Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 25.08.2004 - 2 WF 5/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 839; ; BGB § ... 1684; ; BGB § 1684 Abs. 4 Satz 3; ; BGB § 1789; ; BGB § 1835; ; BGB § 1836; ; BGB § 1909 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1915 Abs. 1; ; SGB VIII § 18 Abs. 3; ; FGG § 18 Abs. 2; ; FGG § 50; ; FGG § 56 g Abs. 5; ; FGG § 67; ; FGG § 67 Abs. 2 Satz 1; ; FGG § 67 Abs. 3; ; GG Art. 34
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenerstattung für Umgangspfleger
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Festsetzung der Vergütung eines Umgangspflegers; Zuständigkeit für die Übernahme der Kosten einer Umgangspflegschaft; Voraussetzungen der wirksamen Bestellung eines Umgangspflegers; Aufgabe eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 03.05.2004 - 40 F 388/03
- OLG Saarbrücken, 25.08.2004 - 2 WF 5/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 927 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02
Vergütung eines zur Wahrung der Interessen von Kindern bestellten …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.08.2004 - 2 WF 5/04
Die Aufgabe eines Verfahrenspflegers gemäß § 50 FGG besteht in Fällen wie dem vorliegenden darin, dass er im Rahmen des Umgangsrechtsverfahren die Wünsche und Neigungen des Kindes zu ermitteln und darzustellen hat (vgl. BVerfG, FamRZ 2004, 1267; OLG Dresden, FamRZ 2003, 935, m. w. N.). - OLG Dresden, 28.06.2002 - 10 WF 269/02
Feststellung der berufsmäßigen Führung einer Verfahrenspflegschaft; Vergütung für …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.08.2004 - 2 WF 5/04
Die Aufgabe eines Verfahrenspflegers gemäß § 50 FGG besteht in Fällen wie dem vorliegenden darin, dass er im Rahmen des Umgangsrechtsverfahren die Wünsche und Neigungen des Kindes zu ermitteln und darzustellen hat (vgl. BVerfG, FamRZ 2004, 1267; OLG Dresden, FamRZ 2003, 935, m. w. N.). - BayObLG, 20.07.2000 - 1Z BR 42/00
Aufwandsentschädigung des Betreuers nach dem 1.1.1999
- OLG Saarbrücken, 12.09.2011 - 6 UF 132/11
Umgangspflegschaft: Entstehungszeitpunkt einer Pflegervergütung; Umstände für …
Rn. 13 Im Ausgangspunkt zu Recht hat das Familiengericht angenommen, dass für das Entstehen dieses Anspruchs grundsätzlich eine förmliche Bestellung des Umgangspflegers in dessen persönlicher Anwesenheit (§ 1915 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 1789 BGB) erforderlich ist (siehe zum bis zum 31. August 2009 geltenden Recht etwa Beschluss des 2. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25. August 2004 - 2 WF 5/04 -, FamRZ 2005, 927; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 1478 m.z.w.N.), woran auch das seit dem 1. September 2009 geltende Recht nichts geändert hat (…vgl. zur Umgangspflegschaft ausdrücklich jurisPK-BGB/Locher, 5. Aufl., § 1915, Rz. 3; Menne, ZKJ 2010, 245; Gartenhof u.a., ZKJ 2011, 285, 286), zumal der Gesetzgeber die Umgangspflegschaft ausdrücklich weiterhin den Vorschriften über die Pflegschaft - §§ 1909 ff. BGB - hat unterstellt wissen wollen (…BT-Drucks. 16/6308, S. 346).Denn erst mit der Bestellung des Pflegers entstehen die Rechte und Pflichten aus der Pflegschaft, mithin auch seine Vergütungsansprüche (…vgl. - zum neuen Recht - Menne, a.a.O.; zur Nachlasspflegschaft OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 846 m.w.N.; zum alten Recht Senatsbeschluss vom 25. August 2004, a.a.O.).
- OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 10 WF 217/07
Vergütungsanspruch des Umgangspflegers
Demzufolge kommt ein Anspruch des Umgangspflegers auf Ersatz seiner Auslagen und Vergütung nur für Tätigkeiten in Betracht, die er entfaltet hat, nachdem er vom Vormundschaftsgericht wirksam bestellt worden ist (OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 232; OLG Saarbrücken; Beschluss vom 25.8.2004 - 2 WF 5/04 -, veröffentlicht bei Juris; KG, ZKJ 2006, 472; Menne, ZKJ 2006, 445, 447 f.). - OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 10 WF 238/07
Vergütungsanspruch des Umgangsbegleiters und des Umgangspflegers; …
Allerdings stellt die Umgangsbegleitung eine Aufgabe der Jugendhilfe dar, sodass regelmäßig das Jugendamt, soweit es die Aufgabe übernimmt und sie durch eigene Mitarbeiter bzw. außenstehende Fachkräfte erfüllen lässt, die Kosten trägt, § 18 Abs. 3 SGB VIII (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.8.2004, 2 WF 5/04, veröffentlich bei juris;… Staudinger/Rauscher (2006), § 1684, Rz. 323). - OLG Hamm, 31.01.2008 - 6 WF 17/08
Kein Vergütungsanspruch einer mitwirkungsbereiten Dritten
- OLG Saarbrücken, 18.01.2011 - 6 WF 1/11
Umgangspflegschaft: Beginn der Ausschlussfrist für die gerichtliche …
Der Anspruch der Beteiligten zu 5) auf eine Aufwandsentschädigung etc. richtet sich nach §§ 1909 Abs. 1 Satz 1, 1915 Abs. 1, 1835, 1836 BGB (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, 2. Zivilsenat, Beschluss vom 25. August 2004 - 2 WF 5/04 - OLGR Karlsruhe 2002, 232; OLG München, FamRZ 2001, 189).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04, 2 WF 5/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 118 Abs. 2 Satz 4; ; ZPO § ... 121 Abs. 3; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 323 Abs. 2; ; ZPO § 323 Abs. 3; ; ZPO § 572; ; ZPO § 574; ; ZPO § 707 Abs. 2; ; ZPO § 719 Abs. 1; ; ZPO § 767; ; ZPO § 769; ; ZPO § 793; ; SGB VI § 43 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1570; ; BGB § 1572; ; BGB § 1579; ; BGB § 1579 Nr. 3
- rechtsportal.de
Zur Statthaftigkeit der befristeten Beschwerde nach § 793 ZPO
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verweigerung der Prozesskostenhilfe hinsichtlich einer Abänderungsklage wegen Fehlens einer hinreichenden Erfolgsaussicht; Verwirkung von Unterhaltsansprüchen durch mutwilliges Herbeiführen der Bedürftigkeit; Analoge Anwendung anderer gesetzlicher Regelungen auch nach ...
Verfahrensgang
- AG Rockenhausen, 15.12.2003 - 3 F 593/03
- OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04, 2 WF 5/04
- AG Rockenhausen, 13.10.2005 - 3 F 593/03
- OLG Zweibrücken, 13.03.2006 - 2 UF 201/05
Papierfundstellen
- MDR 2004, 836
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- OLG Frankfurt, 29.08.2002 - 26 W 102/02
Unanfechtbarkeit von Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04
Gegen Entscheidungen nach § 769 ZPO ist auf der Grundlage der seit 01.01.2002 geltenden ZPO die befristete Beschwerde nach § 793 ZPO uneingeschränkt statthaft; für eine analoge Anwendung des § 707 Abs. 2 ZPO ist kein Raum mehr (gegen OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 140ff).Der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NJW-RR 2003, 140ff), es sei gleichwohl von einer planwidrigen und damit analogiefähigen Regelungslücke auszugehen, weil die in der 10. Legislaturperiode beabsichtigte ausdrückliche Regelung der Unstatthaftigkeit eines Rechtsmittels (gegen Entscheidungen nach § 769 ZPO) im Gesetzgebungsverfahren (der 14. Legislaturperiode) nur unter Hinweis auf die durch die Rechtsprechung anerkannte Unanfechtbarkeit fallen gelassen worden sei, vermag nicht zu überzeugen.
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04
Auch das Bundesverfassungsgericht (MDR 2003, 886 = NJW 2003, 1924) hat wegen der gebotenen Rechtssicherheit und -klarheit eine eindeutige Regelung des Rechtsmittelrechts angemahnt, die auch durch die ZPO-Reform nicht in vollem Umfang umgesetzt worden sei und den Gesetzgeber zum Tätigwerden aufgefordert. - BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04
Dieser Grundsatz liegt auch der (auch vom OLG Frankfurt am Main zitierten) Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2002, 1577) zugrunde, wonach nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch die Zivilprozessreform das - früher bejahte - außerordentliche Rechtsmittel (wegen Verletzung von Verfahrensgrundrechten und sonstiger greifbarer Gesetzeswidrigkeit) nicht mehr statthaft ist, weil die Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde insoweit nunmehr durch § 574 ZPO abschließend geregelt ist.
- BGH, 30.05.1990 - XII ZR 57/89
Herabsetzung der Zahlungsverpflichtung für Elementarunterhalt und …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1990, 1095), der der Senat folgt, ist es einem Unterhaltspflichtigen allerdings nicht verwehrt, eine Herabsetzung (oder auch einen völligen Wegfall) seines Unterhaltsanspruchs nach § 1579 BGB mit den gesetzlichen Einschränkungen nach § 323 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO - d.h. unter Zugrundelegung von nach Schluss der Tatsachenverhandlung im Vorprozess eingetretenen Änderungen für die Zeit ab Rechtshängigkeit - durch Abänderungsklage (bei dem dafür zuständigen Wohnsitzgericht des Unterhaltsberechtigten) - geltend zu machen. - OLG Zweibrücken, 19.11.2001 - 2 WF 91/01
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Erfolgsaussichten des …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04
Diese dürfen im Rahmen der Beschwerde nur darauf überprüft werden, ob die Voraussetzungen des § 769 ZPO verkannt wurden, indem der Entscheidung ein falscher Bewertungsmaßstab zugrunde gelegt (etwa weil das Gericht bei der Prüfung der Erfolgsaussichten zu strenge Anforderungen gestellt hat - vgl. Senat FamRZ 2002, 556) oder das Ermessen fehlerhaft ausgeübt wurde (etwa weil der Sach- und Streitstand nicht ausreichend berücksichtigt worden ist). - OLG Stuttgart, 18.11.2003 - 16 WF 112/03
Abänderungsverfahren für Kindesunterhalt: Rechtsmittel gegen die einstweilige …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04
Wegen der nunmehr anzunehmenden uneingeschränkten Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen nach § 769 ZPO ist der völlige Ausschluss der Anfechtbarkeit (das heißt auch die bis zur Neuregelung der ZPO als statthaft angesehene außerordentliche befristete Beschwerde wegen Verletzung von Verfahrensgrundrechten) von Entscheidungen nach § 769 ZPO in analoger Anwendung von § 707 Abs. 2 ZPO wegen der nunmehr für sofortige Beschwerden gegebenen Abhilfemöglichkeit nach § 572 ZPO nicht gerechtfertigt (…so aber OLG Franfurt a.a.O; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. November 2003, Az. 16 WF 112/03 - zitiert nach juris).
- LAG Nürnberg, 05.01.2006 - 6 Ta 255/05
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
Der Auffassung, dass wegen des Fehlens des Verweises auf § 707 Abs. 2 ZPO ein Rechtsmittel grundsätzlich (LAG Hamburg vom 29.01.2003, 5 Ta 21/02; OLG Zweibrücken vom 01.03.2004, 2 WF 4/04, jeweils zitiert nach juris) oder ausnahmsweise im Falle greifbarer Gesetzwidrigkeit oder gänzlicher Verkennung des Ermessensspielraumes (etwa LAG Berlin vom 28.04.1986, 9 Ta 5/86, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 16; LAG Nürnberg vom 07.05.1999, 7 Ta 89/99, BB 1999, 1387; OLG Köln vom 17.07.2002, 14 WF 118/02; OLG Celle vom 02.04.2003, 18 WF 12/03; OLG Schleswig-Holstein vom 18.08.2003, 16 W 110/03; OLG Frankfurt vom 14.05.2003, 9 W 9/03; OLG Sachsen-Anhalt vom 19.01.2004, 5 W 3/04; OLG Hamm vom 17.08.2004, 11 WF 152/04, jeweils zitiert nach juris;… Hartmann in Baumbach-Lauterbach, a.a.O., § 769 Rn. 12;… Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Band 1, 3. Aufl. 2002, § 769 Rn. 14) zulässig sei, folgt das Beschwerdegericht aus den vom Bundesgerichtshof aufgeführten Gründen nicht. - LAG Sachsen, 13.02.2009 - 4 Ta 307/08
Unzulässige Beschwerde gegen einstweilige Anordnung zur Zwangsvollstreckung vor …
Der Auffassung, dass wegen des Fehlens des Verweises auf § 707 Abs. 2 ZPO ein Rechtsmittel grundsätzlich (LAG Hamburg vom 29.01.2003, 5 Ta 21/02; OLG Zweibrücken vom 01.03.2004, 2 WF 4/04, jeweils zit. nach JURIS) oder ausnahmsweise im Falle greifbarer Gesetzeswidrigkeit oder gänzlicher Verkennung des Ermessensspielraums (etwa LAG Berlin vom 28.04.1986, 9 Ta 5/86, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 16; LAG Nürnberg vom 07.05.1999, 7 Ta 89/99, BB 1999, 1387; OLG Köln vom 17.07.2002, 14 WF 118/02; OLG Celle vom 02.04.2003, 18 WF 12/03; OLG Schleswig-Holstein vom 18.08.2003, 16 W 110/03; OLG Frankfurt vom 14.05.2003, 9 W 9/03; OLG Sachsen-Anhalt vom 19.01.2004, 5 W 3/04; OLG Hamm vom 17.08.2004, 11 WF 152/04, jeweils zit. nach JURIS;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach aaO., § 769 Rdnr. 12;… Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Band 1, 3. Auflage 2002, § 769 Rdnr. 14) zulässig sei, folgt das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit dem LAG Nürnberg vom 05.01.2006 - 6 Ta 255/05 - aus den vom Bundesgerichtshof aufgeführten Gründen nicht. - OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 5/04
Verweigerung der Prozesskostenhilfe hinsichtlich einer Abänderungsklage wegen …
Aktenzeichen: 2 WF 4/04 2 WF 5/04.
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 5/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
ZPO § 118 Abs. 2 Satz 4; ; ZPO § ... 121 Abs. 3; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 323 Abs. 2; ; ZPO § 323 Abs. 3; ; ZPO § 572; ; ZPO § 574; ; ZPO § 707 Abs. 2; ; ZPO § 719 Abs. 1; ; ZPO § 767; ; ZPO § 769; ; ZPO § 793; ; SGB VI § 43 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1570; ; BGB § 1572; ; BGB § 1579; ; BGB § 1579 Nr. 3
- Wolters Kluwer
Verweigerung der Prozesskostenhilfe hinsichtlich einer Abänderungsklage wegen Fehlens einer hinreichenden Erfolgsaussicht; Verwirkung von Unterhaltsansprüchen durch mutwilliges Herbeiführen der Bedürftigkeit; Analoge Anwendung anderer gesetzlicher Regelungen auch nach ...
Verfahrensgang
- AG Rockenhausen, 15.12.2003 - 3 F 593/03
- OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 5/04
- OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04
- AG Rockenhausen, 13.10.2005 - 3 F 593/03
- OLG Zweibrücken, 13.03.2006 - 2 UF 201/05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- OLG Frankfurt, 29.08.2002 - 26 W 102/02
Unanfechtbarkeit von Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 5/04
Gegen Entscheidungen nach § 769 ZPO ist auf der Grundlage der seit 01.01.2002 geltenden ZPO die befristete Beschwerde nach § 793 ZPO uneingeschränkt statthaft; für eine analoge Anwendung des § 707 Abs. 2 ZPO ist kein Raum mehr (gegen OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 140ff).Der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NJW-RR 2003, 140ff), es sei gleichwohl von einer planwidrigen und damit analogiefähigen Regelungslücke auszugehen, weil die in der 10. Legislaturperiode beabsichtigte ausdrückliche Regelung der Unstatthaftigkeit eines Rechtsmittels (gegen Entscheidungen nach § 769 ZPO) im Gesetzgebungsverfahren (der 14. Legislaturperiode) nur unter Hinweis auf die durch die Rechtsprechung anerkannte Unanfechtbarkeit fallen gelassen worden sei, vermag nicht zu überzeugen.
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 5/04
Auch das Bundesverfassungsgericht (MDR 2003, 886 = NJW 2003, 1924) hat wegen der gebotenen Rechtssicherheit und -klarheit eine eindeutige Regelung des Rechtsmittelrechts angemahnt, die auch durch die ZPO-Reform nicht in vollem Umfang umgesetzt worden sei und den Gesetzgeber zum Tätigwerden aufgefordert. - BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 5/04
Dieser Grundsatz liegt auch der (auch vom OLG Frankfurt am Main zitierten) Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2002, 1577) zugrunde, wonach nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch die Zivilprozessreform das - früher bejahte - außerordentliche Rechtsmittel (wegen Verletzung von Verfahrensgrundrechten und sonstiger greifbarer Gesetzeswidrigkeit) nicht mehr statthaft ist, weil die Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde insoweit nunmehr durch § 574 ZPO abschließend geregelt ist.
- BGH, 30.05.1990 - XII ZR 57/89
Herabsetzung der Zahlungsverpflichtung für Elementarunterhalt und …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 5/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1990, 1095), der der Senat folgt, ist es einem Unterhaltspflichtigen allerdings nicht verwehrt, eine Herabsetzung (oder auch einen völligen Wegfall) seines Unterhaltsanspruchs nach § 1579 BGB mit den gesetzlichen Einschränkungen nach § 323 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO - d.h. unter Zugrundelegung von nach Schluss der Tatsachenverhandlung im Vorprozess eingetretenen Änderungen für die Zeit ab Rechtshängigkeit - durch Abänderungsklage (bei dem dafür zuständigen Wohnsitzgericht des Unterhaltsberechtigten) - geltend zu machen. - OLG Zweibrücken, 19.11.2001 - 2 WF 91/01
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Erfolgsaussichten des …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 5/04
Diese dürfen im Rahmen der Beschwerde nur darauf überprüft werden, ob die Voraussetzungen des § 769 ZPO verkannt wurden, indem der Entscheidung ein falscher Bewertungsmaßstab zugrunde gelegt (etwa weil das Gericht bei der Prüfung der Erfolgsaussichten zu strenge Anforderungen gestellt hat - vgl. Senat FamRZ 2002, 556) oder das Ermessen fehlerhaft ausgeübt wurde (etwa weil der Sach- und Streitstand nicht ausreichend berücksichtigt worden ist). - OLG Stuttgart, 18.11.2003 - 16 WF 112/03
Abänderungsverfahren für Kindesunterhalt: Rechtsmittel gegen die einstweilige …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 5/04
Wegen der nunmehr anzunehmenden uneingeschränkten Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen nach § 769 ZPO ist der völlige Ausschluss der Anfechtbarkeit (das heißt auch die bis zur Neuregelung der ZPO als statthaft angesehene außerordentliche befristete Beschwerde wegen Verletzung von Verfahrensgrundrechten) von Entscheidungen nach § 769 ZPO in analoger Anwendung von § 707 Abs. 2 ZPO wegen der nunmehr für sofortige Beschwerden gegebenen Abhilfemöglichkeit nach § 572 ZPO nicht gerechtfertigt (…so aber OLG Franfurt a.a.O; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. November 2003, Az. 16 WF 112/03 - zitiert nach juris). - OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04
Zur Statthaftigkeit der befristeten Beschwerde nach § 793 ZPO
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 5/04
Aktenzeichen: 2 WF 4/04 2 WF 5/04.
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