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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017

Rechtsprechung
   EuGH, 19.06.2018 - C-15/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,16287
EuGH, 19.06.2018 - C-15/16 (https://dejure.org/2018,16287)
EuGH, Entscheidung vom 19.06.2018 - C-15/16 (https://dejure.org/2018,16287)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juni 2018 - C-15/16 (https://dejure.org/2018,16287)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Europäischer Gerichtshof

    Baumeister

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2004/39/EG - Art. 54 Abs. 1 - Tragweite der Pflicht der nationalen Finanzaufsichtsbehörden zur Wahrung des Berufsgeheimnisses - Begriff "vertrauliche Information"

  • Europäischer Gerichtshof

    Baumeister

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2004/39/EG - Art. 54 Abs. 1 - Tragweite der Pflicht der nationalen Finanzaufsichtsbehörden zur Wahrung des Berufsgeheimnisses - Begriff "vertrauliche Information"

  • Europäischer Gerichtshof

    Baumeister

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2004/39/EG - Art. 54 Abs. 1 - Tragweite der Pflicht der nationalen Finanzaufsichtsbehörden zur Wahrung des Berufsgeheimnisses - Begriff "vertrauliche Information

  • Betriebs-Berater

    Tragweite der Verschwiegenheitspflicht einer Finanzaufsichtsbehörde - Begriff "vertrauliche Information"

  • doev.de PDF

    Baumeister - Tragweite der Pflicht der nationalen Finanzaufsichtsbehörden zur Wahrung des Berufsgeheimnisses

  • ra.de
  • lda.brandenburg.de PDF

    Interessenabwägung, Aufsichtsaufgaben, Begriffsbestimmung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten

  • fragdenstaat.de

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten - Interessenabwägung - Begriffsbestimmung - Aufsichtsaufgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RL 2004/39/EG Art. 54 Abs. 1
    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2004/39/EG - Art. 54 Abs. 1 - Tragweite der Pflicht der nationalen Finanzaufsichtsbehörden zur Wahrung des Berufsgeheimnisses - Begriff "vertrauliche Information"

  • datenbank.nwb.de

    Tragweite der Verschwiegenheitspflicht einer Finanzaufsichtsbehörde - Begriff "vertrauliche Information"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    MARI - Nicht alle in der Akte einer Finanzaufsichtsbehörde enthaltenen Informationen sind zwangsläufig vertraulich

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Baumeister

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2004/39/EG - Art. 54 Abs. 1 - Tragweite der Pflicht der nationalen Finanzaufsichtsbehörden zur Wahrung des Berufsgeheimnisses - Begriff "vertrauliche Information

  • lto.de (Kurzinformation)

    Informationszugang: Berufsgeheimnis der BaFin ist nicht grenzenlos

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    BaFin darf Einsicht in Unterlagen nicht immer unter Berufung auf deren Vertraulichkeit verweigern

  • versr.de (Kurzinformation)

    Nicht alle in der Akte einer Finanzaufsichtsbehörde enthaltenen Informationen sind zwangsläufig vertraulich

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Interessenabwägung, Aufsichtsaufgaben, Begriffsbestimmung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten

  • juve.de (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht: Bund soll Berufsgeheimnis der BaFin definieren

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Nicht alle Informationen sind vom Berufsgeheimnisschutz aus der MIFID-Richtlinie erfasst

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Baumeister

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2004/39/EG - Art. 54 Abs. 1 - Tragweite der Pflicht der nationalen Finanzaufsichtsbehörden zur Wahrung des Berufsgeheimnisses - Begriff "vertrauliche Information"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2615
  • NVwZ 2018, 1386
  • EuZW 2018, 697
  • VersR 2018, 857
  • WM 2018, 1211
  • BB 2018, 1546
  • DB 2018, 1583
  • NZG 2018, 1104
 
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Wird zitiert von ... (60)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 12.11.2014 - C-140/13

    Altmann u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-15/16
    Rn. 26 In Bezug auf den Kontext von Art. 54 der Richtlinie 2004/39 sowie die mit ihr verfolgten Ziele ergibt sich aus ihrem zweiten Erwägungsgrund, dass mit ihr eine Harmonisierung in dem Umfang vorgenommen werden soll, der notwendig ist, um Anlegern ein hohes Schutzniveau zu bieten und Wertpapierfirmen das Erbringen von Dienstleistungen in der gesamten Union auf der Grundlage der Herkunftslandaufsicht zu gestatten (Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a., C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 26).

    Rn. 27 Ferner geht aus dem zweiten Satz des 63. Erwägungsgrundes der Richtlinie 2004/39 hervor, dass die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in Anbetracht zunehmender grenzüberschreitender Tätigkeiten einander die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zweckdienlichen Informationen übermitteln sollen, um eine wirksame Anwendung dieser Richtlinie zu gewährleisten (Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a., C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 27).

    Rn. 28 Daher haben die Mitgliedstaaten nach Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39 sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden die Tätigkeit von Wertpapierfirmen ständig überwachen, um sich zu vergewissern, dass diese ihren Pflichten nachkommen (Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a., C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 28).

    Rn. 29 Nach Art. 50 Abs. 1 und 2 der Richtlinie müssen die zuständigen Behörden über alle für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen Überwachungs- und Ermittlungsbefugnisse verfügen, einschließlich des Rechts, Unterlagen aller Art einzusehen und von jeder Person Auskünfte zu verlangen (Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a., C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 29).

    Rn. 30 Überdies schreibt Art. 56 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39 vor, dass die zuständigen Behörden den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten Amtshilfe leisten und dass sie insbesondere Informationen austauschen und bei Ermittlungen oder der Überwachung zusammenarbeiten (Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a., C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 30).

    Rn. 31 Das wirksame Funktionieren des in den vorstehenden Randnummern kurz beschriebenen Systems zur Überwachung der Tätigkeit von Wertpapierfirmen, das auf einer Überwachung innerhalb eines Mitgliedstaats und dem Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden mehrerer Mitgliedstaaten beruht, erfordert es, dass sowohl die überwachten Firmen als auch die zuständigen Behörden sicher sein können, dass die vertraulichen Informationen grundsätzlich auch vertraulich bleiben (Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a., C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 31).

    Rn. 32 Wie u. a. aus dem letzten Satz des 63. Erwägungsgrundes der Richtlinie 2004/39 hervorgeht, könnte das Fehlen eines solchen Vertrauens die reibungslose Übermittlung der vertraulichen Informationen gefährden, die zur Ausübung der Überwachungstätigkeit erforderlich sind (Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a., C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 32).

    Rn. 33 Daher stellt Art. 54 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39 zum Schutz nicht nur der speziellen Interessen der unmittelbar betroffenen Firmen, sondern auch des allgemeinen Interesses am normalen Funktionieren der Unionsmärkte für Finanzinstrumente die Grundregel auf, dass das Berufsgeheimnis zu wahren ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a., C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 33).

    Rn. 38 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass Art. 54 der Richtlinie 2004/39 einen allgemeinen Grundsatz aufstellt, wonach die Weitergabe der den zuständigen Behörden vorliegenden vertraulichen Informationen verboten ist, und dass er die speziellen Fälle, in denen dieses allgemeine Verbot ausnahmsweise der Übermittlung oder Verwendung solcher Informationen nicht entgegensteht, abschließend aufführt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a., C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 34 und 35).

    Rn. 48 Insoweit ist hervorzuheben, dass die zuständigen Behörden grundsätzlich während des gesamten Zeitraums, in dem die ihnen gemäß der Richtlinie 2004/39 anvertrauten Informationen als vertraulich anzusehen sind, zu der ihnen nach Art. 54 Abs. 1 der Richtlinie obliegenden Wahrung des Berufsgeheimnisses verpflichtet sind, da andernfalls die Erreichung der in Rn. 33 des vorliegenden Urteils angeführten Ziele dieser Bestimmung gefährdet wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a., C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 31 und 34).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-612/13

    ClientEarth / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe der …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-15/16
    Rn. 19 Insoweit weist es zum einen auf bestimmte Erwägungen der Unionsgerichte im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (…ABl. 2001, L 145, S. 43) sowie der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln [101] und [102 AUEV] niedergelegten Wettbewerbsregeln (…ABl. 2003, L 1, S. 1) hin (vgl. u. a Urteile vom 16. Juli 2015, ClientEarth/Kommission, C-612/13 P, EU:C:2015:486, Rn. 68, 69 und 77, …sowie vom 28. Januar 2015, Evonik Degussa/Kommission, T-341/12, EU:T:2015:51, Rn. 84 und 94).

    Rn. 41 Die Verordnung Nr. 1049/2001 soll nämlich der Öffentlichkeit ein Recht auf größtmöglichen Zugang zu den Dokumenten der Unionsorgane verschaffen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 33, sowie vom 16. Juli 2015, ClientEarth/Kommission, C-612/13 P, EU:C:2015:486, Rn. 57).

    Rn. 42 Im Licht eines solchen Ziels hat der Gerichtshof entschieden, dass die Verordnung Nr. 1049/2001 grundsätzlich das Unionsorgan, das den Zugang zu einem Dokument verweigern möchte, dazu verpflichtet, zu erläutern, inwiefern der Zugang zu diesem Dokument das Interesse, das durch eine der für das in Rede stehende Zugangsrecht vorgesehenen Ausnahmen geschützt wird, konkret beeinträchtigen könnte, wobei es dem Organ unbenommen bleibt, sich insoweit auf eine allgemeine Vermutung der Vertraulichkeit einer bestimmten Kategorie von Dokumenten zu stützen, da für Anträge auf Verbreitung von Dokumenten gleicher Art vergleichbare allgemeine Erwägungen gelten können (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 48 bis 50, sowie vom 16. Juli 2015, ClientEarth/Kommission, C-612/13 P, EU:C:2015:486, Rn. 68, 69 und 77).

  • EuGH, 14.03.2017 - C-162/15

    Evonik Degussa / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 101 und 102 AEUV - …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-15/16
    Rn. 49 Gleichwohl stellt, wie das vorlegende Gericht und die Europäische Kommission ausgeführt haben, der Zeitablauf einen Umstand dar, der in der Regel Einfluss auf die Prüfung der Frage haben kann, ob die Voraussetzungen, von denen die Vertraulichkeit der betreffenden Informationen abhängt, zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Januar 2010, 1nternationaler Hilfsfonds/Kommission, C-362/08 P, EU:C:2010:40, Rn. 56 und 57, sowie vom 14. März 2017, Evonik Degussa/Kommission C-162/15 P, EU:C:2017:205, Rn. 64).

    Rn. 54 Außerdem sind nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Informationen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt möglicherweise Geschäftsgeheimnisse waren, wenn sie mindestens fünf Jahre alt sind, aufgrund des Zeitablaufs grundsätzlich als nicht mehr aktuell und deshalb als nicht mehr vertraulich anzusehen, es sei denn, die Partei, die sich auf die Vertraulichkeit beruft, weist ausnahmsweise nach, dass die Informationen trotz ihres Alters immer noch wesentliche Bestandteile ihrer eigenen wirtschaftlichen Stellung oder der von betroffenen Dritten sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 2017, Evonik Degussa/Kommission, C-162/15 P, EU:C:2017:205, Rn. 64).

  • EuGH, 01.07.2008 - C-39/05

    DER GERICHTSHOF GESTATTET GRUNDSÄTZLICH DEN ZUGANG ZU RECHTSGUTACHTEN DES RATES …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-15/16
    Rn. 41 Die Verordnung Nr. 1049/2001 soll nämlich der Öffentlichkeit ein Recht auf größtmöglichen Zugang zu den Dokumenten der Unionsorgane verschaffen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 33, …sowie vom 16. Juli 2015, ClientEarth/Kommission, C-612/13 P, EU:C:2015:486, Rn. 57).

    Rn. 42 Im Licht eines solchen Ziels hat der Gerichtshof entschieden, dass die Verordnung Nr. 1049/2001 grundsätzlich das Unionsorgan, das den Zugang zu einem Dokument verweigern möchte, dazu verpflichtet, zu erläutern, inwiefern der Zugang zu diesem Dokument das Interesse, das durch eine der für das in Rede stehende Zugangsrecht vorgesehenen Ausnahmen geschützt wird, konkret beeinträchtigen könnte, wobei es dem Organ unbenommen bleibt, sich insoweit auf eine allgemeine Vermutung der Vertraulichkeit einer bestimmten Kategorie von Dokumenten zu stützen, da für Anträge auf Verbreitung von Dokumenten gleicher Art vergleichbare allgemeine Erwägungen gelten können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 48 bis 50, …sowie vom 16. Juli 2015, ClientEarth/Kommission, C-612/13 P, EU:C:2015:486, Rn. 68, 69 und 77).

  • EuGH, 14.02.2008 - C-450/06

    Varec - Öffentliche Aufträge - Klage - Richtlinie 89/665/EWG - Wirksame …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-15/16
    Rn. 53 Insbesondere in Bezug auf Informationen, die unter das Geschäftsgeheimnis fallen, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Schutz von Geschäftsgeheimnissen einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 2008, Varec, C-450/06, EU:C:2008:91, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.01.2010 - C-362/08

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-15/16
    Rn. 49 Gleichwohl stellt, wie das vorlegende Gericht und die Europäische Kommission ausgeführt haben, der Zeitablauf einen Umstand dar, der in der Regel Einfluss auf die Prüfung der Frage haben kann, ob die Voraussetzungen, von denen die Vertraulichkeit der betreffenden Informationen abhängt, zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Januar 2010, 1nternationaler Hilfsfonds/Kommission, C-362/08 P, EU:C:2010:40, Rn. 56 und 57, …sowie vom 14. März 2017, Evonik Degussa/Kommission C-162/15 P, EU:C:2017:205, Rn. 64).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-279/12

    Fish Legal und Shirley - Vorabentscheidungsersuchen - Übereinkommen von Aarhus - …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-15/16
    Diese Auslegung muss unter Berücksichtigung des Wortlauts und des Kontexts der in Rede stehenden Vorschrift sowie des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 42, …sowie vom 16. Juli 2015, A, C-184/14, EU:C:2015:479, Rn. 31 und 32).
  • EuG, 28.01.2015 - T-341/12

    Evonik Degussa / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Europäischer …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-15/16
    Rn. 19 Insoweit weist es zum einen auf bestimmte Erwägungen der Unionsgerichte im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (…ABl. 2001, L 145, S. 43) sowie der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln [101] und [102 AUEV] niedergelegten Wettbewerbsregeln (…ABl. 2003, L 1, S. 1) hin (…vgl. u. a Urteile vom 16. Juli 2015, ClientEarth/Kommission, C-612/13 P, EU:C:2015:486, Rn. 68, 69 und 77, sowie vom 28. Januar 2015, Evonik Degussa/Kommission, T-341/12, EU:T:2015:51, Rn. 84 und 94).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-184/14

    Das mit der Entscheidung über die elterliche Verantwortung befasste Gericht ist …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-15/16
    Diese Auslegung muss unter Berücksichtigung des Wortlauts und des Kontexts der in Rede stehenden Vorschrift sowie des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 42, sowie vom 16. Juli 2015, A, C-184/14, EU:C:2015:479, Rn. 31 und 32).
  • BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 22.18

    5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; …

    Der EuGH hat mit Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16 [ECLI:EU:C:2018:464], Baumeister - über die Vorlage entschieden.

    Im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2018 - C-15/16 - führt er aus, dass die Sache zur Feststellung der fortbestehenden Vertraulichkeit der jeweiligen Information an das Berufungsgericht zurückzuverweisen sei.

    Dieses weite Verständnis folgt aus dem von der Richtlinie verfolgten Ziel einer wirksamen Überwachung der Tätigkeit von Wertpapierunternehmen, was auch den Schutz der Geheimhaltungsinteressen der zuständigen Behörden bedingt (…vgl. EuGH, Urteile vom 11. Dezember 1985 - C-110/84 [ECLI:EU:C:1985:495], Gemeinde Hillegom/Hillenius - Rn. 27…, vom 12. November 2014 - C-140/13 [ECLI:EU:C:2014:2362], Altmann u.a. - Rn. 31, vom 19. Juni 2018 - C-15/16 [ECLI:EU:C:2018:464], Baumeister - Rn. 31, 46 …und vom 13. September 2018 - C-358/16 [ECLI:EU:C:2018:715], UBS - Rn. 38).

    Hierauf bezogene nachvollziehbare Darlegungen sind nicht etwa deswegen entbehrlich, weil - wie auch der EuGH wiederholt betont hat (…Urteile vom 12. November 2014 - C-140/13, Altmann u.a. - Rn. 31, vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 31 …und vom 13. September 2018 - C-594/16 [ECLI:EU:C:2018:717], Buccioni - Rn. 27) - die Vorschriften über das von den Aufsichtsbehörden zu wahrende Berufsgeheimnis und damit die strikte Beachtung der gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten zur Funktionsfähigkeit einer effektiven Aufsichtstätigkeit beitragen, indem sie die Kooperationsbereitschaft der beaufsichtigten Unternehmen fördern (…allg. Ansicht, siehe etwa Möllers/Wenninger, in: Kölner Kommentar zu WpHG, 2. Aufl. 2014, § 8 Rn. 6 f.).

    Dort ist dem Anliegen Rechnung zu tragen, "dass sowohl die überwachten Firmen als auch die zuständigen Behörden sicher sein können, dass die vertraulichen Informationen grundsätzlich auch vertraulich bleiben" (…EuGH, Urteile vom 12. November 2014 - C-140/13, Altmann u.a. - Rn. 31, vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 31 …und vom 13. September 2018 - C-594/16, Buccioni - Rn. 27).

    Rn. 41 b) Der Senat kann über den noch streitigen Anspruch nicht gemäß § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VwGO selbst abschließend entscheiden; es fehlt auch unter Berücksichtigung der Ausführungen im Urteil des EuGH vom 19. Juni 2018 - C-15/16 - an den erforderlichen Tatsachenfeststellungen.

    Einem solchen Verständnis des Berufsgeheimnisses hat der EuGH aber eine Absage erteilt (Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 34).

    Dies ist aber nur bei Informationen der Fall, "die erstens nicht öffentlich zugänglich sind und bei deren Weitergabe zweitens die Gefahr einer Beeinträchtigung des ordnungsgemäßen Funktionierens des vom Unionsgesetzgeber durch den Erlass der Richtlinie 2004/39/EG geschaffenen Systems zur Überwachung der Tätigkeit von Wertpapierunternehmen bestünde" (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 35, 46).

    Rn. 46 Der EuGH hat die Bedeutung des Zeitablaufs für die Beurteilung des schutzwürdigen Geheimhaltungsinteresses anerkannt und ausgeführt, dass Geschäftsgeheimnisse nach einem Zeitraum von fünf Jahren typischerweise nicht mehr aktuell und deshalb nicht mehr vertraulich seien; danach müsse die Partei, die sich auf die Vertraulichkeit der Informationen berufe, nachweisen, dass die betreffenden Informationen trotz ihres Alters immer noch wesentlich für die wirtschaftliche Stellung des beaufsichtigten Unternehmens oder eines Dritten seien (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 54).

    Die Vertraulichkeit dieser Informationen sei zu dem Zeitpunkt zu beurteilen, zu dem die Behörde ihre Prüfung im Rahmen der Entscheidung über den Antrag auf Zugang zu den betreffenden Informationen vornehmen müsse (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 51).

    Soll dort der Informationszugang abweichend vom Grundsatz des größtmöglichen Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten nach Maßgabe der eng auszulegenden und anzuwendenden Ausnahmen (…vgl. EuGH, Urteile vom 1. Juli 2008 - C-39/05 P und C-52/05 P [ECLI:EU:C:2008:374], Schweden und Turco/Rat - Rn. 36 …und vom 21. Juli 2011 - C-506/08 P [ECLI:EU:C:2011:496], Schweden/MyTravel und Kommission - Rn. 75) verweigert werden, bedarf es der Erläuterung, inwiefern der Informationszugang das geschützte Interesse konkret - und tatsächlich (…so in dem in Bezug genommenen Urteil vom 16. Juli 2015 - C-612/13 P [ECLI:EU:C:2015:486], ClientEarth - Rn. 68) - beeinträchtigen könnte; bei bestimmten Kategorien von Dokumenten kann dabei auch auf allgemeine Vermutungen der Vertraulichkeit verwiesen werden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 42).

    Demgegenüber sind die Regelungen über das Berufsgeheimnis von dem Grundsatz geprägt, dass die Weitergabe der den zuständigen Behörden vorliegenden vertraulichen Informationen verboten ist, und dass die speziellen Fälle, in denen dieses Verbot ausnahmsweise einer Übermittlung oder Verwendung solcher Informationen nicht entgegensteht, abschließend aufgeführt sind (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 38).

    Der besondere Schutz durch das Berufsgeheimnis greift vor diesem Hintergrund bereits dann ein, wenn die Behörden der Auffassung sind, dass die Informationen vertraulich im Sinne der Richtlinie sind (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 43).

    Dies ist der Fall, wenn bei der Weitergabe nicht öffentlich zugänglicher Informationen die Gefahr einer Beeinträchtigung (u.a.) des ordnungsgemäßen Funktionierens der Finanzaufsicht bestünde (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 35, 46).

    Dies folgt weder aus der Formulierung "wenn die zuständigen Behörden der Auffassung sind" (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 43; "les autorités compétentes estiment"; "the competent authorities consider"; so aber Kottmann, Urteilsanm.

    in: EuZW 2018, 697 und Herz, NJW 2018, 2601 , EuZW 2019, 13 ; skeptisch Weiglin, EuZW 2019, 236 ), noch - wie die Beklagte meint - aus dem Gebrauch des Konjunktivs ("wenn ... die Gefahr einer Beeinträchtigung ... bestünde"; "risquerait de porter atteinte"; "is likely to affect adversely"; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 35, 46).

    Das unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 45; vgl. etwa auch EuGH…, Urteil vom 1. Juli 2008 - C-39/05 P und C-52/05 P, Schweden und Turco/Rat - ungeachtet der Formulierung "ist der Rat der Auffassung" in Rn. 44).

    Der EuGH stellt ausdrücklich darauf ab, dass es sich beim Berufsgeheimnis gerade nicht um eine Norm handelt, die unmittelbar den Zugang zu Informationen regelt (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 39).

    Sofern als Ergebnis aufsichtsrechtlicher Maßnahmen Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Unternehmen in den Unterlagen enthalten sind, fallen diese nur im Ausnahmefall unter das spezifische aufsichtsrechtliche Geheimnis (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 56).

    Denn nach dem Urteil des EuGH vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - (…Rn. 44) steht es den Mitgliedstaaten grundsätzlich frei, den gesamten Inhalt der Überwachungsakten dem Informationszugangsanspruch zu entziehen; folglich können sie ihn auch ungeachtet des Unionsrechts weiter einschränken.

  • BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 23.18

    5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; …

    Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16 [ECLI:EU:C:2018:464], Baumeister - über die Vorlage entschieden.

    Im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2018 - C-15/16 - führt er aus, dass die Sache zur Feststellung der fortbestehenden Vertraulichkeit der jeweiligen Information an das Berufungsgericht zurückzuverweisen sei.

    Dieses weite Verständnis folgt aus dem von der Richtlinie verfolgten Ziel einer wirksamen Überwachung der Tätigkeit von Wertpapierunternehmen, was auch den Schutz der Geheimhaltungsinteressen der zuständigen Behörden bedingt (…vgl. EuGH, Urteile vom 11. Dezember 1985 - C-110/84 [ECLI:EU:C:1985:495], Gemeinde Hillegom/Hillenius - Rn. 27…, vom 12. November 2014 - C-140/13 [ECLI:EU:C:2014:2362], Altmann u.a. - Rn. 31, vom 19. Juni 2018 - C-15/16 [ECLI:EU:C:2018:464], Baumeister - Rn. 31, 46 …und vom 13. September 2018 - C-358/16 [ECLI:EU:C:2018:715], UBS - Rn. 38).

    Hierauf bezogene nachvollziehbare Darlegungen sind nicht etwa deswegen entbehrlich, weil - wie auch der EuGH wiederholt betont hat (…Urteile vom 12. November 2014 - C- 140/13, Altmann u.a. - Rn. 31, vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 31 …und vom 13. September 2018 - C-594/16 [ECLI:EU:C:2018:717], Buccioni - Rn. 27) - die Vorschriften über das von den Aufsichtsbehörden zu wahrende Berufsgeheimnis und damit die strikte Beachtung der gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten zur Funktionsfähigkeit einer effektiven Aufsichtstätigkeit beitragen, indem sie die Kooperationsbereitschaft der beaufsichtigten Unternehmen fördern (…allg. Ansicht, siehe etwa Möllers/Wenninger, in: Kölner Kommentar zu WpHG, 2. Aufl. 2014, § 8 Rn. 6 f.).

    Dort ist dem Anliegen Rechnung zu tragen, "dass sowohl die überwachten Firmen als auch die zuständigen Behörden sicher sein können, dass die vertraulichen Informationen grundsätzlich auch vertraulich bleiben" (…EuGH, Urteile vom 12. November 2014 - C- 140/13, Altmann u.a. - Rn. 31, vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 31 …und vom 13. September 2018 - C-594/16, Buccioni - Rn. 27).

    Vielmehr fehlt es ebenso in Bezug auf den Schutz des Berufsgeheimnisses der Beklagten auch unter Berücksichtigung der Ausführungen im Urteil des EuGH vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - an den erforderlichen Tatsachenfeststellungen.

    Einem solchen Verständnis des Berufsgeheimnisses hat der EuGH aber eine Absage erteilt (Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 34).

    Dies ist nur bei Informationen der Fall, "die erstens nicht öffentlich zugänglich sind und bei deren Weitergabe zweitens die Gefahr einer Beeinträchtigung des ordnungsgemäßen Funktionierens des vom Unionsgesetzgeber durch den Erlass der Richtlinie 2004/39/EG geschaffenen Systems zur Überwachung der Tätigkeit von Wertpapierunternehmen bestünde" (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 35, 46).

    Rn. 50 Der EuGH hat die Bedeutung des Zeitablaufs für die Beurteilung des schutzwürdigen Geheimhaltungsinteresses anerkannt und ausgeführt, dass Geschäftsgeheimnisse nach einem Zeitraum von fünf Jahren typischerweise nicht mehr aktuell und deshalb nicht mehr vertraulich seien; danach müsse die Partei, die sich auf die Vertraulichkeit der Informationen berufe, nachweisen, dass die betreffenden Informationen trotz ihres Alters immer noch wesentlich für die wirtschaftliche Stellung des beaufsichtigten Unternehmens oder eines Dritten seien (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 54).

    Die Vertraulichkeit dieser Informationen sei zu dem Zeitpunkt zu beurteilen, zu dem die Behörde ihre Prüfung im Rahmen der Entscheidung über den Antrag auf Zugang zu den betreffenden Informationen vornehmen müsse (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 51).

    Soll dort der Informationszugang abweichend vom Grundsatz des größtmöglichen Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten nach Maßgabe der eng auszulegenden und anzuwendenden Ausnahmen (…vgl. EuGH, Urteile vom 1. Juli 2008 - C-39/05 P und C-52/05 P [ECLI:EU:C:2008:374], Schweden und Turco/Rat - Rn. 36 …und vom 21. Juli 2011 - C-506/08 P [ECLI:EU:C:2011:496], Schweden/MyTravel und Kommission - Rn. 75) verweigert werden, bedarf es der Erläuterung, inwiefern der Informationszugang das geschützte Interesse konkret - und tatsächlich (…so in dem in Bezug genommenen Urteil vom 16. Juli 2015 - C-612/13 P [ECLI:EU:C:2015:486], ClientEarth - Rn. 68) - beeinträchtigen könnte; bei bestimmten Kategorien von Dokumenten kann dabei auch auf allgemeine Vermutungen der Vertraulichkeit verwiesen werden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 42).

    Demgegenüber sind die Regelungen über das Berufsgeheimnis von dem Grundsatz geprägt, dass die Weitergabe der den zuständigen Behörden vorliegenden vertraulichen Informationen verboten ist und dass die speziellen Fälle, in denen dieses Verbot ausnahmsweise einer Übermittlung oder Verwendung solcher Informationen nicht entgegensteht, abschließend aufgeführt sind (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 38).

    Der besondere Schutz durch das Berufsgeheimnis greift vor diesem Hintergrund bereits dann ein, wenn die Behörden der Auffassung sind, dass die Informationen vertraulich im Sinne der Richtlinie sind (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 43).

    Dies ist der Fall, wenn bei der Weitergabe nicht öffentlich zugänglicher Informationen die Gefahr einer Beeinträchtigung (u.a.) des ordnungsgemäßen Funktionierens der Finanzaufsicht bestünde (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 35, 46).

    Dies folgt weder aus der Formulierung "wenn die zuständigen Behörden der Auffassung sind" (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 43; "les autorités compétentes estiment"; "the competent authorities consider"; so aber Kottmann, Urteilsanm.

    in: EuZW 2018, 697 und Herz, NJW 2018, 2601 , EuZW 2019, 13 ; skeptisch Weiglin, EuZW 2019, 236 ), noch - wie die Beklagte meint - aus dem Gebrauch des Konjunktivs ("wenn ... die Gefahr einer Beeinträchtigung ... bestünde"; "risquerait de porter atteinte"; "is likely to affect adversely"; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 35, 46).

    Das unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 45; vgl. etwa auch EuGH…, Urteil vom 1. Juli 2008 - C-39/05 P und C-52/05 P, Schweden und Turco/Rat - ungeachtet der Formulierung "ist der Rat der Auffassung" in Rn. 44).

    Der EuGH stellt ausdrücklich darauf ab, dass es sich beim Berufsgeheimnis gerade nicht um eine Norm handelt, die unmittelbar den Zugang zu Informationen regelt (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 39).

    Soweit als Ergebnis aufsichtsrechtlicher Maßnahmen Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Unternehmen in den Unterlagen enthalten sind, fallen diese nur im Ausnahmefall unter das spezifische aufsichtsrechtliche Geheimnis (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 56).

    Denn nach dem Urteil des EuGH vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - (…Rn. 44) steht es den Mitgliedstaaten grundsätzlich frei, den gesamten Inhalt der Überwachungsakten dem Informationszugangsanspruch zu entziehen; folglich können sie ihn auch ungeachtet des Unionsrechts weiter einschränken.

  • EuG, 06.10.2021 - T-827/17

    Aeris Invest/ EZB - Zugang zu Dokumenten - Beschluss 2004/258/EG - Dokumente im …

    Rn. 171 Der erste Klagegrund besteht aus drei Rügen, mit denen erstens geltend gemacht wird, die EZB habe auf der Grundlage von Art. 4 Abs. 1 Buchst. c des Beschlusses 2004/258 fälschlicherweise eine allgemeine Vermutung der Vertraulichkeit angewandt, zweitens, die im Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister (C-15/16, im Folgenden: Urteil Baumeister, EU:C:2018:464), festgelegten Voraussetzungen seien nicht erfüllt, und drittens, die in Art. 53 Abs. 1 Unterabs. 3 der Richtlinie 2013/36 und Art. 84 Abs. 6 der Richtlinie 2014/59 vorgesehenen Ausnahmen vom Grundsatz der Vertraulichkeit seien anwendbar.

    Rn. 192 Zweitens lässt sich die Anerkennung einer auf Art. 4 Abs. 1 Buchst. c des Beschlusses 2004/258 gestützten allgemeinen Vermutung der Vertraulichkeit nicht mit dem Ansatz in Einklang bringen, den der Gerichtshof im Urteil Baumeister befürwortet hat.

    Insoweit ist zu bemerken, dass Art. 54 der Richtlinie 2004/39 einen allgemeinen Grundsatz aufstellt, wonach die Weitergabe der den zuständigen Behörden vorliegenden vertraulichen Informationen verboten ist, und dass er die speziellen Fälle, in denen dieses allgemeine Verbot ausnahmsweise der Übermittlung oder Verwendung solcher Informationen nicht entgegensteht, abschließend aufführt (Urteil Baumeister, Rn. 38).

    Rn. 195 Die Parteien bestreiten nicht, dass die vom Gerichtshof im Urteil Baumeister vorgenommene Auslegung von Art. 54 der Richtlinie 2004/39 auf den vorliegenden Fall zu übertragen ist, da diese Vorschrift einen Wortlaut aufweist, der dem Wortlaut der Bestimmungen, auf die sich die EZB hier als das "Unionsrecht" im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. c des Beschlusses 2004/258 berufen hat, nämlich Art. 53 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2013/36 und Art. 84 Abs. 3 der Richtlinie 2014/59, sehr ähnelt.

    Rn. 196 So setzt die Anwendung von Art. 53 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2013/36 und von Art. 84 Abs. 3 der Richtlinie 2014/59 voraus, dass die EZB prüft, ob die beiden im Urteil Baumeister aufgestellten Voraussetzungen in Bezug auf jede Information erfüllt sind, zu der Zugang beantragt wird.

    Rn. 206 Somit ist zu prüfen, ob die angeforderten Dokumente vertrauliche Informationen enthalten, nämlich Informationen, die einerseits nicht öffentlich zugänglich sind und bei deren Weitergabe andererseits die Gefahr einer Beeinträchtigung der Interessen der natürlichen oder juristischen Person, die sie geliefert hat, oder der Interessen Dritter oder des ordnungsgemäßen Funktionierens des Aufsichtssystems bestünde (vgl. entsprechend Urteil Baumeister, Rn. 46).

    Rn. 229 Nach der zweiten Voraussetzung, die der Gerichtshof im Urteil Baumeister für die Anerkennung der Vertraulichkeit bestimmter Informationen aufgestellt hat, muss geprüft werden, ob bei deren Weitergabe die Gefahr einer Beeinträchtigung der Interessen der natürlichen oder juristischen Person, die sie geliefert hat, oder der Interessen Dritter oder des ordnungsgemäßen Funktionierens des Aufsichts- und Abwicklungssystems bestünde (Urteil Baumeister, Rn. 46).

    Auch wenn im Urteil Baumeister eine widerlegbare Vermutung für den historischen Charakter bestimmter mehr als fünf Jahre alter Informationen aufgestellt worden sei, könne aus diesem Urteil nicht abgeleitet werden, dass Informationen, die weniger als fünf Jahre alt seien, keinesfalls als nicht mehr aktuelle Informationen eingestuft werden könnten.

    Rn. 233 Zunächst ist die Rechtmäßigkeit eines Unionsrechtsakts nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen einer Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV anhand des Sachverhalts und der Rechtslage zu beurteilen, die zur Zeit des Erlasses des Aktes bestanden (…vgl. Urteile vom 28. Januar 2021, Qualcomm und Qualcomm Europe/Kommission, C-466/19 P, EU:C:2021:76, Rn. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 4. Juni 2015, Versorgungswerk der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein/EZB, T-376/13, EU:T:2015:361, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Baumeister, Rn. 50).

    Rn. 238 Die vorstehende Feststellung kann nicht durch das Argument der Klägerin in Frage gestellt werden, wonach nichts im Urteil Baumeister darauf hindeute, dass Informationen, die weniger als fünf Jahre alt seien, keinesfalls als nicht mehr aktuelle Informationen eingestuft werden könnten, und ein kasuistischer Ansatz geboten sei.

    Rn. 254 Außerdem sind die vom Gerichtshof im Urteil Baumeister für die Beurteilung einer Beeinträchtigung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Systems zur Überwachung der Tätigkeit von Wertpapierfirmen aufgestellten Kriterien, die im Aufsichts- und Abwicklungskontext entsprechend gelten, sehr allgemein, wie es von der oben in Rn. 160 dargelegten Rechtsprechung verlangt wird.

    Rn. 299 Zum einen ist die EZB im Kontext der Beaufsichtigung und Abwicklung von Kreditinstituten nämlich Regelungen des primären und sekundären Rechts unterworfen, die vom Gerichtshof in den Urteilen Baumeister und Buccioni ausgelegt worden sind.

    Nach diesen Urteilen stellt Art. 53 Abs. 1 der Richtlinie 2013/36 eine Grundregel auf, dass das Berufsgeheimnis zu wahren ist (Urteile Baumeister, Rn. 33, und Buccioni, Rn. 29).

  • EuGH, 13.09.2018 - C-358/16

    Die nationalen Finanzaufsichtsbehörden können verpflichtet sein, zur …

    Rn. 31 Aus dem zweiten Erwägungsgrund dieser Richtlinie ergibt sich, dass mit ihr eine Harmonisierung in dem Umfang vorgenommen werden soll, der notwendig ist, um Anlegern ein hohes Schutzniveau zu bieten und Wertpapierfirmen das Erbringen von Dienstleistungen in der gesamten Union auf der Grundlage der Herkunftslandaufsicht zu gestatten (Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 26).

    Rn. 32 Ferner geht aus dem zweiten Satz des 63. Erwägungsgrundes der Richtlinie 2004/39 hervor, dass die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in Anbetracht zunehmender grenzüberschreitender Tätigkeiten einander die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zweckdienlichen Informationen übermitteln sollen, um eine wirksame Anwendung dieser Richtlinie zu gewährleisten (Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 27).

    Rn. 33 Die Mitgliedstaaten haben daher nach Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39 sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden die Tätigkeit von Wertpapierfirmen ständig überwachen, um sich zu vergewissern, dass diese ihren Pflichten nachkommen (Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 28).

    Rn. 34 Nach Art. 50 Abs. 1 und 2 der Richtlinie müssen die zuständigen Behörden über alle für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen Überwachungs- und Ermittlungsbefugnisse verfügen, einschließlich des Rechts, Unterlagen aller Art einzusehen und von jeder Person Auskünfte zu verlangen (Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 29).

    Rn. 35 Überdies schreibt Art. 56 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39 vor, dass die zuständigen Behörden den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten Amtshilfe leisten und dass sie insbesondere Informationen austauschen und bei Ermittlungen oder der Überwachung zusammenarbeiten (Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 30).

    Rn. 36 Das wirksame Funktionieren des in den vorstehenden Randnummern kurz beschriebenen Systems zur Überwachung der Tätigkeit von Wertpapierfirmen, das auf einer Überwachung innerhalb eines Mitgliedstaats und dem Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden mehrerer Mitgliedstaaten beruht, erfordert es, dass sowohl die überwachten Firmen als auch die zuständigen Behörden sicher sein können, dass die vertraulichen Informationen grundsätzlich auch vertraulich bleiben (Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 31).

    Rn. 37 Wie u. a. aus dem letzten Satz des 63. Erwägungsgrundes der Richtlinie 2004/39 hervorgeht, könnte das Fehlen eines solchen Vertrauens die reibungslose Übermittlung der vertraulichen Informationen gefährden, die zur Ausübung der Überwachungstätigkeit erforderlich sind (Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 32).

    Rn. 38 Daher stellt Art. 54 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39 zum Schutz nicht nur der speziellen Interessen der unmittelbar betroffenen Firmen, sondern auch des allgemeinen Interesses am normalen Funktionieren der Unionsmärkte für Finanzinstrumente die Grundregel auf, dass das Berufsgeheimnis zu wahren ist (Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 33).

    Rn. 39 Insoweit hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass Art. 54 der Richtlinie 2004/39 einen allgemeinen Grundsatz aufstellt, wonach die Weitergabe der den zuständigen Behörden vorliegenden vertraulichen Informationen verboten ist, und dass er die speziellen Fälle, in denen dieses allgemeine Verbot ausnahmsweise der Übermittlung oder Verwendung solcher Informationen nicht entgegensteht, abschließend aufführt (Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 38).

    Rn. 65 Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass das in Art. 54 Abs. 1 der Richtlinie aufgestellte allgemeine Verbot der Weitergabe vertraulicher Informationen die den zuständigen Behörden vorliegenden Informationen betrifft, die erstens nicht öffentlich zugänglich sind und bei deren Weitergabe zweitens die Gefahr einer Beeinträchtigung der Interessen der natürlichen oder juristischen Person, die sie geliefert hat, oder der Interessen Dritter oder des ordnungsgemäßen Funktionierens des vom Unionsgesetzgeber durch den Erlass der Richtlinie 2004/39 geschaffenen Systems zur Überwachung der Tätigkeit von Wertpapierfirmen bestünde (Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 35).

  • BVerwG, 30.01.2020 - 10 C 18.19

    Akteneinsicht; BaFin; Berufsgeheimnis; Finanzaufsicht; Geschäftsgeheimnis; …

    Rn. 6 Zur Begründung seiner Revision in den nunmehr wieder verbundenen Verfahren trägt der Kläger - nach Fortsetzung des ausgesetzten Verfahrens auch unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 19. Juni 2018 (C-15/16 [ECLI:EU:C:2018:464], Baumeister) - vor: Die Voraussetzungen des § 3 Nr. 4 IFG habe die Beklagte nicht entsprechend den Vorgaben des EuGH dargetan.

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass Geschäftsgeheimnisse nach einem Zeitraum von fünf Jahren typischerweise nicht mehr aktuell und deshalb nicht mehr vertraulich sind; danach muss der Beteiligte, der sich auf die Vertraulichkeit der Informationen beruft, nachweisen, dass die betreffenden Informationen trotz ihres Alters immer noch wesentlich für die wirtschaftliche Stellung des beaufsichtigten Unternehmens oder eines Dritten sind (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 54).

    Rn. 18 Zu Unrecht beruft sich die Beklagte darauf, dass alle begehrten Unterlagen schon deswegen vom aufsichtsrechtlichen Geheimnis erfasst seien - und es folglich auch auf die Fünf-Jahres-Regel nicht ankomme (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 56 f.) -, weil sich in den Akten das aufsichtlich zu würdigende Handeln des beaufsichtigten Unternehmens allgemein und hier speziell im Umfeld der Finanzkrise sowie ihre Aufsichtspraxis widerspiegele.

    § 9 Abs. 1 KWG beruht auf einer Richtlinie, die in Bezug auf die streitige Regelung dem nationalen Gesetzgeber bei der Umsetzung keinen Spielraum einräumt (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 38; zur Maßgeblichkeit nur der konkret auf den Fall anzuwendenden Vorschrift siehe BVerfG…, Beschluss vom 6. November 2019 - 1 BvR 276/17, Recht auf Vergessen II - NVwZ 2020, 63 Rn. 78 m.w.N.).

    So betont auch der Gerichtshof der Europäischen Union, dass mit den Vorschriften über das unionsrechtliche Berufsgeheimnis weder ein Zugangsrecht der Öffentlichkeit zu den den zuständigen Behörden vorliegenden Informationen geschaffen noch die Ausübung eines etwaigen nach nationalem Recht bestehenden Zugangsrechts näher geregelt werden soll (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 38 f.).

  • VGH Hessen, 15.04.2020 - 6 A 1293/13

    Zugang zu Unterlagen der BaFin

    Geschäftsgeheimnisse sind nach einem Zeitraum von 5 Jahren typischerweise nicht mehr aktuell und deshalb nicht mehr als vertraulich anzusehen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16 -, WM 2018, 1211).

    Der EuGH hat mit Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16 - über die Vorlage entschieden.

    Für die Prüfung, wann von geheimhaltungsbedürftigen Informationen auszugehen sei, seien der Entscheidung des EuGH (Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16 -) Vorgaben zu entnehmen, die dem besonderen Bedürfnis einer strikten Wahrung des Berufsgeheimnisses bei der Tätigkeit der Finanzaufsicht Rechnung trügen.

    Da sich der Bevollmächtigte des Klägers in der mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof dahingehend geäußert habe, es gehe seinem Mandanten wegen des Eintritts der Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche statt der Einsicht in die streitbefangenen Unterlagen nur noch um eine Entscheidung über die Kosten (vgl. insoweit die Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 12. Dezember 2012, Rechtssache C-15/16, Tz. 62 Satz 2, abrufbar unter www.curia.eu ) , stelle sich das Begehren als rechtsmissbräuchlich dar und es dürfte am Rechtsschutzinteresse fehlen.

    Die Beklagte hat das aus ihrer Sicht fehlende Rechtsschutzbedürfnis damit begründet, dass sich der Bevollmächtigte des Klägers in der mündlichen Verhandlung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union dahingehend geäußert habe, dass es seinem Mandanten wegen des Eintritts der Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche statt der Einsicht in die streitbefangenen Unterlagen nur noch um eine Entscheidung über die Kosten gehe, und sich diesbezüglich auf die Schlussanträge des Generalanwaltes Bot vom 12. Dezember 2017, Rechtssache C-15/16, Tz. 62 Satz 2 (abrufbar unter www.curia.eu ) bezogen.

    Die weitere Sachaufklärung durch den Senat hat ergeben, dass dem Informationsbegehren auch unter Zugrundelegung der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 10. April 2019 (7 C 22.18) zur Auslegung von § 3 Nr. 4 IFG i. V. m. § 9 Abs. 1 KWG und unter Berücksichtigung der Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union im Urteil vom 19. Juni 2018 (C- 15/16) zwischenzeitlich der Versagungsgrund des § 3 Nr. 4 IFG i. V. m. § 9 Abs. 1 KWG nicht mehr entgegensteht.

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat allerdings die Bedeutung des Zeitablaufs für die Beurteilung des schutzwürdigen Geheimhaltungsinteresses anerkannt und ausgeführt, dass Geschäftsgeheimnisse nach einem Zeitraum von fünf Jahren typischerweise nicht mehr aktuell und deshalb als nicht mehr vertraulich anzusehen seien, es sei denn, die Partei, die sich auf die Vertraulichkeit berufe, weise ausnahmsweise nach, dass die Informationen trotz ihres Alters immer noch wesentliche Bestandteile ihrer eigenen wirtschaftlichen Stellung oder der von betroffenen Dritten seien (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16 -, WM 2018, 1211).

    Dazu gehören etwa die von den zuständigen Behörden angewandten Überwachungsmethoden, die Korrespondenz und der Informationsaustausch der verschiedenen zuständigen Behörden untereinander sowie zwischen ihnen und den beaufsichtigten Unternehmen und alle sonstigen nicht-öffentlichen Informationen über den Stand der beaufsichtigten Märkte und die dort ablaufenden Transaktionen (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 -, a. a. O., juris Rn. 23, unter Hinweis auf die Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen vom 4. September 2014 - C- 140/13 -, und die Rechtsprechung des EuGH unter anderem im Urteil vom 19. Juni 2018 - C- 15/16 -).

    Die auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bezogene Vermutungsregel, dass Informationen nach Ablauf von fünf Jahren nicht mehr aktuell sind und mangels fortbestehender Wettbewerbsrelevanz nicht mehr dem Berufsgeheimnis unterliegen, ist zwar auf das aufsichtsrechtliche Geheimnis nicht übertragbar (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C- 15/16 -, a. a. O.; BVerwG…, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 10 C 20.19 -, WM 2020, 502, juris Rn. 21).

  • VGH Hessen, 28.02.2019 - 6 A 1805/16

    Unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand und Anspruch auf Zugang zu amtlichen …

    Ob der Entscheidung vom 11. März 2015 (noch) gefolgt werden kann, ist angesichts des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 19. Juni 2018 (C-15/16, juris) ungewiss.
  • EuGH, 20.01.2021 - C-619/19

    Land Baden-Württemberg (Communications internes) - Vorlage zur Vorabentscheidung …

    Rn. 65 Insbesondere kann, auch wenn im Hinblick auf das Ziel, zugunsten der Behörden einen geschützten Raum für interne Überlegungen und Debatten zu schaffen, die Bekanntgabe von in einer internen Mitteilung enthaltenen Informationen zum Zeitpunkt des Antrags auf Zugang rechtswirksam verweigert werden konnte, eine Behörde andererseits zu der Auffassung gelangen, dass die Informationen aufgrund ihres Alters seit ihrer Erstellung als nicht mehr aktuell und deshalb als nicht mehr vertraulich anzusehen sind, sofern seit ihrer Erstellung eine gewisse Zeit vergangen ist (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 54).
  • EuG, 01.06.2022 - T-628/17

    Aeris Invest/ Kommission und SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …

    Rn. 370 Der Gerichtshof hat zur Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates (…ABl. 2004, L 145, S. 1) entschieden, dass es das wirksame Funktionieren des Systems zur Überwachung der Tätigkeit von Wertpapierfirmen, das auf einer Überwachung innerhalb eines Mitgliedstaats und dem Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden mehrerer Mitgliedstaaten beruht, erfordert, dass sowohl die überwachten Firmen als auch die zuständigen Behörden sicher sein können, dass die übermittelten vertraulichen Informationen grundsätzlich auch vertraulich bleiben (vgl. Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher stellt Art. 54 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39 zum Schutz nicht nur der besonderen Interessen der unmittelbar betroffenen Firmen, sondern auch des allgemeinen Interesses am normalen Funktionieren der Unionsmärkte für Finanzinstrumente die Grundregel auf, dass das Berufsgeheimnis zu wahren ist (vgl. Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 32 und 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 383 In dieser Hinsicht hat der Gerichtshof zu Art. 54 der Richtlinie 2004/39, in dem als allgemeiner Grundsatz ein Verbot der Weitergabe der den zuständigen Behörden vorliegenden vertraulichen Informationen aufgestellt wird und die speziellen Fälle, in denen dieses allgemeine Verbot ausnahmsweise der Übermittlung oder Verwendung solcher Informationen nicht entgegensteht, abschließend aufgeführt sind, entschieden, dass mit diesem Artikel weder ein Zugangsrecht der Öffentlichkeit zu den den zuständigen Behörden vorliegenden Informationen geschaffen noch die Ausübung eines etwa nach nationalem Recht bestehenden Zugangsrechts näher geregelt werden soll (Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 38 und 39).

    Letztere soll nämlich der Öffentlichkeit ein Recht auf weitestmöglichen Zugang zu den Dokumenten der Unionsorgane verschaffen (vgl. Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 40 und 41 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 386 Dem Gerichtshof zufolge verpflichtet die Verordnung Nr. 1049/2001 im Licht dieses Ziels grundsätzlich das Unionsorgan, das den Zugang zu einem Dokument verweigern möchte, zu der Erläuterung, inwiefern der Zugang zu diesem Dokument das Interesse, das durch eine der für das fragliche Zugangsrecht vorgesehenen Ausnahmen geschützt wird, konkret beeinträchtigen könnte, wobei es dem Organ unbenommen bleibt, sich insoweit auf eine allgemeine Vermutung der Vertraulichkeit einer bestimmten Kategorie von Dokumenten zu stützen, da für Anträge auf Verbreitung von Dokumenten gleicher Art vergleichbare allgemeine Erwägungen gelten können (vgl. Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 387 Sind dagegen die zuständigen Behörden, die über den Antrag einer Person auf Zugang zu Informationen über ein überwachtes Unternehmen zu entscheiden haben, der Auffassung, dass die angeforderten Informationen vertraulich im Sinne von Art. 54 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39 sind, dürfen sie einem solchen Antrag nur in den in Art. 54 abschließend aufgezählten Fällen stattgeben (Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 43).

    Gleichwohl stellt der Zeitablauf einen Umstand dar, der in der Regel Einfluss auf die Prüfung der Frage haben kann, ob die Voraussetzungen, von denen die Vertraulichkeit der betreffenden Informationen abhängt, zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt sind (vgl. Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 48 und 49 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BVerwG, 15.12.2020 - 10 C 25.19

    Über Zugang zu Unterlagen der Werftenförderung muss neu verhandelt werden

    Insoweit wird vermutet, dass Informationen nach Ablauf von fünf Jahren nicht mehr aktuell sind und mangels fortbestehender Wettbewerbsrelevanz nicht mehr dem Berufsgeheimnisschutz unterliegen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - Buchholz 404 IFG Nr. 32 Rn. 46 …und vom 30. Oktober 2019 - 10 C 20.19 - Buchholz 404 IFG Nr. 36 Rn. 21; vgl. auch EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16 [ECLI:EU:C:2018:464], Baumeister - Rn. 54).
  • BVerwG, 08.05.2019 - 7 C 28.17

    Zugang zu Umweltinformationen über Stuttgart 21

  • BVerwG, 26.04.2021 - 10 C 2.20

    Zugang zu Unterlagen über CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen

  • BVerwG, 30.04.2025 - 10 C 2.24

    Einsicht in Unterlagen des Bundeskartellamts zu Entgelten für electronic …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2019 - C-442/18

    EZB/ Espírito Santo Financial (Portugal) - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten - …

  • VG Saarlouis, 27.10.2022 - 5 K 795/19
  • VG Wiesbaden, 19.11.2025 - 6 K 788/20

    Auskunftsanspruch gegenüber einer Wirtschaftsauskunftei bei einer automatisierten …

  • BVerwG, 22.03.2022 - 10 C 2.21

    Zugang zu Umweltinformationen über Stuttgart 21 - Ausnahme für interne …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2024 - 15 A 2286/20

    Anspruch der Betreiberin eines bundesweiten Tankstellennetzes auf Gewährung von …

  • EuGH, 13.09.2018 - C-594/16

    Buccioni - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie …

  • OVG Hamburg, 28.06.2022 - 3 Bf 295/19

    Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen

  • BVerwG, 09.01.2024 - 20 F 2.21

    Teilweise Rechtswidrigkeit einer Freigabeerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 3 VwGO

  • VG Köln, 09.07.2020 - 13 K 10050/17
  • EuGH, 25.10.2018 - C-260/17

    Anodiki Services EPE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …

  • BVerwG, 25.09.2025 - 10 A 2.24

    Presserechtlicher Anspruch auf Auskünfte über die Mandatierung und Honorierung …

  • VG Frankfurt/Main, 20.11.2019 - 11 K 5067/17

    Informationszugangsanspruch gegenüber der KfW

  • BVerwG, 30.10.2019 - 10 C 20.19

    BaFin; Berufsgeheimnis; Finanzaufsicht; Hinweisgeberverfahren; Informantenschutz; …

  • EuG, 01.06.2022 - T-523/17

    Eleveté Invest Group u.a./ Kommission und SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - …

  • VGH Hessen, 09.07.2021 - 27 F 1028/19
  • VG Karlsruhe, 16.07.2025 - 3 K 70/23

    Informationzugang zu dem Anlagenportfolio einer Pflichtversicherung im Rahmen der …

  • EuG, 30.04.2025 - T-400/18

    Landesbank Baden-Württemberg/ SRB (Contributions ex ante 2018) - Wirtschafts- und …

  • EuG, 01.06.2022 - T-510/17

    Del Valle Ruiz u.a./ Kommission und SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.2025 - 10 A 10446/24

    Öffentliche Bereitstellung geologischer Fachdaten sowie deren …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2024 - C-535/22

    Aeris Invest/ Kommission und SRB - Rechtsmittel - Wirtschafts- und …

  • VG Stuttgart, 29.10.2020 - 14 K 2981/19

    Gutachten als amtliche Information im Sinne des badenwürttembergischem …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2022 - 15 A 4113/19

    Anspruch auf Zugang zu Informationen über die Tätigkeit des an einem Flughafen …

  • EuG, 17.07.2024 - T-142/22

    Landesbank Baden-Württemberg/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion …

  • EuGH, 18.01.2024 - C-451/22

    Katastrophe des Flugs MH17: Die Vertraulichkeit bestimmter …

  • EuG, 26.03.2025 - T-441/21

    Kartell bei europäischen Staatsanleihen: Das Gericht bestätigt im Wesentlichen …

  • BVerwG, 22.11.2019 - 10 B 13.19

    Informationszugang zu energiewirtschaftsrechtlichen Regulierungsentscheidungen

  • VGH Hessen, 07.12.2023 - 9 A 574/18

    Auskunft über Beratungen zu Umweltinformationen in einem Konsortialausschuss

  • VG Düsseldorf, 14.05.2021 - 29 K 7636/18
  • EuG, 06.11.2024 - T-386/21

    Die Banken Crédit agricole und Credit Suisse haben sich an einem Kartell im …

  • EuG, 24.01.2024 - T-347/21

    Hypo Vorarlberg Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …

  • EuGH, 04.10.2024 - C-535/22

    Aeris Invest/ Kommission und CRU - Rechtsmittel - Wirtschafts- und …

  • EuG, 25.06.2020 - T-552/19

    Malacalza Investimenti/ EZB - Zugang zu Dokumenten - Beschluss der EZB, die Banca …

  • EuG, 17.12.2025 - T-367/24

    " Système européen de surveillance financière - Demande de non-publication d'une …

  • EuG, 29.05.2024 - T-360/21

    Portigon/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

  • BVerwG, 30.10.2019 - 10 C 21.19

    Streit um Einsicht in Unterlagen der Bundesanstalt für …

  • VG Köln, 14.03.2024 - 13 K 5067/19
  • EuG, 09.04.2025 - T-336/20

    Hypo Vorarlberg Bank/ SRB (Contributions ex ante 2016) - Wirtschafts- und …

  • EuG, 24.01.2024 - T-348/21

    Volkskreditbank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …

  • VG Freiburg, 11.12.2023 - 10 K 390/22

    Informationsrechtlicher Anspruch auf Einsicht in die Akten eines …

  • EuG, 10.06.2025 - T-414/18

    Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

  • EuG, 10.06.2025 - T-479/19

    Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

  • EuG, 11.03.2025 - T-478/19

    Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

  • VG Düsseldorf, 13.02.2023 - 29 M 106/22

    Urteil zum Informationsanspruch von Fluglärmgegnern nicht befolgt - Land NRW muss …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2026 - C-550/25

    Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten - Regeln für den Zugang zu Dokumenten der EZB …

  • VG Köln, 14.03.2024 - 13 K 1876/19
  • EuG, 17.01.2025 - T-413/18

    Portigon/ SRB (Contributions ex ante 2018) - Wirtschafts- und Währungsunion - …

  • EuG, 17.01.2025 - T-481/19

    Portigon/ SRB (Contributions ex ante 2019) - Wirtschafts- und Währungsunion - …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-15/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,47512
Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-15/16 (https://dejure.org/2017,47512)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.12.2017 - C-15/16 (https://dejure.org/2017,47512)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - C-15/16 (https://dejure.org/2017,47512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Baumeister

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Märkte für Finanzinstrumente - Zugang zu Informationen der Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte in Bezug auf ein beaufsichtigtes Unternehmen - Richtlinie 2004/39/EG - Art. 54 Abs. 1 - Begriffe "Berufsgeheimnis" und ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Baumeister

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Märkte für Finanzinstrumente - Zugang zu Informationen der Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte in Bezug auf ein beaufsichtigtes Unternehmen - Richtlinie 2004/39/EG - Art. 54 Abs. 1 - Begriffe "Berufsgeheimnis" und ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Märkte für Finanzinstrumente - Zugang zu Informationen der Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte in Bezug auf ein beaufsichtigtes Unternehmen - Richtlinie 2004/39/EG - Art. 54 Abs. 1 - Begriffe "Berufsgeheimnis" und ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Berufsgeheimnis: Muss die BaFin Betrüger-Firmen schützen?

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    EuGH-Generalanwalt - BaFin nicht zur Herausgabe von Informationen über Unternehmen verpflichtet

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Pssst, geheim! EuGH verhandelt zum aufsichtsrechtlichen Geheimnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2018, 382
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 12.11.2014 - C-140/13

    Altmann u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-15/16
    {FN:3} C-140/13, EU:C:2014:2362.

    {FN:9} C-140/13, EU:C:2014:2362.

    {FN:26} Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 34 und 35).

    {FN:29} Vgl. Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 26), sowie die Erwägungsgründe 31, 44 und 71 der Richtlinie 2004/39.

    {FN:30} Urteile vom 11. Dezember 1985, Hillenius (…110/84, EU:C:1985:495, Rn. 27), und vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 31 und 32), sowie Erwägungsgründe 44 und 63 der Richtlinie 2004/39.

    {FN:33} C-140/13, EU:C:2014:2362.

    {FN:34} C-140/13, EU:C:2014:2362.

    {FN:36} Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 31).

    {FN:38} Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 33).

    {FN:47} Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache UBS Europe u. a. (C-358/16, EU:C:2017:606, Nrn. 83 und 84) sowie Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 34 und 35).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-358/16

    UBS Europe u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/39/EG - Art. 54 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-15/16
    {FN:31} Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache UBS Europe u. a. (C-358/16, EU:C:2017:606, Nr. 37).

    {FN:32} Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache UBS Europe u. a. (C-358/16, EU:C:2017:606, Nr. 30).

    {FN:47} Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache UBS Europe u. a. (C-358/16, EU:C:2017:606, Nrn. 83 und 84) sowie Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a. (…C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 34 und 35).

  • EuGH, 14.03.2017 - C-162/15

    Evonik Degussa / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 101 und 102 AEUV - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-15/16
    {FN:19} Urteil vom 14. März 2017, Evonik Degussa/Kommission (C-162/15 P, EU:C:2017:205, Rn. 42 und 45).

    {FN:20} Urteil vom 14. März 2017, Evonik Degussa/Kommission (C-162/15 P, EU:C:2017:205, Rn. 95 und 96).

  • EuGH, 29.06.2010 - C-139/07

    Die Verweigerung des Zugangs zu den Dokumenten betreffend ein Verfahren zur …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-15/16
    {FN:17} Urteile vom 29. Juni 2010, Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau (C-139/07 P, EU:C:2010:376, Rn. 51), und vom 13. Januar 2017, Deza/ECHA (…T-189/14, EU:T:2017:4, Rn. 49 und 55 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Gleiches gilt für das Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau (C-139/07 P, EU:C:2010:376, Rn. 51 ff.), auch wenn der Gerichtshof Ausnahmen von diesem grundsätzlichen Anspruch auf Zugang zulässt, die nach einer konkreten und individuellen Prüfung des Antrags gewährt werden (…Rn. 63).

  • EuG, 13.01.2017 - T-189/14

    Deza / ECHA - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-15/16
    {FN:17} Urteile vom 29. Juni 2010, Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau (…C-139/07 P, EU:C:2010:376, Rn. 51), und vom 13. Januar 2017, Deza/ECHA (T-189/14, EU:T:2017:4, Rn. 49 und 55 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:27} Urteil vom 13. Januar 2017, Deza/ECHA (T-189/14, EU:T:2017:4, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 11.12.1985 - 110/84

    Gemeente Hillegom / Hillenius

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-15/16
    {FN:30} Urteile vom 11. Dezember 1985, Hillenius (110/84, EU:C:1985:495, Rn. 27), und vom 12. November 2014, Altmann u. a. (…C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 31 und 32), sowie Erwägungsgründe 44 und 63 der Richtlinie 2004/39.

    {FN:41} Urteil vom 11. Dezember 1985, Hillenius (110/84, EU:C:1985:495, Rn. 26).

  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-15/16
    {FN:18} Zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vgl. Urteil vom 24. Juni 1986, AKZO Chemie und AKZO Chemie UK/Kommission (53/85, EU:C:1986:256, Rn. 28).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-39/05

    DER GERICHTSHOF GESTATTET GRUNDSÄTZLICH DEN ZUGANG ZU RECHTSGUTACHTEN DES RATES …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-15/16
    {FN:21} Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 1. Juli 2008, Schweden und Turko/Rat (C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374), zur Anwendung der in der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehenen Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu den Dokumenten der Unionsorgane.
  • EuG, 28.01.2015 - T-341/12

    Evonik Degussa / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Europäischer …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-15/16
    Mit diesem Rechtsmittel wurde das Urteil vom 28. Januar 2015, Evonik Degussa/Kommission (T-341/12, EU:T:2015:51), angefochten, in dessen Rn. 94 drei Voraussetzungen für die Nichtverbreitung von Informationen der Kommission in einem Verfahren wegen Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht aufgestellt wurden, und zwar erstens, dass die Informationen nur einer beschränkten Zahl von Personen bekannt sind, zweitens, dass durch ihre Offenlegung dem Auskunftgeber oder Dritten ein ernsthafter Nachteil entstehen kann, und drittens, dass die Interessen, die durch die Offenlegung verletzt werden können, objektiv schützenswert sind.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-140/13

    Altmann u.a. - Rechtsangleichung - Richtlinie 2004/39/EG - Art. 54 Abs. 1 und 2 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-15/16
    {FN:22} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2168, Nr. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2001 - C-353/99

    GENERALANWALT LÉGER SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-673/13

    Kommission / Stichting Greenpeace Nederland und PAN Europe - Rechtsmittel - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2017 - C-57/16

    ClientEarth/ Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1985 - 110/84

    Gemeinde Hillegom gegen Cornelis Hillenius. - Richtlinie 77/780/EWG - …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - 12 B 16.17

    Rechtsmissbräuchliche Antragstellung von Informationsanträgen in Massenverfahren

    Hierzu wird in Fettdruck auf die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. November 2013 im Verfahren VGH 6 A 1426/13 Bezug genommen, ohne darauf hinzuweisen, dass gegen eine Parallelentscheidung desselben Gerichts vom selben Tag (VGH 6 A 1293/13) von der Beklagten Revision eingelegt wurde, die zum eingangs bereits zitierten Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2015 (BVerwG 7 C 4.14) - und nunmehr zu einer äußerst restriktiven Stellungnahme des Generalanwalts (vom 12. Dezember 2017, C-15/16) - geführt hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2016 - C-162/15

    Evonik Degussa / Kommission - Rechtsmittel - Durchführung der Art. 101 und 102 …

    In einer noch anhängigen Rechtssache geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Angaben, die der Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte übermittelt wurden, unter den Begriff der "vertraulichen Informationen" fallen (Rechtssache Baumeister, C-15/16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2018 - C-594/16

    Buccioni - Vorabentscheidungsersuchen - Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten …

    {FN:41} Vgl. jüngst die Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (C-15/16, EU:C:2017:958, Nrn. 64 und 65).
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