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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017

Rechtsprechung
   EuGH, 14.09.2017 - C-177/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,34152
EuGH, 14.09.2017 - C-177/16 (https://dejure.org/2017,34152)
EuGH, Entscheidung vom 14.09.2017 - C-177/16 (https://dejure.org/2017,34152)
EuGH, Entscheidung vom 14. September 2017 - C-177/16 (https://dejure.org/2017,34152)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Europäischer Gerichtshof

    Biedrība "Autortiesību un komunicēšanās konsultāciju aģentūra - Latvijas Autoru apvienība" Konkurences padome

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Begriff "unangemessener Preis" - Von einer Verwertungsgesellschaft eingenommene Gebühren - Vergleich mit Tarifen in anderen Mitgliedstaaten - Auswahl der Referenzstaaten ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Biedrība "Autortiesību un komunicēšanās konsultāciju aģentūra - Latvijas Autoru apvienība" Konkurences padome

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Begriff "unangemessener Preis" - Von einer Verwertungsgesellschaft eingenommene Gebühren - Vergleich mit Tarifen in anderen Mitgliedstaaten - Auswahl der Referenzstaaten ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Biedrība "Autortiesību un komunicēšanās konsultāciju aģentūra - Latvijas Autoru apvienība" Konkurences padome

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Begriff "unangemessener Preis" - Von einer Verwertungsgesellschaft eingenommene Gebühren - Vergleich mit Tarifen in anderen Mitgliedstaaten - Auswahl der Referenzstaaten ...

  • Betriebs-Berater

    Unangemessene Preise einer Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte - marktbeherrschende Stellung

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Art. 102 Abs. 2 Buchst. a AEUV
    Tarifvergleich: Unangemessene Preise einer Verwertungsgesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Begriff "unangemessener Preis" - Von einer Verwertungsgesellschaft eingenommene Gebühren - Vergleich mit Tarifen in anderen Mitgliedstaaten - Auswahl der Referenzstaaten ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrecht/Kartellrecht: Autortiesibu un komunicesanas konsultaciju agentura u.a./Konkurences padome

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Biedrība "Autortiesību un komunicēšanās konsultāciju aģentūra - Latvijas Autoru apvienība" Konkurences padome

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Begriff "unangemessener Preis" - Von einer Verwertungsgesellschaft eingenommene Gebühren - Vergleich mit Tarifen in anderen Mitgliedstaaten - Auswahl der Referenzstaaten ...

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Überhöhte Tarife der Verwertungsgesellschaften können kartellrechtswidrige Handelsbeeinträchtigung sein

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Überhöhte Tarife der Verwertungsgesellschaften können kartellrechtswidrige Handelsbeeinträchtigung sein

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2017, 1100
  • ZUM 2018, 44
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 13.07.1989 - 110/88

    Lucazeau u.a. / SACEM u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-177/16
    Rn. 20 Hinsichtlich des zweiten Punkts, also der Methode zur Beurteilung der Unangemessenheit der Preise, sei zu beachten, dass Tarife eines Mitgliedstaats, die wie in der Rechtssache, in der das Urteil vom 13. Juli 1989, Lucazeau u. a. (110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326), ergangen sei, ein Mehrfaches der Tarife anderer Mitgliedstaaten betrügen, ein Anzeichen für den Missbrauch einer beherrschenden Stellung seien.

    Rn. 22 Weiter sei zu klären, unter welchen Bedingungen im Sinne von Rn. 25 des Urteils vom 13. Juli 1989, Lucazeau u. a. (110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326), zum einen Tarife als "erheblich höher" anzusehen seien und zum anderen das betroffene Unternehmen "die Differenz unter Hinweis auf etwaige objektive Unterschiede zwischen den Verhältnissen in dem in Rede stehenden Mitgliedstaat und denen in allen übrigen Mitgliedstaaten zu rechtfertigen" habe.

    Rn. 28 Dabei hat der Gerichtshof bereits implizit anerkannt, dass sich die Tarife einer Monopol-Verwertungsgesellschaft auf den grenzüberschreitenden Handel auswirken können und Art. 102 AEUV auf eine solche Situation daher anwendbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, vom 13. Juli 1989, und Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, sowie vom 27. Februar 2014, OSA, C-351/12, EU:C:2014:110).

    Nach dieser Rechtsprechung ist, wenn ein Unternehmen, das eine beherrschende Stellung innehat, für die von ihm erbrachten Dienstleistungen Tarife erzwingt, die nach einem auf einheitlicher Grundlage vorgenommenen Vergleich erheblich höher sind als die in den übrigen Mitgliedstaaten angewendeten Tarife, diese Differenz als Anzeichen für einen Missbrauch der beherrschenden Stellung anzusehen (Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, Rn. 38, und Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, Rn. 25).

    Rn. 44 Weiterhin ist zu beachten, dass der Vergleich zwischen den Preisen des betreffenden Mitgliedstaats und denen anderer Mitgliedstaaten auf einer einheitlichen Grundlage vorzunehmen ist (Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, Rn. 38, und Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, Rn. 25).

    In den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier (395/87, EU:C:1989:319) und Lucazeau u. a. (110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326) ergangen sind, wurden beispielsweise Gebühren verglichen, die in diversen Mitgliedstaaten in bestimmten Arten von Diskotheken mit festgelegten Eigenschaften, darunter die Fläche, erhoben wurden.

    Rn. 53 Wie bereits erwähnt, ist in Fällen, in denen ein Unternehmen, das eine beherrschende Stellung innehat, für die von ihm erbrachten Dienstleistungen Tarife erzwingt, die erheblich höher sind als die in den übrigen Mitgliedstaaten angewendeten Tarife, diese Differenz als Anzeichen für einen Missbrauch der beherrschenden Stellung anzusehen (Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, Rn. 38, und Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, Rn. 25).

    Rn. 54 Wie das vorlegende Gericht ausführt, ist indessen im vorliegenden Fall der Unterschied zwischen den Tarifen in Lettland und denen in den anderen Referenzmitgliedstaaten weniger hoch als die zwischen den Gebühren bestimmter Mitgliedstaaten festgestellten Unterschiede in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier (395/87, EU:C:1989:319) und Lucazeau u. a. (110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326), ergangen sind.

    Rn. 55 Aus den Urteilen vom 13. Juli 1989, Tournier (395/87, EU:C:1989:319) und Lucazeau u. a. (110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326), lässt sich jedoch nicht ableiten, dass Unterschiede wie die im Ausgangsverfahren festgestellten nie als "erheblich" bewertet werden dürften.

    Die Verwertungsgesellschaft kann die Differenz mit objektiven Unterschieden zwischen den Verhältnissen in dem betreffenden Mitgliedstaat und denen in den übrigen Vergleichsmitgliedstaaten rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, Rn. 38, und Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, Rn. 25).

    Ist nämlich der Teil des Gebührenaufkommens, der für die Kosten der Einziehung, Verwaltung und Verteilung der Gebühren aufgewendet und somit nicht an die Urheberrechteinhaber ausgekehrt wird, erheblich höher, lässt sich nicht ausschließen, dass sich die Schwerfälligkeit des Verwaltungsapparats und damit der hohe Gebührensatz gerade durch den Mangel an Wettbewerb auf dem Markt erklären lassen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, Rn. 42, und Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, Rn. 29).

  • EuGH, 13.07.1989 - 395/87

    Strafverfahren gegen Tournier

    Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-177/16
    Rn. 28 Dabei hat der Gerichtshof bereits implizit anerkannt, dass sich die Tarife einer Monopol-Verwertungsgesellschaft auf den grenzüberschreitenden Handel auswirken können und Art. 102 AEUV auf eine solche Situation daher anwendbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, vom 13. Juli 1989, und Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, sowie vom 27. Februar 2014, OSA, C-351/12, EU:C:2014:110).

    Nach dieser Rechtsprechung ist, wenn ein Unternehmen, das eine beherrschende Stellung innehat, für die von ihm erbrachten Dienstleistungen Tarife erzwingt, die nach einem auf einheitlicher Grundlage vorgenommenen Vergleich erheblich höher sind als die in den übrigen Mitgliedstaaten angewendeten Tarife, diese Differenz als Anzeichen für einen Missbrauch der beherrschenden Stellung anzusehen (Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, Rn. 38, und Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, Rn. 25).

    Rn. 44 Weiterhin ist zu beachten, dass der Vergleich zwischen den Preisen des betreffenden Mitgliedstaats und denen anderer Mitgliedstaaten auf einer einheitlichen Grundlage vorzunehmen ist (Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, Rn. 38, und Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, Rn. 25).

    In den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier (395/87, EU:C:1989:319) und Lucazeau u. a. (110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326) ergangen sind, wurden beispielsweise Gebühren verglichen, die in diversen Mitgliedstaaten in bestimmten Arten von Diskotheken mit festgelegten Eigenschaften, darunter die Fläche, erhoben wurden.

    Rn. 53 Wie bereits erwähnt, ist in Fällen, in denen ein Unternehmen, das eine beherrschende Stellung innehat, für die von ihm erbrachten Dienstleistungen Tarife erzwingt, die erheblich höher sind als die in den übrigen Mitgliedstaaten angewendeten Tarife, diese Differenz als Anzeichen für einen Missbrauch der beherrschenden Stellung anzusehen (Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, Rn. 38, und Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, Rn. 25).

    Rn. 54 Wie das vorlegende Gericht ausführt, ist indessen im vorliegenden Fall der Unterschied zwischen den Tarifen in Lettland und denen in den anderen Referenzmitgliedstaaten weniger hoch als die zwischen den Gebühren bestimmter Mitgliedstaaten festgestellten Unterschiede in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier (395/87, EU:C:1989:319) und Lucazeau u. a. (110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326), ergangen sind.

    Rn. 55 Aus den Urteilen vom 13. Juli 1989, Tournier (395/87, EU:C:1989:319) und Lucazeau u. a. (110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326), lässt sich jedoch nicht ableiten, dass Unterschiede wie die im Ausgangsverfahren festgestellten nie als "erheblich" bewertet werden dürften.

    Die Verwertungsgesellschaft kann die Differenz mit objektiven Unterschieden zwischen den Verhältnissen in dem betreffenden Mitgliedstaat und denen in den übrigen Vergleichsmitgliedstaaten rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, Rn. 38, und Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, Rn. 25).

    Ist nämlich der Teil des Gebührenaufkommens, der für die Kosten der Einziehung, Verwaltung und Verteilung der Gebühren aufgewendet und somit nicht an die Urheberrechteinhaber ausgekehrt wird, erheblich höher, lässt sich nicht ausschließen, dass sich die Schwerfälligkeit des Verwaltungsapparats und damit der hohe Gebührensatz gerade durch den Mangel an Wettbewerb auf dem Markt erklären lassen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, Rn. 42, und Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, Rn. 29).

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-177/16
    Rn. 36 Hierfür ist zu ermitteln, ob ein übertriebenes Missverhältnis zwischen den tatsächlich entstandenen Kosten und dem tatsächlich verlangten Preis besteht, und bejahendenfalls zu prüfen, ob ein Preis erzwungen wurde, der, sei es absolut, sei es im Vergleich zu den Konkurrenzprodukten, unangemessen ist (Urteil vom 14. Februar 1978, United Brands und United Brands Continentaal/Kommission, 27/76, EU:C:1978:22, Rn. 252).

    Rn. 37 Wie der Generalanwalt in Nr. 36 seiner Schlussanträge ausgeführt hat und der Gerichtshof auch anerkannt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 1978, United Brands und United Brands Continentaal/Kommission, 27/76, EU:C:1978:22, Rn. 253), gibt es jedoch noch andere Methoden, um zu ermitteln, ob ein Preis übertrieben hoch ist.

  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne …

    Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-177/16
    Rn. 32 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff "Unternehmen" in Art. 102 AEUV jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einrichtung unabhängig von ihrem Rechtsstatus und der Art ihrer Finanzierung umfasst (vgl. u. a. Urteil vom 1. Juli 2008, MOTOE, C-49/07, EU:C:2008:376, Rn. 20 und 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 33 Eine wirtschaftliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten (Urteil vom 1. Juli 2008, MOTOE, C-49/07, EU:C:2008:376, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 27.02.2014 - C-351/12

    Eine Kureinrichtung, die für ihre Kunden über Geräte in deren Zimmern geschützte …

    Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-177/16
    Rn. 28 Dabei hat der Gerichtshof bereits implizit anerkannt, dass sich die Tarife einer Monopol-Verwertungsgesellschaft auf den grenzüberschreitenden Handel auswirken können und Art. 102 AEUV auf eine solche Situation daher anwendbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, vom 13. Juli 1989, und Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, sowie vom 27. Februar 2014, OSA, C-351/12, EU:C:2014:110).

    Rn. 34 Im Übrigen hat eine Einrichtung wie die AKKA/LAA, die für die Erbringung dieser Dienstleistung auf dem Gebiet eines Mitgliedstaats über ein Monopol verfügt, eine beherrschende Stellung auf einem wesentlichen Teil des Binnenmarkts im Sinne von Art. 102 AEUV inne (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2014, OSA, C-351/12, EU:C:2014:110, Rn. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose …

    Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-177/16
    In den Geltungsbereich des Unionsrechts fallen dabei alle Kartelle und alle Verhaltensweisen, die geeignet sind, die Freiheit des Handels zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise zu gefährden, die für die Verwirklichung der Ziele eines einheitlichen Marktes zwischen den Mitgliedstaaten nachteilig sein kann, indem insbesondere die nationalen Märkte abgeschottet werden oder die Wettbewerbsstruktur im Gemeinsamen Markt verändert wird (Urteil vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, C-407/04 P, EU:C:2007:53, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem darf diese Beeinträchtigung nicht nur geringfügig sein (Urteil vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, C-407/04 P, EU:C:2007:53, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.09.2016 - C-101/15

    Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Pilkington Group wegen …

    Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-177/16
    Rn. 65 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs umfasst dieser Begriff den Wert der von dem betreffenden Unternehmen verkauften Waren oder Dienstleistungen und gibt somit die tatsächliche wirtschaftliche Situation des Unternehmens wieder (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. September 2016, Pilkington Group u. a./Kommission, C-101/15 P, EU:C:2016:631, Rn. 16 bis 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.07.1999 - C-186/98

    Nunes und de Matos - Zuschuß des Europäischen Sozialfonds - Nicht ordnungsgemäße …

    Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-177/16
    Rn. 68 Im Übrigen muss eine von einer nationalen Wettbewerbsbehörde verhängte Geldbuße, wie jede von nationalen Behörden verhängte Sanktion wegen Verstoßes gegen Unionsrecht, wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juli 1999, Nunes und de Matos, C-186/98, EU:C:1999:376, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.12.2008 - C-52/07

    Kanal 5 und TV 4 - Urheberrecht - Organisation zur Verwaltung von Urheberrechten, …

    Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-177/16
    Rn. 35 Die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung im Sinne von Art. 102 AEUV könnte vorliegen, wenn ein überhöhter Preis ohne vernünftigen Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung verlangt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2008, Kanal 5 und TV 4, C-52/07, EU:C:2008:703, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 11.02.2025 - KZR 74/23

    BGH legt Frage zur Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder dem EuGH vor

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union müssen jedoch die von einer nationalen Wettbewerbsbehörde verhängten Geldbußen - wie jede von nationalen Behörden verhängte Sanktion wegen Verstoßes gegen das Unionsrecht - wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein (vgl. nur EuGH, Urteil vom 14. September 2017 - C-177/16, WuW 2017, 547 Rn. 68 - AKKA/LAA;… Urteil vom 18. Januar 2024 - C-128/21, WuW 2024, 207 Rn. 110 - Lietuvos notarų rūmai u. a.).
  • EuGH, 16.07.2026 - C-209/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Binnenmarkt - Wettbewerb - Profifußball - …

    Rn. 253 Zu den Verhaltensarten, die einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung begründen können, gehören nicht nur solche, die als "Behinderungsmissbrauch" eingestuft werden, d. h. die geeignet sind, Wettbewerber durch den Einsatz von Mitteln, die nicht zum Leistungswettbewerb gehören, von einem oder mehreren relevanten Märkten auszuschließen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company, C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 129), sondern auch solche, die als "Ausbeutungsmissbrauch" bezeichnet werden und darin bestehen, dass ein Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung zum Nachteil seiner Kunden oder seiner Lieferanten und letztlich der Verbraucher missbräuchlich ausnutzt, indem es ihnen preisbezogene oder auch nicht preisbezogene Geschäftsbedingungen auferlegt, die bei einem normalen und somit hinreichend wirksamen Wettbewerb nicht zur Anwendung gekommen wären (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1978, United Brands und United Brands Continentaal/Kommission, 27/76, EU:C:1978:22, Rn. 249, und vom 14. September 2017, Autortiesību un komunicešanās konsultāciju a&gcedil;entūra - Latvijas Autoru apvienība, C-177/16, EU:C:2017:689, Rn. 35).

    Rn. 269 Einen solchen Missbrauch begründen insbesondere Verhaltensweisen eines marktbeherrschenden Unternehmens, mit denen es seinen Kunden oder Lieferanten Geschäftsbedingungen auferlegt, die in keinem vernünftigen Zusammenhang mit der Art des geschäftlichen Vorgangs oder dem Wert der ausgetauschten Ware oder Dienstleistung stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. September 2017, Autortiesību un komunicešanās konsultāciju a&gcedil;entūra - Latvijas Autoru apvienība, C-177/16, EU:C:2017:689, Rn. 35, …und vom 18. Dezember 2025, OSA, C-161/24, EU:C:2025:985, Rn. 29).

    Zu diesem Zweck könnte die FIFA sich entweder darauf berufen, dass ihr Verhalten unter die in Rn. 176 des vorliegenden Urteils angeführte Rechtsprechung fällt, oder darauf, dass es aufgrund spezifischer und legitimer Beschränkungen, insbesondere rechtlicher, industrieller oder kommerzieller Art, objektiv notwendig ist (vgl. entsprechend Urteile vom 14. September 2017, Autortiesību un komunicešanās konsultāciju a&gcedil;entūra - Latvijas Autoru apvienība, C-177/16, EU:C:2017:689, Rn. 60, …und vom 25. Februar 2025, Alphabet u. a., C-233/23, EU:C:2025:110, Rn. 71 und 74), oder auch den Nachweis erbringen, dass die negativen Auswirkungen, die sich für die Verbraucher aus diesem Verhalten ergeben können, durch Effizienzvorteile ausgeglichen oder sogar übertroffen werden, die auch den Verbrauchern zugutekommen (…Urteil vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company, C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 202).

  • BGH, 04.04.2023 - KZR 20/21

    Vertriebskooperation im SPNV - Kartellschadensersatz: Glaubhaftmachung der …

    Ob ein solches Missverhältnis zwischen dem geforderten Preis und dem wirtschaftlichen Wert der angebotenen Leistung besteht, kann durch einen Vergleich zwischen den tatsächlich entstandenen Kosten und dem tatsächlich verlangten Preis bestimmt werden (…EuGH, Slg 1978, 207 Rn. 248, 257 - United Brands; Urteil vom 14. September 2017 - C-177/16, WuW 2017, 547 Rn. 36 - AKKA/LAA).
  • BGH, 24.02.2026 - KZR 51/22

    Wikingerhof/Booking.com II

    Dies kann auch im Wege der Kostenkontrolle nachgewiesen werden (EuGH, Urteil vom 14. September 2017 - C-177/16, WuW 2017, 547 Rn. 36 - AKKA/LAA; BGH…, Beschluss vom 9. Juli 2019 - KZR 110/18, WuW 2019, 583 Rn. 20 - Fernwärmerabatt;… Urteil vom 4. April 2023 - KZR 20/21, WRP 2023, 1098 Rn. 80 - Vertriebskooperation im SPNV).
  • BGH, 01.09.2020 - KZR 12/15

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch ein …

    Ob ein solches Missverhältnis zwischen dem geforderten Preis und dem wirtschaftlichen Wert der angebotenen Leistung besteht, kann durch einen Vergleich zwischen den tatsächlich entstandenen Kosten und dem tatsächlich verlangten Preis bestimmt werden (…EuGH, aaO Rn. 248, 257 - United Brands; Urteil vom 14. September 2017 - C-177/16, WuW 2017, 547 Rn. 36 - AKKA/LAA).

    Ebenso wie bei der räumlichen Vergleichsmarktmethode erheblich höhere - einseitig festgesetzte - Entgelte als diejenigen, die in den anderen Mitgliedstaaten gefordert werden, als Indiz für einen Missbrauch der beherrschenden Stellung anzusehen sind (EuGH…, Urteil vom 13. Juli 1989 - C-395/87 Slg. 1989 I 2521 Rn. 38 - Tournier; Urteil vom 14. September 2017 - C-177/16, WuW 2017, 547 Rn. 38 - AKKA/LAA), kann eine sprunghafte Preiserhöhung von einigem Gewicht ein bedeutsames Indiz für die missbräuchliche Ausnutzung von Handlungsspielräumen des marktbeherrschenden Unternehmens darstellen, die durch Wettbewerb nicht hinreichend kontrolliert sind.

  • EuGH, 18.12.2025 - C-161/24

    OSA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Missbrauch …

    Rn. 13 Nach Auffassung von OSA hätte die tschechische Wettbewerbsbehörde prüfen müssen, ob ihre Preisbildungspraxis nach den vom Gerichtshof im Urteil vom 14. Februar 1978, United Brands und United Brands Continentaal/Kommission (27/76, EU:C:1978:22), aufgestellten Kriterien, die in den Urteilen vom 14. September 2017, Autortiesību un komunicešanās konsultāciju a&gcedil;entūra - Latvijas Autoru apvienība (C-177/16, EU:C:2017:689), sowie vom 25. November 2020, SABAM (C-372/19, im Folgenden: Urteil SABAM, EU:C:2020:959), auf den besonderen Kontext von Verwertungsgesellschaften angewandt worden seien, als eine Praxis missbräuchlicher Preise angesehen werden könne.

    Insoweit ist ein Vergleich ihrer Tarife mit den Tarifen in den Nachbarstaaten sowie den mittels des Kaufkraftparitätsindexes bereinigten Tarifen in anderen Mitgliedstaaten zweckmäßig, sofern die Referenzstaaten nach objektiven, geeigneten und überprüfbaren Kriterien ausgewählt wurden und die Vergleiche auf einer einheitlichen Grundlage beruhen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. September 2017, Autortiesību un komunicešanās konsultāciju a&gcedil;entūra - Latvijas Autoru apvienība, C-177/16, EU:C:2017:689, Rn. 38 und 51).

    Rn. 39 Was schließlich die Frage betrifft, ob, wie OSA geltend macht, bei der Beurteilung der Frage, ob die von einer Verwertungsgesellschaft verlangten Preise möglicherweise überhöht sind, zu prüfen ist, ob ein übertriebenes Missverhältnis zwischen den dieser Gesellschaft tatsächlich entstandenen Kosten und den verlangten Preisen besteht, genügt der Hinweis, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Heranziehung dieses Vergleichs zwischen den Preisen und den Kosten im Rahmen dieser Beurteilung nicht zwingend erforderlich ist, da es andere Methoden gibt, um zu ermitteln, ob die verlangten Preise übertrieben hoch sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. September 2017, Autortiesību un komunicešanās konsultāciju a&gcedil;entūra - Latvijas Autoru apvienība, C-177/16, EU:C:2017:689, Rn. 36 und 37 sowie SABAM, Rn. 31).

    In den Geltungsbereich des Unionsrechts fallen dabei alle Kartelle und alle Verhaltensweisen, die geeignet sind, die Freiheit des Handels zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise zu gefährden, die für die Verwirklichung der Ziele eines einheitlichen Marktes zwischen den Mitgliedstaaten nachteilig sein kann, indem insbesondere die nationalen Märkte abgeschottet werden oder die Wettbewerbsstruktur im Binnenmarkt verändert wird (Urteil vom 14. September 2017, Autortiesību un komunicešanās konsultāciju a&gcedil;entūra - Latvijas Autoru apvienība, C-177/16, EU:C:2017:689, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem darf diese Beeinträchtigung nicht nur geringfügig sein (Urteil vom 14. September 2017, Autortiesību un komunicešanās konsultāciju a&gcedil;entūra - Latvijas Autoru apvienība, C-177/16, EU:C:2017:689, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Preispraktiken einer Verwertungsgesellschaft, die in ihrem Mitgliedstaat ein Monopol hat und dort neben den Rechten inländischer Rechteinhaber auch die Rechte von ausländischen Rechteinhabern verwertet, können sich tatsächlich auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten auswirken (Urteil vom 14. September 2017, Autortiesību un komunicešanās konsultāciju a&gcedil;entūra - Latvijas Autoru apvienība, C-177/16, EU:C:2017:689, Rn. 28 und 29).

  • EuGH, 25.11.2020 - C-372/19

    SABAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - …

    Rn. 28 Der Gerichtshof hat in Bezug auf die Gebühren, die Verwertungsgesellschaften einfordern, wiederholt entschieden, dass das Verhalten solcher Unternehmen missbräuchlich sein und damit unter das Verbot des Art. 102 AEUV fallen kann, wenn sie beim Festlegen der Gebührenhöhe einen überhöhten Preis ohne vernünftigen Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Wert der von ihnen erbrachten Leistung verlangen, die darin besteht, den Nutzern das gesamte von ihnen verwaltete Repertoire urheberrechtlich geschützter Musikwerke zur Verfügung zu stellen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2008, Kanal 5 und TV 4, C-52/07, EU:C:2008:703, Rn. 28 sowie die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 27. Februar 2014, OSA, C-351/12, EU:C:2014:110, Rn. 88, und vom 14. September 2017, Autortiesību un komunicešanās konsultāciju a&gcedil;entūra - Latvijas Autoru apvienība, C-177/16, EU:C:2017:689, Rn. 35).

    Rn. 31 Insoweit hat der Gerichtshof zwar darauf hingewiesen, dass ermittelt werden muss, ob ein übertriebenes Missverhältnis zwischen den tatsächlich entstandenen Kosten und dem tatsächlich verlangten Preis besteht, und dass, wenn dies der Fall sein sollte, zu prüfen ist, ob ein Preis erzwungen wurde, der, sei es absolut, sei es im Vergleich zu den in Wettbewerb stehenden Dienstleistungen, unangemessen ist; der Gerichtshof hat aber auch festgestellt, dass es noch andere Methoden gibt, um die etwaige Überhöhtheit eines Preises zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. September 2017, Autortiesību un komunicešanās konsultāciju a&gcedil;entūra - Latvijas Autoru apvienība, C-177/16, EU:C:2017:689, Rn. 36 und 37 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 32 Insbesondere in Bezug auf die von Verwertungsgesellschaften auferlegten Gebühren können diese Methoden, wie der Generalanwalt in Nr. 33 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, an einem Vergleich zwischen dem Preis, dessen Angemessenheit bestritten wird, und Bezugsgrößen wie etwa denjenigen Preisen ansetzen, die das beherrschende Unternehmen in der Vergangenheit für gleiche Dienstleistungen auf demselben relevanten Markt verlangte, oder etwa denjenigen Preisen, die ein solches Unternehmen für andere Dienstleistungen oder gegenüber anderen Kundenkategorien verlangte, oder auch denjenigen Preisen, die andere Unternehmen für die gleiche Dienstleistung oder für vergleichbare Dienstleistungen auf anderen nationalen Märkten verlangten, jedoch nur, soweit dieser Vergleich auf einheitlicher Grundlage vorgenommen wird (vgl. in diesem Sinne insbesondere für die letztgenannte Vergleichsgrundlage Urteil vom 14. September 2017, Autortiesību un komunicešanās konsultāciju a&gcedil;entūra - Latvijas Autoru apvienība, C-177/16, EU:C:2017:689, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2025 - C-209/23

    Generalanwalt Emiliou: Wenn sich Sportverbände eigene Regelwerke geben, …

    {FN:114} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1978, United Brands und United Brands Continentaal/Kommission (27/76, EU:C:1978:22), vom 14. September 2017, Autortiesību un komunicešanās konsultāciju a&gcedil;entūra/Latvijas Autoru apvienība (C-177/16, EU:C:2017:689, Rn. 35, im Folgenden: Urteil AKKA-LAA), und vom 25. November 2020, SABAM (…C-372/19, EU:C:2020:959, Rn. 28, im Folgenden: Urteil SABAM).
  • BGH, 08.12.2020 - KZR 60/16

    Wettbewerbsbeschränkung durch Eisenbahninfrastrukturunternehmen auf dem …

    Rn. 24 Ob ein solches Missverhältnis zwischen dem geforderten Preis und dem wirtschaftlichen Wert der angebotenen Leistung besteht, kann im Grundsatz durch einen Vergleich zwischen den tatsächlich entstandenen Kosten und dem tatsächlich verlangten Preis bestimmt werden (…EuGH, aaO;… Rn. 248/257 - United Brands/Kommission; Urteil vom 14. September 2017 - C-177/16, WuW 2018, 320 Rn. 36 - AKKA/LAA).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-152/19

    Deutsche Telekom/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …

    {FN:16} Vgl. insbesondere Urteile vom 13. November 1975, General Motors Continental/Kommission (…26/75, EU:C:1975:150, Rn. 11 und 12), vom 11. November 1986, British Leyland/Kommission (…226/84, EU:C:1986:421, Rn. 27 bis 30), vom 13. Juli 1989, Tournier (…395/87, EU:C:1989:319, Rn. 38), vom 17. Mai 2001, TNT Traco (…C-340/99, EU:C:2001:281, Rn. 46 und 47), vom 11. Dezember 2008, Kanal 5 und TV 4 (…C-52/07, EU:C:2008:703, Rn. 28 und 29), vom 16. Juli 2009, Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission (…C-385/07 P, EU:C:2009:456, Rn. 141 und 142), vom 27. Februar 2014, OSA (…C-351/12, EU:C:2014:110, Rn. 87 und 88), sowie vom 14. September 2017, Autortiesību un komunicešanās konsultāciju a&gcedil;entūra - Latvijas Autoru apvienība (C-177/16, EU:C:2017:689, Rn. 35 bis 51).

    {FN:22} Vgl. Urteile vom 27. Februar 2014, OSA (…C-351/12, EU:C:2014:110, Rn. 87 und 88), sowie vom 14. September 2017, Autortiesību un komunicešanās konsultāciju a&gcedil;entūra - Latvijas Autoru apvienība (C-177/16, EU:C:2017:689, Rn. 35 bis 51).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2025 - C-161/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Beherrschende Stellung - Art. 102 …

  • EuGH, 10.11.2022 - C-385/21

    Zenith Media Communications - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-165/19

    Slovak Telekom / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-372/19

    SABAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Missbrauch …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-11/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Missbrauch einer …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-177/16   

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https://dejure.org/2017,9624
Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-177/16 (https://dejure.org/2017,9624)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.04.2017 - C-177/16 (https://dejure.org/2017,9624)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. April 2017 - C-177/16 (https://dejure.org/2017,9624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Biedrība "Autortiesību un komunicēšanās konsultāciju aģentūra - Latvijas Autoru apvienība" Konkurences padome

    Art. 102 AEUV - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Auswirkung auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten - Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung - Unangemessene Preise - Für die Verhängung einer Geldbuße relevanter Umsatz

  • Europäischer Gerichtshof

    Biedrība "Autortiesību un komunicēšanās konsultāciju aģentūra - Latvijas Autoru apvienība" Konkurences padome

    Art. 102 AEUV - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Auswirkung auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten - Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung - Unangemessene Preise - Für die Verhängung einer Geldbuße relevanter Umsatz

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 13.11.1975 - 26/75

    General Motors / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-177/16
    {FN:11} Vgl. Urteile vom 13. November 1975, General Motors Continental/Kommission (26/75, EU:C:1975:150), und vom 11. November 1986, British Leyland/Kommission (226/84, EU:C:1986:421).

    {FN:51} Urteil vom 13. November 1975, General Motors Continental/Kommission (26/75, EU:C:1975:150, Rn. 16 bis 20).

    {FN:59} Urteile vom 13. November 1975, General Motors Continental/Kommission (26/75, EU:C:1975:150), und vom 11. November 1986, British Leyland/Kommission (226/84, EU:C:1986:421).

  • EuGH, 11.04.1989 - 66/86

    Ahmed Saeed Flugreisen u.a. / Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-177/16
    {FN:8} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 1989, Saeed Flugreisen und Silver Line Reisebüro (66/86, EU:C:1989:140, Rn. 43).

    {FN:60} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 1989, Saeed Flugreisen und Silver Line Reisebüro (66/86, EU:C:1989:140, Rn. 43), und Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache CIRCA und Maxicar (53/87, EU:C:1988:330, Nr. 62).

  • EuGH, 11.11.1986 - 226/84

    British Leyland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-177/16
    {FN:11} Vgl. Urteile vom 13. November 1975, General Motors Continental/Kommission (26/75, EU:C:1975:150), und vom 11. November 1986, British Leyland/Kommission (226/84, EU:C:1986:421).

    {FN:59} Urteile vom 13. November 1975, General Motors Continental/Kommission (26/75, EU:C:1975:150), und vom 11. November 1986, British Leyland/Kommission (226/84, EU:C:1986:421).

  • EuGH, 25.03.2009 - C-159/08

    Rechtsmittel-Zurückweisung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-177/16
    Vgl. auch Beschluss vom 25. März 2009, Scippacercola und Terezakis/Kommission (C-159/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:188, Rn. 47).

    {FN:56} Zum alternativen Charakter dieser Voraussetzungen vgl. Beschluss vom 25. März 2009, Scippacercola und Terezakis/Kommission (C-159/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:188, Rn. 47).

  • EuGH, 21.01.2016 - C-74/14

    Eturas u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Aufeinander …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-177/16
    {FN:33} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2016, Eturas u. a. (C-74/14, EU:C:2016:42, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-177/16
    {FN:18} Vgl. Urteil vom 1. Juli 2008, MOTOE (C-49/07, EU:C:2008:376, Rn. 42).
  • EuGH, 15.03.2007 - C-95/04

    DER GERICHTSHOF WEIST DAS RECHTSMITTEL VON BRITISH AIRWAYS ZURÜCK

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-177/16
    {FN:67} Vgl. u. a. Urteil United Brands (…Rn. 184), Urteile vom 3. Oktober 1985, …311/84">CBEM (311/84, EU:C:1985:394, Rn. 27), und vom 15. März 2007, British Airways/Kommission (C-95/04 P, EU:C:2007:166, Rn. 69 und 86).
  • EuGH, 27.02.2014 - C-351/12

    Eine Kureinrichtung, die für ihre Kunden über Geräte in deren Zimmern geschützte …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-177/16
    {FN:68} Vgl. Urteil vom 27. Februar 2014, OSA (C-351/12, EU:C:2014:110, Rn. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.12.1991 - C-179/90

    Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-177/16
    {FN:57} Urteil vom 10. Dezember 1991, Merci convenzionali Porto di Genova (C-179/90, EU:C:1991:464, Rn. 19).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-385/07

    Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-177/16
    {FN:58} Urteil vom 16. Juli 2009, Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission (C-385/07 P, EU:C:2009:456, Rn. 141 bis 147).
  • EuGH, 03.10.1985 - 311/84

    CBEM / CLT und IPB

  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose …

  • EuGH, 02.03.1983 - 7/82

    GLV / Kommission

  • EuGH, 11.12.2008 - C-52/07

    Kanal 5 und TV 4 - Urheberrecht - Organisation zur Verwaltung von Urheberrechten, …

  • EuGH, 06.02.2003 - C-245/00

    SENA - "Richtlinie 92/100/EWG - Vermietrecht und Verleihrecht sowie bestimmte dem …

  • EuGH, 25.10.1979 - 22/79

    Greenwich Film / SACEM

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 53/87

    Consorzio italiano della componentistica di ricambio per autoveicoli und Maxicar …

  • EuG, 12.04.2013 - T-414/08

    Autortiesibu un komunicesanas konsultaciju agentūra/Latvijas Autoru …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.1989 - 395/87

    Strafverfahren gegen Jean-Louis Tournier. - Wettbewerb - Urheberrechte - Höhe der …

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

  • EuGH, 04.05.1988 - 30/87

    Bodson / Pompes funèbres des régions libérées

  • EuGH, 08.06.1971 - 78/70

    Deutsche Grammophon / Metro SB

  • EuGH, 13.07.1989 - 395/87

    Strafverfahren gegen Tournier

  • EuGH, 05.10.1988 - 53/87

    CICRA u.a. / Renault

  • EuGH, 17.07.1997 - C-242/95

    GT-Link

  • EuGH, 05.10.1994 - C-323/93

    Centre d'insémination de la Crespelle / Coopérative de la Mayenne

  • EuGH, 29.02.1968 - 24/67

    Parke, Davis & Co. / Probel u.a.

  • EuGH, 13.07.1989 - 110/88

    Lucazeau u.a. / SACEM u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2025 - C-209/23

    Generalanwalt Emiliou: Wenn sich Sportverbände eigene Regelwerke geben, …

    {FN:112} Vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Autortiesību un komunicešanās konsultāciju a&gcedil;entūra - Latvijas Autoru apvienība (C-177/16, EU:C:2017:286, Nrn. 36 bis 54, im Folgenden: Schlussanträge in der Rechtssache AKKA-LAA).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2025 - C-161/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Beherrschende Stellung - Art. 102 …

    {FN:17} Zur Entwicklung der Rechtsprechung zum Missbrauch einer beherrschenden Stellung in Form der Erzwingung überhöhter Preise im Allgemeinen und im Kontext der Festsetzung von Gebühren durch Verwertungsgesellschaften im Besonderen vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Autortiesību un komunicešanās konsultāciju a&gcedil;entūra - Latvijas Autoru apvienība (C-177/16, EU:C:2017:286) und Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella in der Rechtssache SABAM (C-372/19, EU:C:2020:598).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-372/19

    SABAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Missbrauch …

    {FN:15} C-177/16, EU:C:2017:286 (im Folgenden: Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache AKKA/LAA).
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