Rechtsprechung
| EuGH, 17.12.2015 - C-239/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Tall
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2005/85/EG - Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft - Art. 39 - Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf - ...
- Europäischer Gerichtshof
Tall
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2005/85/EG - Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft - Art. 39 - Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf - ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Tall
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2005/85/EG - Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft - Art. 39 - Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-239/14
- EuGH, 16.11.2015 - C-239/14
- EuGH, 17.12.2015 - C-239/14
Papierfundstellen
- NVwZ 2016, 452
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 18.12.2014 - C-562/13
Abdida - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen …
Auszug aus EuGH, 17.12.2015 - C-239/14
Rn. 51 Somit sind die Merkmale des in Art. 39 der Richtlinie geregelten Rechtsbehelfs im Einklang mit Art. 47 der Charta auszulegen, der den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes bekräftigt und nach dem jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht hat, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen (vgl. entsprechend Urteil Abdida, C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 58 Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass ein Rechtsbehelf jedenfalls dann notwendigerweise aufschiebende Wirkung haben muss, wenn er gegen eine Rückkehrentscheidung gerichtet ist, deren Vollzug geeignet ist, den betroffenen Drittstaatsangehörigen einer ernsthaften Gefahr der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe auszusetzen, so dass auf diese Weise im Hinblick auf diesen Drittstaatsangehörigen die Einhaltung der Anforderungen von Art. 19 Abs. 2 und Art. 47 der Charta gewährleistet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Abdida, C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 52 und 53).
- EuGH, 28.07.2011 - C-69/10
Samba Diouf - Richtlinie 2005/85/EG - Mindestnormen für Verfahren in den …
Auszug aus EuGH, 17.12.2015 - C-239/14
Denn nur die nationalen Gerichte sind dafür zuständig, über die Auslegung innerstaatlichen Rechts zu befinden (Urteil Samba Diouf, C-69/10, EU:C:2011:524, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 43 Zunächst ist hervorzuheben, dass die durch die Richtlinie 2005/85 vorgesehenen Verfahren Mindestnormen darstellen und dass die Mitgliedstaaten in mehrfacher Hinsicht über ein Ermessen verfügen, bei der Umsetzung dieser Bestimmungen die Besonderheiten des nationalen Rechts zu berücksichtigen (Urteil Samba Diouf, C-69/10, EU:C:2011:524, Rn. 29).
- EuGH, 18.12.2014 - C-354/13
Adipositas kann eine "Behinderung" im Sinne der Richtlinie über die …
Auszug aus EuGH, 17.12.2015 - C-239/14
Die Vermutung der Erheblichkeit der von den nationalen Gerichten zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen kann nur ausnahmsweise widerlegt werden, und zwar dann, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil FOA, C-354/13, EU:C:2014:2463, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen …
Rn. 34 Es ist nicht Sache des Gerichtshofs, sich im Rahmen eines Ersuchens um Vorabentscheidung zur Auslegung nationaler Vorschriften zu äußern (Urteil vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 51 Fünftens ist hinsichtlich des vom vorlegenden Gericht in seiner Frage angeführten Erfordernisses der Beachtung der Anforderungen, die sich aus dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und dem Grundsatz der Nichtzurückweisung ergeben, hervorzuheben, dass die Richtlinie 2008/115 ebenso wie die Richtlinie 2005/85 unter Beachtung der insbesondere in der Charta anerkannten Grundrechte und Grundsätze ausgelegt werden muss, wie sich aus dem 24. Erwägungsgrund der Richtlinie 2008/115 und dem achten Erwägungsgrund der Richtlinie 2005/85 ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 50).
Rn. 52 Was speziell die in Art. 13 der Richtlinie 2008/115 vorgesehenen Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Rückkehr und die in Art. 39 der Richtlinie 2005/85 vorgesehenen Rechtsbehelfe gegen abschlägige Entscheidungen über Anträge auf internationalen Schutz anbelangt, sind ihre Merkmale im Einklang mit Art. 47 der Charta zu bestimmen, wonach jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht hat, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2014, Abdida, C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 45, und vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 51).
Rn. 54 Wenn ein Staat entscheidet, eine Person, die internationalen Schutz beantragt, in ein Land abzuschieben, bei dem ernsthafte Gründe befürchten lassen, dass tatsächlich die Gefahr einer Art. 18 der Charta in Verbindung mit Art. 33 der Genfer Konvention oder Art. 19 Abs. 2 der Charta widersprechenden Behandlung dieser Person besteht, erfordert nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das in Art. 47 der Charta vorgesehene Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf, dass der Antragsteller über einen Rechtsbehelf mit kraft Gesetzes aufschiebender Wirkung gegen den Vollzug der Maßnahme verfügt, die seine Abschiebung ermöglicht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2014, Abdida, C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 52, und vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 54).
Rn. 55 Der Gerichtshof hat zwar bereits entschieden, dass es mit dem Grundsatz der Nichtzurückweisung und mit Art. 47 der Charta grundsätzlich zu vereinbaren ist, wenn ein Rechtsbehelf, der nur gegen die abschlägige Entscheidung über einen Antrag auf internationalen Schutz eingelegt wird, keine aufschiebende Wirkung hat, da der Vollzug einer solchen Entscheidung für sich genommen nicht zur Abschiebung des betreffenden Drittstaatsangehörigen führen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 56).
Rn. 56 Dagegen muss der Rechtsbehelf gegen eine Rückkehrentscheidung im Sinne von Art. 6 der Richtlinie 2008/115 kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung haben, damit gegenüber dem betreffenden Drittstaatsangehörigen die Einhaltung der sich aus dem Grundsatz der Nichtzurückweisung und aus Art. 47 der Charta ergebenden Anforderungen gewährleistet ist, da der Drittstaatsangehörige durch diese Entscheidung tatsächlich der Gefahr einer Art. 18 der Charta in Verbindung mit Art. 33 der Genfer Konvention oder Art. 19 Abs. 2 der Charta widersprechenden Behandlung ausgesetzt sein könnte (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2014, Abdida, C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 52 und 53, sowie vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 57 und 58).
- EuGH, 27.09.2017 - C-73/16
Puškár - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der …
Rn. 60 Die Merkmale des in Art. 22 der Richtlinie 95/46 vorgesehenen Rechtsbehelfs sind daher im Einklang mit Art. 47 der Charta zu bestimmen (vgl. entsprechend Urteile vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 51, …und vom 26. Juli 2017, Sacko, C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 31). - EuGH, 26.07.2017 - C-348/16
Sacko - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2013/32/EU - …
Rn. 31 Folglich sind die Merkmale des in Art. 46 der Richtlinie 2013/32 vorgesehenen Rechtsbehelfs im Einklang mit Art. 47 der Charta, der den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes bekräftigt, zu bestimmen (vgl. entsprechend, zu Art. 39 der Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft [ABl. 2005, L 326, S. 13], Urteil vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 51).
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-297/17
Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2013/32/EU - Raum der …
{FN:58} In Rn. 51 des Urteils vom 17. Dezember 2015, Tall (C-239/14, EU:C:2015:824), hat der Gerichtshof entschieden, dass "die Merkmale des in Art. [46 der Richtlinie 2013/32] geregelten Rechtsbehelfs im Einklang mit Art. 47 der Charta auszulegen [sind], der den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes bekräftigt und nach dem jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht hat, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen". - Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2018 - C-175/17
Belastingdienst/ Toeslagen (Aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels) - Vorlage …
{FN:12} C-239/14, EU:C:2015:824.{FN:15} Urteile vom 28. Juli 2011, Samba Diouf (…C-69/10, EU:C:2011:524, Rn. 29 und 61), und vom 17. Dezember 2015, Tall (C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 43).
{FN:28} Urteile vom 8. Mai 2014, N (…C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 41), vom 5. Juni 2014, Mahdi (…C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 50), vom 18. Dezember 2014, Abdida (…C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 42), und vom 17. Dezember 2015, Tall (C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 50).
{FN:29} Urteile vom 18. Dezember 2014, Abdida (…C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 52 und 53), und vom 17. Dezember 2015, Tall (C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 58).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-181/16
Gnandi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/115/EG - Rückführung …
Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. Dezember 2015, Tall (C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 51 bis 53), entschieden hat, sind die Merkmale dieses Rechtsbehelfs im Einklang mit Art. 47 der Charta, der den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes bekräftigt, und im Licht des in Art. 19 Abs. 2 der Charta niedergelegten Grundsatzes der Nichtzurückweisung{FN-VERWEIS:23} auszulegen.Dieselben Grundsätze wurden vom Gerichtshof bestätigt, insbesondere in den Urteilen vom 18. Dezember 2014, Abdida (…C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 52 und 53), und vom 17. Dezember 2015, Tall (C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 58).
{FN:25} Hinsichtlich einer Entscheidung, einen Folgeantrag auf Asyl nicht weiter zu prüfen, vgl. Urteil vom 17. Dezember 2015, Tall (C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 56).
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2018 - C-180/17
Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie (Aufschiebende Wirkung des …
{FN:12} C-239/14, EU:C:2015:824.{FN:15} Arrêts du 28 juillet 2011, Samba Diouf (C-69/10, EU:C:2011:524, points 29 et 61), et du 17 décembre 2015, Tall (C-239/14, EU:C:2015:824, point 43).
{FN:28} Arrêts du 8 mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302, point 41), du 5 juin 2014, Mahdi (C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, point 50), du 18 décembre 2014, Abdida (C-562/13, EU:C:2014:2453, point 42), et du 17 décembre 2015, Tall (C-239/14, EU:C:2015:824, point 50).
{FN:29} Arrêts du 18 décembre 2014, Abdida (C-562/13, EU:C:2014:2453, points 52 et 53) et du 17 décembre 2015, Tall (C-239/14, EU:C:2015:824, point 58).
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2016 - 7 A 11058/15
Entscheidung über die Frist für ein Einreise- und Aufenthaltsverbot
Art. 47 GRCh seinerseits geht auf Art. 13 und Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten - EMRK - zurück (vgl. EuGH…, Urteil vom 28. Februar 2013 - Rs. C-334/12, Réexamen Arango Jaramillo u.a. / EIB -, juris, Rn. 42;… Urteil vom 18. Dezember 2014 - Rs. C-562/13, Abdida -, juris, Rn. 51; Urteil vom 17. Dezember 2015 - Rs. C-239/14, Tall / CPAS -, juris, Rn. 52;… Blanke, in: Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 5. Aufl. 2016, Art. 47 GRCh Rn. 2).Daraus folgt, dass gestützt auf Art. 52 Abs. 3 und Abs. 7 GRCh zur Auslegung des Begriffs des "wirksamen Rechtsbehelfs" auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den inhaltlichen Anforderungen an eine "wirksame Beschwerde" im Sinne des Art. 13 EMRK heranzuziehen ist (vgl. EuGH…, Urteil vom 28. Februar 2013 - Rs. C-334/12, Réexamen Arango Jaramillo u.a. / EIB -, juris, Rn. 43 [zu Art. 47 Abs. 2 GRCh und Art. 6 Abs. 1 EMRK]; Urteil vom 17. Dezember 2015 - Rs. C-239/14, Tall / CPAS -, juris, Rn. 54 [auch zu Art. 47 Abs. 1 GRCh und Art. 13 EMRK];… vgl. auch Kingreen, in: Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 5. Aufl. 2016, Art. 52 GRCh Rn. 32).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-228/21
Ministero dell'Interno (Brochure commune - Refoulement indirect) - Vorlagen zur …
{FN:70} Vgl. Urteile vom 17. Dezember 2015, Tall (C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 56), und vom 19. Juni 2018, Gnandi (…C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 55).{FN:72} Urteile vom 18. Dezember 2014, Centre public d'action sociale d'Ottignies-Louvain-La-Neuve (…C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 52 und 53), vom 17. Dezember 2015, Tall (C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 54, 57 und 58), vom 19. Juni 2018, Gnandi (…C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 54 und 56), und vom 26. September 2018, Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie (Aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels) (…C-180/17, EU:C:2018:775, Rn. 28 und 29).
- EuGH, 13.12.2017 - C-403/16
El Hassani - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
Rn. 38 Art. 47 der Charta, der den Grundsatz des wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes bekräftigt, bestimmt in Abs. 1, dass jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht hat, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 27.10.2016 - C-114/15
Audace u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 34 und …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-924/19
According to Advocate General Pikamäe, the accommodation of asylum seekers in the …
- EuGH, 30.03.2023 - C-338/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Délai de transfert - Traite des …
- EuGH, 26.10.2017 - C-347/16
Balgarska energiyna borsa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 101 und 102 AEUV …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2016 - C-439/14
Star Storage - Vergabe öffentlicher Aufträge - Richtlinien 89/665/EWG und …
- VG Minden, 08.10.2025 - 1 L 533/25
Abschiebungsandrohung Angaben, unrichtige Anordnung der sofortigen Vollziehung …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2025 - C-636/23
Al Hoceima - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grenzkontrollen, Asyl und …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-756/21
International Protection Appeals Tribunal u.a. (Attentat au Pakistan) - Vorlage …
- EuG, 23.05.2025 - T-179/24
Nichtigkeitsklage - Europäisches Finanzaufsichtssystem - Untersuchung wegen …
- VG Gelsenkirchen, 11.03.2021 - 11 L 202/21
Ladungsfähige Anschrift, Ausweisung, Unterstützung einer terroristischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-233/19
CPAS de Liège - Vorlage zur Vorabentscheidung - Einwanderungspolitik - Richtlinie …
- EuG, 23.05.2025 - T-204/24
Nichtigkeitsklage - Europäisches Finanzaufsichtssystem - Untersuchung wegen …
- VG Ansbach, 07.12.2018 - AN 4 S 18.31385
Rechtsschutzanforderungen nach europäischem Recht und deutsches …
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Rechtsprechung
| EuGH, 16.11.2015 - C-239/14 |
Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
GR-Charta Art. 19 Abs. 2, GR-Charta Art. 47, EMRK Art. 3, RL 2005/85/EG Art. 39
Asylfolgeantrag, aufschiebende Wirkung, Suspensiveffekt, Unionsrecht, effektiver Rechtsschutz
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-239/14
- EuGH, 16.11.2015 - C-239/14
- EuGH, 17.12.2015 - C-239/14
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 18.12.2014 - C-562/13
Abdida - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen …
Auszug aus EuGH, 16.11.2015 - C-239/14
51 Somit sind die Merkmale des in Art. 39 der Richtlinie geregelten Rechtsbehelfs im Einklang mit Art. 47 der Charta auszulegen, der den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes bekräftigt und nach dem jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht hat, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen (vgl. entsprechend Urteil Abdida, C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).58 Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass ein Rechtsbehelf jedenfalls dann notwendigerweise aufschiebende Wirkung haben muss, wenn er gegen eine Rückkehrentscheidung gerichtet ist, deren Vollzug geeignet ist, den betroffenen Drittstaatsangehörigen einer ernsthaften Gefahr der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe auszusetzen, so dass auf diese Weise im Hinblick auf diesen Drittstaatsangehörigen die Einhaltung der Anforderungen von Art. 19 Abs. 2 und Art. 47 der Charta gewährleistet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Abdida, C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 52 und 53).
- EuGH, 28.07.2011 - C-69/10
Samba Diouf - Richtlinie 2005/85/EG - Mindestnormen für Verfahren in den …
Auszug aus EuGH, 16.11.2015 - C-239/14
43 Zunächst ist hervorzuheben, dass die durch die Richtlinie 2005/85 vorgesehenen Verfahren Mindestnormen darstellen und dass die Mitgliedstaaten in mehrfacher Hinsicht über ein Ermessen verfügen, bei der Umsetzung dieser Bestimmungen die Besonderheiten des nationalen Rechts zu berücksichtigen (Urteil Samba Diouf, C-69/10, EU:C:2011:524, Rn. 29).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-239/14 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Tall
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung - Einwanderungspolitik - Erneute Asylanträge - Art. 39 der Richtlinie 2005/85/EG - Art. 47 der Grundrechtecharta - Folgeanträge auf Asyl - Ablehnung - Recht auf einen wirksamen ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-239/14
- EuGH, 16.11.2015 - C-239/14
- EuGH, 17.12.2015 - C-239/14
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 18.12.2014 - C-562/13
Abdida - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-239/14
{FN:3} - Urteil vom 18. Dezember 2014 (C-562/13, EU:C:2014:2453).{FN:5} - C-562/13, EU:C:2014:2453.
- EuGH, 28.07.2011 - C-69/10
Samba Diouf - Richtlinie 2005/85/EG - Mindestnormen für Verfahren in den …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-239/14
{FN:7} - Rechtssache C-69/10, EU:C:2011:524.{FN:8} - Rechtssache C-69/10, EU:C:2011:524.
- EuGH, 27.06.2013 - C-492/11
Di Donna - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Mediation in Zivil- und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-239/14
{FN:10} - Rechtssache Di Donna (C-492/11, EU:C:2013:428, Rn. 26) unter Bezugnahme auf das Urteil García Blanco (…C-225/02, EU:C:2005:34, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:11} - Di Donna (C-492/11, EU:C:2013:428, Rn. 24).
- EuGH, 20.01.2005 - C-225/02
García Blanco - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-239/14
{FN:10} - Rechtssache Di Donna (…C-492/11, EU:C:2013:428, Rn. 26) unter Bezugnahme auf das Urteil García Blanco (C-225/02, EU:C:2005:34, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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