Rechtsprechung
EuGH, 13.07.1988 - 102/87 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Frankreich / Kommission
EWG-Vertrag, Artikel 92 Absatz 1
Staatliche Beihilfen - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Beeinträchtigung des Wettbewerbs - Beihilfe, die einem Unternehmen gewährt wird, das nur auf dem inländischen Markt tätig ist - Fehlen von Überkapazitäten - EU-Kommission
Frankreich / Kommission
- Wolters Kluwer
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 14. Januar 1987 über ein Fonds Industriel de Modernisation (FIM) -Darlehen für ein Unternehmen des Bierbrauerreisektors; Gewährung eines FIM-Darlehens zum Vorzugssatz als staatliche Beihilfe im Sinne von Art. ...
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 92 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 92 Abs. 1
Staatliche Beihilfen - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Beeinträchtigung des Wettbewerbs - Beihilfe, die einem Unternehmen gewährt wird, das nur auf dem inländischen Markt tätig ist - Fehlen von Überkapazitäten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Staatliche Beihilfen - Vom Fonds industriel der modernisation gewährtes Darlehen.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1988 - 102/87
- EuGH, 13.07.1988 - 102/87
Wird zitiert von ... (35)
- EuGH, 24.07.2003 - C-280/00
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …
Gewährt nämlich ein Mitgliedstaat einem Unternehmen einen öffentlichen Zuschuss, so kann dadurch die Erbringung von Verkehrsdiensten durch dieses Unternehmen beibehalten oder ausgeweitet werden, so dass sich die Chancen der in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Unternehmen, ihre Verkehrsdienste auf dem Markt dieses Staates zu erbringen, verringern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 102/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067, Randnr. 19, vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603, Randnr. 26, und Spanien/Kommission, Randnr. 40). - EuG, 12.12.1991 - T-30/89
Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Bolzen …
Die Kommission verweist insoweit auf die Schlussanträge des Generalanwalts Warner in der Rechtssache 30/78 (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1980, Distillers Company/Kommission, Slg. 1980, 2291) und auf das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 102/87 (Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067). - EuGH, 21.03.1991 - 303/88
Italien / Kommission
27 Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 102/87 (Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067, Randnr. 19) kann eine Beihilfe selbst dann den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen und den Wettbewerb verfälschen, wenn das begünstigte Unternehmen im Wettbewerb mit Erzeugern aus anderen Mitgliedstaaten steht, ohne selbst an den Ausfuhren teilzunehmen; wenn nämlich ein Mitgliedstaat einem Unternehmen eine Beihilfe gewährt, kann die inländische Erzeugung dadurch beibehalten oder erhöht werden, so daß sich die Chancen der in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Unternehmen, ihre Erzeugnisse auf den Markt dieses Mitgliedstaats auszuführen, erheblich verringern.Im übrigen kann selbst eine verhältnismässig geringe Beihilfe den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen, wenn auf dem fraglichen Sektor ein lebhafter Wettbewerb herrscht (Urteil vom 11. November 1987 in der Rechtssache 259/85, Frankreich/Kommission, Slg. 1987, 4393, Randnr. 24).
34 Bei der Anwendung des Artikels 92 Absatz 3 EWG-Vertrag verfügt die Kommission über ein weites Ermessen, dessen Ausübung wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt, die auf die Gemeinschaft als Ganzes zu beziehen sind (Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, Randnr. 49).
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07
Regie Networks - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach …
55 - Im selben Sinne Urteil vom 13. Juli 1988, Frankreich/Kommission (102/87, Slg. 1988, 4067, Randnrn.77 - Urteile Frankreich/Kommission (zitiert in Fn. 76, Randnrn. 4, 8 und 17), van Calster u. a. (zitiert in Fn. 4, Randnr. 46), vom 27. November 2003, Enirisorse (C-34/01 bis C-38/01, Slg. 2003, I-14243, Randnr. 44), vom 15. Juli 2004, Pearle u. a. (C-345/02, Slg. 2004, I-7139, Randnr. 29), sowie AEM und AEM Torino (zitiert in Fn. 76, Randnr. 45).
90 - Im selben Sinne, bezogen auf eine französische parafiskalische Abgabe auf Textilerzeugnisse, Urteil Frankreich/Kommission (zitiert in Fn. 76, Randnrn. 20 und 21).
92 - Im selben Sinne Urteil Frankreich/Kommission (zitiert in Fn. 76, Randnr. 20), wo auf den "von konkurrierenden Erzeugnissen herrührenden Ertrag" der Abgabe Bezug genommen wird.
- EuGH, 17.06.1999 - C-75/97
Belgien / Kommission
Was die Praxis der Kommission betrifft, so ordnete diese unbestreitbar undbekanntermaßen schon vor Einführung der Programme Maribel a und b regelmäßig die Rückforderung an, wenn sie feststellte, daß eine Beihilfe mit den Vertragsbestimmungen über staatliche Beihilfen unvereinbar war (vgl. hierzu Urteile vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 102/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067, Randnr. 9, vom 14. Februar 1990, Frankreich/Kommission, Randnr. 6, vom 21. März 1990, Belgien/Kommission, Randnr. 8, vom 21. März 1991, 1talien/Kommission, Randnr. 2, und vom 10. Juni 1993 in der Rechtssache C-183/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-3131, Randnr. 3). - EuG, 24.03.2011 - T-443/08
Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt / Kommission - Staatliche Beihilfen - …
Es genügt, dass die Entscheidung der Kommission Angaben enthält, die es ihrem Adressaten ermöglichen, ohne übermäßige Schwierigkeiten diesen Betrag selbst zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 13. Juli 1988, Frankreich/Kommission, 102/87, Slg. 1988, 4067, Randnr. 33). - Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-15/98
Italien / Kommission
43: - Urteil vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 102/87 (Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067, Randnr. 19).Vgl. hierzu auch Urteile SFEI u. a. (zitiert in Fußnote 9, Randnr. 43) und vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301 (Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, Randnr. 22, nachstehend: Boussac).
64: - Vgl. hierzu Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-241/94 (Frankreich/Kommission, Slg. 1996, I-4551, Randnrn.
- EuG, 15.06.2000 - T-298/97
Alzetta u.a. / Kommission
Wenn nämlich ein Mitgliedstaat einem Unternehmen eine Beihilfe gewährt, kann die inländische Erzeugung dadurch beibehalten oder erhöht werden, so daß sich die Chancen der in den anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Unternehmen, ihre Erzeugnisse auf den Markt dieses Mitgliedstaats auszuführen, verringern (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 102/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067, Randnr. 19, vom 21. März 1991, 1talien/Kommission, Randnr. 27, Spanien/Kommission, Randnr. 40, und vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-75/97, Belgien/Kommission, Slg. 1999, I-3671, Randnrn. - EuG, 15.12.1999 - T-132/96
Freistaat Sachsen / Kommission
Die Kommission habe somit abgelehnt, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Bestimmung erfüllt seien, und habe sich mit dem Hinweis auf Zweckmäßigkeitserwägungen begnügt, obwohl sie über kein Ermessen verfügt habe, da es sich um eine gesetzliche Ausnahme vom Verbot staatlicher Beihilfen handele (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnr. 17, Schlußanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache C-142/87, Urteil des Gerichtshofes vom 21. März 1990, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, I-979, Nr. 19, im folgenden: Urteil Tubermeuse II, und Schlußanträge des Generalanwalts Lenz in der Rechtssache 102/87, Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1988, Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067, 4075, Nr. 25). - EuGH, 14.09.1994 - C-278/92
Spanien / Kommission
Wenn nämlich ein Mitgliedstaat einem Unternehmen eine Beihilfe gewährt, kann die inländische Erzeugung dadurch beibehalten oder erhöht werden, so daß sich die Chancen der in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Unternehmen, ihre Erzeugnisse auf den Markt dieses Mitgliedstaats auszuführen, verringern (Urteil vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 102/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067, Randnr. 19). - Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-329/93
Bundesrepublik Deutschland, Hanseatische Industrie-Beteiligungen GmbH und Bremer …
- EuG, 11.07.2002 - T-152/99
HAMSA / Kommission
- EuG, 06.03.2002 - T-127/99
Diputación Foral de Álava / Kommission
- EuG, 30.11.2009 - T-427/04
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIE RÜCKFORDERUNG …
- EuGH, 12.10.2000 - C-480/98
Spanien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2002 - C-114/00
Spanien / Kommission - Staatliche Beihilfen
- EuG, 27.02.1997 - T-106/95
Fédération française des sociétés d'assurances (FFSA), Union des sociétés …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2002 - C-113/00
Spanien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-113/00
Spanien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2002 - C-280/00
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS PHILIPPE LÉGER SIND DIE ZUSCHÜSSE, DIE …
- EuG, 22.01.2013 - T-308/00
Salzgitter / Kommission - Staatliche Beihilfen - Stahlindustrie - Steuerliche …
- EuG, 05.11.1997 - T-149/95
Ducros / Kommission
- EuG, 24.03.2011 - T-455/08
Mitteldeutsche Flughafen und Flughafen Leipzig/Halle / Kommission - Staatliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.1998 - C-254/97
Baxter u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1992 - C-72/91
Firma Sloman Neptun Schiffahrts AG gegen Seebetriebsrat Bodo Ziesemer der Sloman …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-156/98
Deutschland / Kommission
- EuG, 30.11.2009 - T-17/05
France Télécom / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1999 - C-288/96
Deutschland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1996 - C-241/94
Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Begriff …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.1993 - C-324/90
Bundesrepublik Deutschland und Pleuger Worthington GmbH gegen Kommission der …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.10.1990 - 303/88
Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-278/92
Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1994 - C-41/93
Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Artikel …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-311/94
IJssel-Vliet Combinatie BV gegen Minister van Economische Zaken. - Staatliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1991 - C-305/89
Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1988 - 102/87 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Staatliche Beihilfen - Vom Fonds industriel der modernisation gewährtes Darlehen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1988 - 102/87
- EuGH, 13.07.1988 - 102/87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 17.09.1980 - 730/79
Philip Morris / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1988 - 102/87
- Siehe insbesondere das Urteil vom 17. Dezember 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris Holland BV/ Kommission, Slg. 1980, 2671. - EuGH, 02.07.1974 - 173/73
Italien / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1988 - 102/87
Darüber hinaus kann der Rat auf Vorschlag der Kommission gemäß Artikel 92 Absatz 2 Buchstabe d sonstige Arten von Beihilfen für zulässig erklären, also Beihilfen, die grundsätzlich nicht mit den inhaltli- 5 - Siehe das Urteil vom 2. Juni 1974 in der Rechtssache 173/73, Italienische Republik/Kommission, Slg. 1974, 709, sowie das Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76, Steinike und Weinlig/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1977, 595, 612. - EuGH, 22.03.1977 - 78/76
Steinike & Weinlig
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1988 - 102/87
Darüber hinaus kann der Rat auf Vorschlag der Kommission gemäß Artikel 92 Absatz 2 Buchstabe d sonstige Arten von Beihilfen für zulässig erklären, also Beihilfen, die grundsätzlich nicht mit den inhaltli- 5 - Siehe das Urteil vom 2. Juni 1974 in der Rechtssache 173/73, Italienische Republik/Kommission, Slg. 1974, 709, sowie das Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76, Steinike und Weinlig/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1977, 595, 612. - EuGH, 17.11.1987 - 142/84
BAT und Reynolds / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1988 - 102/87
1986, 2263 und 2321, sowie das Urteil vom 17. November 1987 in den verbundenen Rechtssachen 142 und 156/84, BAT und andere/Kommission, Slg. 1987, 4487, Randnr. 72.