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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 04.03.2004 - C-344/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4483
EuGH, 04.03.2004 - C-344/01 (https://dejure.org/2004,4483)
EuGH, Entscheidung vom 04.03.2004 - C-344/01 (https://dejure.org/2004,4483)
EuGH, Entscheidung vom 04. März 2004 - C-344/01 (https://dejure.org/2004,4483)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EAGFL - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Mutterkuhprämie - Prüfungen der Kommission in einzelnen Bundesländern - Extrapolation der getroffenen Feststellungen auf andere Bundesländer - Beweislast - Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit

  • Judicialis

    Entscheidung 2001/557/EG der Kommission vom 11. Juli 2001 zum Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landw... irtschaft (EAGFL); ; Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 2066/92 des Rates vom 30. Juni 1992 geänderten Fassung Art. 4d; ; Verordnung (EWG) Nr. 3886/92 der Kommission vom 23. Dezember 1992 mit Durchführungsvorschriften für die Prämienregelung gemäß der Verordnung Nr. 805/68 und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1244/82 und (EWG) Nr. 714/89 Art. 6; ; Verordnung (EWG) Nr. 729/70 des Rates vom 21. April 1970 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1287/95 des Rates vom 22. Mai 1995 geänderten Fassung; ; Leitlinien zur Berechnung der finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Vorbereitung der Entscheidung über den Rechnungsabschluss des EAGFL-Garantie (1997); ; EGV Art. 10

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    1. Landwirtschaft - EAGFL - Rechnungsabschluss - Ablehnung der Übernahme von Ausgaben, die durch Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung der Gemeinschaftsregelung veranlasst wurden - Beanstandung durch den betroffenen Mitgliedstaat - Beweislast - Verteilung zwischen der ...

  • EU-Kommission

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Landwirtschaft , EAGFL

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2001/557/EG zum Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zu Lasten des Europäischen Ausrichtungsfonds und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2001/557/EG der Kommission vom 11. Juli 2001 zum Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigten Ausgaben ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 12.06.1990 - 8/88

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-344/01
    60 Ebenso wie es nicht Aufgabe der Kommission ist, sich zur Verteilung der Zuständigkeiten aufgrund der organisationsrechtlichen Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten und zu den jeweiligen Pflichten der Bundes- und der Landesbehörden zu äußern (Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88, Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnr. 13), kann diese Verteilung der Zuständigkeiten somit keinen ausreichenden Grund dafür darstellen, die Verpflichtungen, die den Mitgliedstaaten gegenüber der Gemeinschaft im Rahmen der Verteilung der Beweislast für einen Verstoß gegen die Vorschriften der gemeinsamen Agrarmarktorganisation obliegen, zu ändern (in diesem Sinne auch Urteile vom 8. Juni 1993 in der Rechtssache C-52/91, Kommission/Niederlande, Slg. 1993, I-3069, Randnr. 36, vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-140/00, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2002, I-10379, Randnr. 60, und vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-89/03, Kommission/Luxemburg, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 5).
  • EuGH, 16.10.2003 - C-339/00

    Irland / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahre 1997 und 1998 - …

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-344/01
    Er bedeutet für die Mitgliedstaaten die Verpflichtung, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Geltung und die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten, und erlegt den Gemeinschaftsorganen entsprechende Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auf (Urteil vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-339/00, Irland/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 71 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.03.2001 - C-278/98

    Niederlande / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1994 - …

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-344/01
    Diese Erleichterung der Beweislast der Kommission beruht darauf, dass der Mitgliedstaat am besten in der Lage ist, die für den Rechnungsabschluss des EAGFL erforderlichen Angaben beizubringen und nachzuprüfen, so dass es ihm obliegt, die Richtigkeit seiner Kontrollen und seiner Zahlen eingehend und vollständig nachzuweisen und so gegebenenfalls die Fehlerhaftigkeit der Behauptungen der Kommission darzutun (vgl. u. a. Urteile vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-278/98, Niederlande/Kommission, Slg. 2001, I-1501, Randnrn.
  • EuGH, 06.10.1993 - C-55/91

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-344/01
    74 Vielmehr ergibt sich aus dem Urteil vom 6. Oktober 1993 in der Rechtssache C-55/91 (Italien/Kommission, Slg. 1993, I-4813, Randnr. 18), dass die Kommission bereits Anfang der 90er Jahre Ergebnisse von Prüfungen im Wege der Extrapolation von einer Region auf eine andere übertragen hat.
  • EuGH, 06.12.2001 - C-373/99

    Griechenland / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1995 - …

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-344/01
    57 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 729/70 den Mitgliedstaaten die Verpflichtung auferlegt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sich zu vergewissern, dass die durch den EAGFL finanzierten Maßnahmen tatsächlich und ordnungsgemäß durchgeführt worden sind, Unregelmäßigkeiten zu verhindern und zu verfolgen und die infolge von Unregelmäßigkeiten oder Versäumnissen abgeflossenen Beträge wieder einzuziehen, auch wenn die spezifische Gemeinschaftshandlung nicht ausdrücklich den Erlass dieser oder jener Kontrollmaßnahme vorsieht (Urteil vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache C-373/99, Griechenland/Kommission, Slg. 2001, I-9619, Randnr. 9).
  • EuGH, 14.11.2002 - C-140/00

    Kommission / Vereinigtes Königreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-344/01
    60 Ebenso wie es nicht Aufgabe der Kommission ist, sich zur Verteilung der Zuständigkeiten aufgrund der organisationsrechtlichen Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten und zu den jeweiligen Pflichten der Bundes- und der Landesbehörden zu äußern (Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88, Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnr. 13), kann diese Verteilung der Zuständigkeiten somit keinen ausreichenden Grund dafür darstellen, die Verpflichtungen, die den Mitgliedstaaten gegenüber der Gemeinschaft im Rahmen der Verteilung der Beweislast für einen Verstoß gegen die Vorschriften der gemeinsamen Agrarmarktorganisation obliegen, zu ändern (in diesem Sinne auch Urteile vom 8. Juni 1993 in der Rechtssache C-52/91, Kommission/Niederlande, Slg. 1993, I-3069, Randnr. 36, vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-140/00, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2002, I-10379, Randnr. 60, und vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-89/03, Kommission/Luxemburg, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 5).
  • EuGH, 19.06.2003 - C-329/00

    Spanien / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahre 1996 und 1997 …

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-344/01
    39 bis 41, und vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-329/00, Spanien/Kommission, Slg. 2003, I-6103, Randnr. 68).
  • EuGH, 02.10.2003 - C-89/03

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung …

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-344/01
    60 Ebenso wie es nicht Aufgabe der Kommission ist, sich zur Verteilung der Zuständigkeiten aufgrund der organisationsrechtlichen Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten und zu den jeweiligen Pflichten der Bundes- und der Landesbehörden zu äußern (Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88, Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnr. 13), kann diese Verteilung der Zuständigkeiten somit keinen ausreichenden Grund dafür darstellen, die Verpflichtungen, die den Mitgliedstaaten gegenüber der Gemeinschaft im Rahmen der Verteilung der Beweislast für einen Verstoß gegen die Vorschriften der gemeinsamen Agrarmarktorganisation obliegen, zu ändern (in diesem Sinne auch Urteile vom 8. Juni 1993 in der Rechtssache C-52/91, Kommission/Niederlande, Slg. 1993, I-3069, Randnr. 36, vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-140/00, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2002, I-10379, Randnr. 60, und vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-89/03, Kommission/Luxemburg, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 5).
  • EuGH, 08.06.1993 - C-52/91

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-344/01
    60 Ebenso wie es nicht Aufgabe der Kommission ist, sich zur Verteilung der Zuständigkeiten aufgrund der organisationsrechtlichen Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten und zu den jeweiligen Pflichten der Bundes- und der Landesbehörden zu äußern (Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88, Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnr. 13), kann diese Verteilung der Zuständigkeiten somit keinen ausreichenden Grund dafür darstellen, die Verpflichtungen, die den Mitgliedstaaten gegenüber der Gemeinschaft im Rahmen der Verteilung der Beweislast für einen Verstoß gegen die Vorschriften der gemeinsamen Agrarmarktorganisation obliegen, zu ändern (in diesem Sinne auch Urteile vom 8. Juni 1993 in der Rechtssache C-52/91, Kommission/Niederlande, Slg. 1993, I-3069, Randnr. 36, vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-140/00, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2002, I-10379, Randnr. 60, und vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-89/03, Kommission/Luxemburg, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 5).
  • BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04

    Anlastung von EU-Agrarsubventionen

    Rn. 79 Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wies mit Urteil vom 4. März 2004 (Rs. C-344/01, Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission, AUR 2004, S. 152 ff.) die Klage der Bundesrepublik Deutschland ab.

    Auch sei es nicht Aufgabe der Kommission, sich zur Verteilung der Zuständigkeiten auf Grund der organisationsrechtlichen Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten und zu den jeweiligen Pflichten der Bundes- und der Landesbehörden zu äußern (vgl. EuGH, Urteil vom 4. März 2004 - Rs. C-344/01 -, Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission, abrufbar unter http://curia.europa.eu, Rn. 60).

  • BFH, 18.11.2008 - VIII R 24/07

    Zur (Un-)Vereinbarkeit der Pauschalbesteuerung des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG mit …

    Nach der Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden im Bereich der direkten Steuern (ABlEG Nr. 1 336/15) kann jedoch ein Mitgliedsstaat die zuständigen Behörden des anderen Mitgliedsstaats um alle Auskünfte ersuchen, die er für eine ordnungsgemäße Bemessung der Einkommensteuer benötigt (EuGH-Urteile in IStR 2007, 894, Rz 92; in BStBl II 2007, 492, Rz 56; vom 4. März 2004 Rs. C-334/02, Kommission gegen Französische Republik, Slg. 2004, I-2081, Rz 31, m.w.N.).
  • BFH, 18.11.2008 - VIII R 2/06

    Pauschalbesteuerung "schwarzer" Fonds nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG verletzt …

    Nach der Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden im Bereich der direkten Steuern (ABlEG Nr. 1 336/15) kann jedoch ein Mitgliedsstaat die zuständigen Behörden des anderen Mitgliedsstaats um alle Auskünfte ersuchen, die er für eine ordnungsgemäße Bemessung der Einkommensteuer benötigt (EuGH-Urteile in IStR 2007, 894, Rz 92; in BStBl II 2007, 492, Rz 56; vom 4. März 2004 Rs. C-334/02, Kommission gegen Französische Republik, Slg. 2004, I-2081, Rz 31, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-344/01   

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https://dejure.org/2003,17058
Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-344/01 (https://dejure.org/2003,17058)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.09.2003 - C-344/01 (https://dejure.org/2003,17058)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. September 2003 - C-344/01 (https://dejure.org/2003,17058)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EAGFL - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Mutterkuhprämie - Prüfungen der Kommission in einzelnen Bundesländern - Extrapolation der getroffenen Feststellungen auf andere Bundesländer - Beweislast - Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit

  • EU-Kommission

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Landwirtschaft , EAGFL

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