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Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 03.02.2003 | OLG Dresden, 03.12.2002

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,995
OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02 (https://dejure.org/2003,995)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.07.2003 - WVerg 15/02 (https://dejure.org/2003,995)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - WVerg 15/02 (https://dejure.org/2003,995)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Sachsen

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  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Wertungsstufen der VOB/A: Berücksichtigung von zwingenden bzw. in das Ermessen gestellten Ausschlussgründen einer bereits abgeschlossenen Wertungsstufe bei späteren Wertungsstufen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1b

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Anspruch gegen die Vergabestelle auf vorläufige Fortsetzung des Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung während einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Aufhebungsentscheidung in einem Vergabenachprüfungsverfahren; Kontrahierungszwang der Vergabestelle im Rahmen ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wertungsermessen der Vergabestelle bei § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Hersteller- und Typenbezeichnungen führen zum Ausschluss des Angebotes! (IBR 2003, 622)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 573
  • ZfBR 2003, 810
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02
    Auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 03.12.2002 (NZBau 2003, 169), der die europarechtliche Sichtweise der Vergabekammer nicht teilt, hat der Bundesgerichtshof in seiner die Vorlage für unzulässig erklärenden Entscheidung vom 18.02.2003 (VergR 2003, 313) darauf hingewiesen, dass die Anrufung der Vergabenachprüfungsorgane gegen die Aufhebung einer Ausschreibung schon auf der Grundlage des nationalen Vergaberechts nicht deshalb unstatthaft sei, weil die Aufhebung das Vergabeverfahren irreversibel beendet habe.

    Zugleich hat der Bundesgerichtshof aber mit Recht betont, aus der Eröffnung einer solchen Nachprüfungsmöglichkeit ergebe sich nicht ohne weiteres ein Anspruch des Bieters auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung, und zwar auch dann nicht, wenn sich die beanstandete Aufhebungsentscheidung im Ergebnis als nicht vergaberechtskonform erweist (zustimmend Jasper/Pooth, NZBau 2003, 261 ff, 263; Boesen, IBR 2003, 262).

  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss …

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02
    WVerg 15/02 WVerg 16/02.

    Dementsprechend rückte die Antragstellerin, in der Wertungsreihenfolge der Vergabestelle rechnerisch ursprünglich an dritter Stelle liegend, in der Bieterreihenfolge ebenso vor wie die (zunächst viertplatzierte) Antragstellerin des Parallelverfahrens WVerg 16/02.

  • OLG Dresden, 12.06.2002 - WVerg 6/02

    Verdingungsunterlagen

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02
    Die Vergabestelle beanstandete dies zunächst nicht, favorisierte allerdings anfangs Angebote anderer Bieter, die jedoch in mehreren aufeinanderfolgenden Vergabenachprüfungsverfahren scheiterten (vgl. zuletzt den Senatsbeschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02).

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Beschluss vom 18.10.2001, WVerg 8/01; Beschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02; Beschluss vom 18.06.2003, 15 U 606/03) die Auffassung, dass Angebote, die § 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A nicht entsprechen, ausgeschlossen werden müssen.

  • VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02

    Rechtsschutz bei bereits erfolgter Aufhebung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02
    Aktenzeichen: WVerg 0015/02 Verkündet am 10.07.2003 1/SVK/77-02 1. Vergabekammer Die Urkundsbeamtin Fst.

    Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 05.09.2002 wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 21.08.2002 - 1/SVK/77-02 - abgeändert und der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen.

  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 50/01

    Zulässigkeit eines Grund- und eines Teilurteils; Abgrenzung der Erläuterung eines …

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02
    Soweit frühere Entscheidungen der Oberlandesgerichte von dessen Rechtsprechung vom 07.01.2003 (ZfBR 2003, 503) und vom 18.02.2003 (die sich mit dem erstgenannten Urteil auch nicht auf ein obiter dictum beschränkt und daher jedenfalls insoweit i.S. der Divergenzbestimmungen Bindungswirkung entfaltet) abweichende Auffassungen enthalten und der Senat in Übereinstimmung mit dem BGH entscheidet, ist eine Vorlageverpflichtung im Ansatz nicht gegeben (…vgl. Hunger in: Niebuhr u.a., Komm. zum Vergaberecht 2000, § 124 GWB Rn. 11 a. E.).
  • OLG Bremen, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Anteil der vom Bieter selbst auszuführenden Leistungen; Ausschluß eines Angebots)

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02
    Im Übrigen weicht der Senat von der Rechtsprechung des OLG Bremen schon deshalb nicht ab, weil es dort (BauR 2001, 94) um die Frage ging, ob ein Auftraggeber über ein Erklärungsdefizit i.S.d. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A zulässigerweise nachverhandelt hatte; das trifft den vorliegenden Sachverhalt nicht.
  • OLG Jena, 08.04.2003 - 6 Verg 1/03

    Ausschluss wegen unvollständigen Angebots

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02
    Der Antragstellerin ist zuzugeben, dass im Gegensatz hierzu der von ihr herangezogene Fall des Thüringer OLG vom 08.04.2003 (ZfBR 2003, 504) unter Beachtung der neueren Rechtsprechung des BGH auch anders hätte entschieden werden können; die Abweichung betrifft aber nicht die tragenden Rechtssätze der genannten Entscheidung, sondern die konkrete Subsumtion hierunter.
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02
    Der Rechtsprechung des BGH ist nur zu entnehmen, dass auf späteren Wertungsstufen nicht im Wege der Vermischung ergänzend Wertungskriterien mit herangezogen werden dürfen, die früheren Wertungsstufen zugehören (Urteil vom 08.09.1998, BGHZ 139, 273).
  • OLG Jena, 13.10.1999 - 6 Verg 1/99

    Preisvergleich im Bau-Finanzierungsmodell

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02
    Das heißt aber nicht, dass eine anfänglich übersehene oder unbeanstandet gebliebene Unvollständigkeit eines Angebots nicht auch dann - auf der ersten Wertungsstufe - noch zum Wertungsausschluss führen dürfe, wenn das Angebot zunächst als vermeintlich wertungsfähig in die engere Wahl gezogen wurde (in diesem Sinne ausdrücklich der Beschluss vom 18.02.2003, Umdr. S. 19; desgl. Thüringer OLG, NZBau 2001, 39).
  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03

    Vergabeverfahren: Angebot - Bieterausschluss - neues Vorbringen im …

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02
    Das Gleiche gilt im Ergebnis im Hinblick auf die Entscheidung des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 28.05.2003 (Verg 6/03).
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI - "Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe …

  • OLG Dresden, 18.10.2001 - WVerg 8/01

    Fehlende Preisangabe: Angebotsausschluss zwingend?

  • OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02

    "Aufhebung der Aufhebung" im Nachprüfungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - Verg 8/03

    Jahrelange Vergabepraxis schafft berechtigtes Vertrauen

  • OLG München, 29.10.2013 - Verg 11/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufklärungsbedürfnis bei Einreichung sich eines nur …

    Die bloße Aussage der Antragstellerin, dass sie die geforderten Leistungen so wie ausgeschrieben erbringen werde, reicht für eine sachdienliche Aufklärung nach Meinung des Senats nicht aus (so auch OLG Dresden vom 01.07.2003, WVerg 0015/02).
  • VerfGH Thüringen, 07.03.2018 - VerfGH 1/14

    Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen §§ 24, 25 Abs. 4 Nr. 3, § 29 Thüringer …

    Der Verfassungsgerichtshof geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts davon aus, dass im Rahmen einer kommunalen Verfassungsbeschwerde neben der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung weitere Normen nur insoweit als Prüfungsmaßstab herangezogen werden dürfen, als sie ihrem Inhalt nach das Bild der kommunalen Selbstverwaltung mitzubestimmen geeignet sind (ThürVerfGH…, Urteil vom 23. April 2009 - VerfGH 32/05 -, LVerfGE 20, 479 [498] = juris Rn. 117 m. w. N.; Urteil vom 12. Oktober 2004 - 16/02 -, LVerfGE 15, 462 [481] = juris Rn. 78 m. w. N.;… ständige Rechtsprechung des BVerfG seit Urteil vom 20. März 1952 - 1 BvR 267/51 -, BVerfGE 1, 167 [181] = juris Rn. 25; vgl. jüngst BVerfG…, Urteil vom 7. Oktober 2014 - 2 BvR 1641/11 -, BVerfGE 137, 108 [162] = juris Rn. 127).

    Die Gemeinde kann nur dann eine selbst gewählte Aufgabe (freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe) wahrnehmen, wenn sie auch über die zu ihrer Wahrnehmung notwendigen finanziellen Mittel verfügt (vgl. VerfGH NRW…, Urteil vom 30. August 2016 - 34/14 -, juris Rn. 79; Beschluss vom 13. Januar 2004 - 16/02 -, juris Rn. 52).

    Ihre Möglichkeiten zu eigenverantwortlicher Aufgabensetzung und -wahrnehmung sind entsprechend eingeschränkt (vgl. VerfGH NRW…, Urteil vom 30. August 2016 - 34/14 -, juris Rn. 80; Beschluss vom 13. Januar 2004 - 16/02 -, juris Rn. 53 f. m. w. N.).

  • OLG Koblenz, 23.12.2003 - 1 Verg 8/03

    Vergabenachprüfungsverfahren: Fehlerhafte Berücksichtigung eines bereits …

    Zum einen ist eine nicht durch § 26 VOB/A (oder eine der entsprechende Vorschriften der anderen Verdingungsordnungen) gedeckte Aufhebung rechtswidrig mit der Folge, dass die Vergabestelle jedenfalls dann, wenn sie ihr konkretes Beschaffungsvorhaben nicht endgültig aufgegeben hat (siehe auch OLG Dresden Beschl. v. 10.7.03 WVerg 15/02) durch Beschluss einer Vergabekammer oder eines Vergabesenats zur Fortsetzung des Vergabeverfahrens gezwungen werden kann (was konsequent bedeutet, dass eine Aufhebung nur noch erfolgen darf, wenn ein normierter Aufhebungsgrund vorliegt).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02, 1 BvL 12/02, 1 BvL 13/02, 1 BvL 16/02, 1 BvL 17/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1718
BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02, 1 BvL 12/02, 1 BvL 13/02, 1 BvL 16/02, 1 BvL 17/02 (https://dejure.org/2003,1718)
BVerfG, Entscheidung vom 03.02.2003 - 1 BvL 11/02, 1 BvL 12/02, 1 BvL 13/02, 1 BvL 16/02, 1 BvL 17/02 (https://dejure.org/2003,1718)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Februar 2003 - 1 BvL 11/02, 1 BvL 12/02, 1 BvL 13/02, 1 BvL 16/02, 1 BvL 17/02 (https://dejure.org/2003,1718)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. ... 103 Abs. 1; ; InsO § 286; ; InsO § 287; ; InsO § 288; ; InsO § 289; ; InsO § 290; ; InsO § 291; ; InsO § 292; ; InsO § 293; ; InsO § 294; ; InsO § 295; ; InsO § 296; ; InsO § 297; ; InsO § 298; ; InsO § 299; ; InsO § 300; ; InsO § 301; ; InsO § 202; ; InsO § 303

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung - Konkrete Normenkontrolle eines Gerichts - Darlegung der näheren Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der Norm im Vorlagebeschluss - Verfassungsmässigkeit der §§ 286 ff. ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Restschuldbefreiung nach der InsO

  • zvi-online.de

    InsO §§ 286 ff.; GG Art. 14 Abs. 2, Art. 19 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1
    Unzulässigkeit der Vorlagen zur Verfassungsmäßigkeit der RSB wegen mangelnder Darstellung der Erheblichkeit für Zwischenentscheidungen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    InsO § 4a Abs. 1 §§ 290 291 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der Insolvenzordnung betreffend die Restschuldbefreiung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 11
  • NJW 2003, 1929 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 466
  • NZI 2003, 162
  • FamRZ 2003, 836
  • WM 2003, 844
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02
    Das Gericht muss sich eingehend mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinander setzen und die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Rechtsauffassungen berücksichtigen, soweit sie für die Entscheidungserheblichkeit von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 92, 277 ; 97, 49 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02
    Das Gericht muss sich eingehend mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinander setzen und die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Rechtsauffassungen berücksichtigen, soweit sie für die Entscheidungserheblichkeit von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 92, 277 ; 97, 49 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Erbbauzins

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02
    Auch insoweit bedarf es der Auseinandersetzung mit nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darlegung (vgl. BVerfGE 88, 198 ; 89, 329 ).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Schwedische Rente

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02
    Darüber hinaus verlangt der Grundgedanke des Art. 100 Abs. 1 GG, der die Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers im Verhältnis zur Rechtsprechung wahren soll, dass das Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm in Auseinandersetzung mit den hierfür maßgeblichen Gesichtspunkten bildet und dabei insbesondere auch die Erwägungen des Gesetzgebers berücksichtigt (vgl. BVerfGE 86, 71 ).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Reichsversicherungsordnung

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02
    Eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen für eine Vorlage ist vielmehr schon deshalb geboten, weil der Richter mit der Aussetzung des Verfahrens den Parteien zunächst eine Entscheidung in der Sache verweigert und die Erledigung des Rechtsstreits verzögert (vgl. BVerfGE 78, 165 ).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02
    Auch insoweit bedarf es der Auseinandersetzung mit nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darlegung (vgl. BVerfGE 88, 198 ; 89, 329 ).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89

    Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02
    Ferner muss im Vorlagebeschluss das Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm näher darlegen und deutlich machen, mit welchem verfassungsrechtlichen Grundsatz die zur Prüfung gestellte Regelung seiner Ansicht nach nicht vereinbar ist (vgl. BVerfGE 80, 182 ).
  • BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02
    Schließlich dient das Begründungserfordernis auch der Entlastung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 83, 111 ).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84

    Unzulässige Richtervorlage betreffend die Frage der richterlichen Unabhängigkeit …

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02
    Dazu muss die Vorlage aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten verständlich sein (vgl. BVerfGE 62, 223 ; 69, 185 ).
  • BVerfG, 04.11.1982 - 2 BvL 24/81

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02
    Dazu muss die Vorlage aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten verständlich sein (vgl. BVerfGE 62, 223 ; 69, 185 ).
  • AG München, 09.06.2004 - 1507 IN 39/02

    Erneute Vorlage zur Verfassungswidrigkeit der Restschuldbefreiung

    Die Sache wird dem Bundesverfassungsgericht nach den Vorlageentscheidungen (BVerfG ZVI 2003, 79; BVerfG ZVI 2004, 126; Vorlagen AG München ZVI 2002, 39; AG München ZVI 2003, 546) erneut vorgelegt.

    Das BVerfG hat in zwei Beschlüssen vom 3.2.2003 ( ZVI 2003, 79 ) und 14.1.2004 ( ZVI 2004, 126 ) frühere Vorlagen jeweils für unzulässig erachtet.

    Im ersten Beschluss vom 3.2.2003 ( 1 BvL 11, 12, 13, 16,, 17/02, ZVI 2003, 79 ) wurde eine eingehende Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehende Darlegung des Meinungsstands zur verfassungsrechtlichen Beurteilung von Bestimmungen des RSB Verfahrens als unverzichtbares formales Erfordernis einer Vorlage bezeichnet.

    Im Beschluss vom 3.2.2003 (BVerfG ZVI 2003, 79 ) wurden für die (später nicht mehr aufrechterhaltene) Behauptung, die Ankündigung sei eine nicht vorlagefähige Zwischenentscheidung, drei Gründe angeführt.

  • FG Münster, 05.04.2005 - 8 K 4710/01

    Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren und …

    Rn. 187 "Das BVerfG hat mit Urteil vom 9. März 2004 2 BvR 17/02 (BGBl I 2004, 591) die Besteuerung privater Wertpapiergeschäfte lediglich für die Jahre 1997 und 1998 für verfassungswidrig und § 23 EStG insoweit für nichtig erklärt.

    Die dem Gesetzgeber insoweit zuzubilligende Übergangszeit umfasst auch noch das Streitjahr 1994, weil die Frage des gleichheitswidrigen Vollzugsdefizits in der Fachwelt für die Vorschrift des § 20 EStG (vgl. die Nachweise im BVerfGE 84, 239, BStBl. II 1991, 654 unter C. II. 1. b) dd) der Gründe) deutlich früher aufgeworfen worden ist als für § 23 EStG (vgl. dazu die Nachweise im Urteil des BVerfG vom 9. März 2004 2 BvR 17/02 BGBl I 2004, 591 unter A. I. 4. der Gründe).".

  • BVerfG, 09.07.2003 - 2 BvL 2/03

    Zur Besoldung der beisitzenden Richter im Bereich der Zivilkammer am Landgericht

    Keines der vom vorlegenden Gericht genannten Argumente hat irgendeinen Bezug zu den in den Ausgangsverfahren anstehenden Entscheidungen, die durch die Aussetzung des Verfahrens nur unberechtigterweise hinausgeschoben werden (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 2003 - 1 BvL 11/02, 12/02, 13/02, 16/02 und 17/02 -, NVwZ 2003, S. 466 f.).
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZB 30/03

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen ein gesetzgeberisches Konzept

    Dieses sieht jedoch die von der Rechtsbeschwerde angestrebte Vorlage aus Anlaß einer Entscheidung über die Ankündigung der Restschuldbefreiung als unzulässig an (BVerfG, ZInsO 2003, 176, 177).
  • FG Münster, 14.09.2006 - 8 K 4710/01

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b und 22 Nr. 3 S. 1 …

    Die dem Gesetzgeber insoweit zuzubilligende Übergangsfrist umfasst deshalb ebenfalls noch das Streitjahr 1996, weil die Frage des gleichheitswidrigen Vollzugsdefizits in der Fachwelt für die Vorschrift des § 20 EStG (vgl. die Nachweise in BVerfGE 84, 239 , BStBl. II 1991, 654 unter C. II. 1. b dd der Gründe) deutlich früher aufgeworfen worden sind, als für § 23 EStG (vgl. dazu die Nachweise im Urteil des BVerfG vom 09.03.2004, 2 BvR 17/02, BVerfGE 110, 94, BStBl. II 2005, 56 unter A. I. 4. der Gründe).
  • BVerfG, 07.07.2004 - 1 BvL 3/04

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage

    Im Übrigen wird auf die Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 2003 (1 BvL 11/02 u.a.) und vom 14. Januar 2004 (1 BvL 8/03) verwiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02   

Zitiervorschläge
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OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02 (https://dejure.org/2002,5521)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.12.2002 - WVerg 15/02 (https://dejure.org/2002,5521)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - WVerg 15/02 (https://dejure.org/2002,5521)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Rechtmäßigkeit der Vergabeentscheidung bei Rohbauarbeiten am Neubau einer Jugendstrafvollzugsanstalt ; Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen einzelstaatlichen Vorschriften; Rechtmäßigkeit eines Vergabeverfahrens

  • ibr-online

    "Aufhebung der Aufhebung" im Nachprüfungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Nachprüfung der Ausschreibungsaufhebung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachprüfbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung ; Notwendigkeit der Ausgestaltung des Gemeinschaftsrechts durch das einzelstaatliche Recht; Einordnung des § 26 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) ; Treuwidrigkeit der Berufung auf die ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung der Ausschreibung: Primärrechtsschutz? (IBR 2003, 36)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 169
  • VergabeR 2003, 45
  • ZfBR 2003, 189
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02
    Die Bruttoangebotssumme der Antragstellerin im Verfahren WVerg 16/02 lautete auf 13.159.523,55 Euro, bei rechnerischer Berücksichtigung aller abgegebenen Nebenangebote mit dem von der Bieterin angegebenen Einsparpotenzial auf 12.703.369,14 Euro oder rund 105, 03 % das Haushaltsansatzes (Überschreitung 608.550,00 Euro).

    Der Auftraggeber hat in der mündlichen Verhandlung vom 25.10.2002 auf Befragen der Antragstellerin im Verfahren WVerg 16/02 ausdrücklich bestätigt, die Aufhebungsentscheidung jedenfalls auch deswegen getroffen zu haben, weil eine Einhaltung der genehmigten Gesamtbaukosten für die Baumaßnahme nicht mehr zu gewährleisten sei und damit die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen einer Auftragserteilung nicht mehr erfüllt seien (vgl. Vergabevermerk vom 25.06.2002).

    Die Vergabekammer hat mit dem angefochtenen Beschluss (ebenso wie im Parallelverfahren WVerg 16/02) die Aufhebungsentscheidung des Auftraggebers aufgehoben und diesen verpflichtet, über den Zuschlag unter Einbeziehung der Angebote der Antragstellerinnen nach Maßgabe der Rechtsauffassung der Kammer erneut zu entscheiden.

    Der Senat hält diese Beschwerde (desgleichen im Parallelverfahren WVerg 16/02) für begründet, weil er die streitbefangenen Nachprüfungsanträge auch im Lichte der vorbezeichneten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als unzulässig beurteilt.

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02
    Insoweit entspricht es ständiger, in dem oben genannten Beschluss des OLG Düsseldorf zusammenfassend nachgewiesener Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofes (vgl. insb. BGH BauR 1998, 1238 ff.), dass durch das mit dem eingeleiteten Vergabeverfahren begründete vorvertragliche Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Bieter diesem auch dann kein Anspruch auf Zuschlag erwächst, wenn das Verfahren nicht rechtmäßig aufgehoben werden kann.

    Die hier zu beurteilende Aufhebung mag, etwa weil sie mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 08.09.1998, BauR 1998, 1238 ff.) zu den Grenzen der Rechtfertigung einer Aufhebung durch eine etwa von der Vergabestelle selbst zu vertretende haushaltsrechtliche Unterdeckung nicht zu vereinbaren ist, gemessen an § 26 VOB/A im Ergebnis rechtswidrig sein und dann Schadensersatzansprüche der Bieter auslösen.

  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI - "Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02
    Sie hat dabei die Nachprüfungsbegehren der Antragstellerinnen unter Hinweis auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 18.06.2002 (C 92/00, VergabeR 2002, 361) für zulässig gehalten und in der Sache die Aufhebung der Ausschreibung als von § 26 VOB/A nicht gedeckt angesehen.
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00

    Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02
    der übrigen vergaberechtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2000, Verg 4/00) die Auffassung vertreten, die Aufhebung einer Ausschreibung sei - vorbehaltlich der Fälle einer rechtsmissbräuchlichen Scheinaufhebung - einer Nachprüfung im Verfahren der §§ 107 ff. GWB grundsätzlich nicht zugänglich, weil die Aufhebung ungeachtet der Frage ihrer Rechtmäßigkeit das Vergabeverfahren jedenfalls wirksam beendet habe, ein statthaftes Nachprüfungsverfahren aber voraussetze, dass bei seinem Beginn das Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen sei.
  • OLG Hamburg, 04.11.2002 - 1 Verg 3/02

    Aufhebung einer Ausschreibung wegen Mitwirkung eines Bieters an der Ausarbeitung …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02
    Der Senat sieht sich an einer entsprechenden Entscheidung allerdings durch den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 04.11.2002 (1 Verg 3/02) gehindert, der (vgl. Text Seite 13/14) ohne weiteres von der Zulässigkeit eines entsprechenden Nachprüfungsantrags ausgeht, und legt das Verfahren daher gemäß § 124 Abs. 2 GWB dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor.
  • OLG Dresden, 12.06.2002 - WVerg 6/02

    Verdingungsunterlagen

    Auszug aus OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02
    Bei dieser Sachlage liegt ein willkürliches oder sonst treuwidriges Verhalten der Vergabestelle nicht schon darin, dass sie an der Entscheidung, bei einem (dann aus anderen Gründen nicht wertungsfähigen, vgl. Senatsbeschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02) Angebot eine begrenzte Überschreitung der haushaltsmäßig veranschlagten Kosten hinzunehmen, gegenüber anderen Bietern unter anderen, nämlich in zeitlicher wie finanzieller Hinsicht, verschlechterten Bedingungen nicht festhält.
  • OLG Dresden, 13.07.2000 - WVerg 3/00

    Beendigung des Vergabeverfahrens durch Aufhebung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02
    Der Senat hat bisher (vgl. Beschluss vom 13.07.2000, WVerg 3/00) in Übereinstimmung mit.
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Das Oberlandesgericht hat das Verfahren dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (Beschl. abgedr. ZfBR 2003, 189).
  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss …

    Auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 03.12.2002 (NZBau 2003, 169), der die europarechtliche Sichtweise der Vergabekammer nicht teilt, hat der Bundesgerichtshof in seiner die Vorlage für unzulässig erklärenden Entscheidung vom 18.02.2003 (VergR 2003, 313) darauf hingewiesen, dass die Anrufung der Vergabenachprüfungsorgane gegen die Aufhebung einer Ausschreibung schon auf der Grundlage des nationalen Vergaberechts nicht deshalb unstatthaft sei, weil die Aufhebung das Vergabeverfahren irreversibel beendet habe.
  • VK Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - VK 1-35/12

    Wann darf Auftraggeber den Beschaffungsgegenstand (doch) nicht ändern?

    Demgegenüber besteht in materiell-rechtlicher Hinsicht keine Verpflichtung, das Vergabeverfahren zu Ende zu führen (…EuGH, a.a.O.; OLG Dresden, VergabeR 2003, 45, 48).
  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss …

    Auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 03.12.2002 (NZBau 2003, 169), der die europarechtliche Sichtweise der Vergabekammer nicht teilt, hat der Bundesgerichtshof in seiner die Vorlage für unzulässig erklärenden Entscheidung vom 18.02.2003 (VergR 2003, 313) darauf hingewiesen, dass die Anrufung der Vergabenachprüfungsorgane gegen die Aufhebung einer Ausschreibung schon auf der Grundlage des nationalen Vergaberechts nicht deshalb unstatthaft sei, weil die Aufhebung das Vergabeverfahren irreversibel beendet habe.
  • VK Rheinland-Pfalz, 13.03.2003 - VK 2/03

    Beendigung eines Vergabeverfahrens durch eine Aufhebungsentscheidung der …

    Während einige Vergabesenate und Vergabekammern im Wesentlichen mit einer richtlinienkonformen Auslegung der §§ 107, 114 GWB eine grundsätzlicheÜberprüfungskompetenz der Nachprüfungsbehörden für Aufhebungsentscheidungen begründen (OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.12.2002, Verg W 9/02; OLG Hamburg, Beschl. vom 04.11.2002, 1 Verg 3/02; VK Sachsen, Beschl. v. 21.08.2002, 1/SVK/077-02), stehen andere einerÜberprüfungsmöglichkeit ablehnend gegenüber (OLG Dresden, Beschl. v. 03.12.2002, NZBau 2003, S. 169; VK Nordbayern, Beschl. v. 12.09.2002, 320.VK-3194-25/02).

    Das OLG Dresden problematisiert zutreffend die Frage, ob die Entscheidung des Gerichtshofes uneingeschränkt auf das deutsche Recht übertragen werden kann (NZBau 2003, S. 169).

  • OLG Schleswig, 09.03.2010 - 1 Verg 4/09

    Aufhebung der Ausschreibung wegen in der Sphäre des Auftraggebers liegender …

    1.) Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (VergabeR 2002, 361 ff.), der sich der Bundesgerichtshof (VergabeR 2003, 45 f.) angeschlossen hat, ist die Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers, ein Vergabeverfahren aufzuheben - unabhängig vom Bestehen möglicher Schadensersatzansprüche - grundsätzlich einem Nachprüfungsverfahren zugänglich.
  • VK Thüringen, 13.02.2003 - 216-4002.20-003/03-EF-S

    Bildung einer Bietergemeinschaft im Offenen Verfahren

    In Reaktion dieser europäischen Rechtsprechung ist in dem Stand der Entwicklung der obergerichtlichen Rechtsprechung gegenwärtig streitig, ob damit nun ohne weiteres von der Zulässigkeit eines entsprechenden Nachprüfungsantrages auszugehen ist (so das Hanseatische Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 04.11.2002 ­ 1 Verg 3/02-), oder dass diese Rechtsprechung gerade nicht bedeutet, dass nunmehr jede Aufhebungsentscheidung nach Maßgabe der einzelstaatlichen Aufhebungsvorschriften (hier : § 26 VOB/A) auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren wäre (so OLG Dresden, (Vorlage-) Beschluss vom 03.12.2002 ­WVerg 0015/02-).
  • VK Brandenburg, 16.06.2003 - VK 20/03

    Verzicht auf VOF-Verhandlungsverfahren

    In diesem Sinn sind die Vorschriften der §§ 102 ff. GWB über das Nachprüfungsverfahren auszulegen (BGH, Beschluss vom 18.02.2003 ­ X ZB 43/02 ­; HansOLG, Beschluss v. 04.11.2002 ­ 1 Verg 3/02 ­; OLG Brandenburg, Beschluss v. 19.12.2002 ­ Az. Verg W 9/02 ­; VK Hamburg, Beschluss v. 25.07.2002 ­ VgK FB 1/02 ­; VK Brandenburg, Beschluss v. 17.09.2002 ­ VK 50/02 ­; VK Sachsen, Beschluss v. 21.08.2002 ­ 1/SVK/077-02; VK Düsseldorf, Beschluss v. 14.10.2002 ­ VK 30/2002-B ­; bislang a.A. OLG Dresden, Beschluss v. 03.12.2002 ­ WVerg 15/02 ­; VK Nordbayern, Beschluss v. 28.10.2002 ­ 320.VK-3194-33/02 ­; VK Berlin, Beschluss v. 05.11.2002 ­ VK B2-51/02 ­; VK Bund, Beschluss v. 13.11.2002 ­ VK 2-78/02 ­) .
  • VK Schleswig-Holstein, 23.06.2003 - VK-SH 17/03

    Antragsbefugnis: Aussicht auf Zuschlagserteilung erforderlich

    Wie Verfahren vor verschiedenen Oberlandesgerichten zur Überprüfung von Vergabekammerentscheidungen zeigen, befassten sich deutsche Gerichte danach mit der Frage des rechtlichen Prüfungsumfangs im Nachprüfungsverfahren nach Aufhebung eines Vergabeverfahrens (vgl. hierzu den Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 04.11.2002, VergabeR 2003, Seite 40 sowie den Beschluss des OLG Dresden vom 3. Dezember 2002, VergabeR 2003, Seite 45, die zur Divergenzvorlage an den Bundesgerichtshof führten).
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