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Weitere Entscheidungen unten: OLG Schleswig, 09.02.2006 | OLG Köln, 06.12.2006

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 5 U 162/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16413
OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 5 U 162/05 (https://dejure.org/2006,16413)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.09.2006 - 5 U 162/05 (https://dejure.org/2006,16413)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. September 2006 - 5 U 162/05 (https://dejure.org/2006,16413)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BauGB 1986 § 19; ; BauGB 1986 § ... 19 Abs. 1 Ziff. 3; ; BauGB 1986 § 19 Abs. 1 Nr. 3; ; BauGB 1986 § 19 Abs. 2; ; BauGB 1986 § 20; ; BauGB 1986 § 23 Abs. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 142; ; BGB § 157; ; BGB § 275; ; BGB § 275 a. F.; ; BGB § 275 Abs. 1 Satz 2 a. F.; ; BGB § 323; ; BGB § 323 Abs. 1; ; BGB § 323 Abs. 3; ; BGB § 324 Abs. 1; ; BGB § 433 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 440 Abs. 1; ; BGB § 459 a. F.; ; BGB § 459 Abs. 1; ; BGB § 462; ; BGB § 465; ; BGB § 812; ; BGB § 818; ; BGB § 903; ; ZPO § 287; ; ZPO § 835; ; ZPO § 836; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1; ; GBO § 7 Abs. 1; ; BauG § 19 Abs. 3 Satz 6

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 324 Abs. 1 a. F.; § 903; BauGB § 19 Abs. 3 Satz 6
    Nachträgliche Unmöglichkeit bei Versagung der Teilungsgenehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags nach der rechtskräftigen Versagung einer seinerzeit notwendigen Teilungsgenehmigung ; Voraussetzungen für die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags; Rechtmäßigkeit eines Gewährleistungsausschlusses in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.1979 - V ZR 58/76

    Versagung einer Auflassungsgenehmigung bei einem Grundstückskaufvertrag als …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 5 U 162/05
    Die gleiche Rechtsfolge tritt aber auch dann ein, wenn sie das Risiko des Leistungshindernisses übernommen hat (BGH NJW 1980, 700).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2019 - 2 L 110/17

    Nachbarklage gegen eine unter Abweichung von Abstandsflächenvorschriften erteilte …

    Zwar ist das Grundbuch unrichtig, wenn eine Eintragung ohne die erforderliche Teilungsgenehmigung vorgenommenen wird (vgl. Bbg. OLG, Urteil vom 07.09.2006 - 5 U 162/05 -, juris, Rdnr. 34; BayObLG…, Beschluss vom 11.05.1995 - 2Z BR 30/95 -, juris, Rdnr. 24).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.02.2006 - 5 U 162/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3650
OLG Schleswig, 09.02.2006 - 5 U 162/05 (https://dejure.org/2006,3650)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.02.2006 - 5 U 162/05 (https://dejure.org/2006,3650)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 5 U 162/05 (https://dejure.org/2006,3650)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortgeltung eines Vergleichs über eine Fondsfinanzierung auch bei Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergleich über (Immobilien-)Fondsfinanzierung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 492 Abs. 1, § 779; RBerG Art. 1 § 1; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2, § 4 Abs. 1, § 9
    Fortgeltung eines Vergleichs über eine Fondsfinanzierung auch bei Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an den Fortfall einer Vergleichsgrundlage; Wegfall einer Vergleichsgrundlage durch bloße Fehleinschätzung hinsichtlich einer künftigen Rechtsprechung; Vereinbarkeit von Treuhändervollmachten mit den Anforderungen des Rechtsberatungsgesetzes

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergleich über eine Fondsfinanzierung wirkt auch nach Änderung der Rechtsprechung fort! (IMR 2006, 1037)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2006, 1384
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (17)

  • OLG Stuttgart, 30.12.2005 - 6 U 107/05

    Finanzierter Fondsbeitritt: Unwirksamkeit eines Darlehensvertrages wegen …

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.02.2006 - 5 U 162/05
    Insoweit werde - wie die Kläger nach Schluss der mündlichen Verhandlung in ihrem Schriftsatz vom 24. Januar 2006 hervorgehoben haben - auf das Urteil des OLG Stuttgart vom 30. Dezember 2006 (6 U 107/05) verwiesen.

    Andererseits nimmt die fragliche Formulierung - insoweit auch anders als in dem offenbar der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 30. Dezember 2005 (6 U 107/05) zugrunde liegenden Sachverhalt - aber gerade nicht auf bestimmte schon anhängige gerichtliche Verfahren oder auf eine bestimmte rechtliche Stellungnahme Bezug, sondern lediglich und nur eingangs auf "langwierige Diskussionen mit der Intereressengemeinschaft über wirtschaftliche und rechtliche Probleme des Fonds" insgesamt.

    Der Senat hat die Revision nicht zugelassen, weil der Rechtsstreit angesichts zum einen des bisher erreichten Standes der höchstrichterlichen Rechtsprechung und zum anderen des im Verhältnis zur Entscheidung des OLG Stuttgart (6 U 107/05) abweichenden Sachverhalts weder grundsätzliche Bedeutung besitzt noch die Rechtsfortbildung oder die Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtssprechung eine revisionsgerichtliche Entscheidung erfordern (§ 543 Abs. 2 ZPO).

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 407/02

    Wirksamkeit der im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds erteilten …

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.02.2006 - 5 U 162/05
    Dies schon deshalb nicht im Hinblick auf die seit Herbst 2000 geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vereinbarkeit von Treuhändervollmachten mit den Anforderungen des Rechtsberatungsgesetzes (grundlegend BGH WM 2000, 2443 ff; seither ständige Rechtsprechung) oder die Rechtsprechung zumindest des II. Zivilsenats des BGH zum kreditfinanzierten Fondsbeitritt (etwa BGH, Urteil vom 14. Juni 2004 - II ZR 407/02 - WM 2004, 1536 ff), weil die bloße Fehleinschätzung hinsichtlich einer künftigen Rechtsprechung allein nicht die Vergleichsgrundlage entfallen lässt (siehe nur BGH NJW 1961, 1460; BGH NJW 2003, 1036, 1037 sowie OLG Frankfurt, OLGR 2005, 98, 99).

    a) Damit kommt es entgegen der Auffassung der Kläger auf die Rechtsprechung des II. Zivilsenats des BGH zu § 9 VerbrKrG schon deshalb nicht an, weil diese Fälle des finanzierten Fondsbeitritts, nicht aber der bloßen Fondsfinanzierung (Objektfinanzierung) voraussetzt (vgl. auch den BGH WM 2004, 1536 ff. zugrundeliegenden Sachverhalt, welcher sich deutlicher aus dem Urteil des OLG Frankfurt vom 16. Januar 2002 - 9 U 40/01 - als Vorinstanz ergibt, Anlage B Rspr. 2, Anlagenband).

    Soweit der II. Zivilsenat des BGH der Auszahlung an den Fonds die heilende Wirkung versagt hat, betraf dies wiederum Fälle der Beitrittsfinanzierung, nicht aber der - hier vorliegenden - Fondsfinanzierung (BGH WM 2004, 1536, 1540 f.).

  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 396/03

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Vollstreckungstitels

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.02.2006 - 5 U 162/05
    b) Ebenso verstößt die einem im Bereich der Finanzierungsbeschaffung tätigen Treuhänder von der Gesellschaft selbst umfassend erteilte Vollmacht nicht gegen Art. 1 § 1 RBerG, weil und soweit dem Treuhänder letztlich Geschäftsführungsaufgaben übertragen worden sind (BGH ZIP 2005, 1361, 1361 f).

    Dies betrifft einen denkbaren Verstoß der insoweit erteilten Vollmacht gegen Art. 1 § 1 RBerG ebenso (BGH ZIP 2005, 1361, 1364; siehe bereits BGH ZIP 2003, 1592, 1594) wie die - von den Klägern mit nicht nachgelassenem Schriftsatz vom 3. Februar 2006 thematisierte - mögliche Widerruflichkeit des Fondsbeitritts wegen unzureichender Belehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz (siehe bereits BGH WM 2001, 1464, 1465).

    Soweit gleichwohl die Auswirkungen eines Verstoßes der von den Klägern der Treuhänderin eingeräumten umfassenden Vollmacht deshalb in Frage stehen könnten, weil diese nicht zu Gunsten der einzelnen Gesellschafter die analog §§ 128, 130 HGB unbeschränkte Haftung auf die gewünschte pro rata Haftung schon im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Geschäftsführungsbefugnisse beschränken konnte (BGH ZIP 2006, 121, 123), handeln die Kläger mit der Berufung auf einen Mangel dieser seinerzeit in ihrem Interesse erfolgten Vollmachtsausübung jedenfalls treuwidrig (BGH ZIP 2006, 122, 123; vgl. auch bereits BGH ZIP 2005, 1361, 1365; Altmeppen, ZIP 2006, 1, 7 f.).

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.02.2006 - 5 U 162/05
    Dies betrifft einen denkbaren Verstoß der insoweit erteilten Vollmacht gegen Art. 1 § 1 RBerG ebenso (BGH ZIP 2005, 1361, 1364; siehe bereits BGH ZIP 2003, 1592, 1594) wie die - von den Klägern mit nicht nachgelassenem Schriftsatz vom 3. Februar 2006 thematisierte - mögliche Widerruflichkeit des Fondsbeitritts wegen unzureichender Belehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz (siehe bereits BGH WM 2001, 1464, 1465).
  • EuGH, 25.10.2005 - C-229/04

    Crailsheimer Volksbank - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen …

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.02.2006 - 5 U 162/05
    Daher kann auch offen bleiben, ob vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH vom 25. Oktober 2005 (Rs C-229/04, ZIP 2005, 1965 f.) weiterhin bei Vertreterhandeln allein auf die Situation des Vertreters - hier der Treuhänderin - abgestellt werden kann (dafür BGH WM 2005, 127, 132; BGH WM 2004, 417, 421, jeweils mit weiteren Nachweisen; nicht entschieden in BGH, Urteil vom 12. Dezember 2005 - II ZR 327/04-), hinsichtlich welcher vorliegend keine Anzeichen für eine Haustürsituation vorgetragen sind.
  • BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00

    Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den …

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.02.2006 - 5 U 162/05
    Dies betrifft einen denkbaren Verstoß der insoweit erteilten Vollmacht gegen Art. 1 § 1 RBerG ebenso (BGH ZIP 2005, 1361, 1364; siehe bereits BGH ZIP 2003, 1592, 1594) wie die - von den Klägern mit nicht nachgelassenem Schriftsatz vom 3. Februar 2006 thematisierte - mögliche Widerruflichkeit des Fondsbeitritts wegen unzureichender Belehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz (siehe bereits BGH WM 2001, 1464, 1465).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 327/04

    Kenntnis des Vertragspartners von der Haustürsituation

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.02.2006 - 5 U 162/05
    Daher kann auch offen bleiben, ob vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH vom 25. Oktober 2005 (Rs C-229/04, ZIP 2005, 1965 f.) weiterhin bei Vertreterhandeln allein auf die Situation des Vertreters - hier der Treuhänderin - abgestellt werden kann (dafür BGH WM 2005, 127, 132; BGH WM 2004, 417, 421, jeweils mit weiteren Nachweisen; nicht entschieden in BGH, Urteil vom 12. Dezember 2005 - II ZR 327/04-), hinsichtlich welcher vorliegend keine Anzeichen für eine Haustürsituation vorgetragen sind.
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells …

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.02.2006 - 5 U 162/05
    Dies schon deshalb nicht im Hinblick auf die seit Herbst 2000 geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vereinbarkeit von Treuhändervollmachten mit den Anforderungen des Rechtsberatungsgesetzes (grundlegend BGH WM 2000, 2443 ff; seither ständige Rechtsprechung) oder die Rechtsprechung zumindest des II. Zivilsenats des BGH zum kreditfinanzierten Fondsbeitritt (etwa BGH, Urteil vom 14. Juni 2004 - II ZR 407/02 - WM 2004, 1536 ff), weil die bloße Fehleinschätzung hinsichtlich einer künftigen Rechtsprechung allein nicht die Vergleichsgrundlage entfallen lässt (siehe nur BGH NJW 1961, 1460; BGH NJW 2003, 1036, 1037 sowie OLG Frankfurt, OLGR 2005, 98, 99).
  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft; …

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.02.2006 - 5 U 162/05
    Daher kann auch offen bleiben, ob vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH vom 25. Oktober 2005 (Rs C-229/04, ZIP 2005, 1965 f.) weiterhin bei Vertreterhandeln allein auf die Situation des Vertreters - hier der Treuhänderin - abgestellt werden kann (dafür BGH WM 2005, 127, 132; BGH WM 2004, 417, 421, jeweils mit weiteren Nachweisen; nicht entschieden in BGH, Urteil vom 12. Dezember 2005 - II ZR 327/04-), hinsichtlich welcher vorliegend keine Anzeichen für eine Haustürsituation vorgetragen sind.
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.02.2006 - 5 U 162/05
    Daher kann auch offen bleiben, ob vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH vom 25. Oktober 2005 (Rs C-229/04, ZIP 2005, 1965 f.) weiterhin bei Vertreterhandeln allein auf die Situation des Vertreters - hier der Treuhänderin - abgestellt werden kann (dafür BGH WM 2005, 127, 132; BGH WM 2004, 417, 421, jeweils mit weiteren Nachweisen; nicht entschieden in BGH, Urteil vom 12. Dezember 2005 - II ZR 327/04-), hinsichtlich welcher vorliegend keine Anzeichen für eine Haustürsituation vorgetragen sind.
  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 353/99

    Gesamtschuldnerausgleich bei Inanspruchnahme mehrerer Gesamtschuldner

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 411/02

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Beitritt zu einer Anlagegesellschaft

  • BGH, 25.10.2005 - XI ZR 402/03

    Beschränkung der darlehensvertraglichen Haftung der Gesellschafter einer …

  • OLG Frankfurt, 02.11.2005 - 9 U 40/01

    Geschlossener Immobilienfonds: Rückabwicklungsansprüche bei unwirksamem …

  • BGH, 07.06.1961 - VIII ZR 69/60
  • OLG Frankfurt, 26.07.2004 - 9 U 9/04

    Vergleich über Darlehensrückzahlungsansprüche: Wegfall der Vergleichsgrundlage …

  • LG Itzehoe, 08.09.2005 - 7 O 463/04
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.12.2006 - 5 U 162/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8476
OLG Köln, 06.12.2006 - 5 U 162/05 (https://dejure.org/2006,8476)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.12.2006 - 5 U 162/05 (https://dejure.org/2006,8476)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 5 U 162/05 (https://dejure.org/2006,8476)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 § 311 Abs. 2 Nr. 1; VVG § 16 ff.
    Unrichtige Angaben über gefahrerhebliche Umstände bei Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistung und Feststellung einer Schadensersatzpflicht aus einem Versicherungsvertrag; Anwendbarkeit der Regelungen des Gesetzes über den Versicherungsvertrag auf einen Gruppenversicherungsvertrag; Folgen der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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