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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 07.07.1992 - C-370/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,85
EuGH, 07.07.1992 - C-370/90 (https://dejure.org/1992,85)
EuGH, Entscheidung vom 07.07.1992 - C-370/90 (https://dejure.org/1992,85)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juli 1992 - C-370/90 (https://dejure.org/1992,85)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWGV Art. 2; ; EWGV Art. 3c; ; EWGV Art. 7; ; EWGV Art. 48; ; EWGV Art. 52; ; Richtlinie 73/148/EWG vom 21.05.1973; ; Richtlinie 68/360/EWG vom 15.10.1968

  • EU-Kommission PDF

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of State for the Home

    EWG-Vertrag, Artikel 52; Richtlinie 73/148 des Rates
    Freizuegigkeit; Einreise- und Aufenthaltsrecht der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten; Rückkehr eines Staatsangehörigen, der von seinem Recht auf Freizuegigkeit Gebrauch gemacht hat, in seinen Herkunftsstaat; Aufenthaltsrecht des Ehegatten

  • EU-Kommission

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of State for the Home

  • Wolters Kluwer

    Gestattung der Einreise und des Aufenthalts des Ehegatten eines Staatsangehörigen; Rückkehr in den Heimatstaat des Ehegatten, um sich dort niederzulassen; Anwendbarkeit der Gemeinschaftsrechts auf den in sein Herkunftsland Zurückkehrenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 52 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freizügigkeit - Aufenthaltsrecht des Ehegatten eines Gemeinschaftsbürgers, der in sein Herkunftsland zurückkehrt, um sich dort niederzulassen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2093 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 261
  • NZA 1993, 267 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (139)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 08.04.1976 - 48/75

    Royer

    Auszug aus EuGH, 07.07.1992 - C-370/90
    17 Zu diesem Zweck haben die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten insbesondere das unmittelbar aus den Artikeln 48 und 52 EWG-Vertrag fließende Recht, in das Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten einzureisen und sich dort aufzuhalten, um dort eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne dieser Bestimmungen auszuüben (vgl. insbesondere Urteile vom 8. April 1976 in der Rechtssache 48/75, Royer, Slg. 1976, 497, Randnr. 31, und vom 5. Februar 1991 in der Rechtssache C-363/89, Roux, Slg. 1991, I-273, Randnr. 9).
  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus EuGH, 07.07.1992 - C-370/90
    24 Hinsichtlich der vom Vereinigten Königreich angeführten Gefahr der Gesetzesumgehung genügt der Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78, Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 25, und vom 3. Oktober 1990 in der Rechtssache C-61/89, Bouchoucha, Slg. 1990, I-3551, Randnr. 14), wonach es nicht Folge der mit dem EWG-Vertrag geschaffenen Vergünstigungen sein kann, daß die Begünstigten sich den nationalen Rechtsvorschriften mißbräuchlich entziehen dürfen und daß es den Mitgliedstaaten verwehrt ist, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen derartigen Mißbrauch zu verhindern.
  • EuGH, 07.07.1976 - 118/75

    Watson und Belmann

    Auszug aus EuGH, 07.07.1992 - C-370/90
    15 Der Gerichtshof hat im Urteil vom 7. Juli 1976 in der Rechtssache 118/75 (Watson und Belmann, Slg. 1976, 1185, Randnr. 16) festgestellt, daß die Artikel 48 und 52 EWG-Vertrag sowie die Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (…ABl. L 257, S. 2), die Richtlinie 68/360/EWG des Rates vom 15. Oktober 1968 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen innerhalb der Gemeinschaft (…ABl. L 257, S. 13) und die Richtlinie 73/148 einen fundamentalen Grundsatz ausführten, der in Artikel 3 Buchstabe c des Vertrages verankert sei, worin es heisst, daß die Tätigkeit der Gemeinschaft im Sinne des Artikels 2 die Beseitigung der Hindernisse für den freien Personenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten umfasst.
  • EuGH, 03.10.1990 - C-61/89

    Strafverfahren gegen Bouchoucha

    Auszug aus EuGH, 07.07.1992 - C-370/90
    24 Hinsichtlich der vom Vereinigten Königreich angeführten Gefahr der Gesetzesumgehung genügt der Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78, Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 25, und vom 3. Oktober 1990 in der Rechtssache C-61/89, Bouchoucha, Slg. 1990, I-3551, Randnr. 14), wonach es nicht Folge der mit dem EWG-Vertrag geschaffenen Vergünstigungen sein kann, daß die Begünstigten sich den nationalen Rechtsvorschriften mißbräuchlich entziehen dürfen und daß es den Mitgliedstaaten verwehrt ist, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen derartigen Mißbrauch zu verhindern.
  • EuGH, 05.02.1991 - C-363/89

    Roux / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 07.07.1992 - C-370/90
    17 Zu diesem Zweck haben die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten insbesondere das unmittelbar aus den Artikeln 48 und 52 EWG-Vertrag fließende Recht, in das Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten einzureisen und sich dort aufzuhalten, um dort eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne dieser Bestimmungen auszuüben (vgl. insbesondere Urteile vom 8. April 1976 in der Rechtssache 48/75, Royer, Slg. 1976, 497, Randnr. 31, und vom 5. Februar 1991 in der Rechtssache C-363/89, Roux, Slg. 1991, I-273, Randnr. 9).
  • EuGH, 07.07.1988 - 143/87

    Stanton / Inasti

    Auszug aus EuGH, 07.07.1992 - C-370/90
    16 Der Gerichtshof hat ferner im Urteil vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87 (Stanton, Slg. 1988, 3877, Randnr. 13) festgestellt, daß die Gesamtheit der Vertragsbestimmungen über die Freizuegigkeit den Gemeinschaftsbürgern die Ausübung jeder Art von Erwerbstätigkeit im gesamten Gebiet der Gemeinschaft erleichtern solle und Maßnahmen entgegenstehe, die diese dann benachteiligen könnten, wenn sie im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollten.
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    94 Der Gerichtshof hat ferner die Ansicht vertreten, daß sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizuegigkeit den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung jeder Art von Berufstätigkeit im Gebiet der Gemeinschaft erleichtern sollen und Maßnahmen entgegenstehen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen (vgl. Urteile vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87, Stanton, Slg. 1988, 3877, Randnr. 13, und vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90, Singh, Slg. 1992, I-4265, Randnr. 16).
  • EuGH, 11.03.2004 - C-9/02

    DIE FRANZÖSISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, NACH DENEN LATENTE WERTSTEIGERUNGEN ALLEIN …

    In einem solchen Fall handle es sich nämlich um die Übertragung dessen, was der Gerichtshof als "Missbrauch" eines durch das Gemeinschaftsrecht verliehenen Rechtes angesehen habe (Urteil vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90, Singh, Slg. 1992, I-4265), auf den Bereich der Steuern.
  • EuGH, 05.06.2018 - C-673/16

    Der Begriff "Ehegatte" im Sinne der unionsrechtlichen Bestimmungen über die …

    Rn. 32 Zu den Rechten, die den Staatsangehörigen von Mitgliedstaaten durch diese Bestimmung gewährt werden, gehört ihr Recht, sowohl im Aufnahmemitgliedstaat als auch, wenn sie dorthin zurückkehren, in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, ein normales Familienleben zu führen, indem sie dort mit ihren Familienangehörigen zusammenleben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Juli 1992, Singh, C-370/90, EU:C:1992:296, Rn. 21 und 23, …sowie vom 14. November 2017, Lounes, C-165/16, EU:C:2017:862, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-370/90   

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https://dejure.org/1992,24353
Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-370/90 (https://dejure.org/1992,24353)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.05.1992 - C-370/90 (https://dejure.org/1992,24353)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. Mai 1992 - C-370/90 (https://dejure.org/1992,24353)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    The Queen gegen Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of State for Home Department.

    Freizügigkeit - Aufenthaltsrecht des Ehegatten eines Gemeinschaftsbürgers, der in sein Herkunftsland zurückkehrt, um sich dort niederzulassen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-370/90
    (13) - Urteil vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78 (Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 24).

    (16) - Urteil vom 7. Februar 1979, a. a. O., Randnr. 25.

  • EuGH, 27.09.1988 - 81/87

    The Queen / Treasury und Kommissioners of Inland Revenue, ex parte Daily Mail und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-370/90
    (15) - Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 81/87 (Slg. 1988, 5483, Randnr. 16).
  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-370/90
    (17) - Urteile vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81 (Levin, Slg. 1982, 1035, Randnr. 17), vom 3. Juni 1986 in der Rechtssache 139/85 (Kempf, Slg. 1986, 1741, Randnr. 14), vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 197/86 (Brown, Slg. 1988, 3205, Randnrn. 21 und 23) und vom 31. Mai 1989 in der Rechtssache 344/87 (Bettray, Slg. 1989, 1621, Randnr. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-89/17

    Generalanwalt Bobek: Kehrt ein Unionsbürger in seinen Herkunftsmitgliedstaat …

    Bedeuten die Grundsätze des Urteils vom 7. Juli 1992, Singh (C-370/90, EU:C:1992:296), dass ein Mitgliedstaat verpflichtet ist, dem unverheirateten, nicht der Union angehörenden Lebensgefährten eines Unionsbürgers eine Aufenthaltserlaubnis zu gewähren, hilfsweise, deren Gewährung zu erleichtern, wenn der Unionsbürger zusammen mit dem erwähnten Lebensgefährten in diesen Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, zurückkehrt, nachdem er sein im Vertrag verbürgtes Recht auf Freizügigkeit dazu benutzt hat, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten?.

    {FN:3} Urteil vom 7. Juli 1992 (C-370/90, EU:C:1992:296).

    Urteil vom 7. Juli 1992, Singh (C-370/90, EU:C:1992:296).

    {FN:6} Urteil vom 7. Juli 1992 (C-370/90, EU:C:1992:296).

    {FN:8} Urteil vom 7. Juli 1992 (C-370/90, EU:C:1992:296).

    In Bezug auf Art. 52 des EWG-Vertrags und die Richtlinie 73/148/EWG des Rates vom 21. Mai 1973 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs (…ABl. 1973, L 172, S. 14) vgl. Urteil vom 7. Juli 1992, Singh (C-370/90, EU:C:1992:296, Rn. 25).

    {FN:12} Urteil vom 7. Juli 1992 (C-370/90, EU:C:1992:296, Rn. 19).

    {FN:13} Urteil vom 7. Juli 1992, Singh (C-370/90, EU:C:1992:296, Rn. 23).

    {FN:16} Beispielsweise sprach der Gerichtshof im Urteil vom 7. Juli 1992, Singh (C-370/90, EU:C:1992:296), von "seinem Ehegatten und seinen Kindern" (…Rn. 20).

    {FN:20} Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Singh (C-370/90, EU:C:1992:229, Nr. 8).

    {FN:21} Diese Begründung war bereits in den Schlussanträgen des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Singh (C-370/90, EU:C:1992:229, Nrn. 7 und 8) angelegt.

    {FN:25} Urteil vom 7. Juli 1992 (C-370/90, EU:C:1992:296).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 18 B 1181/11

    Bestehen eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts für einen mit einem deutschen …

    Rn. 21 Wie dem Schlussantrag des Generalanwalts Tesauro vom 20. Mai 1992 - Rs. C- 370/90 - im Verfahren Singh,.
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