Weitere Entscheidung unten: LAG Bremen, 10.08.2021

Rechtsprechung
   LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21   

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https://dejure.org/2022,10571
LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21 (https://dejure.org/2022,10571)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 03.05.2022 - 1 Sa 18/21 (https://dejure.org/2022,10571)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 03. Mai 2022 - 1 Sa 18/21 (https://dejure.org/2022,10571)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Justiz Thüringen

    § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 626 Abs 1 BGB
    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitszeitmanipulation - Raucherpause

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Arbeitszeitmanipulation bei Raucherpausen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Empfangsbekenntnis als Beweis für die Zustellung einer Urkunde; Zurückweisung einer Kündigung nach § 174 BGB ; Pflichtverletzung bei Arbeitszeitbetrug; Entbehrlichkeit einer Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung

Kurzfassungen/Presse (11)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen Arbeitszeitmanipulation für Raucherpausen ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Raucherpausen nicht abgestempelt - Jobcenter-Mitarbeiterin wird wegen Arbeitszeitbetrugs entlassen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitbetrug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zigarettenpause ohne Ausstempeln ist Arbeitszeitbetrug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitbetrug: Wer bei Zigarettenpause bewusst nicht ausstempelt, riskiert außerordentliche Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitbetrug durch Raucherpause - Kündigung rechtmäßig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Verstoßes gegen die Pflicht zum Ausstempeln bei Raucherpausen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Nichtabmelden für Raucherpausen ist Arbeitszeitbetrug

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Nichtabmelden für Raucherpausen ist Arbeitszeitbetrug

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Kündigung wegen nicht ausgestempelter Raucherpausen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartnäckiger Verstoß gegen Pflicht zur Abstempelung der Raucherpausen rechtfertigt ordentliche Kündigung - Keine Notwendigkeit einer Abmahnung bei schwerem Vertrauensbruch und strafrechtlichem Verhalten

Besprechungen u.ä. (2)

  • wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitszeitbetrug bei Zigarettenpause - Wer bewusst nicht ausstempelt, riskiert außerordentliche Kündigung

  • heuking.de (Entscheidungsbesprechung)

    Raucherpausen nicht ausgestempelt - droht zukünftig die (außerordentliche) Kündigung?

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Fehlende Zeiterfassung bei Raucherpause führt zu Arbeitszeitbetrug!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2022, 387
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00

    Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21
    Bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich, weil in diesen Fällen regelmäßig davon auszugehen ist, dass das pflichtwidrige Verhalten das für ein Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen auf Dauer zerstört hat (BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, Rn. 47).

    Eine Kündigung ist danach nicht erst unwirksam, wenn eine Unterrichtung ganz unterblieben ist, sondern schon dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachgekommen ist (vgl. BAG 26.09.2002 - 2 AZR 424/01, Rn. 44; BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, Rn. 28).

    Nach Sinn und Zweck der Anhörung darf der Arbeitgeber dem Betriebsrat aber keine persönlichen Umstände des Arbeitnehmers vorenthalten, die sich bei objektiver Betrachtung entscheidend zu seinen Gunsten auswirken und deshalb für die Stellungnahme des Betriebsrats bedeutsam sein können (BAG 23.10.2014 - 2 AZR 736/13, Rn. 14; BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, Rn. 34).

    Zwar sind danach die Sozialdaten auch bei verhaltensbedingten Kündigungen regelmäßig mitzuteilen, weil die Sozialdaten im Rahmen der Interessenabwägung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG von Bedeutung sind (BAG 26.09.2002 - 2 AZR 424/01, Rn. 47; BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, Rn. 34; ErfK-Kania, 22. Auflage 2022, § 102 BetrVG Rn. 5).

    Der Wirksamkeit einer auf Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers gestützten Kündigung steht das Unterlassen der Angabe von dessen genauen "Sozialdaten" bei der Betriebsratsanhörung aber dann nicht entgegen, wenn es dem Arbeitgeber auf die genauen Daten ersichtlich nicht ankommt und der Betriebsrat jedenfalls die ungefähren Daten ohnehin kennt; er kann dann die Kündigungsabsicht des Arbeitgebers auch so ausreichend beurteilen (BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15, Rn. 45; BAG 23.10.2014 - 2 AZR 736/13, Rn. 14, 15; BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, Rn. 34).

  • BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 482/92

    Außerordentliche Kündigung eines Maschinenführers durch den örtlichen Bauleiter

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21
    Die Zurückweisung muss gerade "wegen" der fehlenden Vollmachtsurkunde erklärt werden (BAG 18.02.1993 - 2 AZR 482/92, Rn. 14; BAG 18.12.1980 - 2 AZR 980/78, Leitsatz 3; ErfK-Müller-Glöge, 22. Auflage 2022, § 620 Rn. 23a).

    Dass die Zurückweisung gerade auf die Nichtvorlage der Vollmachtsurkunde gestützt wird, kann sich zwar auch im Wege der Auslegung ergeben (vgl. BAG 18.02.1993 - 2 AZR 482/92, Rn. 14; BAG 18.12.1980 - 2 AZR 980/78, Leitsatz 3; Maier-Reimer/Finkenauer in Erman, BGB, 16. Auflage 2020, § 174 Rn. 10).

    Dies muss sich aber aus der Begründung oder aus anderen Umständen eindeutig und für den Kündigenden zweifelsfrei erkennbar ergeben (BAG 18.02.1993 - 2 AZR 482/92, Rn. 14; BAG 18.12.1980 - 2 AZR 980/78, Leitsatz 3).

    Macht der Arbeitnehmer geltend, dem Unterzeichner der Kündigung fehle die Kündigungsberechtigung, liegt allein hierin keine Zurückweisung nach § 174 BGB wegen Nichtvorlage einer Originalvollmacht (vgl. BAG 19.04.2007 - 2 AZR 180/06, Rn. 38; BAG 18.02.1993 - 2 AZR 482/92, Rn. 15; ErfK-Müller-Glöge, 22. Auflage 2022, § 620 BGB Rn. 26).

    Auch die Tatsache, dass die Zurückweisung durch einen Rechtsanwalt erfolgte, bei dem zu erwarten ist, dass er den Unterschied zwischen § 174 Satz 1 BGB und § 180 Satz 1 BGB kennt, verwehrt den Rückschluss, hier habe nicht - wie ausdrücklich erklärt - nur die (alleinige) Kündigungsbefugnis des Vorsitzenden der Geschäftsführung bestritten (§ 180 Satz 1 BGB), sondern auch die fehlende Vollmachtsvorlage (§ 174 Satz 1 BGB) gerügt werden sollen (so im Ergebnis auch BAG 18.02.1993 - 2 AZR 482/92, Rn. 15).

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78

    Geschäftsführer - GmbH - Gemeinsame Vertretung - Gesamtvertretung -

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21
    Die Zurückweisung muss gerade "wegen" der fehlenden Vollmachtsurkunde erklärt werden (BAG 18.02.1993 - 2 AZR 482/92, Rn. 14; BAG 18.12.1980 - 2 AZR 980/78, Leitsatz 3; ErfK-Müller-Glöge, 22. Auflage 2022, § 620 Rn. 23a).

    Dass die Zurückweisung gerade auf die Nichtvorlage der Vollmachtsurkunde gestützt wird, kann sich zwar auch im Wege der Auslegung ergeben (vgl. BAG 18.02.1993 - 2 AZR 482/92, Rn. 14; BAG 18.12.1980 - 2 AZR 980/78, Leitsatz 3; Maier-Reimer/Finkenauer in Erman, BGB, 16. Auflage 2020, § 174 Rn. 10).

    Dies muss sich aber aus der Begründung oder aus anderen Umständen eindeutig und für den Kündigenden zweifelsfrei erkennbar ergeben (BAG 18.02.1993 - 2 AZR 482/92, Rn. 14; BAG 18.12.1980 - 2 AZR 980/78, Leitsatz 3).

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21
    Nach Sinn und Zweck der Anhörung darf der Arbeitgeber dem Betriebsrat aber keine persönlichen Umstände des Arbeitnehmers vorenthalten, die sich bei objektiver Betrachtung entscheidend zu seinen Gunsten auswirken und deshalb für die Stellungnahme des Betriebsrats bedeutsam sein können (BAG 23.10.2014 - 2 AZR 736/13, Rn. 14; BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, Rn. 34).

    Der Wirksamkeit einer auf Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers gestützten Kündigung steht das Unterlassen der Angabe von dessen genauen "Sozialdaten" bei der Betriebsratsanhörung aber dann nicht entgegen, wenn es dem Arbeitgeber auf die genauen Daten ersichtlich nicht ankommt und der Betriebsrat jedenfalls die ungefähren Daten ohnehin kennt; er kann dann die Kündigungsabsicht des Arbeitgebers auch so ausreichend beurteilen (BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15, Rn. 45; BAG 23.10.2014 - 2 AZR 736/13, Rn. 14, 15; BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, Rn. 34).

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21
    Eine Kündigung ist danach nicht erst unwirksam, wenn eine Unterrichtung ganz unterblieben ist, sondern schon dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachgekommen ist (vgl. BAG 26.09.2002 - 2 AZR 424/01, Rn. 44; BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, Rn. 28).

    Zwar sind danach die Sozialdaten auch bei verhaltensbedingten Kündigungen regelmäßig mitzuteilen, weil die Sozialdaten im Rahmen der Interessenabwägung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG von Bedeutung sind (BAG 26.09.2002 - 2 AZR 424/01, Rn. 47; BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, Rn. 34; ErfK-Kania, 22. Auflage 2022, § 102 BetrVG Rn. 5).

  • LAG Hamm, 17.03.2011 - 8 Sa 1854/10

    Unverhältnismäßige außerordentliche und ordentliche Kündigung wegen umfangreicher

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21
    Die Klägerin beruft sich zur Begründung der Unverhältnismäßigkeit der Kündigung auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. März 2011, Az. 8 Sa 1854/10.

    cc) Erfolglos führt die Klägerin in diesem Zusammenhang die Entscheidung des LAG Hamm vom 17.03.2011 (8 Sa 1854/10) an.

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21
    Dasselbe gilt für den Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber sonst kaum sinnvoll kontrollierbare Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren (vgl. BAG 09.06.2011 - 2 AZR 381/10, Rn. 16; BAG 24.11.2005 - 2 AZR 39/05, Rn. 18; LAG RP 15.11.2012 - 10 Sa 270/12; LAG Niedersachsen 09.06.2008 - 8 TaBV 10/08, Rn. 39; ErfK-Niemann, 22. Auflage 2022, § 626 Rn.116 mwN; KR-Fischermeier, 13. Auflage 2022, § 626 Rn. 461).

    Der Arbeitgeber muss auf eine korrekte Dokumentation der Arbeitszeit von am Gleitzeitmodell teilnehmenden Arbeitnehmern vertrauen können (BAG 09.06.2011 - 2 AZR 381/10, Rn. 14; ErfK-Niemann, 22. Auflage 2022, § 626 BGB Rn. 116).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2012 - 10 Sa 270/12

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21
    Dasselbe gilt für den Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber sonst kaum sinnvoll kontrollierbare Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren (vgl. BAG 09.06.2011 - 2 AZR 381/10, Rn. 16; BAG 24.11.2005 - 2 AZR 39/05, Rn. 18; LAG RP 15.11.2012 - 10 Sa 270/12; LAG Niedersachsen 09.06.2008 - 8 TaBV 10/08, Rn. 39; ErfK-Niemann, 22. Auflage 2022, § 626 Rn.116 mwN; KR-Fischermeier, 13. Auflage 2022, § 626 Rn. 461).

    Bei bewusst falschen Angaben hinsichtlich der Arbeitszeit oder bei mehrfachen nicht unerheblichen Falschaufzeichnungen bedarf es in der Regel nicht noch einer vergeblichen Abmahnung (so LAG RP 15.11.2012 - 10 Sa 270/12; vgl. KR-Fischermeier/Krumbiegel, 13. Auflage 2022, § 626 Rn. 461).

  • LAG Niedersachsen, 09.06.2008 - 8 TaBV 10/08

    Außerordentliche Kündigung; Ersetzung einer außerordentlichen Kündigung; Fehlen

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21
    aa) Ein Arbeitszeitbetrug, bei dem ein Mitarbeiter vortäuscht, für einen näher genannten Zeitraum seine Arbeitsleistung erbracht zu haben, obwohl dies tatsächlich nicht oder nicht in vollem Umfang der Fall ist, stellt eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung dar und erfüllt an sich den Tatbestand des wichtigen Grundes im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB (LAG Niedersachsen 09.06.2008 - 8 TaBV 10/08, Rn 38; KR-Fischermeier, 13. Auflage 2022, § 626 Rn. 461).

    Dasselbe gilt für den Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber sonst kaum sinnvoll kontrollierbare Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren (vgl. BAG 09.06.2011 - 2 AZR 381/10, Rn. 16; BAG 24.11.2005 - 2 AZR 39/05, Rn. 18; LAG RP 15.11.2012 - 10 Sa 270/12; LAG Niedersachsen 09.06.2008 - 8 TaBV 10/08, Rn. 39; ErfK-Niemann, 22. Auflage 2022, § 626 Rn.116 mwN; KR-Fischermeier, 13. Auflage 2022, § 626 Rn. 461).

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21
    Der Wirksamkeit einer auf Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers gestützten Kündigung steht das Unterlassen der Angabe von dessen genauen "Sozialdaten" bei der Betriebsratsanhörung aber dann nicht entgegen, wenn es dem Arbeitgeber auf die genauen Daten ersichtlich nicht ankommt und der Betriebsrat jedenfalls die ungefähren Daten ohnehin kennt; er kann dann die Kündigungsabsicht des Arbeitgebers auch so ausreichend beurteilen (BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15, Rn. 45; BAG 23.10.2014 - 2 AZR 736/13, Rn. 14, 15; BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, Rn. 34).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

  • BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 132/10

    Kündigung bei Personalgestellung - Gemeinschaftsunternehmen - Anhörung des

  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12

    Schwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit - Jobcenter

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 39/05

    Stempeluhrmissbrauch

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

  • BGH, 27.05.2003 - VI ZB 77/02

    Entscheidung des Berufungsgerichts über einen hilfsweise gestellten

  • LAG Hessen, 27.02.2012 - 16 Sa 1357/11

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung - Unzumutbarkeit einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17

    Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung -

  • LAG Hessen, 24.11.2010 - 8 Sa 491/10

    Fluglotse - Abmahnungserfordernis bei fristloser Kündigung - prozessuales

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Rechtsprechung
   LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 18/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,48619
LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 18/21 (https://dejure.org/2021,48619)
LAG Bremen, Entscheidung vom 10.08.2021 - 1 Sa 18/21 (https://dejure.org/2021,48619)
LAG Bremen, Entscheidung vom 10. August 2021 - 1 Sa 18/21 (https://dejure.org/2021,48619)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 10 Abs. 1 AÜG, § ... 1 Abs. 1 Satz 1, §§ 2 f. AÜG, § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 10 AÜG, § 10 Abs. 1 Satz 2 AÜG, § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG, §§ 10 Abs. 1, S. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1 AÜG, § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG, §§ 10, 9 AÜG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 1 Abs. 1 AÜG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 9 Abs. 1 Nr. 1 AÜG, § 16 Satz 1 TzBfG, § 9 AÜG, § 1 AÜG, § 1 Abs. 2 Satz 1 AÜG, § 9 BetrVG, Artikel 9 Abs. 3 GG, EU-Richtlinie 2008/104/EG, Richtlinie 2008/104/EG, Artikel 288 Abs. 3 AEUV, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Gesamthafenbetrieb als überbetrieblicher Arbeitgeber für Hafenarbeiter in Bremen Parallelität zweier Bundesgesetze (AÜG und GHfBetrG) Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Abordnung vom Gesamthafenbetrieb zum Hafeneinzelbetrieb Vereinbarkeit des GHfBetrG mit dem Unionsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesamthafenbetrieb als überbetrieblicher Arbeitgeber für Hafenarbeiter in Bremen; Parallelität zweier Bundesgesetze (AÜG und GHfBetrG); Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Abordnung vom Gesamthafenbetrieb zum Hafeneinzelbetrieb; Vereinbarkeit des GHfBetrG mit dem ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 43/88

    Arbeitsgerichte: Rechtsweg bei Streitigkeiten im Gesamthafenbetrieb

    Auszug aus LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 18/21
    Die Entscheidung des BAG v. 25. Januar 1998 (Az. 5 AZR 43/88) stehe dem nicht entgegen, da es dort um den GHB in Lübeck gegangen sei und nach den dortigen Regelungen ein Arbeitsverhältnis nur zum Hafenbetriebsverein, nicht aber zum Hafeneinzelbetrieb entstehe.

    Im Gegensatz dazu entschied der 5. Senat des BAG im Jahre 1989, dass die Gesamthafenarbeiter auf der Grundlage der Vorschriften der Verwaltungsordnung für den Gesamthafenbetrieb Lübeck nur in einem Arbeitsverhältnis zum dortigen Hafenbetriebsverein stünden und auch während ihrer Einsätze in Hafeneinzelbetrieben kein zweites Arbeitsverhältnis zu diesen begründet werde (BAG vom 25.01.1989, 5 AZR 43/88).

    Diese Tatsache ist vom BAG in seinem Urteil vom 25.01.1989 ( 5 AZR 43/88) auch deutlich hervorgehoben worden.

  • BAG, 25.11.1992 - 7 ABR 7/92

    Gesamthafenbetrieb - Betriebszugehörigkeit

    Auszug aus LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 18/21
    Nach der Ansicht des 7. Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG v. 25.11.1992, 7 ABR 7/92) seien die Mitarbeiter des GHB keine Leiharbeitnehmer, da sie ein zweites Arbeitsverhältnis mit dem Hafeneinzelbetrieb hätten.

    Das Bundesarbeitsgericht hat im Jahre 1992 entschieden, dass bei der Bemessung der Zahl der in der Regel Beschäftigten nach § 9 BetrVG in den Hafeneinzelbetrieben im Hamburger Hafen auch die vom dortigen GHB abgeordneten Gesamthafenarbeiter zu berücksichtigen seien, weil diese im Gegensatz zu Leiharbeitnehmern nicht lediglich in die Betriebsorganisation der Hafeneinzelbetriebe eingegliedert seien, sondern darüber hinaus für die Dauer ihrer Einsätze ein Arbeitsverhältnis zu diesen bestehe (BAG vom 25.11.1992, 7 ABR 7/92).

    Nach der Rechtsprechung des BAG stehen den Tarifvertragsparteien im Rahmen der Errichtungsvereinbarung weitgehende Kompetenzen zur Rechtsetzung in Bezug auf die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse der Gesamthafenarbeiter zu (vgl. BAG vom 25.11.1992, a.a.O.).

  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

    Auszug aus LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 18/21
    "Wirtschaftliche Tätigkeit" im Sinne des AÜG ist jedes Handeln, mit dem Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt angeboten werden, soweit dies nicht in Ausübung hoheitlicher Befugnisse geschieht (BAG vom 21.02.2017, 1 ABR 62/12).

    Ob und inwieweit das innerstaatliche Recht eine entsprechende richtlinienkonforme Auslegung zulässt, haben allein die nationalen Gerichte zu beurteilen (BAG vom 21.02.2017, 1 ABR 62/12).

  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 18/21
    Es kann nur noch einmal darauf hingewiesen werden, dass auch nach der Rechtsprechung des BAG gerade das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Entleiher für die Arbeitnehmerüberlassung kennzeichnend ist (BAG vom 06.08.2003, 7 AZR 180/03).

    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG gerade auch durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher, nämlich dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag , gekennzeichnet (BAG vom 06.08.2003, a.a.O.; BAG vom 19.01.2000, 7 AZR 6/99).

  • BAG, 02.11.1993 - 1 ABR 36/93

    Gesamthafenarbeitsverhältnis - Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs als

    Auszug aus LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 18/21
    In der Entscheidung des BAG v. 2. November 1993 ( 1 ABR 36/93) sei die Rechtsfrage des Entstehens eines weiteren Arbeitsverhältnisses offengelassen worden.

    Ob er der Auffassung des 5. Senats aus dem Jahre 1989 oder des 7. Senats aus dem Jahre 1992 folge, ließ der 1. Senat in einer Entscheidung von 1993 ausdrücklich offen (BAG vom 02.11.1993, 1 ABR 36/93).

  • ArbG Bonn, 31.01.2017 - 6 Ca 1727/16
    Auszug aus LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 18/21
    Zwar sei das Arbeitsgericht Lübeck (Urteil v. 13.01.2017, 6 Ca 1727/16) anderer Auffassung und habe Arbeitnehmerüberlassung angenommen, da es sich um wirtschaftliche Tätigkeit handeln würde und das GHfBetrG die Vorgaben der EU-Richtlinie von 2008 nicht umsetze.

    Auch das Arbeitsgericht Lübeck ging in einer Entscheidung vom Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Hafeneinzelbetrieb und damit von der Anwendbarkeit des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG auf abgeordnete Hafenarbeiter aus (Urteil vom 13.01.2017, 6 Ca 1727/16).

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 571/01

    Altersteilzeit; betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 18/21
    Er hat auch nicht vorgetragen, dass eine Kündigung etwa unmittelbar bevorstehe, zumal allein das Fehlen hinreichender finanzieller Mittel keinen betriebsbedingten Kündigungsgrund darstellt (s. nur BAG vom 05.12.2002, 2 AZR 571/01).
  • BAG, 19.01.2000 - 7 AZR 6/99

    Arbeitnehmerüberlassung - Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

    Auszug aus LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 18/21
    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG gerade auch durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher, nämlich dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag , gekennzeichnet (BAG vom 06.08.2003, a.a.O.; BAG vom 19.01.2000, 7 AZR 6/99).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 3 C 16.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis gegen die nach § 2 Abs. 2 GHBG zu

    Auszug aus LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 18/21
    Bei den Regelungen der Errichtungsvereinbarung handelt es sich um Regelungen mit Rechtsnormcharakter und zwingender Wirkung im Hinblick auf die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse (vgl. BVerwG vom 15.05.1997, 3 C 16/96).
  • LAG Bremen, 17.09.2008 - 2 Sa 218/07
    Auszug aus LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 18/21
    Das Landesarbeitsgericht Bremen hat im Jahre 2007 entschieden, dass jedenfalls zwischen Aushilfsarbeitern und Hafeneinzelbetrieben gem. § 14 der Verwaltungsordnung jeweils für den Zeitraum der verteilten Schicht ein befristetes Aushilfsarbeitsverhältnis entstehe und diese Rechtsfolge auf Grundlage des GHfBetrG ungeachtet später erlassener Bundesgesetze wie des KSchG zulässig sei (LAG Bremen vom 17.09.2008, 2 Sa 218/07).
  • BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 478/21

    Gesamthafenbetrieb im Lande Bremen - Zustandekommen eines unbefristeten

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 10. August 2021 - 1 Sa 18/21 - wird zurückgewiesen.
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