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   LAG Düsseldorf, 19.10.2021 - 8 Sa 123/21   

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LAG Düsseldorf, 19.10.2021 - 8 Sa 123/21 (https://dejure.org/2021,42629)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.10.2021 - 8 Sa 123/21 (https://dejure.org/2021,42629)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Oktober 2021 - 8 Sa 123/21 (https://dejure.org/2021,42629)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - verbotene Arbeitnehmerüberlassung

  • IWW

    § 117 Abs. 2 S. 1 BetrVG, § ... 270a InsO, § 17 Abs. 1 KSchG, § 17 Abs. 2 KSchG, § 17 Abs. 3 S. 2 KSchG, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 613a BGB, § 10 AÜG, § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, Art. 13 VO (EG) Nr. 1008/2008, § 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO, §§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, 10 Abs. 1 Satz 3, 4 AÜG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 533 ZPO, § 533 Nr. 1 ZPO, § 533 Nr. 2 ZPO, § 9 Abs. 1 Nr. 1 AÜG, § 1 Abs. 1 Sätze 1, 2 AÜG, Art. 5 Abs. 5 Richtlinie 2008/104/EG, § 9 Nr. 1 AÜG, § 1 AÜG, § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG, § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 2 Nr. 25 VO (EG) Nr. 1008/2008, § 557 HGB, Abschnitt V Nr. 39 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe, Richtlinie 96/71/EG, Verordnung (EG) Nr. 261/2004, VO (EG) Nr. 261/2004, Art. 2 Nr. 25, Art. 13 Abs. 1 VO Nr. 1008/2008, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 134 BGB, Art. 2 MERL, §§ 111 ff. BetrVG, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 MERL, §§ 97 Abs. 1, 92 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • rewis.io
  • LAG Düsseldorf PDF

    ...
    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - verbotene Arbeitnehmerüberlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; verbotene Arbeitnehmerüberlassung

  • rechtsportal.de

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; verbotene Arbeitnehmerüberlassung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 14.10.2020 - C-681/18

    Mindestschutzgrenze für wiederholte Leiharbeitsverhältnisse

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.10.2021 - 8 Sa 123/21
    Zudem folgt aus Art. 5 Abs. 5 LeiharbeitsRL, dass Mitgliedstaaten verpflichtet sind Maßnahmen zu ergreifen, um den vorübergehenden Charakter von Leiharbeit zu wahren (EuGH 14.10.2020 - C-681/18, juris; s.a. BAG 16.06.2021 - 6 AZR 390/20 (A), juris Rn. 30).

    Dies ergibt sich weder aus den vertraglichen Vereinbarungen noch aus der tatsächlichen Praxis (EuGH 14.10.2020 a.a.O. Rn. 70).

    Diese Bestimmung ist u.a. dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, die keine Maßnahmen vorsieht, um aufeinanderfolgende Überlassungen desselben Leiharbeitnehmers an dasselbe entleihende Unternehmen mit dem Ziel, die Bestimmungen der LeiharbeitsRL insgesamt zu umgehen, zu verhindern (EuGH 14.10.2020 - C-681/18, juris Rn. 73).

    Dabei ist es Aufgabe der nationalen Gerichte ggfs. zu kontrollieren, ob es sich zB um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt, auf das die Form aufeinanderfolgender Leiharbeitsverträge künstlich angewandt wurde, um die Ziele der LeiharbeitsRL, insbesondere die vorübergehende Natur der Leiharbeit, zu umgehen (EuGH 14.10.2020 a.a.O. Rn. 67).

    Zunächst ist zu berücksichtigen, dass die Klagepartei bei der Schuldnerin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stand, welches die LeiharbeitsRL als das reguläre Beschäftigungsverhältnis ansieht (vgl. Erwägungsgrund 15 LeiharbeitsRL und EuGH 14.10.2020 a.a.O. Rn. 51), wobei bereits dadurch - so der 15. Erwägungsgrund der LeiharbeitsRL - ein gewisser Schutz gegeben ist.

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15

    Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.10.2021 - 8 Sa 123/21
    Bei diesen "Gesichtspunkten" dürfte es sich schon wegen der Unterschiede in den Rechtsfolgen der §§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, 10 Abs. 1 Satz 3, 4 AÜG um unterschiedliche Streitgegenstände und nicht nur um unterschiedliche Anspruchsgrundlagen handeln (vgl. hierzu etwa BAG, Urteil vom 21.03.2017 - 7 AZR 207/15, MDR 2017, 1371, Rdz. 26).

    Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat (BAG 20.09.2016 - 9 AZR 735/15, juris Rn. 29; BAG 21.03.2017 - 7 AZR 207/15, juris Rn. 70).

    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom AÜG nicht erfasst (BAG 20.09.2016 a.a.O. Rn. 30; BAG 21.03.2017 a.a.O. Rn. 71).

    Einzelne Vorgänge der Vertragsabwicklung sind zur Feststellung eines vom Vertragswortlaut abweichenden Geschäftsinhalts nur geeignet, wenn es sich dabei nicht um untypische Einzelfälle, sondern um beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehend geübten Vertragspraxis handelt (BAG 20.09.2016 a.a.O. Rn. 31; BAG 21.03.2017 a.a.O. Rn. 72).

    Die zur Ausführung des Dienst- oder Werkvertrags eingesetzten Arbeitnehmer unterliegen den Weisungen des Unternehmers und sind dessen Erfüllungsgehilfen (BAG 21.03.2017 aaO Rn. 71).

  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.10.2021 - 8 Sa 123/21
    Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat (BAG 20.09.2016 - 9 AZR 735/15, juris Rn. 29; BAG 21.03.2017 - 7 AZR 207/15, juris Rn. 70).

    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom AÜG nicht erfasst (BAG 20.09.2016 a.a.O. Rn. 30; BAG 21.03.2017 a.a.O. Rn. 71).

    Einzelne Vorgänge der Vertragsabwicklung sind zur Feststellung eines vom Vertragswortlaut abweichenden Geschäftsinhalts nur geeignet, wenn es sich dabei nicht um untypische Einzelfälle, sondern um beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehend geübten Vertragspraxis handelt (BAG 20.09.2016 a.a.O. Rn. 31; BAG 21.03.2017 a.a.O. Rn. 72).

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16

    § 17 KSchG - Entlassungsbegriff bei Elternzeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.10.2021 - 8 Sa 123/21
    Anderenfalls könnte der Betriebsrat den von Art. 2 MERL und § 17 Abs. 2 KSchG beabsichtigten möglichen Einfluss auf die Willensbildung des Arbeitgebers nicht (mehr) nehmen (BAG 26.01.2017 - 6 AZR 442/16 - Rn. 25; Eu-ArbR/Spelge, 2. Aufl. 2018, RL 98/59/EG Art. 2 Rn. 13 ff.).

    Im Rahmen des § 17 Abs. 2 KSchG ist dementsprechend allein entscheidend, dass der Arbeitgeber nicht durch den Ausspruch von Kündigungen unumkehrbare Fakten schafft (BAG 12.02.2019 - 1 AZR 279/17 - Rn. 20; BAG 21.03.2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 26; insoweit missverständlich: BAG 26.01.2017 - 6 AZR 442/16 - Rn. 25).

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZR 291/14

    Belehrungspflichten eines Rechtsanwalts bei Abschluss eines gerichtlichen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.10.2021 - 8 Sa 123/21
    Er haftet vielmehr nur dafür, dass die von ihm gestellten Arbeitnehmer für den nach dem Vertrag verfolgten Zweck tauglich und geeignet sind (BGH 14.07.2016 - IX ZR 291/14, juris Rn. 17).

    Wirtschaftlich trifft die Haftung jedenfalls weitgehend die Schuldnerin und geht weit über die Haftung des Leiharbeitgebers hinaus (vgl. dazu BGH 14.07.2016 - IX ZR 291/14, juris Rn. 17).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-44/08

    Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u.a. - Vorabentscheidungsverfahren -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.10.2021 - 8 Sa 123/21
    Aus dem Wortlaut von Art. 2 Abs. 1 und des Art. 3 Abs. 1 MERL ergibt sich, dass die Konsultations- und Anzeigepflichten vor einer Entscheidung des Arbeitgebers zur Kündigung von Arbeitsverträgen entstehen (EuGH v. 10.09.2009 - C 44/08 - [Keskusliitto] Rn. 38).

    Ein Abgleich der verschiedenen Sprachfassungen der MERL ergibt, dass diese allein an die Absicht des Arbeitgebers anknüpft, Massenentlassungen vorzunehmen (EuGH - C 44/08 - [Keskusliitto] Rn. 39, 40).

  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.10.2021 - 8 Sa 123/21
    a.Ein Betriebsübergang liegt auch nicht etwa deshalb vor, weil der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts Anhaltspunkte dafür gesehen hat, dass ein Wet-Lease einen Betrieb oder Betriebsteil iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB darstellen kann (BAG 27.02.2020 - 8 AZR 215/19, juris Rn. 64; 167).

    Es spreche jedoch nichts für einen Betriebsübergang eines etwaigen Wet-Lease-Betriebsteils der Air C. auf die Beklagte zu 2) als bloße der Empfängerin des (zunächst von Air C., sodann von der Schuldnerin erbrachten) Wet-Lease (BAG 27.02.2020 - 8 AZR 215/19, juris Rn. 64; 167).

  • LAG Düsseldorf, 11.08.2021 - 4 Sa 107/21

    Wet-Lease in Form von ACMIO-Verträgen in der Luftfahrt; Arbeitnehmerüberlassung;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.10.2021 - 8 Sa 123/21
    Kammer vom 11.08.2021 - 4 Sa 107/21.

    Das Gericht macht sich insoweit die Erwägungen der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 11.08.2021 im Parallelrechtsstreit zum Az. 4 Sa 107/21 zu Eigen und zitiert aus diesem Urteil wie folgt:.

  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 352/15

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.10.2021 - 8 Sa 123/21
    (1)Rechtsmissbrauch setzt voraus, dass ein Vertragspartner eine an sich rechtlich zulässige Gestaltung in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise nur dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vertragspartners Vorteile zu verschaffen, die nach dem Zweck der Norm oder des Rechtsinstituts nicht vorgesehen sind (BAG 12.07.2016 - 9 AZR 352/15, juris Rn. 25).
  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.10.2021 - 8 Sa 123/21
    Das Merkmal "beabsichtigt" bedeutet, dass noch keine Entscheidung getroffen wurde, so dass die Anzeigepflicht vor der Entscheidung des Arbeitgebers zur Kündigung entsteht (EuGH v. 27.01.2005 - C-188/03 -).
  • EuGH, 04.07.2018 - C-532/17

    Im Fall einer großen Flugverspätung ist zur Zahlung der den Fluggästen

  • BAG, 12.02.2019 - 1 AZR 279/17

    Verrechenbarkeit von Sozialplanabfindung und Nachteilsausgleich

  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 560/20

    Ordentliche Kündigung - gemeinsamer Betrieb - Maßregelungsverbot

  • BAG, 16.06.2021 - 6 AZR 390/20

    Personalgestellung - Verstoß gegen die Leiharbeitsrichtlinie

  • BAG, 21.03.2013 - 2 AZR 60/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultationsverfahren

  • EuGH, 11.11.2015 - C-422/14

    Die Aufhebung eines Arbeitsvertrags infolge der Weigerung des Arbeitnehmers,

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 752/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

  • EuGH, 18.06.2015 - C-586/13

    Martin Meat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr -

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12

    Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich - Gussasphaltkocher

  • EuGH, 14.11.2018 - C-18/17

    Danieli & C. Officine Meccaniche u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beitritt

  • EuGH, 03.03.2011 - C-235/10

    Claes - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG -

  • BAG, 16.06.2021 - 10 AZR 217/19

    Vermietung von Gussasphaltkochern mit Bedienungspersonal

  • LAG Köln, 21.01.2016 - 7 Sa 858/15

    Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und drittbezogenem Personaleinsatz bei

  • BAG, 22.02.1994 - 7 AZR 77/93
  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

  • LAG Düsseldorf, 07.07.2021 - 12 Sa 154/21

    Arbeitnehmerüberlassung; Wet-Lease-Vereinbarung in der Luftfahrt

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