Rechtsprechung
| LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2024 - 5 Sa 894/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
§§ 8 Absatz 2, ... 64 Absatz 2 Buchstabe c), Absatz 6, 66 Absatz 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), § 66 Absatz 1 Satz 2 Alternative 2 ArbGG, § 46 c Absatz 4 Nummer 2 ArbGG, § 66 Absatz 1 Satz 5 ArbGG, §§ 64 Absatz 6 ArbGG, 520 Absatz 3 ZPO, § 51 Zivilprozessordnung (ZPO), § 52 ZPO, § 130 ZPO, § 253 ZPO, § 626 BGB, §§ 13 Absatz 1 Satz 2, 4 KSchG, 7 KSchG, § 46 c Absatz 3 ArbGG, § 167 ZPO, § 173 Absatz 2 ZPO, § 175 Absatz 1 ZPO, §§ 86 Satz 4, 85 Absatz 3 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), § 86 Satz 1 BPersVG, § 102 Absatz 1 Satz 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 86 Satz 2 BPersVG, § 86 Satz 3 BPersVG, § 174 BGB, § 174 Satz 1 BGB, § 121 Absatz 1 Satz 1 BGB, § 180 Satz 1 BGB, § 180 Satz 2 BGB, § 177 Absatz 1 BGB, § 174 Satz 1, § 180 BGB, § 180 Satz 2, § 241 Absatz 2 BGB, § 5 Absatz 3 Satz 1 Deutsche-Welle-Gesetz, Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz (GG), Artikel 5 Absatz 1 GG, Artikel 5 Absatz 2 GG, Artikel 12 GG, Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG, § 626 Absatz 1 BGB, § 626 Absatz 2 BGB, § 626 Absatz 2 Satz 1 BGB, § 91 Absatz 1 ZPO, § 72 Absatz 2 ArbGG
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose Kündigung wegen Postings in sozialen Medien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Auflösung des Arbeitsverhältnisses der Parteien durch die außerordentliche Kündigung eines Redakteurs wegen Verstoßes gegen seine Rücksichtnahmepflicht
Kurzfassungen/Presse (6)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Kündigung eines Redakteurs bei der Deutschen Welle wegen antisemitischer Äußerungen wirksam
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die antisemitischen Äußerungen eines Rundfunk-Journalisten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kündigung eines Redakteurs bei der Deutschen Welle wegen antisemitischer Äußerungen wirksam
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung von RBB-Justiziarin bestätigt
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Kündigung eines Redakteurs bei der Deutschen Welle wegen antisemitischer Äußerungen wirksam
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Wegen antisemitischer Äußerungen auf Facebook und X Kündigung eines Redakteurs bei der Deutschen Welle wirksam
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 24.02.2023 - 56 Ca 2087/22
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2024 - 5 Sa 894/23
- BAG - 6 AZN 396/24 (anhängig)
Papierfundstellen
- NZA 2024, 987
- NZA-RR 2024, 351
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19
Erfolglose Eilanträge gegen die Entfernung von Wahlplakaten
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2024 - 5 Sa 894/23
Ist eine Aussage mehrdeutig, haben die Gerichte, wollen sie die zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zugrunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19, Randnummer 12). - BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19
Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2024 - 5 Sa 894/23
(BAG, Urteil vom 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 -, BAGE 171, 66-83, Randnummer 40). - BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2024 - 5 Sa 894/23
Die Reichweite der Pflicht zur vertraglichen Rücksichtnahme muss ihrerseits unter Beachtung der Bedeutung des Grundrechts bestimmt, der Meinungsfreiheit muss dabei also die ihr gebührende Beachtung geschenkt werden - und umgekehrt (BAG, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 -, Randnummer 95).
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12
Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2024 - 5 Sa 894/23
Sie darf im Allgemeinen nicht mehr als eine Woche betragen (BAG, Urteil vom 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 -, Randnummer 14). - BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98
Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2024 - 5 Sa 894/23
Bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich, weil in diesen Fällen regelmäßig davon auszugehen ist, dass das pflichtwidrige Verhalten das für ein Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen auf Dauer zerstört hat (BAG, Urteil vom 01. Juli 1999 - 2 AZR 676/98 -, Randnummer 28). - BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07
Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2024 - 5 Sa 894/23
Rn. 71 (1) Die Ausschlussfrist des § 626 Absatz 2 BGB beginnt, wenn der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat, die ihm die Entscheidung ermöglichen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 -, Randnummer 20). - BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2024 - 5 Sa 894/23
Auch vor Beginn des Arbeitsverhältnisses liegende Ereignisse oder Umstände können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, sofern sie das Arbeitsverhältnis erheblich beeinträchtigen, und dem Kündigenden nicht schon bei Vertragsschluss bekannt waren (BAG, Urteil vom 5. April 2001 - 2 AZR 159/00 -, Randnummer 57). - BAG, 02.12.1994 - 4 AZB 17/94
Vereinfachte Zustellung an Behörde
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2024 - 5 Sa 894/23
Diese Aufgabe kann anderen Mitarbeitern übertragen werden (BAG, Beschluss vom 2. Dezember 1994 - 4 AZB 17/94 -, Randnummer 21). - BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17
Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2024 - 5 Sa 894/23
Der Arbeitnehmer verstößt mit einem solchen Verhalten gegen seine schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme aus § 241 Absatz 2 BGB, wenn es einen Bezug zu seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen oder zu seiner Tätigkeit hat und dadurch berechtigte Interessen des Arbeitgebers oder anderer Arbeitnehmer verletzt werden (BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 -, Randnummer 44). - BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2024 - 5 Sa 894/23
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Tendenz, insbesondere solchen, bei denen der Tendenzträger offensichtlich und erheblich gegen die der unternehmerischen Betätigung zugrunde liegenden Grundrechts- und Verfassungswerte verstößt und deshalb nicht mit einer entsprechenden Billigung seiner Handlungen und Äußerungen durch den Tendenzarbeitgeber rechnen kann, kann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund - auch ohne Abmahnung - in Betracht kommen (BAG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 2 AZR 483/07 -, Randnummern 35, 36). - BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08
Außerordentliche Kündigung
- BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13
Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats
- BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 608/11
Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2023 - 23 Sa 1107/22
Kündigung wegen des Vorwurfs antisemitischer Äußerungen bei der Deutschen Welle
- BGH, 10.03.1960 - II ZR 56/59
Anfechtungsklage gegen Genossenschaft
- BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 402/95
Personalratsanhörung
- BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 39/79
Redaktionsvolontär - Tageszeitung - Redakteur - Tendenzträger - …
- ArbG Mainz, 12.07.2024 - 10 Ca 1411/23
Wirksamkeit fristlose Kündigung - Profifußballspieler - Folgeansprüche
Rn. 129 Deshalb können Äußerungen eines Arbeitnehmers auf seinem privaten Facebook-Nutzerkonto, die einen rassistischen und menschenverachtenden Inhalt haben, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme und einen "an sich" geeigneten Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB begründen, wenn sich aus dem Facebook-Nutzerkonto ergibt, dass der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber beschäftigt ist und die Äußerung ruf- und geschäftsschädigend sein kann (vgl. z.B. ArbG Mannheim, 19.02.2016 - 6 Ca 190/15 -, juris; LAG Sachsen 27.2.2018 - 1 Sa 515/17, NZA-RR 2018, 244, ferner bzgl. Äußerungen nach den Anschlägen des 11.09.2001 in den USA: LAG Schleswig-Holstein 06.08.2002 2 Sa 150/02, NZA-RR 2004, 351ff; zu antisemitischen Äußerungen eines Redakteurs, LAG Berlin-Brandenburg 4.4.2024 - 5 Sa 894/23 NZA_RR 2024, 351 ff.). - ArbG Halle, 10.12.2024 - 1 Ca 378/24
Wirksamkeit außerordentliche, vorsorglich ordentliche fristgemäße …
Hierfür ist allerdings ein Verschulden des Arbeitnehmers erforderlich, die Pflichtverletzung muss ihm also regelmäßig vorwerfbar sein (vgl. BAG, Urteil vom 21.05.1992 - 2 AZR 10/92 - in BAGE 70, Seite 262 ff; LArbG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27.01.2015 - 2 Sa 170/14 -, in LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 52 sowie LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.04.2024 - 5 Sa 894/23 -, in NZA-RR 2024, Seite 351 ff).
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