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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 30.03.2006 - C-259/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6129
EuGH, 30.03.2006 - C-259/04 (https://dejure.org/2006,6129)
EuGH, Entscheidung vom 30.03.2006 - C-259/04 (https://dejure.org/2006,6129)
EuGH, Entscheidung vom 30. März 2006 - C-259/04 (https://dejure.org/2006,6129)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Marken, die geeignet sind, das Publikum zu täuschen oder es über die Art, die Beschaffenheit oder die geografische Herkunft einer Ware irrezuführen - Marke, die vom Inhaber mit dem Geschäftsbetrieb der Herstellung der Waren übertragen wird, mit denen die Marke verbunden ...

  • markenmagazin:recht

    Art. 3 RL 89/104/EWG
    ELIZABETH EMANUEL

  • Judicialis

    Richtlinie 89/104/EWG Art. 3 Abs. 1 Buchst. g; ; Richtlinie 89/104/EWG Art. 12 Abs. 2 Buchst. b

  • Europäischer Gerichtshof

    Emanuel

    Marken, die geeignet sind, das Publikum zu täuschen oder es über die Art, die Beschaffenheit oder die geografische Herkunft einer Ware irrezuführen - Marke, die vom Inhaber mit dem Geschäftsbetrieb der Herstellung der Waren übertragen wird, mit denen die Marke verbunden ...

  • EU-Kommission PDF

    Emanuel

    Marken, die geeignet sind, das Publikum zu täuschen oder es über die Art, die Beschaffenheit oder die geografische Herkunft einer Ware irrezuführen - Marke, die vom Inhaber mit dem Geschäftsbetrieb der Herstellung der Waren übertragen wird, mit denen die Marke verbunden ...

  • EU-Kommission

    Emanuel

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer

    Publikumstäuschung über die Mitwirkung einer bestimmten Person an der Kreation und am Design von Waren; Übertragung einer Marke vom Inhaber des Geschäftsbetriebs; Maßgebliche als Käuferschicht angesprochene Verkehrskreise; Geeignetheit einer Marke zur Publikumstäuschung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Emanuel

    Marken, die geeignet sind, das Publikum zu täuschen oder es über die Art, die Beschaffenheit oder die geografische Herkunft einer Ware irrezuführen - Marke, die vom Inhaber mit dem Geschäftsbetrieb der Herstellung der Waren übertragen wird, mit denen die Marke verbunden ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des High Court of Justice (Vereinigtes Königreich) - die Appointed Person ist vom Lord Chancellor gemäß Section 76 des Trade Marks Act 1984 auf das Rechtsmittel des Registrar of Trade Marks bestellt worden ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (Vereinigtes Königreich) - Auslegung der Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g und 12 Absatz 2 Buchstabe b der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 416
  • GRUR Int. 2006, 594
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN …

    Auszug aus EuGH, 30.03.2006 - C-259/04
    Damit die Marke nämlich ihre Aufgabe als wesentlicher Bestandteil des Systems eines unverfälschten Wettbewerbs, das der Vertrag errichten und erhalten wolle, erfüllen könne, müsse sie die Gewähr bieten, dass alle Waren oder Dienstleistungen, die sie kennzeichne, unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt oder erbracht worden seien, das für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden könne (vgl. u. a. Urteil vom 12. November 2002 in der Rechtssache C-206/01, Arsenal Football Club, Slg. 2002, I-10273, Randnr. 48).

    44 Wie die Kommission vorgetragen hat, muss die Marke, damit sie ihre Aufgabe als wesentlicher Bestandteil des Systems eines unverfälschten Wettbewerbs, das der Vertrag errichten und erhalten will, erfüllen kann, die Gewähr bieten, dass alle Waren oder Dienstleistungen, die sie kennzeichnet, unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt oder erbracht worden sind, das für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden kann (vgl. u. a. Arsenal Football Club, Randnr. 48).

  • EuGH, 16.09.2004 - C-404/02

    Nichols

    Auszug aus EuGH, 30.03.2006 - C-259/04
    Diese Auffassung werde durch die Erwägungen des Gerichtshofes im Urteil vom 16. September 2004 in der Rechtssache C-404/02 (Nichols, Slg. 2004, I-8499) bestätigt, wonach das Markenrecht keine besondere Vorschrift für Personennamen vorsehe.

    Diese Liste umfasst ausdrücklich Personennamen (Urteil Nichols, Randnr. 22).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee - Richtlinie 89/104/EWG - Marken - Geographische …

    Auszug aus EuGH, 30.03.2006 - C-259/04
    Dieses öffentliche Interesse könne sich von demjenigen unterscheiden, dass bei anderen absoluten Eintragungshindernissen herausgearbeitet worden sei, wie sie in den Urteilen vom 4. Mai 1999 in den Rechtssachen C-108/97 und C-109/97 (Windsurfing Chiemsee, Slg. 1999, I-2779), vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-299/99 (Philips, Slg. 2002, I-5475) oder vom 6. Mai 2003 in der Rechtssache C-104/01 (Libertel, Slg. 2003, I-3793) geprüft worden seien.
  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN …

    Auszug aus EuGH, 30.03.2006 - C-259/04
    16 Der Gerichtshof kann jedoch nach Artikel 61 seiner Verfahrensordnung von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auf Antrag der Beteiligten die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung anordnen, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Beteiligten nicht erörtertes Vorbringen als entscheidungserheblich ansieht (vgl. Urteile vom 19. Februar 2002 in der Rechtssache C-309/99, Wouters u. a., Slg. 2002, I-1577, Randnr. 42, sowie vom 14. Dezember 2004 in der Rechtssache C-434/02, Arnold André, Slg. 2004, I-11825, Randnr. 27, und in der Rechtssache C-210/03, Swedish Match, Slg. 2004, I-11893, Randnr. 25).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG …

    Auszug aus EuGH, 30.03.2006 - C-259/04
    Dieses öffentliche Interesse könne sich von demjenigen unterscheiden, dass bei anderen absoluten Eintragungshindernissen herausgearbeitet worden sei, wie sie in den Urteilen vom 4. Mai 1999 in den Rechtssachen C-108/97 und C-109/97 (Windsurfing Chiemsee, Slg. 1999, I-2779), vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-299/99 (Philips, Slg. 2002, I-5475) oder vom 6. Mai 2003 in der Rechtssache C-104/01 (Libertel, Slg. 2003, I-3793) geprüft worden seien.
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel - "Marken - Rechtsangleichung - Richtlinie 89/104/EWG - Markenfähige …

    Auszug aus EuGH, 30.03.2006 - C-259/04
    Dieses öffentliche Interesse könne sich von demjenigen unterscheiden, dass bei anderen absoluten Eintragungshindernissen herausgearbeitet worden sei, wie sie in den Urteilen vom 4. Mai 1999 in den Rechtssachen C-108/97 und C-109/97 (Windsurfing Chiemsee, Slg. 1999, I-2779), vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-299/99 (Philips, Slg. 2002, I-5475) oder vom 6. Mai 2003 in der Rechtssache C-104/01 (Libertel, Slg. 2003, I-3793) geprüft worden seien.
  • EuGH, 30.06.1966 - 61/65

    Vaassen-Goebbels / Beambtenfonds voor het Mijnbedrijf

    Auszug aus EuGH, 30.03.2006 - C-259/04
    19 Zur Beurteilung der rein gemeinschaftsrechtlichen Frage, ob es sich bei einer Einrichtung um ein Gericht im Sinne dieser Bestimmung handelt, stellt der Gerichtshof auf eine Reihe von Gesichtspunkten ab, wie gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung und deren Unabhängigkeit (vgl. u. a. Urteile vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 61/65, Vaassen-Göbbels, Slg. 1966, 584, 602, vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-54/96, Dorsch Consult, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 23, und vom 2. März 1999 in der Rechtssache C-416/96, Nour Eddline El-Yassini, Slg. 1999, I-1209, Randnr. 17).
  • EuGH, 17.09.1997 - C-54/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

    Auszug aus EuGH, 30.03.2006 - C-259/04
    19 Zur Beurteilung der rein gemeinschaftsrechtlichen Frage, ob es sich bei einer Einrichtung um ein Gericht im Sinne dieser Bestimmung handelt, stellt der Gerichtshof auf eine Reihe von Gesichtspunkten ab, wie gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung und deren Unabhängigkeit (vgl. u. a. Urteile vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 61/65, Vaassen-Göbbels, Slg. 1966, 584, 602, vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-54/96, Dorsch Consult, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 23, und vom 2. März 1999 in der Rechtssache C-416/96, Nour Eddline El-Yassini, Slg. 1999, I-1209, Randnr. 17).
  • EuGH, 14.12.2004 - C-210/03

    Swedish Match - Richtlinie 2001/37/EG - Herstellung, Aufmachung und Verkauf von …

    Auszug aus EuGH, 30.03.2006 - C-259/04
    16 Der Gerichtshof kann jedoch nach Artikel 61 seiner Verfahrensordnung von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auf Antrag der Beteiligten die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung anordnen, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Beteiligten nicht erörtertes Vorbringen als entscheidungserheblich ansieht (vgl. Urteile vom 19. Februar 2002 in der Rechtssache C-309/99, Wouters u. a., Slg. 2002, I-1577, Randnr. 42, sowie vom 14. Dezember 2004 in der Rechtssache C-434/02, Arnold André, Slg. 2004, I-11825, Randnr. 27, und in der Rechtssache C-210/03, Swedish Match, Slg. 2004, I-11893, Randnr. 25).
  • EuGH, 14.12.2004 - C-434/02

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DAS VERBOT VON TABAKERZEUGNISSEN ZUM ORALEN GEBRAUCH FÜR …

    Auszug aus EuGH, 30.03.2006 - C-259/04
    16 Der Gerichtshof kann jedoch nach Artikel 61 seiner Verfahrensordnung von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auf Antrag der Beteiligten die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung anordnen, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Beteiligten nicht erörtertes Vorbringen als entscheidungserheblich ansieht (vgl. Urteile vom 19. Februar 2002 in der Rechtssache C-309/99, Wouters u. a., Slg. 2002, I-1577, Randnr. 42, sowie vom 14. Dezember 2004 in der Rechtssache C-434/02, Arnold André, Slg. 2004, I-11825, Randnr. 27, und in der Rechtssache C-210/03, Swedish Match, Slg. 2004, I-11893, Randnr. 25).
  • EuGH, 04.03.1999 - C-87/97

    Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola - "Artikel 30 und 36 EG-Vertrag …

  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini - "Begriff des .einzelstaatlichen Gerichts' im Sinne von …

  • EuGH, 04.02.2000 - C-17/98

    Emesa Sugar

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer …

    Maßgeblich ist die Auffassung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (vgl. EuGH, Urteil vom 30. März 2006 - C259/04, Slg. 2006, I3089 = GRUR 2006, 416 Rn. 46 bis 50 - ELIZABETH EMANUEL; BGH…, Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 78/10, GRUR 2012, 272 Rn. 26 = WRP 2012, 321 - Rheinpark-Center Neuss).
  • EuGH, 07.12.2006 - C-306/05

    DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE …

    Rn. 26 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Satzung des Gerichtshofes und die Verfahrensordnung nicht die Möglichkeit vorsehen, dass die Verfahrensbeteiligten zu den Schlussanträgen des Generalanwalts Stellung nehmen (vgl. u. a. Beschluss vom 30. März 2006 in der Rechtssache C-259/04, Emanuel, Slg. 2006, I-3089, Randnr. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-168/24

    PMJC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinien 2008/95/EG und (EU) …

    Insoweit hat der Gerichtshof im Urteil Emanuel klargestellt{FN-VERWEIS:3}, dass die bloße Aufhebung der Verbindung zwischen dem Designer einerseits und dem Inhaber der Marke andererseits für sich genommen nicht zur Folge hat, dass eine solche Marke als irreführend anzusehen ist und damit für verfallen erklärt werden kann.

    Rn. 19 Vor dem Kassationsgerichtshof beanstandet PMJC das Urteil der Cour d'appel de Paris (Berufungsgericht Paris) und verweist insoweit insbesondere auf das Urteil Emanuel des Gerichtshofs.

    Das Urteil Emanuel.

    Rn. 35 Ich werde auf diesen letzten Teil der Erwägungen später zurückkommen; die Schlussfolgerung aus dem Urteil Emanuel ist jedoch, dass nicht mit Erfolg geltend gemacht werden kann, dass eine aus dem Namen eines Modedesigners bestehende Marke allein deshalb täuschend wird, weil die Verbindung zwischen dem Designer und dem Unternehmen, das die Waren unter dieser Marke anbietet, verloren gegangen ist.

    Rn. 54 Auf der Grundlage dieser Erwägungen und in Übereinstimmung mit den von der französischen Regierung und der Kommission vertretenen Standpunkten teile ich nicht die Auffassung von PMJC, dass das Urteil Emanuel die in der vorliegenden Rechtssache gestellte Frage beantwortet.

    Rn. 75 Zweitens könnte eine aus dem Namen eines Modedesigners bestehende Marke wohl nur die Botschaft vermitteln, dass die mit dieser Marke versehenen Waren (zu einem bestimmten Zeitpunkt) von diesem Designer oder zusammen mit ihm entworfen wurden, wie der Gerichtshof im Urteil Emanuel anerkannt zu haben scheint{FN-VERWEIS:30}.

    Denn der bloße Umstand, dass der Designer, aus dessen Namen die Marke besteht, nicht an der Kreation der von der mit der Marke versehenen Waren mitwirkte, führt nicht dazu, dass die Marke für verfallen erklärt werden kann, wie im Urteil Emanuel klargestellt wurde, und ebenso wenig führt hierzu eine Verhaltensweise des Inhabers, die einen gegenteiligen falschen Eindruck erweckt (denn eine solche Verhaltensweise würde der Argumentation von PMJC zufolge ein im Hinblick auf die Marke und die Waren externes Element betreffen).

    Rn. 87 An dieser Stelle weise ich darauf hin, dass die zentrale Schlussfolgerung, zu der der Gerichtshof im Urteil Emanuel gelangt ist, dadurch gerechtfertigt war, dass die Aufhebung der Verbindung zwischen der aus einem Personennamen bestehenden Marke und dem Designer die Hauptfunktion der Marke nicht berührte, weil der neue Inhaber dieser aus einem Personennamen bestehenden Marke die Beschaffenheit der mit dieser Marke versehenen Waren garantierte.

    Rn. 91 Schließlich weise ich darauf hin, dass aus der Schlussfolgerung des Gerichtshofs im Urteil Emanuel hervorgeht, dass die Aufhebung der Verbindung zwischen dem Designer und dem Inhaber der aus einem Personennamen bestehenden Marke nicht per se ("schon aufgrund dieser Besonderheit") zum Verfall einer Marke führt.

    {FN:3} Urteil vom 30. März 2006 (C-259/04, im Folgenden: Urteil Emanuel, EU:C:2006:215).

    {FN:9} Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Emanuel (C-259/04, im Folgenden: Schlussanträge in der Rechtssache Emanuel, EU:C:2006:50, Nrn. 3 und 4).

    Diese Regel findet sich heute in Art. 4 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2015/2436 und ist im Wesentlichen identisch mit Art. 3 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 89/104, um den es im Urteil Emanuel ging.

    {FN:12} Urteil Emanuel, Rn. 48 und 49.

    {FN:25} Urteile Gorgonzola, Rn. 41, und Emanuel, Rn. 47. Diese Feststellung wurde im Zusammenhang mit der Richtlinie 89/104 getroffen, deren Art. 12 Abs. 2 Buchst. b Art. 12 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2008/95 entsprach.

    {FN:30} Urteil Emanuel, Rn. 48, sowie Nr. 31 der vorliegenden Schlussanträge.

  • EuGH, 17.04.2008 - C-456/06

    Peek & Cloppenburg - Urheberrecht - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 4 Abs. 1 - …

    Rn. 24 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass weder die Satzung des Gerichtshofs noch seine Verfahrensordnung vorsehen, dass die Beteiligten Stellungnahmen zu den Schlussanträgen des Generalanwalts abgeben können (vgl. insbesondere Urteil vom 30. März 2006, Emanuel, C-259/04, Slg. 2006, I-3089, Randnr. 15).
  • EuGH, 08.06.2017 - C-689/15

    W. F. Gözze Frottierweberei - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum …

    Rn. 54 In Bezug auf den speziellen Fall der Täuschungsgefahr ist darauf hinzuweisen, dass er voraussetzt, dass sich eine tatsächliche Irreführung des Verbrauchers oder eine hinreichend schwerwiegende Gefahr einer solchen feststellen lässt (…Urteile vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 41, und vom 30. März 2006, Emanuel, C-259/04, EU:C:2006:215, Rn. 47).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 78/10

    Rheinpark-Center Neuss

    Maßgeblich ist die Auffassung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (vgl. EuGH…, Urteil vom 9. März 2006 - C421/04, Slg. 2006, I2304 = GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord; Urteil vom 30. März 2006 - C259/04, Slg. 2006, I3089 = GRUR 2006, 416 Rn. 46 - ELIZABETH EMANUEL).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2025 - C-412/24

    Fauré Le Page - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - …

    Rn. 19 Das Urteil Emanuel, in dem der Gerichtshof ausgeführt habe, dass eine Marke nicht geeignet sei, das Publikum zu täuschen, wenn die angeblich falsche Information, die es vermittele, sich auf das die Waren herstellende Unternehmen beziehe und nicht auf die Waren selbst, betreffe eine anders geartete Situation.

    Im Urteil Emanuel{FN-VERWEIS:6} hat der Gerichtshof entschieden, dass die Eintragung einer Marke, die aus dem Namen des Designers und ersten Herstellers (der nicht mehr an der Herstellung beteiligt war) der mit dieser Marke versehenen Waren besteht, nicht schon aufgrund dieser Besonderheit mit der Begründung ausgeschlossen werden darf, dass sie das Publikum täusche.

    Dieses Urteil gab einen ersten Hinweis darauf, dass Art. 3 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2008/95 nicht auf Marken Anwendung finden sollte, die lediglich geeignet sind, das Publikum hinsichtlich eines Merkmals ihres Inhabers irrezuführen, wie z. B. die Identität dieser Person (wie im Urteil Emanuel) oder das Gründungsjahr (wie angeblich in der vorliegenden Rechtssache).

    So hat der Gerichtshof im Urteil Emanuel im Wesentlichen in Bezug auf eine Marke entschieden, die den Namen der ursprünglichen Designerin der fraglichen Kleidungsstücke trug, die allerdings nicht mehr bei ihrer Herstellung mitwirkte{FN-VERWEIS:23}.

    Wie der Gerichtshof im Urteil Emanuel{FN-VERWEIS:26} ausgeführt hat, kann die Einbeziehung "unrichtiger" Angaben in eine Marke unter bestimmten Umständen ein "arglistiges" Verhalten - zur Begründung zivilrechtlicher Haftung - darstellen, auch wenn es keine Täuschung im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. g dieser Richtlinie ist.

    {FN:3} Vgl. Urteil vom 30. März 2006, Emanuel (C-259/04, EU:C:2006:215) (im Folgenden: Urteil Emanuel).

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Emanuel (C-259/04, EU:C:2006:50, Nrn. 35 bis 40).

  • EuGH, 18.12.2025 - C-168/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 12 Abs. 2 …

    Rn. 17 Vor diesem Gericht macht PMJC insbesondere geltend, die Cour d'appel de Paris (Berufungsgericht Paris) habe dadurch gegen Art. L. 714-6 Buchst. b des Gesetzbuchs über das geistige Eigentum in seiner auf den Ausgangsrechtsstreit anwendbaren Fassung, wie er im Licht von Art. 12 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2008/95 auszulegen sei, verstoßen, dass sie davon ausgegangen sei, dass das Urteil vom 30. März 2006, Emanuel (C-259/04, EU:C:2006:215), es zum einen keineswegs ausschließe, dass eine Marke, die dem Namen eines Designers entspreche, in dem Fall, dass ihr Inhaber sie in irreführender Weise verwerte, für verfallen erklärt werden könne, und dass es dem Designer zum anderen die Möglichkeit lasse, nachzuweisen, dass die Verwertung der Marke durch ihren Inhaber arglistig sei.

    Rn. 19 Hierzu führt das vorlegende Gericht zunächst aus, der Gerichtshof habe in den Rn. 47 bis 49 des Urteils vom 30. März 2006, Emanuel (C-259/04, EU:C:2006:215), das eine aus einem Personennamen gebildete Marke zum Gegenstand gehabt habe, zunächst darauf hingewiesen, dass die Fälle der Ablehnung der Eintragung wegen irreführenden Charakters der Marke voraussetzten, dass sich eine tatsächliche Irreführung des Verbrauchers oder eine hinreichend schwerwiegende Gefahr einer solchen feststellen lasse, und sodann entschieden, dass der Umstand, dass ein Durchschnittsverbraucher dadurch bei seinem Kaufentschluss beeinflusst werden könnte, dass er annehme, dass der Designer, dessen Name mit der betreffenden Marke übereinstimme, an der Kreation der mit dieser Marke versehenen Ware mitgewirkt habe, für sich genommen nicht geeignet sei, das Publikum über die Art, die Beschaffenheit oder die Herkunft dieser Ware zu täuschen.

    Rn. 22 In ihrem Urteil vom 12. Oktober 2022 habe die Cour d'appel de Paris (Berufungsgericht Paris) jedoch die Auffassung vertreten, dass sich die Feststellung in Rn. 50 des Urteils vom 30. März 2006, Emanuel (C-259/04, EU:C:2006:215), wonach eine Marke, die dem Familiennamen eines Designers entspreche, nicht allein deshalb als irreführend angesehen werden könne, weil dieser Designer nicht mehr an der Gestaltung der mit den aus seinem Familiennamen bestehenden Marken versehenen Waren mitwirke, nicht ausdrücklich auf die Auslegung von Art. 12 Abs. 2 Buchst. b der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (…ABl. 1989, L 40, S. 1) erstrecke.

    Rn. 28 Zum einen geht nämlich, wie der Generalanwalt in Nr. 62 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass der Ausdruck "est propre à" ("geeignet ist") bereits voraussetzt, dass "sich eine tatsächliche Irreführung des Verbrauchers oder eine hinreichend schwerwiegende Gefahr einer solchen feststellen lässt" (Urteil vom 30. März 2006, Emanuel, C-259/04, EU:C:2006:215, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 36 Wie der Generalanwalt in Nr. 35 seiner Schlussanträge im Wesentlichen ausgeführt hat, reicht jedoch der Umstand, dass eine Marke, die aus dem Nachnamen eines Modedesigners besteht, von einem Unternehmen benutzt wird, mit dem der Modedesigner nunmehr nicht mehr verbunden ist, als solcher nicht aus, um den Verfall dieser Marke zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. März 2006, Emanuel, C-259/04, EU:C:2006:215, Rn. 53).

    Rn. 41 Diese Auslegung steht im Einklang mit dem Ziel des Verbraucherschutzes, das Art. 12 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2008/95 und Art. 20 Buchst. b der Richtlinie 2015/2436 zugrunde liegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. März 2006, Emanuel, C-259/04, EU:C:2006:215, Rn. 46).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2015 - C-203/14

    Consorci Sanitari del Maresme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des …

    {FN:4} - Vgl. insbesondere Urteile Vaassen-Göbbels (61/65, EU:C:1966:39), Dorsch Consult (…C-54/96, EU:C:1997:413, Rn. 23), Österreichischer Gewerkschaftsbund (…C-195/98, EU:C:2000:655, Rn. 24), Syfait u. a. (…C-53/03, EU:C:2005:333, Rn. 29), Emanuel (C-259/04, EU:C:2006:215, Rn. 19), Forposta und ABC Direct Contact (…C-465/11, EU:C:2012:801, Rn. 17), Belov (…C-394/11, EU:C:2013:48, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Ascendi Beiras Litoral e Alta, Auto Estradas das Beiras Litoral e Alta (…C-377/13, EU:C:2014:1754, Rn. 23).

    Der Gerichtshof hat die in den Urteilen Emanuel (C-259/04, EU:C:2006:215) und Ascendi Beiras Litoral e Alta, Auto Estradas das Beiras Litoral e Alta (C-377/13, EU:C:2014:1754) fraglichen Einrichtungen als Gericht eines Mitgliedstaats im Sinne von Art. 267 AEUV angesehen.

    {FN:43} - C-259/04, EU:C:2006:215.

    {FN:44} - Außerdem waren die Entscheidungen grundsätzlich endgültig, sofern sie nicht ausnahmsweise auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden (Urteil Emanuel, C-259/04, EU:C:2006:215, Rn. 21 bis 25).

  • BPatG, 27.03.2012 - 27 W (pat) 83/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Robert Enke" - bei wenig fassbare Waren aus dem …

    Beziehungen zwischen einer Person und den beanspruchten Waren bzw. Dienstleistungen bzw. den Anbietern können im Eintragungsverfahren kaum jemals völlig ausgeschlossen werden (EuGH GRUR 2006, 416 Rn. 48, 49 - Elizabeth Emanuel), weil der Markeninhaber, der mit dem Anmelder nicht identisch sein muss, die Marke in nicht täuschender Weise benutzen kann, etwa indem er Lizenzen erwirbt (Gauß WRP 2005, 570 (574);… Sosnitza in FS Ullmann, 2006, S. 387 (393)).
  • EuGH, 26.03.2026 - C-412/24

    Luxuslederwaren: Die Aufnahme einer Zahl in eine Marke, die auf ein fiktives …

  • EuG, 14.05.2009 - T-165/06

    Fiorucci / OHMI - Edwin (ELIO FIORUCCI) - Gemeinschaftsmarke - Verfahren zur …

  • EuG, 19.11.2009 - T-234/06

    DIE EINTRAGUNG DER MARKE "CANNABIS" FÜR GETRÄNKE, DIE HANF ENTHALTEN KÖNNEN, IST …

  • EuG, 29.11.2018 - T-683/17

    Khadi and Village Industries Commission/ EUIPO - BNP Best Natural Products (khadí …

  • EuG, 29.11.2018 - T-682/17

    Khadi and Village Industries Commission/ EUIPO - BNP Best Natural Products (khadí …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2011 - C-263/09

    Edwin / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke "ELIO FIORUCCI"- …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2007 - C-393/06

    Ing. Aigner - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Wasser-, Energie- und …

  • EuG, 26.10.2017 - T-844/16

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke Klosterstoff - Absolute …

  • EuG, 23.11.2022 - T-701/21

    Allessa/ EUIPO - Dumerth (CASSELLAPARK) - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - …

  • EuG, 22.03.2018 - T-60/17

    Safe Skies/ EUIPO - Travel Sentry (TSA LOCK) - Unionsmarke - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2007 - C-195/06

    Österreichischer Rundfunk (ORF) - Fernsehtätigkeit - Richtlinie 89/552/EWG in der …

  • EuG, 18.05.2018 - T-419/17

    Mendes/ EUIPO - Actial Farmaceutica (VSL#3) - Unionsmarke - Verfallsverfahren - …

  • EuG, 14.01.2026 - T-64/25

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionswortmarke Leone - Relativer …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2006 - C-246/05

    Häupl - Markenrecht - Keine ernsthafte Benutzung der Marke - Verhinderung der …

  • BPatG, 11.01.2019 - 28 W (pat) 9/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "AromaGrinder" - Unterscheidungskraft - kein …

  • BPatG, 26.01.2017 - 28 W (pat) 517/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kanister mit Kolben-Pleuelstangen-Anordnung …

  • BPatG, 02.02.2017 - 28 W (pat) 518/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kanister mit …

  • BPatG, 29.10.2013 - 24 W (pat) 14/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "RHENO (IR-Marke)/GENO (Gemeinschaftsmarke)" - keine …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-259/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23717
Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-259/04 (https://dejure.org/2006,23717)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.01.2006 - C-259/04 (https://dejure.org/2006,23717)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - C-259/04 (https://dejure.org/2006,23717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Emanuel

    Marken - Von ihrem Inhaber übertragene Marke - Täuschung - Ungültigkeit - Verfall

  • EU-Kommission PDF

    Emanuel

    Marken - Von ihrem Inhaber übertragene Marke - Täuschung - Ungültigkeit - Verfall

  • EU-Kommission

    Emanuel

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-259/04
    {FN:25} - Urteile vom 12. November 2002 in der Rechtssache C-206/01 (Arsenal Football Club, Slg. 2002, I-10273, Randnr. 48), vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77 (Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7) und vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-299/99 (Philips, Slg. 2002, I-5475, Randnr. 30).

    S. 500. Vgl. auch Nrn. 43 und 46 bis 49 meiner Schlussanträge vom 13. Juni 2002 in der Rechtssache, in der das Urteil Arsenal Football Club, zitiert in Fußnote 25, erging.

  • EuGH, 30.05.2002 - C-516/99

    Schmid - "Begriff des nationalen Gerichts im Sinne des Artikels 234 EG - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-259/04
    {FN:11} - Urteile vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache C-516/99 (Schmid, Slg. 2002, I-4573) mit Schlussanträgen von Generalanwalt Tizzano und vom 31. Mai 2005 in der Rechtssache C-53/03 (Syfait u. a., Slg. 2005, I-4609); in Letzterem wurde der Vorlagebeschluss der griechischen Wettbewerbskommission (Epitropi Antagonismou) wegen fehlender Unabhängigkeit nicht zugelassen, da sie der Aufsicht des griechischen Ministers für Entwicklung unterliegt.

    {FN:17} - Urteile vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-54/96 (Dorsch Consult Ingenieursgesellschaft, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 23 sowie die dort zitierte Rechtsprechung) und vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache C-516/99 (Schmid, Slg. 2002, I-4573, Randnr. 34).

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-259/04
    {FN:30} - Urteil vom 11. Juli 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-427/93, C-429/93 und C-436/93 (Bristol-Myers Squibb u. a., Slg. 1996, I-3457, Randnr. 75).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-487/07

    L'Oréal u.a. - Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 5 Abs. 1 …

    {FN:38} - Vgl. zu den Markenfunktionen auch die Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer vom 19. Januar 2006 in der Rechtssache Emanuel (C-259/04, Urteil des Gerichtshofs vom 30. März 2006, Slg. 2006, I-3089, Nrn. 41 bis 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2015 - C-203/14

    Consorci Sanitari del Maresme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des …

    {FN:42} - Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Emanuel (C-259/04, EU:C:2006:50, Nr. 29), Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Belov (C-394/11, EU:C:2012:585, Nrn. 48 und 49) und Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Ascendi Beiras Litoral e Alta, Auto Estradas das Beiras Litoral e Alta (C-377/13, EU:C:2014:246, Nr. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2014 - C-377/13

    Ascendi Beiras Litoral e Alta, Auto Estradas das Beiras Litoral e Alta - …

    {FN:25} - Einen ähnlichen Standpunkt vertrat Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in Nr. 29 der Schlussanträge in der Rechtssache Emanuel (C-259/04, EU:C:2006:50).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2025 - C-412/24

    Fauré Le Page - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - …

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Emanuel (C-259/04, EU:C:2006:50, Nrn. 35 bis 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-168/24

    PMJC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinien 2008/95/EG und (EU) …

    {FN:9} Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Emanuel (C-259/04, im Folgenden: Schlussanträge in der Rechtssache Emanuel, EU:C:2006:50, Nrn. 3 und 4).
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