVG bzw. der TVG-DVO bestehen nicht (dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 133 bis 137) .

    Dies ergibt eine Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF (dazu im Einzelnen BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 186 bis 200) .

    insoweit gegen den Beschluss des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 -) erhobenen Einwendungen sind nicht überzeugend.

    aa) Wie bereits im Senatsbeschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 189) ausgeführt, deutet schon der Wortlaut von § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF darauf hin, dass bei der Ermittlung der Großen Zahl die Große Einschränkungsklausel nicht zu berücksichtigen ist.

    dd) Dass es, anders als vom Beteiligten zu 3. erneut vorgetragen, im Hinblick auf Nachbindung und Nachwirkung eines Tarifvertrags durchaus von tarifrechtlicher Relevanz ist, ob schon dessen Geltungsbereich beschränkt ist oder ob sein "Anwendungsbereich" durch eine Einschränkungsklausel bei der AVE begrenzt wird, hat der Senat bereits ausgeführt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 197) .

    Der Senat hat - anders als die Ausführungen der Beteiligten zu 6. offenbar glauben machen sollen - in seinem Beschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 -) auch nicht den VTV kritisiert oder das Instrument der AVE als solches infrage gestellt, sondern lediglich verlangt, dass die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für eine AVE eingehalten werden.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 189) ausgeführt, dass die in der Begründung zu Art. 5 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes vertretene Auffassung, bereits bisher sei bei der Ermittlung der 50 %-Quote berücksichtigt worden, "wenn der besondere Geltungsbefehl der Allgemeinverbindlicherklärung nur für einen Teil des Geltungsbereichs erfolgt" (BT-Drs. 18/1558 S. 48) , unzutreffend ist.

    Den Ausführungen des Senats zur Entstehungsgeschichte von § 5 TVG (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 199) stellt die Beteiligte zu 6. keine substantiierten Einwendungen entgegen.

    Hinsichtlich der näheren Einzelheiten wird auf den Beschluss des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 208 bis 217) Bezug genommen, der eine entsprechende Konstellation betrifft.

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 206) darauf hingewiesen, dass dies schon deshalb nicht in Betracht kommt, weil es sonst von Zufälligkeiten wie dem Zeitpunkt der Einleitung und der Dauer eines Verfahrens nach § 98 ArbGG abhängen würde, ob die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer AVE festgestellt wird.

    im Rechtsbeschwerdeverfahren, er habe über diese Zahlen schon zum Zeitpunkt der AVE-Antragstellung verfügt, steht im offenen Widerspruch zu seinen Ausführungen in mehreren Anhörungsrügeverfahren betreffend die Beschlüsse des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - und - 10 ABR 48/15 -) .

    entgegenstünde (- 10 ABR 33/15 - Rn. 139 bis 181) .

    Auf die gegen das Erfordernis der aktenkundigen Dokumentation der Ministerbefassung (dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 165 bis 169) geäußerten Bedenken des Beteiligten zu 2.

    Soweit ausnahmsweise die Exekutive damit betraut ist, handelt es sich um einen Sonderfall, der die herausgehobene Bedeutung der Maßnahme für die Behörde unterstreicht (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 156) .

    hat die AVE eines Tarifvertrags nach § 5 Abs. 1 Satz 1 TVG aF auch dann besondere Bedeutung, wenn es sich "nur" um einen Änderungstarifvertrag zu einem bereits für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag handelt, weil selbst bei einer nur geringfügigen Änderung eines bereits für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags die - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 157) - Frage des öffentlichen Interesses erneut für den gesamten Tarifvertrag in der Fassung des jeweiligen Änderungstarifvertrags geprüft werden muss.

    Dass eine zustimmende Ministerbefassung die förmliche Zeichnung durch den Minister nicht erfordert, hat der Senat bereits klargestellt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 164) .

    erneut angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1994 (BVerfG 11. Oktober 1994 - 1 BvR 337/92 - BVerfGE 91, 148) hat der Senat in seinen Beschlüssen vom 21. September 2016 bereits eingehend berücksichtigt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 173 ff.) .

    Dies hat der Senat im Beschluss vom 21. September 2016 im Einzelnen dargelegt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 173 bis 178) .

    vertraut (vgl. dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 173 bis 184) und es habe sich die Praxis im Baugewerbe auf die Wirksamkeit der AVE eingestellt.

    blendet bei seiner Argumentation überdies aus, dass der Gesetzgeber zwischenzeitlich durch den Erlass der Regelungen in §§ 3 ff. AEntG die Gleichwertigkeit der Normsetzung durch Rechtsverordnung und AVE bestätigt hat (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 158) , weshalb auch die Befassung des Ministers mit dem jeweiligen Normsetzungsakt jedenfalls im Grundsatz gleichwertig sein muss.

    die Ausführungen des Senats zur aktenkundigen Dokumentation einer Ministerbefassung offensichtlich falsch verstanden (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 165 ff.) .

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Rechtskräftig abgeschlossene Verfahren bleiben von einer solchen Entscheidung unberührt, eine Restitutionsklage scheidet aus (vgl. dazu umfassend BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 59 ff.) .
  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - gesetzlicher Mindestlohn -

    Zweck des SokaSiG ist nach der Gesetzesbegründung die Sicherung des Fortbestands der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe, nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Beschlüssen vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - und - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 213 und 289) die Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen mehrerer Fassungen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) festgestellt hatte (BT-Drs. 18/10631 S. 3) .
  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 43/15

    Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Tarifverträge über das

    Unschädlich ist, dass diese vor Inkrafttreten des § 98 ArbGG nF am 16. August 2014 erlassen wurde und auch vor diesem Zeitpunkt durch den VTV idF vom 17. Dezember 2012, der mit Bekanntmachung vom 29. Mai 2013 rückwirkend ab 1. Januar 2013 ebenfalls für allgemeinverbindlich erklärt wurde, abgelöst wurde (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 36 bis 38) .

    Zur Klarstellung ist allerdings darauf hinzuweisen, dass das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gemäß § 98 Abs. 2 ArbGG örtlich zuständig war, da das die AVE erlassende BMAS seinen ersten Dienstsitz in Berlin hat (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 39) .

    a) Nach § 98 Abs. 1 ArbGG ist antragsbefugt, wer geltend macht, durch die AVE oder die VO oder deren Anwendung in seinen Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden (dazu im Einzelnen BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 41 bis 52) .

    Dies wird gesetzessystematisch dadurch bestätigt, dass die Antragsbefugnis nach § 98 Abs. 1 ArbGG gleichrangig neben der nach Abs. 6 steht und nur letztere eine klagweise Inanspruchnahme voraussetzt (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 55) .

    Hierzu gehören die Behörde, die den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt hat, die Antragsteller sowie die Tarifvertragsparteien, die den für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag abgeschlossen haben (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 77 bis 85) .

    Diese Grundsätze gelten gemäß § 98 Abs. 3 Satz 1 ArbGG entsprechend im Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit einer AVE oder VO (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 87 bis 93) .

    Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht geboten (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 95 bis 116) .

    Das Verfahren ist nicht nach § 97 Abs. 5 ArbGG auszusetzen, da es auf die Frage der Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer der tarifvertragschließenden Parteien nicht entscheidungserheblich ankommt (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 118 bis 122) .

    Nicht tarifgebundenen Arbeitgebern entstehen dadurch keine so großen Nachteile, dass die Entscheidung des Beteiligten zu 2. schlechthin unvertretbar oder unverhältnismäßig und damit das ihm zustehende normative Ermessen bei Rechtssetzungsakten überschritten wäre (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 124 bis 131) .

    Soweit die Beteiligten zu 24. bis 26. hiergegen einwenden, der Beteiligte zu 2. habe das Vorliegen eines öffentlichen Interesses nicht geprüft, sondern nur festgestellt, sodass ein Abwägungsausfall vorliege, verkennen sie, dass etwaige Mängel im Abwägungsvorgang irrelevant wären, da es nur darauf ankommt, ob das Ergebnis des Normsetzungsverfahrens den anzulegenden rechtlichen Maßstäben entspricht (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 135) .

    In einer Gesamtschau kann nicht angenommen werden, dass die äußersten rechtlichen Grenzen der Rechtssetzungsbefugnis des Beteiligten zu 2. überschritten wären (vgl. hierzu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 131) .

    Anderweitige Bedenken hinsichtlich der Erfüllung der weiteren verfahrensrechtlichen Voraussetzung der AVE VTV 2012 nach dem TVG bzw. der TVG-DVO bestehen nicht (dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 133 bis 137) .

    Hinsichtlich der näheren Einzelheiten wird auf den Beschluss des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 139 bis 181) Bezug genommen.

    b) Soweit die Beteiligten zu 24. bis 26. meinen, die Wirksamkeit der AVE VTV 2012 scheitere auch an einer fehlenden zustimmenden Befassung der Ministerin mit der Angelegenheit, übersehen sie, dass eine Befassung durch den zuständigen Staatssekretär ausreicht (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 163) .

    Dies ergibt eine Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF (dazu im Einzelnen BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 189 bis 200) .

    b) Die im vorliegenden Verfahren von den Beteiligten zu 3., 4. und 6. insoweit gegen den Beschluss des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 -) erhobenen Einwendungen sind nicht überzeugend.

    aa) Wie bereits im Senatsbeschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 189) ausgeführt, deutet bereits der Wortlaut von § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF darauf hin, dass bei der Ermittlung der Großen Zahl die Große Einschränkungsklausel nicht zu berücksichtigen ist.

    dd) Dass es, anders als vom Beteiligten zu 3. erneut vorgetragen, im Hinblick auf Nachbindung und Nachwirkung eines Tarifvertrags durchaus von tarifrechtlicher Relevanz ist, ob schon dessen Geltungsbereich beschränkt ist, oder ob sein "Anwendungsbereich" durch eine Einschränkungsklausel bei der AVE begrenzt wird, hat der Senat bereits ausgeführt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 197) .

    Der Senat hat - anders als die Ausführungen der Beteiligten zu 6. offenbar Glauben machen sollen - in seinem Beschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 -) auch nicht den VTV kritisiert, oder das Instrument der AVE als solches infrage gestellt, sondern lediglich verlangt, dass die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für eine AVE eingehalten werden.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 189) ausgeführt, dass die in der Begründung zu Art. 5 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes vertretene Auffassung, bereits bisher sei bei der Ermittlung der 50 %-Quote berücksichtigt worden, "wenn der besondere Geltungsbefehl der Allgemeinverbindlicherklärung nur für einen Teil des Geltungsbereichs erfolgt" (BT-Drs. 18/1558 S. 48) , unzutreffend ist.

    Den Ausführungen des Senats zur Entstehungsgeschichte von § 5 TVG (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 199) stellt die Beteiligte zu 6. keine substantiierten Einwendungen entgegen.

    Hinsichtlich der näheren Einzelheiten wird auf den Beschluss des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 208 bis 217) Bezug genommen, der eine entsprechende Konstellation betrifft.

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 206) darauf hingewiesen, dass dies schon deshalb nicht in Betracht kommt, da es sonst von Zufälligkeiten, wie dem Zeitpunkt der Einleitung und der Dauer eines Verfahrens nach § 98 ArbGG abhängen würde, ob die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer AVE festgestellt wird.

    im Rechtsbeschwerdeverfahren, er habe über diese Zahlen schon zum Zeitpunkt der AVE-Antragstellung verfügt, steht im offenen Widerspruch zu seinen Ausführungen in mehreren Anhörungsrügeverfahren betreffend die Beschlüsse des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - und - 10 ABR 48/15 -) .

  • BAG, 20.11.2018 - 10 AZR 121/18

    SokaSiG aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß

    (1) Die Rechtmäßigkeit einer AVE als Rechtsetzungsakt eigener Art ist grundsätzlich von Amts wegen zu überprüfen (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 133, BAGE 156, 213; 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 20, BAGE 149, 84) .

    aa) Am 21. September 2016 hatte der Senat die AVE der in § 7 Abs. 3, Abs. 7, Abs. 8 und Abs. 9 SokaSiG bezeichneten Verfahrenstarifverträge für unwirksam erklärt (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 138 ff., BAGE 156, 213; 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - Rn. 169 ff., BAGE 156, 289) .

    Die genannten Beschlüsse des Senats stammen vom 21. September 2016 (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213; 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 289) .

    (2) Die beteiligten Rechtskreise hatten nicht erwartet, dass der Senat die AVE der in § 7 Abs. 3, Abs. 7, Abs. 8 und Abs. 9 SokaSiG bezeichneten Verfahrenstarifverträge für unwirksam erklären würde (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 138 ff., BAGE 156, 213; 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - Rn. 169 ff., BAGE 156, 289; Thüsing NZA-Beilage 1/2017, 3: "Paukenschlag") .

    (2) Die Annahme des Normgebers der AVE VTV 2008 bis 2014, es habe ein öffentliches Interesse an der AVE der jeweils betroffenen Verfahrenstarifverträge im Baugewerbe bestanden, hat der Senat in den Beschlüssen vom 21. September 2016 und 25. Januar 2017 nicht beanstandet (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 129 ff., BAGE 156, 213; 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - Rn. 111 ff., BAGE 156, 289; 25. Januar 2017 - 10 ABR 34/15 - Rn. 58 ff., 99; 25. Januar 2017 - 10 ABR 43/15 - Rn. 42 ff.) .

    Da die AVE VTV 2015 und die AVE VTV 2016 auf der Grundlage des § 5 TVG nF ergangen waren, war nicht einmal ansatzweise Raum für "belastbare" Prognosen aufgrund der Beschlüsse des Senats vom 21. September 2016, die nach § 5 TVG aF ergangene Allgemeinverbindlicherklärungen betrafen (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213; 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 289; aA offenbar Thüsing NZA-Beilage 1/2017, 3, 4) .

    Bis zum Zeitpunkt der Entscheidungen des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213; - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 289) entsprach es der weit überwiegenden Rechtsansicht, dass diese Fassungen des VTV wirksam für allgemeinverbindlich erklärt worden waren.

    (aa) Wegen der Erga-omnes-Wirkung der Beschlüsse des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213; - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 289) und vom 25. Januar 2017 (- 10 ABR 34/15 - - 10 ABR 43/15 -) erstreckten sich die Rechtsnormen des VTV in den aus § 7 Abs. 3 bis Abs. 9 iVm. den Anlagen 28 bis 34 SokaSiG ersichtlichen Fassungen zu keinem Zeitpunkt durch AVE auf tariffreie Arbeitgeber.

    (a) Die durch eine AVE bewirkte Normerstreckung ist vergleichbar mit den rechtlichen Wirkungen einer Rechtsverordnung (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 135, BAGE 156, 213) .

    Er konnte außerdem nicht feststellen, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber bei Erlass der AVE nicht weniger als 50 vH der unter den Geltungsbereich des VTV fallenden Arbeitnehmer beschäftigten, weil das BMAS von einer ungeeigneten Schätzgrundlage für die Bestimmung der Großen Zahl ausgegangen war (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 138 ff., 185 ff., 201 ff., BAGE 156, 213) .

    Der Senat hat in diesem Zusammenhang betont, für die Bestimmung der Großen Zahl und eine etwaige Korrektur der sich aus der Großen Einschränkungsklausel ergebenden Fehler könnten nur die im Zeitpunkt der ministeriellen Entscheidung objektiv zur Verfügung stehenden und bereits verwertbaren Informationen berücksichtigt werden (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 206, aaO; 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - Rn. 190, aaO) .

    Dass die Allgemeinverbindlicherklärungen weder gegen Verfassungsrecht noch gegen die EMRK verstießen und auch eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung der Vereinbarkeit der AVE mit Unionsrecht nicht geboten sei, hat der Senat ausdrücklich klargestellt (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 94 ff., aaO; 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - Rn. 77 ff., aaO) .

    Das BMAS hatte das öffentliche Interesse beim Erlass der AVE VTV 2008, der AVE VTV 2010 und der AVE VTV 2014 zu Recht bejaht und § 24 VwVfG zutreffend nicht angewandt (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 123 ff., 132 ff., aaO; 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - Rn. 106 ff., 115 ff., aaO) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 16 BVL 5012/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das

    Diese Sitzfestlegung ist maßgeblich, soweit Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Sitz einer Behörde anknüpfen (vgl. BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - zitiert nach juris, Rn. 39).

    Das Verfahren nach § 2 a Abs. 1 Nr. 5 , § 98 ArbGG erfordert das Vorliegen einer Antragsbefugnis, die bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Anhörung vorliegen muss (vgl. BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - zitiert nach juris, dort Rn. 44).

    Die Norm ist insoweit § 47 Abs. 2 VwGO nachgebildet (BT-Drs. 18/1558 S. 45), so dass grundsätzlich auf die in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu § 47 VwGO entwickelten Anforderungen zurückgegriffen werden kann (BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - zitiert nach juris, dort Rn. 45 m. w. N.).

    Eine nur mittelbare Betroffenheit oder ein rechtlich nicht geschütztes Interesse, in das Verfahren einbezogen zu werden, reichen nicht aus (vgl. BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - zitiert nach juris, dort Rn. 78 m. w. N.).

    Beteiligte sind stets die Antragsteller (vgl. BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - zitiert nach juris, dort Rn. 79 m. w. N.).

    Auch in dem Beschluss vom 21. September 2016 hat der Zehnte Senat - allerdings für die AVE 2008 und 2010 - bejaht, dass ein öffentliches Interesse an der AVE im Sozialkassenverfahren wegen der Vermeidung von Urlaubsabgeltungsansprüchen nach wie vor anzunehmen sei (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 129).

    Die Außenseiterarbeitgeber profitierten ferner dadurch von der überbetrieblichen Berufsausbildung, indem sie auf von anderen Arbeitgebern ausgebildete Fachkräfte im Baugewerbe für ihre Betriebe zurückgreifen könnten (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 130).

    Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 11 TVG und gegen die Wirksamkeit der auf dieser Grundlage erlassenen DVO- TVG bestehen keine Bedenken (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - zitiert nach juris, dort Rn. 136; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 14 BvL 5007/15 u. a. - zitiert nach juris, dort Rn. 94 ff.).

    (a) Aus den Grundsätzen des Demokratieprinzips, Art. 20 Abs. 1 und 2 GG , folgt, dass sich der jeweilige Minister für A. und S. persönlich zustimmend mit der AVE befasst haben muss (vgl. BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - zitiert nach juris, dort Rn. 146).

    § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG gilt ohne Rücksicht auf Verfahrensart und Gegenstand des Verfahrens (BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - zitiert nach juris, dort Rn. 120 m. w. N.).

    Dies folgt schon aus dem klaren Wortlaut des § 97 Abs. 5 ArbGG ; weder sind danach Verfahren nach § 98 ArbGG von der Aussetzungspflicht ausgenommen noch ergibt sich dies aus anderen Bestimmungen (vgl. BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - zitiert nach juris, dort Rn. 121 m. w. N.).

    Die Aussetzung eines Verfahrens nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG darf allerdings nur erfolgen, wenn zumindest eine der in § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG genannten Eigenschaften einer Vereinigung aufgrund vernünftiger Zweifel am Vorliegen dieser Eigenschaften streitig ist, wobei im Arbeitsleben geäußerte Vorbehalte zu berücksichtigen und von den Gerichten aufzugreifen sind (BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - zitiert nach juris, dort Rn. 122 m. w. N.).

    Bei der AVE handelt es sich um einen Rechtssetzungsakt eigener Art (sui generis) zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtssetzung (BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - zitiert nach juris, dort Rn. 133), der Normwirkung hat und von einer Behörde erlassen wird.

    Diese Entscheidung des BMAS ist nur im beschränkten Umfang gerichtlich nachprüfbar, da ihm ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt (so zu § 5 TVG alter Fassung: BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - zitiert nach juris, dort Rn. 126).

    Das im VTV geregelte Urlaubskassenverfahren verfolgt das vom Gesetzgeber sozialpolitisch gewollte Ziel, Arbeitnehmern auch dann den Erwerb zusammenhängender Urlaubsansprüche zu ermöglichen - wie es § 7 Abs. 2 BUrlG vorsieht - und damit die vom Gesetz grundsätzlich nicht gewollte Urlaubsabgeltung (vgl. § 7 Abs. 4 BUrlG ) zu vermeiden, wenn sie im laufenden Urlaubsjahr den Arbeitgeber wechseln (so das BAG zu den AVE VTV 2008 und 2010 in dem Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - zitiert nach juris, dort Rn. 129).

    Die Ausbildungsumlage steht vor dem Hintergrund einer vom Gesetzgeber für sinnvoll gehaltenen geordneten und einheitlichen Berufsausbildung (vgl. § 4 Abs. 1 BBiG ), deren Lasten verteilt werden sollen (vgl. BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - zitiert nach juris, dort Rn. 129 zu den AVE VTV 2008 und 2010).

    Einschränkungen der AVE sind grundsätzlich zulässig, wenn sie den Eintritt einer Tarifkonkurrenz verhindern sollen (vgl. BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - zitiert nach juris, dort Rn. 195; BAG, Urteil vom 23. Februar 2005 - 10 AZR 382/04 -) und die jeweilige Klausel dem Bestimmtheitsgebot entspricht (vgl. BAG, Urteil vom 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - zitiert nach juris, dort Rn. 39).

    Gegebenenfalls können sie sogar sachlich geboten sein, wenn bestimmte Arbeiten vom betrieblichen und fachlichen Geltungsbereich der Tarifverträge unterschiedlicher Berufsgruppen erfasst werden und die Tarifverträge nicht bereits durch Beschränkungen in ihrem Geltungsbereich eine solche Konkurrenz ausschließen (vgl. BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - zitiert nach juris, dort Rn. 195).

  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 865/16

    Ordentliche Kündigung - Organstellung

    Eine nationale Maßnahme betrifft die Durchführung des Rechts der Union iSv. Art. 51 Abs. 1 der Charta, wenn mit ihr die Durchführung einer Bestimmung des Unionsrechts bezweckt wird oder wenn es eine Regelung des Unionsrechts gibt, die für den fraglichen Bereich spezifisch ist bzw. ihn beeinflussen kann (EuGH 10. Juli 2014 - C-198/13 - [Julian Hernández ua.] Rn. 37; BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 103, BAGE 156, 213) .
  • BAG, 20.09.2017 - 10 ABR 42/16

    Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Kleine Zahl - Schätzung

    Unschädlich ist, dass diese vor Inkrafttreten des § 98 ArbGG nF am 16. August 2014 erlassen wurde; unerheblich ist auch, wann die AVE außer Kraft getreten ist (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 36 ff., BAGE 156, 213) .

    Er macht geltend, durch die AVE in seinen Rechten verletzt zu sein (vgl. dazu im Einzelnen BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 44 ff., BAGE 156, 213) .

    Sein Interesse an der begehrten Feststellung besteht deshalb weiterhin (vgl. dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 58, BAGE 156, 213).

    und 6. (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 77 ff., BAGE 156, 213) .

    Diese setzt die Bestimmungen über die Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung um, ohne über eigene Rechte im Zusammenhang mit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu verfügen (vgl. auch BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 84, BAGE 156, 213, zu einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien) .

    c) Ebenso wenig kam eine Beteiligung konkurrierender Tarifvertragsparteien in Betracht, da durch solche kein Antrag gestellt wurde (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 82, BAGE 156, 213) .

    Diese Grundsätze gelten gem. § 98 Abs. 3 Satz 1 ArbGG entsprechend im Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit einer AVE oder VO (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 86 ff., BAGE 156, 213) .

    Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht geboten (vgl. grundlegend BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 94 ff., BAGE 156, 213) .

    Die AVE ETV 2012 verfügt somit über die erforderliche hinreichende demokratische Legitimation (vgl. dazu umfassend BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn 138 ff., BAGE 156, 213) .

    Die AVE ETV 2012 ist weder an Art. 80 Abs. 1 GG noch am Maßstab des § 24 VwVfG zu messen (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 132, BAGE 156, 213) .

    Derartige Einschränkungsklauseln sind grundsätzlich zulässig (vgl. dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 195, BAGE 156, 213) , Einwendungen wurden von keinem Beteiligten erhoben.

    Dieser wird erst dann rechtswidrig ausgeübt, wenn die getroffene Entscheidung in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung in § 5 TVG und der hiernach zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Interessen - einschließlich der Interessen der Tarifvertragsparteien - schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (vgl. grundlegend BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 123 ff., BAGE 156, 213) .

    Vielmehr ist auch im Fall eines bereits eingeschränkten Antrags auf AVE oder einer Einschränkung der AVE ohne Antrag durch das zuständige Ministerium auf den tariflichen Geltungsbereich abzustellen (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 187 f. mwN, BAGE 156, 213) .

    Stets erforderlich ist aber eine Ausschöpfung aller greifbaren Erkenntnismittel und eine möglichst genaue Auswertung des verwertbaren statistischen Materials (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 200, aaO) .

    Dies ist der Zeitpunkt des Erlasses der AVE (BAG 25. Januar 2017 - 10 ABR 34/15 - Rn. 85 f.; 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 206, BAGE 156, 213) .

    Maßgeblich ist auch nicht, auf welchem Weg die für die ministerielle Entscheidung notwendigen Grundlagen ermittelt werden, sondern ausschließlich, ob die Tatbestandsvoraussetzungen nach § 5 TVG aF, zu denen insbesondere das Erreichen der 50 %-Quote nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 TVG aF zählte, vorlagen (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 135, BAGE 156, 213).

  • BAG, 26.06.2018 - 1 ABR 37/16

    Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. - Keine abschließende

    Unterfällt ein Sachverhalt nicht dem Unionsrecht und geht es auch nicht um die Anwendung nationaler Regelungen, mit denen Unionsrecht durchgeführt wird, ist der Gerichtshof nicht zuständig (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 98, BAGE 156, 213) .

    Als Anknüpfungspunkt kommt grundsätzlich das gesamte unionsrechtliche Primär- und Sekundärrecht in Betracht (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 98, aaO) .

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 14.16

    Vorlagebeschluss; Ausstellung eines Negativattestes nach dem Berliner Gesetz über

  • LAG Düsseldorf, 14.11.2018 - 4 BVL 1/18

    Prozessuale Verfahrensart bei Streit über eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung

  • LAG Düsseldorf, 14.11.2018 - 4 BVL 2/18

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Entgelttarifvertrages für das

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 211/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG2

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

  • BAG, 20.11.2018 - 10 ABR 12/18

    Allgemeinverbindlicherklärung vom 4. Mai 2016 des Tarifvertrags über das

  • BAG, 23.02.2022 - 10 ABR 33/20

    Allgemeinverbindlicherklärung - Neuerlass - Heilung - Wach- und

  • LAG Hessen, 23.01.2017 - 9 Sa 1171/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das

  • ArbG Solingen, 04.10.2019 - 1 BV 27/18

    Borbet beantragt Auflösung des Betriebsrates, hilfsweise Ausschluss des

  • BAG, 20.05.2020 - 10 AZR 576/18

    Hemmung der Verjährung - Nichtbetreiben - triftiger Grund

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 78/16

    Anhörungsrüge

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 318/17

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

  • LAG Hessen, 03.03.2017 - 10 Sa 1348/16

    Die Entscheidung des BAG über die Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 499/17

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18

    Vollstreckungsabwehrklage - Unwirksamkeit der AVE VTV 2008

  • BAG, 24.09.2019 - 10 AZR 562/18

    Rückzahlung von Sozialkassenbeiträgen - SokaSiG

  • LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 210/17

    Das SokaSiG ist wirksam und nicht dem BVerfG nach Art. 100 GG vorzulegen. Zur

  • LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17

    Die Kammer geht davon aus, dass es sich um einen neuer Streitgegenstand handelt,

  • BVerfG, 10.01.2020 - 1 BvR 4/17

    Aus dem Grundgesetz ergibt sich grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass

  • BAG, 22.01.2020 - 10 AZR 387/18

    Sozialkassenverfahren - betrieblicher Geltungsbereich

  • BAG, 01.08.2017 - 9 AZB 45/17

    Rechtsweg - Solo-Selbstständige

  • LAG Hessen, 05.09.2017 - 12 Sa 1207/15

    Sozialkassen im Baugewerbe

  • BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Vollstreckungsabwehrklage

  • LAG Hessen, 15.08.2017 - 12 Sa 1015/16

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • LAG Hessen, 08.02.2018 - 9 Sa 740/16

    1. Mit der Berufung auf das SokaSiG hat der Kläger keinen neuen Streitgegenstand

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 322/17

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

  • BAG, 28.08.2019 - 10 AZR 549/18

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

  • LAG Hessen, 18.07.2017 - 12 Sa 1014/16

    VTV-Bau

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 573/18

    Gemeinsame Einrichtungen - tarifliche Regelungsmacht

  • BAG, 27.11.2019 - 10 AZR 476/18

    Klage auf Sozialkassenbeiträge - Streitgegenstand

  • LAG Hessen, 07.11.2017 - 12 Sa 120/14

    Teilnahme eines überwiegend Maurertätigkeiten ausführenden Unternehmens am

  • LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 524/16

    Die Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen folgt bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2018 - 5 Sa 599/18

    Unwirksame Allgemeinverbindlicherklärung einer Tarifvertrages -

  • LAG Hessen, 08.08.2017 - 12 Sa 1068/16

    Teilnahme eines Betriebes mit dem Gegenstand der Montage von IT-Schaltschränken

  • LAG Hessen, 20.06.2017 - 12 Sa 518/16

    Teilnahme eines Trockenbauunternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 326/17

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

  • BAG, 08.05.2019 - 10 AZR 559/17

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

  • LAG Hessen, 15.09.2017 - 10 Sa 580/17

    §§ 7 SokaSiG, 1a und 1 AEntG a.F., §§ 18, 22, 24 VTV, ...

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 512/17

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV - SokaSiG

  • LAG Hessen, 12.09.2017 - 12 Sa 92/14

    Teilnahme eines Unternehmens, das Windergärten herstellt, am

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2024 - 10 Sa 1018/23

    Anwendung der Sozialkassentarifverträge auf landeseigene Wohnungsunternehmen bzw.

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 695/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

  • LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 211/17

    Die ULAK ist berechtigt, Verzugszinsen für Zeiträume zu erheben, in denen das

  • LAG Hessen, 02.09.2020 - 2 BVL 1/18

    1. Die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung iSv § 5 TVG erfordert aus

  • LAG Hessen, 13.02.2018 - 12 Sa 983/12

    Teilnahme eines Kabelkanäle und Kabelträgersysteme aus Metall montierenden

  • LAG Hessen, 11.08.2017 - 10 Sa 123/17

    Werden an Biogasanlagen und Güllebehälter nach dem Wasserhaushaltsgesetz

  • LAG Hessen, 11.08.2017 - 10 Sa 41/17

    §§ 7 Abs. 7 SokaSiG; 18 ; 21 VTV-Bau, §§ 7 Abs. 7 SokaSiG; 18 ; 21 VTV-Bau

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 325/17

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - SokaSiG

  • BAG, 17.06.2020 - 10 AZR 322/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG2 - Streitgegenstand

  • LAG Hessen, 05.12.2017 - 12 Sa 843/16

    Teilnahme eines Fliesenverlegungs, Fug-, Maler-, Maurer- und Baggerarbeiten sowie

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 252/16

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • LAG Hessen, 12.09.2017 - 12 Sa 1106/16

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • LAG Hessen, 23.10.2018 - 12 Sa 219/18

    § 7 SokaSiG

  • LAG Hessen, 20.02.2018 - 12 Sa 1418/15

    VTV Gerüstbau

  • LAG Hessen, 13.11.2018 - 12 Sa 1310/17

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen

  • BAG, 29.11.2016 - 10 ABR 68/16

    Anhörungsrüge

  • LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1411/17

    1. Das am 8. September 2017 in Kraft getretene SokaSiG II ist in Bezug auf den

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 141/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - Vermietung von

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 60/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

  • BAG, 17.06.2020 - 10 AZR 464/18

    Bürgenhaftung nach dem AEntG für Beitragspflichten zu dem Urlaubskassensystem der

  • LAG Hessen, 19.01.2018 - 10 Sa 1277/17

    Will der Bauarbeitgeber im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage bei einer

  • LAG Hessen, 13.11.2018 - 12 Sa 1718/17

    SokaSiG

  • BAG, 16.09.2020 - 10 AZR 9/19

    Beitragspflichten zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - unwirksame AVE VTV 2012

  • BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 567/17

    Bürgenhaftung nach dem AEntG für Sozialkassenbeiträge

  • LAG Hessen, 27.01.2017 - 10 Sa 1747/14

    Auch ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag wirkt nach § 4 Abs. 5

  • BAG, 13.09.2023 - 10 AZR 270/22

    Beitragspflicht zur Zusatzversorgungskasse der Brot- und Backwarenindustrie -

  • BGH, 08.06.2017 - 1 StR 614/16

    Unterlassungsstrafbarkeit (Garantenstellung aufgrund Gesetz: keine rückwirkende

  • LAG Köln, 01.10.2018 - 5 Sa 54/18

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Einziehung von Beiträgen durch das

  • LAG Hessen, 07.06.2018 - 9 Sa 1128/17

    Mit der Berufung auf das SokaSiG hat der Kläger keinen neuen Streitgegenstand in

  • BGH, 15.12.2021 - 1 StR 342/21

    Betrug durch Unterlassen (Bestehen der Pflicht zur Offenbarung von Tatsachen

  • BAG, 16.09.2020 - 10 AZR 56/19

    Baugewerbe - Nutzung und Verwaltung eigener Immobilien

  • BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 177/18

    Klage auf Sozialkassenbeiträge - Streitgegenstand

  • ArbG Wiesbaden, 28.03.2017 - 12 Ca 678/16

    Solo-Selbständige sind keine Arbeitgeber im Sinne des § 5 Absatz 4 Satz 1 TVG.

  • LAG Hessen, 16.08.2019 - 10 Sa 1693/18
  • LAG Hessen, 05.06.2018 - 12 Sa 421/17

    VTV, SokaSiG

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 424/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - Installation von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1537/16

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSig

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1536/16

    Sozialkassenbeiträge nach dem SokaSiG; Vereinbarkeit SokaSiG mit dem GG

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 23 Sa 28/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2018 - 23 Sa 110/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2018 - 23 Sa 109/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

  • LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 861/17

    Die Herstellung und anschließende Montage sog. "Schornsteinstülpköpfe" ist keine

  • LAG Hessen, 09.11.2017 - 10 Sa 505/17

    Beruft sich der Kläger in der Berufungsinstanz erstmals auf das SokaSiG, handelt

  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 498/17

    Beitragspflichten zur Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 43/19

    Beitragspflichten zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - Hemmung des Verfalls

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 27/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

  • BSG, 10.12.2019 - B 11 AL 1/19 R

    Pflicht zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen - Berechnung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 53.16

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Zweckentfremdung von Wohnraum

  • LAG Hessen, 20.01.2023 - 10 Sa 725/22
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 23 Sa 939/18

    Darlegungslast der Sozialkasse

  • BGH, 27.06.2018 - 1 StR 616/17

    Anwesenheitspflicht des Angeklagten (eigenmächtige Abwesenheit des Angeklagten

  • LAG Köln, 17.11.2023 - 9 TaBV 26/23

    Betriebsratswahl; Wahlanfechtung

  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2035

    Kanufahren auf der Isar bleibt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zeitweise

  • BAG, 14.07.2021 - 10 AZR 135/19

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft -

  • LAG Hessen, 31.08.2018 - 10 Sa 443/18

    Die in dem SokaSiG II enthaltene Rückwirkung ist zulässig (Anschluss an Hess. LAG

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 9 Sa 999/17

    Sozialkassenpflicht im Baugewerbe aufgrund des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16

    Sozialkassenbeitrag - Zeitraum 2012 bis 2014 - Baugewerbe

  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2038

    Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16

    Sozialkassenbeiträge nach dem SokaSiG; Vereinbarkeit SokaSiG mit dem GG

  • BAG, 12.10.2022 - 10 AZR 341/20

    Beitragspflicht - Sozialkassen der Bauwirtschaft - betrieblicher Geltungsbereich

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2018 - 9 Sa 627/18

    Rückforderung von Beitragszahlungen im Rahmen des Sozialkassenverfahrens im

  • LAG Hessen, 15.06.2018 - 10 Sa 1729/17

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen

  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2037

    Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen

  • VG Münster, 16.01.2017 - 13 K 2564/15

    Schlechtarbeit

  • LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 116/17

    War es dem Kläger und Berufungsbeklagten nicht möglich, innerhalb der laufenden

  • BAG, 27.01.2021 - 10 AZR 384/18

    Eisenschutzarbeiten an Schiffen - Bearbeitung von Rotorblättern

  • BAG, 03.07.2019 - 4 ABR 28/18

    Zustimmungsersetzung - Umgruppierung eines Maschinenbedieners

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - 18 Sa 1425/17

    Zulässigkeit der Erhebung von Beitragszahlungen zum Sozialkassenverfahren im

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 2 Sa 1563/17

    Allgemeinverbindlicherklärung - Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im

  • LAG Hessen, 02.02.2018 - 10 Sa 496/17

    Die Herstellung und anschließende Montage von Treppen und Geländern aus Metall

  • BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 371/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft -SokaSiG

  • BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 79/19

    Wirksamkeit Betriebsratswahl

  • LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 1606/17

    Dem Rechtspfleger steht im Mahnverfahren zwar einerseits keine

  • LAG Hessen, 06.04.2018 - 10 Sa 1273/17

    1. Das SokaSiG bildet einen Rechtsgrund i.S.d. Bereicherungsrechts nach § 812 BGB

  • LAG Hessen, 06.04.2018 - 10 Sa 1275/17

    1. Das SoKaSiG bildet einen Rechtsgrund i.S.d. Bereicherungsrechts nach § 812 BGB

  • LAG Hessen, 17.08.2018 - 10 Sa 1549/17

    § 14 AEntG i.V.m. § 12 SokaSiG erfasst auch die Bürgenhaftung bei sog.

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 722/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 253/16

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • VGH Bayern, 12.03.2020 - 8 N 16.2555

    Zum Erfordernis der Auslegung von Unterlagen und der Erörterung von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18

    Zulässigkeit eines zweigliedrigen Streitgegenstandes

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 6 Sa 357/17

    Sozialkassenpflicht im Baugewerbe aufgrund des

  • BAG, 24.02.2021 - 4 ABR 19/20

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - Berufs-praxis

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1830/16

    Verfassungsmäßigkeit des SoKaSiG

  • LAG Hessen, 19.01.2018 - 10 Sa 340/17

    Werden in einem Betrieb Fliesen verkauft, gelagert, transportiert und beim Kunden

  • BAG, 24.09.2019 - 10 AZR 531/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft -

  • LAG Hessen, 02.11.2018 - 10 Sa 296/18

    Ein Bauwerk im Tarifsinne ist auch dann anzunehmen, wenn auf dem Betriebsgelände

  • LAG Hessen, 10.08.2018 - 10 Sa 395/18

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen

  • LAG Hessen, 16.02.2018 - 10 Sa 1228/17

    Nach Inkrafttreten des SokaSiG können Bauarbeitgeber nicht ihre in der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2018 - 9 Sa 1394/17

    Teilnahme eines Abbrucharbeiten ausführenden Betriebes am Sozialkassenverfahren

  • LAG Hessen, 06.04.2018 - 10 Sa 1316/17

    1. Das SokaSiG bildet einen Rechtsgrund i.S.d. Bereicherungsrechts nach § 812 BGB

  • LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1236/17

    1. Für die Abgrenzung bei "Sowohl-als-auch-Tätigkeiten" nach § 1 Abs. 2 Abschn.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2018 - 15 BVL 5011/16

    Unzulässiger Feststellungsantrag zur Unwirksamkeit der

  • BAG, 28.04.2021 - 10 AZR 404/18

    Baugewerbe - Betrieb der Werkstatt für einen angeschlossenen Baubetrieb

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 765/18

    Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2017 - 21 Sa 1545/15

    Sozialkassenbeiträge 2011 bis 2014 - Streitgegenstand - Vermietung von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - 21 Sa 1694/16

    Sozialkassenbeitragsverfahren - SokaSiG - Streitgegenstand -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 17 BVL 5001/17

    Allgemeinverbindlichkeit der Ausbildungstarifverträge des

  • LAG Hessen, 04.05.2018 - 10 Sa 1659/17

    1. Arbeiten an Schiffen fallen nach traditionellem Verständnis der beteiligten

  • BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 78/19

    Wirksamkeit Wahl Delegierte - Wahl Aufsichtsratsmitglieder

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2017 - 22 Sa 1701/16

    Klageänderung; Änderung der Rechtslage; Zweifel Verfassungsmäßigkeit SoKaSiG

  • LAG Hessen, 16.11.2018 - 10 Sa 1579/17
  • LAG Hessen, 20.07.2018 - 10 Sa 1545/17

    § 7 SokaSiG, §§ 15, 18 VTV-Bau

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 11 Sa 385/16

    Sozialkassenverfahren - Bürgenhaftung

  • LAG Hessen, 15.11.2018 - 9 Sa 1415/16
  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 819/17

    Der Begriff der Bohrarbeiten i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 6 VTV ist weit zu

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 762/18

    Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 760/18

    Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu

  • LAG Hessen, 15.06.2018 - 10 Sa 1615/17

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen

  • LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 1048/16

    Beruft sich der Kläger in der Rechtsmittelinstanz auf das SokaSiG, liegt eine

  • LAG Hessen, 17.12.2021 - 10 Sa 403/21

    Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren Bau für ein Unternehmen der

  • LAG Hessen, 18.01.2019 - 10 Sa 501/18

    Die Herstellung und anschließende Montage von Treppen und Geländern aus Metall

  • LAG Hessen, 19.10.2018 - 10 Sa 109/18

    Isolierarbeiten an Schiffen werden nicht nach § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 9 bzw.

  • LAG Hessen, 16.11.2018 - 10 Sa 931/18

    § 7 SokaSiG, § 1 Abs. 2 VTV-Bau

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 761/18

    Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 763/18

    Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu

  • LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 361/17

    1. Besteht bei einem Betrieb der Wasser- und Brandschadenssanierung die

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 764/18

    Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 766/18

    Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu

  • LAG Hessen, 17.08.2018 - 10 Sa 180/18

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der Bundesrat war

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2018 - 4 Sa 1832/16

    Sozialkassenpflicht im Baugewerbe aufgrund des

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 758/18

    Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu

  • LAG Hessen, 10.08.2018 - 10 Sa 51/18

    Eine Aussetzung gemäß § 148 ZPO kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn bei

  • LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 316/17

    Das SokaSiG ist wirksam und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Beruft

  • LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 1534/17

    War es dem Kläger und Berufungsbeklagten nicht möglich, innerhalb der laufenden

  • LAG Hessen, 29.03.2019 - 10 Sa 420/17

    Hinreichend bestimmte Forderung im Mahnantrag gem. § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 14 Sa 989/17

    Gewerbliche Tätigkeit; Gewinnerzielungsabsicht; Sanierung eines Schlosses;

  • LAG Hessen, 29.03.2019 - 10 Sa 1700/17
  • LAG Hessen, 02.03.2018 - 10 Sa 1248/17

    Das Aufstellen von Freiflächensolaranlagen fällt grundsätzlich unter § 1 Abs. 2

  • LAG Hessen, 29.06.2023 - 9 Sa 1191/22
  • ArbG Düsseldorf, 16.05.2022 - 14 Ca 219/22
  • ArbG Düsseldorf, 01.06.2022 - 15 Ca 770/22
  • LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 904/17

    Rechtmäßige Anspruchnahme des Bürgen nach § 14 AEntG

  • LAG Köln, 14.12.2017 - 1 SHa 18/17

    Örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Ansprüche einer gemeinsamen

  • ArbG Düsseldorf, 17.05.2022 - 4 Ca 368/22
  • ArbG Düsseldorf, 04.05.2022 - 15 Ca 168/22
  • LAG Hessen, 14.11.2017 - 12 Sa 1426/16

    § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 41 VTV-Bau, § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 41 VTV-Bau

  • LAG Hessen, 12.03.2021 - 10 Sa 1079/20

    1. Der VTV-Bau ist gegenüber dem MTV Tischler für Trocken- und Montagebauarbeiten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - 2 Sa 1011/18

    Sozialkasse des Baugewerbes - Mindestbeiträge - Kühldeckenmontage - keine

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 1539/17
  • LAG Hessen, 04.09.2018 - 12 Sa 1464/16

    Sozialkassenverfahren im Bauverfahren

  • LAG Köln, 14.12.2017 - 1 SHa 17/17

    Örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Ansprüche einer gemeinsamen

  • LAG Hessen, 30.06.2017 - 10 Sa 1354/16

    1. Ein Betrieb, der Fertiggaragen aus Beton herstellt und montiert, fällt bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - 10 Sa 1543/16

    Vortrag nach Versäumnisurteil - Berufungsbegründung

  • ArbG Düsseldorf, 04.05.2022 - 15 Ca 469/22
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 301/18

    Rückwirkung von belastenden Gesetzen

  • LAG Hessen, 27.07.2018 - 10 Sa 199/18

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen

  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 10 Sa 1550/17

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und stellt einen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - 20 Sa 957/16

    Teilnahme eines Bauelemente aus Metall herstellenden Betriebes am

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 9 Sa 67/18

    Wirksamkeit des SokaSiG

  • ArbG Düsseldorf, 23.05.2022 - 14 Ca 581/22
  • ArbG Düsseldorf, 05.05.2022 - 12 Ca 154/22
  • ArbG Köln, 14.12.2017 - 1 SHa 17/17
  • ArbG Köln, 14.12.2017 - 1 SHa 18/17
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