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   LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2019 - 6 Sa 15/19   

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https://dejure.org/2019,22680
LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2019 - 6 Sa 15/19 (https://dejure.org/2019,22680)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.05.2019 - 6 Sa 15/19 (https://dejure.org/2019,22680)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - 6 Sa 15/19 (https://dejure.org/2019,22680)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 615 S 1 BGB, § 611a BGB, § 1 TVG, § 37 Abs 2 BetrVG
    Nachtzuschläge - Annahmeverzug - Betriebsratstätigkeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit

  • IWW

    § 2 EFZG, § ... 2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG, § 37 Abs. 2 BetrVG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 520 ZPO, § 615 Satz 1 BGB, § 611 a BGB, § 614 Satz 1 BGB, § 106 GewO, § 193 BGB, § 259 ZPO, §§ 257, 258 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 2 Abs. 1 EFZG, § 5 Abs. 1 ArbZG, § 288 Abs. 5 BGB, § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 69 Abs. 2
    Erfüllungsanspruch

  • rechtsportal.de

    Annahmeverzug; Arbeitsbefreiung; persönliche Arbeitszeit; Auslegung; Betriebsratstätigkeit; Feiertagsarbeit; Freistellung; Klage auf künftige Leistung; Nachtzulage; Rechtschutzbedürfnis; Nachtzuschläge; Betriebsratstätigkeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2018 - 2 Sa 391/17

    Schadensersatz - Ersatzruhetage für Wochenfeiertage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2019 - 6 Sa 15/19
    Hat der Arbeitnehmer an einem gesetzlichen Feiertag gearbeitet, sind ihm gemäß § 611 a BGB die Arbeitsstunden zu vergüten, die er gearbeitet hat; Anspruch auf Entgeltzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG hat nur derjenige Arbeitnehmer, bei dem Arbeitszeit an einem gesetzlichen Feiertag ausfällt.; danach erhält der Arbeitnehmer für die von ihm geleistete Feiertagsarbeit nur Vergütung nach § 611 a BGB ohne Rücksicht darauf, dass er - wäre er nicht zur Arbeit herangezogen worden - nach § 2 Abs. 1 EFZG Entgeltzahlung in gleicher Höhe bekommen hätte (vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 19; LAG Rheinland-Pfalz 26. April 2018 - 2 Sa 391/17 - Rn. 22; jeweils zitiert nach juris).

    Das Gesetz sieht die Feiertagsarbeit nicht als "wertvoller" an, sondern überlässt den Tarifvertragsparteien die Regelung etwaiger Zusatzleistungen (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - Rn. 13, zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz 26. April 2018 - 2 Sa 391/17 - Rn. 22, aaO).

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07

    Auslegung einer vertraglichen Zusatzvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2019 - 6 Sa 15/19
    Die Berufungskammer konnte daher über diese bereits fälligen Ansprüche entscheiden, ohne dass es einer Änderung des Antrags bedurfte (vgl. BAG 22. Oktober 2014 - 5 AZR 731/12 - Rn. 15; 28. Januar 2009 - 4 AZR 904/07 - Rn. 40, jeweils zitiert nach juris; BGH 4. Mai 2005 - VIII ZR 5/04 - aaO).

    Da künftige Vergütungsansprüche ua. dann entfallen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, die geschuldete Arbeitsleistung ausbleibt oder die Vergütung nicht fortzuzahlen ist (zB bei längerer Krankheit, unbezahltem Urlaub, unentschuldigten Fehlzeiten), sind die für den Vergütungsanspruch maßgeblichen Bedingungen in den Antrag aufzunehmen; nur das Unerwartete kann unberücksichtigt bleiben (BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 904/07 - Rn 41, mwN, zitiert nach juris) .

  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 668/01

    Vergütungsanspruch bei Rückkehr von Wechselschicht zu Normalarbeitszeit ohne

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2019 - 6 Sa 15/19
    Dabei sind alle Entgeltbestandteile zu berücksichtigen (vgl. BAG 18. September 2002 - 1 AZR 668/01 - Rn. 25, zitiert nach juris).

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Tarifvertragsparteien selbst dies vereinbart haben (vgl. BAG 18. September 2002 - 1 AZR 668/01 - Rn. 25, aaO).

  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 5/04

    Zulässigkeit der Klage auf Zahlung der erhöhten Miete; Voraussetzungen der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2019 - 6 Sa 15/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Zulässigkeit der Klage durch das Berufungsgericht ist der der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht (BGH VIII ZR 5/04 Rn. 10, zitiert nach juris) .

    Die Berufungskammer konnte daher über diese bereits fälligen Ansprüche entscheiden, ohne dass es einer Änderung des Antrags bedurfte (vgl. BAG 22. Oktober 2014 - 5 AZR 731/12 - Rn. 15; 28. Januar 2009 - 4 AZR 904/07 - Rn. 40, jeweils zitiert nach juris; BGH 4. Mai 2005 - VIII ZR 5/04 - aaO).

  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 596/17

    Jahressonderzuwendung nach § 3 Nr. 1 des Tarifvertrags über die Zah-lung einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2019 - 6 Sa 15/19
    Zur Begründung verweist die Berufungskammer zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich auf die Entscheidungsgründe der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - (Rn. 23 ff.) und vom 12. Dezember 2018 - 5 AZR 588/17 - (Rn. 46 ff.) (jeweils zitiert nach juris; vgl. auch BAG 30. Januar 2019 - 10 AZR 596/17 - Rn. 40, zitiert nach juris) und schließt sich den dortigen Ausführungen an.
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 727/11

    Feiertagsarbeit - Zeitzuschlag - Ersatzruhetag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2019 - 6 Sa 15/19
    Hat der Arbeitnehmer an einem gesetzlichen Feiertag gearbeitet, sind ihm gemäß § 611 a BGB die Arbeitsstunden zu vergüten, die er gearbeitet hat; Anspruch auf Entgeltzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG hat nur derjenige Arbeitnehmer, bei dem Arbeitszeit an einem gesetzlichen Feiertag ausfällt.; danach erhält der Arbeitnehmer für die von ihm geleistete Feiertagsarbeit nur Vergütung nach § 611 a BGB ohne Rücksicht darauf, dass er - wäre er nicht zur Arbeit herangezogen worden - nach § 2 Abs. 1 EFZG Entgeltzahlung in gleicher Höhe bekommen hätte (vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 19; LAG Rheinland-Pfalz 26. April 2018 - 2 Sa 391/17 - Rn. 22; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2019 - 6 Sa 15/19
    Unerwartet in diesem Sinne ist bezogen auf die unbefristete Verurteilung zu künftiger Leistung jedenfalls nicht der Wegfall des Anspruchs auf Arbeitsvergütung durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder - bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses - durch die Nichterbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer (BAG 9. April 2008 - 4 AZR 104/07 - Rn. 28, 32 ff., aaO ; BAG 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - Rn. 13 mwN, zitiert nach juris) .
  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 294/00

    Ersatzruhetage für Wochenfeiertage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2019 - 6 Sa 15/19
    Das Gesetz sieht die Feiertagsarbeit nicht als "wertvoller" an, sondern überlässt den Tarifvertragsparteien die Regelung etwaiger Zusatzleistungen (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - Rn. 13, zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz 26. April 2018 - 2 Sa 391/17 - Rn. 22, aaO).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2014 - 7 Sa 472/14

    Annahmeverzugslohn - Höhe - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2019 - 6 Sa 15/19
    Zu zahlen sind alle Leistungen mit Entgeltcharakter, so beispielsweise Spät- und Nachtzuschläge (LAG Rheinland-Pfalz 16. Dezember 2014 - 7 Sa 472/14 - Rn. 38, zitiert nach juris).
  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 224/15

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2019 - 6 Sa 15/19
    Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindenden Betriebsratssitzung teil und ist es ihm deswegen unmöglich oder unzumutbar, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, so hat es insoweit gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung (BAG 22. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 22, mwN, zitiert nach juris ).
  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung; Klage auf künftige Leistungen

  • BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst

  • BAG, 26.09.2018 - 7 AZR 829/16

    Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Freizeitausgleich -

  • BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 445/17

    Ablösung von Tarifverträgen bei Betriebsübergang

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 339/17

    Auslegung von Tarifverträgen - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für

  • BAG, 05.04.2000 - 7 AZR 213/99

    Arbeitsentgelt - Aufwandsentschädigung

  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB

  • BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 218/08

    Betriebsratsmitglied - Reisezeiten - Freizeitausgleich

  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

  • LAG Düsseldorf, 07.05.2019 - 5 TaBV 2/19
  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

  • BAG, 08.12.2021 - 10 AZR 641/19

    Ersatzruhetage für Feiertagsarbeit

    (1) Arbeitnehmer erwirtschaften nach § 2 Nr. 1 Unterabs. 1 Satz 2 MTV 2012 zwar keine Mehrarbeitsstunden auf dem Arbeitszeitkonto, wenn sie an gesetzlichen Wochenfeiertagen arbeiten (LAG Rheinland-Pfalz 7. Mai 2019 - 6 Sa 15/19 - zu A II 4.2 der Gründe) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2019 - 6 Sa 55/19

    Ersatzruhetage für Feiertagsarbeit

    b) Ausgehend hiervon ist die Beklagte neben der Zahlung des tariflichen Feiertagszuschlags nach § 4 Nr. 5 b MTV Groß- und Außenhandel NRW pro Stunde nicht verpflichtet, dem Arbeitszeitkonto des Klägers außer einer Gutschrift der geleisteten Arbeitsstunden weitere 7, 8 Stunden zusätzlich gutzuschreiben (vgl.: LAG Rheinland-Pfalz 07. Mai 2019 - 6 Sa 15/19 - Rn. 62 ff. zitiert nach juris) .
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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 10.07.2019 - 6 Sa 15/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,46458
LAG Hamburg, 10.07.2019 - 6 Sa 15/19 (https://dejure.org/2019,46458)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 10.07.2019 - 6 Sa 15/19 (https://dejure.org/2019,46458)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 10. Juli 2019 - 6 Sa 15/19 (https://dejure.org/2019,46458)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 233 S 1 ZPO, § 64 Abs 6 S 1 ArbGG, § 522 Abs 1 S 1 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.09.2017 - 1 Sa 275/17

    Berufung, unzulässig verworfen, Berufungsbegründungsfrist, Fristversäumnis,

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.07.2019 - 6 Sa 15/19
    a) Ein Prozessbevollmächtigter muss nicht nur dafür sorgen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig hergestellt wird, sondern auch dafür, dass dieser innerhalb der Frist bei Gericht eingeht (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. September 2017 - 1 Sa 275/17, juris, Rn. 12).

    Das Unterlassen der Gewährleistung einer Ausgangskontrolle muss sich die Partei als (Organisations-) Verschulden ihres Anwalts gemäß § 85 Abs. 2 ZPO entgegenhalten lassen (BGH vom 27.11.2013, - III ZB 46/13, juris, Rn. 15; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. September 2017 - 1 Sa 275/17, juris, Rn. 14).

  • BGH, 22.10.2014 - IV ZB 13/14

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Zeitpunkt der Zustellung mit

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.07.2019 - 6 Sa 15/19
    Die Fristeneintragung und -überwachung darf grundsätzlich nicht auf noch auszubildendes Personal übertragen werden (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - IV ZB 13/14, juris Rn. 13; BGH, Beschluss vom 22. April 2009 - IV ZB 22/08, juris Rn 8).

    Geklärt ist aber, dass gegebenenfalls in einem solchen Fall dann eine umso wirksamere Kontrolle durch den Rechtsanwalt selbst oder durch ausgebildete und erfahrene Angestellte gewährleistet sein muss, durch die sichergestellt wird, dass alle von dem Auszubildenden eingetragenen Fristen anhand der Akten auf ihre Richtigkeit überprüft werden (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - IV ZB 13/14, juris Rn. 13).

  • BGH, 27.11.2013 - III ZB 46/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.07.2019 - 6 Sa 15/19
    Geeignetes Mittel für die gewährte Leistung der erforderlichen Ausgangskontrolle kann etwa ein Postausgangsbuch sein (BGH vom 27.11.2013 - III ZB 46/13, juris, Rn. 10).

    Das Unterlassen der Gewährleistung einer Ausgangskontrolle muss sich die Partei als (Organisations-) Verschulden ihres Anwalts gemäß § 85 Abs. 2 ZPO entgegenhalten lassen (BGH vom 27.11.2013, - III ZB 46/13, juris, Rn. 15; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. September 2017 - 1 Sa 275/17, juris, Rn. 14).

  • ArbG Hamburg, 24.01.2019 - 15 Ca 289/18

    Monatliches betriebliches Ruhegeld

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.07.2019 - 6 Sa 15/19
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 24. Januar 2019 (Az. 15 Ca 289/18) wird - unter gleichzeitiger Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen.
  • BGH, 22.04.2009 - IV ZB 22/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.07.2019 - 6 Sa 15/19
    Die Fristeneintragung und -überwachung darf grundsätzlich nicht auf noch auszubildendes Personal übertragen werden (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - IV ZB 13/14, juris Rn. 13; BGH, Beschluss vom 22. April 2009 - IV ZB 22/08, juris Rn 8).
  • BAG, 03.12.2019 - 3 AZM 19/19

    Revisionsbeschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revisionsbeschwerde in dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 10. Juli 2019 - 6 Sa 15/19 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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