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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2016 - 6 Sa 78/16   

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https://dejure.org/2016,50865
LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2016 - 6 Sa 78/16 (https://dejure.org/2016,50865)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.09.2016 - 6 Sa 78/16 (https://dejure.org/2016,50865)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. September 2016 - 6 Sa 78/16 (https://dejure.org/2016,50865)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Vergütung für geleistete Arbeit - Erfüllung von Vergütungsansprüchen - Darlegungs- und Beweislast

  • IWW

    § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § ... 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 520 Abs. 2, 3 ZPO, § 611 BGB, § 614 BGB, § 1 BUrlG, §§ 615, 616 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EntgeltFG, § 37 Abs. 2 BetrVG, § 106 GewO, § 138 Abs. 2, § 130 Nr. 3 und Nr. 4 ZPO, § 362 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 397 Abs. 1 BGB, § 397 Abs. 2 BGB, § 242 BGB, §§ 286 Abs. 1, 2 Nr. 1, 288 BGB, §§ 92 Abs. 2, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis geleisteter Arbeitsstunden; Nachweis der Ansprüche des Arbeitnehmers durch eine erteilte Lohnabrechnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeit; geleistete; Darlegungs- und Beweislast; Erfüllung; Lohnabrechnung; Schichtplan; Schuldanerkenntnis; Vergütung; Verzicht

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1
    Anforderungen an den Nachweis geleisteter Arbeitsstunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2016 - 6 Sa 78/16
    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gelten die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Arbeitsstunden als zugestanden (BAG 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 14, zitiert nach juris).

    Dem Schuldner wird die Beweislast für die Erfüllung einer ihm obliegenden Verpflichtung auch dann zugewiesen, wenn der Gläubiger aus der Nichterfüllung Rechte herleitet bzw. wenn sich an die Nichterfüllung einer positiven vertraglichen Vereinbarung oder die nicht rechtzeitige Erfüllung ungünstige Rechtsfolgen knüpfen, die der Gläubiger geltend macht ( vgl. insgesamt BAG 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 15, mit zahlreichen weiteren Nachweisen, zitiert nach juris).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2016 - 6 Sa 78/16
    Ihrer Darlegungslast genügen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber durch die bloße Bezugnahme auf den Schriftsätzen als Anlagen beigefügte Stundenaufstellungen oder sonstige Aufzeichnungen; die Darlegung von Arbeitsleistungen durch den Arbeitnehmer bzw. die substantiierte Erwiderung hierauf durch den Arbeitgeber hat vielmehr entsprechend § 130 Nr. 3 und Nr. 4 ZPO schriftsätzlich zu erfolgen; beigefügte Anlagen können den schriftsätzlichen Vortrag lediglich erläutern oder belegen, verpflichten das Gericht aber nicht, sich die unstreitigen oder streitigen Arbeitszeiten aus den Anlagen selbst zusammenzusuchen (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 29, 23. Oktober 2013 - 5 AZR 667/12 - Rn. 14, jeweils zitiert nach juris) .
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00

    Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2016 - 6 Sa 78/16
    a) Ausgehend von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts iVm. § 614 BGB gilt im Arbeitsverhältnis der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn' (BAG GS 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - Rn. 34; vgl. auch BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - Rn. 81; 7. Juni 1988 - 1 AZR 597/86 - Rn. 31, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09

    Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2016 - 6 Sa 78/16
    Zwar kommt einer Lohnabrechnung grundsätzlich nicht die Bedeutung eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses zu; auch wenn eine in einer schriftlichen Lohnabrechnung des Arbeitgebers vorbehaltlos ausgewiesene Lohnforderung zunächst streitlos gestellt ist und nicht noch einmal zur Wahrung einer Ausschlussfrist schriftlich geltend gemacht werden muss (BAG 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 18, zitiert nach juris), hat sie nicht den Zweck, streitig gewordene Ansprüche endgültig festzulegen.
  • BAG, 17.12.1959 - GS 2/59

    Unverschuldete Krankheit - Krankenversicherungspflichtiger Arbeiter -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2016 - 6 Sa 78/16
    a) Ausgehend von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts iVm. § 614 BGB gilt im Arbeitsverhältnis der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn' (BAG GS 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - Rn. 34; vgl. auch BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - Rn. 81; 7. Juni 1988 - 1 AZR 597/86 - Rn. 31, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 751/13

    Vergütungsvereinbarung - Sittenwidrigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2016 - 6 Sa 78/16
    Für Sonderformen der Arbeit kann eine gesonderte Vergütungsregelung getroffen und ein geringeres Entgelt als für Vollarbeit vorgesehen werden (BAG 18. November 2015 - 5 AZR 751/13 - Rn. 27, mwN).
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 225/08

    Betriebsrente - Betriebsübergang - Gesamterledigungsklausel - Verwirkung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2016 - 6 Sa 78/16
    Zu berücksichtigen ist ferner der Grundsatz der nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - Rn. 47, 7. November 2007 - 5 AZR 880/06 - Rn. 17; 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - Rn. 47, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2016 - 6 Sa 78/16
    Zu berücksichtigen ist ferner der Grundsatz der nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - Rn. 47, 7. November 2007 - 5 AZR 880/06 - Rn. 17; 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - Rn. 47, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 880/06

    Ausgleichsquittung - negatives Anerkenntnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2016 - 6 Sa 78/16
    Zu berücksichtigen ist ferner der Grundsatz der nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - Rn. 47, 7. November 2007 - 5 AZR 880/06 - Rn. 17; 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - Rn. 47, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05

    Betriebsrentenanpassung - Verwirkung des Klagerechts

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2016 - 6 Sa 78/16
    Weiterhin muss - als Zumutbarkeitsmoment - das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem in Anspruch genommenen die Erfüllung des Anspruchs oder die Einlassung auf die Klage nicht mehr zuzumuten ist (BAG 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 15, 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 20, 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 43, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 931/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 5 TVÜ-Länder

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der

  • BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) -

  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 667/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast

  • BAG, 07.06.1988 - 1 AZR 597/86

    Aussperrung erkrankter Arbeitnehmer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15

    Arbeitgebermodell - außerordentliche Kündigung - widerrechtliche Drohung -

  • ArbG Solingen, 03.11.2021 - 5 Ca 428/21

    Auslegung eines Vergleichs, Verzugszinsen, Steuerschaden

    Beigefügte Anlagen können den schriftsätzlichen Vortrag lediglich erläutern oder belegen, verpflichten das Gericht aber nicht, sich die unstreitigen oder streitigen Arbeitszeiten aus den Anlagen selbst zusammenzusuchen (BAG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11, Rn. 29; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 5 AZR 667/12, Rn. 14; vgl. zu alldem auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06. September 2016 - 6 Sa 78/16, alle juris).
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