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   EuG, 27.10.1994 - T-32/93   

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EuG, 27.10.1994 - T-32/93 (https://dejure.org/1994,2550)
EuG, Entscheidung vom 27.10.1994 - T-32/93 (https://dejure.org/1994,2550)
EuG, Entscheidung vom 27. Oktober 1994 - T-32/93 (https://dejure.org/1994,2550)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Ladbroke Racing Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 90 EWG-Vertrag - Untätigkeitsklage - Unzulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 86; ; EWG-Vertrag Art. 90 Abs. 3; ; EWG-Vertrag Art. 175 Abs. 3; ; Verordnung Nr. 17 Art. 3; ; Verordnung Nr. 99/63 Art. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (33)

  • EuGH, 12.02.1992 - C-48/90

    Niederlande und PTT Nederland / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.10.1994 - T-32/93
    28 In diesem Zusammenhang führt sie aus, daß Artikel 90 Absatz 3 des Vertrages Teil der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln sei, wie sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 12. Februar 1992 in den Rechtssachen C-48/90 und C-66/90 (Niederlande u. a./Kommission, Slg. 1992, I-565, Randnr. 22) ergebe, wonach diese Vorschrift im Rahmen des gesamten Artikels 90 und der Aufgabe, die der Kommission durch die Artikel 85 bis 93 des Vertrages übertragen worden sei, gesehen werden müsse.

    Artikel 90 Absatz 3 gebe, wie aus dem übrigen Wortlaut dieses Artikels hervorgehe, der Kommission die Befugnis, wie auf dem Gebiet des Wettbewerbs, zwingende Maßnahmen zu ergreifen (vgl. Urteil Niederlande u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 25), während Artikel 169 ihr nur die Befugnis verleihe, mit Gründen versehene Stellungnahmen abzugeben und Klagen gegen die Mitgliedstaaten zu erheben (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 1. März 1966 in der Rechtssache 48/65, Lütticke u. a./Kommission, Slg. 1966, 28, 39).

    Daher ist zu prüfen, welche Verpflichtungen die Kommission nach Artikel 90 des Vertrages, so wie er vom Gerichtshof ausgelegt worden ist (vgl. Urteil Niederlande u. a./Kommission, a. a. O.), und insbesondere nach Absatz 3 dieses Artikels hat.

    37 Wie aus Absatz 3 des Artikels 90 und dem Aufbau der gesamten Bestimmungen dieses Artikels hervorgeht, bringt die Überwachungsbefugnis, über die die Kommission gegenüber den Mitgliedstaaten verfügt, die für einen Verstoß gegen die Vorschriften des Vertrages, insbesondere die Wettbewerbsregeln, verantwortlich sind (vgl. Urteil Niederlande u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 32), zwangsläufig die Zuerkennung eines weiten Ermessens für die Kommission mit sich.

  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.10.1994 - T-32/93
    Der Umstand, daß der Kommission aufgrund von Artikel 90 des Vertrages eine solche Entscheidungsbefugnis zustehe, habe zur Folge, daß sie einer gerichtlichen Kontrolle unterliege, wenn sie untätig bleibe, da sie gemäß Artikel 173 des Vertrages einer solchen Kontrolle unterworfen sei, wenn sie eine Entscheidung erlasse, die den Punkten einer bei ihr eingereichten Beschwerde nicht vollständig entspreche (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84, Cofaz/Kommission, Slg. 1986, 391) oder mit der sie es ablehne, tätig zu werden (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, FEDIOL/Kommission, Slg. 1983, 2913, und vom 17. November 1987 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487).

    Sie weist darauf hin, daß sie jedenfalls gemäß Artikel 173 des Vertrages zur Klageerhebung berechtigt wäre, wenn die Kommission angesichts einer durch das Verhalten der betreffenden Regierung herbeigeführten wesentlichen Beeinträchtigung ihrer Wettbewerbssituation eine unangemessene oder fehlerhafte Entscheidung erlassen würde (vgl. Urteil Cofaz/Kommission, a. a. O.) oder wenn die Kommission sie über ihre Entscheidung, nicht tätig zu werden, unterrichten würde (vgl. Urteile FEDIOL/Kommission und BAT und Reynolds/Kommission, a. a. O.).

  • EuGH, 04.10.1983 - 191/82

    FEDIOL / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.10.1994 - T-32/93
    Der Umstand, daß der Kommission aufgrund von Artikel 90 des Vertrages eine solche Entscheidungsbefugnis zustehe, habe zur Folge, daß sie einer gerichtlichen Kontrolle unterliege, wenn sie untätig bleibe, da sie gemäß Artikel 173 des Vertrages einer solchen Kontrolle unterworfen sei, wenn sie eine Entscheidung erlasse, die den Punkten einer bei ihr eingereichten Beschwerde nicht vollständig entspreche (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84, Cofaz/Kommission, Slg. 1986, 391) oder mit der sie es ablehne, tätig zu werden (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, FEDIOL/Kommission, Slg. 1983, 2913, und vom 17. November 1987 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487).

    Sie weist darauf hin, daß sie jedenfalls gemäß Artikel 173 des Vertrages zur Klageerhebung berechtigt wäre, wenn die Kommission angesichts einer durch das Verhalten der betreffenden Regierung herbeigeführten wesentlichen Beeinträchtigung ihrer Wettbewerbssituation eine unangemessene oder fehlerhafte Entscheidung erlassen würde (vgl. Urteil Cofaz/Kommission, a. a. O.) oder wenn die Kommission sie über ihre Entscheidung, nicht tätig zu werden, unterrichten würde (vgl. Urteile FEDIOL/Kommission und BAT und Reynolds/Kommission, a. a. O.).

  • EuGH, 03.05.1993 - C-424/92

    Ladbroke Racing / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.10.1994 - T-32/93
    Diese Untätigkeitsklagen sind unter den Nummern C-424/92 und T-110/92 in das Register eingetragen worden.

    12 Mit Beschluß vom 3. Mai 1993 hat der Gerichtshof die Rechtssache C-424/92 mit der Begründung an das Gericht verwiesen, daß die Klage in dessen Zuständigkeit falle.

  • EuG - T-110/92 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Ladbroke Racing / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.10.1994 - T-32/93
    Diese Untätigkeitsklagen sind unter den Nummern C-424/92 und T-110/92 in das Register eingetragen worden.

    Im Anschluß an diese Verweisung und die Eintragung der Rechtssache in das Register der Kanzlei des Gerichts unter der Nummer T-32/93 hat Ladbroke mit Schriftsatz, der am 14. Mai 1993 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, erklärt, daß sie ihre Klage in der Rechtssache T-110/92 zurücknehme; diese Klage ist durch Beschluß des Präsidenten vom 1. Juli 1993 im Register des Gerichts gestrichen worden.

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuG, 27.10.1994 - T-32/93
    In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, daß Dritte, die naturgemäß nicht die Eigenschaft eines Adressaten einer Entscheidung haben, nur dann als durch diese Entscheidung individuell betroffen angesehen werden können, wenn diese sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten dieser Entscheidung (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 231/82, Spijker/Kommission, Slg. 1983, 2559, und vom 2. Februar 1988 in den Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85, Van der Kooy/Kommission, Slg. 1988, 219).
  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus EuG, 27.10.1994 - T-32/93
    Dieses Ermessen ist namentlich in bezug auf die Einhaltung der Wettbewerbsregeln durch die Mitgliedstaaten um so weiter, als die Kommission nach Artikels 90 Absatz 2 aufgefordert ist, bei der Ausübung dieses Ermessens den mit der besonderen Aufgabe der betreffenden Unternehmen verbundenen Erfordernissen Rechnung zu tragen, und als die Behörden der Mitgliedstaaten ihrerseits in bestimmten Fällen über ein ebenso weites Ermessen bei der Regelung bestimmter Sachgebiete, wie des Glücksspielmarktes, auf dem die Klägerin tätig ist, verfügen können, um die Erfordernisse zu bestimmen, die sich aus dem Schutz der Spieler und der Sozialordnung in Anbetracht der soziokulturellen Besonderheiten jedes Mitgliedstaats ergeben, wie der Gerichtshof kürzlich in seinem Urteil vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92 (Schindler, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 61) anerkannt hat.
  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.10.1994 - T-32/93
    In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, daß Dritte, die naturgemäß nicht die Eigenschaft eines Adressaten einer Entscheidung haben, nur dann als durch diese Entscheidung individuell betroffen angesehen werden können, wenn diese sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten dieser Entscheidung (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 231/82, Spijker/Kommission, Slg. 1983, 2559, und vom 2. Februar 1988 in den Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85, Van der Kooy/Kommission, Slg. 1988, 219).
  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.10.1994 - T-32/93
    Der Umstand, daß der Kommission aufgrund von Artikel 90 des Vertrages eine solche Entscheidungsbefugnis zustehe, habe zur Folge, daß sie einer gerichtlichen Kontrolle unterliege, wenn sie untätig bleibe, da sie gemäß Artikel 173 des Vertrages einer solchen Kontrolle unterworfen sei, wenn sie eine Entscheidung erlasse, die den Punkten einer bei ihr eingereichten Beschwerde nicht vollständig entspreche (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84, Cofaz/Kommission, Slg. 1986, 391) oder mit der sie es ablehne, tätig zu werden (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, FEDIOL/Kommission, Slg. 1983, 2913, und vom 17. November 1987 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487).
  • EuG, 18.09.1992 - T-24/90

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 27.10.1994 - T-32/93
    30 Schließlich weist die Klägerin darauf hin, daß der Umstand, daß Artikel 90 des Vertrages vor den nationalen Gerichten geltend gemacht werden könne, nicht bedeute, daß die Kommission nicht gehalten sei, eine auf diese Vorschrift gestützte Beschwerde zu bearbeiten, da die für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln ebenfalls unmittelbare Wirkung hätten, ohne daß dadurch die Verpflichtung der Kommission ausgeschlossen werde, die Beschwerden, mit denen ein Verstoß gegen diese Regeln geltend gemacht werde, zu bearbeiten, wenn sie von Personen mit einem berechtigten Interesse erhoben würden (vgl. Urteil des Gerichts vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-24/90, Automec/Kommission, Slg. 1992, II-2223).
  • EuGH, 06.07.1982 - 188/80

    Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich / Kommission

  • EuGH, 19.03.1991 - 202/88

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 26.04.1988 - 97/86

    Asteris / Kommission

  • EuG, 24.03.1994 - T-3/93

    Société anonyme à participation ouvrière Compagnie nationale Air France gegen

  • EuGH, 10.12.1969 - 10/68

    Eridania Zuccherifici u.a. / Kommission

  • EuGH, 01.03.1966 - 48/65

    Lütticke / Kommission EWG

  • EuGH, 14.07.1983 - 231/82

    Spijker / Kommission

  • EuGH, 12.02.1992 - C-66/90

    Klage eines EU-Mitgliedstaates auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der

  • EuG, 28.10.1993 - T-83/92

    Zunis Holding SA, Finan Srl und Massinvest SA gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 10.06.1982 - 246/81

    Lord Bethell / Kommission

  • EuGH, 28.03.1979 - 90/78

    Granaria / Rat und Kommission

  • EuGH, 08.07.1987 - 279/86

    Sermes / Kommission

  • EuGH, 30.03.1990 - C-371/89

    Emrich / Kommission

  • EuGH, 15.01.1974 - 134/73

    Holtz & Willemsen GmbH / Rat

  • EuGH, 08.07.1987 - 301/86

    Frimodt Pedersen / Kommission

  • EuGH, 11.07.1979 - 60/79

    Producteurs de vins de table und vins de pays / Kommission

  • EuGH, 10.12.1991 - C-179/90

    Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli

  • EuGH, 14.02.1989 - 247/87

    Star Fruit / Kommission

  • EuGH, 23.05.1990 - C-72/90

    Asia Motor France / Kommission

  • EuGH, 17.05.1990 - C-87/89

    Sonito u.a. / Kommission

  • EuGH, 18.10.1979 - 125/78

    GEMA / Kommission

  • EuG, 18.09.1992 - T-28/90

    Asia Motor France SA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 23.01.1991 - T-3/90

    Vereniging Prodifarma gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 11.11.1997 - C-359/95

    Kommission / Ladbroke Racing

    Bevor dieKommission die streitige Entscheidung erließ, war eine von Ladbroke mit derBegründung erhobene Untätigkeitsklage, die Kommission habe es unterlassen, vonihren Befugnissen aus Artikel 90 Absatz 3 des Vertrages Gebrauch zu machen, vomGericht mit Urteil vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-32/93(Ladbroke/Kommission, Slg. 1994, II-1015, Randnr. 37) als unzulässig abgewiesenworden (Randnr. 10 des angefochtenen Urteils).
  • EuG, 27.02.1997 - T-106/95

    Fédération française des sociétés d'assurances (FFSA), Union des sociétés

    99 Dieses Ermessen ist namentlich in bezug auf die Einhaltung der Wettbewerbsregeln durch die Mitgliedstaaten umso weiter, als die Kommission nach Artikel 90 Absatz 2 aufgefordert ist, bei der Ausübung dieses Ermessens den mit der besonderen Aufgabe der betreffenden Unternehmen verbundenen Erfordernissen Rechnung zu tragen, und als die Behörden der Mitgliedstaaten ihrerseits in bestimmten Fällen über ein ebenso weites Ermessen bei der Regelung bestimmter Sachgebiete, wie hier der Organisation der öffentlichen Dienstleistungen im Postsektor, verfügen können (Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-32/93, Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1994, II-1015, Randnr. 37).
  • EuG, 03.06.1999 - T-17/96

    TF1 / Kommission

    Folglich seien natürliche oder juristische Personen, die die Kommission aufforderten, nach Artikel 90 Absatz 3 einzuschreiten, nicht berechtigt, deshalb Klage gegen die Kommission zu erheben, weil diese beschlossen habe, von ihren Befugnissen keinen Gebrauch zu machen, oder weil sie es unterlassen habe, von diesen Befugnissen Gebrauch zu machen (Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-32/93, Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1994, II-1015; Beschluß des Gerichts vom 23. Januar 1995 in der Rechtssache T-84/94, Bilanzbuchhalter/Kommission, Slg. 1995, II-101).
  • EuG, 18.09.1995 - T-548/93

    Organisation und Bereitstellung von Wettdiensten bei Pferderennen; Verstoß gegen

    Diese Rechtssache wurde sodann an das Gericht verwiesen, wo sie als Rechtssache T-32/93 in das Register der Kanzlei eingetragen wurde.

    Auf die von der Kommission gegen diese Klage erhobene Einrede der Unzulässigkeit hat das Gericht entschieden, daß die Kommission infolge einer Aufforderung im Sinne von Artikel 175 nicht verpflichtet ist, eine Entscheidung an einen Mitgliedstaat zu richten, und daß die Untätigkeitsklage, die die Klägerin gegen die Kommission mit der Begründung erhoben hatte, sie habe es unterlassen, von ihren Befugnissen aus Artikel 90 Absatz 3 des Vertrages Gebrauch zu machen, daher unzulässig war (Urteil vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-32/93, Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1994, II-1015, Randnr. 37).

  • BGH, 25.11.2003 - X ZR 162/00

    "Diabehältnis"; Aufgaben des Sachverständigen im Verfahren vor den

    Die Vorbekanntheit derartiger Behältnisse ist bereits im Einspruchsverfahren von der Technischen Beschwerdekammer (Beschl. v. 21. September 1995 - T 32/93, S. 6) als unbestritten behandelt worden.
  • EuGH, 16.09.1997 - C-59/96

    Koelman / Kommission

    Zum anderen ist nach gefestigter Rechtsprechung die Ausübung des durch Artikel 90 Absatz 3 des Vertrages eingeräumten Ermessens bei der Beurteilung der Vereinbarkeit der staatlichen Maßnahmen mit den Vorschriften des Vertrages nicht mit einer Pflicht der Kommission zum Einschreitenverbunden (Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-32/93, Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1994, II-1015, Randnrn. 36 bis 38; Beschluß Bilanzbuchhalter/Kommission, a. a. O., Randnr. 31).
  • EuG, 22.05.1996 - T-277/94

    Associazione Italiana Tecnico Economica del Cemento (AITEC) gegen Kommission der

    Die Klägerin wäre also durch die beantragte Handlung jedenfalls nicht unmittelbar betroffen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-32/93, Ladbroke/Kommission, Slg. 1994, II-1015, Randnr. 41).
  • EuGH, 20.02.1997 - C-107/95

    EIN BÜRGER ODER VERBAND KANN DIE KOMMISSION NICHT IM KLAGEWEGE ZWINGEN, GEGEN

    Folglich sei die Ausübung des durch Artikel 90 Absatz 3 des Vertrages eingeräumten Ermessens bei der Beurteilung der Vereinbarkeit der staatlichen Maßnahmen mit den Vorschriften des Vertrages nicht mit einer Pflicht der Kommission zum Einschreiten verbunden (Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-32/93, Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1994, II-1015, Randnrn. 36 bis 38), so daß "natürlichen oder juristischen Personen, die die Kommission auffordern, nach Artikel 90 Absatz 3 einzuschreiten, nicht das Recht zur Erhebung einer Klage gegen den Beschluß der Kommission zu[steht], von ihren Befugnissen nach Artikel 90 Absatz 3 keinen Gebrauch zu machen".
  • EuGH, 25.03.1998 - C-174/97

    FFSA u.a. / Kommission

    99 Dieses Ermessen ist namentlich in bezug auf die Einhaltung der Wettbewerbsregeln durch die Mitgliedstaaten umso weiter, als die Kommission nach Artikel 90 Absatz 2 aufgefordert ist, bei der Ausübung dieses Ermessens den mit der besonderen Aufgabe der betreffenden Unternehmen verbundenen Erfordernissen Rechnung zu tragen, und als die Behörden der Mitgliedstaaten ihrerseits in bestimmten Fällen über ein ebenso weites Ermessen bei der Regelung bestimmter Sachgebiete, wie hier der Organisation der öffentlichen Dienstleistungen im Postsektor, verfügen können (Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-32/93, Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1994, II-1015, Randnr. 37).
  • EuG, 09.01.1996 - T-575/93

    Mustervereinbarung über die Kabelübertragung von Fernsehprogrammen ; Faktische

    Zum anderen ist nach gefestigter Rechtsprechung die Ausübung des durch Artikel 90 Absatz 3 des Vertrages eingeräumten Ermessens bei der Beurteilung der Vereinbarkeit der staatlichen Maßnahmen mit den Vorschriften des Vertrages nicht mit einer Pflicht der Kommission zum Einschreiten verbunden (Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-32/93, Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1994, II-1015, Randnrn. 36 bis 38; Beschluß Bilanzbuchhalter/Kommission, a. a. O., Randnr. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-141/02

    Kommission / max.mobil

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2001 - C-302/99

    Kommission / TF1

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1997 - C-359/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Französische Republik gegen

  • EuG, 23.01.1995 - T-84/94

    Bundesverband der Bilanzbuchhalter e.V. gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 17.06.2003 - T-52/00

    Coe Clerici Logistics / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-107/95

    Bundesverband der Bilanzbuchhalter e.V. gegen Kommission der Europäischen

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