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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,35774
BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20 (https://dejure.org/2023,35774)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20 (https://dejure.org/2023,35774)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 2023 - 2 BvR 1079/20 (https://dejure.org/2023,35774)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassen einer Vorlage an den EuGH gem Art 267 AEUV verletzt bei Überschreitung des fachgerichtlichen Beurteilungsspielraums das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) - hier: steuerrechtliche Einkünftekorrektur wegen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 267 Abs 3 AEUV, § 1 Abs 1 AStG, Art 9 DBA ITA 1989, Art 9 Abs 1 OECD-MA
    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassen einer Vorlage an den EuGH gem Art 267 AEUV verletzt bei Überschreitung des fachgerichtlichen Beurteilungsspielraums das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) - hier: steuerrechtliche Einkünftekorrektur wegen ...

  • IWW

    § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz - AStG), § 1 AStG, § ... 8b Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz (KStG), § 1 Abs. 1 AStG, § 8b Abs. 3 KStG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG), § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG, Art. 9 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzungen, § 118 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung - FGO), Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 8b Abs. 3 Sätze 4 bis 7 KStG, § 94 Abs. 2, 3 BVerfGG, § 93a Abs. 2 BVerfGG, § 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG, § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG, § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG, § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG, § 124 Abs. 1 HGB, § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO, § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, Art. 101 Abs. 1 Satz 2, Art. 103 Abs. 1 GG, § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 578, § 579 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO), § 134 FGO, Art. 49 AEUV, § 95 Abs. 1, 2 BVerfGG, § 34a Abs. 2 BVerfGG, § 14 Abs. 1 RVG

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH bei Überschreitung des fachgerichtlichen Beurteilungsspielraums; Steuerrechtliche Einkünftekorrektur wegen Ausgestaltung von Darlehen zwischen konzernangehörigen Gesellschaften ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassen einer Vorlage an den EuGH gem Art 267 AEUV verletzt bei Überschreitung des fachgerichtlichen Beurteilungsspielraums das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG ) - hier: steuerrechtliche Einkünftekorrektur wegen ...

  • rechtsportal.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassen einer Vorlage an den EuGH gem Art 267 AEUV verletzt bei Überschreitung des fachgerichtlichen Beurteilungsspielraums das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG ) - hier: steuerrechtliche Einkünftekorrektur wegen ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassen einer Vorlage an den EuGH gem Art 267 AEUV verletzt bei Überschreitung des fachgerichtlichen Beurteilungsspielraums das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) - hier: steuerrechtliche Einkünftekorrektur wegen ...

Kurzfassungen/Presse

  • abbe-institut.de (Leitsatz)

    Verletzung des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG durch BFH durch Nichtvorlage an EuGH

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AStG § 1 Abs 1
    Konzerndarlehen, Ausbuchung, Einkünftekorrektur, Darlehensbesicherung, Fremdüblichkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (35)

  • EuGH, 31.05.2018 - C-382/16

    Hornbach-Baumarkt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - …

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20
    Rn. 15 aa) Zwar habe der Gerichtshof der Europäischen Union mit seiner "Hornbach-Baumarkt"-Entscheidung (EuGH, Urteil vom 31. Mai 2018 - C-382/16 -, EU:C:2018:366, Rn. 56) für die unentgeltliche Übernahme von Garantie- und Patronatszusagen im Rahmen seiner Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit erkannt, dass das wirtschaftliche Eigeninteresse der Konzernobergesellschaft an ihren Beteiligungsgesellschaften sowie die gewisse Verantwortung als Gesellschafterin bei der Finanzierung dieser Gesellschaften Geschäftsabschlüsse unter nicht fremdüblichen Bedingungen rechtfertigen ("erklären") und damit einer Berichtigung nach § 1 AStG entgegenstehen könnten.

    Nur "unter diesen Umständen", also wenn gerade keine Gefahr einer Steuerumgehung, insbesondere keine rein künstliche Gestaltung vorliege, könnten wirtschaftliche Gründe − deren Vorhandensein von den nationalen Gerichten festzustellen sei (EuGH, Urteil vom 31. Mai 2018, Hornbach-Baumarkt, C-382/16, EU:C:2018:366, Rn. 57) − den Abschluss eines Rechtsgeschäfts unter nicht fremdüblichen Bedingungen rechtfertigen (EuGH, Urteil vom 31. Mai 2018, Hornbach-Baumarkt, EU:C:2018:366, Rn. 56).

    In diesem Fall muss die Beschränkung aber geeignet sein, die Erreichung des fraglichen Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (EuGH…, Urteil vom 21. Januar 2010, Société de Gestion Industrielle [SGI], C-311/08, EU:C:2010:26, Rn. 56; Urteil vom 31. Mai 2018, Hornbach-Baumarkt, C-382/16, EU:C:2018:366, Rn. 36 m.w.N.).

    Diese kann nach seiner Rechtsprechung (EuGH…, Urteil vom 21. Januar 2010, Société de Gestion Industrielle [SGI], C-311/08, EU:C:2010:26, Rn. 60 ff.; Urteil vom 31. Mai 2018, Hornbach-Baumarkt, C-382/16, EU:C:2018:366, Rn. 43 ff.) eine Ungleichbehandlung rechtfertigen, wenn mit der Regelung Verhaltensweisen verhindert werden sollen, die geeignet sind, das Recht eines Mitgliedstaats auf Ausübung seiner Steuerhoheit für die in seinem Hoheitsgebiet durchgeführten Tätigkeiten zu gefährden (vgl. EuGH…, Urteil vom 29. März 2007, Rewe Zentralfinanz, C-347/04, EU:C:2007:194, Rn. 42;… Urteil vom 18. Juli 2007, Oy AA, C-231/05, EU:C:2007:439, Rn. 54;… Urteil vom 21. Februar 2013, A Oy, C-123/11, EU:C:2013:84, Rn. 41;… Urteil vom 21. Dezember 2016, Masco Denmark und Damixa, C-593/14, EU:C:2016:984, Rn. 35).

    Es könne zu einer Beeinträchtigung der ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten kommen, wenn den gebietsansässigen Gesellschaften eines Mitgliedstaats erlaubt würde, ihre Gewinne in Form von außergewöhnlichen oder unentgeltlichen Vorteilen auf mit ihnen verflochtene Gesellschaften, die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen sind, zu übertragen (EuGH, Urteil vom 31. Mai 2018, Hornbach-Baumarkt, C-382/16, EU:C:2018:366, Rn. 44 f.).

    Denn weder die Nichtbesicherung der Darlehensforderung noch ein späterer Forderungsverzicht gegen Besserungsschein führen ohne Weiteres zu einer Übertragung von Gewinnen, also zu einem unversteuerten "Hinaustransferieren" von Gewinnen (vgl. EuGH, Urteil vom 31. Mai 2018, Hornbach-Baumarkt, C-382/16, EU:C:2018:366, Rn. 47), das geeignet sein könnte, eine ausgewogene Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. März 2021 - 2 BvR 1161/19 -, Rn. 60).

    Rn. 74 Bei den der "Hornbach-Baumarkt"-Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zugrundeliegenden unentgeltlichen Garantie- und Patronatserklärungen ergab sich die Eignung von § 1 AStG zur Wahrung einer ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnis aus der Anknüpfung an den Verzicht auf eine angemessene Haftungsvergütung für die Übernahme der Garantie- und Patronatserklärungen (vgl. EuGH, Urteil vom 31. Mai 2018, Hornbach-Baumarkt, C-382/16, EU:C:2018:366, Rn. 11).

    Für diesen nachgelagerten Prüfungspunkt verlangt der Gerichtshof der Europäischen Union, dass in jedem Fall, in dem der Verdacht besteht, ein geschäftlicher Vorgang gehe über das hinaus, was die betreffenden Gesellschaften unter Marktbedingungen vereinbart hätten, dem Steuerpflichtigen, ohne ihn übermäßigen Verwaltungszwängen zu unterwerfen, die Möglichkeit eingeräumt wird, Beweise für etwaige wirtschaftliche Gründe für den Abschluss dieses Geschäfts beizubringen (EuGH…, Urteil vom 21. Januar 2010, Société de Gestion Industrielle [SGI], C-311/08, EU:C:2010:26, Rn. 71; Urteil vom 31. Mai 2018, Hornbach-Baumarkt, C-382/16, EU:C:2018:366, Rn. 49), die nicht fremdübliche Bedingungen rechtfertigen können (EuGH, Urteil vom 31. Mai 2018, Hornbach-Baumarkt, C-382/16, EU:C:2018:366, Rn. 54, 56).

    Rn. 77 Hierbei übergeht der Bundesfinanzhof jedoch erneut, dass wirtschaftliche Gründe für den Abschluss eines fremdunüblichen Geschäfts nach Auffassung des Gerichtshofs der Europäischen Union gerade dann vorliegen können, wenn eine Tochtergesellschaft für die Fortführung oder Erweiterung ihres Geschäftsbetriebs auf die Zuführung von Kapital angewiesen ist, weil sie über kein ausreichendes Eigenkapital verfügt (EuGH, Urteil vom 31. Mai 2018, Hornbach-Baumarkt, C-382/16, EU:C:2018:366, Rn. 54 sowie Rn. 56, 59).

    Rn. 78 dd) Im Übrigen entsprechen die Ausführungen des Bundesfinanzhofs zur Erforderlichkeit der Beschränkung auch insofern nicht den vom Gerichtshof der Europäischen Union aufgestellten Voraussetzungen, als dieser weiter verlangt, dass die steuerliche Berichtigung auf den Teil zu beschränken ist, der über das hinausgeht, was die betreffenden Gesellschaften unter Marktbedingungen vereinbart hätten (EuGH, Urteil vom 31. Mai 2018, Hornbach-Baumarkt, C-382/16, EU:C:2018:366, Rn. 49).

    Rn. 84 ee) Nach alledem ist die (konkludente) Annahme eines "acte clair" oder eines "acte éclairé" infolge des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 31. Mai 2018 (Hornbach-Baumarkt, C-382/16, EU:C:2018:366) nicht nachvollziehbar.

  • BFH, 27.02.2019 - I R 73/16

    Rechtsprechungsänderung zur sog. Sperrwirkung nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20
    Zur Begründung nahm der Bundesfinanzhof auf das - durch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 2021 - 2 BvR 1161/19 - aufgehobene - Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27. Februar 2019 - I R 73/16 - (BFHE 263, 525 ) Bezug.

    Auch insoweit werde auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27. Februar 2019 - I R 73/16 - (BFHE 263, 525 ) Bezug genommen.

    Zur Begründung nahm der Bundesfinanzhof erneut auf sein Urteil vom 27. Februar 2019 (BFHE 263, 525 ) Bezug.

    Rn. 16 bb) Der Senat habe in seinem Urteil vom 27. Februar 2019 (BFHE 263, 525 ) ausgeführt, dass dann, wenn die Ausreichung von Fremdkapital durch einen Gesellschafter eine unzureichende Ausstattung der Gesellschaft mit Eigenkapital ausgleiche und diese Finanzierung die Voraussetzung dafür sei, dass die darlehensempfangende Gesellschaft die ihr zugedachte wirtschaftliche Funktion (weiter) erfüllen könne, eine unterschiedliche Behandlung von Einlage und Darlehensausfall mit Rücksicht auf den unionsrechtlich anerkannten Geltungsanspruch der Gewinnabgrenzung nach Maßgabe fremdüblicher Bedingungen ausgeschlossen sei.

    Liege demgegenüber keine rein künstliche Gestaltung vor, müsse das nationale Gericht wirtschaftliche Gründe − sofern solche vorlägen − berücksichtigen und diese im Rahmen einer Abwägung daran messen, mit welchem Gewicht die jeweils zu beurteilende Abweichung vom Maßstab des Fremdüblichen in den Territorialitätsgrundsatz und die hierauf gründende Zuordnung der Besteuerungsrechte eingreife (vgl. Urteil in BFHE 263, 525 ).

    Rn. 43 Die Ausführungen des Bundesfinanzhofs in seinem Urteil vom 27. Februar 2019 - I R 73/16 - (BFHE 263, 525 ), dass eine unterschiedliche Behandlung von Einlage und Darlehensausfall mit Rücksicht auf den unionsrechtlich anerkannten Geltungsanspruch der Gewinnabgrenzung nach Maßgabe fremdüblicher Bedingungen ausgeschlossen sei, gälten für den Streitfall entsprechend.

    Rn. 76 Solche wirtschaftlichen Gründe sieht der Bundesfinanzhof − unter Hinweis auf das vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27. Februar 2019 (BFHE 263, 525) − für die Hingabe eines nicht besicherten Darlehens nicht als gegeben an, wenn die Ausreichung von Fremdkapital durch einen Gesellschafter eine unzureichende Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft ausgleiche und diese Finanzierung die Voraussetzung dafür sei, dass die darlehensempfangende Gesellschaft die ihr zugedachte wirtschaftliche Funktion (weiter) erfüllen könne.

    Rn. 79 Ähnlich wie bereits in dem − vom Bundesverfassungsgericht aufgehobenen − Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27. Februar 2019 (BFHE 263, 525) ist nicht verständlich, weshalb der Bundesfinanzhof für den von § 1 Abs. 1 AStG gebotenen Fremdvergleich mit Bedingungen, die "voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten", ohne Weiteres von einer Vollbesicherung der Darlehensgewährung über das Kontokorrentkonto ausgeht.

    Rn. 82 Eine rechtliche Grundlage für ein solches Erfordernis legt der Bundesfinanzhof − ebenso wie in dem zwischenzeitlich durch das Bundesverfassungsgericht aufgehobenen Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27. Februar 2019 (BFHE 263, 525) − nicht dar.

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20
    Der Beschwerdeführer muss das fachgerichtliche Verfahren nicht im Sinne eines vorgezogenen Verfassungsrechtsstreits führen (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 129, 78 ).

    Rn. 59 bb) Etwas anderes kann in Fällen gelten, in denen bei verständiger Einschätzung der Rechtslage und der jeweiligen verfahrensrechtlichen Situation ein Begehren nur Aussicht auf Erfolg haben kann, wenn verfassungsrechtliche Erwägungen in das fachgerichtliche Verfahren eingeführt werden (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 129, 78 ).

    Rn. 62 Handelt es sich beim gesetzlichen Richter um den Gerichtshof der Europäischen Union, ist ein entsprechender Antrag der Beteiligten auf Vorlage allerdings nicht vorgesehen, vielmehr ist ein letztinstanzliches nationales Gericht unter den Voraussetzungen des Art. 267 Abs. 3 AEUV von Amts wegen gehalten, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 129, 78 ).

    Es genügt daher dem Grundsatz der Subsidiarität, wenn das Vorbringen der Partei - wie hier der Fall - bei rechtlicher Prüfung durch das Fachgericht eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union als naheliegend erscheinen lässt (BVerfGE 129, 78 ).

    Jedenfalls gilt dies angesichts der dem letztinstanzlichen Gericht von Amts wegen obliegenden Pflicht, bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 267 Abs. 3 AEUV, im Falle einer ungeklärten, auslegungsbedürftigen und entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen, nicht für diese Fallkonstellation (vgl. BVerfGE 129, 78 ; vgl. BFH…, Urteil vom 10. Oktober 2023 - IX K 1/21 -, Rn. 16 f.; vgl. auch Hummel, UR 2021, 736).

    Auf dieser Grundlage muss das Fachgericht unter Anwendung und Auslegung des materiellen Unionsrechts (vgl. BVerfGE 75, 223 ; 128, 157 ; 129, 78 ) die vertretbare Überzeugung bilden, dass die Rechtslage entweder von vornherein eindeutig ("acte clair") oder durch Rechtsprechung in einer Weise geklärt ist, die keinen vernünftigen Zweifel offenlässt ("acte éclairé"; vgl. BVerfGE 129, 78 ).

  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Filmförderungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20
    Allerdings stellt nicht jede Verletzung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht zugleich einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 29, 198 ; 82, 159 ; 126, 286 ; 135, 155 ; 147, 364 ).

    Das Bundesverfassungsgericht überprüft nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (Willkürmaßstab; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 135, 155 ; 147, 364 ).

    Das Bundesverfassungsgericht wacht allein über die Einhaltung der Grenzen dieses Spielraums (vgl. BVerfGE 126, 286 m.w.N.; 135, 155 ; 147, 364 ).

    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Fachgerichte das Vorliegen eines "acte clair" oder eines "acte éclairé" willkürlich bejahen (BVerfGE 135, 155 ; 147, 364 ; jeweils m.w.N.).

    Unvertretbar gehandhabt wird Art. 267 Abs. 3 AEUV im Falle der Unvollständigkeit der Rechtsprechung insbesondere dann, wenn das Fachgericht eine von vornherein eindeutige oder zweifelsfrei geklärte Rechtslage ohne sachlich einleuchtende Begründung bejaht (BVerfGE 135, 155 ; 147, 364 ).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20
    Rn. 62 Handelt es sich beim gesetzlichen Richter um den Gerichtshof der Europäischen Union, ist ein entsprechender Antrag der Beteiligten auf Vorlage allerdings nicht vorgesehen, vielmehr ist ein letztinstanzliches nationales Gericht unter den Voraussetzungen des Art. 267 Abs. 3 AEUV von Amts wegen gehalten, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 129, 78 ).

    Unter den Voraussetzungen des Art. 267 Abs. 3 AEUV sind die nationalen Gerichte von Amts wegen gehalten, den Gerichtshof anzurufen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; stRspr).

    Allerdings stellt nicht jede Verletzung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht zugleich einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 29, 198 ; 82, 159 ; 126, 286 ; 135, 155 ; 147, 364 ).

    Das Bundesverfassungsgericht überprüft nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (Willkürmaßstab; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 135, 155 ; 147, 364 ).

    Etwaige einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss es auswerten und seine Entscheidung hieran orientieren (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 128, 157 ).

  • BVerfG, 19.12.2017 - 2 BvR 424/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Pflicht zur Anrufung des …

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20
    Allerdings stellt nicht jede Verletzung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht zugleich einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 29, 198 ; 82, 159 ; 126, 286 ; 135, 155 ; 147, 364 ).

    Das Bundesverfassungsgericht überprüft nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (Willkürmaßstab; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 135, 155 ; 147, 364 ).

    Das Bundesverfassungsgericht wacht allein über die Einhaltung der Grenzen dieses Spielraums (vgl. BVerfGE 126, 286 m.w.N.; 135, 155 ; 147, 364 ).

    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Fachgerichte das Vorliegen eines "acte clair" oder eines "acte éclairé" willkürlich bejahen (BVerfGE 135, 155 ; 147, 364 ; jeweils m.w.N.).

    Unvertretbar gehandhabt wird Art. 267 Abs. 3 AEUV im Falle der Unvollständigkeit der Rechtsprechung insbesondere dann, wenn das Fachgericht eine von vornherein eindeutige oder zweifelsfrei geklärte Rechtslage ohne sachlich einleuchtende Begründung bejaht (BVerfGE 135, 155 ; 147, 364 ).

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Opferentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20
    Er muss vielmehr vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 112, 50 ; stRspr).

    Der Beschwerdeführer muss das fachgerichtliche Verfahren nicht im Sinne eines vorgezogenen Verfassungsrechtsstreits führen (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 129, 78 ).

    Rn. 59 bb) Etwas anderes kann in Fällen gelten, in denen bei verständiger Einschätzung der Rechtslage und der jeweiligen verfahrensrechtlichen Situation ein Begehren nur Aussicht auf Erfolg haben kann, wenn verfassungsrechtliche Erwägungen in das fachgerichtliche Verfahren eingeführt werden (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 129, 78 ).

    Weiter ist zu beachten, dass die Rüge der Verletzung von Verfahrensgrundrechten, insbesondere von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG, nicht mehr im Verfahren der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann, wenn nicht zuvor alle Mittel des Prozessrechts genutzt wurden, um diesen Verstoß zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 95, 96 ; 112, 50 ).

  • BVerfG, 04.03.2021 - 2 BvR 1161/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Niederlassungsfreiheit beschränkende …

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20
    Zur Begründung nahm der Bundesfinanzhof auf das - durch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 2021 - 2 BvR 1161/19 - aufgehobene - Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27. Februar 2019 - I R 73/16 - (BFHE 263, 525 ) Bezug.

    Rn. 69 b) Nach diesen Maßstäben hat der erkennende Senat des Bundesfinanzhofs das grundrechtsgleiche Recht der Beschwerdeführerin auf den gesetzlichen Richter verletzt, weil er angesichts der Unvollständigkeit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu den Anforderungen der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) im Hinblick auf die hier zwischen der Beschwerdeführerin und der A S.R.L. vereinbarten - vom Bundesfinanzhof in den Anwendungsbereich von § 1 Abs. 1 AStG einbezogenen - Bedingungen eine zweifelsfrei geklärte Rechtslage ohne hinreichende sachliche Begründung bejaht und damit den ihm zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. März 2021 - 2 BvR 1161/19 -, Rn. 56).

    Denn weder die Nichtbesicherung der Darlehensforderung noch ein späterer Forderungsverzicht gegen Besserungsschein führen ohne Weiteres zu einer Übertragung von Gewinnen, also zu einem unversteuerten "Hinaustransferieren" von Gewinnen (vgl. EuGH…, Urteil vom 31. Mai 2018, Hornbach-Baumarkt, C-382/16, EU:C:2018:366, Rn. 47), das geeignet sein könnte, eine ausgewogene Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. März 2021 - 2 BvR 1161/19 -, Rn. 60).

    Dass mit der grundsätzlichen Anerkennung von zur Wahrung einer ausgewogenen Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten geeigneten Regelungen durch den Gerichtshof der Europäischen Union auch die Frage einer legitimen Beschränkung der Niederlassungsfreiheit im Hinblick auf den zwischen der Beschwerdeführerin und der A S.R.L. vereinbarten - vom Bundesfinanzhof in den Anwendungsbereich von § 1 Abs. 1 AStG einbezogenen - Sicherungsverzicht geklärt wäre, ergibt sich hieraus nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. März 2021 - 2 BvR 1161/19 -, Rn. 61).

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20
    Allerdings stellt nicht jede Verletzung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht zugleich einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 29, 198 ; 82, 159 ; 126, 286 ; 135, 155 ; 147, 364 ).

    Das Bundesverfassungsgericht überprüft nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (Willkürmaßstab; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 135, 155 ; 147, 364 ).

    Das Bundesverfassungsgericht wacht allein über die Einhaltung der Grenzen dieses Spielraums (vgl. BVerfGE 126, 286 m.w.N.; 135, 155 ; 147, 364 ).

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen …

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20
    Das Bundesverfassungsgericht überprüft nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (Willkürmaßstab; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 135, 155 ; 147, 364 ).

    Etwaige einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss es auswerten und seine Entscheidung hieran orientieren (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 128, 157 ).

    Auf dieser Grundlage muss das Fachgericht unter Anwendung und Auslegung des materiellen Unionsrechts (vgl. BVerfGE 75, 223 ; 128, 157 ; 129, 78 ) die vertretbare Überzeugung bilden, dass die Rechtslage entweder von vornherein eindeutig ("acte clair") oder durch Rechtsprechung in einer Weise geklärt ist, die keinen vernünftigen Zweifel offenlässt ("acte éclairé"; vgl. BVerfGE 129, 78 ).

  • EuGH, 21.01.2010 - C-311/08

    SGI - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - …

  • BFH, 14.08.2019 - I R 34/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.08.2019 I R 14/18 - …

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

  • EuGH, 29.03.2007 - C-347/04

    DIE DEUTSCHE REGELUNG ÜBER DIE ABZUGSFÄHIGKEIT VON VERLUSTEN AUS ABSCHREIBUNGEN …

  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 1103/02

    Grundrechtsfähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Subsidiarität der …

  • EuGH, 12.12.2002 - C-324/00

    Lankhorst-Hohorst - "Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - …

  • EuGH, 18.07.2007 - C-231/05

    Oy AA - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuerrecht - Abzugsfähigkeit von …

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • EuGH, 21.02.2013 - C-123/11

    A - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV - Steuerrecht - Fusion einer in einem …

  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Konkretisierung durch EG-Normen

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

  • BFH, 10.10.2023 - IX K 1/21

    Statthaftigkeit einer Nichtigkeitsklage bei Verletzung der Vorlagepflicht

  • BVerfG, 27.04.2021 - 1 BvR 2731/19

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der auf eine Verletzung von Art 101 Abs 1 S …

  • BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 304/01

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Verwertung heimlicher Tonbandaufnahmen …

  • BVerfG, 13.10.2004 - 1 BvR 2303/00

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Löschung der Eintragung einer …

  • BVerfG, 22.01.1992 - 2 BvR 40/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Nichtigkeitsklage als Teil der …

  • EuGH, 21.12.2016 - C-593/14

    Masco Denmark und Damixa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit …

  • BVerfG, 18.05.1965 - 2 BvR 40/60

    Überbesetzung

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 2677/11

    Nichtannahmebeschluss: Abfärberegelung des § 15 Abs 3 Nr 1 EStG - …

  • BVerfG, 26.02.1987 - 1 BvR 1441/86
  • BVerfG, 24.11.1988 - 2 BvR 1694/87
  • BFH, 17.12.2014 - I R 23/13

    Sperrwirkung von Art. 9 Abs. 1 DBA-USA 1989 gegenüber Einkünftekorrektur nach § 1 …

  • BFH, 24.06.2015 - I R 29/14

    Sperrwirkung von Art. IV DBA-Großbritannien 1964 gegenüber Einkünftekorrektur …

  • FG Hessen, 29.08.2018 - 2 K 1744/16

    Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibung auf …

  • BVerfG, 23.07.2024 - 2 BvR 557/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Aufhebung eines Schiedsspruches sowie …

    Es fehlt bereits an einer hinreichend nachvollziehbaren Darstellung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäbe dazu, unter welchen Voraussetzungen eine Verletzung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV eine Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts auf den gesetzlichen Richter darstellt (vgl. dazu nur BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 2023 - 2 BvR 1079/20 -, Rn. 66 ff.).
  • BFH, 23.06.2026 - VIII R 38/23

    Maßgeblichkeit der Festsetzungsverjährung für die Erteilung eines …

    Einer Vorlage an den EuGH nach Art. 267 Abs. 3 AEUV bedarf es auf dieser Grundlage nicht (EuGH-Urteile CILFIT vom 06.10.1982 - C-283/81, ECLI:EU:C:1982:335; Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi vom 06.10.2021 - C-561/19, ECLI:EU:C:2021:799; vgl. auch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 04.03.2021 - 2 BvR 1161/19, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2021, 504; vom 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20, HFR 2024, 357).
  • BVerfG, 27.05.2025 - 2 BvR 172/24

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtanerkennung von …

    Hinsichtlich der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist zwar die Beschwerdeführerin zu 1. nicht selbst betroffen, weil sie als Personengesellschaft als solche nicht einkommen- beziehungsweise körperschaftsteuerpflichtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 2023 - 2 BvR 1079/20 -, Rn. 54 m.w.N.).
  • BFH, 25.02.2025 - VIII R 32/21

    Verzinsung von Kapitalertragsteuerbeträgen, die nach § 50d Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § …

    Einer Vorlage an den EuGH nach Art. 267 Abs. 3 AEUV bedarf es daher nicht (EuGH-Urteile CILFIT vom 06.10.1982 - C-283/81, EU:C:1982:335, Slg. 1982, 3415; Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi vom 06.10.2021 - C-561/19, EU:C:2021:799; vgl. auch BVerfG-Beschlüsse vom 04.03.2021 - 2 BvR 1161/19, HFR 2021, 504; vom 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20, HFR 2024, 357).
  • BAG, 21.03.2024 - 6 AZR 45/23

    Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht

    Eine solche Verletzung ist deshalb (unmittelbar) mit der Verfassungsbeschwerde gegen die letztinstanzliche Entscheidung geltend zu machen (…BFH 10. Oktober 2023 - IX K 1/21 - Rn. 17, BFHE 281, 503; vgl. auch BVerfG 8. November 2023 - 2 BvR 1079/20 - Rn. 63;… BGH Dienstgericht des Bundes 16. November 2023 - RiSt 1/21 - Rn. 13).
  • VerfG Brandenburg, 21.02.2025 - VfGBbg 12/23
    Rn. 32 Im Rahmen einer Rüge der Verletzung von Art. 52 Abs. 1 Satz 2 LV erstreckt sich diese Obliegenheit des Beschwerdeführers regelmäßig darauf, durch entsprechende Anträge oder Anregungen an das Fachgericht eine Entscheidung durch den gesetzlichen Richter zu erreichen (zum Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 2023 - 2 BvR 1079/20 -, Rn. 61, https://www.bundesverfassungsgericht.de).

    Zumindest muss er die entscheidungserheblichen und klärungsbedürftigen unionsrechtlichen Fragen so ausdrücklich thematisieren, dass eine Vorlage naheliegt (BVerfG, Beschlüsse vom 8. November 2023 - 2 BvR 1079/20 -, Rn. 61, 62 m. w. N., …und vom 9. September 2011 - 1 BvR 1916/09 -, Rn. 65, https://www.bundesverfassungsgericht.de;… Niesler, in: BeckOK BVerfGG, 17. Edition, Stand: 1. Juni 2024, § 90 Rn. 132).

    Rn. 33 Die Beachtung der vorstehenden Anforderungen muss der Beschwerdeführer, wenn sie nicht offensichtlich gewahrt sind, in seiner Verfassungsbeschwerde substantiiert darlegen gem. § 20 Abs. 1 Satz 2, § 46 VerfGGBbg (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 2023 - 2 BvR 1079/20 -, Rn. 60 m. w. N.,https://www.bundesverfassungsgericht.de;… zu den Begründungsanforderungen bezüglich die Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität vgl. auch die Beschlüsse vom 20. Mai 2021 - VfGBbg 61/19 -, Rn. 20 m. w. N., vom 13. September 2019 - VfGBbg 68/18 -, und vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 41/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • BVerfG, 03.03.2025 - 1 BvR 1491/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Festlegung des generellen …

    Rn. 37 (a) Die Beachtung der aus dem Grundsatz der Subsidiarität folgenden Anforderungen muss die Beschwerdeführerin, wenn sie nicht offensichtlich gewahrt sind, in der Verfassungsbeschwerde gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG substantiiert darlegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 2023 - 2 BvR 1079/20 -, Rn. 60).
  • BFH, 10.04.2024 - I R 67/23

    Einkünftekorrektur bei Kapitalüberlassungen zwischen verbundenen Unternehmen

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das Senatsurteil aufgehoben und die Sache an den Bundesfinanzhof (BFH) zurückverwiesen (BVerfG-Beschluss vom 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20, Internationales Steuerrecht 2024, 139).
  • BFH, 24.04.2024 - I R 11/23

    Zur Behandlung von Währungskursverlusten bei Gesellschafterdarlehen - Teilweise …

    Entsprechend wird nach derzeitigem Verfahrensstand von einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) nach Art. 267 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union i.d.F. des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft --AEUV-- (ABlEU 2008, Nr. C 115, 47) abgesehen (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 04.03.2021 - 2 BvR 1161/19, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2021, 504; vom 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20, HFR 2024, 357).
  • BFH, 24.04.2024 - I R 41/20

    Zur Behandlung von Währungskursverlusten bei darlehensähnlichen …

    Einer Vorlage an den EuGH nach Art. 267 Abs. 3 AEUV bedarf es daher nicht (EuGH-Urteile CILFIT vom 06.10.1982 - Rs. 283/81, EU:C:1982:335, Slg. 1982, 3415; Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi vom 06.10.2021 - C-561/19, EU:C:2021:799; vgl. auch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 04.03.2021 - 2 BvR 1161/19, HFR 2021, 504; vom 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20, HFR 2024, 357).
  • VerfGH Thüringen, 07.08.2024 - VerfGH 24/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betr Rückzahlung von Beiträgen zu …

  • BFH, 21.05.2025 - I R 5/22

    Anwendungsbereich der Ausnahmen vom Progressionsvorbehalt

  • BGH, 28.05.2024 - NotZ 1/23

    Ablehnungsgesuch gegen einen Richter am BGH wegen Vortragstätigkeit für das …

  • BFH, 26.02.2025 - I R 33/21

    Zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung der Gewinnanteile eines in den USA …

  • VG Karlsruhe, 17.07.2025 - A 18 K 4138/25

    Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat; rein private oder kriminelle …

  • VG Karlsruhe, 14.11.2025 - A 18 K 4125/25

    Georgien; Herkunftsstaat; Anwendungsvorrang; Unionsrecht; Verfolgungsfreiheit; …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2023 - L 16 KR 786/20

    Festlegung des nationalen Rechts der sozialen Sicherheit hinsichtlich der …

  • VG Düsseldorf, 09.09.2025 - 30 L 2588/25
  • VG Karlsruhe, 14.11.2025 - A 18 K 4074/25
  • VG Karlsruhe, 14.11.2025 - A 18 K 474/25

    Georgien; Herkunftsstaat; Anwendungsvorrang; Unionsrecht; Verfolgungsfreiheit; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2025 - 21 A 2002/23

    Aufnahme bestimmter Geräte in die Positivliste i.R.d. Investitionsprogramms und …

  • VG Düsseldorf, 30.07.2025 - 30 K 3228/25
  • VG Düsseldorf, 22.05.2026 - 30 L 322/26
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