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   EuGH, 07.06.2007 - C-156/04   

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EuGH, 07.06.2007 - C-156/04 (https://dejure.org/2007,6861)
EuGH, Entscheidung vom 07.06.2007 - C-156/04 (https://dejure.org/2007,6861)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juni 2007 - C-156/04 (https://dejure.org/2007,6861)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 83/182/EWG - Vorübergehende Einfuhr von Verkehrsmitteln - Abgabenbefreiungen - Gewöhnlicher Wohnsitz in einem Mitgliedstaat

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 83/182/EWG - Vorübergehende Einfuhr von Verkehrsmitteln - Abgabenbefreiungen - Gewöhnlicher Wohnsitz in einem Mitgliedstaat

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 83/182/EWG - Vorübergehende Einfuhr von Verkehrsmitteln - Abgabenbefreiungen - Gewöhnlicher Wohnsitz in einem Mitgliedstaat

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

    Abgaben

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzungsklage wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften zu Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel; Vorübergehende Nutzung von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen; Verhältnismäßigkeit ...

  • Judicialis

    EG Art. 226; ; EG Art. 90; ; Richtlinie 83/182/EWG; ; Richtlinie 83/182/EWG Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerrecht: Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 83/182/EWG - Vorübergehende Einfuhr von Verkehrsmitteln - Abgabenbefreiungen - Gewöhnlicher Wohnsitz in einem Mitgliedstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 83/182/EWG - Vorübergehende Einfuhr von Verkehrsmitteln - Steuerbefreiungen - Gewöhnlicher Wohnsitz in einem Mitgliedstaat

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Hellenische Republik, eingereicht am 26. März 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 90 EG und gegen die Richtlinie 83/182/EWG des Rates vom 28. März 1983 über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel (ABl. L 105, S. 59) - ...

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 29.02.1996 - C-193/94

    Skanavi und Chryssanthakopoulos

    Auszug aus EuGH, 07.06.2007 - C-156/04
    Dabei hat der Gerichtshof bereits auf die Bedeutung hingewiesen, die das Recht zum Führen eines Fahrzeugs für die tatsächliche Ausübung der mit der Freizügigkeit verknüpften Rechte hat (Urteil vom 29. Februar 1996, Skanavi und Chryssanthakopoulos, C-193/94, Slg. 1996, I-929, Randnr. 36).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-191/95

    IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE

    Auszug aus EuGH, 07.06.2007 - C-156/04
    Nach ebenfalls gefestigter Rechtsprechung kann der so im Vorverfahren eingegrenzte Streitgegenstand im prozessualen Stadium mit den Anträgen der Klageschrift nicht mehr erweitert oder geändert werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. September 1998, Kommission/Deutschland, C-191/95, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 56, vom 9. November 1999, Kommission/Italien, C-365/97, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 25, und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland, C-105/02, Slg. 2006, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 09.11.1999 - C-365/97

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 07.06.2007 - C-156/04
    Nach ebenfalls gefestigter Rechtsprechung kann der so im Vorverfahren eingegrenzte Streitgegenstand im prozessualen Stadium mit den Anträgen der Klageschrift nicht mehr erweitert oder geändert werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. September 1998, Kommission/Deutschland, C-191/95, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 56, vom 9. November 1999, Kommission/Italien, C-365/97, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 25, und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland, C-105/02, Slg. 2006, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 18.01.2007 - C-313/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER POLNISCHEN AKZISE ENTGEGEN, SOWEIT SIE

    Auszug aus EuGH, 07.06.2007 - C-156/04
    Dazu ist festzustellen, dass die Kommission nach Maßgabe der Kriterien, die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellt worden sind (Urteil vom 18. Januar 2007, Brzezi?"ski, C-313/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung), nicht nachgewiesen hat, dass die beanstandete nationale Regelung geeignet ist, mittelbar inländische Waren zu schützen.
  • EuGH, 05.10.2006 - C-105/02

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel

    Auszug aus EuGH, 07.06.2007 - C-156/04
    Nach ebenfalls gefestigter Rechtsprechung kann der so im Vorverfahren eingegrenzte Streitgegenstand im prozessualen Stadium mit den Anträgen der Klageschrift nicht mehr erweitert oder geändert werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. September 1998, Kommission/Deutschland, C-191/95, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 56, vom 9. November 1999, Kommission/Italien, C-365/97, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 25, und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland, C-105/02, Slg. 2006, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 18.01.2007 - C-104/06

    Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht -

    Auszug aus EuGH, 07.06.2007 - C-156/04
    Schließlich ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die ihm in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Änderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. Urteil vom 18. Januar 2007, Kommission/Schweden, C-104/06, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 28).
  • EuGH, 16.06.2005 - C-138/04

    Kommission / Dänemark

    Auszug aus EuGH, 07.06.2007 - C-156/04
    Dass ein Mitgliedstaat die Zahlung einer Abgabe für die Zulassung eines Fahrzeugs verlangt, wenn jemand in seinem Hoheitsgebiet seinen gewöhnlichen Wohnsitz begründet, ist vom Gerichtshof jedoch unabhängig davon, ob eine vergleichbare Zulassungsabgabe bereits in einem anderen Mitgliedstaat gezahlt wurde, als gemeinschaftsrechtskonform angesehen worden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2005, C-138/04, Kommission/Dänemark, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-98/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 27.04.2006 - C-441/02

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 8a

  • EuGH, 13.12.2001 - C-1/00

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Französische Republik

  • EuGH, 15.02.2001 - C-230/99

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 05.06.2003 - C-145/01

    Kommission / Italien

  • EuGH, 10.12.2002 - C-362/01

    Kommission / Irland

  • EuGH, 29.04.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Die Kommission kann sich hierfür nicht auf irgendeine Vermutung stützen (vgl. Urteile vom 7. Juni 2007, Kommission/Griechenland, C-156/04, Slg. 2007, I-4129, Randnr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 19. März 2009, Kommission/Griechenland, Randnr. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-302/12

    X - Steuerrecht - Kraftfahrzeug-Zulassungsteuer - Niederlassungsfreiheit -

    11 - Vgl. Urteile vom 7. Juni 2007, Kommission/Griechenland (C-156/04, Slg. 2007, I-4129), und vom 4. Juni 2009, Kommission/Finnland (C-144/08).

    21 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2007, Kommission/Griechenland (C-156/04, Slg. 2007, I-4129, Randnr. 46).

    22 - Siehe hierzu im Einzelnen Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 21, Randnr. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    26 - Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 21, Randnr. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 3 L 56/09

    Klage in Sachen "Führerscheintourismus" vor dem Oberverwaltungsgericht

    Ferner hat der Gerichtshof in einer neueren Entscheidung (EuGH, Beschl. v. 02.12.2010, a. a. O., Rdnr. 76) den Begriff des "ordentlichen Wohnsitzes" im Sinne des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 9 der Richtlinie 91/439/EWG im gleichen Sinne wie den Begriff des "gewöhnlichen Wohnsitzes" verwandt, den der Gerichtshof unter anderem bereits in den Urteilen vom 7. Juni 2007 (C-156/04 "Kommission/Griechenland, Rdnr. 45), vom 26. April 2007 (C-392/05 "Alevizos", Rdnr. 57) und vom 12. Juli 2001 (C-262/99 "Louloudakis", Rdnr. 51) zur Interpretation des Begriffs des "gewöhnlichen Wohnsitzes" im Sinne von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 83/182/EWG des Rates vom 28. März 1983 (ABl. EG L 105 vom 23.04.1983, S. 59) bzw. im Sinn von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 83/183/EWG des Rates vom 28. März 1983 (ABl. EG L 105 vom 23.04.1983, S. 64) näher definiert hat.
  • EuGH, 03.12.2014 - C-315/13

    De Clercq u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Außerdem ist zu beachten, dass die Verhängung von Sanktionen einschließlich solcher strafrechtlicher Art als erforderlich anzusehen sein kann, um die wirksame Einhaltung einer nationalen Regelung zu gewährleisten, allerdings unter der Voraussetzung, dass Art und Höhe der verhängten Sanktion gemessen an der Schwere der mit ihr geahndeten Zuwiderhandlung in jedem Einzelfall verhältnismäßig sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Louloudakis, C-262/99, EU:C:2001:407, Rn. 69 und 70, sowie Kommission/Griechenland, C-156/04, EU:C:2007:316, Rn. 72).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-516/22

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Arrêt de la Cour suprême) -

    Vgl. z. B. Urteile vom 9. Dezember 2003, Kommission/Italien (C-129/00, EU:C:2003:656, Rn. 32), und vom 7. Juni 2007, Kommission/Griechenland (C-156/04, EU:C:2007:316, Rn. 52).
  • EuGH, 19.03.2009 - C-489/06

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

    Zur Feststellung einer Vertragsverletzung auf der Grundlage einer in einem Mitgliedstaat bestehenden Verwaltungspraxis hat der Gerichtshof entschieden, dass die Vertragsverletzung nur durch einen hinreichend dokumentierten und detaillierten Nachweis der gerügten Praxis dargetan werden kann, wobei es sich um eine in bestimmtem Grad verfestigte und allgemeine Praxis handeln muss und die Kommission sich für ihren Schluss auf eine allgemeine und verfestigte Praxis nicht auf irgendeine Vermutung stützen kann (Urteil vom 7. Juni 2007, Kommission/Griechenland, C-156/04, Slg. 2007, I-4129, Randnr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2008 - C-489/06

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    11 - Urteil vom 7. Juni 2007 (C-156/04, Slg. 2007, I-4129, Randnr. 50), mit Verweis auf das Urteil Kommission/Deutschland vom 27. April 2006, in Fn. 10 angeführt, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2015 - C-528/14

    X

    17 - Vgl. u. a. Urteil Louloudakis (C-262/99, EU:C:2001:407, Rn. 51 ff. sowie die dort angeführte Rechtsprechung), dessen Kriterien zur Bestimmung des Ortes des gewöhnlichen Wohnsitzes im Urteil Kommission/Griechenland (C-156/04, EU:C:2007:316, Rn. 45 und 46) aufgegriffen wurden.
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   EuGH, 20.06.2007 - C-156/04   

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   Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-156/04   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung - Verstoß gegen Artikel 90 EG und gegen die Richtlinie 83/182/EWG des Rates vom 28. März 1983 über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel - Vorübergehende Nutzung von in einem anderen ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung - Verstoß gegen Artikel 90 EG und gegen die Richtlinie 83/182/EWG des Rates vom 28. März 1983 über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel - Vorübergehende Nutzung von in einem anderen ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

    Abgaben

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 12.07.2001 - C-262/99

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DES GEWÖHNLICHEN WOHNSITZES IM RAHMEN DER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-156/04
    3 - Vgl. u. a. Urteile vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-9/92 (Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-4467), vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-389/95 (Klattner, Slg. 1997, I-2719) und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-262/99 (Louloudakis, Slg. 2001, I-5547).

    4 - Vgl. insbesondere Urteil Louloudakis.

    11 - Vgl. Urteil Louloudakis (siehe oben, Fußnote 3), Randnr. 67 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen.

    18 - Vgl. Urteil Louloudakis (siehe oben, Fußnote 8), Randnr. 76.

  • EuGH, 26.04.2005 - C-494/01

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-156/04
    Dabei erwartet die Kommission vom Gerichtshof offensichtlich ein Urteil entsprechend der Entscheidung im Urteil Kommission/Irland betreffend die Befolgung der Abfallrichtlinie(8).

    Um eine solche Entscheidung des Gerichtshofes, wie sie die Kommission begehrt, zu erreichen, müssen die in dem erwähnten Urteil Kommission/Irland genannten Bedingungen erfüllt sein.

    8 - Urteil vom 26. April 2005 in der Rechtssache C-494/01 (Kommission/Irland, Slg. 2005, I-3331).

    9 - Urteil Kommission/Irland, Randnr. 47.

  • EuGH, 02.08.1993 - C-9/92

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-156/04
    3 - Vgl. u. a. Urteile vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-9/92 (Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-4467), vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-389/95 (Klattner, Slg. 1997, I-2719) und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-262/99 (Louloudakis, Slg. 2001, I-5547).

    12 - Vgl. u. a. Urteile vom 11. November 1981 in der Rechtssache 203/80 (Casati, Slg. 1981, 2595, Randnr. 27), vom 31. Januar 1984 in den Rechtssachen 286/82 und 26/83 (Luisi und Carbone, Slg. 1984, 377), vom 21. September 1989 in der Rechtssache 68/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 2965) und vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-210/91 (Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-6735, Randnr. 20).

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