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Rechtsprechung
   BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,29672
BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15 (https://dejure.org/2016,29672)
BAG, Entscheidung vom 21.09.2016 - 10 ABR 33/15 (https://dejure.org/2016,29672)
BAG, Entscheidung vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 (https://dejure.org/2016,29672)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (34)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialkassenverfahren des Baugewerbes - und die unwirksamen Allgemeinverbindlichkeitserklärungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsbeschwerde - und ihre Begründung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen - und die Frage der Tariffähigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags - und die Zuständigkeit des Arbeitsministers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags - und ihre Anfechtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtung einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung - und der eingeschränkte Amtsermittlungsgrundsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags - und die örtliche Zuständigkeit für ihre Anfechtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen - und seine Verfassungsgemäßheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeitlich überholte Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags - und die Anfechtungsbefugnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags - und die dem Tarifvertrag unterfallenden Arbeitnehmer

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    Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags - und die Folgen ihrer Unwirksamkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen - und das einzuhaltende Verfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen - und das öffentliche Interesse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unwirksame Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags - und die bereits rechtskräftig abgeschlossenen Klageverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen - und das EU-Recht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtung einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung - und die zu beteiligenden Stellen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen - Sozialkassenverfahren des Baugewerbes

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Allgemeinverbindlicherklärungen von Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes sind unwirksam

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit der Beitragszahlung an die SOKA-Bau?

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    AEnt-RL 96/71/EG Art. 3; ArbGG § 2a; ArbGG § 98; EGBGB Art. 30; EGBGB Art. 34; GRCh Art. 51; Rom I-VO 593/2008 Art. 8; Rom I-VO 593/2008 Art. 9; TVG § 5
    Arbeitsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tarifverträge der SOKA-BAU nicht allgemeinverbindlich!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    AVE zum SOKA-BAU für rechtsunwirksam erklärt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Soka-Bau: Besteht aktuell eine Beitragspflicht?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nicht-tarifgebundene Baufirmen zahlten zu Unrecht in Sozialkasse ein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Tarifverträge im Baugewerbe nicht mehr allgemeinverbindlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    SOKA-Bau vor dem Aus?

  • esche.de (Kurzinformation)

    Massive Beitragsrückforderungen gegen die SOKA-Bau in der Bauwirtschaft möglich?

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Sozialkassen: Erdbeben im Baugewerbe

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Sozialkassen: Erdbeben im Baugewerbe

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Tarifverträge Baugewerbe nicht mehr allgemeinverbindlich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Tarifungebundene Baufirmen entrichteten zu Unrecht Beiträge in die Sozialkassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    ArbGG § 94 Abs. 2
    Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen - Sozialkassenverfahren des Baugewerbes (AVE VTV 2008 und 2010)

Besprechungen u.ä. (3)

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte, und Kurzinformation)

    Massive Beitragsrückforderungen gegen die SOKA-Bau in der Bauwirtschaft möglich?

  • hensche.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Absicherung der SOKA-Bau-Tarifverträge per Gesetz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ende der Sozialkassen im Baugewerbe? (IBR 2016, 696)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 156, 231
  • NZS 2017, 157
 
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Wird zitiert von ... (214)Zitiert selbst (112)

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
    Vielmehr stellt die AVE einen Rechtsetzungsakt eigener Art (sui generis) zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtsetzung dar, der seine eigenständige Grundlage in Art. 9 Abs. 3 GG findet (BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b und B II 2 c der Gründe, BVerfGE 44, 322; 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - zu B I der Gründe, BVerfGE 55, 7;… BAG 29. September 2010 - 10 AZR 523/09 - Rn. 15; BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 3 a der Gründe, BVerwGE 80, 355).

    zur Frage einer Normerlassklage bei abgelehnter AVE: BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 4 der Gründe, BVerwGE 80, 355; ebenso Düwell/Lipke/Reinfelder § 98 Rn. 12; GK-ArbGG/Ahrendt § 98 Rn. 39; HWK/Treber § 98 ArbGG Rn. 8; Maul-Sartori NZA 2014, 1305, 1309; Walker JbArbR Bd. 52 S. 107; aA ErfK/Koch § 98 ArbGG Rn. 5; noch enger NK-GA/Ulrici § 98 ArbGG Rn. 6: Kreis durch § 98 Abs. 3 Satz 3 ArbGG abschließend bestimmt).

    Unter anderem sind gesamtwirtschaftliche Daten und die gesamten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse und Eigenarten des betreffenden Wirtschaftszweigs zu berücksichtigen (…Wiedemann/Wank TVG § 5 Rn. 68) sowie arbeitsmarkt- oder sonstige sozialpolitische Erwägungen anzustellen (BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 4 a der Gründe, BVerwGE 80, 355;… einschränkend ErfK/Franzen § 5 TVG Rn. 13).

    Dieser weite Beurteilungsspielraum ist eine Ausprägung des auch mit Rechtsetzungsakten der Exekutive typischerweise verbundenen normativen Ermessens (vgl. BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 4 a der Gründe mwN aus der Literatur, BVerwGE 80, 355) und kann nicht mit verwaltungsrechtlichen Maßstäben gleichgesetzt werden (…vgl. Schaub/Treber ArbR-HdB 16. Aufl. § 205 Rn. 16).

    Rn. 127 4. Der dem Beteiligten zu 4. eingeräumte Beurteilungsspielraum wird erst dann rechtswidrig ausgeübt, wenn die getroffene Entscheidung in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung in § 5 TVG und der hiernach zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Interessen - einschließlich der Interessen der Tarifvertragsparteien - schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03 - zu II 4 c der Gründe, BAGE 108, 155; BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 4 a der Gründe, BVerwGE 80, 355;… OVG Nordrhein-Westfalen 16. November 2012 - 4 A 46/11 - Rn. 120).

    Die AVE ist wegen ihres abstrakt-generellen Charakters gerade das Gegenteil eines Verwaltungsakts, nämlich eine Rechtsnorm (vgl. BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 3 a der Gründe, BVerwGE 80, 355).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 4 a der Gründe, BVerwGE 80, 355) hebt hervor, dass die Konkretisierung des öffentlichen Interesses, seine Gewichtung und seine Abwägung mit der - durch die AVE verkürzten - Privatautonomie der Außenseiter dem jeweils zur Entscheidung berufenen, parlamentarisch verantwortlichen Bundes- oder Landesminister (damalige Terminologie) vorbehalten sei, der insbesondere arbeitsmarkt- oder sonstige sozialpolitische Erwägungen anzustellen habe.

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
    Vielmehr stellt die AVE einen Rechtsetzungsakt eigener Art (sui generis) zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtsetzung dar, der seine eigenständige Grundlage in Art. 9 Abs. 3 GG findet (BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b und B II 2 c der Gründe, BVerfGE 44, 322; 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - zu B I der Gründe, BVerfGE 55, 7;… BAG 29. September 2010 - 10 AZR 523/09 - Rn. 15; BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 3 a der Gründe, BVerwGE 80, 355).

    Rn. 95 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das Rechtsinstitut der Allgemeinverbindlicherklärung als Normsetzung sui generis mit dem Grundgesetz vereinbar (grundlegend BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 322; vgl. auch 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 - zu C II 1 a bb der Gründe, BVerfGE 116, 202).

    Allein das Interesse der Tarifvertragsparteien, welches sie mit ihrem AVE-Antrag zum Ausdruck bringen, genügt ebenso wenig wie das positive Votum des Tarifausschusses (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b cc (2) und zu B II 2 b der Gründe, BVerfGE 44, 322; 10. September 1991 - 1 BvR 561/89 - zu II 3 a der Gründe).

    Rn. 133 1. Die AVE von Tarifverträgen ist im Verhältnis zu den ohne sie nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein Rechtsetzungsakt eigener Art zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtsetzung, der seine eigenständige Grundlage in Art. 9 Abs. 3 GG findet und nicht an Art. 80 Abs. 1 GG zu messen ist (BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b und B II 2 c der Gründe, BVerfGE 44, 322; 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - zu B I der Gründe, BVerfGE 55, 7;… BAG 29. September 2010 - 10 AZR 523/09 - Rn. 15).

    Rn. 153 ff) Die AVE als staatlicher Hoheitsakt hat nicht nur die Bedeutung einer bloßen unselbständigen Zustimmungserklärung zu autonomer Normsetzung der Koalitionen auch gegenüber den Außenseitern (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b cc (2) der Gründe, BVerfGE 44, 322).

    Die danach für allgemeinverbindlich erklärten Tarifnormen sind gegenüber den Außenseitern durch die staatliche Mitwirkung noch ausreichend demokratisch legitimiert, da sich der Staat seines Normsetzungsrechts nicht völlig entäußert (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 2 b der Gründe, BVerfGE 44, 322).

    Entschließt er sich für die beantragte AVE, hat er die von den Koalitionen geschaffene Rechtsordnung in seinen Willen aufgenommen (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 2 b der Gründe, BVerfGE 44, 322; 10. September 1991 - 1 BvR 561/89 - zu 3 c der Gründe).

  • BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
    Die Normen fanden damit unmittelbar ab ihrem Inkrafttreten Anwendung (BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 9 f., 12, BAGE 150, 254 [zur Aussetzungspflicht nach § 98 Abs. 6 ArbGG]; BT-Drs. 18/1558 S. 46;… GK-ArbGG/Ahrendt Stand Juni 2016 § 98 Rn. 60; Walker JbArbR Bd. 52 S. 111).

    Rn. 51 aa) Setzt ein Gericht nach § 98 Abs. 6 Satz 1 ArbGG einen Rechtsstreit - ganz gleich welcher Art und in welchem Verfahrensstadium (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 9 ff., BAGE 150, 254) - aus, weil die Entscheidung des Rechtsstreits von der Wirksamkeit einer AVE oder VO abhängt, sind die Parteien dieses Rechtsstreits kraft Gesetzes antragsbefugt (§ 98 Abs. 6 Satz 2 ArbGG).

    Die Entscheidung über die Wirksamkeit der AVE ist dem Verfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 5, § 98 ArbGG vorbehalten (BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 16 ff., BAGE 150, 254).

    Allerdings gab es bereits nach früherer Rechtsprechung die Pflicht der Gerichte, von Amts wegen inzident die Wirksamkeit einer AVE zu überprüfen, wenn von den Parteien deren Wirksamkeit substanziiert infrage gestellt wurde (BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 18 f., BAGE 150, 254).

    Besteht hingegen zwischen den Parteien hierüber kein Streit und sind auch von Amts wegen keine solchen Zweifel gerechtfertigt, gibt es keinen Grund zur Aussetzung des Verfahrens (BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, BAGE 150, 254).

  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 13/03

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
    Ferner gibt der Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TVG aF ("geboten erscheint") zu erkennen, dass es sich beim öffentlichen Interesse nicht um einen exakt festzustellenden und überprüfbaren Begriff handelt, sondern um das Ergebnis einer Wertung, welche der Gesetzgeber dem Beteiligten zu 4. übertragen hat (vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03 - zu II 4 c der Gründe, BAGE 108, 155;… NK-GA/Forst § 5 TVG Rn. 81).

    Rn. 127 4. Der dem Beteiligten zu 4. eingeräumte Beurteilungsspielraum wird erst dann rechtswidrig ausgeübt, wenn die getroffene Entscheidung in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung in § 5 TVG und der hiernach zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Interessen - einschließlich der Interessen der Tarifvertragsparteien - schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03 - zu II 4 c der Gründe, BAGE 108, 155; BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 4 a der Gründe, BVerwGE 80, 355;… OVG Nordrhein-Westfalen 16. November 2012 - 4 A 46/11 - Rn. 120).

    Durch die Stellungnahme- und Einspruchsrechte, wie sie in § 5 Abs. 2 und Abs. 3 TVG geregelt sind, ist eine verfahrensmäßige Absicherung der Interessenabwägung gegeben, die eine ausreichende Gewähr dafür bietet, dass der Beteiligte zu 4. seinen weiten Beurteilungsspielraum sachgerecht nutzt (BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03 - aaO).

    Von einem solchen Verständnis ist auch bislang die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen, ohne diese Fragestellung allerdings zu vertiefen (vgl. zB BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03 - zu II 5 der Gründe, BAGE 108, 155; 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - zu A II 2 b aa der Gründe, BAGE 101, 357; 22. September 1993 - 10 AZR 371/92 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 74, 226; 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 -).

    In Betracht kommt Datenmaterial des Statistischen Bundesamts, der statistischen Landesämter, der Bundesanstalt für Arbeit, der Berufsgenossenschaften, der Krankenkassen, der Handwerks- und Industrie- und Handelskammern, der Innungen, der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände oder auch gemeinsamer Einrichtungen (BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03 - zu II 5 der Gründe, BAGE 108, 155; 11. Juni 1975 - 4 AZR 395/74 - zu II 3 der Gründe, BAGE 27, 175).

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
    Vielmehr stellt die AVE einen Rechtsetzungsakt eigener Art (sui generis) zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtsetzung dar, der seine eigenständige Grundlage in Art. 9 Abs. 3 GG findet (BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b und B II 2 c der Gründe, BVerfGE 44, 322; 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - zu B I der Gründe, BVerfGE 55, 7;… BAG 29. September 2010 - 10 AZR 523/09 - Rn. 15; BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 3 a der Gründe, BVerwGE 80, 355).

    Diese Rechtsprechung ist vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet worden (BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - BVerfGE 55, 7, betreffend ua. BAG 24. Januar 1979 - 4 AZR 377/77 - BAGE 31, 241).

    Dies gilt auch für die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen über gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien (BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - BVerfGE 55, 7; vgl. auch 10. September 1991 - 1 BvR 561/89 -).

    Rn. 133 1. Die AVE von Tarifverträgen ist im Verhältnis zu den ohne sie nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein Rechtsetzungsakt eigener Art zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtsetzung, der seine eigenständige Grundlage in Art. 9 Abs. 3 GG findet und nicht an Art. 80 Abs. 1 GG zu messen ist (BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b und B II 2 c der Gründe, BVerfGE 44, 322; 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - zu B I der Gründe, BVerfGE 55, 7;… BAG 29. September 2010 - 10 AZR 523/09 - Rn. 15).

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 797/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der …

    Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
    Allgemein wird darunter die Festlegung des räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereichs verstanden, die von den Tarifvertragsparteien grundsätzlich - gegebenenfalls unter Beachtung (mittelbarer) grundrechtlicher Bindungen - autonom vorzunehmen ist (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 63, BAGE 150, 304;… 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 57, BAGE 122, 134;… allgemein dazu ErfK/Franzen § 4 TVG Rn. 8 ff.).

    Dies verhindert, dass eine Allgemeinverbindlicherklärung den Tarifvertrag auf solche Arbeitsverhältnisse erstreckt, die nicht in seinem Geltungsbereich liegen (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 65, BAGE 150, 304).

    Dieser beinhaltet die Festlegung der vom Tarifvertrag erfassten Unternehmen (…BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 57 mwN, BAGE 122, 134) und erlaubt die Beschränkung des (persönlichen) Geltungsbereichs eines Tarifvertrags auf einen bestimmten Teil der Mitglieder einer Tarifvertragspartei (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 63, aaO).

    Ist ein Arbeitgeber bereits vom Geltungsbereich des Tarifvertrags nicht erfasst, tritt beispielsweise bei einem Wechsel des Arbeitgeberverbandes die ansonsten gesetzlich vorgesehene Nachbindung gemäß § 3 Abs. 3 TVG nicht ein, weil damit der Geltungsbereich des Tarifvertrags verlassen wird (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 65 [auch zu weiteren Folgen], BAGE 150, 304) und auch eine Nachwirkung (§ 4 Abs. 5 TVG) scheidet aus, wenn ein Betrieb - wie etwa durch die Regelung in § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV geschehen - vom betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrags ausgenommen wird.

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
    Eine nur mittelbare Betroffenheit oder ein rechtlich nicht geschütztes Interesse, in das Verfahren einbezogen zu werden, reichen nicht aus (…vgl. zu § 97 ArbGG: BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 33/12 - Rn. 13, BAGE 145, 205; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 58, BAGE 136, 302).

    Dies wäre aber der Fall, wenn auch einzelne Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, ohne dass sie einen Antrag gestellt haben, in ein solches Verfahren - gegebenenfalls noch in ständigem Wechsel - einzubeziehen wären (vgl. zu § 97 ArbGG: BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 60, BAGE 136, 302; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen BVerfG 10. März 2014 - 1 BvR 1104/11 -).

    Das Verfahren dient der Sicherung der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Tarifautonomie und soll sicherstellen, dass unter Beteiligung der zuständigen Verbände und obersten Arbeitsbehörden sowie der betroffenen Vereinigung selbst unabhängig von den zufälligen Gegebenheiten des jeweiligen Ausgangsverfahrens ein Höchstmaß an Klarheit über die Befugnis zur tariflichen Normsetzung herbeigeführt wird (BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 47, BAGE 136, 302;… 28. Januar 2008 - 3 AZB 30/07 - Rn. 18).

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

    Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
    Diese bedürfen hierfür einer Legitimation, die sich auf die Gesamtheit der Bürger als Staatsvolk zurückführen lässt (vgl. BVerfG 5. Dezember 2002 - 2 BvL 5/98, 2 BvL 6/98 - zu C I 1 a der Gründe mwN, BVerfGE 107, 59).

    Als Ausübung von Staatsgewalt, die demokratischer Legitimation bedarf, stellt sich dabei jedenfalls alles amtliche Handeln mit Entscheidungscharakter dar (vgl. BVerfG 5. Dezember 2002 - 2 BvL 5/98, 2 BvL 6/98 - zu C I 1 a der Gründe mwN, BVerfGE 107, 59).

    Ein Amtsträger ist uneingeschränkt personell legitimiert, wenn er sein Amt im Wege einer Wahl durch das Volk oder das Parlament oder durch einen seinerseits personell legitimierten Amtsträger oder mit dessen Zustimmung erhalten hat (vgl. BVerfG 5. Dezember 2002 - 2 BvL 5/98, 2 BvL 6/98 - zu C I 1 a der Gründe mwN, BVerfGE 107, 59).

  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92

    Umlaufverfahren

    Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
    Zurechenbarkeit setzt voraus, dass der Amtsträger von der anstehenden Entscheidung und ihrem Gegenstand in Kenntnis gesetzt wird und Gelegenheit hat, daran mitzuwirken (vgl. BVerfG 11. Oktober 1994 - 1 BvR 337/92 - zu B II 2 a aa der Gründe, BVerfGE 91, 148).

    Rn. 173 5. Gegen dieses Ergebnis spricht keine abweichende ständige, unbeanstandete Verwaltungspraxis des Beteiligten zu 4., welche im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle dahin berücksichtigt werden könnte, dem Verfahrensfehler mit Rücksicht auf die Rechtssicherheit keine Evidenz zukommen zu lassen (vgl. zu einer solchen Lage BVerfG 11. Oktober 1994 - 1 BvR 337/92 - zu B II 2 c der Gründe, BVerfGE 91, 148).

    Rn. 179 6. Unabhängig von der fehlenden unbeanstandeten Staatspraxis würde bei der Annahme der Wirksamkeit einer auf einem solchen Verfahrensmangel beruhenden AVE eine Lage eintreten, die mit der Rechtsordnung noch weniger in Einklang stünde, als die bei Feststellung der Unwirksamkeit auftretenden Aspekte der Rechtsunsicherheit (vgl. dazu BVerfG 11. Oktober 1994 - 1 BvR 337/92 - zu B II 2 c der Gründe, BVerfGE 91, 148).

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 674/10

    Restitutionsklage

    Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
    Zwischen dem angegriffenen und dem aufgehobenen vorgängigen Urteil muss ein Ursachenzusammenhang bestehen (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 674/10 - Rn. 28;… Musielak/Voit ZPO 13. Aufl. § 580 Rn. 12).

    Gleiches gilt für den später erlassenen Bescheid über die Feststellung einer Behinderung (vgl. dazu BAG 29. September 2011 - 2 AZR 674/10 - Rn. 21 mwN).

    Dieser Grundsatz verlangt Geltung auch für einen Verwaltungsakt, von dem die Wirksamkeit einer privaten Willenserklärung abhängt (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 674/10 - Rn. 32 f.).

  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 536/89

    Allgemeinverbindlichkeit

  • BVerfG, 10.09.1991 - 1 BvR 561/89

    Tarifverträge: Allgemeinverbindlicherklärung - Verstoß gegen die negative …

  • BAG, 17.02.2016 - 10 AZR 600/14

    Zulässigkeit der Revision - Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG

  • LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13

    Überprüfung AVE

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - 50 %-Quorum - …

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM …

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89

    Ausländerwahlrecht II

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis; …

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes …

  • BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 33/12

    Fehlende Tariffähigkeit von "medsonet

  • BAG, 24.07.2012 - 1 AZB 47/11

    Tariffähigkeit - Tarifzuständigkeit - Aussetzung

  • EuGH, 17.12.2015 - C-25/14

    UNIS - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr …

  • BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 593/02

    Sozialkassenverfahren - Vereinbarung italienischen Rechts

  • BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 14/03

    Antragsbefugnis bei Streit über Tarifzuständigkeit einer Vereinigung

  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 371/92

    Allgemeinverbindlicherklärung - Sozialkassen des Gerüstbaugewerbes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2012 - 4 A 46/11

    Tarifvertrag 2008 im Hotel- und Gaststättengewerbe war allgemeinverbindlich

  • BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 523/09

    Einschränkung der AVE - Holz-Kunststoff

  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen; …

  • BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14

    Tarifzuständigkeit - Antragsbefugnis

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des …

  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Filmförderungsgesetz

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der …

  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    Antiterrordatei ist in ihren Grundstrukturen mit dem Grundgesetz vereinbar, nicht …

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit …

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

  • BVerfG, 06.06.1983 - 2 BvR 244/83

    Führung von Akten durch die Ausländerbehörde

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02

    Analoge Anwendung des § 79 Abs. 2 Satz 3 BVerfGG

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Tariftreueerklärung

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung; …

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des …

  • EuGH, 10.12.2015 - C-594/14

    Kornhaas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

  • EuGH, 30.04.2014 - C-390/12

    Pfleger u.a. - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Charta der …

  • BVerwG, 16.03.1988 - 1 B 153.87

    Meldebehörde - Aktenführung - Mangelnde Dokumentationsfunktion - Aktenvernichtung

  • EuGH, 06.03.2014 - C-206/13

    Siragusa - Vorabentscheidungsersuchen - Charta der Grundrechte der Europäischen …

  • EuGH, 10.07.2014 - C-198/13

    Julian Hernández u.a. - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit …

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 88/09

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

  • EuGH, 12.09.2013 - C-64/12

    Schlecker - Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse …

  • BVerwG, 26.04.2006 - 6 C 19.05

    Äquivalenzprinzip, Beitrag, Gleichbehandlungsgrundsatz, Handwerkskammer, …

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 351/11

    Zulage wegen nicht ständiger Schicht-/Wechselschichtarbeit

  • BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 65/90

    Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb

  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 6.02

    Gebühr für Rufnummernzuteilung im Ortsnetzbereich; Verfassungsmäßigkeit einer …

  • BVerfG, 10.03.2014 - 1 BvR 1104/11

    Nichtannahmebeschluss: Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige …

  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 141/04

    Berücksichtigung eines Restitutionsgrundes im Revisionsverfahren

  • BGH, 26.04.2006 - IV ZR 26/05

    Pflichtteilsansprüche am Hausvermögen des ehemaligen preußischen Königshauses …

  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat - …

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZN 1371/11

    Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung - Wartezeit

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 253/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz - Administrator

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08

    Baugewerbe - Nebenarbeiten für Subunternehmer - Einschränkung der …

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 320/06

    Geltendmachung einer schiedsbefangenen Gegenforderung durch Aufrechnung

  • EuGH, 05.10.2004 - C-442/02

    DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE FRANZÖSISCHE REGELUNG, DIE DIE VERZINSUNG VON …

  • EuGH, 14.11.2013 - C-221/12

    Belgacom - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - …

  • EuGH, 15.09.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in …

  • BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2723/06

    Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Zivilrechtsstreits wegen …

  • BVerfG, 18.07.2000 - 1 BvR 948/00

    Verfassungsbeschwerde gegen Bau-Mindestlohn erfolglos

  • EuGH, 15.03.2001 - C-165/98

    Mazzoleni und ISA - "Freier Dienstleistungsverkehr - Vorübergehende Umsetzung von …

  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

  • BVerwG, 29.06.2001 - 6 CN 1.01

    Grund für die Möglichkeit einer Erledigungserklärung seitens des Klägers - …

  • BAG, 18.04.2012 - 10 AZR 200/11

    Urlaubskassenverfahren - portugiesisches Bauunternehmen - Beitragspflicht - …

  • EGMR, 02.06.2016 - 23646/09

    Keine Verletzung von Art. 11 EMRK (Recht auf Versammlungsfreiheit)

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren; …

  • BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12

    Anforderung an die Antragsbefugnis bei der Geltendmachung einer Rechtsverletzung …

  • EuGH, 28.04.2009 - C-518/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

  • BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92

    Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines …

  • BVerwG, 10.01.2007 - 6 BN 3.06

    Schule; berufsbildende Schule; Berufsfachschule; Privatschule; Ersatzschule; …

  • EuGH, 21.09.1999 - C-115/97

    Brentjens' - Pflichtmitgliedschaft in einem Betriebsrentenfonds — Vereinbarkeit …

  • BGH, 29.07.2010 - Xa ZR 118/09

    Bordako

  • EuGH, 03.03.2011 - C-437/09

    AG2R Prévoyance - Wettbewerb - Art. 101 AEUV, 102 AEUV und 106 AEUV - …

  • EuGH, 22.10.2013 - C-276/12

    Sabou - Richtlinie 77/799/EWG - Gegenseitige Amtshilfe zwischen den Behörden der …

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 13/98

    Vergangenheitsbezogener Antrag, Kosten im Beschlußverfahren

  • EuGH, 21.06.2012 - C-78/11

    Ein Arbeitnehmer, der während seines bezahlten Jahresurlaubs arbeitsunfähig wird, …

  • BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07

    Aussetzung von Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation

  • BAG, 19.12.2012 - 1 AZB 72/12

    DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit ist tariffähig

  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 382/04

    Baugewerbe - Garten- und Landschaftsbau

  • BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der richterlichen Kontrolle von untergesetzlichen …

  • BVerwG, 29.12.2011 - 3 BN 1.11

    Verordnung über Jagdzeiten für Schalenwild; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; …

  • EuGH, 01.03.2011 - C-457/09

    Chartry - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 234 EG - Prüfung der Vereinbarkeit …

  • BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 25/96

    Unternehmensbezogene Tariffähigkeit einer Gewerkschaft

  • BAG, 24.01.1979 - 4 AZR 377/77

    Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigung zur Allgemeinverbindlicherklärung gemäß § 5 …

  • BGH, 06.07.1979 - I ZR 135/77

    Anspruch auf Handelsvertreterausgleich; Zulässigkeit einer Restitutionsklage; …

  • BVerwG, 06.03.1996 - 4 B 184.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang gerichtlicher Aufklärungspflicht

  • LAG Hessen, 04.06.2007 - 16 Sa 1444/05

    Allgemeinverbindlicherklärung, Bautarifvertrag

  • BAG, 11.06.1975 - 4 AZR 395/74

    Tarifautonomie: Auslegung der Satzung des Bundesinnungsverbandes - …

  • BVerwG, 23.02.1962 - VII B 21.61

    Rechtsmittel

  • BAG, 26.10.1983 - 4 AZR 219/81

    Verbandsaustritt und Tarifkonkurrenz

  • BAG, 03.02.1965 - 4 AZR 385/63

    Arbeitsgerichte - Sachliche Zuständigkeit - Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten - …

  • BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 244/88

    Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des Einzelhandels - Nachprüfung …

  • OVG Berlin, 10.03.2004 - 1 B 2.02

    Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages durch VO?

  • BAG, 02.11.1960 - 1 ABR 18/59

    Aussetzung des Verfahrens - Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation - …

  • BVerwG, 01.08.1958 - VII A 35.57
  • VG Berlin, 05.06.2009 - 4 A 83.07
  • BVerwG, 06.06.1958 - VII CB 187.57
  • BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung

  • BAG, 07.10.2015 - 7 ABR 75/13

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - Anforderungen an die …

  • VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 253.12

    Rechtsnatur von Allgemeinverbindlicherklärungen; Rechtswegfrage

  • BAG, 21.03.2018 - 10 ABR 62/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe

    Als Arbeitgeber, die zwar vom Geltungsbereich der AVE erfasst werden, aber keinen eigenen Antrag gestellt haben, gehören sie auch nicht zu den von Amts wegen nach § 98 Abs. 3, § 83 Abs. 3 ArbGG zu beteiligenden Stellen(BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 81, BAGE 156, 213).

    Der Senat hat für das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht angenommen, dass dort eine Beteiligung noch in jeder Lage des Verfahrens durch einen eigenen Antrag möglich ist (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 81, BAGE 156, 213).

    Rn. 30 dd) Schließlich besteht die Gefahr, dass das Ziel, in angemessener Zeit Rechtssicherheit über die Wirksamkeit einer AVE oder VO zu schaffen (vgl. BT-Drs. 18/1558 S. 29), aufgrund der Beteiligung einer Vielzahl von noch im Rechtsbeschwerdeverfahren ggf. neu anzuhörenden Personen oder Stellen gefährdet wird (vgl. zu diesem Aspekt schon BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 81, BAGE 156, 213 ).

    Unerheblich ist, ob und ggf. wann die jeweilige AVE außer Kraft getreten ist (…BAG 20. September 2017 - 10 ABR 42/16 - Rn. 17; grundlegend 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 49, BAGE 156, 213).

    Soweit mehrere AVE angegriffen werden, muss die Antragsbefugnis hinsichtlich aller Angriffsziele vorliegen (vgl. noch zu § 98 Abs. 6 Satz 2 ArbGG idF vom 11. August 2014 im Einzelnen BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 44 ff., 50 ff., BAGE 156, 213).

    Rein vergangenheitsbezogene Feststellungen, ohne dass die erstreckten Tarifnormen noch geschützte Rechtspositionen des Antragstellers beeinträchtigen können, scheiden aus (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 49, BAGE 156, 213 ).

    Die Antragsbefugnis besteht unabhängig davon, ob der jeweilige Antragsteller im Ausgangsverfahren leugnet, unter den Geltungsbereich der Tarifverträge des Baugewerbes zu fallen (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 55, BAGE 156, 213).

    Zwar bezieht sich die Antragsbefugnis regelmäßig einheitlich auf die AVE eines bestimmten Tarifvertrags oder einer bestimmten Rechtsverordnung (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 43, BAGE 156, 213), ohne dass für jede Tarifnorm dargelegt werden müsste, dass der Antragsteller gerade durch sie in seinen Rechten verletzt wird.

    Rn. 40 (1) Da § 98 Abs. 1 ArbGG der Regelung des § 47 Abs. 2 VwGO nachgebildet ist, kann für die Antragsbefugnis grundsätzlich auf die in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit hierzu entwickelten Anforderungen zurückgegriffen werden (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 45, BAGE 156, 213).

    Dabei ist nicht zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Aussetzung vorlagen, solange die Entscheidungserheblichkeit der AVE nicht offensichtlich fehlt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 51, BAGE 156, 213).

    § 98 ArbGG ist nicht als Popularklageverfahren ausgestaltet (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 44, BAGE 156, 213).

    Dagegen ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht von Amts wegen zu prüfen, ob sämtliche in den Vorinstanzen beteiligten Personen, Vereinigungen und Stellen zu Recht angehört wurden (vgl. dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 77, BAGE 156, 213).

    Beteiligt sind ferner diejenigen, die einen eigenen Antrag gestellt haben, sowie die Tarifvertragsparteien, die den für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag abgeschlossen haben (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 78 ff., BAGE 156, 213).

    Diese Grundsätze gelten gemäß § 98 Abs. 3 Satz 1 ArbGG entsprechend im Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit einer AVE oder VO (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 86 ff., BAGE 156, 213 ).

    Rn. 52 1. Ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) liegt nicht vor (vgl. dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 96, BAGE 156, 213).

    Ebenso wenig kam eine Vorlage unter dem Gesichtspunkt der Einschränkung unionsrechtlicher Grundfreiheiten in Betracht (vgl. grundlegend BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 97 ff., BAGE 156, 213).

    Diese Normen sind jedoch weder unmittelbar noch mittelbar Gegenstand des Verfahrens nach § 2a Abs. 1 Nr. 5, § 98 ArbGG (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 104, aaO).

    Neben ihrer formellen Wirksamkeit verlangt dies die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit der jeweiligen Tarifvertragsparteien (…allgemeine Meinung, zB ErfK/Franzen 18. Aufl. § 5 TVG Rn. 7;… Löwisch/Rieble TVG 4. Aufl. § 5 Rn. 88; vgl. zu § 5 TVG aF BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 118, BAGE 156, 213).

    Für die Rechtmäßigkeit einer AVE kommt es nicht auf einzelne Abwägungselemente an, sondern darauf, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die AVE objektiv erfüllt waren (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 135, BAGE 156, 213).

    Die Aussetzungspflicht besteht entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts im Fall der Entscheidungserheblichkeit auch in einem Verfahren nach § 98 ArbGG (grundlegend BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 119 ff., BAGE 156, 213 ).

    Rn. 85 1. Damit eine AVE über eine hinreichende demokratische Legitimation verfügt, muss sich der jeweilige Minister oder Staatssekretär vor ihrem Erlass zustimmend mit der AVE befasst haben (umfassend BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 138 ff., BAGE 156, 213).

    Derartige Einschränkungsklauseln sind grundsätzlich zulässig (vgl. dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 195, BAGE 156, 213).

    Für eine Verfassungswidrigkeit von § 11 TVG und der darauf beruhenden TVG-DVO gibt es keine Anhaltspunkte (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 132 ff., BAGE 156, 213 ).

    Rn. 102 1. Verfahrensgegenstand eines Beschlussverfahrens nach § 2a Abs. 1 Nr. 5, § 98 ArbGG ist eine bestimmte Rechtsverordnung oder die Wirksamkeit der AVE eines bestimmten Tarifvertrags (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 132 ff., BAGE 156, 213).

    Auf das vom Gesetzgeber als zu "starr" empfundene 50-Prozent-Quorum nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF (vgl. dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 186 ff., BAGE 156, 213) als Tatbestandsvoraussetzung wurde bei der Neufassung verzichtet.

    Soweit auf dieser Ebene schon eine parlamentarisch kontrollierte Entscheidung getroffen wurde, spricht der erste Anschein dafür, dass eine normsetzende Maßnahme des Ministeriums, die darauf gerichtet ist, das vom Gesetzgeber vorgegebene Ziel zu erreichen, ebenfalls im öffentlichen Interesse liegt (BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b cc (2) und B II 2 b der Gründe, BVerfGE 44, 322; BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 124 f. mwN, BAGE 156, 213).

    Dem hat sich das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung angeschlossen (zB BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 95, BAGE 156, 213).

    Rn. 110 bb) Auch § 5 Abs. 1 TVG nF verlangt für den Erlass einer AVE die Prüfung durch das BMAS, ob ein öffentliches Interesse vorliegt, und - um eine ausreichende demokratische Legitimation herbeizuführen - die zustimmende Befassung durch den zuständigen Minister oder Staatssekretär (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 138 ff., BAGE 156, 213).

    Rn. 113 a) Bereits zu § 5 TVG aF wurde ein solcher Beurteilungsspielraum als Ausprägung des auch mit Rechtsetzungsakten der Exekutive typischerweise verbundenen normativen Ermessens angenommen und eine Gleichsetzung mit verwaltungsrechtlichen Maßstäben abgelehnt (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 126 mwN, BAGE 156, 213).

    Durch die Stellungnahme- und Einspruchsrechte, wie sie in § 5 Abs. 2 und Abs. 3 TVG geregelt sind, ist eine verfahrensmäßige Absicherung der Interessenabwägung gegeben, die eine ausreichende Gewähr dafür bietet, dass das BMAS seinen weiten Beurteilungsspielraum sachgerecht nutzt (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 127 mwN, aaO).

    Im Rahmen des nach § 98 Abs. 3 Satz 1, § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG geltenden eingeschränkten Amtsermittlungs- bzw. Untersuchungsgrundsatzes hat das Gericht insoweit alle Tatsachen zu erforschen, die nach seiner Ansicht in Bezug auf den Verfahrensgegenstand entscheidungserheblich sind (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 87, BAGE 156, 213).

    Während das Erreichen der 50-Prozent-Quote nach früherem Recht Voraussetzung war, um überhaupt über das Bestehen eines öffentlichen Interesses iSv. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF entscheiden zu können (vgl. dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 186, BAGE 156, 213), führt die Bejahung der Tatbestandsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TVG nF zu einer gesetzlichen Vermutung für das Vorliegen eines öffentlichen Interesses, ohne dass es sich dabei um eine abschließende Regelung handeln würde (…AR/Krebber aaO Rn. 12).

    Es kann auf die hierzu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden (vgl. umfassend BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 187 ff. mwN, BAGE 156, 213).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 189, BAGE 156, 213) bereits ausführlich dargelegt, dass diese Aussage für die frühere Rechtslage nicht zutraf.

    Stets erforderlich ist aber eine Ausschöpfung aller greifbaren Erkenntnismittel und eine möglichst genaue Auswertung des verwertbaren statistischen Materials (vgl. zu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 200 mwN, BAGE 156, 213).

    Dass am Urlaubskassenverfahren selbst ein öffentliches Interesse besteht, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. zB BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 129, BAGE 156, 213).

    Dem hat sich das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung angeschlossen (zB BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 95, BAGE 156, 213).

    Rn. 146 bb) § 5 Abs. 1a TVG verlangt für den Erlass einer AVE ebenfalls die abschließende Gesamtbeurteilung durch das BMAS, ob ein öffentliches Interesse besteht, und die zustimmende Befassung durch den zuständigen Minister oder Staatssekretär, um eine ausreichende demokratische Legitimation herbeizuführen (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 138 ff., BAGE 156, 213).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Rechtskräftig abgeschlossene Verfahren bleiben von einer solchen Entscheidung unberührt, eine Restitutionsklage scheidet aus (vgl. dazu umfassend BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 59 ff.).
  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Unschädlich ist, dass sowohl die AVE VTV 2013 I als auch die AVE VTV 2013 II vor Inkrafttreten des § 98 ArbGG nF am 16. August 2014 erlassen wurden und dass der VTV vom 3. Mai 2013 idF vom 3. Dezember 2013, durch den der VTV vom 3. Mai 2013 abgelöst wurde, mit Bekanntmachung vom 17. März 2014 rückwirkend ab 1. Januar 2014 ebenfalls für allgemeinverbindlich erklärt wurde (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 36 ff.).

    Zur Klarstellung ist allerdings darauf hinzuweisen, dass das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gemäß § 98 Abs. 2 ArbGG örtlich zuständig war, da das die AVE erlassende BMAS seinen ersten Dienstsitz in Berlin hat (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 39).

    Das Verfahren kann grundsätzlich auch hinsichtlich bereits außer Kraft getretener AVE oder VO eingeleitet werden, sofern der jeweilige Antragsteller weiterhin ein rechtlich anerkennenswertes Feststellungsinteresse an einer entsprechenden Entscheidung darlegt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 40).

    Rn. 45 a) Nach § 98 Abs. 1 ArbGG ist antragsbefugt, wer geltend macht, durch die AVE oder VO oder deren Anwendung in seinen Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden (dazu im Einzelnen BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 41 bis 52).

    Dies wird gesetzessystematisch dadurch bestätigt, dass die Antragsbefugnis nach § 98 Abs. 1 ArbGG gleichrangig neben der nach Abs. 6 steht und nur letztere eine klagweise Inanspruchnahme voraussetzt (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 55).

    Hierzu gehören die Behörde, die den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt hat, die Antragsteller sowie die Tarifvertragsparteien, die den für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag abgeschlossen haben (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 77 bis 85).

    Diese Grundsätze gelten gemäß § 98 Abs. 3 Satz 1 ArbGG entsprechend im Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit einer AVE oder VO (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 87 bis 93).

    Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht geboten (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 95 bis 116).

    Rn. 57 IV. Das Verfahren ist nicht nach § 97 Abs. 5 ArbGG auszusetzen, da es auf die Frage der Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer der tarifvertragschließenden Parteien nicht entscheidungserheblich ankommt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 118 bis 122).

    Nicht tarifgebundenen Arbeitgebern entstehen dadurch keine so großen Nachteile, dass die Entscheidung des Beteiligten zu 2. schlechthin unvertretbar oder unverhältnismäßig und damit das ihm zustehende normative Ermessen bei Rechtssetzungsakten überschritten wäre (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 124 bis 131).

    Rn. 60 2. Soweit die Beteiligten zu 24., 25. und 27. hiergegen einwenden, der Beteiligte zu 2. habe das Vorliegen eines öffentlichen Interesses nicht geprüft, sondern nur festgestellt, sodass ein Abwägungsausfall vorliege, verkennen sie, dass etwaige Mängel im Abwägungsvorgang irrelevant wären, da es nur darauf ankommt, ob das Ergebnis des Normsetzungsverfahrens den anzulegenden rechtlichen Maßstäben entspricht (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 135).

    In einer Gesamtschau kann nicht angenommen werden, dass die äußersten rechtlichen Grenzen der Rechtssetzungsbefugnis des Beteiligten zu 2. überschritten wären (vgl. hierzu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 131).

    Anderweitige Bedenken hinsichtlich der Erfüllung der weiteren verfahrensrechtlichen Voraussetzung der AVE VTV 2012 nach dem TVG bzw. der TVG-DVO bestehen nicht (dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 133 bis 137).

    Dies ergibt eine Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF (dazu im Einzelnen BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 186 bis 200).

    Rn. 67 b) Die im vorliegenden Verfahren von den Beteiligten zu 3., 4. und 6. insoweit gegen den Beschluss des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 -) erhobenen Einwendungen sind nicht überzeugend.

    Rn. 68 aa) Wie bereits im Senatsbeschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 189) ausgeführt, deutet schon der Wortlaut von § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF darauf hin, dass bei der Ermittlung der Großen Zahl die Große Einschränkungsklausel nicht zu berücksichtigen ist.

    Rn. 71 dd) Dass es, anders als vom Beteiligten zu 3. erneut vorgetragen, im Hinblick auf Nachbindung und Nachwirkung eines Tarifvertrags durchaus von tarifrechtlicher Relevanz ist, ob schon dessen Geltungsbereich beschränkt ist oder ob sein "Anwendungsbereich" durch eine Einschränkungsklausel bei der AVE begrenzt wird, hat der Senat bereits ausgeführt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 197).

    Der Senat hat - anders als die Ausführungen der Beteiligten zu 6. offenbar glauben machen sollen - in seinem Beschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 -) auch nicht den VTV kritisiert oder das Instrument der AVE als solches infrage gestellt, sondern lediglich verlangt, dass die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für eine AVE eingehalten werden.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 189) ausgeführt, dass die in der Begründung zu Art. 5 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes vertretene Auffassung, bereits bisher sei bei der Ermittlung der 50 %-Quote berücksichtigt worden, "wenn der besondere Geltungsbefehl der Allgemeinverbindlicherklärung nur für einen Teil des Geltungsbereichs erfolgt" (BT-Drs. 18/1558 S. 48), unzutreffend ist.

    Den Ausführungen des Senats zur Entstehungsgeschichte von § 5 TVG (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 199) stellt die Beteiligte zu 6. keine substantiierten Einwendungen entgegen.

    Hinsichtlich der näheren Einzelheiten wird auf den Beschluss des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 208 bis 217) Bezug genommen, der eine entsprechende Konstellation betrifft.

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 206) darauf hingewiesen, dass dies schon deshalb nicht in Betracht kommt, weil es sonst von Zufälligkeiten wie dem Zeitpunkt der Einleitung und der Dauer eines Verfahrens nach § 98 ArbGG abhängen würde, ob die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer AVE festgestellt wird.

    Rn. 86 bb) Der Vortrag des Beteiligten zu 3. im Rechtsbeschwerdeverfahren, er habe über diese Zahlen schon zum Zeitpunkt der AVE-Antragstellung verfügt, steht im offenen Widerspruch zu seinen Ausführungen in mehreren Anhörungsrügeverfahren betreffend die Beschlüsse des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - und - 10 ABR 48/15 -).

    Dies folgt aus den Grundsätzen des Demokratieprinzips und des Rechtsstaatsprinzips, Art. 20 Abs. 1 bis Abs. 3 GG, ohne dass dem eine abweichende ständige, unbeanstandete Verwaltungspraxis des Beteiligten zu 2. entgegenstünde (- 10 ABR 33/15 - Rn. 139 bis 181).

    Auf die gegen das Erfordernis der aktenkundigen Dokumentation der Ministerbefassung (dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 165 bis 169) geäußerten Bedenken des Beteiligten zu 2. kommt es daher nicht an.

    Soweit ausnahmsweise die Exekutive damit betraut ist, handelt es sich um einen Sonderfall, der die herausgehobene Bedeutung der Maßnahme für die Behörde unterstreicht (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 156).

    Rn. 93 b) Entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 2. hat die AVE eines Tarifvertrags nach § 5 Abs. 1 Satz 1 TVG aF auch dann besondere Bedeutung, wenn es sich "nur" um einen Änderungstarifvertrag zu einem bereits für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag handelt, weil selbst bei einer nur geringfügigen Änderung eines bereits für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags die - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 157) - Frage des öffentlichen Interesses erneut für den gesamten Tarifvertrag in der Fassung des jeweiligen Änderungstarifvertrags geprüft werden muss.

    Dass eine zustimmende Ministerbefassung die förmliche Zeichnung durch den Minister nicht erfordert, hat der Senat bereits klargestellt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 164).

    Rn. 96 e) Die vom Beteiligten zu 2. erneut angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1994 (BVerfG 11. Oktober 1994 - 1 BvR 337/92 - BVerfGE 91, 148) hat der Senat in seinen Beschlüssen vom 21. September 2016 bereits eingehend berücksichtigt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 173 ff.).

    Dies hat der Senat im Beschluss vom 21. September 2016 im Einzelnen dargelegt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 173 bis 178).

    Der erneute Hinweis des Beteiligten zu 2. auf die angeblich mangelnde Evidenz des Verfahrensfehlers verfängt deshalb ebenso wenig wie der Einwand der Beteiligten zu 3., 4. und 6., sie hätten auf die Rechtmäßigkeit der jahrzehntelang geübten Praxis des Beteiligten zu 2. vertraut (vgl. dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 173 bis 184) und es habe sich die Praxis im Baugewerbe auf die Wirksamkeit der AVE eingestellt.

    Der Beteiligte zu 2. blendet bei seiner Argumentation überdies aus, dass der Gesetzgeber zwischenzeitlich durch den Erlass der Regelungen in §§ 3 ff. AEntG die Gleichwertigkeit der Normsetzung durch Rechtsverordnung und AVE bestätigt hat (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 158), weshalb auch die Befassung des Ministers mit dem jeweiligen Normsetzungsakt jedenfalls im Grundsatz gleichwertig sein muss.

    Rn. 98 g) Schließlich hat der Beteiligte zu 2. die Ausführungen des Senats zur aktenkundigen Dokumentation einer Ministerbefassung offensichtlich falsch verstanden (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 165 ff.).

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