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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013

Rechtsprechung
   EuGH, 12.09.2013 - C-475/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23947
EuGH, 12.09.2013 - C-475/11 (https://dejure.org/2013,23947)
EuGH, Entscheidung vom 12.09.2013 - C-475/11 (https://dejure.org/2013,23947)
EuGH, Entscheidung vom 12. September 2013 - C-475/11 (https://dejure.org/2013,23947)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Freier Dienstleistungsverkehr für Ärzte - Dienstleister, der sich in einen anderen Mitgliedstaat begibt, um die Dienstleistung zu erbringen - Anwendbarkeit der standesrechtlichen Regeln des Aufnahmemitgliedstaats, insbesondere der Regeln über Honorare und Werbung

  • Europäischer Gerichtshof

    Konstantinides

    Freier Dienstleistungsverkehr für Ärzte - Dienstleister, der sich in einen anderen Mitgliedstaat begibt, um die Dienstleistung zu erbringen - Anwendbarkeit der standesrechtlichen Regeln des Aufnahmemitgliedstaats, insbesondere der Regeln über Honorare und Werbung

  • EU-Kommission

    Konstantinides

    Freier Dienstleistungsverkehr für Ärzte - Dienstleister, der sich in einen anderen Mitgliedstaat begibt, um die Dienstleistung zu erbringen - Anwendbarkeit der standesrechtlichen Regeln des Aufnahmemitgliedstaats, insbesondere der Regeln über Honorare und Werbung“

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze für die berufsständische Werbung und Vergütung von Ärzten bei Tätigkeit in anderem Mitgliedstaat

  • anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsständische Werbung und Vergütung von Ärzten bei Tätigkeit in anderem Mitgliedstaat; Vorabentscheidungsersuchen des Berufsgerichts für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Gießen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    AEUV Art. 56; RL 2005/36/EG Art. 5 Abs. 3; Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen §§ 12 Abs. 1, 27 Abs. 3
    Gebührenordnung freier Berufe keine berufsrechtliche Regelung

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    AEUV Art. 56; RL 2005/36/EG Art. 5 Abs. 3; §§ 12 Abs. 1, 27 Abs. 3 Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen
    Gebührenordnung freier Berufe keine berufsrechtliche Regelung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arzt aus EU-Mitgliedstaat muss sich für im Inland ausgeführte Leistung der geltenden Berufsregelung unterwerfen

Besprechungen u.ä. (3)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    AEUV Art. 56; RL 2005/36/EG Art. 5 Abs. 3; Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen §§ 12 Abs. 1, 27 Abs. 3
    Gebührenordnung freier Berufe keine berufsrechtliche Regelung

  • anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
  • kammerrecht.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH konkretisiert Regeln zur Anwendbarkeit des nationalen Berufsrechts

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Konstantinides

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Hessischer Verwaltungsgerichtshof - Auslegung der Art. 5 Abs. 3 und 6 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2013, 938
  • AnwBl Online 2013, 436
  • DÖV 2013, 906
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 14.10.2010 - C-243/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - …

    Auszug aus EuGH, 12.09.2013 - C-475/11
    22 und 23, sowie vom 14. Oktober 2010, Fuß, C-243/09, Slg. 2010, I-9849, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zu diesem Zweck kann der Gerichtshof aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Normen und Grundsätze des Unionsrechts herausarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsrechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 29. November 1978, Redmond, 83/78, Slg. 1978, 2347, Randnr. 26, vom 23. Oktober 2003, Inizan, C-56/01, Slg. 2003, I-12403, Randnr. 34, und Fuß, Randnr. 40).

  • EuGH, 29.03.2011 - C-565/08

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und …

    Auszug aus EuGH, 12.09.2013 - C-475/11
    Rn. 45 Zudem umfasst der Begriff der Beschränkung insbesondere die von einem Mitgliedstaat getroffenen Maßnahmen, die, obwohl sie unterschiedslos anwendbar sind, den freien Dienstleistungsverkehr in den übrigen Mitgliedstaaten berühren (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 29. März 2011, Kommission/Italien, C-565/08, Slg. 2011, I-2101, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 47 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass eine Regelung eines Mitgliedstaats nicht allein deshalb eine Beschränkung im Sinne des AEU-Vertrags darstellt, weil andere Mitgliedstaaten die in ihrem Hoheitsgebiet ansässigen Erbringer gleichartiger Dienstleistungen weniger strengen oder wirtschaftlich interessanteren Vorschriften unterwerfen (vgl. Urteil Kommission/Italien, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 27.11.2012 - C-370/12

    Pringle - Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro …

    Auszug aus EuGH, 12.09.2013 - C-475/11
    Rn. 60 Nach ständiger Rechtsprechung ist das in Art. 267 AEUV vorgesehene Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (vgl. u. a. Urteil vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, Randnr. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.12.2006 - C-94/04

    DAS IN ITALIEN GELTENDE ABSOLUTE VERBOT, VON DEN MINDESTGEBÜHREN DER …

    Auszug aus EuGH, 12.09.2013 - C-475/11
    Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass der Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, wie ihn Art. 36 AEUV vorsieht, sowie der Verbraucherschutz Ziele sind, die als zwingende Gründe des Allgemeininteresses angesehen werden können und mit denen sich eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen lässt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 8. November 2007, Ludwigs-Apotheke, C-143/06, Slg. 2007, I-9623, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.04.2013 - C-202/11

    Das Dekret der Flämischen Gemeinschaft, wonach alle Arbeitsverträge mit …

    Auszug aus EuGH, 12.09.2013 - C-475/11
    Rn. 50 Was die Rechtfertigung einer solchen Beschränkung anbelangt, können nach gefestigter Rechtsprechung nationale Maßnahmen, die geeignet sind, die Ausübung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten zu behindern oder weniger attraktiv zu machen, nur dann zugelassen werden, wenn mit ihnen ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel verfolgt wird, wenn sie geeignet sind, dessen Erreichung zu gewährleisten, und wenn sie nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich ist (vgl. u. a. Urteil vom 16. April 2013, Las, C-202/11, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.11.2007 - C-143/06

    Ludwigs-Apotheke - Freier Warenverkehr - Art. 28 EG und 30 EG - Art. 11 und 13 …

    Auszug aus EuGH, 12.09.2013 - C-475/11
    Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass der Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, wie ihn Art. 36 AEUV vorsieht, sowie der Verbraucherschutz Ziele sind, die als zwingende Gründe des Allgemeininteresses angesehen werden können und mit denen sich eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen lässt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 8. November 2007, Ludwigs-Apotheke, C-143/06, Slg. 2007, I-9623, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-500/06

    RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE ZU EINEM VERBOT VON WERBUNG FÜR MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE …

    Auszug aus EuGH, 12.09.2013 - C-475/11
    Rn. 56 Auch wenn eine Regelung, die wie § 27 Abs. 3 der Berufsordnung Werbung mit berufswidrigem Inhalt verbietet und eine gewisse Mehrdeutigkeit aufweist, kein vollständiges Verbot von Werbung oder einer bestimmten Form von Werbung, das nach ständiger Rechtsprechung als solches eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellen kann (vgl. u. a. Urteil vom 17. Juli 2008, Corporación Dermoestética, C-500/06, Slg. 2008, I-5785, Randnr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung), aufstellt, ist sie geeignet, den freien Verkehr der betreffenden ärztlichen Dienstleistungen zu behindern.
  • EuGH, 29.11.1978 - 83/78

    Redmond

    Auszug aus EuGH, 12.09.2013 - C-475/11
    Zu diesem Zweck kann der Gerichtshof aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Normen und Grundsätze des Unionsrechts herausarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsrechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 29. November 1978, Redmond, 83/78, Slg. 1978, 2347, Randnr. 26, vom 23. Oktober 2003, Inizan, C-56/01, Slg. 2003, I-12403, Randnr. 34, und Fuß, Randnr. 40).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-56/01

    Inizan - "Soziale Sicherheit - Freier Dienstleistungsverkehr - In einem anderen …

    Auszug aus EuGH, 12.09.2013 - C-475/11
    Zu diesem Zweck kann der Gerichtshof aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Normen und Grundsätze des Unionsrechts herausarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsrechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 29. November 1978, Redmond, 83/78, Slg. 1978, 2347, Randnr. 26, vom 23. Oktober 2003, Inizan, C-56/01, Slg. 2003, I-12403, Randnr. 34, und Fuß, Randnr. 40).
  • EuGH, 19.12.2012 - C-577/10

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV - …

    Auszug aus EuGH, 12.09.2013 - C-475/11
    Rn. 44 Art. 56 AEUV verlangt nach ständiger Rechtsprechung nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder des Umstands, dass er in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist als dem, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig vergleichbare Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteil vom 19. Dezember 2012, Kommission/Belgien, C-577/10, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-334/95

    Krüger

  • EuGH, 13.07.2016 - C-187/15

    Pöpperl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der …

    Rn. 29 Nach gefestigter Rechtsprechung können nationale Maßnahmen, die geeignet sind, die Ausübung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten zu behindern oder weniger attraktiv zu machen, nur dann zugelassen werden, wenn mit ihnen ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel verfolgt wird, wenn sie geeignet sind, dessen Erreichung zu gewährleisten, und wenn sie nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich ist (vgl. u. a. Urteil vom 12. September 2013, Konstantinides, C-475/11, EU:2013:542, Rn. 50).
  • EuGH, 21.04.2026 - C-769/22

    Werte der Union: Durch die Verabschiedung eines Gesetzes, das LGBTI+-Personen …

    Rn. 350 Der Begriff "Beschränkung" im Sinne der Richtlinie 2006/123 umfasst Anforderungen eines Mitgliedstaats, die, obwohl sie unterschiedslos anwendbar sind, den Marktzugang von Wirtschaftsteilnehmern aus anderen Mitgliedstaaten beeinträchtigen (…Urteil vom 19. Juni 2025, Kommission/Polen [Werbung für Apotheken], C-200/24, EU:C:2025:459, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung), indem sie die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig vergleichbare Dienstleistungen erbringt, unterbinden, behindern oder weniger attraktiv machen (Urteil vom 12. September 2013, Konstantinides, C-475/11, EU:C:2013:542, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 359 Aus dem Urteil vom 12. September 2013, Konstantinides (C-475/11, EU:C:2013:542, Rn. 56), gehe indessen hervor, dass eine nationale Regelung, die Werbung mit einem bestimmten Inhalt verbiete, den freien Dienstleistungsverkehr behindere.

    Rn. 371 Zum anderen kann nach dieser Rechtsprechung eine nationale Regelung, auch wenn sie kein solches allgemeines und ausnahmsloses Verbot der Werbung oder einer bestimmten Form der Werbung enthält, geeignet sein, den freien Verkehr der betreffenden Werbedienstleistungen zu behindern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. September 2013, Konstantinides, C-475/11, EU:C:2013:542, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.12.2015 - C-342/14

    X-Steuerberatungsgesellschaft - Vorlage zur Vorabentscheidung - Anerkennung von …

    Rn. 48 Zum freien Dienstleistungsverkehr ist festzustellen, dass Art. 56 AEUV nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder des Umstands, dass er in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist als dem, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, verlangt, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig vergleichbare Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. u. a. Urteil Konstantinides, C-475/11, EU:C:2013:542, Rn. 44).

    Rn. 52 Was die Rechtfertigung der Beschränkung anbelangt, die durch eine Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende erfolgt, können nach gefestigter Rechtsprechung nationale Maßnahmen, die geeignet sind, die Ausübung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten zu behindern oder weniger attraktiv zu machen, nur dann zugelassen werden, wenn mit ihnen ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel verfolgt wird, wenn sie geeignet sind, dessen Erreichung zu gewährleisten, und wenn sie nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich ist (vgl. u. a. Urteil Konstantinides, C-475/11, EU:C:2013:542, Rn. 50).

    Rn. 53 Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass die Verhinderung von Steuerhinterziehung und der Verbraucherschutz, bei denen es sich, wie sich aus der Vorlageentscheidung ergibt, um Ziele handelt, die mit der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Regelung verfolgt werden, Ziele sind, die als zwingende Gründe des Allgemeininteresses angesehen werden können und mit denen sich eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen lässt (vgl. in diesem Sinne Urteile Konstantinides, C-475/11, EU:C:2013:542, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Kommission/Spanien, C-678/11, EU:C:2014:2434, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 04.05.2017 - C-339/15

    Ein allgemeines und ausnahmsloses Verbot jeglicher Werbung für Leistungen der …

    Rn. 62 Zudem umfasst der Begriff der Beschränkung insbesondere die von einem Mitgliedstaat getroffenen Maßnahmen, die, obwohl sie unterschiedslos anwendbar sind, den freien Dienstleistungsverkehr in den übrigen Mitgliedstaaten berühren (Urteil vom 12. September 2013, Konstantinides, C-475/11, EU:C:2013:542, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 65 Was die Rechtfertigung einer solchen Beschränkung anbelangt, können nationale Maßnahmen, die geeignet sind, die Ausübung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten zu behindern, nur dann zugelassen werden, wenn mit ihnen ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel verfolgt wird, wenn sie geeignet sind, dessen Erreichung zu gewährleisten, und wenn sie nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich ist (Urteil vom 12. September 2013, Konstantinides, C-475/11, EU:C:2013:542, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 67 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Schutz der Gesundheit eines der Ziele ist, die als zwingende Gründe des Allgemeininteresses angesehen werden können und mit denen sich eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen lässt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, EU:C:2009:141, Rn. 46, und vom 12. September 2013, Konstantinides, C-475/11, EU:C:2013:542, Rn. 51).

    Rn. 74 Insoweit ist übrigens darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof zwar in Rn. 57 des Urteils vom 12. September 2013, Konstantinides (C-475/11, EU:C:2013:542) festgestellt hat, dass eine nationale Regelung, die Werbung für medizinische Leistungen mit einem dem Berufsethos widersprechenden Inhalt verbietet, mit Art. 56 AEUV vereinbar ist.

  • BFH, 20.05.2014 - II R 44/12

    EuGH-Vorlage: Befugnis einer im EU-Ausland niedergelassenen …

    Rn. 84 aa) Die Richtlinie 2005/36/EG hat nach ihrem Art. 1 zum Gegenstand, die Vorschriften festzulegen, nach denen ein Mitgliedstaat, der den Zugang zu einem reglementierten Beruf oder dessen Ausübung in seinem Hoheitsgebiet an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen knüpft, für den Zugang zu diesem Beruf und dessen Ausübung die in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Berufsqualifikationen anerkennt, die ihren Inhaber berechtigen, dort denselben Beruf auszuüben (Urteil Konstantinides, C-475/11, EU:C:2013:542, Rn. 33).

    Rn. 100 bb) Die Richtlinie 2005/36/EG schließt, selbst wenn insoweit eine abgeschlossene Rechtsharmonisierung auf Unionsebene vorliegen würde, die Berufung auf den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs in Art. 56 AEUV nicht aus, wenn das Ausgangsverfahren nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/36/EG fällt (vgl. Urteil Konstantinides, EU:C:2013:542, Rn. 43).

    Rn. 101 cc) Art. 56 AEUV verlangt nach ständiger Rechtsprechung nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder des Umstands, dass er in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist als dem, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen --selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten--, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig vergleichbare Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteil Konstantinides, EU:C:2013:542, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 102 Zudem umfasst der Begriff der Beschränkung insbesondere die von einem Mitgliedstaat getroffenen Maßnahmen, die, obwohl sie unterschiedslos anwendbar sind, den freien Dienstleistungsverkehr in den übrigen Mitgliedstaaten berühren (vgl. Urteile Konstantinides, EU:C:2013:542, Rn. 45, und Kommission/Italien, C-565/08, EU:C:2011:188, Rn. 46).

    Der Verbraucherschutz ist als Rechtfertigungsgrund für eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit anerkannt (vgl. Urteile Säger/Dennemeyer, C-76/90, EU:C:1991:331, Rn. 17, und Konstantinides, EU:C:2013:542, Rn. 51).

  • BGH, 26.03.2026 - I ZR 118/24

    Werbung für "Online-Diagnose" durch in Irland ansässige Ärzte

    Der Begriff der Beschränkung umfasst auch die von einem Mitgliedstaat getroffenen Maßnahmen, die, obwohl sie unterschiedslos anwendbar sind, den freien Dienstleistungsverkehr in den übrigen Mitgliedstaaten berühren (…vgl. EuGH, NJW 1995, 2541 [juris Rn. 35 bis 38] - Alpine Investments; EuGH…, Urteil vom 12. Dezember 1996 - C-3/95, Slg. 1996, I-6511 = EuZW 1997, 53 [juris Rn. 25] - Reisebüro Broede ; Urteil vom 12. September 2013 - C-475/11, GesR 2013, 671 [juris Rn. 45] - Konstantinides;… EuGH, GRUR 2017, 627 [juris Rn. 62] - Vanderborght, jeweils mwN).

    Rn. 29 aa) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit nur gerechtfertigt, wenn mit ihnen ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel verfolgt wird, wenn sie geeignet sind, dessen Erreichung zu gewährleisten, und wenn sie nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich ist (vgl. EuGH, GesR 2013, 671 [juris Rn. 50] - Konstantinides;… GRUR 2017, 627 [juris Rn. 65] - Vanderborght, jeweils mwN).

    Rn. 30 Zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, mit denen sich eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen lässt, zählt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union der Schutz der Gesundheit (vgl. EuGH…, Urteil vom 10. März 2009 - C-169/07, Slg. 2009, I1721 = EuZW 2009, 298 [juris Rn. 46] - Hartlauer; EuGH, GesR 2013, 671 [juris Rn. 51] - Konstantinides;… GRUR 2017, 627 [juris Rn. 67] - Vanderborght, jeweils mwN).

  • VG Gießen, 11.03.2015 - 21 K 1976/13

    Ärztliches Berufsrecht und europarechtliche Dienstleistungsfreiheit (bei …

    Folglich seien weder die Vorgaben für die Honorarbemessung noch das Verbot berufswidriger Werbung durch Ärzte berufsständische Regeln in unmittelbarem und speziellem Zusammenhang mit den Berufsqualifikationen für den Zugang zu dem betreffenden reglementierten Beruf (EuGH, Urteil vom 12. September 2013 - C-475/11 -, amtlicher Umdruck, Rdnrn. 33, 34, 36, 39, 40).

    Wenn ein gewisser Spielraum für die Bestimmung des Preises der Dienstleistung besteht - so der Generalanwalt Cruz Villalon in seinen Schlussanträgen in dieser Sache - und es sich um eine hochspezialisierte Leistung handelt, die von einem Berufsangehörigen aus einem anderen Mitgliedstaat erbracht wird, muss gewährleistet sein, dass solche Dienstleistungserbringer, die sich im Rahmen des ihnen von den Vorschriften der Kammer eingeräumten Ermessens bewegen, keinen Verfahren ausgesetzt werden, die für sie nachteilig sind und ihre Rechte beschränken und sie letztendlich davon abhalten, sich in den Aufnahmestaat zu begeben (Schlussanträge in der Rechtssache C-475/11, Rdnr. 48).

    Die Vorschrift verbietet nicht die Werbung für ärztliche Dienstleistungen an sich, sondern verlangt, dass der Inhalt einer solchen Werbung nicht berufswidrig ist (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 12. September 2013 - C-475/11 -, amtlicher Umdruck, Rdnr. 55).

    Deshalb - so die Stellungnahme - müssen die Informationen, die der Patient vom Arzt erhält, zutreffend und klar sein, denn anderenfalls werde die Freiheit der Arztwahl ernsthaft gefährdet (Erklärungen des Königreichs Spanien - Rechtssache C-475/11, Randnr. 36).

  • EuGH, 30.04.2014 - C-475/12

    Die Mitgliedstaaten können überwachen, ob Unternehmen, die, obwohl sie in einem …

    Rn. 101 In Bezug auf die Verpflichtung, wonach ein Unternehmen, das elektronische Kommunikationsdienste in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen bereitstellen möchte, in dem es niedergelassen ist, gezwungen ist, dort eine Zweigniederlassung oder ein selbständiges Rechtssubjekt zu errichten, ist daran zu erinnern, dass Art. 56 AEUV nach ständiger Rechtsprechung nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder des Umstands, dass er in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist als dem, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, verlangt, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig vergleichbare Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteil Konstantinides, C-475/11, EU:C:2013:542, Rn. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015 - C-342/14

    X-Steuerberatungsgesellschaft - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 AEUV - …

    {FN:14}- Vgl. Urteil Konstantinides (C-475/11, EU:C:2013:542, Rn. 43).

    {FN:19}- Vgl. Urteile Kommission/Belgien (…C-577/10, EU:C:2012:814, Rn. 38) und Konstantinides (C-475/11, EU:C:2013:542, Rn. 44).

    {FN:26}- Vgl. Urteil Konstantinides (C-475/11, EU:C:2013:542, Rn. 50).

  • EuGH, 18.03.2014 - C-628/11

    International Jet Management - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 18 AEUV - Verbot …

    Rn. 57 Art. 56 AEUV verlangt nämlich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder des Umstands, dass er in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist als dem, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig vergleichbare Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteil vom 12. September 2013, Konstantinides, C-475/11, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 02.12.2020 - VII R 14/20

    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-339/15

    Vanderborght - Vorlage zur Vorabentscheidung - Nationale Regelung, die Erbringern …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-649/18

    A (Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln) - Vorlage zur Vorabentscheidung …

  • VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.661

    Höhe des Altersgeldes mit Unionsrecht vereinbar

  • VGH Bayern, 05.12.2024 - 8 BV 22.1880

    Konkurrentenverdrängungsklage gegen wasserrechtlichen Bewilligung zum Betrieb …

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2017 - C-52/16

    SEGRO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - …

  • FG Hessen, 31.10.2024 - 5 K 1125/23

    Besteuerung von virtuellen Automatenglücksspielen nach dem Rennwett- und …

  • EuGH, 08.06.2023 - C-468/20

    Fastweb u.a. (Périodicités de facturation) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • FG Köln, 25.05.2023 - 7 K 1203/21

    Befugnis eines Bevollmächtigten zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2019 - C-703/17

    Krah - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Senior …

  • FG Hessen, 31.10.2024 - 5 K 1126/23

    Besteuerung von virtuellen Automatenglücksspielen nach dem Rennwett- und …

  • VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.397

    § 7 Abs. 1 S. 1 AltGG ist mit der Art. 3 GG und Art. 45 AEUV vereinbar

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-424/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Durch die Sportgerichtsbarkeit verhängte …

  • EuGH, 26.10.2017 - C-347/16

    Balgarska energiyna borsa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 101 und 102 AEUV …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2025 - C-115/24

    Österreichische Zahnärztekammer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche …

  • FG Köln, 25.05.2023 - 7 K 1828/21

    Befugnis eines Bevollmächtigten zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in …

  • VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.820

    Vereinbarkeit des Altersgeldes für ausgeschiedene Berufssoldaten mit der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2016 - C-614/14

    Ognyanov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Art. 94 der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2014 - C-475/12

    UPC DTH - Gemeinsamer Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2020 - C-218/19

    Onofrei - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit …

  • FG Hamburg, 19.03.2024 - 5 K 113/23

    Zurückweisung einer niederländischen BV als Bevollmächtigte gemäß § 80 Abs. 7 …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-739/19

    An Bord Pleanála - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2016 - C-381/14

    Sales Sinués - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge - Hypothekarischer …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-475/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,524
Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-475/11 (https://dejure.org/2013,524)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31.01.2013 - C-475/11 (https://dejure.org/2013,524)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - C-475/11 (https://dejure.org/2013,524)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Konstantinides

    Freier Dienstleistungsverkehr für Ärzte - Dienstleister, der sich gelegentlich in einen anderen Mitgliedstaat begibt, um ärztliche Dienstleistungen zu erbringen - Anwendbarkeit der standesrechtlichen Regeln des Aufnahmemitgliedstaats - Richtlinie 2005/36 - Art. 56 AEUV - ...

  • EU-Kommission

    Konstantinides

    Freier Dienstleistungsverkehr für Ärzte - Dienstleister, der sich gelegentlich in einen anderen Mitgliedstaat begibt, um ärztliche Dienstleistungen zu erbringen - Anwendbarkeit der standesrechtlichen Regeln des Aufnahmemitgliedstaats - Richtlinie 2005/36 - Art. 56 AEUV - ...

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur berufsständischen Werbung und Vergütung von Ärzten bei Tätigkeit in einem anderem Mitgliedstaat; Anwendbarkeit der standesrechtlichen Regeln des Aufnahmemitgliedstaats

  • rechtsportal.de

    Berufsständische Werbung und Vergütung von Ärzten bei Tätigkeit in anderem Mitgliedstaat; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Berufsgerichts für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Gießen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschränkung der Diensleistungsfreiheit durch Hessisches Berufsrecht für Ärzte kann nach Ansicht des Generalanwalts gerechtfertigt sein

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    EU-Generalanwalt senkt den Daumen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (41)

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-475/11
    {FN:5}- Unter anderem die Urteile vom 16. Dezember 1981, Foglia/Novello (244/80, Slg. 1981, 3045, Randnr. 18), vom 15. Juni 1995, Zabala Erasun u. a. (C-422/93 bis C-424/93, Slg. 1995, I-1567, Randnr. 29), vom 15. Dezember 1995, Bosman (C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 61), vom 12. März 1998, Djabali (C-314/96, Slg. 1998, I-1149, Randnr. 19), vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 39), und vom 5. Februar 2004, Schneider (C-380/01, Slg. 2004, I-1389, Randnr. 22).

    {FN:9}- Siehe u. a. Urteile vom 12. Dezember 1974, Walrave und Koch (36/74, Slg. 1974, 1405, Randnr. 17), vom 14. Juli 1976, Donà (13/76, Slg. 1976, 1333, Randnr. 17), Bosman, oben in Fn. 5 angeführt, Randnr. 82, vom 11. April 2000, Deliège (C-51/96 und C-191/97, Slg. 2000, I-2549, Randnr. 47), vom 6. Juni 2000, Angonese (C-281/98, Slg. 2000, I-4139, Randnr. 31), vom 19. Februar 2002, Wouters u. a. (C-309/99, Slg. 2002, I-1577, Randnr. 120), und vom 11. Dezember 2007, 1nternational Transport Workers' Federation und Finnish Seamen's Union, bezeichnet als "Viking Line" (C-438/05, Slg. 2007, I-10779, Randnr. 33).

  • EuGH, 19.05.2009 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-475/11
    62 und 67), vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, Slg. 2009, I-4171, Randnr. 42), und vom 21. Dezember 2011, Kommission/Österreich (C-28/09, Slg. 2011, I-13525, Randnr. 126).
  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-475/11
    {FN:31}- Vgl. Urteile vom 31. März 1993, Kraus (C-19/92, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32), vom 30. November 1995, Gebhard (C-55/94, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 37), vom 4. Juli 2000, Haim (C-424/97, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 57), und vom 1. Februar 2001, Mac Quen u. a. (C-108/96, Slg. 2001, I-837, Randnr. 26).
  • BVerfG, 24.05.2022 - 1 BvR 2342/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen unterlassenem Vorabentscheidungsersuchen …

    Rn. 14 (2) Zur Vergütungspflicht nach Art. 5 Abs. 2 Buchstabe b der Richtlinie 2001/29/EG existiert bereits umfassende Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 2013, Amazon.com International Sales u.a., C-521/11, EU:C:2013:51, Rn. 31 ff.;… Urteil vom 5. März 2015, Copydan Båndkopi, C-463/12, EU:C:2015:144, Rn. 55).
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