Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2021 - 4 StR 280/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,10483
BGH, 12.01.2021 - 4 StR 280/20 (https://dejure.org/2021,10483)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2021 - 4 StR 280/20 (https://dejure.org/2021,10483)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2021 - 4 StR 280/20 (https://dejure.org/2021,10483)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,10483) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 7 Abs. 2 Satz 1 JGG
    BGHR; Maßregeln der Besserung und Sicherung im Jugendstrafrecht (vorbehaltene Sicherungsverwahrung: formelle und materielle Voraussetzungen; Unerheblichkeit der gleichzeitigen Ahndung von Katalog- und Nichtkatalogtaten; Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 2 S 1 JGG

  • IWW

    §§ 249, ... 250 Abs. 2 Nr. 1, 3 Buchst. a StGB, §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5 StGB, § 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 Satz 2 Nr. 1, Abs. 8 Nr. 2 Buchst. a StGB, 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 242 StGB, § 105 Abs. 2, § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG, § 73 Abs. 1 StGB, § 73c Satz 1 StGB, § 33 Satz 2 BtMG, § 74 Abs. 2 StGB, § 7 Abs. 2 Satz 1 JGG, § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a) JGG, § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JGG, § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JGG, § 251 StGB, § 252 StGB, § 255 StGB, § 31 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 JGG, § 7 Abs. 2 JGG, § 31 JGG, § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB, § 66a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 106 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 JGG, § 105 Abs. 1 JGG, § 106 Abs. 3 Satz 2 JGG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 JGG, § 66b StGB, § 66b Satz 1 Nr. 2 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 106 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 JGG, § 66a Abs. 3 Satz 2 StGB, § 1 ThUG, § 67d Abs. 2 StGB, § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB, § 63 StGB, § 226 StGB, § 7 Abs. 3 Satz 1 JGG

  • Wolters Kluwer

    Revision des Amgeklagten gegen die Verurteilung wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit Diebstahl sowie wegen besonders schweren Raubes; Formelle und materielle Voraussetzungen einer vorbehaltenen ...

  • rewis.io

    Jugendstrafrecht: Formelle und materielle Voraussetzungen einer vorbehaltenen Sicherungsverwahrung

  • bghst-wolterskluwer

    JGG § 7 Abs. 2 Satz 1
    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung nach § 7 Abs. 2 JGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 7 Abs. 2 S. 1
    Zu den formellen und materiellen Voraussetzungen einer vorbehaltenen Sicherungsverwahrung nach §

  • rechtsportal.de

    JGG § 7 Abs. 2 S. 1
    Revision des Amgeklagten gegen die Verurteilung wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit Diebstahl sowie wegen besonders schweren Raubes; Formelle und materielle Voraussetzungen einer vorbehaltenen ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafrecht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 65, 221
  • NJW 2021, 1687
  • NStZ 2021, 677
  • StV 2022, 36
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 09.03.2010 - 1 StR 554/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden (Jugendliche; Altfälle;

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 280/20
    Diese liegt über der Gefährlichkeit im Sinne von § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 106 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 JGG und der Erwartung erheblicher Straftaten gemäß § 66a Abs. 3 Satz 2 StGB (vgl. BTDrucks. 15/2887, S. 13 (zu § 66b StGB); BGH, Urteil vom 9. März 2010 - 1 StR 554/09, NStZ 2010, 381; Rössner, JGG, 2. Aufl., § 7 Rn. 18; MüKo-StGB/Drenkhahn/Morgenstern, 4. Aufl., § 66b Rn. 51; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 66b Rn. 18 mwN) und kann nur angenommen werden, wenn ein "hohes Maß an Gewissheit' (Prognosesicherheit) über die Gefahr besteht, dass der Täter neue Katalogtaten begehen werde (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2009 - 5 StR 21/09, BGHR StGB § 66b Abs. 1 S. 2 Voraussetzungen 2; siehe dazu auch BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 2 BvR 2302/11, 2 BvR 1279/12, NJW 2013, 3151 Rn. 75, 78 ff. (zu § 1 ThUG)).

    bb) Dabei sind an Inhalt und Qualität der Prognose höchste Anforderungen zu stellen (BTDrucks. 16/6562 S. 9; BGH, Urteil vom 9. März 2010 - 1 StR 554/09, NJW 2010, 1539 Rn. 31).

    Zudem muss die spezifische Gefährlichkeit im Hinblick auf die Begehung von Anlasstaten in der Persönlichkeit des Täters angelegt sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2010 - 1 StR 554/09, NJW 2010, 1539, zu § 7 Abs. 2 JGG aF).

  • BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 749/08

    Freiheit der Person (Unterbringungsbefehl; nachträgliche Sicherungsverwahrung bei

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 280/20
    Dadurch ist gewährleistet, dass im Jugendstrafrecht der Vorbehalt der Anordnung der Sicherungsverwahrung als ultima ratio nur in ganz besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2008 ? 2 BvR 749/08, NJW 2009, 980 Rn. 38 ff. (zu § 66b StGB aF); Rössner, JGG, 2. Aufl., § 7 Rn. 18).

    Dass lediglich überwiegende Umstände auf eine entsprechende künftige Delinquenz des Verurteilten hindeuten, reicht dafür nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2008 ? 2 BvR 749/08, NJW 2009, 980 Rn. 41 (zu § 66b StGB aF)).

    Die positiv zu treffende Prognoseentscheidung muss auf einer Gesamtwürdigung der Person des Betroffenen, seiner Taten und seiner Entwicklung bis zum Zeitpunkt der Entscheidung getroffen werden und die vorhandenen Prognosemöglichkeiten ausschöpfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 749/08, NJW 2009, 980 Rn. 41 mwN (zu § 66b StGB aF)).

  • BGH, 25.03.2009 - 5 StR 21/09

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (positive Feststellung

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 280/20
    Diese liegt über der Gefährlichkeit im Sinne von § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 106 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 JGG und der Erwartung erheblicher Straftaten gemäß § 66a Abs. 3 Satz 2 StGB (vgl. BTDrucks. 15/2887, S. 13 (zu § 66b StGB); BGH, Urteil vom 9. März 2010 - 1 StR 554/09, NStZ 2010, 381; Rössner, JGG, 2. Aufl., § 7 Rn. 18; MüKo-StGB/Drenkhahn/Morgenstern, 4. Aufl., § 66b Rn. 51; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 66b Rn. 18 mwN) und kann nur angenommen werden, wenn ein "hohes Maß an Gewissheit' (Prognosesicherheit) über die Gefahr besteht, dass der Täter neue Katalogtaten begehen werde (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2009 - 5 StR 21/09, BGHR StGB § 66b Abs. 1 S. 2 Voraussetzungen 2; siehe dazu auch BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 2 BvR 2302/11, 2 BvR 1279/12, NJW 2013, 3151 Rn. 75, 78 ff. (zu § 1 ThUG)).

    Die Beurteilung hat sich dabei - nicht anders als bei anderen qualifizierten Gefährlichkeitsprognosen auch - darauf zu erstrecken, ob und welche Katalogtaten von dem Untergebrachten drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit und Rückfallfrequenz) und welche Schäden den bedrohten Rechtsgütern drohen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2019 - 2 BvR 2256/17, NStZ-RR 2019, 272, 273 (zu § 67d Abs. 2 StGB); BGH, Beschluss vom 25. März 2009 - 5 StR 21/09, BGHR StGB § 66b Abs. 1 S. 2 Voraussetzungen 2 (zu § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB aF); BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 Rn. 27; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 43/19, NStZ-RR 2019, 373 mwN (jeweils zu § 63 StGB)).

  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 280/20
    bb) Die zur Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB und § 66a Abs. 1 Nr. 1 StGB in Verbindung mit § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal "schon einmal zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt' entwickelte Rechtsprechung, wonach eine sowohl für Katalog- als auch für Nichtkatalogtaten verhängte einheitliche Jugendstrafe dieses Merkmal nur dann erfüllt, wenn zu erkennen ist, dass entweder schon allein für die Katalogtat als Einzeltat eine Jugendstrafe von drei Jahren oder eine solche jedenfalls nur für Katalogtaten verhängt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 1 StR 470/19, NStZ-RR 2020, 74; Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05, BGHSt 50, 284, 293 f.; siehe dazu auch BGH, Urteil vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18 Rn. 22 (in NStZ 2020, 84 nicht abgedruckt)), ist auf § 7 Abs. 2 Satz 1 JGG nicht übertragbar, weil sich die tatbestandlichen Voraussetzungen in beiden Vorschriften soweit unterscheiden, dass keine vergleichbare Regelungslage besteht.

    Wurden Katalog- und Nichtkatalogtaten mit einer einheitlichen Jugendstrafe von mindestens drei Jahren geahndet, bedarf es - in Übertragung dieser Grundsätze - der zusätzlichen Feststellung, dass schon allein für eine Katalogtat als Einzeltat eine Jugendstrafe von drei Jahren verhängt worden wäre (grundlegend BGH, Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05, BGHSt 50, 284, 293 f.).

  • BVerfG, 03.07.2019 - 2 BvR 2256/17

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Erfordernis

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 280/20
    Die Beurteilung hat sich dabei - nicht anders als bei anderen qualifizierten Gefährlichkeitsprognosen auch - darauf zu erstrecken, ob und welche Katalogtaten von dem Untergebrachten drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit und Rückfallfrequenz) und welche Schäden den bedrohten Rechtsgütern drohen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2019 - 2 BvR 2256/17, NStZ-RR 2019, 272, 273 (zu § 67d Abs. 2 StGB); BGH, Beschluss vom 25. März 2009 - 5 StR 21/09, BGHR StGB § 66b Abs. 1 S. 2 Voraussetzungen 2 (zu § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB aF); BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 Rn. 27; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 43/19, NStZ-RR 2019, 373 mwN (jeweils zu § 63 StGB)).
  • BGH, 04.12.2019 - 1 StR 470/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten: erforderliche

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 280/20
    bb) Die zur Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB und § 66a Abs. 1 Nr. 1 StGB in Verbindung mit § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal "schon einmal zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt' entwickelte Rechtsprechung, wonach eine sowohl für Katalog- als auch für Nichtkatalogtaten verhängte einheitliche Jugendstrafe dieses Merkmal nur dann erfüllt, wenn zu erkennen ist, dass entweder schon allein für die Katalogtat als Einzeltat eine Jugendstrafe von drei Jahren oder eine solche jedenfalls nur für Katalogtaten verhängt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 1 StR 470/19, NStZ-RR 2020, 74; Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05, BGHSt 50, 284, 293 f.; siehe dazu auch BGH, Urteil vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18 Rn. 22 (in NStZ 2020, 84 nicht abgedruckt)), ist auf § 7 Abs. 2 Satz 1 JGG nicht übertragbar, weil sich die tatbestandlichen Voraussetzungen in beiden Vorschriften soweit unterscheiden, dass keine vergleichbare Regelungslage besteht.
  • BGH, 03.11.2015 - 4 StR 309/15

    Vorbehaltene Anordnung der Sicherungsverwahrung im Fall der Verhängung einer

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 280/20
    Auch eine Gesamtstrafe oder eine einheitliche Jugendstrafe in entsprechender Höhe genügen diesen formellen Voraussetzungen, sofern ihnen nur Katalogtaten zugrunde liegen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2015 - 4 StR 309/15; Urteil vom 13. November 2002 - 2 StR 261/02, BGHSt 48, 100, 103 ff.).
  • BGH, 18.07.2019 - 4 StR 43/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose; reine

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 280/20
    Die Beurteilung hat sich dabei - nicht anders als bei anderen qualifizierten Gefährlichkeitsprognosen auch - darauf zu erstrecken, ob und welche Katalogtaten von dem Untergebrachten drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit und Rückfallfrequenz) und welche Schäden den bedrohten Rechtsgütern drohen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2019 - 2 BvR 2256/17, NStZ-RR 2019, 272, 273 (zu § 67d Abs. 2 StGB); BGH, Beschluss vom 25. März 2009 - 5 StR 21/09, BGHR StGB § 66b Abs. 1 S. 2 Voraussetzungen 2 (zu § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB aF); BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 Rn. 27; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 43/19, NStZ-RR 2019, 373 mwN (jeweils zu § 63 StGB)).
  • BGH, 02.06.2004 - 2 StR 123/04

    Mord; Sicherungsverwahrung; Vorverurteilung zu einer Freiheitsstrafe von

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 280/20
    Bei einer Vorverurteilung zu einer aus Einzelstrafen für Katalog- und Nichtkatalogtaten gebildeten Gesamtstrafe sind diese Voraussetzungen dann erfüllt, wenn wenigstens eine Katalogtat mit einer Einzelstrafe von mindestens drei Jahren geahndet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2004 - 2 StR 123/04, StV 2004, 481) oder eine fiktive Gesamtstrafenbildung ergibt, dass allein aus den jeweils mit Einzelstrafen unter drei Jahren geahndeten Katalogtaten eine Gesamtstrafe von mindestens drei Jahren gebildet worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 1 StR 238/06, StV 2007, 574 m. Anm. Kinzig; Harrendorf in SSW-StGB, 5. Aufl., § 66 Rn. 42).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 280/20
    Die Beurteilung hat sich dabei - nicht anders als bei anderen qualifizierten Gefährlichkeitsprognosen auch - darauf zu erstrecken, ob und welche Katalogtaten von dem Untergebrachten drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit und Rückfallfrequenz) und welche Schäden den bedrohten Rechtsgütern drohen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2019 - 2 BvR 2256/17, NStZ-RR 2019, 272, 273 (zu § 67d Abs. 2 StGB); BGH, Beschluss vom 25. März 2009 - 5 StR 21/09, BGHR StGB § 66b Abs. 1 S. 2 Voraussetzungen 2 (zu § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB aF); BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 Rn. 27; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 43/19, NStZ-RR 2019, 373 mwN (jeweils zu § 63 StGB)).
  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 478/18

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den erneut gestellten Antrag auf

  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 37/15

    Verhältnis von Wertersatzverfall und Einziehung bei Identität von Tatobjekt und

  • BGH, 13.11.2002 - 2 StR 261/02

    Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter bestätigt

  • BGH, 19.07.2006 - 1 StR 238/06

    Formelle Voraussetzungen der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine

  • BGH, 20.07.2023 - 4 StR 32/23

    Beweiswürdigung zur Einvernehmlichkeit der sexuellen Handlungen hinsichtlich

    Der Begriff der "hohen Wahrscheinlichkeit" setzt voraus, dass ein "hohes Maß an Gewissheit" (Prognosesicherheit) über die Gefahr besteht, dass der Täter neue Katalogtaten begehen werde (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 280/20, BGHSt 65, 221, 230 f.).

    Der Begriff der "hohen Wahrscheinlichkeit" setzt voraus, dass ein "hohes Maß an Gewissheit" (Prognosesicherheit) über die Gefahr besteht, dass der Täter neue Katalogtaten begehen werde (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 280/20, BGHSt 65, 221, 230 f.).

    Der Begriff der "hohen Wahrscheinlichkeit" setzt voraus, dass ein "hohes Maß an Gewissheit" (Prognosesicherheit) über die Gefahr besteht, dass der Täter neue Katalogtaten begehen werde (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 280/20, BGHSt 65, 221, 230 f.).

  • BGH, 19.05.2021 - 4 StR 304/20

    Strafverurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern:

    Dem ist dadurch Rechnung zu tragen, dass das Tatgericht seine Würdigung eingehend begründet und alle Aspekte des Falles ausschöpft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. August 2018 - 2 BvR 1258/18, Rn. 27 [zu Haftfortdauerentscheidungen]; Beschluss vom 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16 Rn. 41; Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12, NStZ-RR 2013, 72, 73 [jeweils zu Entscheidungen nach § 67d Abs. 2 StGB bei langandauernden Unterbringungen]; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 280/20 Rn. 29 [zu den Prognoseanforderungen]; siehe dazu auch Mehde in Maunz/Dürig/Herzog, GG, 93. EL, Oktober 2020, Art. 104 Rn. 147 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht