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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015

Rechtsprechung
   EuGH, 16.04.2015 - C-317/13, C-679/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7249
EuGH, 16.04.2015 - C-317/13, C-679/13 (https://dejure.org/2015,7249)
EuGH, Entscheidung vom 16.04.2015 - C-317/13, C-679/13 (https://dejure.org/2015,7249)
EuGH, Entscheidung vom 16. April 2015 - C-317/13, C-679/13 (https://dejure.org/2015,7249)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Parlament / Rat

    Nichtigkeitsklage - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Einführung von Kontrollmaßnahmen für eine neue psychoaktive Substanz - Bestimmung der Rechtsgrundlage - Nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon anwendbarer Rechtsrahmen - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Parlament / Rat

    Nichtigkeitsklage - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Einführung von Kontrollmaßnahmen für eine neue psychoaktive Substanz - Bestimmung der Rechtsgrundlage - Nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon anwendbarer Rechtsrahmen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Parlament / Rat

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - Beschluss 2013/129/EU des Rates vom 7. März 2013 über Kontrollmaßnahmen für 4-Methylamphetaminie (ABl L 72, S. 11) - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Wahl der Rechtsgrundlage - Bestimmung des zum Zeitpunkt des Erlasses des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 06.05.2008 - C-133/06

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE ÜBER DIE …

    Auszug aus EuGH, 16.04.2015 - C-317/13
    Würde daher einem Organ die Möglichkeit zur Schaffung abgeleiteter Rechtsgrundlagen gegeben, sei es im Sinne einer Verschärfung oder einer Erleichterung der Modalitäten des Erlasses eines Rechtsakts, so liefe dies darauf hinaus, ihm eine Rechtsetzungsbefugnis zu verleihen, die über das in den Verträgen vorgesehene Maß hinausginge (vgl. Urteil Parlament/Rat, C-133/06, EU:C:2008:257, Rn. 54 bis 56).

    Rn. 43 Dieses Ergebnis, das im Urteil Parlament/Rat (C-133/06, EU:C:2008:257) für eine abgeleitete Rechtsgrundlage gefunden wurde, die den Erlass von Rechtsetzungsakten ermöglichte, ist auch auf die in einem Rechtsakt des abgeleiteten Rechts vorgesehenen Rechtsgrundlagen anzuwenden, die den Erlass von Durchführungsmaßnahmen dieses Rechtsakts ermöglichen und dabei die in den Verträgen vorgesehenen Modalitäten des Erlasses solcher Maßnahmen verschärfen oder erleichtern.

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus EuGH, 16.04.2015 - C-317/13
    Rn. 49 Da sich zum einen die Verpflichtung zur Auslegung eines abgeleiteten Rechtsakts im Einklang mit dem Primärrecht aus dem allgemeinen Auslegungsgrundsatz ergibt, wonach eine Bestimmung so weit wie möglich in einer ihre Gültigkeit nicht in Frage stellenden Weise auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Sturgeon u. a., C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 47 und 48, sowie Überprüfung Kommission/Strack, C-579/12 RX-II, EU:C:2013:570, Rn. 40), und zum anderen die Rechtmäßigkeit von Art. 8 Abs. 3 des Beschlusses 2005/387 aus den in Rn. 45 des vorliegenden Urteils ausgeführten Gründen insbesondere anhand des Art. 39 Abs. 1 EU zu beurteilen ist, ist daher die zuerst genannte Bestimmung im Einklang mit der zuletzt genannten Vorschrift auszulegen.
  • EuGH, 18.07.2013 - C-501/11

    Der Gerichtshof bestätigt die gegen die Schindler-Gruppe wegen ihrer Beteiligung …

    Auszug aus EuGH, 16.04.2015 - C-317/13
    Rn. 45 Da die Rechtmäßigkeit eines Unionsrechtsakts anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seines Erlasses zu beurteilen ist (vgl. entsprechend Urteile Gualtieri/Kommission, C-485/08 P, EU:C:2010:188, Rn. 26, Schindler Holding u. a./Kommission, C-501/11 P, EU:C:2013:522, Rn. 31, und Schaible, C-101/12, EU:C:2013:661, Rn. 50), ist die Rechtmäßigkeit von Art. 8 Abs. 3 des Beschlusses 2005/387 in diesem Zusammenhang anhand der Bestimmungen zu beurteilen, die zum Zeitpunkt des Erlasses dieses Beschlusses die Durchführung der allgemeinen Rechtsakte im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen regelten, d. h. anhand der Art. 34 Abs. 2 Buchst. c EU und 39 Abs. 1 EU.
  • EuGH, 17.10.2013 - C-101/12

    Verpflichtung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung von Schafen und Ziegen …

    Auszug aus EuGH, 16.04.2015 - C-317/13
    Rn. 45 Da die Rechtmäßigkeit eines Unionsrechtsakts anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seines Erlasses zu beurteilen ist (vgl. entsprechend Urteile Gualtieri/Kommission, C-485/08 P, EU:C:2010:188, Rn. 26, Schindler Holding u. a./Kommission, C-501/11 P, EU:C:2013:522, Rn. 31, und Schaible, C-101/12, EU:C:2013:661, Rn. 50), ist die Rechtmäßigkeit von Art. 8 Abs. 3 des Beschlusses 2005/387 in diesem Zusammenhang anhand der Bestimmungen zu beurteilen, die zum Zeitpunkt des Erlasses dieses Beschlusses die Durchführung der allgemeinen Rechtsakte im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen regelten, d. h. anhand der Art. 34 Abs. 2 Buchst. c EU und 39 Abs. 1 EU.
  • EuGH, 19.07.2012 - C-130/10

    Parlament / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus EuGH, 16.04.2015 - C-317/13
    Rn. 21 Da die Rechtsgrundlage für das beim Erlass eines Rechtsakts zu befolgende Verfahren maßgebend ist (Urteile Parlament/Rat, C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 80, und Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 57), sind an erster Stelle der erste Klagegrund der Rechtssache C-317/13 und der zweite Klagegrund der Rechtssache C-679/13 zu prüfen, die sich auf die Wahl einer aufgehobenen oder rechtswidrigen Rechtsgrundlage beziehen.
  • EuGH, 24.06.2014 - C-658/11

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2011/640/GASP - Rechtsgrundlage - …

    Auszug aus EuGH, 16.04.2015 - C-317/13
    Rn. 21 Da die Rechtsgrundlage für das beim Erlass eines Rechtsakts zu befolgende Verfahren maßgebend ist (Urteile Parlament/Rat, C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 80, und Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 57), sind an erster Stelle der erste Klagegrund der Rechtssache C-317/13 und der zweite Klagegrund der Rechtssache C-679/13 zu prüfen, die sich auf die Wahl einer aufgehobenen oder rechtswidrigen Rechtsgrundlage beziehen.
  • EuGH, 01.10.2009 - C-370/07

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Festlegung von Standpunkten, die im Namen …

    Auszug aus EuGH, 16.04.2015 - C-317/13
    Rn. 29 In Anbetracht des Wortlauts der angefochtenen Beschlüsse, der grundsätzlich die Rechtsgrundlage, auf die sie gestützt sind, anführen muss, damit die Begründungspflicht erfüllt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Rat, C-370/07, EU:C:2009:590, Rn. 39 und 55), kann daher nicht angenommen werden, dass diese Beschlüsse auf Art. 34 EU beruhen.
  • EuGH, 06.05.2014 - C-43/12

    Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über den grenzüberschreitenden Austausch …

    Auszug aus EuGH, 16.04.2015 - C-317/13
    Rn. 40 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs muss die Wahl der Rechtsgrundlage eines Unionsrechtsakts auf objektiven und gerichtlich nachprüfbaren Umständen beruhen, zu denen das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (Urteil Kommission/Parlament und Rat, C-43/12, EU:C:2014:298, Rn. 29 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.09.2013 - C-579/12

    Réexamen Commission / Strack - Überprüfung des Urteils des Gerichts in der …

    Auszug aus EuGH, 16.04.2015 - C-317/13
    Rn. 49 Da sich zum einen die Verpflichtung zur Auslegung eines abgeleiteten Rechtsakts im Einklang mit dem Primärrecht aus dem allgemeinen Auslegungsgrundsatz ergibt, wonach eine Bestimmung so weit wie möglich in einer ihre Gültigkeit nicht in Frage stellenden Weise auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Sturgeon u. a., C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 47 und 48, sowie Überprüfung Kommission/Strack, C-579/12 RX-II, EU:C:2013:570, Rn. 40), und zum anderen die Rechtmäßigkeit von Art. 8 Abs. 3 des Beschlusses 2005/387 aus den in Rn. 45 des vorliegenden Urteils ausgeführten Gründen insbesondere anhand des Art. 39 Abs. 1 EU zu beurteilen ist, ist daher die zuerst genannte Bestimmung im Einklang mit der zuletzt genannten Vorschrift auszulegen.
  • EuGH, 23.03.2004 - C-233/02

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.04.2015 - C-317/13
    Rn. 59 Daher und unter diesen Umständen ist der zweite Teil des ersten Klagegrundes der Rechtssache C-317/13 und des zweiten Klagegrundes der Rechtssache C-679/13, ohne dass über seine Zulässigkeit entschieden zu werden braucht, als unbegründet zurückzuweisen (vgl. entsprechend Urteile Frankreich/Kommission, C-233/02, EU:C:2004:173, Rn. 26, und Komninou u. a./Kommission, C-167/06 P, EU:C:2007:633, Rn. 32), so dass diese Klagegründe vollumfänglich zurückzuweisen sind.
  • EuGH, 30.03.1995 - C-65/93

    Parlament / Rat

  • EuGH, 15.04.2010 - C-485/08

    Gualtieri / Kommission - Rechtsmittel - Abgeordneter nationaler Sachverständiger …

  • EuGH, 25.10.2007 - C-167/06

    Ermioni Komninou und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften - …

  • EuGH, 10.05.1995 - C-417/93

    Parlament / Rat

  • EuGH, 07.03.2013 - C-19/12

    Mehrwertsteuer; Richtlinie 2006/112/EG; Art. 62, 63, 65, 73 und 80; Bestellung …

  • EuGH, 30.04.2014 - C-209/13

    Der Gerichtshof weist die Klage ab, die das Vereinigte Königreich gegen den …

  • EuG, 13.12.2018 - T-339/16

    Das Gericht der Europäischen Union gibt den Klagen der Städte Paris, Brüssel und …

    Diese Bestimmung ist insbesondere dahin ausgelegt worden, dass sie es erlaubt, aus Gründen der Rechtssicherheit, aber auch aus Gründen, die auf die Vermeidung einer Diskontinuität oder eines Rückschritts in der Umsetzung der von der Union verfolgten oder unterstützten Politiken, wie im Bereich des Umweltschutzes oder der öffentlichen Gesundheit, abzielen, die Wirkungen einer für nichtig erklärten Handlung für eine angemessene Frist aufrechtzuerhalten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Februar 1999, Parlament/Rat, C-164/97 und C-165/97, EU:C:1999:99, Rn. 22 bis 24, und vom 16. April 2015, Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 72 bis 74).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2016 - C-14/15

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Rechtsgrundlage - Polizeiliche und …

    {FN:4} - Urteile vom 16. April 2015, Parlament/Rat (C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223), Parlament/Rat (C-540/13, EU:C:2015:224), vom 10. September 2015, Parlament/Rat (C-363/14, EU:C:2015:579), und vom 23. Dezember 2015, Parlament/Rat (C-595/14, EU:C:2015:847).

    {FN:8} - Urteil vom 16. April 2015, Parlament/Rat (C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 56).

    {FN:10} - Urteil vom 16. April 2015, Parlament/Rat (C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 57).

    {FN:16} - Urteile vom 16. April 2015, Parlament/Rat (C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223) sowie Parlament/Rat (C-540/13, EU:C:2015:224).

    {FN:17} - Urteile vom 16. April 2015, Parlament/Rat (C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 42), und vom 6. Mai 2008, Parlament/Rat (…C-133/06, EU:C:2008:257, Rn. 54 bis 56).

    {FN:18} - Urteil vom 16. April 2015, Parlament/Rat (C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 43).

    {FN:19} - Vgl. unter vielen Urteil vom 16. April 2015, Parlament/Rat (C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:20} - Vgl. hierzu Urteile vom 16. April 2015, Parlament/Rat (C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 45), Parlament/Rat (…C-540/13, EU:C:2015:224, Rn. 35), und vom 10. September 2015, Parlament/Rat (…C-363/14, EU:C:2015:579, Rn. 59).

    {FN:22}- Der Gerichtshof hat in einer Rechtssache, in der eine ähnliche Einrede der Rechtswidrigkeit erhoben wurde, die Auffassung vertreten, dass bei Auslegung der Bestimmung im Licht des Art. 39 Abs. 1 EU (wonach das Parlament anzuhören ist) die Tatsache, dass die fragliche Bestimmung keine Verpflichtung zur Anhörung des Parlaments vorsehe, nicht den Schluss auf ihre Rechtswidrigkeit zulasse, vgl. Urteil vom 16. April 2015, Parlament/Rat (C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 47 bis 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:24}- Urteil vom 16. April 2015, Parlament/Rat (C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 49, und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:25} - Urteile vom 16. April 2015, Parlament/Rat (C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 43), und vom 6. Mai 2008, Parlament/Rat (…C-133/06, EU:C:2008:257, Rn. 54 bis 56).

    {FN:26} - Hier könnte gegenüber der oben in Fn. 22 beschriebenen Situation unterschieden werden, in der die geprüfte Bestimmung darüber schwieg, dass das Parlament anzuhören war, vgl. Urteil vom 16. April 2015, Parlament/Rat (C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223).

  • EuGH, 10.09.2015 - C-363/14

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit …

    Rn. 24 In Anbetracht des Wortlauts des angefochtenen Beschlusses, der grundsätzlich die Rechtsgrundlage, auf die er gestützt ist, anführen muss, damit die Begründungspflicht erfüllt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Rat, C-370/07, EU:C:2009:590, Rn. 39 und 55, Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 29, und Parlament/Rat, C-540/13, EU:C:2015:224, Rn. 19), kann daher nicht angenommen werden, dass dieser Beschluss auf Art. 34 EU beruht.

    Würde daher einem Organ die Möglichkeit zur Schaffung abgeleiteter Rechtsgrundlagen gegeben, die den Erlass von Gesetzgebungsakten oder Durchführungsmaßnahmen ermöglichen, sei es im Sinne einer Verschärfung oder einer Erleichterung der Modalitäten des Erlasses eines Rechtsakts, so liefe dies darauf hinaus, ihm eine Rechtsetzungsbefugnis zu verleihen, die über das in den Verträgen vorgesehene Maß hinausginge (vgl. in diesem Sinne Urteile Parlament/Rat, C-133/06, EU:C:2008:257, Rn. 54 bis 56, Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 42 und 43, sowie Parlament/Rat, C-540/13, EU:C:2015:224, Rn. 32 und 33).

    Rn. 59 Da die Rechtmäßigkeit eines Unionsrechtsakts anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seines Erlasses zu beurteilen ist, ist die Rechtmäßigkeit von Art. 26 Abs. 1 Buchst. a des Europol-Beschlusses in diesem Zusammenhang anhand der Bestimmungen zu beurteilen, die zum Zeitpunkt des Erlasses dieses Beschlusses die Durchführung der allgemeinen Rechtsakte im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen regelten, d. h. anhand der Art. 34 Abs. 2 Buchst. c EU und 39 Abs. 1 EU (vgl. entsprechend Urteile Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 45, und Parlament/Rat, C-540/13, EU:C:2015:224, Rn. 35).

    Rn. 68 Hinsichtlich des Vorbringens des Parlaments zur Unvereinbarkeit von Art. 26 Abs. 1 Buchst. a des Europol-Beschlusses mit den nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon anwendbaren Verfahrensvorschriften ist jedenfalls darauf hinzuweisen, dass das Protokoll über die Übergangsbestimmungen Vorschriften speziell zu den rechtlichen Regelungen enthält, die nach Inkrafttreten dieses Vertrags auf die vor diesem Zeitpunkt auf der Grundlage des EU-Vertrags erlassenen Rechtsakte anwendbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 51, und Parlament/Rat, C-540/13, EU:C:2015:224, Rn. 41).

    Rn. 70 Der Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass dieser Artikel dahin auszulegen ist, dass eine Bestimmung eines vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ordnungsgemäß auf der Grundlage des EU-Vertrags ergangenen Rechtsakts, die Modalitäten für den Erlass von Durchführungsmaßnahmen zu diesem Rechtsakt vorsieht, weiterhin ihre Rechtswirkungen entfaltet, solange sie nicht aufgehoben, für nichtig erklärt oder geändert worden ist, und den Erlass dieser Maßnahmen in Anwendung des von ihr definierten Verfahrens ermöglicht (Urteile Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 57, sowie Parlament/Rat, C-540/13, EU:C:2015:224, Rn. 47).

    Rn. 72 Ebenso wenig kann das Vorbringen des Parlaments, mit dem es dartun möchte, dass Art. 26 Abs. 1 Buchst. a des Europol-Beschlusses im Vergleich zu dem durch den AEU-Vertrag hierfür vorgesehenen Verfahren verschärfte oder erleichterte Modalitäten für den Erlass von Durchführungsmaßnahmen vorsieht, den Gerichtshof zu der Feststellung veranlassen, dass diese Bestimmung eine rechtswidrige abgeleitete Rechtsgrundlage darstellt, deren Anwendung im Wege der Einrede ausgeschlossen werden müsste (vgl. entsprechend Urteile Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 58, und Parlament/Rat, C-540/13, EU:C:2015:224, Rn. 48).

    Rn. 73 Unter diesen Umständen sind der zweite Teil des zweiten Klagegrundes und der dritte Klagegrund, ohne dass über ihre Zulässigkeit entschieden zu werden braucht, daher als unbegründet zurückzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteile Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 59, und Parlament/Rat, C-540/13, EU:C:2015:224, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung), so dass diese Klagegründe vollumfänglich zurückzuweisen sind.

    Rn. 82 Was zweitens die Bedingungen betrifft, unter denen das Parlament angehört wurde, stellt die ordnungsgemäße Anhörung des Parlaments in den durch die anwendbaren Regelungen des Unionsrechts vorgesehenen Fällen ein wesentliches Formerfordernis dar, dessen Missachtung die Nichtigkeit der betroffenen Handlung zur Folge hat (Urteile Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 63, und Parlament/Rat, C-540/13, EU:C:2015:224, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Denn die Verpflichtung, das Parlament anzuhören, stellt eine der Rechtswirkungen des Europol-Beschlusses dar, die gemäß Art. 9 des Protokolls über die Übergangsbestimmungen nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon fortbesteht (vgl. entsprechend Urteile Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 68, und Parlament/Rat, C-540/13, EU:C:2015:224, Rn. 58).

  • EuGH, 23.12.2015 - C-595/14

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Ersetzung der angefochtenen Entscheidung …

    "(34) In seinem Urteil vom 16. April 2015 in den verbundenen Rechtssachen C-317/13 und C-679/13 [(EU:C:2015:223)] entschied der Gerichtshof der Europäischen Union, dass der Rat gehalten ist, das Parlament anzuhören, bevor er auf Grundlage von Artikel 8 Absatz 3 des Beschlusses 2005/387/JI einen Durchführungsbeschluss erlässt.

    Rn. 15 Außerdem habe der Gerichtshof zwar anerkannt, dass das Rechtsschutzinteresse des Klägers fortbestehen könne, wenn sich der geltend gemachte Rechtsverstoß unabhängig von den Umständen der betreffenden Rechtssache in Zukunft wiederholen könne; dies sei hier jedoch nicht der Fall, da der Rat bereits die Maßnahmen zur Durchführung der Urteile Parlament/Rat (C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223) und Parlament/Rat (C-540/13, EU:C:2015:224) getroffen und die Rechtswidrigkeit, mit der der angefochtene Beschluss behaftet sei, aus der Unionsrechtsordnung entfernt habe.

    Rn. 35 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die ordnungsgemäße Anhörung des Parlaments in den durch die einschlägigen Vorschriften des Unionsrechts vorgesehenen Fällen ein wesentliches Formerfordernis darstellt, dessen Missachtung die Nichtigkeit der betreffenden Handlung zur Folge hat (Urteile Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 63, und Parlament/Rat, C-540/13, EU:C:2015:224, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 38 Im vorliegenden Fall besteht zwischen den Parteien zwar Uneinigkeit darüber, welche Rechtsgrundlage der Rat für den Erlass des angefochtenen Beschlusses tatsächlich herangezogen hat, doch ergibt sich aus dem Wortlaut dieses Beschlusses eindeutig, dass dieser auf Art. 8 Abs. 3 des Beschlusses 2005/387 gestützt ist (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 28 bis 31).

    Rn. 39 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs entfaltet Art. 8 Abs. 3 des Beschlusses 2005/387 gemäß Art. 9 des Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon weiterhin seine Rechtswirkungen, solange er nicht aufgehoben, für nichtig erklärt oder geändert worden ist, so dass er den Erlass von Durchführungsmaßnahmen in Anwendung des dort festgelegten Verfahrens ermöglicht (vgl. in diesem Sinne Urteil Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 57 bis 65).

    Rn. 40 Ferner hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 8 Abs. 3 des Beschlusses 2005/387 im Einklang mit Art. 39 Abs. 1 EU dahin auszulegen ist, dass der Rat nur nach Anhörung des Parlaments einen Rechtsakt erlassen darf, um eine neue psychoaktive Substanz Kontrollmaßnahmen zu unterwerfen (vgl. Urteil Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 50).

    Rn. 41 Die Aufhebung von Art. 39 Abs. 1 EU durch den Vertrag von Lissabon kann diese Pflicht zur Anhörung des Parlaments nicht in Frage stellen, da sich zum einen die Verpflichtung zur Auslegung eines abgeleiteten Rechtsakts im Einklang mit dem Primärrecht aus dem allgemeinen Auslegungsgrundsatz ergibt, wonach eine Bestimmung so weit wie möglich in einer ihre Gültigkeit nicht in Frage stellenden Weise auszulegen ist, und zum anderen die Rechtmäßigkeit eines Unionsrechtsakts anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seines Erlasses zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 45, 49 und 67).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-311/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist der Beschluss 2010/87/EU der …

    {FN:32} Vgl. u. a. Urteile vom 16. April 2015, Parlament/Rat (…C-540/13, EU:C:2015:224, Rn. 35), vom 16. April 2015, Parlament/Rat (C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 45), und vom 22. September 2016, Parlament/Rat (…C-14/15 und C-116/15, EU:C:2016:715, Rn. 48).
  • EuGH, 23.02.2016 - C-179/14

    Bestimmte Aspekte der Regelungen der SZÉP-Freizeitkarte und des …

    Folglich müssen sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben, und die Anträge in der Klageschrift müssen eindeutig formuliert sein, damit der Gerichtshof nicht ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (vgl. Urteil Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 27.01.2021 - T-699/17

    Polen/ Kommission - Umwelt - Richtlinie 2010/75/EU - Industrieemissionen - …

    Diese Bestimmung wurde insbesondere dahin ausgelegt, dass sie es aus Gründen der Rechtssicherheit (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2017, Tilly-Sabco/Kommission, C-183/16 P, EU:C:2017:704, Rn. 124, …und vom 4. September 2018, Kommission/Rat [Abkommen mit Kasachstan], C-244/17, EU:C:2018:662, Rn. 52), aber auch aus Gründen, die auf die Vermeidung einer Diskontinuität oder eines Rückschritts in der Umsetzung der von der Union verfolgten oder unterstützten Politiken, wie im Bereich des Umweltschutzes oder der öffentlichen Gesundheit, abzielen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Februar 1999, Parlament/Rat, C-164/97 und C-165/97, EU:C:1999:99, Rn. 22 bis 24, und vom 16. April 2015, Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 72 bis 74), erlaubt, die Wirkungen einer für nichtig erklärten Handlung während eines angemessenen Zeitraums aufrechtzuerhalten.
  • EuGH, 22.09.2016 - C-14/15

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit …

    Schließlich habe der Rat, obwohl er nach Erhebung der Klage des Parlaments, die zu dem Urteil vom 16. April 2015, Parlament/Rat (C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223), geführt habe, dem Titel verschiedener, auf der Grundlage von Rechtsakten der ehemaligen "dritten Säule" erlassener Beschlüsse den Begriff "Durchführung" hinzugefügt habe, keine vergleichbare Änderung des Titels der angefochtenen Beschlüsse vorgenommen.

    Rn. 31 Was die behauptete Rechtswidrigkeit von Art. 25 Abs. 2 des Beschlusses 2008/615 angeht, stellt der Rat fest, dass sich aus den Urteilen vom 16. April 2015, Parlament/Rat (C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223), und vom 16. April 2015, Parlament/Rat (C-540/13, EU:C:2015:224), ergebe, dass der Unterschied zwischen den in dieser Bestimmung und in den Verträgen vorgesehenen Verfahren nicht bedeute, dass diese Bestimmung rechtswidrig sei, da vielmehr eine konforme Auslegung vorzunehmen sei.

    Rn. 37 Vorab ist festzustellen, dass aus dem Wortlaut der angefochtenen Beschlüsse eindeutig hervorgeht, dass diese auf Art. 25 des Beschlusses 2008/615 und auf Art. 20 des Beschlusses 2008/616 gestützt sind (vgl. entsprechend Urteile vom 16. April 2015, Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 28 bis 31, …sowie vom 10. September 2015, Parlament/Rat, C-363/14, EU:C:2015:579, Rn. 23 bis 26), wobei der letztgenannte Artikel im Übrigen lediglich die Voraussetzungen für den Erlass der in Art. 25 des Beschlusses 2008/615 genannten Beschlüsse erläutert.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2016 - C-562/14

    Schweden/ Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe der …

    {FN:64} - Vgl. entsprechend Urteil vom 16. April 2015, Parlament/Rat (C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2020 - C-389/19

    Kommission/ Schweden - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 …

    {FN:31} Vgl. z. B. Urteile vom 25. Februar 1999, Parlament/Rat (…C-164/97 und C-165/97, EU:C:1999:99, Rn. 22 bis 24), vom 16. April 2015, Parlament/Rat (C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 72 bis 74), sowie vom 13. Dezember 2018, Ville de Paris, Ville de Bruxelles und Ayuntamiento de Madrid/Kommission (…T-339/16, T-352/16 und T-391/16, EU:T:2018:927, Rn. 160).
  • EuG, 03.07.2018 - T-616/15

    Transtec - EEF - AKP-Staaten - Cotonou-Abkommen - Programm zur Unterstützung …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-317/13, C-679/13, C-540/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,361
Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-317/13, C-679/13, C-540/13 (https://dejure.org/2015,361)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.01.2015 - C-317/13, C-679/13, C-540/13 (https://dejure.org/2015,361)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - C-317/13, C-679/13, C-540/13 (https://dejure.org/2015,361)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Parlament / Rat

    Nichtigkeitsklage - Rechtsgrundlage - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Durchführungsmaßnahmen - Keine Anhörung des Parlaments - Wirkung des Inkrafttretens des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - Übergangsbestimmungen - Art. ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Parlament / Rat

    Nichtigkeitsklage - Rechtsgrundlage - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Durchführungsmaßnahmen - Keine Anhörung des Parlaments - Wirkung des Inkrafttretens des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - Übergangsbestimmungen - Art. ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (19)

  • EuGH - C-679/13 (anhängig)

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-317/13
    Rn. 8 Die Klagen in den verbundenen Rechtssachen C-317/13 und C-679/13 betreffen Beschlüsse{FN-VERWEIS:4}, die der Rat auf der Grundlage von Art. 8 Abs. 3 des Beschlusses von 2005 erlassen hat.

    Rn. 16 Mit Beschlüssen des Präsidenten des Gerichtshofs vom 8. Oktober 2013 und vom 28. April 2014 ist die Republik Österreich in den Rechtssachen C-317/13 und C-679/13 als Streithelferin auf Seiten des Rates zugelassen worden.

    A - Verbundene Rechtssachen C-317/13 und C-679/13.

    C - Verbundene Rechtssachen C-317/13 und C-679/13 und Rechtssache C-540/13.

    Rn. 22 In den verbundenen Rechtssachen C-317/13 und C-679/13 rügt das Parlament, dass die streitigen Durchführungsbeschlüsse nicht rechtmäßig seien, und meint, der Rat habe in beiden Fällen die falsche Rechtsgrundlage gewählt.

    Rn. 27 Der Rat, in den verbundenen Rechtssachen C-317/13 und C-679/13 unterstützt durch die österreichische Regierung, tritt dieser Ansicht entgegen.

    Rn. 77 Ich komme daher zu dem Ergebnis, dass die drei Klagen des Parlaments in den verbundenen Rechtssachen C-317/13 und C-679/13 und in der Rechtssache C-540/13 als unbegründet abzuweisen sind.

    Die Republik Österreich hat daher in den verbundenen Rechtssachen C-317/13 und C-679/13 ihre eigenen Kosten zu tragen.

    - die Klagen des Parlaments in den verbundenen Rechtssachen C-317/13 und C-679/13 und in der Rechtssache C-540/13 abzuweisen,.

    {FN:10} - Trotz der Ähnlichkeit der in allen drei Rechtssachen angeführten Klagegründe werden diese Gründe in den Rechtssachen C-679/13 und C-540/13 in umgekehrter Reihenfolge wie in der Rechtssache C-317/13 angeführt.

  • EuGH, 06.05.2008 - C-133/06

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE ÜBER DIE …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-317/13
    Zu früheren Verweisen auf diesen Grundsatz vgl. Urteile Parlament/Kommission (…C-156/93, EU:C:1995:238, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung), Parlament/Rat (…C-303/94, EU:C:1996:238, Rn. 23), Söhl & Söhlke (…C-48/98, EU:C:1999:548, Rn. 34) und Parlament/Rat (C-133/06, EU:C:2008:257, Rn. 45).

    {FN:32} - Vgl. Urteil Parlament/Rat (EU:C:2008:257, Rn. 54 bis 57).

  • EuGH, 01.10.2009 - C-370/07

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Festlegung von Standpunkten, die im Namen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-317/13
    {FN:27} - Vgl. Urteil Kommission/Rat (C-370/07, EU:C:2009:590, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:29} - Vgl. Urteil Kommission/Rat (EU:C:2009:590, Rn. 56 ff).

  • EuGH, 13.06.1958 - 9/56

    Meroni & Co., Industrie Metallurgiche, SpA gegen Hohe Behörde der Europäischen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-317/13
    {FN:13} - Ein Überblick über die Evolution des Verfassungsgrundsatzes des institutionellen Gleichgewichts in der Unionsrechtsordnung findet sich bei Jacqué, J.-P., "The Principle of Institutional Balance", 41, 2004, Common Market Law Review, S. 383 bis 391. Vgl. auch Curtin, D., "EU Constitution as Architecture - Separation of Powers in the Twenty-First Century", in Reestman, J.-H., Schrauwen, A., van Montfrans, M., und Jans, J., De Regels en het spel - Opstellen over recht, filosofie, literatuur en geschiedenis aangeboden aan Tom Eijsbouts, TMC Asser Press, Den Haag, 2011, S. 123 bis 133, auf S. 126 ff. Eine frühe Erörterung des Grundsatzes in der Rechtsprechung findet sich im Urteil Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7).
  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-317/13
    {FN:23} - Bedeutende Beispiele für diese Tendenz sind beispielsweise die Urteile Roquette Frères/Rat (138/79, EU:C:1980:249) und Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217).
  • EuGH, 22.05.1990 - 70/88

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-317/13
    {FN:23} - Bedeutende Beispiele für diese Tendenz sind beispielsweise die Urteile Roquette Frères/Rat (138/79, EU:C:1980:249) und Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217).
  • EuGH, 05.09.2012 - C-355/10

    Parlament / Rat - Schengener Grenzkodex - Beschluss 2010/252/EU - Überwachung der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-317/13
    {FN:17} - Zu dieser Unterscheidung in der Rechtsprechung vgl. beispielsweise Urteil Parlament/Rat (C-355/10, EU:C:2012:516, Rn. 64 bis 66).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-130/10

    Parlament / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-317/13
    {FN:25} - Vgl. allgemeiner Urteil Parlament/Rat (C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.11.1999 - C-48/98

    Söhl & Söhlke - Zollkodex der Gemeinschaften und Durchführungsverordnung - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-317/13
    Zu früheren Verweisen auf diesen Grundsatz vgl. Urteile Parlament/Kommission (…C-156/93, EU:C:1995:238, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung), Parlament/Rat (…C-303/94, EU:C:1996:238, Rn. 23), Söhl & Söhlke (C-48/98, EU:C:1999:548, Rn. 34) und Parlament/Rat (…C-133/06, EU:C:2008:257, Rn. 45).
  • EuGH, 14.10.2014 - Gutachten 1/13

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-317/13
    Vgl. zuletzt auch Gutachten 1/13 (EU:C:2014:2303, Rn. 74).
  • EuGH, 07.10.2014 - C-399/12

    Deutschland / Rat - Nichtigkeitsklage - Auswärtiges Handeln der Europäischen …

  • EuGH, 23.10.2007 - C-403/05

    Parlament / Kommission - Nichtigkeitsklage - Entscheidung der Kommission über die …

  • EuGH, 26.06.2012 - C-336/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des …

  • EuGH, 13.07.1995 - C-156/93

    Parlament / Kommission

  • EuGH, 18.06.1996 - C-303/94

    Parlament / Rat

  • EuGH, 28.11.2006 - C-413/04

    Parlament / Rat - Richtlinie 2003/54/EG - Gemeinsame Vorschriften für den …

  • EuGH, 10.07.1986 - 149/85

    Wybot / Faure

  • EuGH, 15.01.2002 - C-179/00

    Weidacher - "Artikel 149 der Akte über den Beitritt Österreichs, Finnlands und …

  • EuGH, 27.11.1997 - C-27/96

    Danisco Sugar

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