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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 24.04.2007 - C-523/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7813
EuGH, 24.04.2007 - C-523/04 (https://dejure.org/2007,7813)
EuGH, Entscheidung vom 24.04.2007 - C-523/04 (https://dejure.org/2007,7813)
EuGH, Entscheidung vom 24. April 2007 - C-523/04 (https://dejure.org/2007,7813)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss eines bilateralen Luftverkehrsabkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika durch einen Mitgliedstaat - Niederlassungsfreiheit - Abgeleitetes Recht des Luftverkehrsbinnenmarkts - Außenkompetenz der Gemeinschaft

  • Judicialis

    EG Art. 226; ; EG-Vertrag Art. 5; ; EG-Vertrag Art. 52; ; Verordnungen (EWG) Nr. 2409/92; ; Verordnungen (EWG) Nr. 2299/89

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss eines bilateralen Luftverkehrsabkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika durch einen Mitgliedstaat - Niederlassungsfreiheit - Abgeleitetes Recht des Luftverkehrsbinnenmarkts - Außenkompetenz der Gemeinschaft

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Niederlande

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss eines bilateralen Luftverkehrsabkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika durch einen Mitgliedstaat - Niederlassungsfreiheit - Abgeleitetes Recht des Luftverkehrsbinnenmarkts - Außenkompetenz der Gemeinschaft

  • EU-Kommission

    Kommission / Niederlande

    Verkehr , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge

  • Wolters Kluwer

    Aufrechterhaltung des Abkommens zwischen dem Königreich der Niederlande und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Luftverkehr trotz Revision; Verstoß des Königreichs der Niederlande gegen geltendes Gemeinschaftsrecht durch den Eingang völkerrechtlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehr: Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss eines bilateralen Luftverkehrsabkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika durch einen Mitgliedstaat - Niederlassungsfreiheit - Abgeleitetes Recht des Luftverkehrsbinnenmarkts - Außenkompetenz der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Niederlande

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss eines bilateralen Luftverkehrsabkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika durch einen Mitgliedstaat - Niederlassungsfreiheit - Abgeleitetes Recht des Luftverkehrsbinnenmarkts - Außenkompetenz der Gemeinschaft

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich der Niederlande, eingereicht am 23. Dezember 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verletzung der Artikel 5 und 52 des EG-Vertrags (jetzt Artikel 10 und 43 EG) - Verletzung der Verordnungen (EWG) Nr. 2409/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über Flugpreise und Luftfrachtraten (ABl. L 240, S. 15) und Nr. 2299/89 des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 14.07.2005 - C-433/03

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 24.04.2007 - C-523/04
    Rn. 39 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 14. Juli 2005, Kommission/Deutschland, C-433/03, Slg. 2005, I-6985, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Damit hat das Königreich der Niederlande die sich aus Art. 1 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2409/92 ergebende ausschließliche Außenkompetenz der Gemeinschaft verletzt (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Dänemark, Randnrn. 97 bis 100, Kommission/Schweden, Randnrn. 93 bis 96, Kommission/Finnland, Randnrn. 98 bis 101, Kommission/Belgien, Randnrn. 110 bis 113, Kommission/Luxemburg, Randnrn. 103 bis 106, Kommission/Österreich, Randnrn. 112 bis 115, und Kommission/Deutschland, Randnrn.

    Damit hat dieser Mitgliedstaat die sich aus der Verordnung Nr. 2299/89 ergebende ausschließliche Außenkompetenz der Gemeinschaft verletzt (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Dänemark, Randnrn. 102 bis 104, Kommission/Schweden, Randnrn. 98 bis 100, Kommission/Finnland, Randnrn. 103 bis 105, Kommission/Belgien, Randnrn. 115 bis 117, Kommission/Luxemburg, Randnrn. 108 bis 110, Kommission/Österreich, Randnrn. 117 bis 119, und Kommission/Deutschland, Randnrn.

    Rn. 76 Aus alledem ergibt sich, dass das Königreich der Niederlande dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 5 EG-Vertrag sowie den Verordnungen Nr. 2409/92 und Nr. 2299/89 verstoßen hat, dass es völkerrechtliche Verpflichtungen in Bezug auf die Flugpreise der von den Vereinigten Staaten bezeichneten Luftfahrtunternehmen auf Strecken in der Gemeinschaft und in Bezug auf die in den Niederlanden zur Benutzung angebotenen oder benutzten CRS trotz der Revision des Abkommens von 1957 aufrechterhalten hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Dänemark, Randnrn. 110 bis 112, Kommission/Schweden, Randnrn. 106 bis 108, Kommission/Finnland, Randnrn. 111 bis 113, Kommission/Belgien, Randnrn. 124 bis 126, Kommission/Luxemburg, Randnrn. 116 bis 118, Kommission/Österreich, Randnrn. 124 bis 126, und Kommission/Deutschland, Randnrn.

    Rn. 90 Somit verstößt die Eigentums- und Kontrollklausel gegen Art. 52 EG-Vertrag (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Dänemark, Randnrn. 122 bis 124 und 128 bis 133, Kommission/Schweden, Randnrn. 113 bis 115 und 119 bis 124, Kommission/Finnland, Randnrn. 118 bis 120 und 124 bis 129, Kommission/Belgien, Randnrn. 131 bis 133 und 137 bis 142, Kommission/Luxemburg, Randnrn. 122 bis 124 und 128 bis 133, Kommission/Österreich, Randnrn. 130 bis 134 und 138 bis 143, und Kommission/Deutschland, Randnrn.

  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE …

    Auszug aus EuGH, 24.04.2007 - C-523/04
    Rn. 60 In ihrer Erwiderung führt die Kommission das Urteil vom 18. Dezember 1997, 1nter-Environnement Wallonie (C-129/96, Slg. 1997, I-7411, Randnr. 45), analog an, in dem der Gerichtshof festgestellt habe, dass die Mitgliedstaaten während der Frist für die Umsetzung einer Richtlinie keine Vorschriften erlassen dürften, die geeignet seien, die Erreichung des in dieser Richtlinie vorgeschriebenen Zieles ernstlich in Frage zu stellen.
  • EuGH, 05.11.2002 - C-476/98

    Kommission / Deutschland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss …

    Auszug aus EuGH, 24.04.2007 - C-523/04
    Der Gerichtshof entschied über diese Rechtssachen (sogenannte "Open skies"-Rechtssachen) mit den Urteilen vom 5. November 2002, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-466/98, Slg. 2002, I-9427), Kommission/Dänemark (C-467/98, Slg. 2002, I-9519), Kommission/Schweden (C-468/98, Slg. 2002, I-9575), Kommission/Finnland (C-469/98, Slg. 2002, I-9627), Kommission/Belgien (C-471/98, Slg. 2002, I-9681), Kommission/Luxemburg (C-472/98, Slg. 2002, I-9741), Kommission/Österreich (C-475/98, Slg. 2002, I-9797) und Kommission/Deutschland (C-476/98, Slg. 2002, I-9855).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-546/07

    Deutschland hat dadurch gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen, dass es die …

    Rn. 25 Außerdem hängt das Vertragsverletzungsverfahren von der objektiven Feststellung eines Verstoßes eines Mitgliedstaats gegen seine Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht ab, und ein Mitgliedstaat kann sich in einem Fall wie dem vorliegenden nicht auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen, um eine solche Feststellung zu verhindern, da die Zulassung einer solchen Rechtfertigung dem Zweck des Verfahrens nach Art. 226 EG widerspräche (vgl. u. a. Urteil vom 24. April 2007, Kommission/Niederlande, C-523/04, Slg. 2007, I-3267, Randnr. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-715/17

    Kommission/ Polen (Vorübergehender Umsiedlungsmechanismus für internationalen …

    {FN:61} Urteil vom 24. April 2007, Kommission/Niederlande (C-523/04, EU:C:2007:244, Rn. 28).
  • EuGH, 15.10.2026 - C-521/25

    Kommission/ Ungarn

    Rn. 40 À titre liminaire, il convient de relever que, selon une jurisprudence constante, l'existence d'un manquement doit être appréciée en fonction de la situation de l'État membre telle qu'elle se présentait au terme du délai fixé dans l'avis motivé, et les changements intervenus par la suite ne sauraient être pris en compte par la Cour (arrêt du 24 avril 2007, Commission/Pays-Bas, C-523/04, EU:C:2007:244, point 39 et jurisprudence citée).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-213/19

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Lutte contre la fraude à la sous-évaluation) …

    {FN:55} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Dezember 2001, Griechenland/Kommission (…C-373/99, EU:C:2001:662, Rn. 56), vom 24. April 2007, Kommission/Niederlande (C-523/04, EU:C:2007:244, Rn. 28), vom 1. Juni 2016, Ungarn/Kommission (…T-662/14, EU:T:2016:328, Rn. 57), und Beschluss vom 23. März 2011, Estland/Kommission (…C-535/09 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:171, Rn. 72 und 73).

    {FN:62} Vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 24. April 2007, Kommission/Niederlande (C-523/04, EU:C:2007:244, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 6. Oktober 2009, Kommission/Spanien (…C-562/07, EU:C:2009:614, Rn. 18).

  • EuGH, 04.03.2010 - C-297/08

    Der Gerichtshof stellt fest, dass Italien nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die …

    Rn. 87 Zu dem an die Kommission gerichteten Vorwurf, mit dem die Italienische Republik beanstandet, dass diese die vorliegende Klage erst Jahre nach dem Eintritt der Abfallkrise und gerade zu dem Zeitpunkt erhoben habe, zu dem dieser Mitgliedstaat die eine Bewältigung der Krise ermöglichenden Maßnahmen getroffen habe, ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen des Art. 258 AEUV nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs Anwendung finden, ohne dass die Kommission eine bestimmte Frist zu wahren hätte (vgl. u. a. Urteile vom 16. Mai 1991, Kommission/Niederlande, C-96/89, Slg. 1991, I-2461, Randnr. 15, und vom 24. April 2007, Kommission/Niederlande, C-523/04, Slg. 2007, I-3267, Randnr. 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-719/17

    Kommission/ Tschechische Republik (Vorübergehender Umsiedlungsmechanismus für …

    {FN:61} Urteil vom 24. April 2007, Kommission/Niederlande (C-523/04, EU:C:2007:244, Rn. 28).
  • EuGH, 06.10.2009 - C-562/07

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …

    Rn. 18 Was erstens den behaupteten Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, der aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit folgt, und den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass das Vertragsverletzungsverfahren von der objektiven Feststellung eines Verstoßes eines Mitgliedstaats gegen seine Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht abhängt und sich ein Mitgliedstaat in einem Fall wie dem vorliegenden nicht auf die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der loyalen Zusammenarbeit berufen kann, um die objektive Feststellung eines Verstoßes gegen seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu verhindern, denn die Zulassung einer solchen Rechtfertigung widerspräche dem Zweck des Verfahrens nach Art. 226 EG (Urteil vom 24. April 2007, Kommission/Niederlande, C-523/04, Slg. 2007, I-3267, Randnr. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-95/12

    Generalanwalt Wahl schlägt vor, die Klage der Kommission gegen Deutschland auf …

    {FN:56} - Urteil vom 24. April 2007, Kommission/Niederlande (C-523/04, Slg. 2007, I-3267, Randnr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-718/17

    Kommission/ Ungarn (Vorübergehender Umsiedlungsmechanismus für internationalen …

    {FN:61} Urteil vom 24. April 2007, Kommission/Niederlande (C-523/04, EU:C:2007:244, Rn. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2008 - C-45/07

    Kommission / Griechenland - Sicherheit der Seeschifffahrt - Verordnung (EG) Nr. …

    {FN:15} - Vgl. u. a. Urteile vom 14. Juli 2005, Kommission/Deutschland (Randnr. 63), und vom 24. April 2007, Kommission/Niederlande (C-523/04, Slg. 2007, I-3267, Randnr. 74).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2012 - C-254/11

    Shomodi - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Kleiner Grenzverkehr …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-523/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13970
Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-523/04 (https://dejure.org/2006,13970)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.11.2006 - C-523/04 (https://dejure.org/2006,13970)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. November 2006 - C-523/04 (https://dejure.org/2006,13970)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

    'Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss und Anwendung eines bilateralen ''Open-skies''-Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika durch einen Mitgliedstaat - Zulässigkeit - Angemessene Frist - Abgeleitetes Recht des Luftverkehrsbinnenmarkts - ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Niederlande

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss und Anwendung eines bilateralen 'Open-skies'-Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika durch einen Mitgliedstaat - Zulässigkeit - Angemessene Frist - Abgeleitetes Recht des Luftverkehrsbinnenmarkts - ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Niederlande

    Verkehr , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (47)

  • EuGH, 02.02.1988 - 293/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-523/04
    Hierzu zählt insbesondere das Urteil Kommission/Belgien{FN-VERWEIS:41}, in dem die Kommission dem Königreich Belgien vorwarf, gegen die Verpflichtungen aus der Sechsten Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Mehrwertsteuer verstoßen zu haben.

    Unter Hinweis auf das im vorstehenden Absatz zitierte Urteil Kommission/Belgien hat der Gerichtshof bekräftigt, dass "Artikel [226 EG] … Anwendung findet, ohne dass die Kommission eine bestimmte Frist zu wahren hätte"{FN-VERWEIS:45}.

    Das Erfordernis, die Zeitpunkte des Tätigwerdens der Kommission über die grundsätzlichen Aussagen hinaus im konkreten Fall zu rechtfertigen, kommt deutlicher zum Ausdruck in den Urteilen Kommission/Belgien, erwähnt oben in Nummer 66 und Kommission/Niederlande, zitiert oben in Nummer 67.

    {FN:50} - Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 293/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305, Randnr. 14), vom 2. Juli 1996 in der Rechtssache C-473/93 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1996, I-3207, Randnr. 20), vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-328/96 (Kommission/Österreich, Slg. 1999, I-7479, Randnrn.

    {FN:57} - Vgl. Urteile vom 12. Mai 2005 in der Rechtssache C-287/03 (Kommission/Belgien, Slg. 2005, I-3761, Randnr. 14) und vom 8. Dezember 2005 in der Rechtssache C-33/04 (Kommission/Luxemburg, Slg. 2005, I-10629, Randnr. 76).

    Ähnlich Urteil vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-207/97 (Kommission/Belgien, Slg. 1999, I-275, Randnr. 25).

    {FN:72} - Der vorliegende Fall unterscheidet sich von denen, die Gegenstand der Urteile vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-170/98 (Kommission/Belgien, Slg. 1999, I-5493) und vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-62/98 (Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-5171) sind, in denen die Kommission mit ihren Klagen die fehlende Kündigung des Abkommens gerügt hatte und somit den Gerichtshof mit der Frage befasste, ob eine dahin gehende Verpflichtung der beklagten Mitgliedstaaten besteht.

    {FN:77} - Insoweit ist der vorliegende Fall in vielerlei Hinsicht mit dem Fall vergleichbar, den der Gerichtshof im Urteil Kommission/Belgien (Rechtssache C-471/98) untersucht hat.

    {FN:79} - Urteil Kommission/Belgien (Rechtssache C-471/98, Randnr. 50).

    {FN:80} - Vgl. Urteil Kommission/Belgien (Rechtssache C-471/98, Randnrn.

  • EuGH, 05.11.2002 - C-471/98

    Kommission / Belgien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-523/04
    {FN:3} - Rechtssache C-471/98 (Slg. 2002, I-9681).

    {FN:77} - Insoweit ist der vorliegende Fall in vielerlei Hinsicht mit dem Fall vergleichbar, den der Gerichtshof im Urteil Kommission/Belgien (Rechtssache C-471/98) untersucht hat.

    23 bis 27 des Urteils in der Rechtssache C-471/98.

    {FN:79} - Urteil Kommission/Belgien (Rechtssache C-471/98, Randnr. 50).

    {FN:80} - Vgl. Urteil Kommission/Belgien (Rechtssache C-471/98, Randnrn.

  • EuGH, 09.07.1970 - 26/69

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-523/04
    Im Urteil Kommission/Frankreich{FN-VERWEIS:40}, in dem es um eine Klage der Kommission gegen die Französische Republik nach Artikel 141 EAG-Vertrag ging, einer Bestimmung, die mit Artikel 226 EG wortgleich ist, hatte der Gerichtshof über die Einrede der Unzulässigkeit zu entscheiden, die die französische Regierung erhoben hatte und mit der sie der Kommission vorwarf, verspätet gehandelt zu haben, obwohl ihr das zur Last gelegte Verhalten seit langem bekannt gewesen sei.

    So hat z. B. der Gerichtshof in dem oben in Nummer 65 angeführten Urteil Kommission/Frankreich als Antwort auf die Rüge der beklagten französischen Regierung, die der Kommission vorgeworfen hatte, sie habe das Verfahren nach Artikel 141 EAG-Vertrag verspätet eingeleitet, obwohl ihr die angebliche Vertragsverletzung seit 1965 bekannt gewesen sei, zunächst festgestellt, dass die Kommission nach diesem Artikel nicht verpflichtet gewesen sei, innerhalb einer bestimmten Frist tätig zu werden, und sodann aber dennoch ausgeführt, dass die betreffende Vertragsverletzung erst 1968, also später, vollständig bekannt geworden sei und die Kommission bereits 1969 vorbereitende Maßnahmen für die formelle Einleitung des Verfahrens ergriffen habe{FN-VERWEIS:53}.

    {FN:39} - Vgl. z. B. Urteil vom 9. Juli 1970 in der Rechtssache 26/69 (Kommission/Frankreich, Slg. 1970, 565, Randnr. 10).

    34 und 51) und vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache C-1/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-9989, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-650/18

    Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte die Klage Ungarns abweisen, die sich …

    Vgl. auch die Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Kommission/Niederlande (C-523/04, EU:C:2006:717, Nrn. 52 bis 126) zu dem von den Niederlanden erhobenen Vorwurf, dass sich die Kommission erst mit Verzögerung zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen den Mitgliedstaat entschlossen und dadurch die Erfordernisse der loyalen Zusammenarbeit verletzt habe.
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