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   LAG Niedersachsen, 01.08.2018 - 17 Sa 1302/17   

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LAG Niedersachsen, 01.08.2018 - 17 Sa 1302/17 (https://dejure.org/2018,27104)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.08.2018 - 17 Sa 1302/17 (https://dejure.org/2018,27104)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. August 2018 - 17 Sa 1302/17 (https://dejure.org/2018,27104)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 AGG; § 3 Abs. 1 S. 1 AGG; § 7 Abs. 1 Hs. 1 AGG; § 10 S. 1-2 und S. 3 Nr. 5 AGG; § 15 Abs. 1 AGG; § 15 Abs. 2 AGG; § 22 Hs. 1 AGG; TVöD-VKA § 33 Abs. 1 Buchst. a)
    Benachteiligung eines Altersrentners bei der Stellenbewerbung im öffentlichen Dienst; Entschädigungsklage bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Widerlegung der Benachteiligungsvermutung

  • IWW

    § 15 AGG, § 33 Abs. 1 a TVöD, § ... 10 Abs. 2 Nr. 5 AGG, § 33 TVöD, § 15 Abs. 2 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 1 AGG, § 10 Absatz 1 Nrn. 1 und 2 AGG, § 33 Abs. 5 TVöD, § 15 Abs. 4 AGG, Art. 33 Abs. 2 GG, § 10 Abs. 1, 2 AGG, § 10 Satz 3 Nr. 5 AGG, § 10 Satz 3 Nr. 3 AGG, §§ 64, 66 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 7 AGG, § 15 Abs. 1 AGG, § 7 Abs. 1 Halbs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG, § 6 Abs. 1 Satz 2, 1. Alt. AGG, § 6 Abs. 2 Satz 1 AGG, § 22 AGG, § 22 Halbs. 1 AGG, §§ 35 ff. SGB VI, § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 10 AGG, § 10 Satz 1 AGG, § 10 Satz 2 AGG, § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG, § 10 Satz 3 AGG, Art. 6 Abs. 1, Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG, Art. 6 Abs. 1 und Unterabs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG, Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG, § 10 Abs. 3 Nr. 5 AGG, § 65 Abs. 2 Nr. 1 NPersVG, § 70 NPersVG, § 8 Abs. 1 AGG, § 242 BGB, §§ 15 Abs. 4 AGG, 61 b Abs. 1 ArbGG, § 138 Abs. 3 ZPO, § 15 Abs. 1 Satz 1 AGG, § 288 Abs. 1 BGB, § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 97 Abs. 1, 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Ziff. 1 ArbGG, § 72 a ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benachteiligung eines Altersrentners bei der Stellenbewerbung im öffentlichen Dienst; Entschädigungsklage bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Widerlegung der Benachteiligungsvermutung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benachteiligung eines Altersrentners bei der Stellenbewerbung im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung im Bewerbungsverfahren

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen das Altersdiskriminierungsverbot bei Ausschluss eines Bewerbers aufgrund einer tariflichen Altersgrenzenregelung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung eines Rentners durch Zurückweisung seiner Bewerbung trotz tariflicher Altersgrenzenregelung?

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung - Bewerbungsverfahren - Altersgrenzenregelung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Entschädigung wegen Altersdiskriminierung im Bewerbungsverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.08.2018 - 17 Sa 1302/17
    Eine unmittelbare Benachteiligung liegt nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde, wobei in den Fällen, in denen es keine Vergleichspersonen gibt, auch eine hypothetische Betrachtung infrage kommt (11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 97; BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 482/12- Rn. 34).

    Das Vorliegen einer vergleichbaren Situation iSd. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG setzt nicht voraus, dass der Kläger objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet war (BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn.88 ff.).

    Selbst wenn der Bewerber auch bei diskriminierungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre, ist nämlich ein Entschädigungsanspruch nicht ausgeschlossen, wie sich aus § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG ergibt (BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn.91 mzwN; BAG 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 22 f.).

    Dabei sind in unionsrechtskonforme Auslegung von § 10 Satz 2 AGG die Mittel nur dann angemessen und erforderlich, wenn Sie es erlauben, dass mit der unterschiedlichen Behandlung verfolgte Ziel zu erreichen, ohne zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der legitimen Interessen derjenigen Personen zu führen, die wegen ihres Alters benachteiligt werden und die Maßnahme nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung des angestrebten Ziels notwendig ist (BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 77 f. mzwN zur Rechtspr. des BAG und EUGH).

    Wie oben bereits ausgeführt muss der Arbeitgeber nach § 10 Satz 1 AGG und Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG aber mit der unterschiedlichen Behandlung nicht nur ein legitimes Ziel iSv. § 10 Satz 1 AGG verfolgen, sondern es müssen nach § 10 Satz 2 AGG auch die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sein (BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 78).

    Der Arbeitgeber hat hierzu vielmehr substantiierten Sachvortrag zu leisten (BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 79).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Entschädigungsanspruch des Klägers dem Rechtsmissbrauchseinwand (§ 242 BGB) ausgesetzt sein könnte, sind von der insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten (BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 50) nicht vorgetragen und auch sonst nicht ersichtlich.

    Die Entschädigung muss einen tatsächlichen und wirksamen rechtlichen Schutz gewährleisten, zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (BAG 11. August 2016-8 AZR 406/14 - Rn. 88 ff. mwN).

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.08.2018 - 17 Sa 1302/17
    Selbst wenn der Bewerber auch bei diskriminierungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre, ist nämlich ein Entschädigungsanspruch nicht ausgeschlossen, wie sich aus § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG ergibt (BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn.91 mzwN; BAG 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 22 f.).

    Bei einer wegen des Alters vermuteten Benachteiligung ist die Darlegung und ggf. der Beweis von Tatsachen erforderlich, aus denen sich ergibt, dass es ausschließlich andere Gründe waren als das Alter, die zu der weniger günstigen Behandlung geführt haben, und dass in dem Motivbündel das Alter keine Rolle gespielt hat (BAG 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 34).

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 457/14

    Kündigung im Kleinbetrieb - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.08.2018 - 17 Sa 1302/17
    Auf ein schuldhaftes Handeln oder gar eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 457/14 - Rn. 25 mwN).

    Derjenige, der sich auf die Zulässigkeit einer unterschiedlichen Behandlung wegen des Alters nach § 10 Satz 1 AGG beruft, trägt die Darlegungs- und Beweislast bezüglich des Vorliegens eines legitimen Ziels im Sinne dieser Vorschrift (BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 457/14 - Rn. 37).

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.08.2018 - 17 Sa 1302/17
    Bereits in der Entscheidung Age Concern (EuGH 5. März 2009 - C- 388/07) hatte der EuGH zudem eine Bestimmung der (früheren) englischen Employment Equality (Age)Regulations, die dem Arbeitgeber erlaubten, Bewerbungen von Arbeitnehmern zurückzuweisen, die die Altersgrenze überschritten hatten oder demnächst überschreiten würden, für europarechtskonform gehalten (Bayreuther, NJW 2012, 2758 ff., 2759).
  • EuGH, 12.10.2010 - C-45/09

    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.08.2018 - 17 Sa 1302/17
    So kommt es nach der Entscheidung Hörnfeldt (EuGH 5. Juli 2012 - C - 141/11), anders als noch in der Entscheidung Rosenbladt (EuGH 12. Oktober 2010 - C -45/09), für die Zulässigkeit einer Altersgrenzenregelung (im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung) nicht darauf an, dass der Arbeitnehmer gegen seinen vormaligen Arbeitgeber einen Anspruch auf Wiedereinstellung hat, ohne wegen seines Alters diskriminiert zu werden (vgl. Däubler/Bertzbach - Brors, AGG Kommentar, 4. Aufl. 2018, Rn. 92 zu § 10).
  • BAG, 08.12.2010 - 7 AZR 438/09

    Tarifvertragliche Altersgrenze

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.08.2018 - 17 Sa 1302/17
    Die Tarifvorschrift des § 33 Abs. 1 a TVöD regelt lediglich die nach § 10 Abs. 3 Nr. 5 AGG zulässige (vgl. hierzu BAG 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - mzwN und BAG 12. Juni 2013 - 7 AZR 917/11 - Rn. 35 mwN) Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • EuGH, 05.07.2012 - C-141/11

    Hörnfeldt - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.08.2018 - 17 Sa 1302/17
    So kommt es nach der Entscheidung Hörnfeldt (EuGH 5. Juli 2012 - C - 141/11), anders als noch in der Entscheidung Rosenbladt (EuGH 12. Oktober 2010 - C -45/09), für die Zulässigkeit einer Altersgrenzenregelung (im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung) nicht darauf an, dass der Arbeitnehmer gegen seinen vormaligen Arbeitgeber einen Anspruch auf Wiedereinstellung hat, ohne wegen seines Alters diskriminiert zu werden (vgl. Däubler/Bertzbach - Brors, AGG Kommentar, 4. Aufl. 2018, Rn. 92 zu § 10).
  • LAG Köln, 27.06.2012 - 9 Sa 20/12

    Verbot der Altersdiskriminierung; Wirksamkeit der tarifliche

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.08.2018 - 17 Sa 1302/17
    Zugunsten der Beklagten geht die Kammer davon aus, dass Arbeitgeber die Bewerbung eines Arbeitnehmers für ein Anschlussarbeitsverhältnis, dessen Arbeitsverhältnis aufgrund einer zulässigen tariflichen Altersgrenzenvereinbarung geendet hat, unter Hinweis auf dessen Alter ablehnen darf, weil andernfalls der Sinn der zulässigen tariflichen Altersgrenze konterkariert würde (so Sponer/Steinherr, TVöD-Kommentar, Rn 185 zu § 33; Bauer/Krieger/Günther, AGG/EntgeltTranspG - Kommentar, 5. Aufl. 2018, Rn. 39; ErfK/Schlachter, 18. Aufl. 2018, AGG § 10 Rn. 12; LAG Köln 27. Juni 2012 - 9 SA 20/12 - Rn. 53; aA MüKO/Thüsing, 7. Aufl. 2015, AGG § 10 Rn. 36 und wohl auch Clemens/Scheuring/Stein/Wiese, TVöD-Kommentar, Rn. 106 zu § 33).
  • BAG, 12.06.2013 - 7 AZR 917/11

    Altersgrenze in einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.08.2018 - 17 Sa 1302/17
    Die Tarifvorschrift des § 33 Abs. 1 a TVöD regelt lediglich die nach § 10 Abs. 3 Nr. 5 AGG zulässige (vgl. hierzu BAG 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - mzwN und BAG 12. Juni 2013 - 7 AZR 917/11 - Rn. 35 mwN) Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.08.2018 - 17 Sa 1302/17
    Auch hierfür gilt § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, allerdings mit dem Beweismaß des so genannten Vollbeweises (BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 40).
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 466/09

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - ungünstigere Behandlung in "vergleichbarer

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12

    AGG - Schadensersatz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung

  • LAG Baden-Württemberg, 03.03.2020 - 11 Sa 58/19

    Öffentlicher Dienst - Ablehnung einer Bewerbung - Erreichen der Regelaltersgrenze

    Damit liege nicht nur ein anderer Streitgegenstand, sondern auch ein anderer Sachverhalt vor, als der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (LAG Niedersachsen 1. August 2018 - 17 Sa 1302/17) zugrunde gelegen habe.

    Er verteidigt das arbeitsgerichtliche Urteil, wiederholt die erstinstanzlich vorgetragenen Argumente und führt im Wesentlichen aus, er berufe sich auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (LAG Hannover 1. August 2018 - 17 Sa 1302/17 - Rn. 79).

    bbbb) Aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 5. Juli 2012 (- C - 141/11 - Hörnfeld, dazu Bayreuther NZA 2012, 2758 und NZA-Beilage 2015, 84ff.) ergibt sich, dass ein wegen Erreichen der Altersgrenze bei demselben Arbeitgeber ausgeschiedener Arbeitnehmer keinen Anspruch auf altersdiskriminierungsfreie Entscheidung über seinen neuen Antrag auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages hat (vgl. LAG Niedersachsen 1. August 2018 - 17 Sa 1302/17 - Rn. 75f.; ErfK/Schlachter 20. Aufl. 2020, § 10 AGG Rn. 12; ErfK/Müller-Glöge aaO § 14 TzBfG Rn. 56 g; Bauer/Diller DB 2010, 2 727ff.; Sievers in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger junisPK-BGB, 9. Aufl., § 10 AGG Rn. 83) .

    cccc) Ein - öffentlicher - Arbeitgeber darf damit nach Auffassung der Kammer die Bewerbung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsverhältnis aufgrund einer zulässigen tariflichen Altersgrenzenregelung mit ihm selbst endete, auch ohne Einbeziehung in das Bewerberauswahlverfahren wegen dessen Ausscheidens wegen Erreichens der Regelaltersgrenze ablehnen, weil andernfalls der Sinn der zulässigen tariflichen Altersgrenze konterkariert würde (LAG Niedersachsen 1. August 2018 - 17 Sa 1302/17 - Rn. 75; Sponer/Steinherr, TVöD-Kommentar, Rn. 185 zu § 33; Bauer/Krieger/Günther, AGG/EntgeltTranspG-Kommentar, 5. Aufl. 2018, Rn. 39; ErfK/Schlachter 20. Aufl. 2020 § 10 AGG Rn. 12; ErfK/Müller-Glöge aaO § 14 TzBfG Rn. 56g).

  • LAG Köln, 05.02.2021 - 10 Sa 731/20

    Bewerbung; Altersdiskriminierung; Benachteiligung; Altersgrenze;

    Ein Verlust des Schutzes gegen die Ungleichbehandlung wegen des Alters tritt hierdurch nicht ein (vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 01.08.2018 - 17 Sa 1302/17 -, Randziffer 78).
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