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Rechtsprechung
   EuGH, 07.11.1985 - 145/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,331
EuGH, 07.11.1985 - 145/83 (https://dejure.org/1985,331)
EuGH, Entscheidung vom 07.11.1985 - 145/83 (https://dejure.org/1985,331)
EuGH, Entscheidung vom 07. November 1985 - 145/83 (https://dejure.org/1985,331)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 178; ; EWG-Vertrag Art. 215 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 86; ; EWG-Vertrag Art. 214; ; VO (EWG) Nr. 17/62 Art. 20

  • EU-Kommission PDF

    Adams / Kommission

    1 . EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTEN - ORGANE - PFLICHTEN - WAHRUNG DES BERUFSGEHEIMNISSES - UMFANG - VON EINER PRIVATPERSON ERTEILTE AUSKÜNFTE - WAHRUNG DER ANONYMITÄT DES INFORMANTEN - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Adams / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz ; Festsetzung einer Geldbusse ; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Verletzung amtlicher Pflichten ; Verletzung von Verschwiegenheitspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTEN - ORGANE - PFLICHTEN - WAHRUNG DES BERUFSGEHEIMNISSES - UMFANG - VON EINER PRIVATPERSON ERTEILTE AUSKÜNFTE - WAHRUNG DER ANONYMITÄT DES INFORMANTEN - VORAUSSETZUNGEN - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 214]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtpreisgabe von Mitgliedern und Bediensteten der Gemeinschaftsorgane von Auskünften, die unter das Berufsgeheimnis fallen; Verjährung von aus außervertraglicher Haftung hergeleiteten Ansprüchen der Gemeinschaft

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (70)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.11.1985 - 145/83
    Die Entscheidung wurde durch das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76 (Hoffmann-La Roche/ Kommission, Slg. 1979, 461) im wesentlichen bestätigt.

    Die Entscheidung wurde durch das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76 (Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461) im wesentlichen bestätigt.

  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION …

    78 Anders als in der Rechtssache 145/83 (Urteil des Gerichtshofes vom 7. November 1985, Adams/Kommission, Slg. 1985, 3539), in der die Glaubwürdigkeit des Informanten der Kommission nicht zweifelhaft gewesen sei, habe im vorliegenden Fall keines der betroffenen Unternehmen die Echtheit des Papiers anerkannt.

    Das Interesse der Unternehmen, die Herkunft bestimmter Dokumente zu erfahren, müsse gegen das öffentliche Interesse an der Verfolgung rechtswidriger Absprachen und am Schutz von Informanten abgewogen werden (Urteil Adams/Kommission, zitiert oben in Randnr. 78, Randnr. 34).

    Zudem kann es für die Kommission erforderlich sein, die Anonymität von Informanten zu schützen (in diesem Sinne Urteil Adams/Kommission, zitiert oben in Randnr. 78, Randnr. 34), und dies allein verpflichtet sie nicht, ein in ihrem Besitz befindliches Beweismittel außer Betracht zu lassen.

  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN …

    Obwohl sich diese Bestimmung in erster Linie auf Auskünfte bezieht, die bei Unternehmen eingeholt worden sind, zeigt der Zusatz "insbesondere", daß es sich insoweit um einen allgemeinen Grundsatz handelt, der auch für andere vertrauliche Auskünfte gilt (Urteil des Gerichtshofes vom 7. November 1985 in der Rechtssache 145/83, Adams/Kommission, Slg. 1985, 3539, Randnr. 34; Urteil des Gerichts vom 18. September 1996 in der Rechtssache T-353/94, Postbank/Kommission, Slg. 1996, II-921, Randnr. 86).
  • EuG, 28.01.2015 - T-341/12

    Evonik Degussa / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Europäischer …

    Außerdem ergebe sich aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 7. November 1985, Adams/Kommission (145/83, Slg. 1985, 3539), dass Informationen und Dokumenten, die der Kommission freiwillig unter der Bedingung übermittelt worden seien, dass diese sie nicht preisgebe, ein besonderer Schutz gewährt werde.

    Rn. 88 Da der Bereich der Informationen, die unter das Berufsgeheimnis fallen, über Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen hinausgeht (vgl. in diesem Sinne Urteile Adams/Kommission, oben in Rn. 69 angeführt, Rn. 34, und Bank Austria Creditanstalt/Kommission, oben in Rn. 33 angeführt, Rn. 29), ist - ohne der Prüfung der Begründetheit des vierten Klagegrundes vorzugreifen - zu klären, ob Informationen, wie die Klägerin behauptet, bereits deshalb als Geschäftsgeheimnisse geschützt werden müssen, weil ein Unternehmen sie der Kommission freiwillig übermittelt hat, um in den Genuss des Kronzeugenprogramms zu gelangen.

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Rechtsprechung
   AG Ellwangen/Jagst, 07.10.1983 - C 145/83 - 12   

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https://dejure.org/1983,23711
AG Ellwangen/Jagst, 07.10.1983 - C 145/83 - 12 (https://dejure.org/1983,23711)
AG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 07.10.1983 - C 145/83 - 12 (https://dejure.org/1983,23711)
AG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 07. Oktober 1983 - C 145/83 - 12 (https://dejure.org/1983,23711)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   FG München, 02.05.1984 - I 145/83 L   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,20302
FG München, 02.05.1984 - I 145/83 L (https://dejure.org/1984,20302)
FG München, Entscheidung vom 02.05.1984 - I 145/83 L (https://dejure.org/1984,20302)
FG München, Entscheidung vom 02. Mai 1984 - I 145/83 L (https://dejure.org/1984,20302)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1984, 547
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 27.07.1990 - VI R 5/88

    Ein eigener Hausstand eines Steuerpflichtigen kann auch dann vorliegen, wenn …

    Im Verlauf des Klageverfahrens hat sich der Kläger auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 2. Mai 1984 I 145/83 L (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1984, 547) berufen, wonach ein eigener Hausstand nicht daran scheitere, daß die Ehefrau und die Kinder eines ausländischen Arbeitnehmers in einer Großfamilie lebten.

    In materieller Hinsicht berufe sich der Kläger zu Unrecht auf das Urteil des FG München in EFG 1984, 547.

    Der Senat folgt im Ergebnis der Auffassung des FG München in EFG 1984, 547 sowie der herrschenden Meinung im steuerrechtlichen Schrifttum (…z.B. v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 9 Rdnr. G 33; Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stichwort "doppelte Haushaltsführung" A II 2).

  • BFH, 29.11.1990 - IV R 30/90

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch mangelnde Würdigung des Vorgebrachten eines …

    Hatten die Eheleute zunächst einen gemeinsamen Wohnsitz in B, so ist es unerheblich, wenn dieser Wohnsitz später nach A verlegt wurde (vgl. FG Berlin, Urteil vom 29. Juli 1985 VIII 221/84, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1986, 286; bestätigt durch BFH-Beschluß nach Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 1988 VI R 159/85, nicht veröffentlicht - NV - FG München, Urteil vom 2. Mai 1984 I 145/83 L, EFG 1984, 547, rechtskräftig; Schmidt / Drenseck, Einkommensteuergesetz, § 9 Anm. 9 d).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1985 - 145/83   

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https://dejure.org/1985,14355
Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1985 - 145/83 (https://dejure.org/1985,14355)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.07.1985 - 145/83 (https://dejure.org/1985,14355)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 1985 - 145/83 (https://dejure.org/1985,14355)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Stanley George Adams gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Außervertragliche Haftung - Schutz der Vertraulichkeit von Informationen - Verjährung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 07.11.1985 - 53/84

    Adams / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1985 - 145/83
    Eine letzte Klarstellung: Am 29. Februar 1984 hat der Kläger eine zweite Klage erhoben (Rechtssache 53/84), mit der er die außervertragliche Haftung der Kommission dafür geltend macht, daß sie es unterlassen habe, den in dem Freihandelsabkommen zwischen der EWG und der Schweiz vorgesehenen Gemischten Ausschuß mit den gegen ihn gerichteten Maßnahmen der schweizerischen Behörden zu befassen.

    9. In der am 29. Februar 1984 in der Rechtssache 53/84 eingereichten Klageschrift beantragt der Kläger, a) die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zum Ersatz des Schadens zu verurteilen, den er aufgrund der begangenen Handlungen und Unterlassungen, die zu seiner Festnahme und Verurteilung durch die schweizerischen Gerichte geführt haben, erlitten habe, b) festzustellen, daß die Kommission die von den Behörden der Schweizer Eidgenossenschaft gegen ihn ergriffenen Maßnahmen, die gegen das zwischen der EWG und der Schweiz abgeschlossene Freihandelsabkommen von 1972 verstießen, vor den dort vorgesehenen Gemischten Ausschuß hätte bringen müssen, und c) festzustellen, daß die Kommission der Schweiz die Absicht hätte mitteilen müssen, das Freihandelsabkommen zu kündigen, wenn es ihr nicht innerhalb einer angemessenen Frist gelinge, die Schweiz dazu zu bringen, die in diesem Abkommen enthaltenen völkerrechtlichen Vorschriften richtig auszulegen und zu beachten.

    e) die vom Kläger am 29. Februar 1984 in der Rechtssache 53/84 erhobene Klage abzuweisen und dem Kläger gemäß Artikel 69 § 2 der Verfahrensordnung die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen.

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1985 - 145/83
    meine Herren Richter! 1. Am 13. Februar 1979 haben Sie in Ihrem Urteil in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Slg. 1979, 461), erstmals entschieden: "Indem er die mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Markt verbietet, ... zielt Artikel 86 daher sowohl auf Praktiken, durch die die Verbraucher unmittelbar geschädigt werden können, als auch auf Verhaltensweisen, die sie mittelbar dadurch benachteiligen, daß sie einen Zustand wirksamen Wettbewerbs im Sinne des Artikels 3 Buchstabe f des Vertrages beeinträchtigen." Sie haben somit für Recht erkannt, daß das Verhalten des schweizerischen multinationalen Unternehmens beim Handel mit Vitaminen für pharmazeutische und Futterzwecke den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten so sehr beeinträchtigt hat, daß es abgestellt und mit einer Geldbuße belegt werden mußte.
  • EuGH, 01.04.1982 - 11/81

    Dürbeck / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1985 - 145/83
    Ist das zulässig? Bekanntlich können gemäß Artikel 42 § 2 der Verfahrensordnung neue Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens nur vorgebracht werden, wenn sie auf rechtliche oder tatsächliche Gründe gestützt werden, die erst während des schriftlichen Verfahrens zutage getreten sind; außerdem ist nach Ihrer ständigen Rechtsprechung "eine neue Tatsache... nur dann geeignet, das Vorbringen eines neuen Angriffsmittels im Laufe des Verfahrens zu rechtfertigen, wenn sie im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht vorlag oder dem Kläger nicht bekannt war" (so zuletzt im Urteil vom 1. April 1982 in der Rechtssache 11/81, Dürbeck/Kommission, Slg. 1982, 1251).
  • EuGH, 27.01.1982 - 51/81

    De Franceschi / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1985 - 145/83
    Dort heißt es: "Die aus außervertraglicher Haftung der Gemeinschaft hergeleiteten Ansprüche verjähren in fünf Jahren nach Eintritt des Ereignisses, das ihnen zugrunde liegt." Die neueste Rechtsprechung des Gerichtshofes hat einen entscheidenden Punkt durch die Feststellung geklärt, daß "die Verjährungsfrist nicht beginnen kann, bevor alle Voraussetzungen, von denen die Ersatzpflicht abhängt, erfüllt sind und sich insbesondere der zu ersetzende Schaden konkretisiert hat" (Urteil vom 27. Januar 1982 in der Rechtssache 51/81, De Franceschi/Rat und Kommission, Slg. 1982, 117).
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