Rechtsprechung
| EuGH, 09.07.2020 - C-343/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- autokaufrecht.info
Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gegen die Volkswagen AG - VW-Abgasskandal
- Europäischer Gerichtshof
Verein für Konsumenteninformation
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 7 Nr. 2 - Gerichtliche Zuständigkeit bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist - Ort, an ...
- Europäischer Gerichtshof
Verein für Konsumenteninformation
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 7 Nr. 2 - Gerichtliche Zuständigkeit bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist - Ort, an ...
- Betriebs-Berater
VW-Abgasskandal - Geschädigte können Ansprüche aus unerlaubter Handlung im Heimatland geltend machen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Schadensersatzklage gegen VW wegen Dieselskandal auch in EU-Mitgliedstaat des Erwerbs des manipulierten Kfz ("Verein für Konsumenteninformation")
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Ein Autohersteller, dessen widerrechtlich manipulierte Fahrzeuge in anderen Mitgliedstaaten verkauft werden, kann vor den Gerichten dieser Staaten verklagt werden
- lto.de (Kurzinformation)
Gerichtszuständigkeit: Volkswagen darf in Österreich verklagt werden
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schadensersatzklagen wegen Manipulationssoftware und die gerichtliche Zuständigkeit ...
- Projekt Dieselskandal: Herstellerhaftung (Prof. Dr. Michael Heese) (Rechtsprechungsübersicht)
Europarecht und EuGH-Vorabentscheidungsverfahren
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Abgasskandal - Fahrzeugkäufer in anderen EU-Staaten können VW dort verklagen
- datev.de (Kurzinformation)
Diesel-Skandal: Gerichtliche Zuständigkeit für Schadensersatzklagen wegen Manipulationssoftware
- haufe.de (Kurzinformation)
Wegen abgasmanipuliertem Diesel können Kunden VW auch in anderen EU-Ländern verklagen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ist mein Wohnmobil vom Dieselskandal betroffen?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gerichtsstand: EU/Schweiz - wo kann der vom Abgas-Skandal Betroffene den PKW-Hersteller verklagen?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schaden für Käufer von Fahrzeugen mit illegaler Abschalteinrichtung bestätigt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schwere Schlappe für VW: Verbraucher können im Abgasskandal auch außerhalb von Deutschland klagen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abgasskandal - Klagen gegen Fiat können in Deutschland geführt werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
VW Niederlage im Abgasskandal - Verbraucher können in ihrem Heimatland klagen
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Verein für Konsumenteninformation
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verein für Konsumenteninformation
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-343/19
- EuGH, 09.07.2020 - C-343/19
Papierfundstellen
- NJW 2020, 2869
- ZIP 2020, 1426
- NVwZ 2020, 1257
- EuZW 2020, 724
- BB 2020, 1601
Wird zitiert von ... (67) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 29.07.2019 - C-451/18
Tibor-Trans - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus EuGH, 09.07.2020 - C-343/19
Rn. 22 Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass, da die Verordnung Nr. 1215/2012 gemäß ihrem 34. Erwägungsgrund die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (…ABl. 2001, L 12, S. 1) aufhebt und ersetzt, die ihrerseits das Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (…ABl. 1972, L 299, S. 32) in der Fassung der aufeinanderfolgenden Übereinkommen über den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zu diesem Übereinkommen (im Folgenden: Brüsseler Übereinkommen) ersetzt hat, die vom Gerichtshof vorgenommene Auslegung der Bestimmungen der letztgenannten Rechtsinstrumente nach ständiger Rechtsprechung auch für die Verordnung Nr. 1215/2012 gilt, soweit die betreffenden Bestimmungen als "gleichwertig" angesehen werden können (Urteil vom 29. Juli 2019, Tibor-Trans, C-451/18, EU:C:2019:635, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 23 Wie der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung zu diesen Bestimmungen wiederholt entschieden hat, ist mit dem Ausdruck "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" sowohl der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs als auch der Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens gemeint, so dass der Beklagte nach Wahl des Klägers vor dem Gericht eines dieser beiden Orte verklagt werden kann (…Urteile vom 16. Juli 2009, Zuid-Chemie, C-189/08, EU:C:2009:475, Rn. 23, sowie vom 29. Juli 2019, Tibor-Trans, C-451/18, EU:C:2019:635, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Folglich kann dieser Begriff nicht so ausgelegt werden, dass er den Ort einschließt, an dem der Geschädigte einen Vermögensschaden in der Folge eines in einem anderen Vertragsstaat entstandenen und dort von ihm erlittenen Erstschadens erlitten zu haben behauptet (…Urteile vom 19. September 1995, Marinari, C-364/93, EU:C:1995:289, Rn. 14 und 15, sowie vom 29. Juli 2019, Tibor-Trans, C-451/18, EU:C:2019:635, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 28 Ferner hat der Gerichtshof entschieden, dass spätere nachteilige Folgen keine Zuständigkeitszuweisung auf der Grundlage von Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 begründen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juli 2019, Tibor-Trans, C-451/18, EU:C:2019:635, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Die Gerichte dieses Mitgliedstaats dürften den leichtesten Zugang zu den zur Durchführung dieser Bewertungen erforderlichen Beweismitteln haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juli 2019, Tibor-Trans, C-451/18, EU:C:2019:635, Rn. 34).
Der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs ist somit gemäß der Rom-II-Verordnung der Ort, an dem ein solches Produkt gekauft wird (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Juli 2019, Tibor-Trans, C-451/18, EU:C:2019:635, Rn. 35).
- EuGH, 28.01.2015 - C-375/13
Kolassa - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. …
Auszug aus EuGH, 09.07.2020 - C-343/19
Anders als in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 10. Juni 2004, Kronhofer (C-168/02, EU:C:2004:364), vom 28. Januar 2015, Kolassa (C-375/13, EU:C:2015:37), und vom 12. September 2018, Löber (C-304/17, EU:C:2018:701), ergangen sind, in denen finanzielle Investitionen zu einer Verringerung der finanziellen Vermögenswerte der betreffenden Personen ohne jeden Bezug zu Sachgütern geführt hatten, geht es im Ausgangsverfahren um einen Mangel, der Fahrzeuge, also Sachgüter, betrifft.Rn. 36 Unter Umständen wie den in den Rn. 34 und 35 des vorliegenden Urteils genannten wahrt eine solche Auslegung von Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 das im 15. Erwägungsgrund dieser Verordnung erwähnte Ziel der Vorhersehbarkeit der Zuständigkeitsvorschriften, da ein in einem Mitgliedstaat niedergelassener Automobilhersteller, der unzulässige Manipulationen an in anderen Mitgliedstaaten in den Verkehr gebrachten Fahrzeugen vornimmt, vernünftigerweise erwarten kann, dass er vor den Gerichten dieser Staaten verklagt wird (vgl. entsprechend Urteile vom 28. Januar 2015, Kolassa, C-375/13, EU:C:2015:37, Rn. 56, …und vom 12. September 2018, Löber, C-304/17, EU:C:2018:701, Rn. 35).
- EuGH, 12.09.2018 - C-304/17
Löber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - …
Auszug aus EuGH, 09.07.2020 - C-343/19
Anders als in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 10. Juni 2004, Kronhofer (C-168/02, EU:C:2004:364), vom 28. Januar 2015, Kolassa (C-375/13, EU:C:2015:37), und vom 12. September 2018, Löber (C-304/17, EU:C:2018:701), ergangen sind, in denen finanzielle Investitionen zu einer Verringerung der finanziellen Vermögenswerte der betreffenden Personen ohne jeden Bezug zu Sachgütern geführt hatten, geht es im Ausgangsverfahren um einen Mangel, der Fahrzeuge, also Sachgüter, betrifft.Rn. 36 Unter Umständen wie den in den Rn. 34 und 35 des vorliegenden Urteils genannten wahrt eine solche Auslegung von Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 das im 15. Erwägungsgrund dieser Verordnung erwähnte Ziel der Vorhersehbarkeit der Zuständigkeitsvorschriften, da ein in einem Mitgliedstaat niedergelassener Automobilhersteller, der unzulässige Manipulationen an in anderen Mitgliedstaaten in den Verkehr gebrachten Fahrzeugen vornimmt, vernünftigerweise erwarten kann, dass er vor den Gerichten dieser Staaten verklagt wird (…vgl. entsprechend Urteile vom 28. Januar 2015, Kolassa, C-375/13, EU:C:2015:37, Rn. 56, und vom 12. September 2018, Löber, C-304/17, EU:C:2018:701, Rn. 35).
- EuGH, 19.09.1995 - C-364/93
Marinari / Lloyd's Bank
Auszug aus EuGH, 09.07.2020 - C-343/19
Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere aus dem Urteil vom 19. September 1995, Marinari (C-364/93, EU:C:1995:289, Rn. 14 und 15), zieht es den Schluss, dass der Gerichtsstand für Klagen aus unerlaubter Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, den unmittelbar Geschädigten nur insoweit zusteht, als sie einen Primärschaden geltend machen und nicht bloße Folgeschäden.Folglich kann dieser Begriff nicht so ausgelegt werden, dass er den Ort einschließt, an dem der Geschädigte einen Vermögensschaden in der Folge eines in einem anderen Vertragsstaat entstandenen und dort von ihm erlittenen Erstschadens erlitten zu haben behauptet (Urteile vom 19. September 1995, Marinari, C-364/93, EU:C:1995:289, Rn. 14 und 15, …sowie vom 29. Juli 2019, Tibor-Trans, C-451/18, EU:C:2019:635, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 28.07.2016 - C-191/15
Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Auszug aus EuGH, 09.07.2020 - C-343/19
Eine Handlungsweise wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die ein unlauteres Wettbewerbsverhalten darstellt, da sie die kollektiven Interessen der Verbraucher als Gruppe beeinträchtigen kann (Urteil vom 28. Juli 2016, Verein für Konsumenteninformation, C-191/15, EU:C:2016:612, Rn. 42), kann diese Interessen in jedem Mitgliedstaat beeinträchtigen, in dessen Hoheitsgebiet das mangelhafte Produkt von den Verbrauchern gekauft wird. - EuGH, 16.06.2016 - C-12/15
Die Verwirklichung eines reinen Vermögensschadens in einem Mitgliedstaat …
Auszug aus EuGH, 09.07.2020 - C-343/19
Rn. 15 Im Licht des Urteils vom 16. Juni 2016, Universal Music International Holding (C-12/15, EU:C:2016:449), spräche im Ausgangsverfahren einiges für eine Verortung des in Rede stehenden Schadenserfolgs in Deutschland. - EuGH, 10.06.2004 - C-168/02
Kronhofer
Auszug aus EuGH, 09.07.2020 - C-343/19
Anders als in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 10. Juni 2004, Kronhofer (C-168/02, EU:C:2004:364), vom 28. Januar 2015, Kolassa (C-375/13, EU:C:2015:37), und vom 12. September 2018, Löber (C-304/17, EU:C:2018:701), ergangen sind, in denen finanzielle Investitionen zu einer Verringerung der finanziellen Vermögenswerte der betreffenden Personen ohne jeden Bezug zu Sachgütern geführt hatten, geht es im Ausgangsverfahren um einen Mangel, der Fahrzeuge, also Sachgüter, betrifft. - EuGH, 16.07.2009 - C-189/08
Zuid-Chemie - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - …
Auszug aus EuGH, 09.07.2020 - C-343/19
Rn. 23 Wie der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung zu diesen Bestimmungen wiederholt entschieden hat, ist mit dem Ausdruck "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" sowohl der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs als auch der Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens gemeint, so dass der Beklagte nach Wahl des Klägers vor dem Gericht eines dieser beiden Orte verklagt werden kann (Urteile vom 16. Juli 2009, Zuid-Chemie, C-189/08, EU:C:2009:475, Rn. 23, …sowie vom 29. Juli 2019, Tibor-Trans, C-451/18, EU:C:2019:635, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 11.01.1990 - 220/88
Dumez France u.a. / Hessische Landesbank u.a.
Auszug aus EuGH, 09.07.2020 - C-343/19
Rn. 27 Der Gerichtshof hat außerdem zu Art. 5 Nr. 3 des Brüsseler Übereinkommens festgestellt, dass ein Schaden, der nur die mittelbare Folge des ursprünglich von anderen Rechtssubjekten unmittelbar erlittenen Schadens ist, dessen Erfolg sich an einem anderen als dem Ort verwirklicht hat, an dem anschließend der mittelbar Betroffene einen Schaden erlitten hat, keine gerichtliche Zuständigkeit nach dieser Vorschrift begründen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Januar 1990, Dumez France und Tracoba, C-220/88, EU:C:1990:8' Rn. 14 und 22). - EuGH, 07.05.2020 - C-641/18
Die Opfer des Untergangs eines unter panamaischer Flagge fahrenden Schiffes …
Auszug aus EuGH, 09.07.2020 - C-343/19
Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteil vom 7. Mai 2020, Rina, C-641/18, EU:C:2020:349, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 31.05.2018 - C-306/17
Nothartová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-100/21
Unzulässige Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen: Nach Ansicht von …
{FN:27} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 2020, Verein für Konsumenteninformation (C-343/19, EU:C:2020:534, Rn. 34). - EuGH, 24.11.2020 - C-59/19
Die Plattform Booking.com kann von einem Hotel, das sie nutzt, grundsätzlich vor …
Dies ist bei Art. 5 Nr. 3 des Übereinkommens und bei der Verordnung Nr. 44/2001 einerseits sowie bei Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 andererseits der Fall (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 2020, Verein für Konsumenteninformation, C-343/19, EU:C:2020:534, Rn. 22).Das nach Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 zuständige Gericht - unter den Umständen des Ausgangsverfahrens das des Marktes, der von dem geltend gemachten wettbewerbswidrigen Verhalten beeinträchtigt wird - ist nämlich am besten in der Lage, über die Hauptfrage der Begründetheit dieses Vorwurfs zu entscheiden, insbesondere im Hinblick auf die Erhebung und Würdigung der entsprechenden Beweise (…vgl. entsprechend Urteile vom 29. Juli 2019, Tibor-Trans, C-451/18, EU:C:2019:635, Rn. 34, und vom 9. Juli 2020, Verein für Konsumenteninformation, C-343/19, EU:C:2020:534, Rn. 38).
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-30/20
Volvo m.fl. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Rn. 50 Somit erhält der Gerichtshof meines Erachtens nunmehr die Gelegenheit, im Licht der Urteile Verein für Konsumenteninformation und Wikingerhof, die er nach dem Eingang des hier in Rede stehenden Vorabentscheidungsersuchens erlassen hat, die Tragweite des Urteils Tibor-Trans für die nationalen Gerichte sachgerecht klarzustellen.Rn. 81 Insoweit rege ich mit den Volvo-Gesellschaften, der spanischen Regierung und der Kommission an, deswegen eine Parallele zu dem Urteil Verein für Konsumenteninformation zu ziehen, weil dieses Urteil in einer Rechtssache ergangen ist, die ebenso wie die Rechtssache, in der das Urteil Tibor-Trans erlassen wurde, dessen Begründung es weiterführt, mit dem hiesigen Ausgangsverfahren mehrere Punkte gemeinsam hat{FN-VERWEIS:89}.
Die im Urteil Verein für Konsumenteninformation erhobene Klage war nämlich auf Ersatz des Schadens gerichtet, der auf dem bei einem Dritten getätigten Erwerb von Fahrzeugen zu einem Preis, der über ihrem tatsächlichen Wert lag{FN-VERWEIS:90}, beruhte, was auf ein rechtswidriges Verhalten ihrer Hersteller zurückzuführen war{FN-VERWEIS:91}.
{FN:17} Vgl. namentlich Urteile vom 14. Februar 2019, Milivojević (…C-630/17, EU:C:2019:123, Rn. 47 und 48), und vom 9. Juli 2020, Verein für Konsumenteninformation (C-343/19, im Folgenden: Urteil Verein für Konsumenteninformation, EU:C:2020:534, Rn. 19).
{FN:22} Vgl. Urteil Verein für Konsumenteninformation (…Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:25} Vgl. u. a. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Melzer (C-228/11, EU:C:2012:766, Nr. 34) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (C-343/19, EU:C:2020:253, Nr. 74) und in der Rechtssache Vereniging van Effectenbezitters (C-709/19, EU:C:2020:1056, Nr. 18).
{FN:34} Für die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Zuständigkeit in Rechtssachen, in denen eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung den Gegenstand des Verfahrens bilden, vgl. die Urteile Verein für Konsumenteninformation (…Rn. 38) und Wikingerhof (…Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:41} Der Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung zum "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" ausgeführt, dass dieser sowohl den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs als auch den Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens meint, so dass der Beklagte nach Wahl des Klägers vor dem Gericht eines dieser beiden Orte verklagt werden kann (vgl. Urteil Verein für Konsumenteninformation, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung); dies setzt voraus, dass es sich dabei nicht um ein und denselben Ort handelt (…vgl. namentlich Urteil vom 30. November 1976, Bier, 21/76, EU:C:1976:166, Rn. 24 und 25).
{FN:64} Vgl. Urteil Verein für Konsumenteninformation (…Rn. 35).
{FN:85} Ebenso Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (C-343/19, EU:C:2020:253, Nr. 52).
{FN:91} Vgl. Urteil Verein für Konsumenteninformation (…Rn. 29, 34 und 37).
{FN:92} Vgl. Urteil Verein für Konsumenteninformation (…Rn. 35 und 37 bis 39).
{FN:93} Vgl. Urteil Verein für Konsumenteninformation (…Rn. 33).
{FN:95} Vgl. Urteil Verein für Konsumenteninformation (…Rn. 35).
Für eine Untersuchung dieser Kriterien vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (C-343/19, EU:C:2020:253, Fn. 31 betreffend den Ort, an dem die Verpflichtung eingegangen worden ist, und Nrn. 78 und 79 betreffend den Ort der Lieferung).
{FN:96} Vgl. Urteil Verein für Konsumenteninformation (…Rn. 34).
Siehe auch Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (C-343/19, EU:C:2020:253, Nr. 36), wo dieser ausgeführt hat, dass "bei Erwerb eines Gegenstands dem Vermögen, in das der Gegenstand aufgenommen wird, ein Wert hinzugefügt [wird], der mindestens dem Wert desjenigen, was aus dem Vermögen entnommen wird (im Fall eines Kaufes der für den Gegenstand gezahlte Preis) entspricht".
{FN:98} Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (C-343/19, EU:C:2020:253, Nr. 74).
{FN:105} Vgl. Urteil Verein für Konsumenteninformation (…Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Schließlich hat der Gerichtshof im Urteil Verein für Konsumenteninformation dem Ziel der räumlichen Nähe den Vorrang eingeräumt (siehe zum Vergleich Nrn. 78 und 79 der Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in dieser Rechtssache, C-343/19, EU:C:2020:253).
- LG Freiburg, 26.02.2021 - 14 O 333/20
Haftung wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fahrzeug mit …
Dies ergebe sich aus der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-343/19 und Art. 4 Abs. 1 ROM-II-VO. - BGH, 27.11.2023 - VIa ZR 1425/22
Zur Haftung des Herstellers des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils in einem …
Mit Rücksicht auf den Ort des Kaufvertragsschlusses über das Wohnmobil in der Bundesrepublik Deutschland als Ort des Schadenseintritts (vgl. dazu etwa EuGH, Urteil vom 9. Juli 2020 - C-343/19, NJW 2020, 2869 Rn. 23 ff. mwN) folgt die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte aus Art. 7 Nr. 2 in Verbindung mit Art. 63 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (…ABl. EU L 351 vom 20. Dezember 2012, S. 1; Brüssel-Ia-VO bzw. EuGVVO). - Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-128/20
Nach Auffassung von Generalanwalt Rantos ist der Einbau einer integrierten …
{FN:77} Dementsprechend hat der Gerichtshof entschieden, dass eine Person, die ein Fahrzeug erworben hat, berechtigterweise annehmen darf, dass dieses Fahrzeug den für den Automobilhersteller geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht (Urteil vom 9. Juli 2020, Verein für Konsumenteninformation, C-343/19, EU:C:2020:534, Rn. 37). - OLG München, 07.03.2022 - 34 AR 132/21
VW-Abgasskandal: Örtliche Zuständigkeit nach EuGVVO
Der Europäische Gerichtshof habe in einem Urteil vom 9.7.2020 (Rechtssache C-343/19 = NJW 2020, 2869) hierzu nähere Ausführungen gemacht.Denn während die Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Kaufvertragsschlusses zweifelsfrei besteht (EuGH NJW 2020, 2869 Rn. 30;… BayObLG BeckRS 2022, 2114 Rn. 17), ist der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine Zuständigkeit am Wohnsitzgericht in Fällen wie dem vorliegenden nicht eindeutig zu entnehmen.
Dies ist bei Art. 5 Abs. 3 des Brüsseler Übereinkommens einerseits und Art. 7 Nr. 2 EuGVVO anderseits der Fall (EuGH NJW 2020, 2869 Rn. 22).
Rn. 17 Wie der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung zu Art. 5 Abs. 3 des Brüsseler Übereinkommens bzw. zu Art. 7 Nr. 2 EuGVVO wiederholt entschieden hat, ist mit dem Ausdruck "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" sowohl der Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens (Handlungsort) als auch der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs (Erfolgsort) gemeint (OLG München BeckRS 2021, 38319), so dass der Beklagte nach Wahl des Klägers vor dem Gericht eines dieser beiden Orte verklagt werden kann (EuGH NJW 2020, 2869 Rn. 23;… BayObLG BeckRS 2022, 2114 Rn. 20;… Thole in Wieczorek/Schütze Art. 7 Rn. 75;… Paulus in Geimer/Schütze Art. 7 EuGVVO Rn. 183).
Für den vorliegenden Fall gilt, dass der Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens sich dort befindet, wo das fragliche Fahrzeug mit der Software ausgerüstet wurde, die die Daten über den Abgasausstoß manipuliert (EuGH NJW 2020, 2869 Rn. 24), mithin vorliegend wohl in Italien.
Der Begriff des Schadenseintrittsorts darf nicht weit in der Weise verstanden werden, dass er etwa jeden Ort erfasst, an dem die schädlichen Folgen eines Ereignisses spürbar werden (EuGH NJW 2020, 2869 Rn. 26).
Kein Gerichtsstand besteht daher dort, wo der Geschädigte einen Vermögensschaden in der Folge eines woanders entstandenen Erstschadens erlitten zu haben behauptet (EuGH NJW 2020, 2869 Rn. 26, 27;… EuGH RIW 2019 594 Rn. 28;… BeckOK ZPO/Thode 42. Edition Art. 7 EuGVVO Rn. 92).
Rn. 21 (3) Hier liegt der von Kläger geltend gemachte Schaden in der Wertminderung des fraglichen Fahrzeugs, die sich aus der Differenz zwischen dem Preis, den der Kläger bezahlt hat und dessen tatsächlichem Wert aufgrund des Einbaus der manipulierten Software ergibt (EuGH NJW 2020, 2869 Rn. 29).
Der geltend gemachte Schaden hat sich zum Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs durch den Erwerb zu einem Preis, der über dem tatsächlichen Wert liegt, verwirklicht (EuGH NJW 2020, 2869 Rn. 30).
Ein solcher Schaden, der vor dem Kauf des Fahrzeugs noch nicht bestand, stellt einen Primärschaden dar (EuGH NJW 2020, 2869 Rn. 31;… Stadler in Musielak/Voit ZPO 18. Aufl. Art. 7 EuGVVO Rn. 19b).
Rn. 22 dd) Zwar hat der Europäische Gerichtshof in der oben zitierten Entscheidung nur den Schluss gezogen, der Erfolgsort liege bei einem Kaufvertragsschluss in Österreich in diesem Mitgliedstaat (EuGH NJW 2020, 2869 Rn. 25 ff.).
- BayObLG, 09.02.2022 - 101 AR 173/21
Unanfechtbare und bindende Wirkung von Verweisungsbeschlüssen - Örtliche …
Sie folgt für Klagen aus Anlass des Kaufs eines abgasmanipulierten Fahrzeugs unabhängig davon, an welchem Ort die Manipulation vorgenommen worden ist, aus dem Ort, an dem sich der Schadenserfolg durch den Erwerb verwirklicht hat, also aus dem Ort des Kaufvertragsschlusses (vgl. EuGH, Urt. v. 9. Juli 2020, C-343/19 - Verein für Konsumenteninformation/VW AG, NJW 2020, 2869 Rn. 30).Dies ist bei Art. 5 Abs. 3 Brüssel-I-VO einerseits und Art. 7 Nr. 2 Brüssel-Ia-VO anderseits der Fall (EuGH, NJW 2020, 2869 Rn. 22 - Verein für Konsumenteninformation/VW AG).
Eingetreten ist das schädigende Ereignis nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowohl am Handlungswie am Erfolgsort (Ubiquitätsprinzip), denn mit der Formulierung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" in Art. 7 Nr. 2 Brüssel-Ia-VO ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowohl der Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens (unten [aa]) als auch der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs gemeint (unten [bb]) (vgl. EuGH NJW 2020, 2869 Rn. 23 - Verein für Konsumenteninformation/VW AG).
Der Geschädigte hat grundsätzlich die Wahl, an welchem Ort er klagt (EuGH NJW 2020, 2869 Rn. 23 - Verein für Konsumenteninformation/VW AG;… Urt. v. 5. Juli 2018, C-27/17 - Lithuanian Airlines, NZKart 2018, 357 Rn. 28;… Urt. v. 16. Juni 2016, C-12/15 - Universal Music International Holding, NJW 2016, 2167 Rn. 28;… Urt. v. 3. Oktober 2013, C-170/12 - Pinckney, NJW 2013, 3627 Rn. 26 ff.;… Urt. v. 30. November 1976, Rs. 21/76 - Mines de Potasse d'Alsace, EuGHE 1976, 1735 Rn. 24 f.;… Gottwald in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2022, Brüssel-Ia-VO Art. 7 Rn. 55 m. w. N.;… Stadler in Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl. 2021, EuGVVO Art. 7 Rn. 19;… Paulus in Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, VO (EG) 1215/2012 Art. 7 Rn. 183;… Thole in Wieczorek/Schütze, ZPO, Art. 7 Nr. 2 Brüssel-Ia-VO Rn. 75).
Für den vorliegenden Fall gilt, dass der Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens sich dort befindet, wo das fragliche Fahrzeug mit der Software ausgerüstet wurde, die nach der Behauptung des Klägers die Daten über den Abgasausstoß manipuliert hat (EuGH NJW 2020, 2869 Rn. 24 - Verein für Konsumenteninformation/VW AG), mithin vorliegend wohl in Italien.
Rn. 22 (bb) Der Erfolgsort als Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs liegt dort, wo das geschützte Rechtsgut tatsächlich oder voraussichtlich verletzt wird (EuGH NJW 2020, 2869 Rn. 23 - Verein für Konsumenteninformation/VW AG).
Vielmehr handelt es sich bei dem "Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs" nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs um den Ort, an dem der Käufer des Fahrzeugs dieses erworben hat (EuGH NJW 2020, 2869 Rn. 30 - Verein für Konsumenteninformation/VW AG).
Er verwirklicht sich erst zum Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs durch den Erwerb (vgl. EuGH NJW 2020, 2869 Rn. 30 - Verein für Konsumenteninformation/VW AG).
Ein solcher Schaden, der vor dem Kauf des Fahrzeugs noch nicht bestanden hat, stellt einen Primärschaden dar (EuGH NJW 2020, 2869 Rn. 31 - Verein für Konsumenteninformation/VW AG;… Stadler in Musielak/Voit, ZPO, Art. 7 EuGVVO Rn. 19b).
Rn. 27 Der Europäische Gerichtshof hat den Ort des Vertragsschlusses als maßgebliches Anknüpfungsmoment für die Bestimmung des Erfolgsorts erachtet, daraus aber nur den Schluss gezogen, der Erfolgsort liege bei einem Kaufvertragsschluss in Österreich in diesem Mitgliedstaat (EuGH NJW 2020, 2869 Rn. 25 ff. - Verein für Konsumenteninformation/VW AG).
- OLG Stuttgart, 24.05.2024 - 5 U 101/23
Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen
Rn. 37 Das schädigende Ereignis i.S.d. Nr. 2 ist sowohl der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs als auch der Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens (st. Rspr., vgl. etwa EuGH, Urteil vom 09.07.2020 - C-343/19 -, Rn. 23, juris). - OLG Braunschweig, 07.10.2021 - 8 U 40/21
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Das steht zwischen den Parteien nicht im Streit, folgt im Übrigen aus dem Urteil des EuGH vom 09.07.2020 (C - 343/19, NJW 2020, 2869, Tz. 40). - EuGH, 15.07.2021 - C-30/20
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- EuGH, 23.09.2021 - C-145/20
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) Nr. 715/2007 …
- EuGH, 09.12.2021 - C-708/20
BT (Mise en cause de la personne assurée) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- OLG Karlsruhe, 03.12.2024 - 14 U 175/23
Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb eines mit dem Dieselmotor Fiat …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2024 - C-297/23
Harley-Davidson Europe und Neovia Logistics Services International/ Kommission - …
- OLG Köln, 21.02.2025 - 19 U 19/24
Anspruch der Klägerin aus abgetretendem Recht auf Rückzahlung von …
- EuGH, 23.09.2021 - C-134/20
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) Nr. 715/2007 …
- OLG Köln, 20.12.2024 - 19 U 123/23
Rückzahlung von erlittenen Verlusten eines Zedenten durch die Teilnahme an von …
- OLG Celle, 15.06.2022 - 7 U 160/22
Antrag auf Aussetzung eines Verfahrens; Anspruch auf kleinen Schadensersatz nach …
- OLG Köln, 30.10.2025 - 19 U 133/25
Rückerstattung der Spielverluste eines Spielers wegen der behaupteten Nichtigkeit …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-343/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Verein für Konsumenteninformation
Vorabentscheidungsverfahren - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Gerichtliche Zuständigkeit bei Haftung für unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist - Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist - Manipulation der ...
- Europäischer Gerichtshof
Verein für Konsumenteninformation
Vorabentscheidungsverfahren - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Gerichtliche Zuständigkeit bei Haftung für unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist - Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist - Manipulation der ...
- ZIP-online.de
Klage der Käufer abgasmanipulierter Pkw gegen VW AG am Ort des Kaufs ("Verein für Konsumenteninformation")
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona: Ein Unternehmen kann von Käufern der von ihm manipulierten Fahrzeuge vor den Gerichten des Staates verklagt werden, in dem sie die Fahrzeuge gekauft haben
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
EuGH-Generalanwalt: Käufer eines Schummeldiesels kann Autohersteller vor Gericht in dem Staat verklagen wo er das Fahrzeug gekauft hat
- lto.de (Kurzinformation)
Abgasskandal: Österreichische VW-Käufer dürfen zuhause klagen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-343/19
- EuGH, 09.07.2020 - C-343/19
Papierfundstellen
- ZIP 2020, 988
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (30)
- EuGH, 12.09.2018 - C-304/17
Löber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-343/19
Rn. 68 Dies erklärt die Angaben, die der Gerichtshof im Urteil Löber{FN-VERWEIS:51} aufführt, das beispielhaft für diese neue Vorgehensweise steht.In jüngerer Zeit die Urteile vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335, im Folgenden: Urteil CDC), vom 28. Januar 2015, Kolassa (C-375/13, EU:C:2015:37, im Folgenden: Urteil Kolassa), vom 16. Juni 2016, Universal Music International Holding (C-12/15, EU:C:2016:449, im Folgenden: Urteil Universal), vom 12. September 2018, Löber (C-304/17, EU:C:2018:701, im Folgenden: Urteil Löber).
Im Urteil Löber (…Rn. 32) wurde auf den Wohnsitz des Inhabers des Bankkontos (auf dem es zu dem Vermögensschaden gekommen war) in Österreich abgestellt, um die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte aufgrund des Gerichtsstands des "Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist", zu begründen, und als weiteres Element zur Bestätigung dieser Zuständigkeit angesehen.
{FN:44} Urteil Löber (…Rn. 31, 36 und Tenor).
{FN:51} Urteil Löber (…Rn. 32 und 33).
{FN:52} In seiner Rechtsprechung zu Art. 7 Nr. 2 der Verordnung setzt der Gerichtshof den Rechtsschutz der in der Union ansässigen Personen mit zwei Zielen in Verbindung: Dem Kläger soll eine leichte Identifizierung des Gerichts, das er anrufen kann, und dem Beklagten eine angemessene Vorhersehbarkeit des Gerichts, vor dem er verklagt werden kann, ermöglicht werden (vgl. z. B. die Urteile Kolassa, Rn. 56, und Löber, Rn. 35).
Aus diesem Grund drehten sich im Urteil Löber mehrere der "spezifischen Gegebenheiten" um Frau Löber (die Klägerin) und ihre Handlungen vor der Verwirklichung des Schadenserfolgs.
{FN:56} Aus der Sicht des Geschädigten könnten nach dem Urteil Löber u. a. folgende Gegebenheiten von Bedeutung sein: Die Verkaufsverhandlungen fanden an diesem Ort statt; das Fahrzeug wurde dort übergeben, und der Wohnsitz des Käufers liegt an diesem Ort.
- EuGH, 28.01.2015 - C-375/13
Kolassa - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-343/19
Rn. 71 Was den vorliegenden Rechtsstreit betrifft, gibt es meiner Ansicht nach Parallelen zu den Urteilen Kolassa, Universal und Löber.In jüngerer Zeit die Urteile vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335, im Folgenden: Urteil CDC), vom 28. Januar 2015, Kolassa (C-375/13, EU:C:2015:37, im Folgenden: Urteil Kolassa), vom 16. Juni 2016, Universal Music International Holding (C-12/15, EU:C:2016:449, im Folgenden: Urteil Universal), vom 12. September 2018, Löber (C-304/17, EU:C:2018:701, im Folgenden: Urteil Löber).
{FN:17} Urteil Kolassa (…Rn. 50).
{FN:43} Die Urteile Kolassa, Universal und vor allem Löber.
{FN:52} In seiner Rechtsprechung zu Art. 7 Nr. 2 der Verordnung setzt der Gerichtshof den Rechtsschutz der in der Union ansässigen Personen mit zwei Zielen in Verbindung: Dem Kläger soll eine leichte Identifizierung des Gerichts, das er anrufen kann, und dem Beklagten eine angemessene Vorhersehbarkeit des Gerichts, vor dem er verklagt werden kann, ermöglicht werden (vgl. z. B. die Urteile Kolassa, Rn. 56, und Löber, Rn. 35).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-168/02
Kronhofer
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-343/19
{FN:4} U. a: die Urteile vom 11. Januar 1990, Dumez France und Tracoba (C-220/88, EU:C:1990:8, im Folgenden: Urteil Dumez), vom 19. September 1995, Marinari (C-364/93, EU:C:1995:289, im Folgenden: Urteil Marinari), vom 10. Juni 2004, Kronhofer (C-168/02, EU:C:2004:364, im Folgenden: Urteil Kronhofer).Tatsächlich gibt es zwei Arten von "Folgeschäden": a) Ein Schaden ist die Folge eines anderen, früheren Schadens (…das Ereignis hat zu einem Schaden geführt, der tatsächlich an einem anderen Ort eingetreten ist: Urteil Marinari (Rn. 14 und 15); ein Schaden, "der sich von einem Erstschaden ableitet, der unmittelbar einem anderen Geschädigten … entstanden ist", mit den Worten von Generalanwalt Léger, Schlussanträge vom 14. Januar 2004, Kronhofer, C-168/02, EU:C:2004:24, Nr. 45), und b) ein Schaden, den ein Geschädigter als Folge, d. h. mittelbar, erleidet (…Urteil Dumez, Rn. 14 und 22).
{FN:29} Urteil Kronhofer (…Rn. 18).
Dieser Zusammenhang wurde im Urteil Kronhofer abgelehnt.
- EuGH, 16.07.2009 - C-189/08
Zuid-Chemie - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-343/19
Diese Ansicht vertritt der Gerichtshof im Urteil Zuid-Chemie in Bezug auf die Haftung für durch mangelhafte Erzeugnisse verursachte Schäden{FN-VERWEIS:25}.{FN:13} Urteil Bier (…Rn. 20 und 23), und Urteil vom 16. Juli 2009, Zuid-Chemie (C-189/08, EU:C:2009:475; im Folgenden: Urteil Zuid-Chemie, Rn. 31).
{FN:25} Urteil Zuid-Chemie (…Rn. 27): "Jedoch ist der Ort des Schadenseintritts nicht mit dem Ort zu verwechseln, an dem sich das Ereignis verwirklicht hat, das zu dem Schaden an dem Erzeugnis selbst geführt hat, denn dies ist der Ort des ursächlichen Geschehens.".
{FN:27} U. a. Urteil Zuid-Chemie (…Rn. 27) und Urteil CDC (…Rn. 52).
- EuGH, 19.09.1995 - C-364/93
Marinari / Lloyd's Bank
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-343/19
{FN:4} U. a: die Urteile vom 11. Januar 1990, Dumez France und Tracoba (C-220/88, EU:C:1990:8, im Folgenden: Urteil Dumez), vom 19. September 1995, Marinari (C-364/93, EU:C:1995:289, im Folgenden: Urteil Marinari), vom 10. Juni 2004, Kronhofer (C-168/02, EU:C:2004:364, im Folgenden: Urteil Kronhofer).{FN:11} So bereits im Urteil Marinari (…Rn. 19); später u. a. im Urteil vom 27. Oktober 1998, Réunion européenne u. a. (…C-51/97, EU:C:1998:509, Rn. 15), und im Urteil Coty Germany (…Rn. 43).
{FN:18} Urteil Marinari (…Rn. 14 und 15).
Tatsächlich gibt es zwei Arten von "Folgeschäden": a) Ein Schaden ist die Folge eines anderen, früheren Schadens (das Ereignis hat zu einem Schaden geführt, der tatsächlich an einem anderen Ort eingetreten ist: Urteil Marinari (Rn. 14 und 15); ein Schaden, "der sich von einem Erstschaden ableitet, der unmittelbar einem anderen Geschädigten … entstanden ist", mit den Worten von Generalanwalt Léger, Schlussanträge vom 14. Januar 2004, Kronhofer, C-168/02, EU:C:2004:24, Nr. 45), und b) ein Schaden, den ein Geschädigter als Folge, d. h. mittelbar, erleidet (…Urteil Dumez, Rn. 14 und 22).
- EuGH, 16.01.2014 - C-45/13
Kainz - Vorabentscheidungsersuchen - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-343/19
{FN:16} Urteile vom 25. Oktober 2012, Folien Fischer und Fofitec (C-133/11, EU:C:2012:664, Rn 46), und vom 16. Januar 2014, Kainz (C-45/13, EU:C:2014:7, Rn. 31).{FN:48} Beispielsweise im Urteil vom 16. Januar 2014, Kainz (C-45/13, EU:C:2014:7, Rn. 24).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13
Nach Auffassung von Generalanwalt Jääskinen können die durch ein rechtswidriges …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-343/19
{FN:30} In seinen Schlussanträgen in der Rechtssache CDC (C-352/13, EU:C:2014:2443, Nr. 47) stellte Generalanwalt Jääskinen fest, dass Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 nicht angewandt werden solle, wenn die Opfer der geltend gemachten Schäden auf eine Vielzahl von Mitgliedstaaten verstreut seien, weil dies zu einer Vervielfachung von Parallelverfahren und dem Risiko widersprüchlicher Entscheidungen führe, was dem allgemeinen Ziel der Verordnung zuwiderlaufe.In seinen Schlussanträgen (EU:C:2014:2443, Nr. 50) führte Generalanwalt Jääskinen aus wirtschaftlicher Sicht als einen der Orte der Verwirklichung des Schadenserfolgs den Ort an, an dem die Verträge, deren Inhalt durch das Kartell verfälscht wurde, durchgeführt wurden.
- EuGH, 21.05.2015 - C-352/13
Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-343/19
In jüngerer Zeit die Urteile vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335, im Folgenden: Urteil CDC), vom 28. Januar 2015, Kolassa (C-375/13, EU:C:2015:37, im Folgenden: Urteil Kolassa), vom 16. Juni 2016, Universal Music International Holding (C-12/15, EU:C:2016:449, im Folgenden: Urteil Universal), vom 12. September 2018, Löber (C-304/17, EU:C:2018:701, im Folgenden: Urteil Löber).{FN:30} In seinen Schlussanträgen in der Rechtssache CDC (C-352/13, EU:C:2014:2443, Nr. 47) stellte Generalanwalt Jääskinen fest, dass Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 nicht angewandt werden solle, wenn die Opfer der geltend gemachten Schäden auf eine Vielzahl von Mitgliedstaaten verstreut seien, weil dies zu einer Vervielfachung von Parallelverfahren und dem Risiko widersprüchlicher Entscheidungen führe, was dem allgemeinen Ziel der Verordnung zuwiderlaufe.
- EuGH, 27.10.1998 - C-51/97
Réunion européenne u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung von Artikel 5 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-343/19
{FN:11} So bereits im Urteil Marinari (…Rn. 19); später u. a. im Urteil vom 27. Oktober 1998, Réunion européenne u. a. (C-51/97, EU:C:1998:509, Rn. 15), und im Urteil Coty Germany (…Rn. 43).Im Einklang hiermit steht in Bezug auf die außervertragliche Haftung das Urteil vom 27. Oktober 1998, Réunion européenne u. a. (C-51/97, EU:C:1998:509, Rn. 34 und 35).
- EuGH, 05.06.2014 - C-360/12
Coty Germany - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnungen (EG) Nrn. …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-343/19
{FN:10} Urteil vom 5. Juni 2014, Coty Germany (C-360/12, EU:C:2014:1318, im Folgenden: Coty Germany, Rn. 45), Urteil Universal (…Rn. 25).{FN:11} So bereits im Urteil Marinari (…Rn. 19); später u. a. im Urteil vom 27. Oktober 1998, Réunion européenne u. a. (…C-51/97, EU:C:1998:509, Rn. 15), und im Urteil Coty Germany (…Rn. 43).
- OLG Koblenz, 12.06.2019 - 5 U 1318/18
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- EuGH, 25.10.2011 - C-509/09
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Bolagsupplysningen und Ilsjan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
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- EuGH, 11.01.1990 - 220/88
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- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-30/20
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{FN:25} Vgl. u. a. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Melzer (C-228/11, EU:C:2012:766, Nr. 34) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (C-343/19, EU:C:2020:253, Nr. 74) und in der Rechtssache Vereniging van Effectenbezitters (C-709/19, EU:C:2020:1056, Nr. 18).{FN:85} Ebenso Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (C-343/19, EU:C:2020:253, Nr. 52).
Für eine Untersuchung dieser Kriterien vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (C-343/19, EU:C:2020:253, Fn. 31 betreffend den Ort, an dem die Verpflichtung eingegangen worden ist, und Nrn. 78 und 79 betreffend den Ort der Lieferung).
Siehe auch Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (C-343/19, EU:C:2020:253, Nr. 36), wo dieser ausgeführt hat, dass "bei Erwerb eines Gegenstands dem Vermögen, in das der Gegenstand aufgenommen wird, ein Wert hinzugefügt [wird], der mindestens dem Wert desjenigen, was aus dem Vermögen entnommen wird (im Fall eines Kaufes der für den Gegenstand gezahlte Preis) entspricht".
{FN:98} Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (C-343/19, EU:C:2020:253, Nr. 74).
Schließlich hat der Gerichtshof im Urteil Verein für Konsumenteninformation dem Ziel der räumlichen Nähe den Vorrang eingeräumt (siehe zum Vergleich Nrn. 78 und 79 der Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in dieser Rechtssache, C-343/19, EU:C:2020:253).
- Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2021 - C-800/19
Mittelbayerischer Verlag - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle …
Aus jüngerer Zeit vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (C-343/19, EU:C:2020:253, Nrn. 46 bis 48). - Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-709/19
Vereniging van Effectenbezitters - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EU) …
{FN:25} Rechtssache C-343/19, EU:C:2020:253, im Folgenden: Schlussanträge in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation, Nrn. 46 bis 48.
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