Rechtsprechung
| EuGH, 02.07.2020 - C-18/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Europäischer Gerichtshof
Stadt Frankfurt am Main
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG - Gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Haftbedingungen - Art. 16 Abs. 1 - Inhaftierung ...
- Europäischer Gerichtshof
Stadt Frankfurt am Main
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG - Gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Haftbedingungen - Art. 16 Abs. 1 - Inhaftierung ...
- Europäischer Gerichtshof
Stadt Frankfurt am Main
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG - Gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Haftbedingungen - Art. 16 Abs. 1 - Inhaftierung ...
- doev.de
WM - Inhaftierung in einer gewöhnlichen Haftanstalt zur Sicherung der Abschiebung
- Informationsverbund Asyl und Migration
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lto.de (Kurzinformation)
Deutsche Ausnahmeregelung gebilligt: Gefährder im gewöhnlichen Gefängnis
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Gefährder können vor Abschiebung in normalem Gefängnis untergebracht werden - Gefährder können vor Abschiebung in normalem Gefängnis untergebracht werden
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Stadt Frankfurt am Main
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG - Gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Art. 16 Abs. 1 - Inhaftnahme für die Zwecke der ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Stadt Frankfurt am Main
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 2020, 1821
- DÖV 2020, 886
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 15.02.2016 - C-601/15
Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus …
Auszug aus EuGH, 02.07.2020 - C-18/19
Rn. 44 Zum Begriff "öffentliche Sicherheit" geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass er sowohl die innere als auch die äußere Sicherheit eines Mitgliedstaats umfasst, und dass daher die Beeinträchtigung des Funktionierens der Einrichtungen des Staates und seiner wichtigen öffentlichen Dienste sowie das Überleben der Bevölkerung ebenso wie die Gefahr einer erheblichen Störung der auswärtigen Beziehungen oder des friedlichen Zusammenlebens der Völker oder eine Beeinträchtigung der militärischen Interessen die öffentliche Sicherheit berühren können (Urteil vom 15. Februar 2016, N., C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 66).Rn. 46 Eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit kann daher nur dann rechtfertigen, dass ein Drittstaatsangehöriger nach Art. 16 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2008/115 in einer gewöhnlichen Haftanstalt in Abschiebungshaft genommen wird, wenn sein individuelles Verhalten eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend erhebliche Gefahr darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft oder die innere oder äußere Sicherheit des betreffenden Mitgliedstaats berührt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Februar 2016, N., C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 67).
- EuGH, 11.06.2015 - C-554/13
Zh. und O. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
Auszug aus EuGH, 02.07.2020 - C-18/19
Rn. 42 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es den Mitgliedstaaten zwar im Wesentlichen weiterhin freisteht, nach ihren nationalen Bedürfnissen, die je nach Mitgliedstaat und Zeitpunkt unterschiedlich sein können, zu bestimmen, was die öffentliche Ordnung erfordert, dass jedoch diese Anforderungen im Kontext der Union, insbesondere wenn sie als Rechtfertigung einer Ausnahme von einer Verpflichtung geschaffen wurden, um die Achtung der Grundrechte von Drittstaatsangehörigen bei ihrer Ausweisung aus der Union sicherzustellen, eng zu verstehen sind, so dass ihre Tragweite nicht von jedem Mitgliedstaat einseitig ohne Kontrolle durch die Organe der Union bestimmt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O., C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 48).Rn. 43 Der Begriff "Gefahr für die öffentliche Ordnung" im Sinne von Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2008/115 setzt in seiner Auslegung durch den Gerichtshof jedenfalls voraus, dass außer der Störung der sozialen Ordnung, die jeder Gesetzesverstoß darstellt, eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend erhebliche Gefahr vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O., C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 60).
- EuGH, 02.04.2020 - C-715/17
Durch die Weigerung, den vorübergehenden Mechanismus zur Umsiedlung von …
Auszug aus EuGH, 02.07.2020 - C-18/19
Rn. 28 Nach ständiger Rechtsprechung ist es zwar Sache der Mitgliedstaaten, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die öffentliche Ordnung in ihrem Hoheitsgebiet sowie ihre innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten, doch bedeutet dies nicht, dass solche Maßnahmen der Anwendung des Unionsrechts völlig entzogen wären (Urteil vom 2. April 2020, Kommission/Polen u. a. [Vorübergehender Umsiedlungsmechanismus für internationalen Schutz beantragende Personen], C-715/17, C-718/17 und C-719/17, EU:C:2020:257, Rn. 143).Rn. 29 Art. 72 AEUV, der vorsieht, dass Titel V des AEU-Vertrags die Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit unberührt lässt, kann nicht als eine Ermächtigung der Mitgliedstaaten dazu ausgelegt werden, durch bloße Berufung auf diese Zuständigkeiten von einer Bestimmung des Unionsrechts, hier von Art. 16 der Richtlinie 2008/115, abzuweichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. April 2020, Kommission/Polen u. a. [Vorübergehender Umsiedlungsmechanismus für internationalen Schutz beantragende Personen], C-715/17, C-718/17 und C-719/17, EU:C:2020:257, Rn. 145 und 152).
- EuGH, 17.07.2014 - C-473/13
Ein Mitgliedstaat darf sich nicht auf das Fehlen spezieller Hafteinrichtungen in …
Auszug aus EuGH, 02.07.2020 - C-18/19
Art. 16 Abs. 1 Satz 2 dieser Richtlinie sieht eine Ausnahme von diesem Grundsatz vor, die als solche eng auszulegen ist (Urteil vom 17. Juli 2014, Bero und Bouzalmate, C-473/13 und C-514/13, EU:C:2014:2095, Rn. 25).In der deutschen Fassung lautet diese Bestimmung: "Sind in einem Mitgliedstaat solche speziellen Hafteinrichtungen nicht vorhanden und muss die Unterbringung in gewöhnlichen Haftanstalten erfolgen, so werden in Haft genommene Drittstaatsangehörige gesondert von den gewöhnlichen Strafgefangenen untergebracht." In den anderen Sprachfassungen nimmt diese Bestimmung nicht Bezug darauf, dass keine speziellen Hafteinrichtungen vorhanden sind, sondern darauf, dass ein Mitgliedstaat die Drittstaatsangehörigen "nicht" in solchen Hafteinrichtungen unterbringen "kann" (Urteil vom 17. Juli 2014, Bero und Bouzalmate, C-473/13 und C-514/13, EU:C:2014:2095, Rn. 26).
- EuGH, 05.06.2014 - C-146/14
Die gerichtliche Prüfung einer Haftverlängerung muss es dem zuständigen Gericht …
Auszug aus EuGH, 02.07.2020 - C-18/19
Rn. 38 Außerdem ist jede angeordnete Inhaftnahme, die unter die Richtlinie 2008/115 fällt, in den Bestimmungen ihres Kapitels IV streng geregelt, damit zum einen die Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die eingesetzten Mittel und die angestrebten Ziele und zum anderen die Wahrung der Grundrechte der betreffenden Drittstaatsangehörigen gewährleistet ist (Urteil vom 5. Juni 2014, Mahdi, C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 55).Nach dem sechsten Erwägungsgrund der Richtlinie 2008/115 sollten die Entscheidungen gemäß dieser Richtlinie auf der Grundlage des Einzelfalls und anhand objektiver Kriterien getroffen werden (Urteil vom 5. Juni 2014, Mahdi, C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 70).
- EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen …
Auszug aus EuGH, 02.07.2020 - C-18/19
Rn. 37 Was als Zweites den Zweck der Richtlinie 2008/115 angeht, zielt diese - wie aus ihren Erwägungsgründen 2 und 4 hervorgeht - auf die Einführung einer wirksamen Rückkehr- und Rückübernahmepolitik unter vollständiger Achtung der Grundrechte und der Würde der Betroffenen ab (Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 14.05.2019 - C-391/16
Die Bestimmungen der Richtlinie über Flüchtlinge in Bezug auf die Aberkennung und …
Auszug aus EuGH, 02.07.2020 - C-18/19
Rn. 33 Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Rechtstexts der Union voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach ständiger Rechtsprechung anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. [Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft], C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 21.09.2023 - C-143/22
Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen: Die Rückführungsrichtlinie …
Dieser Artikel steht jedoch, wie der Generalanwalt in Nr. 46 seiner Schlussanträge im Wesentlichen ausgeführt hat, nicht dem entgegen, dass dieser Drittstaatsangehörige, wenn er eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit darstellt, bis zu seiner Abschiebung in Haft genommen wird, sofern diese Inhaftnahme die in den Art. 15 bis 18 dieser Richtlinie genannten Voraussetzungen erfüllt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juli 2020, Stadt Frankfurt am Main, C-18/19, EU:C:2020:511, Rn. 41 bis 48). - EuGH, 10.03.2022 - C-519/20
Landkreis Gifhorn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Einwanderungspolitik - …
Rn. 34 Insoweit ist erstens darauf hinzuweisen, dass Art. 16 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie den Grundsatz aufstellt, dass die Inhaftierung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger zur Sicherung der Abschiebung in speziellen Hafteinrichtungen erfolgt (Urteil vom 2. Juli 2020, Stadt Frankfurt am Main, C-18/19, EU:C:2020:511, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 69 Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten von dem in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2008/115 aufgestellten Grundsatz, nach dem Drittstaatsangehörige in speziellen Hafteinrichtungen in Abschiebehaft unterzubringen sind, sowohl gemäß Art. 16 Abs. 1 Satz 2 als auch gemäß Art. 18 der Richtlinie abweichen dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juli 2020, Stadt Frankfurt am Main, C-18/19, EU:C:2020:511, Rn. 36 und 39).
Rn. 92 Als Zweites ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten nach Art. 16 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2008/115 ausnahmsweise und über die in deren Art. 18 Abs. 1 ausdrücklich genannten Fälle hinaus illegal aufhältige Drittstaatsangehörige, soweit sie von gewöhnlichen Strafgefangenen getrennt sind, zur Sicherung der Abschiebung in einer gewöhnlichen Haftanstalt unterbringen dürfen, wenn diese Mitgliedstaaten die Inhaftierung in speziellen Hafteinrichtungen aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht sicherstellen und dadurch die mit der Richtlinie verfolgten Ziele nicht einhalten können (Urteil vom 2. Juli 2020, Stadt Frankfurt am Main, C-18/19, EU:C:2020:511, Rn. 39).
Rn. 93 Der Gerichtshof hat somit entschieden, dass eine solche, eng auszulegende Bestimmung insbesondere die Inhaftierung eines Drittstaatsangehörigen zur Sicherung der Abschiebung in einer gewöhnlichen Haftanstalt erlaubt, wenn von ihm eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend erhebliche Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft oder für die innere oder äußere Sicherheit des betreffenden Mitgliedstaats ausgeht, soweit dieser Drittstaatsangehörige von Strafgefangenen getrennt wird (Urteil vom 2. Juli 2020, Stadt Frankfurt am Main, C-18/19, EU:C:2020:511, Rn. 31 und 48).
- EuGH, 17.12.2020 - C-808/18
Ungarn hat gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht im Bereich der …
Rn. 261 Schließlich ist die Argumentation von Ungarn, dass § 5 Abs. 1ter des Gesetzes über die Staatsgrenzen gemäß Art. 72 AEUV in Verbindung mit Art. 4 Abs. 2 EUV gerechtfertigt sei, aus entsprechenden wie den oben in den Rn. 216 und 217 dargelegten Gründen zurückzuweisen; insoweit beschränkt sich dieser Mitgliedstaat nämlich darauf, allgemein die Gefahr von Beeinträchtigungen der öffentlichen Ordnung und der nationalen Sicherheit geltend zu machen, ohne in rechtlich hinreichender Weise darzutun, dass es für ihn angesichts der Situation, die in seinem Hoheitsgebiet am 8. Februar 2018 bestand, erforderlich war, speziell von der Richtlinie 2008/115 abzuweichen (vgl. entsprechend Urteil vom 2. Juli 2020, Stadt Frankfurt am Main, C-18/19, EU:C:2020:511, Rn. 27 bis 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- OVG Niedersachsen, 06.03.2024 - 13 LC 116/23
Antrag gegen die Ausweisung aus dem Bundesgebiet sowie ein damit verbundenes …
Demnach wird der Anwendungsbereich der Richtlinie allein unter Bezugnahme auf die Situation des illegalen Aufenthalts, in der sich ein Drittstaatsangehöriger befindet, definiert, unabhängig von den Gründen, die dieser Situation zugrunde liegen, oder den Maßnahmen, die gegen ihn getroffen werden können (…vgl. EuGH, Urt. v. 3.6.2021 - C-546/19 -, juris Rn. 43 ff.; Urt. v. 2.7.2020 - C-18/19 -, juris Rn. 25;… Urt. v. 19.6.2018 - C-181/16 -, juris Rn. 39;… Urt. v. 7.6.2016 - C-47/15 -, juris Rn. 45 ff.). - EuGH, 22.09.2022 - C-159/21
Aberkennung des internationalen Schutzes infolge einer Beeinträchtigung der …
Rn. 84 Soweit die ungarische Regierung geltend macht, die diesen Behörden übertragenen Aufgaben fielen nach den Art. 72 und 73 AEUV ausschließlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, ist ferner darauf hinzuweisen, dass diese Bestimmungen nicht so ausgelegt werden können, als ermächtigten sie die Mitgliedstaaten, durch bloße Berufung auf ihre Zuständigkeiten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit von Bestimmungen des Unionsrechts abzuweichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juli 2020, Stadt Frankfurt am Main, C-18/19, EU:C:2020:511, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-241/21
Politsei- ja Piirivalveamet (Placement en rétention - Risque de commettre une …
{FN:21} Vgl. Urteil vom 2. Juli 2020, Stadt Frankfurt am Main (C-18/19, EU:C:2020:511, Rn. 38).Vgl. zur Anforderung des Vorliegens einer solchen Gefahr zur Rechtfertigung des Vollzugs der Abschiebungshaft in einer gewöhnlichen Haftanstalt Urteil vom 2. Juli 2020, Stadt Frankfurt am Main (C-18/19, EU:C:2020:511, Rn. 45 und 46).
{FN:34} Vgl. als Beispiel zu der im Stadium der Abschiebeentscheidung beurteilten Wahrscheinlichkeit der Begehung eines Terroranschlags Urteil vom 2. Juli 2020, Stadt Frankfurt am Main (C-18/19, EU:C:2020:511, Rn. 14 und 15).
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2026 - C-218/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Einwanderungspolitik - Richtlinie 2008/115/EG - …
Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115 steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, nach der ein illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger zur Sicherung der Abschiebung getrennt von Strafgefangenen in einer gewöhnlichen Haftanstalt untergebracht werden darf, weil von ihm eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend erhebliche Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft oder für die innere oder äußere Sicherheit des betreffenden Mitgliedstaats ausgeht (Urteil vom 2. Juli 2020 Stadt Frankfurt am Main, C-18/19, EU:C:2020:511, Rn. 48). - VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 12 S 3587/20
Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt (Freizügigkeitsrecht) in die/der …
Rn. 14 Es ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union anerkannt, dass die öffentliche Sicherheit im unionsrechtlichen Verständnis auch das Funktionieren von Einrichtungen des Staates und seiner wichtigen öffentlichen Dienste umfasst (…EuGH, Urteile vom 23.11.2010 - C-145/09 - Tsakouridis -, juris Rn. 44, …und vom 24.06.2015 - C-373/13 - H.T-, juris Rn. 78;… Hailbronner, Ausländerrecht, § 6 FreizügG/EU Rn. 83 - jew. m.w.N; ebenso EuGH, Urteil vom 02.07.2020 - C-18/19 - WM -, juris Rn. 44 zu Art. 7 Abs. 4 Richtlinie 2008/115/EG). - Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-519/20
Landkreis Gifhorn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
{FN:5} C-18/19, im Folgenden: Urteil Stadt Frankfurt am Main, EU:C:2020:511. - Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-663/21
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Réfugié ayant commis un crime grave) - …
{FN:33} Vgl. Urteil vom 2. Juli 2020, Stadt Frankfurt am Main (C-18/19, EU:C:2020:511, Rn. 45). - BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 97/19
Ist der Betroffene weder kraft Gesetzes noch auf Grund eines anderen Bescheids …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2022 - C-528/21
M.D. (Interdiction d'entrée en Hongrie) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-143/22
ADDE u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2022 - C-420/20
HN (Procès d'un accusé éloigné du territoire) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-8/22
Commissaire général aux réfugiés und aux apatrides (Réfugié ayant commis un crime …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-159/21
Országos Idegenrendeszeti Főigazgatóság u.a. - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-387/24
Bouskoura - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Raum …
- AG Berlin-Tiergarten, 18.07.2024 - 383 XIV 1037/24
Unterbringung von Abschiebungshäftlingen und Sicherungsverwahrten in der JVA …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-18/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Stadt Frankfurt am Main
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG - Gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Art. 16 Abs. 1 - Inhaftnahme für die Zwecke der ...
- Europäischer Gerichtshof
Stadt Frankfurt am Main
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG - Gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Art. 16 Abs. 1 - Inhaftnahme für die Zwecke der ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- lto.de (Kurzinformation)
Abschiebungshaft: Gefährder dürfen in gewöhnlicher JVA untergebracht werden
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
EuGH-Generalanwalt - Gefährder dürfen vor Abschiebung ins Gefängnis
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 18.08.2017 - 934 XIV 1167/17
- LG Frankfurt/Main, 24.08.2017 - 29 T 210/17
- BGH, 22.11.2018 - V ZB 180/17
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-18/19
- EuGH, 02.07.2020 - C-18/19
- BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 3/19
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (34)
- EuGH, 15.02.2016 - C-601/15
Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-18/19
{FN:37} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. November 2010, Tsakouridis (…C-145/09, EU:C:2010:708, Rn. 43 und 44), vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 65 und 66), sowie Urteil vom 2. Mai 2018, K. und H. F. (Aufenthaltsrecht und Vorwürfe von Kriegsverbrechen) (…C-331/16 und C-366/16, EU:C:2018:296, Rn. 42).{FN:40} Urteil vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 67), das Art. 8 Abs. 3 Unterabs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (…ABl. 2013, L 180, S. 96) betrifft.
{FN:45} Urteile vom 19. Juni 2018, Gnandi (…C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 48), und vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:53} Urteile vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (…C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 57), vom 24. Juni 2015, T. (…C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 92), und vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 73).
{FN:54} Vgl. entsprechend Urteil vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 67).
{FN:59} Vgl. entsprechend Urteil vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 52).
{FN:61} Vgl. entsprechend Urteil vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 55).
{FN:62} Urteil vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 64).
{FN:63} Vgl. Urteil vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 67).
{FN:68} Vgl. entsprechend Urteil vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 68 und 69).
{FN:90} Vgl. entsprechend Urteile vom 5. Juni 2014, Mahdi (…C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 62), vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (…C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 57), vom 24. Juni 2015, T. (…C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 92), und vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 67 und 73).
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-473/13
Nach Auffassung von Generalanwalt Bot darf sich ein Mitgliedstaat, außer bei …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-18/19
Im Urteil vom 17. Juli 2014, Bero und Bouzalmate (C-473/13 und C-514/13, EU:C:2014:2095), hat der Gerichtshof entschieden, dass ein föderal strukturierter Mitgliedstaat auch dann verpflichtet ist, die Haft grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen zu vollziehen, wenn die zuständige föderale Untergliederung nicht über solche Einrichtungen verfügt.{FN:21} Urteil vom 17. Juli 2014, Bero und Bouzalmate (C-473/13 und C-514/13, EU:C:2014:2095, Rn. 25).
{FN:22} Urteil vom 17. Juli 2014, Bero und Bouzalmate (C-473/13 und C-514/13, EU:C:2014:2095, Rn. 26).
{FN:32} Schlussanträge des Generalanwalts Bot in den Rechtssachen Bero und Bouzalmate (C-473/13, C-474/13 und C-514/13, EU:C:2014:295).
{FN:46} Urteil vom 17. Juli 2014, Bero und Bouzalmate (C-473/13 und C-514/13, EU:C:2014:2095, Rn. 25).
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (im Folgenden: EGMR) stützt sich auf diese Texte, um eine nicht abschließende Liste von Kriterien aufzustellen, anhand deren er die Angemessenheit des Ortes, der Bedingungen und der Regelung der Haft beurteilt (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot in den Rechtssachen Bero und Bouzalmate, C-473/13, C-474/13 und C-514/13, EU:C:2014:295, Nrn. 87 und 88).
{FN:69} Schlussanträge des Generalanwalts Bot in den Rechtssachen Bero und Bouzalmate (C-473/13, C-474/13 und C-514/13, EU:C:2014:295, Nr. 82).
{FN:75} Schlussanträge des Generalanwalts Bot in den Rechtssachen Bero und Bouzalmate (C-473/13, C-474/13 und C-514/13, EU:C:2014:295, Nr. 99).
- EuGH, 17.07.2014 - C-474/13
Pham - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-18/19
{FN:9} Der Rechtssache, in der das Urteil vom 17. Juli 2014, Pham (C-474/13, EU:C:2014:2096), ergangen ist, lag eine vergleichbare Sach- und Rechtslage zugrunde, da es um eine Drittstaatsangehörige ging, die auf der Grundlage von § 62 Abs. 1 AufenthG in seiner damals geltenden Fassung in einer Justizvollzugsanstalt in Deutschland inhaftiert war und dann nach Vietnam abgeschoben wurde.Im Urteil vom 17. Juli 2014, Pham (C-474/13, EU:C:2014:2096), hat der Gerichtshof entschieden, dass eine nationale Regelung, die die Unterbringung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger in einer Justizvollzugsanstalt gemeinsam mit gewöhnlichen Strafgefangenen vorsieht, mit der Richtlinie 2008/115 unvereinbar ist und die Einwilligung der Betroffenen in diese Unterbringung insoweit unbeachtlich ist.
{FN:32} Schlussanträge des Generalanwalts Bot in den Rechtssachen Bero und Bouzalmate (C-473/13, C-474/13 und C-514/13, EU:C:2014:295).
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (im Folgenden: EGMR) stützt sich auf diese Texte, um eine nicht abschließende Liste von Kriterien aufzustellen, anhand deren er die Angemessenheit des Ortes, der Bedingungen und der Regelung der Haft beurteilt (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot in den Rechtssachen Bero und Bouzalmate, C-473/13, C-474/13 und C-514/13, EU:C:2014:295, Nrn. 87 und 88).
{FN:69} Schlussanträge des Generalanwalts Bot in den Rechtssachen Bero und Bouzalmate (C-473/13, C-474/13 und C-514/13, EU:C:2014:295, Nr. 82).
{FN:73} Urteil vom 17. Juli 2014, Pham (C-474/13, EU:C:2014:2096, Rn. 17, 19 und 21).
{FN:74} Die Begründung des Gerichtshofs im Urteil Pham wirft meines Erachtens Fragen hinsichtlich einer kontextbezogenen Auslegung von Art. 16 der Richtlinie 2008/115 auf.
{FN:75} Schlussanträge des Generalanwalts Bot in den Rechtssachen Bero und Bouzalmate (C-473/13, C-474/13 und C-514/13, EU:C:2014:295, Nr. 99).
- EuGH, 11.06.2015 - C-554/13
Zh. und O. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-18/19
{FN:44} Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:47} Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 51 und 52).
{FN:48} Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn 51, 52, 59 und 61).
{FN:52} Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 64).
{FN:53} Urteile vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 57), vom 24. Juni 2015, T. (…C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 92), und vom 15. Februar 2016, N. (…C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 73).
{FN:56} Insbesondere ist, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei allen Schritten des durch diese Richtlinie geschaffenen Rückführungsverfahrens zu wahren, was notwendigerweise den Schritt der Inhaftnahme einschließlich des die Rückführungsentscheidung betreffenden Schritts umfasst, in deren Rahmen sich der betreffende Mitgliedstaat zur Setzung einer Frist für die freiwillige Ausreise im Sinne von Art. 7 dieser Richtlinie äußern muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2015, Zh. und O., C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 49).
{FN:90} Vgl. entsprechend Urteile vom 5. Juni 2014, Mahdi (…C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 62), vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 57), vom 24. Juni 2015, T. (…C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 92), und vom 15. Februar 2016, N. (…C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 67 und 73).
- EuGH, 05.06.2014 - C-146/14
Die gerichtliche Prüfung einer Haftverlängerung muss es dem zuständigen Gericht …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-18/19
{FN:43} Urteil vom 5. Juni 2014, Mahdi (C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 39).{FN:55} Urteile vom 5. Juni 2014, Mahdi (C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 38), und vom 19. Juni 2018, Gnandi (…C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 48).
{FN:57} Urteil vom 5. Juni 2014, Mahdi (C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 55).
{FN:88} Urteil vom 5. Juni 2014, Mahdi (C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 56).
{FN:90} Vgl. entsprechend Urteile vom 5. Juni 2014, Mahdi (C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 62), vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (…C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 57), vom 24. Juni 2015, T. (…C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 92), und vom 15. Februar 2016, N. (…C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 67 und 73).
{FN:91} Vgl. entsprechend Urteil vom 5. Juni 2014, Mahdi (C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 62).
{FN:92} Vgl. entsprechend Urteil vom 5. Juni 2014, Mahdi (C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 63).
- EuGH, 28.04.2011 - C-61/11
El Dridi - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-18/19
{FN:11} Vgl. entsprechend Urteil vom 28. April 2011, El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:268, Rn. 32).{FN:17} Urteil vom 28. April 2011, El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:268, Rn. 54 und 55).
{FN:27} Urteil vom 28. April 2011, El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:268, Rn. 34).
{FN:28} Urteil vom 28. April 2011, El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:268, Rn. 41 und 42).
{FN:29} Urteil vom 28. April 2011, El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:268, Rn. 40).
{FN:31} Urteil vom 28. April 2011, El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:268, Rn. 39).
- EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-18/19
{FN:6} Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi (C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 31).{FN:8} Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi (C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 34).
{FN:45} Urteile vom 19. Juni 2018, Gnandi (C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 48), und vom 15. Februar 2016, N. (…C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:55} Urteile vom 5. Juni 2014, Mahdi (…C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 38), und vom 19. Juni 2018, Gnandi (C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 48).
{FN:89} Vgl. entsprechend Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi (C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 51 und 52).
- EuGH, 05.04.2016 - C-404/15
Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-18/19
{FN:79} Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 85 und 86).{FN:80} Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 87).
{FN:81} Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung des EGMR).
{FN:83} Vgl. entsprechend Urteile vom 19. März 2019, Jawo (…C-163/17, EU:C:2019:218, Rn. 90), und vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 88 und 89).
- EuGH, 17.07.2014 - C-473/13
Ein Mitgliedstaat darf sich nicht auf das Fehlen spezieller Hafteinrichtungen in …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-18/19
Im Urteil vom 17. Juli 2014, Bero und Bouzalmate (C-473/13 und C-514/13, EU:C:2014:2095), hat der Gerichtshof entschieden, dass ein föderal strukturierter Mitgliedstaat auch dann verpflichtet ist, die Haft grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen zu vollziehen, wenn die zuständige föderale Untergliederung nicht über solche Einrichtungen verfügt.{FN:21} Urteil vom 17. Juli 2014, Bero und Bouzalmate (C-473/13 und C-514/13, EU:C:2014:2095, Rn. 25).
{FN:22} Urteil vom 17. Juli 2014, Bero und Bouzalmate (C-473/13 und C-514/13, EU:C:2014:2095, Rn. 26).
{FN:46} Urteil vom 17. Juli 2014, Bero und Bouzalmate (C-473/13 und C-514/13, EU:C:2014:2095, Rn. 25).
- EuGH, 24.06.2015 - C-373/13
T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-18/19
{FN:50} Im Urteil vom 24. Juni 2015, T. (C-373/13, EU:C:2015:413), hat der Gerichtshof entschieden, dass allein der Umstand, dass ein Flüchtling eine terroristische Organisation unterstützt hat, nicht die automatische Aufhebung seines Aufenthaltstitels zur Folge haben kann.{FN:53} Urteile vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (…C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 57), vom 24. Juni 2015, T. (C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 92), und vom 15. Februar 2016, N. (…C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 73).
{FN:90} Vgl. entsprechend Urteile vom 5. Juni 2014, Mahdi (…C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 62), vom 11. Juni 2015, Zh. und O. (…C-554/13, EU:C:2015:377, Rn. 57), vom 24. Juni 2015, T. (C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 92), und vom 15. Februar 2016, N. (…C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 67 und 73).
- EuGH, 07.06.2016 - C-47/15
Die Rückführungsrichtlinie verbietet es, dass gegen einen Drittstaatsangehörigen …
- EuGH, 19.03.2019 - C-163/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
- EuGH, 23.11.2010 - C-145/09
Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28 …
- EGMR, 04.07.2006 - 59450/00
Ilich Ramírez Sánchez
- EuGH, 12.12.2019 - C-380/18
E.P. (Gefahr für die öffentliche Ordnung) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 15.12.2009 - C-461/05
Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von …
- EuGH, 16.06.2015 - C-62/14
Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem …
- EuGH, 11.07.1989 - 265/87
Schräder / Hauptzollamt Gronau
- EuGH, 10.09.2014 - C-491/13
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Drittstaatsangehörige in ihr Hoheitsgebiet …
- EuGH, 06.12.2011 - C-329/11
Die "Rückführungsrichtlinie" steht nationalen Rechtsvorschriften entgegen, nach …
- EuGH, 12.07.2001 - C-189/01
Jippes u.a. - "Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche - …
- EuGH, 18.12.2014 - C-562/13
Abdida - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen …
- EuGH, 10.09.2013 - C-383/13
Die Nichtbeachtung der Verteidigungsrechte beim Erlass einer Entscheidung über …
- EuGH, 09.03.2010 - C-379/08
ERG u.a. - Verursacherprinzip - Richtlinie 2004/35/EG - Umwelthaftung - Zeitliche …
- EuGH, 02.05.2018 - C-331/16
Die Erforderlichkeit einer Beschränkung der Freizügigkeit und des …
- EuGH, 26.11.2002 - C-100/01
Oteiza Olazabal - "Freizügigkeit - Beschränkungen - Öffentliche Ordnung - …
- EuGH, 17.07.1997 - C-219/95
Ferriere Nord / Kommission
- EuGH, 26.09.2013 - C-546/11
Dansk Jurist- og Økonomforbund - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - …
- EGMR, 05.04.2011 - 8687/08
[FRE]
- EuGH, 03.04.2008 - C-187/07
Endendijk - Richtlinie 91/629/EWG - Entscheidung 97/182/EG - Kälberhaltung - …
- EGMR, 20.06.2002 - 50963/99
AL-NASHIF v. BULGARIA
- EGMR, 11.10.2007 - 656/06
NASRULLOYEV v. RUSSIA
- EGMR, 15.01.2019 - 1128/16
GJINI v. SERBIA
- EGMR, 21.05.2015 - 50494/12
YENGO c. FRANCE
- BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 3/19
Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen nach Tunesien; …
Die Abschiebungshaft kann bei einem Ausländer, von dem eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht, in einer allgemeinen Haftanstalt vollzogen werden, wenn er getrennt von Strafgefangenen untergebracht wird und diese Art des Haftvollzugs im konkreten Einzelfall verhältnismäßig ist (Anschluss an EuGH, Urteil vom 2. Juli 2020 - C-18/19, juris).Rn. 7 aa) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in dieser Sache auf Vorlage des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 22. November 2018 - V ZB 180/17, juris) mit Urteil vom 2. Juli 2020 (C-18/19, juris) entschieden, dass Art. 16 Abs. 1 der Rückführungslinie einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der ein Drittstaatsangehöriger zur Sicherung der Abschiebung getrennt von Strafgefangenen in einer gewöhnlichen Haftanstalt untergebracht werden darf, weil von ihm eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend erhebliche Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft oder für die innere oder äußere Sicherheit des betreffenden Mitgliedstaats ausgeht.
Rn. 11 aa) Allerdings ist eine solche Unterbringung wegen des mit ihr verbundenen Eingriffs in das Grundrecht auf Freiheit der Person, der dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen muss (st. Rspr., vgl. nur BGH…, Beschluss vom 12. April 2018 - V ZB 162/17, InfAuslR 2018, 335 Rn. 16 mwN), nur dann gerechtfertigt, wenn sie trotz der Schwere des mit einer solchen Maßnahme verbundenen Eingriffs im Hinblick auf die konkrete, von dem Betroffenen ausgehende Gefahr erforderlich und angemessen ist (vgl. dazu auch Schlussanträge des Generalanwalts vom 27. Februar 2020 - C-18/19, ECLI:EU:C:2020:130 Rn. 96 ff.).
Eine Absicherung der Einrichtung gegen Übergriffe von außen ist zudem nur bis zu einem gewissen Grad gewährleistet (…vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, BT-Drucks. 18/12415, S. 15;… Ausschussempfehlungen zu dem Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, BR-Drucks. 179/1/17, S. 15; Schlussanträge des Generalanwalts vom 27. Februar 2020 - C-18/19, ECLI:EU:C:2020:130 Rn. 103 f.).
Dies würde angesichts der Zahl dieser Personen, die im Vergleich zur Gesamtzahl der im Rahmen eines Rückkehrverfahrens inhaftierten Betroffenen sehr gering und zudem temporär schwankend ist, zu einem unverhältnismäßig hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand führen (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts vom 27. Februar 2020 - C-18/19, ECLI:EU:C:2020:130 Rn. 104, und BeckOK AuslR/Kluth [1.10.2020], § 62a AufenthG Rn. 11a).
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-808/18
Nach Auffassung von Generalanwalt Pikamäe hat Ungarn mit einem wesentlichen Teil …
{FN:31} Vor der Entscheidung des Gerichtshofs in dieser Rechtssache hatte ich bereits in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Stadt Frankfurt am Main (C-18/19, EU:C:2020:130, Nrn. 38 bis 42) zur Auslegung von Art. 72 AEUV Stellung genommen. - Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2021 - C-742/19
Ministrstvo za obrambo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit …
{FN:40} Vgl. entsprechend Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache G4S Secure Solutions (C-157/15, EU:C:2016:382, Nr. 32) und Schlussanträge des Generalanwalts Pikamäe in der Rechtssache Stadt Frankfurt am Main (C-18/19, EU:C:2020:130, Nr. 76).
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-546/19
Westerwaldkreis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grenzkontrollen, Asyl und …
{FN:21} Vgl. in diesem Sinne meine Schlussanträge in der Rechtssache Stadt Frankfurt am Main (C-18/19, EU:C:2020:130, Nr. 40). - Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2026 - C-218/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Einwanderungspolitik - Richtlinie 2008/115/EG - …
Vgl. entsprechend Schlussanträge des Generalanwalts Pikamäe in der Rechtssache Stadt Frankfurt am Main (C-18/19, EU:C:2020:130, Fn. 65). - Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2022 - C-528/21
M.D. (Interdiction d'entrée en Hongrie) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum …
Auf dieses Phänomen wurde bereits in anderen Schlussanträgen eingegangen, wie in den Schlussanträgen des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Fahimian (C-544/15, EU:C:2016:908) oder vor Kurzem in den Schlussanträgen des Generalanwalts Pikamäe in der Rechtssache Stadt Frankfurt am Main (C-18/19, EU:C:2020:130) sowie in den verbundenen Rechtssachen Minister van Buitenlandse Zaken (C-225/19 und C-226/19, EU:C:2020:679), auf die ich verweise.
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