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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013

Rechtsprechung
   EuGH, 18.03.2014 - C-427/12   

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https://dejure.org/2014,4257
EuGH, 18.03.2014 - C-427/12 (https://dejure.org/2014,4257)
EuGH, Entscheidung vom 18.03.2014 - C-427/12 (https://dejure.org/2014,4257)
EuGH, Entscheidung vom 18. März 2014 - C-427/12 (https://dejure.org/2014,4257)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    "Nichtigkeitsklage - Wahl der Rechtsgrundlage - Art. 290 AEUV und 291 AEUV - Delegierter Rechtsakt und Durchführungsrechtsakt - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Art. 80 Abs. 1 - Biozidprodukte - Europäische Agentur für chemische Stoffe - Festsetzung der Gebühren durch die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Parlament und Rat

    Nichtigkeitsklage - Wahl der Rechtsgrundlage - Art. 290 AEUV und 291 AEUV - Delegierter Rechtsakt und Durchführungsrechtsakt - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Art. 80 Abs. 1 - Biozidprodukte - Europäische Agentur für chemische Stoffe - Festsetzung der Gebühren durch die ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Parlament und Rat

    Nichtigkeitsklage - Wahl der Rechtsgrundlage - Art. 290 AEUV und 291 AEUV - Delegierter Rechtsakt und Durchführungsrechtsakt - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Art. 80 Abs. 1 - Biozidprodukte - Europäische Agentur für chemische Stoffe - Festsetzung der Gebühren durch die ...

  • Wolters Kluwer

    Wahl der Rechtsgrundlage zur Gebührenerhebung der Europäischen Agentur für chemische Stoffe i.R.d. Bereitstellung und Verwendung von Biozidprodukten; Ermessensentscheidung der Unionsgesetzgebung bei Auswahl zwischen delegiertem Rechtsakt und Durchführungsrechtsakt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahl der Rechtsgrundlage zur Gebührenerhebung der Europäischen Agentur für chemische Stoffe im Rahmen der Bereitstellung und Verwendung von Biozidprodukten; Ermessensentscheidung der Unionsgesetzgebung bei Auswahl zwischen delegiertem Rechtsakt und ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Parlament und Rat

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - Art. 80 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (ABl. L 167, S. 1), soweit er vorsieht, dass Maßnahmen zur Festlegung der an die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.12.2002 - C-29/99

    DER GERICHTSHOF ANNULLIERT IN TEILEN DIE ERKLÄRUNG ZUM BEITRITT DER EUROPÄISCHEN …

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-427/12
    Rn. 16 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die teilweise Nichtigerklärung eines Unionsrechtsakts nur möglich, soweit sich die Teile, deren Nichtigerklärung beantragt wird, vom Rest des Rechtsakts trennen lassen (vgl. u. a. Urteile Kommission/Rat, C-29/99, EU:C:2002:734, Rn. 45, und Deutschland/Kommission, C-239/01, EU:C:2003:514, Rn. 33).
  • EuGH, 29.03.2012 - C-504/09

    Der Gerichtshof bestätigt, dass die Kommission durch die Vorgabe einer Obergrenze …

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-427/12
    Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass dieses Erfordernis der Abtrennbarkeit nicht erfüllt ist, wenn die teilweise Nichtigerklärung eines Rechtsakts zur Folge hätte, dass der Wesensgehalt dieses Aktes verändert würde (Urteil Kommission/Polen, C-504/09 P, EU:C:2012:178, Rn. 98 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-239/01

    Deutschland / Kommission - "Landwirtschaft - EAGFL - Teilnichtigerklärung der …

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-427/12
    Rn. 16 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die teilweise Nichtigerklärung eines Unionsrechtsakts nur möglich, soweit sich die Teile, deren Nichtigerklärung beantragt wird, vom Rest des Rechtsakts trennen lassen (vgl. u. a. Urteile Kommission/Rat, C-29/99, EU:C:2002:734, Rn. 45, und Deutschland/Kommission, C-239/01, EU:C:2003:514, Rn. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-547/14

    Philip Morris Brands u.a. - Rechtsangleichung - Richtlinie 2014/40/EU - …

    {FN:13} - Urteile Jamet/Kommission (…37/71, EU:C:1972:57, Rn. 11), Kommission/Verhuizingen Coppens (…C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 38), Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 16) und Kommission/Rat (…C-425/13, EU:C:2015:483, Rn. 94).

    {FN:14} - Urteile Frankreich/Parlament und Rat (…C-244/03, EU:C:2005:299, Rn. 13), Kommission/Verhuizingen Coppens (…C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 38), Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 16) und Kommission/Rat (…C-425/13, EU:C:2015:483, Rn. 94); im selben Sinne bereits Urteil Frankreich u. a./Kommission (…C-68/94 und C-30/95, EU:C:1998:148, Rn. 257 bis 259).

    {FN:149} - Urteile Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 38) und Kommission/Parlament und Rat (…C-88/14, EU:C:2015:499, Rn. 29); im selben Sinne bereits aus der Zeit vor Inkrafttreten von Art. 290 AEUV Urteil Alliance for Natural Health u. a. (…C-154/04 und C-155/04, EU:C:2005:449, Rn. 90), wonach der Gemeinschaftsgesetzgeber, wenn er seine Befugnis zur Abänderung von Bestandteilen des betreffenden Rechtsetzungsakts übertragen wollte, sicherzustellen hatte, dass diese Befugnis genau umgrenzt war und ihre Ausübung einer strengen Kontrolle im Hinblick auf die Beachtung von ihm festgesetzter objektiver Kriterien unterlag.

    {FN:160} - Urteile Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 40) und Kommission/Parlament und Rat (…C-88/14, EU:C:2015:499, Rn. 28).

    {FN:165} - Urteile Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 40) und Kommission/Parlament und Rat (…C-88/14, EU:C:2015:499, Rn. 28).

    {FN:167} - Urteil Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 40 und 48); vgl. auch Urteil Parlament/Kommission (…C-65/13, EU:C:2014:2289, Rn. 46).

    {FN:170} - Zu diesen Kriterien vgl. Urteil Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170, insbesondere Rn. 38 und 43) sowie ergänzend Urteil Parlament/Rat (…C-355/10, EU:C:2012:516, Rn. 65).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2014 - C-65/13

    Parlament / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU) Nr. 492/2011 - …

    Rn. 20 Nach Durchführung der mündlichen Verhandlung am 30. April 2014 wurden die Parteien aufgefordert, zu den Auswirkungen des Urteils in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170) auf den vorliegenden Fall Stellung zu nehmen.

    Zu den Auswirkungen der in der Rechtssache Kommission gegen Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170) entwickelten Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall.

    Deshalb hat die Kommission an diesem Punkt die Grenze der "Präzisierung des normativen Inhalts" des Gesetzgebungsakts gemäß den Rn. 39 und 52 des Urteils Kommission/Parlament (EU:C:2014:170) überschritten.

    Rn. 101 Daher kann die der Kommission in Art. 38 der Verordnung Nr. 492/2011 eingeräumte Befugnis nicht so weit gehen, dass sie die Schaffung neuer Einrichtungen zusätzlich zu denen, die bereits durch den Gesetzgeber erwähnt oder eingerichtet wurden, gestattet, denn damit würde sie über das hinausgehen, was im Rahmen der Ausübung einer Durchführungsbefugnis zulässig ist, insbesondere über die Aufgabe, gemäß Rn. 52 des Urteils Kommission/Parlament und Rat (EU:C:2014:170) "den normativen Inhalt" eines Gesetzgebungsakts "zu präzisieren".

    {FN:2} - Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170).

    {FN:8} - Urteil Kommission/Parlament und Rat (EU:C:2014:170, Rn. 36).

    {FN:17} - Urteil Kommission/Parlament und Rat (EU:C:2014:170, Rn. 40).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-88/14

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU) Nr. …

    Rn. 28 Nach der Rechtsprechung verfügt der Unionsgesetzgeber über ein Ermessen, wenn er entscheidet, der Kommission eine delegierte Befugnis nach Art. 290 Abs. 1 AEUV oder eine Durchführungsbefugnis nach Art. 291 Abs. 2 AEUV zu übertragen (Urteil Kommission/Parlament und Rat, C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 40).

    Dieses Erfordernis impliziert, dass die Übertragung einer delegierten Befugnis dem Erlass von Vorschriften dient, die sich in einen rechtlichen Rahmen einfügen, wie er durch den Basisgesetzgebungsakt definiert ist (Urteil Kommission/Parlament und Rat, C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 38).

    Im Rahmen der Ausübung der ihm übertragenen Durchführungsbefugnis hat das betreffende Organ den Inhalt des Gesetzgebungsakts zu präzisieren, um seine Umsetzung unter einheitlichen Bedingungen in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen (vgl. Urteil Kommission/Parlament und Rat, C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 39).

    Rn. 34 Unter diesen Umständen ist zu prüfen, ob der Unionsgesetzgeber im Rahmen seines in Rn. 28 des vorliegenden Urteils dargestellten Ermessens geblieben ist, indem er der Kommission in Art. 1 Abs. 4 Buchst. f dieser Verordnung die Befugnis übertragen hat, den normativen Inhalt dieser Verordnung im Sinne von Art. 290 Abs. 1 AEUV zu "ändern" (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Parlament und Rat, C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 40 und 52).

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   Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013 - C-427/12   

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https://dejure.org/2013,36762
Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013 - C-427/12 (https://dejure.org/2013,36762)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.12.2013 - C-427/12 (https://dejure.org/2013,36762)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - C-427/12 (https://dejure.org/2013,36762)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Parlament und Rat

    Nichtigkeitsklage - Auslegung der Art. 290 AEUV und 291 AEUV - Delegierter Rechtsakt - Durchführungsrechtsakt - Umfang der Kontrolle - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Biozidprodukte - Einführung von Gebühren und Abgaben - Europäische Chemikalienagentur

  • EU-Kommission

    Kommission / Parlament und Rat

  • Wolters Kluwer

    Delegation von Rechtsakten auf Unionsorgane; Ermächtigung zum Erlass einer Durchführungsverordnung im Bereich der Gesetzgebung zur Bereitstellung und Verwendung von Giftstoffen zur nichtlandwirtschaftlichen Schädlingsbekämpfung; Schlussanträge des Generalanwalts zur ...

  • rechtsportal.de

    Delegation von Rechtsakten auf Unionsorgane; Ermächtigung zum Erlass einer Durchführungsverordnung im Bereich der Gesetzgebung zur Bereitstellung und Verwendung von Giftstoffen zur nichtlandwirtschaftlichen Schädlingsbekämpfung; Schlussanträge des Generalanwalts zur ...

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 13.06.1958 - 9/56

    Meroni & Co., Industrie Metallurgiche, SpA gegen Hohe Behörde der Europäischen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013 - C-427/12
    So führt er im Urteil vom 13. Juni 1958, Meroni (9/56, Slg. 1958, 11, 43), aus, dass "eine Übertragung von Befugnissen sich sehr verschieden auswirken kann[, je nachdem, ob] es sich dabei um genau umgrenzte Ausführungsbefugnisse [handelt]".
  • EuGH, 27.10.1992 - C-240/90

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013 - C-427/12
    {FN:10} - Der Verweis auf das Wesentliche erfolgte bereits im Urteil vom 17. September 1970, Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel/ Köster (25/70, Slg. 1970, 1161), und erneut im Urteil vom 27. Oktober 1992, Deutschland/Kommission (C-240/90, Slg. 1992, I-5383).
  • EuGH, 17.12.1970 - 25/70

    Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel / Köster

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013 - C-427/12
    {FN:10} - Der Verweis auf das Wesentliche erfolgte bereits im Urteil vom 17. September 1970, Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel/ Köster (25/70, Slg. 1970, 1161), und erneut im Urteil vom 27. Oktober 1992, Deutschland/Kommission (C-240/90, Slg. 1992, I-5383).
  • EuGH, 29.03.2012 - C-504/09

    Der Gerichtshof bestätigt, dass die Kommission durch die Vorgabe einer Obergrenze …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013 - C-427/12
    {FN:5} - Urteil vom 29. März 2012, Kommission/Polen (C-504/09 P, Randnr. 98), mit Rechtsprechungsnachweisen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2014 - C-65/13

    Parlament / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU) Nr. 492/2011 - …

    Rn. 20 Nach Durchführung der mündlichen Verhandlung am 30. April 2014 wurden die Parteien aufgefordert, zu den Auswirkungen des Urteils in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170) auf den vorliegenden Fall Stellung zu nehmen.

    Zu den Auswirkungen der in der Rechtssache Kommission gegen Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170) entwickelten Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall.

    {FN:2} - Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170).

    {FN:5} - Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2013:871).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2015 - C-88/14

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Art. 290 AEUV und 291 AEUV - …

    Zu den Punkten, über die der Gerichtshof entscheiden soll, zählen der Begriff der "Änderung" nicht wesentlicher Vorschriften des Gesetzgebungsakts gemäß Art. 290 Abs. 1 Unterabs. 1 AEUV sowie die Reichweite des Ermessensspielraums, der dem Unionsgesetzgeber im Urteil in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170) (im Folgenden: Biozid-Urteil) im Hinblick auf die Entscheidung zuerkannt wurde, ob er auf einen delegierten Rechtsakt oder einen Durchführungsrechtsakt zurückgreift.

    Demgegenüber gilt: "Überträgt der Gesetzgeber der Kommission … eine Durchführungsbefugnis …, hat diese den Inhalt dieses Gesetzgebungsakts zu präzisieren, um seine Umsetzung unter einheitlichen Bedingungen in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen." Vgl. auch das Urteil Parlament/Kommission (…C-65/13, EU:C:2014:2289, Rn. 39 bis 46) und die Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2013:871, Nrn.

    {FN:13} - Vgl. in diesem Sinne auch die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Umsetzung von Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (KOM[2009] 673, Nr. 2.3) (im Folgenden: Mitteilung der Kommission von 2009 zur Umsetzung von Art. 290 AEUV) und den Bericht des Parlaments zu den Folgemaßnahmen in Bezug auf die Übertragung von Rechtsetzungsbefugnissen und die Kontrolle der Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse durch die Mitgliedstaaten vom 4. Dezember 2013 (A7-0435/2013), in dem unter Punkt 1 elfter Spiegelstrich Folgendes ausgeführt wird: "Im Allgemeinen sollten delegierte Rechtsakte angewendet werden, wenn der Basisrechtsakt der Kommission einen beträchtlichen Ermessensspielraum zur Erweiterung des im Basisrechtsakt festgelegten rechtlichen Rahmens einräumt." Vgl. auch die Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2013:871, Nr. 62).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt Yves Bot sind die Klagen Spaniens gegen die …

    {FN:38} - Vgl. Urteil Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 33).

    {FN:62} - In Nr. 17 seiner Stellungnahme zu den Streithilfeschriftsätzen stützt sich das Königreich Spanien in diesem Sinne auf Nr. 19 der Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2013:871).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2022 - C-695/20

    Generalanwalt Rantos: Die Bestimmung der Durchführungsverordnung zur …

    Wie Generalanwalt Cruz Villalón in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2013:871, Nr. 50) ausgeführt hat, ist im Unterschied zu Art. 290 AEUV der Auslöser für diese Ermächtigung nach Art. 291 Abs. 2 AEUV nicht der bloße Wille des Gesetzgebers, sondern das Vorliegen eines objektiven Grundes, nämlich die Notwendigkeit, dass die verbindlichen Rechtsakte der Union einheitlich durchgeführt werden.

    {FN:31} Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2013:871, Nrn. 62 und 63).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015 - C-286/14

    Parlament / Kommission - Nichtigkeitsklage - Art. 290 AEUV - Begriffe "Ergänzung" …

    Zu der grundsätzlich den Mitgliedstaaten zustehenden Durchführungsbefugnis und den Durchführungsrechtsakten vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2013:871, Nrn. 57 und 58).

    {FN:43} - Vgl. entsprechend zum Ermessen des Gesetzgebers bezüglich der Wahl zwischen Art. 290 AEUV und Art. 291 AEUV Urteil Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 40) und Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (C-88/14, EU:C:2015:304, Nrn. 36 und 37).

  • EuG, 15.09.2016 - T-353/14

    Italien / Kommission - Sprachenregelung - Bekanntmachungen allgemeiner …

    Rn. 64 Was reine Durchführungshandlungen betrifft, so begründen diese keine Rechte und Verpflichtungen Dritter, sondern werden im Rahmen der Durchführung einer früheren, auf verbindliche Rechtswirkungen ausgerichteten Handlung vorgenommen, da alle Elemente der mit dieser Handlung gesetzten Norm bereits definiert und festgelegt sind (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. November 2008, 1talien/Kommission, T-185/05, EU:T:2008:519, Rn. 51 bis 53 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne und entsprechend auch Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat, C-427/12, EU:C:2013:871, Nr. 63).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-404/12

    Rat und Kommission / Stichting Natuur en Milieu und Pesticide Action Network …

    {FN:34} - Vgl. Nr. 57 der Schlussanträge von Generalanwalt Cruz Villalón in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2013:871).
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