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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1988

Rechtsprechung
   EuGH, 27.09.1988 - 189/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,119
EuGH, 27.09.1988 - 189/87 (https://dejure.org/1988,119)
EuGH, Entscheidung vom 27.09.1988 - 189/87 (https://dejure.org/1988,119)
EuGH, Entscheidung vom 27. September 1988 - 189/87 (https://dejure.org/1988,119)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüsseler Übereinkommen) Ar... t. 5 Nr. 3; ; Brüsseler Übereinkommen Art. 6 Nr. 1; ; Brüsseler Übereinkommen Art. 2

  • EU-Kommission PDF

    Kalfelis / Schröder u.a.

    Übereinkommen vom 27 . September 1968, Artikel 6 Nr . 1
    1 . Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Besondere Zuständigkeiten - Mehrere Beklagte - Zuständigkeit des Gerichts des Wohnsitzes eines der Beklagten - Voraussetzung - Zusammenhang zwischen den Klagen im ...

  • EU-Kommission

    Kalfelis / Schröder u.a.

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Bestehens eines Zusammenhangs zwischen den Klagen ein und desselben Klägers gegen verschiedene Beklagte für die Anwendung von Art. 6 Nr. 1 Brüsseler Übereinkommen; Auslegung des Begriffs der "unerlaubten Handlung" in Art. 5 Nr. 3 Brüsseler Übereinkommen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Besondere Zuständigkeiten - Mehrere Beklagte - Zuständigkeit des Gerichts des Wohnsitzes eines der Beklagten - Voraussetzung - Zusammenhang zwischen den Klagen im ...

  • rechtsportal.de

    1. Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Besondere Zuständigkeiten - Mehrere Beklagte - Zuständigkeit des Gerichts des Wohnsitzes eines der Beklagten - Voraussetzung - Zusammenhang zwischen den Klagen im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Artikel 5 Nr. 3 und 6 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens - Mehrere Beklagte - Begriff der unerlaubten Handlung.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3088
 
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Wird zitiert von ... (118)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 22.03.1983 - 34/82

    Peters / Zuid Nederlandse Aannemers vereniging

    Auszug aus EuGH, 27.09.1988 - 189/87
    Wie der Gerichtshof zum Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" in Artikel 5 Nr. 1 entschieden hat ( vgl. Urteile vom 22. März 1983 in der Rechtssache 34/82, Peters, Slg. 1983, 987, und vom 8. März 1988 in der Rechtssache 9/87, SPRL Arcado und SA Hauiland, Slg. 1988, 1539 ) ist dieser Begriff in Anbetracht der Zielsetzungen und des Gesamtzusammenhangs des Übereinkommens nicht als blosse Verweisung auf das innerstaatliche Recht eines der beteiligten Staaten zu verstehen, denn es muß sichergestellt werden, daß sich aus dem Übereinkommen für die Vertragsstaaten und die betroffenen Personen soweit wie möglich gleiche und einheitliche Rechte und Pflichten ergeben.
  • EuGH, 08.03.1988 - 9/87

    Arcado / Haviland

    Auszug aus EuGH, 27.09.1988 - 189/87
    Wie der Gerichtshof zum Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" in Artikel 5 Nr. 1 entschieden hat ( vgl. Urteile vom 22. März 1983 in der Rechtssache 34/82, Peters, Slg. 1983, 987, und vom 8. März 1988 in der Rechtssache 9/87, SPRL Arcado und SA Hauiland, Slg. 1988, 1539 ) ist dieser Begriff in Anbetracht der Zielsetzungen und des Gesamtzusammenhangs des Übereinkommens nicht als blosse Verweisung auf das innerstaatliche Recht eines der beteiligten Staaten zu verstehen, denn es muß sichergestellt werden, daß sich aus dem Übereinkommen für die Vertragsstaaten und die betroffenen Personen soweit wie möglich gleiche und einheitliche Rechte und Pflichten ergeben.
  • BGH, 07.06.2016 - KZR 6/15

    Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor den deutschen Gerichten unzulässig

    Rn. 19 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann die Zuständigkeitsregel des Art. 8 Nr. 1 EuGVVO nicht so ausgelegt werden, dass es einem Kläger erlaubt wäre, eine Klage gegen mehrere Beklagte allein zu dem Zweck zu erheben, einen von diesen der Zuständigkeit der Gerichte seines Wohnsitzes zu entziehen (EuGH…, Urteil vom 13. Juli 2006 - C-103/05, Slg. 2006, I-6840, Rn. 32 - Reisch Montage; Urteil vom 27. September 1988 - 189/87, Slg. 1988, 5579, Rn. 9 - Kalfelis).
  • EuGH, 24.11.2020 - C-59/19

    Die Plattform Booking.com kann von einem Hotel, das sie nutzt, grundsätzlich vor …

    Rn. 23 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bezieht sich die Wendung "unerlaubte Handlung oder Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung" im Sinne von Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 auf jede Klage, mit der eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht werden soll und die nicht an einen "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" im Sinne von Art. 7 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung anknüpft (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. September 1988, Kalfelis, 189/87, EU:C:1988:459, Rn. 18, …und vom 12. September 2018, Löber, C-304/17, EU:C:2018:701, Rn. 19), d. h. nicht auf eine rechtliche Verpflichtung gestützt ist, die eine Person gegenüber einer anderen freiwillig eingegangen ist (…Urteil vom 20. Januar 2005, Engler, C-27/02, EU:C:2005:33, Rn. 51).

    Rn. 25 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die beiden in diesen Bestimmungen festgelegten besonderen Zuständigkeitsregeln autonom unter Berücksichtigung der Systematik und der Ziele der Verordnung Nr. 1215/2012 auszulegen, um ihre einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu sichern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. September 1988, Kalfelis, 189/87, EU:C:1988:459, Rn. 16…, vom 17. September 2002, Tacconi, C-334/00, EU:C:2002:499, Rn. 19, …und vom 18. Juli 2013, ÖFAB, C-147/12, EU:C:2013:490, Rn. 27).

    Rn. 26 Was als Erstes die Systematik der Verordnung Nr. 1215/2012 betrifft, beruht diese auf der allgemeinen Regel der Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat, wohingegen die u. a. in Art. 7 der Verordnung bestimmten besonderen Zuständigkeitsregeln Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel darstellen, die als solche eng auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. September 1988, Kalfelis, 189/87, EU:C:1988:459, Rn. 19) und sich bei der Anwendung der Verordnung gegenseitig ausschließen.

  • LG Ulm, 16.12.2019 - 4 O 202/18

    Glücksspielstaatsvertrag: PayPal zur Rückzahlung verurteilt

    Nachdem jedoch keine internationale Zuständigkeit hinsichtlich eines vertraglichen Anspruchs gegeben ist, kann das LG Ulm ausschließlich deliktische Ansprüche prüfen (EuGH, Urt. 27.9.1988 - Rs. 189/87, Lts.
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   Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1988 - 189/87   

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Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1988 - 189/87 (https://dejure.org/1988,18833)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.06.1988 - 189/87 (https://dejure.org/1988,18833)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Juni 1988 - 189/87 (https://dejure.org/1988,18833)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Athanasios Kalfelis gegen Bankhaus Schröder, Münchmeyer, Hengst & Co. und andere.

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1988 - 189/87
    19 - Rechtssache 814/79, Slg. 1980, 3807.20 - Rechtssache 12/76, Slg. 1976, 1473.21 - Rechtssache 14/76, De Bloos/Bayer, Slg. 1976, 1497.
  • EuGH, 30.11.1976 - 21/76

    Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1988 - 189/87
    Rechtssache 21/76, Bier/Bassins de potasse, Slg. 1976, 1735.
  • EuGH, 14.10.1976 - 29/76

    LTU / Eurocontrol

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1988 - 189/87
    Rechtssache 29/76, LTU, Slg. 1976, 1541.
  • EuGH, 04.02.1988 - 145/86

    Hoffmann / Krieg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1988 - 189/87
    Im ersten Fall echt es nämlich darum, Schwierigkeiten zu Vermeulen, während es sich im zweiten Fall darum handelt, entgegen den Grundsäuen und Zielen des Übereinkommens die Anerkennung oder das Exequatur zu verweigern (vgl. Urteil vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 145/86, Hoffmann, Slg. 1988, 645).
  • EuGH, 06.10.1976 - 14/76

    De Bloos / Bouyer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1988 - 189/87
    19 - Rechtssache 814/79, Slg. 1980, 3807.20 - Rechtssache 12/76, Slg. 1976, 1473.21 - Rechtssache 14/76, De Bloos/Bayer, Slg. 1976, 1497.
  • EuGH, 22.11.1978 - 33/78

    Somafer SA / Saar-Ferngas AG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1988 - 189/87
    Rechtssache 33/78, Somafer/Saar Temgas, Slg. 1978, 2183.
  • EuGH, 15.01.1987 - 266/85

    Shenavai / Kreischer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1988 - 189/87
    25 - Auch Ihr Urteil vom 15. Januar 1987 in der Rechtssache 266/85, Shenavai, Slg. 1987, 239, Randnr. 19, hebt ausdrücklich auf die Regel ab, wonach das Sekundäre dem Primären folgt.
  • EuGH, 21.06.1978 - 150/77

    Ott

  • EuGH, 22.11.1977 - 43/77

    Industrial Diamond Supplies / Riva

  • BGH, 13.07.2010 - XI ZR 28/09

    Internationale Zuständigkeit für Schadensersatzklage gegen einen in einem …

    Die geltend gemachte Teilnehmerhaftung der Beklagten ist nicht Ausdruck von Schwierigkeiten, die bei der Erfüllung einer aus der Handelsvereinbarung folgenden Verpflichtung auftreten können (vgl. hierzu Generalanwalt Darmon, Schlussanträge vom 15. Juni 1988 in der Rs. 189/87, Slg. 1988, 5565, 5573, Tz. 30 - Kalfelis).

    Besonderen Zuständigkeitsregelungen wie Art. 5 Nr. 3 EuGVVO ist daher eine enge Auslegung zu geben, die nicht über die ausdrücklich in der Verordnung vorgesehenen Fälle hinausgeht (EuGH, Urteile vom 27. September 1988 - Rs. 189/87, Slg. 1988, 5565, Tz. 19 - Kalfelis, vom 11. Januar 1990 - Rs. C-220/88, Slg. 1990, I-49, Tz. 19 - Dumez France und Tracoba und vom 10. Juni 2004 - Rs. C-168/02, Slg. 2004, I-6009, Tz. 14 - Kronhofer) und insbesondere nicht zur Erstreckung der dem Kläger eröffneten Wahlmöglichkeiten über die sie rechtfertigenden besonderen Umstände hinaus führen darf.

  • BGH, 12.10.2010 - XI ZR 394/08

    Haftung bei Kapitalanlagegeschäften: Vorsätzliche Beteiligung eines ausländischen …

    Die geltend gemachte Teilnehmerhaftung der Beklagten ist nicht Ausdruck von Schwierigkeiten, die bei der Erfüllung einer aus der Handelsvereinbarung folgenden Verpflichtung auftreten können (vgl. hierzu Generalanwalt Darmon, Schlussanträge vom 15. Juni 1988 in der Rs. 189/87, Slg. 1988, 5565, 5573, Tz. 30 - Kalfelis).

    Besonderen Zuständigkeitsregelungen wie Art. 5 Nr. 3 EuGVVO ist daher eine enge Auslegung zu geben, die nicht über die ausdrücklich in der Verordnung vorgesehenen Fälle hinausgeht (EuGH, Urteile vom 27. September 1988 - Rs. 189/87, Slg. 1988, 5565, Tz. 19 - Kalfelis, vom 11. Januar 1990 - Rs. C-220/88, Slg. 1990, I-49, Tz. 19 - Dumez France und Tracoba und vom 10. Juni 2004 - Rs. C-168/02, Slg. 2004, I-6009, Tz. 14 - Kronhofer) und insbesondere nicht zur Erstreckung der dem Kläger eröffneten Wahlmöglichkeiten über die sie rechtfertigenden besonderen Umstände hinaus führen darf.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-59/19

    Wikingerhof - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

    {FN:83} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Darmon in der Rechtssache Kalfelis (189/87, nicht veröffentlicht, EU:C:1988:312, Nrn. 25 bis 30).
  • BGH, 13.07.2010 - XI ZR 57/08

    Internationale Zuständigkeit für Schadensersatzklage gegen einen in einem …

    Die geltend gemachte Teilnehmerhaftung der Beklagten ist nicht Ausdruck von Schwierigkeiten, die bei der Erfüllung einer aus der Handelsvereinbarung folgenden Verpflichtung auftreten können (vgl. hierzu Generalanwalt Darmon, Schlussanträge vom 15. Juni 1988 in der Rs. 189/87, Slg. 1988, 5565, 5573, Tz. 30 - Kalfelis).

    Besonderen Zuständigkeitsregelungen wie Art. 5 Nr. 3 EuGVVO ist daher eine enge Auslegung zu geben, die nicht über die ausdrücklich in der Verordnung vorgesehenen Fälle hinausgeht (EuGH, Urteile vom 27. September 1988 - Rs. 189/87, Slg. 1988, 5565, Tz. 19 - Kalfelis, vom 11. Januar 1990 - Rs. C-220/88, Slg. 1990, I-49, Tz. 19 - Dumez France und Tracoba und vom 10. Juni 2004 - Rs. C-168/02, Slg. 2004, I-6009, Tz. 14 - Kronhofer) und insbesondere nicht zur Erstreckung der dem Kläger eröffneten Wahlmöglichkeiten über die sie rechtfertigenden besonderen Umstände hinaus führen darf.

  • BGH, 15.11.2011 - XI ZR 54/09

    Haftung bei Kapitalanlagen: Internationale Zuständigkeit für die …

    Die geltend gemachte Teilnehmerhaftung der Beklagten ist nicht Ausdruck von Schwierigkeiten, die bei der Erfüllung einer aus der Handelsvereinbarung folgenden Verpflichtung auftreten können (vgl. hierzu Generalanwalt Darmon, Schlussanträge vom 15. Juni 1988 in der Rs. 189/87, Slg. 1988, 5565 Rn. 30 - Kalfelis).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-102/15

    Siemens Aktiengesellschaft Österreich - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …

    {FN:39} - Dagegen hatte Generalanwalt Darmon die Ansicht vertreten, dass die Zuständigkeit nach Art. 5 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens - d. h. für Verträge oder Ansprüche aus einem Vertrag - sonstige Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung "kanalisieren" sollte; vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Darmon in der Rechtssache Kalfelis (189/87, EU:C:1988:312, Nrn. 25 bis 31).
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