Rechtsprechung
| LAG Bremen, 07.11.2023 - 1 Sa 53/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
§ 626 Abs. 1 BGB, § ... 140 BGB, § 23 Abs. 1 S. 3 KSchG, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 109 Abs. 1 S. 3 GewO, § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, 519 ZPO, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 520 ZPO, 520 Abs. 3 S. 2 ZPO, § 67 ArbGG, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 Abs. 3 S. 2 Z. 4 ZPO, § 531 Abs. 2 ZPO, § 520 Abs. 3 ZPO, § 67 Abs. 2, 3 ArbGG, § 282 Abs. 1, 2 ZPO, § 286 ZPO, § 286 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK, § 138 Abs. 3, § 286, § 331 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. 1 Abs. 3 GG, Art. 5 ff. DSGVO, § 26 BDSG, § 626 Abs. 2 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 5 Abs. 1 c) BUrlG, §§ 387 ff. BGB, § 394 BGB, § 108 Abs. 1 S. 1 GewO, § 108 Abs. 1 S. 2 und 3 GewO, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 ArbGG, § 72a ArbGG
- Landesarbeitsgericht Bremen
Urlaubsabgeltung, Zeugniserteilung, Abrechnungserteilung
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose Kündigung bei Diebstahl von Bargeld zu Lasten einer Arbeitskollegin
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sachvortragsverwertungsverbot der durch den Arbeitgeber ausgewerteten und auf dem Dienstrechner einzusehenden WhatsApp-Korrespondenz nach vagem Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat; Diebstahl von Bargeld zu Lasten einer Arbeitskollegin; Aufrechnung des Arbeitgebers ...
- rechtsportal.de
Sachvortragsverwertungsverbot der durch den Arbeitgeber ausgewerteten und auf dem Dienstrechner einzusehenden WhatsApp-Korrespondenz nach vagem Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat; Diebstahl von Bargeld zu Lasten einer Arbeitskollegin; Aufrechnung des Arbeitgebers ...
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Whatsapp-Verwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Sachverwertungsverbot bei privater WhatsApp Korrespondenz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Private Nachrichten auf dem Dienstrechner
Verfahrensgang
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 25.04.2023 - 12 Ca 12231/22
- LAG Bremen, 07.11.2023 - 1 Sa 53/23
Papierfundstellen
- NZA-RR 2024, 334
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- LAG Hamm, 11.12.2019 - 6 Sa 912/19
Arbeitszeitbetrug, Überstundenvergütung, Aufrechnung, Überzahlung
Auszug aus LAG Bremen, 07.11.2023 - 1 Sa 53/23
(Anschluss an LAG Hamm, Urteil vom 11.12.2019 - 6 Sa 912/19 -).Ein schuldrechtlicher Rückforderungsanspruch des Arbeitgebers im Hinblick auf eine ggf. ohne Rechtsgrund erbrachte Zahlung begründet nicht gleichermaßen und ohne weiteres eine Erstattungspflicht des Arbeitnehmers im Hinblick auf die durch den Arbeitgeber abgeführten Steuern und Beiträge (BAG 24. Oktober 2000 - 9 AZR 610/99; BAG 13. November 1980 - 5 AZR 572/78;… im Übrigen zum Brutto-bzw. Nettorückforderungsanspruch des Arbeitgebers umfassend: Linck in: Schaub-Arbeitsrechtshandbuch, 18. Auflage 2019, § 73 Rdn. 9 und § 74, Rdn. 5 ff.;… ErfK/Preis, 20. Aufl. 2020, § 611a BGB, Rdn. 450)[...] Zum einen hat die Beklagte vorliegend gegen den Brutto-Vergütungsanspruch für den Monat August 2018 - unzulässig - mit einem vermeintlichen Brutto-Gegenanspruch aufgerechnet statt gegen den Netto-Vergütungsanspruch mit einem Netto-Gegenanspruch." (LAG Hamm Urt. v. 11.12.2019 - 6 Sa 912/19 -juris Rn. 82 - 84).
- BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16
Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot
Auszug aus LAG Bremen, 07.11.2023 - 1 Sa 53/23
Das Grundrecht schützt neben der Privat- und Intimsphäre und seiner speziellen Ausprägung als Recht am eigenen Bild auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das die Befugnis garantiert, selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu befinden (BAG, Urteil vom 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - (Keylogger-Entscheidung) juris Rn. 16). Das Lesen des Inhalts von E-Mails oder anderen elektronischen Nachrichten, die an private Bekannte gerichtet sind, die nichts mit dem Betrieb zu tun haben und die nicht aus betrieblichem Anlass versandt wurden, stellt dabei einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar (Hessisches Landesarbeitsgericht…, Urteil vom 21. September 2018 - 10 Sa 601/18 -, Rn. 90, juris). Kontrolliert ein Arbeitgeber, nach einem lediglich vagen Hinweis auf eine Straftat oder Pflichtverletzung des Arbeitnehmers, die erkennbar private elektronische Kommunikation eines Arbeitnehmers, so ist die Datenerhebung und Datenverarbeitung nicht nach den Art. 5ff. DSGVO i.V.m. § 26 BDSG gerechtfertigt (…vgl. ebenso: Hessisches Landesarbeitsgericht, a.a.O. - 10 Sa 601/18 -, Rn. 91, juris). Ein solch schwerwiegender Verstoß gegen § 26 BDSG sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung führt nicht bloß zu einem Beweisverwertungsverbot, sondern regelmäßig zu einem Sachvortragsverwertungsverbot.Die bloße Annahme eines Beweisverwertungsverbots würde dazu führen, dass der von der schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung betroffene Arbeitnehmer gehalten wäre, den im Regelfall schwer zu bestreitenden Inhalt der elektronischen Kommunikation wahrheitswidrig zu bestreiten oder alternativ eine Perpetuierung der Persönlichkeitsrechtsverletzung hinzunehmen (…vgl. im Einzelnen mit jeweils ausführlicher Begründung: Hessisches Landesarbeitsgericht, a.a.O., juris Rn. 102ff, BAG, Urteil vom 27. Juli 2017 a.a.O. sowie BAG…, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 -juris Rn. 16).
- BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 610/99
Rückzahlung von Urlaubsgeld
Auszug aus LAG Bremen, 07.11.2023 - 1 Sa 53/23
Ein schuldrechtlicher Rückforderungsanspruch des Arbeitgebers im Hinblick auf eine ggf. ohne Rechtsgrund erbrachte Zahlung begründet nicht gleichermaßen und ohne weiteres eine Erstattungspflicht des Arbeitnehmers im Hinblick auf die durch den Arbeitgeber abgeführten Steuern und Beiträge (BAG 24. Oktober 2000 - 9 AZR 610/99; BAG 13. November 1980 - 5 AZR 572/78;… im Übrigen zum Brutto-bzw. Nettorückforderungsanspruch des Arbeitgebers umfassend: Linck in: Schaub-Arbeitsrechtshandbuch, 18. Auflage 2019, § 73 Rdn. 9 und § 74, Rdn. 5 ff.;… ErfK/Preis, 20. Aufl. 2020, § 611a BGB, Rdn. 450)[...] Zum einen hat die Beklagte vorliegend gegen den Brutto-Vergütungsanspruch für den Monat August 2018 - unzulässig - mit einem vermeintlichen Brutto-Gegenanspruch aufgerechnet statt gegen den Netto-Vergütungsanspruch mit einem Netto-Gegenanspruch." (…LAG Hamm Urt. v. 11.12.2019 - 6 Sa 912/19 -juris Rn. 82 - 84).
- BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 109/22
Urlaubs- und Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - vertraglicher …
Auszug aus LAG Bremen, 07.11.2023 - 1 Sa 53/23
Der Arbeitnehmer soll erkennen können, warum er gerade den ausgezahlten Betrag erhält (vgl. nur: BAG, Urteil vom 25. Januar 2023 - 10 AZR 109/22 -, juris Rn. 41). - BAG, 13.11.1980 - 5 AZR 572/78
Auszug aus LAG Bremen, 07.11.2023 - 1 Sa 53/23
Ein schuldrechtlicher Rückforderungsanspruch des Arbeitgebers im Hinblick auf eine ggf. ohne Rechtsgrund erbrachte Zahlung begründet nicht gleichermaßen und ohne weiteres eine Erstattungspflicht des Arbeitnehmers im Hinblick auf die durch den Arbeitgeber abgeführten Steuern und Beiträge (BAG 24. Oktober 2000 - 9 AZR 610/99; BAG 13. November 1980 - 5 AZR 572/78;… im Übrigen zum Brutto-bzw. Nettorückforderungsanspruch des Arbeitgebers umfassend: Linck in: Schaub-Arbeitsrechtshandbuch, 18. Auflage 2019, § 73 Rdn. 9 und § 74, Rdn. 5 ff.;… ErfK/Preis, 20. Aufl. 2020, § 611a BGB, Rdn. 450)[...] Zum einen hat die Beklagte vorliegend gegen den Brutto-Vergütungsanspruch für den Monat August 2018 - unzulässig - mit einem vermeintlichen Brutto-Gegenanspruch aufgerechnet statt gegen den Netto-Vergütungsanspruch mit einem Netto-Gegenanspruch." (…LAG Hamm Urt. v. 11.12.2019 - 6 Sa 912/19 -juris Rn. 82 - 84). - BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18
Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot
Auszug aus LAG Bremen, 07.11.2023 - 1 Sa 53/23
Die bloße Annahme eines Beweisverwertungsverbots würde dazu führen, dass der von der schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung betroffene Arbeitnehmer gehalten wäre, den im Regelfall schwer zu bestreitenden Inhalt der elektronischen Kommunikation wahrheitswidrig zu bestreiten oder alternativ eine Perpetuierung der Persönlichkeitsrechtsverletzung hinzunehmen (…vgl. im Einzelnen mit jeweils ausführlicher Begründung: Hessisches Landesarbeitsgericht, a.a.O., juris Rn. 102ff, BAG…, Urteil vom 27. Juli 2017 a.a.O. sowie BAG, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 -juris Rn. 16). - BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung
Auszug aus LAG Bremen, 07.11.2023 - 1 Sa 53/23
Je höher er ist, desto größer ist diese (vgl. im Einzelnen: BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 -, juris Rn. 28 - 29). Von Arbeitnehmern gegenüber Arbeitgebern, Arbeitskollegen oder Kunden begangenen Diebstähle berechtigen den Arbeitgeber dabei regelmäßig, also wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, auch ohne vorherige Abmahnung zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung (…Fischermeier in KR 11. Aufl. § 626 BGB Rn. 461 m.w.N).. - BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Auszug aus LAG Bremen, 07.11.2023 - 1 Sa 53/23
Sodann sind die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, die gegenseitigen Interessen abzuwägen und alle vernünftigen in Betracht kommenden Umstände vollständig unter Berücksichtigung der konkret berührten Interessen widerspruchsfrei zu berücksichtigen (vgl. nur BAG, Urteil v. 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - m. w. N.). - LAG Hessen, 21.09.2018 - 10 Sa 601/18
Ist der Sendevorgang abgeschlossen, kommt ein Verwertungsverbot von E-Mails nach …
Auszug aus LAG Bremen, 07.11.2023 - 1 Sa 53/23
Das Grundrecht schützt neben der Privat- und Intimsphäre und seiner speziellen Ausprägung als Recht am eigenen Bild auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das die Befugnis garantiert, selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu befinden (BAG…, Urteil vom 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - (Keylogger-Entscheidung) juris Rn. 16). Das Lesen des Inhalts von E-Mails oder anderen elektronischen Nachrichten, die an private Bekannte gerichtet sind, die nichts mit dem Betrieb zu tun haben und die nicht aus betrieblichem Anlass versandt wurden, stellt dabei einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21. September 2018 - 10 Sa 601/18 -, Rn. 90, juris). Kontrolliert ein Arbeitgeber, nach einem lediglich vagen Hinweis auf eine Straftat oder Pflichtverletzung des Arbeitnehmers, die erkennbar private elektronische Kommunikation eines Arbeitnehmers, so ist die Datenerhebung und Datenverarbeitung nicht nach den Art. 5ff. DSGVO i.V.m. § 26 BDSG gerechtfertigt (vgl. ebenso: Hessisches Landesarbeitsgericht, a.a.O. - 10 Sa 601/18 -, Rn. 91, juris). Ein solch schwerwiegender Verstoß gegen § 26 BDSG sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung führt nicht bloß zu einem Beweisverwertungsverbot, sondern regelmäßig zu einem Sachvortragsverwertungsverbot.
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