Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 17.12.2015 - 13 Sa 372/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Richtlinie 2001/12/EG
Unternehmensübergang - IWW
§ 20 TVöD, § 77 Abs. 3 Be... trVG, Richtlinie 2001/ 23/EG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 ZPO, § 533 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, TVG § 1, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, Richtlinie 2001/23/EG, § 613a BGB, Art. 3 Abs. 1 S. 1 der Richtlinie 2001/23/EG, § 613a Abs. 1 S. 1 BGB, Art. 3 Abs. 1 S. 1 der Richtlinie 2001/ 23/EG, § 613 a BGB, Richtlinie 77/187/EWG, Artikel 1 Nummer 1 der Richtlinie 91/383/EWG, Artikel 1 Nummer 2 der Richtlinie 91/383/EWG, Richtlinie 77/187, § 150 Abs. 1 BGB, § 286 Abs. 1 ZPO, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 286 Abs. 2 BGB, § 286 ZPO, §§ 305 ff. BGB, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB, § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 77 Abs. 2, 4 BetrVG, §§ 305c, 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 305c Abs. 1 BGB, §§ 305c Abs. 1, §§ 4 Abs. 5 TVG, 77 Abs. 6 BetrVG, § 77 Abs. 1 BetrVG, § 77 Abs. 2 BetrVG, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 77 Abs. 4 BetrVG, § 305b Abs. 2 BGB, § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO, §§ 280, 286, 247 BGB, § 24 Abs. 1 TVöD, § 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 97 Abs. 1, 516 Abs. 3, 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG
- LAG Düsseldorf
Richtlinie 2001/12/EG
Unternehmensübergang - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 2001/23/EG
Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem Gesellschafterwechsel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem Gesellschafterwechsel
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 25.02.2015 - 4 Ca 3019/14
- LAG Düsseldorf, 17.12.2015 - 13 Sa 372/15
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (43)
- BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13
Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch
Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.12.2015 - 13 Sa 372/15
Rn. 167 Diese Analyse kann nach allgemeiner Auffassung auch auf dem Inhalt des Sitzungsprotokolls basieren (BAG 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 - juris; BAG 12.07.2007 - 2 AZR 666/05 - juris).Unzulässig wäre die Verwertung dieser früheren Aussage im Wege des Urkundenbeweises anstelle der Vernehmung des Zeugen im anhängigen Verfahren nur dann, wenn eine Partei zum Zwecke des unmittelbaren Beweises die Vernehmung dieses Zeugen beantragt oder die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen deren unmittelbare Vernehmung erfordert (BAG 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 - juris; BAG - 12.07.2007 - 2 AZR 666/05 - juris; BGH 12.04.2011 - VI ZB 31/10 - juris; BGH 12.11.2003 - XII ZR 109/01 juris; BGH 09.06.1994 - IX ZR 125/93 - juris).
Der nur eingeschränkte Beweiswert einer solchen Urkunde beruht im Wesentlichen darauf, dass die Verfahrensbeteiligten von dem Zeugen keinen persönlichen Eindruck haben, ihm keine Fragen stellen und Vorhalte machen können und Gegenüberstellungen nicht möglich sind (BAG 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 - juris; BAG 12.07.2007 - 2 AZR 666/05 - juris; BGH 30.11.1999 - VI ZR 207/98 - juris).
Deshalb ist es insbesondere nicht zulässig, die Richtigkeit einer urkundlich verwerteten Zeugenaussage aus Gründen anzuzweifeln, die sich nicht aus der Urkunde selbst ergeben und für die sich auch sonst keine belegbaren Umstände finden lassen (BAG 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 - juris; BAG 12.07.2007 - 2 AZR 666/05 - juris; BGH 09.06.1992 - VI ZR 215/91 - juris).
Welchen Beweiswert der erkennende Spruchkörper einer in einer Urkunde festgehaltenen Erklärung für deren inhaltliche Richtigkeit beimisst, unterliegt seiner freien Beweiswürdigung (BAG 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 - juris; BGH 13.06.1995 - VI ZR 233/94 - juris).
- EuGH, 18.07.2013 - C-426/11
Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.12.2015 - 13 Sa 372/15
Rn. 61 Sie hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 18.07.2013 C-426/11 (B.-I.) gemeint, der TVöD in der aktuellen Fassung fände auf das Arbeitsverhältnis der Parteien keine Anwendung.Die B.-I.-Entscheidung des EuGH (Urteil vom 18.07.2013 - C-426/11) "passt" daher nicht.
Rn. 102 "Im Streitfall ist weder die Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12.03.2001 noch die dazu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - wie hier die streitgegenständliche Entscheidung vom 18.07.2013 - C-426/11 - von Relevanz.
Nur um eine Abwägung solcher widerstreitenden Interessen im Falle eines Betriebsübergangs ging es aber in der Entscheidung des EuGH vom 18.07.2013 (C-426/11;… vgl. insoweit auch EuGH vom 11.09.2014 - C-328/13 - NZA 2014, S. 1092 ff., Rz. 29), nicht aber um die Anerkennung eines "originären Eingriffsrechts" des Arbeitgebers in bestehende Arbeitsverträge, d. h. eines Eingriffsrechts jenseits zu prüfender Änderungstatbestände, wie sie z. B. beim Betriebsübergang nach § 613 a BGB oder im Falle von Änderungskündigungen vorliegen.".
Rn. 159 (EuGH v. 18.07.2013 - C-426/11).
- BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12
Feststellungsinteresse
Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.12.2015 - 13 Sa 372/15
Es reicht aus, wenn sie sich auf einzelne daraus ergebende Rechte oder Folgen beschränkt, sofern hierfür ein Feststellungsinteresse besteht, sog. Elementenfeststellungsklage (BAG 27.08.2014 - 4 AZR 518/12 - juris; BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 - DB 2012, 294; BAG 12.10.2004 - 3 AZR 444/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 44;… Hamacher, Antragslexikon Arbeitsrecht, 2. Aufl., Teil 1, RN 36 ff.).Auch die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrags oder Tarifwerks auf ein Arbeitsverhältnis kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BAG 27.08.2014 - 4 AZR 518/12 - juris; BAG 22.10.2008 - 4 AZR 784/07 - juris).
Die Rechtskraft der Entscheidung muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen (vgl. nur BAG 27.08.2014 - 4 AZR 518/12 - juris).
Rn. 91 Die Beklagte hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.08.2014 (- 4 AZR 518/12 -) gerügt, der Feststellungsantrag sei unzulässig, weil das Rechtsverhältnis der Parteien hierdurch nicht abschließend geklärt werde.
Dem kann nicht entgegen gehalten werden, dass die Niederschriftserklärung der Tarifvertragsparteien zu § 2 Abs. 1 TVÜ-VKA, die im Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31.03.2008 vereinbart wurde (vgl. zum Wortlaut BAG, Urteil vom 27.08.2014 - 4 AZR 518/12, NZA-RR 2015, 211, Rdz. 23), insoweit Vorgaben enthält.
- BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 666/05
Massenentlassung - Verfahrensrüge
Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.12.2015 - 13 Sa 372/15
Rn. 167 Diese Analyse kann nach allgemeiner Auffassung auch auf dem Inhalt des Sitzungsprotokolls basieren (BAG 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 - juris; BAG 12.07.2007 - 2 AZR 666/05 - juris).Unzulässig wäre die Verwertung dieser früheren Aussage im Wege des Urkundenbeweises anstelle der Vernehmung des Zeugen im anhängigen Verfahren nur dann, wenn eine Partei zum Zwecke des unmittelbaren Beweises die Vernehmung dieses Zeugen beantragt oder die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen deren unmittelbare Vernehmung erfordert (BAG 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 - juris; BAG - 12.07.2007 - 2 AZR 666/05 - juris; BGH 12.04.2011 - VI ZB 31/10 - juris; BGH 12.11.2003 - XII ZR 109/01 juris; BGH 09.06.1994 - IX ZR 125/93 - juris).
Der nur eingeschränkte Beweiswert einer solchen Urkunde beruht im Wesentlichen darauf, dass die Verfahrensbeteiligten von dem Zeugen keinen persönlichen Eindruck haben, ihm keine Fragen stellen und Vorhalte machen können und Gegenüberstellungen nicht möglich sind (BAG 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 - juris; BAG 12.07.2007 - 2 AZR 666/05 - juris; BGH 30.11.1999 - VI ZR 207/98 - juris).
Deshalb ist es insbesondere nicht zulässig, die Richtigkeit einer urkundlich verwerteten Zeugenaussage aus Gründen anzuzweifeln, die sich nicht aus der Urkunde selbst ergeben und für die sich auch sonst keine belegbaren Umstände finden lassen (BAG 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 - juris; BAG 12.07.2007 - 2 AZR 666/05 - juris; BGH 09.06.1992 - VI ZR 215/91 - juris).
- LAG München, 23.10.1998 - 9 TaBV 27/98
Betriebsvereinbarung: Abgrenzung zur Regelungsabrede - Unterlassungsantrag nach § …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.12.2015 - 13 Sa 372/15
Die Betriebsvereinbarung stellt also nach der Systematik des Gesetzes lediglich einen Unterfall einer betrieblichen Vereinbarung dar; es muss demnach auch Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geben, die keine Betriebsvereinbarungen sind (LAG München v. 23.10.1998 - 9 TaBV 27/98 - Rn. 59, 60;… GK- BetrVG/Kreutz, Band 11, 10. Auflage 2014, § 77 BetrVG Rn. 9).Somit lässt sich die Betriebsvereinbarung zur Regelungsabrede so abgrenzen, dass sie zwingend in der Form des § 77 Abs. 2 BetrVG vereinbart werden muss und Regelungen enthält, die für die einzelnen Arbeitsverhältnisse im Betrieb unmittelbar und zwingend gelten (LAG München v. 23.10.1998 aaO, Rn. 62;… ebenso GK-Kreutz § 77 BetrVG Rn. 33).
Die Betriebsvereinbarung ist also das Instrument, um im Rahmen betrieblicher Mitbestimmung Arbeitsbedingungen festzusetzen, die für die am Abschluss der Betriebsvereinbarung nicht selbst mitwirkenden Arbeitnehmer des Betriebsrates verbindlich gelten sollen, auch wenn sie damit nicht einverstanden sind (vgl. wiederum LAG München v. 23.10.1998 aaO, Rn. 63).
Damit kommt es bei der Beantwortung der Frage, ob eine Vereinbarung eine Betriebsvereinbarung oder eine Regelungsabrede ist, nicht so sehr auf die Bezeichnung an, sondern auf den Regelungsgehalt und den Regelungswillen der Betriebsparteien; d.h., wollen die Betriebsparteien eine Regelung im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung treffen und wollen sie dieser Regelung eine unmittelbare und zwingende Wirkung einer Betriebsvereinbarung geben (LAG München v. 23.10.1998 aaO, Rn. 64).
- EuGH, 12.11.1992 - C-209/91
Rask und Christensen / ISS Kantineservice
Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.12.2015 - 13 Sa 372/15
In seiner Entscheidung vom 12.11.1992, C-209/91 "Watson Rask und Christensen" stellt er wiederum darauf ab, dass es entscheidend darauf ankommt, dass im Rahmen vertraglicher Beziehungen die natürliche oder juristische Person wechselt, die für den Betrieb des Unternehmens verantwortlich ist und insoweit gegenüber den in dem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmern die Arbeitgeberverpflichtungen eingeht (EuGH v. 12.11.1992 - C-209/91 -, juris).Rn. 148 "Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 12. November 1992 in der Rechtssache C-209/91 , Watson Rask und Christensen, Slg. 1992, I-5755, Randnr. 15) ist die Richtlinie anwendbar, wenn im Rahmen vertraglicher Beziehungen die natürliche oder juristische Person wechselt, die für den Betrieb des Unternehmens verantwortlich ist und insoweit gegenüber den in dem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmern die Arbeitgeberverpflichtungen eingeht, ohne daß es darauf ankommt, ob das Eigentum an dem Unternehmen übertragen worden ist.".
- LAG Düsseldorf, 25.08.2015 - 8 Sa 329/15
Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.12.2015 - 13 Sa 372/15
Die Vernehmungsprotokolle der Aussage des Zeugen H. aus dem Verfahren der 8. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf (- 8 Sa 329/15 -, Sitzungsniederschrift vom 25.08.2015) sowie des Zeugen C. im Verfahren vor dem Arbeitsgericht Essen (- 1 Ca 3023/14, Sitzungsniederschrift vom 19.02.2015) lagen der Berufungskammer vor und sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.Rn. 182 (1) Zu einem in den maßgeblichen Punkten vergleichbaren Sachverhalt hat die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts in ihrer Entscheidung vom 25.08.2015 (- 8 Sa 329/15 -) wie folgt ausgeführt:.
- BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 765/10
Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.12.2015 - 13 Sa 372/15
Danach verletzt eine Klausel das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten und Spielräume enthält (BAG 22.02.2012 - 5 AZR 765/10, NZA 2012, 861). - BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06
Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel
Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.12.2015 - 13 Sa 372/15
Solche widersprüchlichen Klauseln sind vielmehr wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebots des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam (vgl. etwa BAG, Urteil vom 24.10.2007 - 10 AZR 825/06, NZA 2008, 40). - EuGH, 09.03.2006 - C-499/04
Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.12.2015 - 13 Sa 372/15
Entscheidend ist in dieser Konstellation also nicht die Auslegung des Begriffs "Unternehmen", sondern der Begriff "Übergang" (vgl. EuGH v. 09.03.2006 - C-499/04 "Werhof" Rz. 24). - BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten
- BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02
Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung
- BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt
- BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung
- BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12
Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage
- BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93
Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von …
- BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87
Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten …
- BGH, 12.11.2003 - XII ZR 109/01
Verwirkung des Anspruchs auf rückständigen Unterhalt wegen einer Straftat gegen …
- EuGH, 14.04.1994 - C-392/92
Schmidt / Spar- und Leihkasse der früheren Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen
- EuGH, 06.09.2011 - C-108/10
Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei …
- BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98
Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage - …
- BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland; Beweiswert …
- BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91
Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem …
- BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98
Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den …
- BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91
Entgeltschutz; betriebsübliche berufliche Entwicklung
- BGH, 12.04.2011 - VI ZB 31/10
Nachholung der Entscheidung über die Zulassung der Berufung durch das …
- BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00
Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats
- EuGH, 11.09.2014 - C-328/13
Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
- BGH, 13.06.1995 - VI ZR 233/94
Würdigung einer in einem anderen Verfahren gemachten Zeugenaussage
- BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 319/06
Bezugnahmeklausel - Ausschluss einzelner Tarifverträge
- EuGH, 02.12.1999 - C-234/98
Allen u.a. - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer beim Übergang eines …
- BAG, 18.02.2014 - 9 AZR 821/12
Altersteilzeit - Bonusanspruch - Auslegung von AGB
- LAG Düsseldorf, 10.08.2015 - 9 Sa 421/15
Gesellschafterwechsel als Betriebsübergang im Sinne von § 613a BGB
- EuGH, 05.05.1988 - 144/87
Berg / Besselsen
- LAG Düsseldorf, 20.11.2015 - 6 Sa 574/15
Begriff des Betriebsübergangs
- OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 10 U 169/97
- BGH, 24.02.1978 - V ZR 95/75
Anforderungen an den Antrag wegen Wiederherstellung der Befestigung eines …
- BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 803/06
Betriebsübergang - Übernahme der Kundenbeziehungen - Frischelager
- BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07
Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags
- BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09
Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung
- BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08
Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht …
- BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 444/03
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer tariflichen …
- LAG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 Sa 740/14
- ArbG Duisburg, 31.07.2024 - 4 Ca 110/24 Rn. 117 Bei der Analyse der Glaubhaftigkeit einer spezifischen Aussage ist nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie von der sogenannten Nullhypothese auszugehen (vgl. dazu BGH Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98; LAG Düsseldorf Urteil vom 14. Januar 2011 - N01 TaBV 65/10, juris; ArbG Solingen Urteil vom 24. Februar 2015, - 3 Ca 1356/13, juris; LAG Nürnberg Urteil vom 8. Juli 2016, - 7 Sa 649/14, juris; LAG Düsseldorf Urteil vom 17. Dezember 2015 - 13 Sa 372/15, juris).
Dies bedeutet, dass im Ansatz davon auszugehen ist, dass die Glaubhaftigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (OLG Karlsruhe Urteil vom 14. November 1997 - 10 U 169/97, NJW-RR 1998 789; LAG Düsseldorf Urteil vom 14. Januar 2011 - N01 TaBV 65/10, juris; ArbG Solingen Urteil vom 24. Februar 2015 - 3 Ca 1356/13, juris; LAG Düsseldorf Urteil vom 17.12.2015 - 13 Sa 372/15, juris; LAG Nürnberg Urteil vom 8. Juli 2016 - 7 Sa 649/14, juris).
Bei einmaligen Aussagen kann auch eine Motivationsanalyse durchgeführt werden (vgl. OLG Karlsruhe Urteil vom 4. August 2006 - 2 UF 270/05, FamRZ 2007, 225; ArbG Solingen Urteil vom 24. Februar 2015 - 3 Ca 1356/13, juris; LAG Düsseldorf Urteil vom 17. Dezember 2015 - 13 Sa 372/15, juris; LAG Nürnberg Urteil vom 8. Juli 2016 - 7 Sa 649/14, juris).
- LAG Düsseldorf, 16.12.2021 - 5 Sa 752/19
Betriebsrat; Zurechnung des Handelns des Betriebsratsvorsitzenden; …
Unzulässig wäre die Verwertung dieser früheren Aussage im Wege des Urkundenbeweises anstelle der Vernehmung des Zeugen im anhängigen Verfahren nur dann, wenn eine Partei zum Zwecke des unmittelbaren Beweises die (erneute) Vernehmung dieses Zeugen beantragt oder die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen deren unmittelbare Vernehmung erfordert (…vgl. BAG v. 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 29, juris; LAG Düsseldorf v. 17.12.2015 - 13 Sa 372/15 - Rn. 161, 162, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".