Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2008

Rechtsprechung
   EuGH, 15.05.2008 - C-414/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,155
EuGH, 15.05.2008 - C-414/06 (https://dejure.org/2008,155)
EuGH, Entscheidung vom 15.05.2008 - C-414/06 (https://dejure.org/2008,155)
EuGH, Entscheidung vom 15. Mai 2008 - C-414/06 (https://dejure.org/2008,155)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung von Verlusten aus einer Betriebsstätte in einem Mitgliedstaat, die zu einer Gesellschaft gehört, die ihren satzungsmäßigen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat

  • Simons & Moll-Simons
  • Europäischer Gerichtshof

    Lidl Belgium

    Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung von Verlusten aus einer Betriebsstätte in einem Mitgliedstaat, die zu einer Gesellschaft gehört, die ihren satzungsmäßigen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat

  • EU-Kommission PDF

    Lidl Belgium

    Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung von Verlusten aus einer Betriebsstätte in einem Mitgliedstaat, die zu einer Gesellschaft gehört, die ihren satzungsmäßigen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat

  • EU-Kommission

    Lidl Belgium

    Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung von Verlusten aus einer Betriebsstätte in einem Mitgliedstaat, die zu einer Gesellschaft gehört, die ihren satzungsmäßigen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat“

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über die gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern von Einkommen und Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern; ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Abzug der Verluste einer ausländischen Betriebsstätte ("Lidl Belgium")

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EG Art. 43
    Niederlassungsfreiheit: Durch DBA kann grundsätzlich die Verrechnung von Verlusten EG-ausländischer Betriebsstätten ausgeschlossen werden - "Lidl Belgium"

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EG Art. 43
    Verrechnung von Verlusten ausländischer Betriebsstätten nach Doppelbesteuerungsabkommen mit Grundfreiheiten vereinbar

  • Betriebs-Berater

    Der Ausschluss der Verrechnung von Verlusten ausländischer Betriebsstätten nach DBA verstößt nicht gegen die Niederlassungsfreiheit - "Lidl Belgium"

  • Judicialis

    EG Art. 43; ; EG Art. 56

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Niederlassungsfreiheit ? Berücksichtigung von Verlusten aus einer Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat ? Rechtfertigung von Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit

  • datenbank.nwb.de

    Abschaffung der Möglichkeit des Abzugs ausländischer Betriebsstättenverluste verstößt nicht gegen die Niederlassungsfreiheit des EG-Vertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Steuersouveränität der EU-Mitgliedstaaten

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Lidl Belgium

    Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung von Verlusten einer Betriebsstätte, die in einem Mitgliedstaat belegen ist und zu einer Gesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz in einem anderen Mitgliedstaat gehört

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuersouveränität der EU-Mitgliedstaaten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Steuersouveränität der Mitgliedstaaten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    DBA dürfen grenzüberschreitende Verlustanrechnung einschränken

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Lidl Belgium und Krankenheim Wannsee: verschiedene Systeme, verschiedene Ergebnisse?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Europäischer Gerichtshof bestätigt Steuersouveränität der Mitgliedstaaten - Lidl darf Verluste im Ausland nicht mit deutschen Gewinnen verrechnen

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Nichtberücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste verstößt nicht gegen EU-Recht

  • IWW (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Grenzüberschreitende Verlustverrechnung - Neue Hürden für ausländische Betriebsstättenverluste innerhalb der EU

  • homburger.ch PDF, S. 1 (Entscheidungsbesprechung)

    Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste (RA Jan Ole Luuk, RA Stefan Oesterhelt, RA Maurus Winzap)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhof (Deutschland) eingereicht am 11. Oktober 2006 - Lidl Belgium GmbH & Co. KG gegen Finanzamt Heilbronn

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 43, EG Art 56, DBA-Luxemburg Art 20 Abs 2, DBA-Luxemburg Art 5 Abs 1
    Ausland; Betriebsstätte; Doppelbesteuerung; EG; Freistellung; Luxemburg; Verlust

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung der Artikel 43 und 56 EG - Abzug von Verlusten aus der Tätigkeit einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Betriebsstätte vom zu versteuernden Gewinn einer inländischen Gesellschaft - Ablehnung des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3274 (Ls.)
  • ZIP 2008, 1322
  • EuZW 2008, 402
  • BB 2008, 1143
  • BB 2008, 1322
  • DB 2008, 1130
  • BStBl II 2009, 692
 
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Wird zitiert von ... (114)

  • EuGH, 12.06.2018 - C-650/16

    Bevola und Jens W. Trock - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV -

    Diese Erwägungen gelten auch dann, wenn eine in einem Mitgliedstaat ansässige Gesellschaft über eine Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat tätig ist (Urteil vom 15. Mai 2008, Lidl Belgium, C-414/06, EU:C:2008:278, Rn. 20).

    Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, begründet eine Bestimmung, die die Berücksichtigung von Verlusten einer Betriebsstätte für die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns der Gesellschaft, der diese Betriebsstätte gehört, erlaubt, einen Steuervorteil (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Mai 2008, Lidl Belgium, C-414/06, EU:C:2008:278, Rn. 23).

    Diese Ungleichbehandlung könnte eine gebietsansässige Gesellschaft davon abhalten, ihre Tätigkeiten über eine in einem anderen Mitgliedstaat belegene Betriebsstätte auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Mai 2008, Lidl Belgium, C-414/06, EU:C:2008:278, Rn. 24 und 25).

  • EuGH, 17.12.2015 - C-388/14

    Timac Agro Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

    Würde der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit versagt, dem steuerlichen Ergebnis der gebietsansässigen Gesellschaft die zuvor abgezogenen Verluste der in Österreich ansässigen Betriebsstätte wieder hinzuzurechnen, wenn die Betriebsstätte veräußert wird, liefe dies darauf hinaus, der gebietsansässigen Gesellschaft zu gestatten, den Mitgliedstaat, in dem sie diese Verluste geltend macht, frei zu wählen (vgl. in diesem Sinne Urteil Lidl Belgium, C-414/06, EU:C:2008:278, Rn. 34).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass eine Steuerregelung, die es gestattet, Verluste einer im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats belegenen Betriebsstätte bei der Ermittlung der Ergebnisse und der Berechnung der steuerpflichtigen Einkünfte der gebietsansässigen Gesellschaft, zu der diese Betriebsstätte gehört, zu berücksichtigen, einen Steuervorteil darstellt, und dass die Versagung dieses Steuervorteils für den Fall, dass die Verluste aus einer Betriebsstätte stammen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Sitzes der Gesellschaft belegen ist, geeignet ist, eine gebietsansässige Gesellschaft davon abzuhalten, ihre Tätigkeiten über eine in einem anderen Mitgliedstaat belegene Betriebsstätte auszuüben, und somit eine Beschränkung darstellt, die nach den Bestimmungen des Vertrags über die Niederlassungsfreiheit grundsätzlich unzulässig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Lidl Belgium, C-414/06, EU:C:2008:278, Rn. 23 bis 26).

  • EuGH, 29.11.2011 - C-371/10

    Das Unionsrecht steht grundsätzlich der Besteuerung der nicht realisierten

    Dazu ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten ein vom Gerichtshof anerkanntes legitimes Ziel ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Marks & Spencer, Randnr. 45, N, Randnr. 42, vom 18. Juli 2007, Oy AA, C-231/05, Slg. 2007, I-6373, Randnr. 51, sowie vom 15. Mai 2008, Lidl Belgium, C-414/06, Slg. 2008, I-3601, Randnr. 31).
  • BFH, 09.06.2010 - I R 107/09

    Ausnahmsweiser Abzug tatsächlich "finaler" ausländischer Betriebsstättenverluste

    Ein Verlustabzug kommt abweichend davon aus Gründen des Gemeinschaftsrechts nur ausnahmsweise in Betracht, sofern und soweit der Steuerpflichtige nachweist, dass die Verluste im Quellenstaat steuerlich unter keinen Umständen anderweitig verwertbar sind (sog. finale Verluste, Anschluss an EuGH-Urteil vom 15. Mai 2008 C-414/06 "Lidl Belgium", Slg. 2008, I-3601, BStBl II 2009, 692).

    a) Wie der Gerichtshof der Europäischen Union, ehemals Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), durch Urteil vom 15. Mai 2008 C-414/06 "Lidl Belgium" (Slg. 2008, I-3601, BStBl II 2009, 692) entschieden hat, verstößt die so verstandene Abkommensregelung im Grundsatz dann nicht gegen die gemeinschaftlichen Grundfreiheiten, wenn die Verluste der in dem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte bei der Besteuerung der Einkünfte dieser Betriebsstätte in jenem Mitgliedstaat für künftige Steuerzeiträume berücksichtigt werden können.

    Im Einzelnen verweist der Senat, um Wiederholungen zu vermeiden, zur Begründung auf das Urteil des EuGH in Slg. 2008, I-3601, BStBl II 2009, 692.

    Der EuGH erwähnt zu letzterem die Möglichkeit der Übertragung der Verluste auf einen Dritten (EuGH-Urteile in Slg. 2008, I-3601, BStBl II 2009, 692; vom 13. Dezember 2005 C-446/03 "Marks and Spencer", Slg. 2005, I-10837, Tz. 55).

    Das aber kann nicht unterstellt werden und widerspräche auch den insoweit klaren Äußerungen des EuGH in Slg. 2008, I-3601, BStBl II 2009, 692.

  • BFH, 06.11.2019 - I R 32/18

    Abzug "finaler" Verluste einer Freistellungsbetriebsstätte aufgrund Unionsrechts

    b) In Bezug auf Verluste im EU-Ausland belegener Betriebsstätten, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, hat der EuGH in dem auf ein Vorabentscheidungsersuchen des vorlegenden Senats zurückgehenden Urteil Lidl Belgium vom 15.05.2008 - C-414/06 (EU:C:2008:278, BStBl II 2009, 692) entschieden, dass Art. 43 EG dem nicht entgegensteht, dass eine in einem Mitgliedstaat ansässige Gesellschaft von ihrer Steuerbemessungsgrundlage nicht die Verluste einer Betriebsstätte abziehen kann, die ihr gehört und in einem anderen Mitgliedstaat belegen ist, sofern nach einem DBA die Einkünfte dieser Betriebsstätte im letztgenannten Mitgliedstaat besteuert werden, in dem die genannten Verluste bei der Besteuerung der Einkünfte dieser Betriebsstätte für künftige Steuerzeiträume berücksichtigt werden können.

    Weiter hat der EuGH sodann auf der Stufe der Prüfung der Verhältnismäßigkeit die oben zitierten Kriterien seines Urteils Marks & Spencer (EU:C:2005:763, Slg. 2005, I-10837) in Bezug auf die bestehenden Möglichkeiten zur Verlustnutzung in dem anderen Mitgliedstaat angesprochen, ist aber zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verluste im Fall Lidl Belgium (EU:C:2008:278, BStBl II 2009, 692) nicht in jenem Sinne "final" gewesen sind, weil sich im Verlauf der Verhandlung vor dem EuGH herausgestellt hatte, dass die (in Luxemburg belegene) Betriebsstätte die Verluste in Luxemburg nutzen durfte und später auch tatsächlich genutzt hatte.

    c) Der vorlegende Senat hat aus dem EuGH-Urteil Lidl Belgium (EU:C:2008:278, BStBl II 2009, 692) abgeleitet, dass in der Konstellation der in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte ein auf der abkommensrechtlichen Symmetriethese beruhender Ausschluss der Verlustberücksichtigung zwar die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit einschränkt, jedoch grundsätzlich gerechtfertigt ist.

    Eine Prüfung dahingehend, ob die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit gerechtfertigt und verhältnismäßig ist, hat der EuGH --anders als in seinem Urteil Lidl Belgium (EU:C:2008:278, BStBl II 2009, 692)-- nicht mehr vorgenommen.

    e) Der vorlegende Senat hat in seinem Urteil vom 22.02.2017 - I R 2/15 (BFHE 257, 120, BStBl II 2017, 709) die Vorgaben des EuGH-Urteils Timac Agro Deutschland (EU:C:2015:829, BStBl II 2016, 362) übernommen und seine an das EuGH-Urteil Lidl Belgium (EU:C:2008:278, BStBl II 2009, 692) angelehnte frühere Rechtsprechung geändert.

  • BFH, 22.02.2017 - I R 2/15

    Nachversteuerung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG 1997/StBereinG 1999; Abzug sog.

    a) Allerdings entspricht es bisher ständiger Senatsrechtsprechung (unter Anschluss an die bisherige ständige Rechtsprechung des EuGH, z.B. Urteil Lidl Belgium vom 15. Mai 2008 C-414/06, EU:C:2008:278, BStBl II 2009, 692), einen Verlustabzug abweichend von der sog. Symmetriethese (abkommensrechtliche Freistellung positiver und negativer Einkünfte) aus Gründen des Unionsrechts (Niederlassungsfreiheit, Art. 49 i.V.m. Art. 54 AEUV) zuzulassen, sofern und soweit der Steuerpflichtige nachweist, dass die Verluste im Quellenstaat steuerlich unter keinen Umständen anderweitig verwertbar sind (sog. finale Verluste).

    Allein der Umstand, dass der Begründung der Entscheidung vom 17. Dezember 2015 (Timac Agro Deutschland, EU:C:2015:829, BStBl II 2016, 362) dogmatische Zweifel (z.B. im Hinblick auf die Antwort zu der ersten Vorlagefrage [z.B. Henze, ISR 2016, 397, 399 f.; Schulz-Trieglaff, StuB 2016, 225, 228 ["Zirkelschluss"]; Kahlenberg, NWB 2016, 1723, 1728 f.; Schumacher, IStR 2016, 473, 477; Schiefer, IStR 2016, 79, 80; Benecke/Staats, IStR 2016, 80, 82; Diskussion von Sydow/Gosch/Schön, JbFSt 2016/2017, 13 ff.; Schnitger in Festschrift Endres, a.a.O., S. 370 f.; Kögel, IWB 2017, 7, 14] oder mit Blick auf eine in vergleichbaren anderen Verfahren --z.B. Urteil Lidl Belgium, EU:C:2008:278, BStBl II 2009, 692-- unterbliebene Vergleichbarkeitsprüfung [z.B. Henze, ebenda; derselbe in Festschrift Gosch, a.a.O., S. 137, 139 ff.; ausführliche Analyse bei Schumacher, IStR 2016, 473]) entgegengehalten werden können oder dass die Reichweite des Urteils auf andere (hier nicht streiterhebliche) Konstellationen ungewiss ist oder dass auf der Grundlage dieser Entscheidung die harmonisierende Bedeutung der Grundfreiheiten in der Fallsituation der Freistellung entwertet werde (Schlücke, FR 2016, 130, 131 f.), reicht nach Überzeugung des Senats jedenfalls dann nicht aus, wenn die Rechtsfrage mit Blick auf den konkret zu entscheidenden Streitfall geklärt ist und kein Raum "für vernünftige Zweifel hinsichtlich der richtigen Auslegung der fraglichen Rechtsnorm" mehr besteht (s. die EuGH-Empfehlungen an die nationalen Gerichte zu Art. 267 Abs. 3 AEUV, ABlEU 2016, C 439, 1, Rz 6; zur fehlenden Vorlagepflicht bei vorliegender Rechtsprechung z.B. EuGH-Urteil Parfums Christian Dior/Evora vom 4. November 1997 C-337/95, EU:C:1997:517, Slg. 1997, I-6013, Rz 29 f.; s. insoweit allgemein auch BFH-Urteil vom 13. Juli 2016 VIII K 1/16, BFHE 254, 481, BStBl II 2017, 198; Fehling in Schaumburg/Englisch, Europäisches Steuerrecht, 2015, Rz 23.16).

  • EuGH, 21.01.2010 - C-311/08

    SGI - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung -

    Zur Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten kann es erforderlich sein, auf die wirtschaftliche Tätigkeit der in einem dieser Staaten niedergelassenen Gesellschaften sowohl in Bezug auf Gewinne als auch auf Verluste nur dessen Steuerrecht anzuwenden (vgl. u. a. Urteile Oy AA, Randnr. 54, und vom 15. Mai 2008, Lidl Belgium, C-414/06, Slg. 2008, I-3601, Randnr. 31).

    Würde nämlich den Gesellschaften die Möglichkeit eingeräumt, für die Berücksichtigung ihrer Verluste oder ihrer Gewinne im Mitgliedstaat ihrer Niederlassung oder für deren Berücksichtigung in einem anderen Mitgliedstaat zu optieren, so könnte dadurch die Ausgewogenheit der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten erheblich beeinträchtigt werden, da die Steuerbemessungsgrundlage in einem der Staaten um die übertragenen Verluste oder Gewinne erweitert und im anderen Staat entsprechend verringert würde (vgl. in diesem Sinne Urteile Marks & Spencer, Randnr. 46, Oy AA, Randnr. 55, und Lidl Belgium, Randnr. 32).

  • EuGH, 23.10.2008 - C-157/07

    Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt - Niederlassungsfreiheit -

    Diese Grundsätze gelten, wenn eine in einem Mitgliedstaat ansässige Gesellschaft über eine Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat tätig ist (vgl. Urteil vom 15. Mai 2008, Lidl Belgium, C-414/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 20).

    Aufgrund dieses Unterschieds in der steuerlichen Behandlung könnte eine deutsche Gesellschaft davon abgehalten werden, ihre Tätigkeiten weiterhin über eine in Österreich belegene Betriebsstätte auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteil Lidl Belgium, Randnr. 25).

    In diesem Fall muss die Beschränkung aber außerdem geeignet sein, die Erreichung des in Rede stehenden Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was hierzu erforderlich ist (vgl. Urteil Lidl Belgium, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-322/11

    K - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 63 AEUV und 65 AEUV - Freier Kapitalverkehr

    In einem dem Ausgangsverfahren ähnlichen Fall sei bereits entschieden worden, dass Verluste aus dem Verkauf einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Immobilie nicht von den in Finnland steuerpflichtigen Einkünften in Abzug gebracht werden könnten, aber diese Entscheidung sei vor den Urteilen des Gerichtshofs vom 15. Mai 2008, Lidl Belgium (C-414/06, Slg. 2008, I-3601), und vom 23. Oktober 2008, Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt (C-157/07, Slg. 2008, I-8061) ergangen.

    Darüber hinaus unterscheide sich die vorliegende Rechtssache dadurch von den Urteilen Lidl Belgium und Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt, dass der K entstandene Verlust nicht mit einer in einem anderen Mitgliedstaat über eine Betriebsstätte ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit zusammenhänge.

    Was erstens die - von allen Regierungen, die Erklärungen abgegeben haben, sowie von der Kommission angeführte - ausgewogene Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten angeht, ist darauf hinzuweisen, dass es sich um ein vom Gerichtshof anerkanntes legitimes Ziel handelt (vgl. u. a. Urteile vom 29. November 2011, National Grid Indus, C-371/10, Slg. 2011, I-12273, Randnr. 45, und vom 6. September 2012, Philips Electronics UK, C-18/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 23), aufgrund dessen es erforderlich sein kann, auf die wirtschaftlichen Tätigkeiten der in einem dieser Mitgliedstaaten ansässigen Steuerpflichtigen, sowohl was Gewinne als auch was Verluste betrifft, nur dessen Steuerrecht anzuwenden (vgl. in diesem Sinne Urteile Marks & Spencer, Randnr. 45, Oy AA, Randnr. 54, sowie Lidl Belgium, Randnr. 31).

    Dieses Ziel bezweckt, wie der Gerichtshof bereits hervorgehoben hat, u. a. die Wahrung der Symmetrie zwischen dem Recht zur Besteuerung der Gewinne und der Möglichkeit, Verluste in Abzug zu bringen (vgl. Urteile Lidl Belgium, Randnr. 33, und Philips Electronics UK, Randnr. 24), um insbesondere zu verhindern, dass der Steuerpflichtige den Mitgliedstaat, in dem er solche Gewinne oder Verluste geltend macht, frei wählt (vgl. in diesem Sinne Urteile Oy AA, Randnr. 56, und Lidl Belgium, Randnr. 34).

    Müssten die Verluste aus dem Verkauf einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Immobilie im Wohnsitzmitgliedstaat des Steuerpflichtigen unabhängig von der zwischen den Mitgliedstaaten vereinbarten Aufteilung der Besteuerungsbefugnis abzugsfähig sein, könnte dieser Steuerpflichtige den Mitgliedstaat, in dem die Berücksichtigung solcher Verluste in steuerlicher Hinsicht am günstigsten ist, frei wählen (vgl. in diesem Sinne Urteil Lidl Belgium, Randnr. 34).

    Was zweitens den von der deutschen und der schwedischen Regierung angeführten Rechtfertigungsgrund des Erfordernisses der Vermeidung einer doppelten Berücksichtigung von Verlusten angeht, hat der Gerichtshof anerkannt, dass die Mitgliedstaaten in der Lage sein müssen, dies zu verhindern (vgl. Urteile Marks & Spencer, Randnr. 47, Rewe Zentralfinanz, Randnr. 47, und Lidl Belgium, Randnr. 35).

  • BFH, 17.07.2008 - I R 84/04

    Auch nach Streichung von § 2a Abs. 3 EStG 1997 a.F. kein prinzipieller Abzug von

    Es handelt sich um jenes Revisionsverfahren, das dem Vorabentscheidungsersuchen des Senats an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) durch Beschluss vom 28. Juni 2006 I R 84/04 (BFHE 214, 270, BStBl II 2006, 861) sowie dem anschließenden Urteil des EuGH vom 15. Mai 2008 Rs. C-414/06 "Lidl Belgium" (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2008, 1030) zugrunde lag.

    Der Aussetzungsgrund ist entfallen, nachdem der EuGH durch Urteil in DStR 2008, 1030 über die ihm vom Senat durch jenen Senatsbeschluss in BFHE 214, 270, BStBl II 2006, 861 nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages von Nizza zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG) sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte zur Vorabentscheidung vorgelegten Rechtsfragen entschieden hat.

    Im Einzelnen verweist der Senat, um Wiederholungen zu vermeiden, zur Begründung auf das Urteil des EuGH in DStR 2008, 1030.

    Dazu ist anzumerken, dass in der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH offenbar "bestätigt" wurde, dass die Klägerin die in Rede stehenden Verluste im Jahre 2003, in dem die luxemburgische Betriebsstätte Gewinne erwirtschaftete, verrechnen konnte (so Tz. 50 des EuGH-Urteils in DStR 2008, 1030).

  • EuGH, 23.01.2014 - C-164/12

    DMC - Steuerwesen - Körperschaftsteuer - Einbringung von Anteilen an einer

  • EuGH, 17.07.2014 - C-48/13

    Nordea Bank

  • EuGH, 25.02.2010 - C-337/08

    X Holding - Art. 43 EG und 48 EG - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Aus einer

  • FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 6 K 445/09

    Finalität ausländischer Betriebsstättenverluste aufgrund Veräußerung der

  • BFH, 09.06.2010 - I R 100/09

    Keine "Finalität" ausländischer Betriebsstättenverluste trotz zeitlich begrenzten

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-388/14

    Timac Agro Deutschland - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV - Abzug der

  • BFH, 05.02.2014 - I R 48/11

    Ausnahmsweiser Abzug "finaler" ausländischer Betriebstättenverluste bei der

  • EuGH, 10.02.2011 - C-436/08

    Haribo Lakritzen Hans Riegel - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer -

  • EuGH, 06.09.2012 - C-18/11

    Philips Electronics UK - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht -

  • FG Schleswig-Holstein, 13.03.2019 - 1 K 218/15

    Grenze; grenzüberschreitende Organschaft; Organschaft; Verlust;

  • FG Münster, 28.03.2017 - 12 K 3541/14

    Zur Berücksichtigung von Verlusten aus der Beteiligung an einer niederländischen

  • EuGH, 03.02.2015 - C-172/13

    Die im Anschluss an das Urteil "Marks & Spencer" erlassenen Rechtsvorschriften

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2018 - C-650/16

    Bevola und Jens W. Trock - Vorlage zur Vorabentscheidung Körperschaftsteuer

  • EuGH, 27.11.2008 - C-418/07

    Papillon - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Körperschaftsteuern -

  • FG Niedersachsen, 11.02.2010 - 6 K 406/08

    Keine Abzugsfähigkeit sog. finaler Verluste einer ausländischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-18/11

    Philips Electronics UK - Niederlassungsfreiheit - Nationale Steuergesetzgebung -

  • EuGH, 18.06.2009 - C-303/07

    Aberdeen Property Fininvest Alpha - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-538/20

    W (Déductibilité des pertes définitives d'un établissement stable non-résident) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2019 - C-405/18

    AURES Holdings - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-418/07

    Papillon - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Besteuerung im Konzern -

  • FG Münster, 28.03.2017 - 12 K 3545/14

    Abzug finaler ausländischer Betriebsstättenverluste

  • FG Hamburg, 06.08.2014 - 2 K 355/12

    Berücksichtigung "finaler" Verluste einer italienischen Betriebsstätte

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2012 - C-38/10

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • EuGH, 04.07.2013 - C-350/11

    Argenta Spaarbank - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Abzug für Risikokapital -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2009 - C-337/08

    X Holding - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Regelung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-607/17

    Memira Holding - Vorabentscheidungsersuchen - Nationale Steuergesetzgebung -

  • EuGH, 27.02.2020 - C-405/18

    AURES Holdings

  • EuGH, 04.07.2018 - C-28/17

    NN - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Körperschaftsteuer -

  • EuGH, 19.11.2009 - C-540/07

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 147/08

    Notwendigkeit der Einbeziehung von französischen Betriebsstättenverlusten in die

  • EuGH, 01.04.2014 - C-80/12

    Die Steuerregelung des Vereinigten Königreichs verstößt insoweit gegen die

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.03.2010 - 1 K 2406/07

    Voraussetzungen für den Abzug von Verlusten einer ausländischen

  • BFH, 29.01.2008 - I R 85/06

    Masseur kann Verluste aus Wohnwagenvermietung in Österreich von der Steuer

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2014 - C-172/13

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Art.

  • FG Köln, 19.02.2014 - 13 K 3906/09

    EuGH soll Definition finaler Verluste klären

  • EuGH, 01.10.2009 - C-247/08

    Gaz de France - Berliner Investissement - Freier Kapitalverkehr - Befreiung von

  • EuGH, 20.01.2021 - C-484/19

    Lexel

  • FG Nürnberg, 27.11.2014 - 6 K 866/12

    Hinzurechnung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG i.d.F. des StBereinG 1999 für in den

  • EuGH, 04.06.2009 - C-439/07

    KBC Bank - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Art. 43 EG und 56 EG -

  • EuGH, 12.07.2012 - C-269/09

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG, 39

  • FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 482/07

    Vorlage des Finanzgerichts Köln - Anrechnung ausländischer Körpeschaftsteuer bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-608/17

    Holmen - Vorabentscheidungsersuchen - Nationale Steuergesetzgebung -

  • EuGH, 08.10.2020 - C-558/19

    Impresa Pizzarotti (Avantage anormal consenti à une société non-résidente) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-75/18

    Vodafone Magyarország - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

  • EuGH, 15.04.2010 - C-96/08

    CIBA - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berufsausbildungsabgabe -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-47/12

    Kronos International - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2012 - C-31/11

    Scheunemann - Grundfreiheiten - Abgrenzung - Niederlassungsfreiheit - Art. 49

  • BFH, 22.09.2015 - I B 83/14

    "Finaler" ausländischer Vermietungsverlust

  • FG Baden-Württemberg, 08.07.2014 - 4 K 1134/12

    Keine Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung für ein in

  • FG München, 07.07.2014 - 5 K 1206/14

    Unionskonforme Rechtsanwendung von § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG

  • FG Niedersachsen, 28.11.2019 - 6 K 69/17

    Zulässigkeit des inländischen Abzugs finaler ausländischer

  • EuGH, 04.12.2008 - C-330/07

    Jobra - Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2014 - C-48/13

    Nordea Bank - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Nationale Ertragsteuer -

  • FG Hamburg, 23.09.2014 - 6 K 224/13

    DBA-Belgien, finale Verluste: Voraussetzungen, Zeitpunkt der Finalität, nationale

  • FG Hamburg, 26.01.2012 - 2 K 224/10

    Unionsrechtswidrigkeit der sog. Entstrickungsbesteuerung nach § 20

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-123/15

    Feilen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Freier Kapitalverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-292/16

    A - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Unternehmensbesteuerung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2013 - C-326/12

    van Caster und van Caster - Freier Kapitalverkehr - Besteuerung von Erträgen aus

  • FG Rheinland-Pfalz, 31.08.2010 - 3 K 1314/07

    Berücksichtigung der mit der Vermietung eines Ferienhauses in Portugal in 2004

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-96/08

    CIBA - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Festsetzung einer Steuer, deren

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2011 - 1 V 1217/10

    Ernstliche Zweifel an der Gemeinschaftsrechtmäßigkeit der Wegzugsbesteuerung nach

  • EuGH, 20.06.2013 - C-186/12

    Impacto Azul - Niederlassungsfreiheit - Beschränkungen - Gesamtschuldnerische

  • FG Köln, 11.04.2013 - 13 K 1911/08

    Hinzurechnung, Dauerschuldzinsen, Vorlagepflicht zum EuGH, Niederlassungsfreiheit

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-371/10

    National Grid Indus - Niederlassungsfreiheit - Gesellschaften -

  • FG Düsseldorf, 08.09.2009 - 6 K 308/04

    Voraussetzung einer Verrechnung ausländischer Betriebsstätten im Inland;

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-311/08

    SGI - Direkte Steuern - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2012 - C-350/11

    Argenta Spaarbank - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2019 - C-323/18

    Tesco-Global Áruházak - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-233/16

    ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-123/11

    A - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 2009/133/EG - Nationales

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-436/08

    Haribo Lakritzen Hans Riegel - Freier Kapitalverkehr - Portfolio-Beteiligungen -

  • FG Köln, 05.02.2009 - 9 K 654/03

    Möglichkeit des inländischen Gesetzgebers zur Entscheidung über die Einbeziehung

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019 - C-482/18

    Google Ireland - Vorabentscheidungsersuchen - Grundfreiheiten -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-116/16

    T Danmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2011/96/EU über das

  • FG Köln, 19.02.2014 - 13 K 3955/09

    Keine Feststellung "finaler Verluste" in den Verlustentstehungsjahren

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07

    Zur Berücksichtigung von Auslandsverlusten.

  • FG Niedersachsen, 28.04.2009 - 13 K 22/07

    Keine Berücksichtigung von im Jahr 2003 in Österreich erzielten Verlusten bei der

  • FG Köln, 17.05.2018 - 13 K 3342/12

    Rechtsstreit um die Behandlung von mit ausländischer Quellensteuer belegter

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-115/16

    N Luxembourg 1 - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2008 - C-282/07

    Truck Center - Niederlassungsfreiheit - Quellensteuer - Mobiliensteuervorabzug

  • EuGH, 04.06.2009 - C-499/07

    Europäischer Gerichtshof - EuGH schafft Klarheit über das Gebot der

  • FG Köln, 24.03.2021 - 4 K 2117/16

    Berücksichtigen von negativen Einkünften aus der Vermietung einer in Portugal

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-234/16

    ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-322/11

    K - Art. 56 EG und 58 EG - Freier Kapitalverkehr - Steuervorschriften, nach denen

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-28/17

    NN - Vorabentscheidungsverfahren - Körperschaftsteuer - Niederlassungsfreiheit -

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 12 K 9380/04

    Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit von § 3c EStG: Abzugsfähigkeit der Kosten für

  • FG München, 26.03.2021 - 8 K 883/17

    Besteuerung auf remittance Basis

  • FG Niedersachsen, 21.06.2012 - 6 K 43/11

    Keine Körperschaftsteuererstattung an Mutter im EU-Ausland

  • FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 170/06

    Keine Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer bei Steuerfreistellung aufgrund

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-303/07

    Aberdeen Property Fininvest Alpha - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht -

  • FG München, 23.11.2015 - 7 K 3198/14

    Kein negativer Progressionsvorbehalt für Verluste aus einem österreichischen

  • FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 5045/03

    Einkünfte aus Beteiligung an österreichischer Personengesellschaft (Offene

  • EuGH, 17.10.2019 - C-459/18

    Argenta Spaarbank

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-117/16

    Y Denmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2011/96/EU über das

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2011 - C-318/10

    SIAT - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - Direkte Besteuerung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2022 - C-78/21

    PrivatBank u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 56 und 63 AEUV - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-299/16

    Z Denmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine

  • EuGH, 24.10.2008 - C-364/08

    Vandermeir - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Niederlassungsfreiheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-118/16

    X Denmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2013 - C-80/12

    Felixstowe Dock and Railway Company u.a. - Auslegung von Art. 43 EG und Art. 48

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-119/16

    C Danmark I - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine

  • FG Düsseldorf, 14.01.2012 - 13 K 1501/10

    Keine Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften in Frankreich

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - 5 K 2408/08

    Verluste als "Einkünfte" im Sinne des DBA Frankreich - Ausgleich von Verlusten

  • FG Düsseldorf, 25.10.2011 - 13 K 2775/06

    Anspruch auf Verlustausgleich zwischen den aus den Hollandfonds in einzelnen

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2008 - C-414/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8147
Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2008 - C-414/06 (https://dejure.org/2008,8147)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.02.2008 - C-414/06 (https://dejure.org/2008,8147)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - C-414/06 (https://dejure.org/2008,8147)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,8147) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Lidl Belgium

    Niederlassungsfreiheit - Besteuerung von Gesellschaften - In einem Mitgliedstaat niedergelassene Gesellschaft mit Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat - Verluste der Betriebsstätte

  • EU-Kommission PDF

    Lidl Belgium

    Niederlassungsfreiheit - Besteuerung von Gesellschaften - In einem Mitgliedstaat niedergelassene Gesellschaft mit Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat - Verluste der Betriebsstätte

  • EU-Kommission

    Lidl Belgium

    Niederlassungsfreiheit - Besteuerung von Gesellschaften - In einem Mitgliedstaat niedergelassene Gesellschaft mit Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat - Verluste der Betriebsstätte“

Besprechungen u.ä.

  • stueckmann.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Perspektiven für den Abzug ausländischer Betriebsstättenverluste in Deutschland (Gunnar Tetzlaff, Alexander Schallock; IWB 2008, 385)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2008, 196
  • BB 2008, 649
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