Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2009 - 6 Sa 409/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- LAG Schleswig-Holstein
Personalüberleitungsvertrag, Rechtsnatur, Bindungsdauer, Unkündbarkeit, Sittenwidrigkeit
- Judicialis
UmwG § 123 Abs. 3; ; ÜV § 36; ; ÜV § 33; ; ÜV § 33 Nr. 1; ; ÜV § 34; ; ÜV § 35... ; ; ÜV § 48; ; BGB § 133; ; BGB § 138; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 139; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; BGB §§ 305 ff.; ; BGB § 305c Abs. 1; ; BGB § 307; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 308; ; BGB § 309; ; BGB § 309 Nr. 9; ; BGB § 310 Abs. 4; ; BGB § 310 Abs. 4 Satz 1; ; BGB § 313; ; BGB §§ 317 ff.; ; BGB § 319 Abs. 1; ; BGB § 611; ; BGB § 613 a; ; BGB § 613 a Abs. 1 S. 2; ; BGB § 624; ; PÜV § 1 Abs. 1; ; PÜV § 1 Nr. 2 Abs. 2; ; PÜV § 2 Nr. 1 S. 2; ; PÜV § 2 Nr. 5; ; PÜV § 3 Abs. 1; ; PÜV § 3 Abs. 4; ; PÜV § 3 Abs. 5; ; PÜV § 4; ; PÜV § 4 Nr. 4; ; PÜV § 8; ; PÜV § 8 Nr. 1; ; PÜV § 8 Nr. 3; ; PÜV § 12 Nr. 3; ; PÜV § 12 Nr. 4; ; PÜV § 14 Nr. 4; ; PÜV § 17; ; PÜV § 17 Nr. 6; ; PÜV § 17 Nr. 6 Abs. 1; ; PÜV § 17 Nr. 6 Abs. 2; ; PÜV § 17 Nr. 6 Abs. 2 S. 1; ; PÜV § 17 Nr. 6 Abs. 2 S. 2; ; PÜV § 17 Nr. 6 Abs. 3; ; MBG Schleswig-Holstein § 2 Abs. 1; ; MBG Schleswig-Holstein § 57 Abs. 2; ; BetrVG § 77 Abs. 3; ; BetrVG § 111; ; BetrVG § 119; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 263; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 533; ; TZBFG § 15 Abs. 4; ; AGBG § 9; ; AGBG § 10; ; AGBG § 11
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilnichtigkeit eines Personalüberleitungsvertrag im Gesundheitswesen; Personalüberleitungsvertrag als zivilrechtlicher Vertrag eigener Art; sittenwidriger Ausschluss ordentlicher Kündigung; nichtige Vereinbarung einer Nachwirkung bei Kündigung; Wirksamkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Teilnichtigkeit eines Personalüberleitungsvertrag im Gesundheitswesen; Personalüberleitungsvertrag als zivilrechtlicher Vertrag eigener Art; Sittenwidriger Ausschluss ordentlicher Kündigung; Nichtige Vereinbarung einer Nachwirkung bei Kündigung; Wirksamkeit ...
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 22.07.2008 - 6 Ca 1035b/08
- LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2009 - 6 Sa 409/08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BGH, 06.12.2002 - V ZR 220/02
Voraussetzungen des Aushandelns von Vertragsbedingungen; Benachteiligung einer …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2009 - 6 Sa 409/08
Auch das Regelbeispiel des § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist im vorliegenden Fall nicht einschlägig, denn die vorgesehene Vertragslaufzeit ist nicht geeignet, wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, einzuschränken (vgl. BGH 06.12.2002 - V ZR 220/02 - NJW 2003, 1313).Ob eine klauselmäßig vorgesehene lange Laufzeit eines Vertrages die Dispositionsfreiheit des Vertragspartners übermäßig einschränkt, kann nur im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung festgestellt werden (BGH 06.12.2002 - V ZR 220/02 - NJW 2003, 1313).
- BGH, 25.04.2001 - VIII ZR 135/00
Formularmäßige Vereinbarung einer zehnjährigen Bierbezugsverpflichtung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2009 - 6 Sa 409/08
Die Dauer der zulässigen Bindung hängt insbesondere und ganz wesentlich von Art und Umfang der von dem durch sie begünstigten Teil erbrachten Gegenleistung sowie vom sachlichen Umfang der Bindung ab (vgl. BGH 03.11.1999 - VIII ZR 269/98 - BGHZ 143, 104; 25.04.2001 - VIII ZR 135/00 - BGHZ 147, 279).Je nach Lage des Falles wurden unterschiedlich lange Bindungsdauern für zulässig gehalten (BGHZ 25.04.2001 - VIII ZR 135/00 - BGHZ 147, 279: 15 Jahre; BGH 21.03.1990 -VIII ZR 49/89 - zit. n. JURIS: 20 Jahre).
- BGH, 21.01.1987 - VIII ZR 169/86
Sittenwidrigkeit eines Bierverlagsvertrages
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2009 - 6 Sa 409/08
(1) Nach § 138 Abs. 1 BGB kann ein Vertrag sittenwidrig sein, wenn er die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit eines Vertragsteils in unvertretbarer Weise einengt und ihn in eine mit den Anschauungen des redlichen geschäftlichen Verkehrs nicht mehr zu vereinbarende Abhängigkeit vom anderen Vertragsteil bringt (BGH 21.01.1987 - VIII ZR 169/86 - NJW-RR 1987, 628).Zwar kann eine Vereinbarung nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig sein, wenn sie die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit eines Vertragsteils in unvertretbarer Weise einengt und ihn in eine mit den Anschauungen des redlichen geschäftlichen Verkehrs nicht mehr zu vereinbarende Abhängigkeit vom anderen Vertragsteil bringt (BGH 21.01.1987 - VIII ZR 169/86 -NJW-RR 1987, 628).
- BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98
Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2009 - 6 Sa 409/08
Die Dauer der zulässigen Bindung hängt insbesondere und ganz wesentlich von Art und Umfang der von dem durch sie begünstigten Teil erbrachten Gegenleistung sowie vom sachlichen Umfang der Bindung ab (vgl. BGH 03.11.1999 - VIII ZR 269/98 - BGHZ 143, 104; 25.04.2001 - VIII ZR 135/00 - BGHZ 147, 279). - BGH, 25.05.1993 - X ZR 79/92
Kündigung eines Wäschereivertrags; Vertraglicher Ausschluss eines ordentlichen …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2009 - 6 Sa 409/08
Sofern § 624 BGB auf gemischte Verträge für entsprechend anwendbar gehalten wird, gilt dies nur, wenn die dienstvertraglichen Elemente überwiegen (vgl. BGH 25.05.1993 - X ZR 79/92 - NJW-RR 1993, 1460;… Palandt/Weidenkaff 67. Aufl. § 624 BGB Rn. 3;… Münch. Komm./ Henssler 5. Aufl. § 624 BGB Rn. 5). - BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03
Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2009 - 6 Sa 409/08
Der BGH hat insbesondere bei Austauschverträgen eine Festlegung auf höchstzulässige Bindungen stets vermieden und darauf hingewiesen, dass es einer unter Berücksichtigung von Inhalt, Motiv und Zweck des jeweiligen Vertrages vorzunehmenden Abwägung der schutzwürdigen Interessen beider Parteien und der jeweiligen vertragstypischen und durch die Besonderheiten des Einzelfalls geprägten Umstände bedarf (vgl. BGH 21.03.2003 - II ZR 310/03 - NJW 2005, 1784). - BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07
Normurheberschaft bei gemischten Vereinbarungen
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2009 - 6 Sa 409/08
Habe ein Normenvertrag unterschiedliche Rechtsquellen zum Inhalt, müsse die Frage, ob eine bestimmte Regelung ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung oder gar etwas Drittes sei, im Interesse der Rechtssicherheit einer raschen und zuverlässigen Beantwortung zugänglich sein (BAG 15.04.2008 - 1 AZR 86/07 -, NZA 2008, 1074). - BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 491/02
Betriebsübergang - Widerruf eines Widerspruchs
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2009 - 6 Sa 409/08
Richtig ist, dass Verträge zu Lasten Dritter mit den Grundsätzen der Privatautonomie unvereinbar und deshalb unzulässig sind (vgl. BAG 30.10.2003 - 8 AZR 491/02 - BAGE 108, 199). - BGH, 07.05.1975 - VIII ZR 210/73
Abschluss eines Versorgungsvertrages über Wärme; Ausschluss des Rechts auf …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2009 - 6 Sa 409/08
Im Fall eines Wärmeversorgungsvertrags hat der BGH sogar darauf erkannt, dass das Recht zur ordentlichen Kündigung ohne zeitliche Begrenzung ausgeschlossen werden kann (BGH 07.05.1975 - VIII ZR 210/73 - BGHZ 64, 288). - BGH, 21.03.1990 - VIII ZR 49/89
Dauer der Getränkebezugsbindung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2009 - 6 Sa 409/08
Je nach Lage des Falles wurden unterschiedlich lange Bindungsdauern für zulässig gehalten (BGHZ 25.04.2001 - VIII ZR 135/00 - BGHZ 147, 279: 15 Jahre; BGH 21.03.1990 -VIII ZR 49/89 - zit. n. JURIS: 20 Jahre). - BGH, 31.03.1982 - I ZR 56/80
Dauer der Bindung an Tankstellenvertrag
- LAG München, 29.03.2012 - 4 Sa 997/11
Personalüberleitungsvertrag, Bezugnahmeklausel
Wie ausgeführt, liegen keinerlei auch nur ansatzweise substanziierter Sachvortrag der Beklagten oder Anhaltspunkte im Sachverhalt sonst vor, dass eine "übermäßige" Bindung an den PÜV 2001 deshalb sittenwidrig sei, weil solches ihre wirtschaftliche Bewegungsfreiheit in unvertretbarer Weise einenge, wie sie dies auch im Anschluss an das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 01.04.2009 (6 Sa 409/08, juris) ausführen will: Sie hat ein öffentliches, im öffentlichen Krankenhausbedarfsplan enthaltenes, Krankenhaus mit dem Zweck der Sicherstellung der regionalen Krankenversorgung übernommen, mit flankierenden Regelungen, die über die Bestandsschutzregelungen für die Beschäftigten gem. § 613 a BGB hinausgehen.109 dd) Die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung des PÜV 2001, mit welcher Kündigungsfrist auch immer, ergibt sich weiter nicht aus § 624 BGB, da - wie auch das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein im oben bereits, wie von der Beklagten, angezogenen Urteil vom 01.04.2009 (aaO - Rz. 223 -) überzeugend ausgeführt hat, dem sich die Berufungskammer anschließt - diese Vorschrift auf den PÜV 2001 weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist.
- LAG München, 13.02.2013 - 10 Sa 879/12
Personalüberleitungsvertrag
Zwar geht die Beklagte zutreffend davon aus, dass ein Vertrag sittenwidrig nach § 138 Abs. 1 BGB sein kann, wenn er die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit eines Vertragsteils in unvertretbarer Weise einengt und ihn in eine mit den Anschauungen des redlichen geschäftlichen Verkehrs nicht mehr zu vereinbarende Abhängigkeit vom anderen Vertragsteil bringt (LAG Schleswig- Holstein 1. April 2009 - 6 Sa 409/08 - Rn. 225, juris; BGH 21. Januar 1987 - VIII ZR 169/86 - NJW-RR 1987, 628).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".