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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2019

Rechtsprechung
   EuGH, 19.12.2019 - C-532/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,44167
EuGH, 19.12.2019 - C-532/18 (https://dejure.org/2019,44167)
EuGH, Entscheidung vom 19.12.2019 - C-532/18 (https://dejure.org/2019,44167)
EuGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - C-532/18 (https://dejure.org/2019,44167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Niki Luftfahrt

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Übereinkommen von Montreal - Art. 17 Abs. 1 - Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen - Begriff "Unfall" - In der Luft befindliches Luftfahrzeug - Umkippen eines auf dem Abstellbrett eines Sitzes abgestellten ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Niki Luftfahrt

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Übereinkommen von Montreal - Art. 17 Abs. 1 - Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen - Begriff "Unfall" - In der Luft befindliches Luftfahrzeug - Umkippen eines auf dem Abstellbrett eines Sitzes abgestellten ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Niki Luftfahrt

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Übereinkommen von Montreal - Art. 17 Abs. 1 - Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen - Begriff "Unfall" - In der Luft befindliches Luftfahrzeug - Umkippen eines auf dem Abstellbrett eines Sitzes abgestellten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Eine Fluglinie haftet für umgekippten heißen Kaffee

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kaffee-Unfall in der Luft: Airline haftet

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Fluglinie haftet für umgekippten heißen Kaffee der von Fluggastbetreuung serviert wurde - Unfall muss nicht mit einem flugspezifischen Risiko zusammenhängen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Airline haftet für Kaffee-Unfall

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heißer Kaffee in der Luft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eine Fluglinie haftet für umgekippten heißen Kaffee

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Fluglinie haftet für Verbrühungen durch umgekippten heißen Kaffee

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zum Anspruch eines Fluggastes auf Schadensersatz wegen Verbrühungen durch umgekippten heißen Kaffee.

  • datev.de (Kurzinformation)

    Fluglinie haftet für umgekippten heißen Kaffee - Klarstellungen zum Unfallbegriff

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Haftung der Airline für umgekippten Kaffee

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fluggast hat Anspruch auf Schadensersatz wegen Verbrühungen durch umgekippten heißen Kaffee - Unfall muss nicht mit einem flugspezifischen Risiko in Zusammenhang stehen

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 381
  • EuZW 2020, 168
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.05.2010 - C-63/09

    Der Gerichtshof bestätigt, dass die Haftung von Luftfahrtunternehmen beim Verlust …

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-532/18
    Insbesondere ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 dieser Verordnung, dass für die Haftung der Luftfahrtunternehmen der Union für Fluggäste und deren Gepäck alle einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens von Montreal gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Mai 2010, Walz, C-63/09, EU:C:2010:251, Rn. 18).

    Eine solche Regelung impliziert jedoch, wie aus dem fünften Absatz der Präambel dieses Übereinkommens hervorgeht, dass für einen "gerechten Interessenausgleich" gesorgt wird, namentlich zwischen den Interessen der Luftfahrtunternehmen und der Reisenden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Mai 2010, Walz, C-63/09, EU:C:2010:251, Rn. 31 und 33, …sowie vom 22. November 2012, Espada Sánchez u. a., C-410/11, EU:C:2012:747, Rn. 29 und 30).

    Rn. 40 Diese Beschränkungen ermöglichen eine einfache und schnelle Entschädigung der Fluggäste, ohne dass jedoch den Luftfahrtunternehmen eine übermäßige, schwer feststell- und berechenbare Ersatzpflicht aufgebürdet würde, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit gefährden oder sogar zum Erliegen bringen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Mai 2010, Walz, C-63/09, EU:C:2010:251, Rn. 34 bis 36, …sowie vom 22. November 2012, Espada Sánchez u. a., C-410/11, EU:C:2012:747, Rn. 30).

  • EuGH, 22.11.2012 - C-410/11

    Ein Flugreisender kann vom Luftfrachtführer Schadensersatz für den Verlust seiner …

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-532/18
    Eine solche Regelung impliziert jedoch, wie aus dem fünften Absatz der Präambel dieses Übereinkommens hervorgeht, dass für einen "gerechten Interessenausgleich" gesorgt wird, namentlich zwischen den Interessen der Luftfahrtunternehmen und der Reisenden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Mai 2010, Walz, C-63/09, EU:C:2010:251, Rn. 31 und 33, sowie vom 22. November 2012, Espada Sánchez u. a., C-410/11, EU:C:2012:747, Rn. 29 und 30).

    Rn. 40 Diese Beschränkungen ermöglichen eine einfache und schnelle Entschädigung der Fluggäste, ohne dass jedoch den Luftfahrtunternehmen eine übermäßige, schwer feststell- und berechenbare Ersatzpflicht aufgebürdet würde, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit gefährden oder sogar zum Erliegen bringen könnte (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Mai 2010, Walz, C-63/09, EU:C:2010:251, Rn. 34 bis 36, sowie vom 22. November 2012, Espada Sánchez u. a., C-410/11, EU:C:2012:747, Rn. 30).

  • EuGH, 12.04.2018 - C-258/16

    Finnair - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Übereinkommen von …

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-532/18
    Rn. 30 Dieses für die Union seit dem 28. Juni 2004 in Kraft befindliche Übereinkommen ist seit diesem Zeitpunkt integrierender Bestandteil der Unionsrechtsordnung, so dass der Gerichtshof dafür zuständig ist, im Wege der Vorabentscheidung über seine Auslegung zu entscheiden (Urteil vom 12. April 2018, Finnair, C-258/16, EU:C:2018:252, Rn. 19 und 20 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 31 Insoweit stellt Art. 31 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 (…United Nations Treaty Series, Bd. 1155, S. 331), das allgemeines Völkerrecht kodifiziert, an das die Union gebunden ist, klar, dass ein Vertrag nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Licht seines Ziels und Zwecks auszulegen ist (Urteil vom 12. April 2018, Finnair, C-258/16, EU:C:2018:252, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.11.2019 - C-213/18

    Guaitoli u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-532/18
    Rn. 32 Der Gerichtshof hat auch bereits festgestellt, dass die im Übereinkommen von Montreal enthaltenen Begriffe einheitlich und autonom auszulegen sind, so dass er bei der Auslegung dieser Begriffe im Wege der Vorabentscheidung nicht die verschiedenen Bedeutungen zu berücksichtigen hat, die sie möglicherweise in den internen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten der Union haben, sondern die Auslegungsregeln des allgemeinen Völkerrechts, an die die Union gebunden ist (Urteil vom 7. November 2019, Guaitoli u. a., C-213/18, EU:C:2019:927, Rn. 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-128/20

    Nach Auffassung von Generalanwalt Rantos ist der Einbau einer integrierten …

    Im Urteil vom 19. Dezember 2019, Niki Luftfahrt (C-532/18, EU:C:2019:1127, Rn. 35), hat der Gerichtshof im gleichen Sinne entschieden, die gewöhnliche Bedeutung, die dem Begriff "Unfall" zukomme, sei die eines "unvorhergesehenen, unbeabsichtigten, schädigenden Ereignisses".
  • EuGH, 12.05.2021 - C-70/20

    Altenrhein Luftfahrt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - …

    Rn. 20 In diesem Zusammenhang möchte der Oberste Gerichtshof wissen, ob eine harte Landung, die noch im normalen Betriebsbereich des Flugzeugs liegt, als "unvorhergesehenes, unbeabsichtigtes, schädigendes Ereignis" eingestuft werden kann und somit unter den Begriff "Unfall" im Sinne von Art. 17 Abs. 1 des Übereinkommens von Montreal in seiner Auslegung durch den Gerichtshof in seinem Urteil vom 19. Dezember 2019, Niki Luftfahrt (C-532/18, EU:C:2019:1127, Rn. 35), fällt.

    Dass im Urteil vom 19. Dezember 2019, Niki Luftfahrt (C-532/18, EU:C:2019:1127, Rn. 35), der Begriff "unvorhergesehen" anstelle des Begriffs "unvorhersehbar" verwendet werde, scheine darauf hinzudeuten, dass es darauf ankomme, ob das fragliche Ereignis von dem betroffenen Fluggast vorhergesehen worden sei.

    Rn. 24 Altenrhein Luftfahrt hält das Vorabentscheidungsersuchen für unzulässig, da die vom vorlegenden Gericht angeführte nationale Rechtsprechung und die vom Gerichtshof im Urteil vom 19. Dezember 2019, Niki Luftfahrt (C-532/18, EU:C:2019:1127), vorgenommene Definition im Wesentlichen auf dieselbe Auslegung des Begriffs "Unfall" im Sinne von Art. 17 Abs. 1 des Übereinkommens von Montreal hinausliefen.

    Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung ist weiter ein internationaler Vertrag wie das Übereinkommen von Montreal nach allgemeinem Völkerrecht, an das die Union gebunden ist und das durch Art. 31 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 (…United Nations Treaty Series, Bd. 1155, S. 331) kodifiziert wurde, nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Licht seines Ziels und Zwecks auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Dezember 2019, Niki Luftfahrt, C-532/18, EU:C:2019:1127, Rn. 31, …sowie vom 9. Juli 2020, Vueling Airlines, C-86/19, EU:C:2020:538, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 33 In seinem Urteil vom 19. Dezember 2019, Niki Luftfahrt (C-532/18, EU:C:2019:1127, Rn. 35), hat der Gerichtshof klargestellt, dass die gewöhnliche Bedeutung des Begriffs "Unfall" die eines unvorhergesehenen, unbeabsichtigten und schädigenden Ereignisses ist.

    Zwar haben die Vertragsstaaten des Übereinkommens von Montreal nach dem dritten Absatz von dessen Präambel im Bewusstsein "der Bedeutung des Schutzes der Verbraucherinteressen bei der Beförderung im internationalen Luftverkehr und eines angemessenen Schadenersatzes nach dem Grundsatz des vollen Ausgleichs" beschlossen, eine Regelung der verschuldensunabhängigen Haftung von Luftfahrtunternehmen vorzusehen, jedoch impliziert eine solche Regelung, wie aus dem fünften Absatz dieser Präambel hervorgeht, dass für einen "gerechten Interessenausgleich" gesorgt wird, namentlich zwischen den Interessen der Luftfahrtunternehmen und der Fluggäste (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2019, Niki Luftfahrt, C-532/18, EU:C:2019:1127, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.10.2022 - C-111/21

    Laudamotion - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Übereinkommen von …

    Somit sind nicht die verschiedenen Bedeutungen zu berücksichtigen, die dieser Begriff in den internen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten haben kann, sondern die Auslegungsregeln des allgemeinen Völkerrechts, an die die Union gebunden ist (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Dezember 2019, Niki Luftfahrt, C-532/18, EU:C:2019:1127, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 22 Insoweit stellt Art. 31 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 (…United Nations Treaty Series, Bd. 1155, S. 331), der das Völkergewohnheitsrecht wiedergibt und dessen Bestimmungen Bestandteil der Rechtsordnung der Union sind (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2018, Western Sahara Campaign UK, C-266/16, EU:C:2018:118, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung), klar, dass ein Vertrag nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Licht seines Ziels und Zwecks auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2019, Niki Luftfahrt, C-532/18, EU:C:2019:1127, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 30 Allerdings muss die Notwendigkeit eines angemessenen Schadenersatzes, wie aus dem fünften Erwägungsgrund des Übereinkommens von Montreal hervorgeht, mit der Notwendigkeit in Einklang gebracht werden, für einen "gerechten Interessenausgleich" zwischen Luftfahrtunternehmen und Reisenden zu sorgen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Dezember 2019, Niki Luftfahrt, C-532/18, EU:C:2019:1127, Rn. 36, …und vom 12. Mai 2021, Altenrhein Luftfahrt, C-70/20, EU:C:2021:379, Rn. 36).

    Rn. 32 Diese Auslegung ermöglicht es sowohl verletzten Fluggästen, nach dem Grundsatz des vollen Ausgleichs einen angemessenen Schadenersatz zu erlangen, als auch Luftfahrtunternehmen, sich gegen betrügerische Schadenersatzklagen zu schützen, durch die ihnen eine übermäßige, schwer feststell- und berechenbare Ersatzpflicht aufgebürdet würde, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit gefährden oder sogar zum Erliegen bringen könnte (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Dezember 2019, Niki Luftfahrt, C-532/18, EU:C:2019:1127, Rn. 40).

  • EuGH, 02.06.2022 - C-589/20

    Austrian Airlines (Exonération de la responsabilité du transporteur aérien) - …

    Rn. 15 Das Landesgericht Korneuburg (Österreich), bei dem JR gegen dieses Urteil Berufung erhob, hegt Zweifel, ob zum einen der Sturz von JR vom Begriff "Unfall" im Sinne von Art. 17 Abs. 1 des Übereinkommens von Montreal in seiner Auslegung durch den Gerichtshof im Urteil vom 19. Dezember 2019, Niki Luftfahrt (C-532/18, EU:C:2019:1127), erfasst ist.

    Ist Art. 17 Abs. 1 des Übereinkommens von Montreal dahin auszulegen, dass der Begriff "Unfall" im Sinne dieser Bestimmung einen Sachverhalt erfasst, bei dem ein Fluggast beim Ausstieg aus dem Flugzeug auf dem letzten Drittel der mobilen Ausstiegstreppe - ohne feststellbaren Grund - stürzt und sich dabei verletzt, wobei die Verletzung nicht durch einen bei der Fluggastbetreuung eingesetzten Gegenstand im Sinne des Urteils vom 19. Dezember 2019, Niki Luftfahrt (C-532/18, EU:C:2019:1127), verursacht wurde und keine mangelhafte Beschaffenheit der Treppe gegeben war, diese insbesondere auch nicht rutschig war?.

    Rn. 20 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass der Begriff "Unfall" in seiner gewöhnlichen Bedeutung im gegebenen Zusammenhang als ein unvorhergesehenes, unbeabsichtigtes, schädigendes Ereignis zu verstehen ist und dass dieser Begriff nicht verlangt, dass der Schaden auf das Eintreten eines luftfahrtspezifischen Risikos zurückgeht oder dass es einen Zusammenhang zwischen dem "Unfall" und dem Betrieb oder der Bewegung des Luftfahrzeugs gibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2019, Niki Luftfahrt, C-532/18, EU:C:2019:1127, Rn. 34, 35 und 41).

    Rn. 21 Diese Auslegung von Art. 17 Abs. 1 des Übereinkommens von Montreal steht im Einklang mit dessen Zielen, die, wie sich aus den Abs. 3 und 5 der Präambel dieses Übereinkommens ergibt, in der "Bedeutung des Schutzes der Verbraucherinteressen bei der Beförderung im internationalen Luftverkehr und eines angemessenen Schadenersatzes nach dem Grundsatz des vollen Ausgleichs" mittels einer Gefährdungshaftungsregelung für Luftfahrtunternehmen unter Wahrung des "gerechten Interessenausgleichs" zwischen den Interessen der Luftfahrtunternehmen und der Fluggäste bestehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2019, Niki Luftfahrt, C-532/18, EU:C:2019:1127, Rn. 36).

    Rn. 28 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, soll mit der in Art. 20 des Übereinkommens von Montreal vorgesehenen Möglichkeit der Befreiung des Luftfahrtunternehmens von seiner Haftung oder der Beschränkung der ihm obliegenden Ersatzpflicht gegenüber einem Fluggast, dem ein durch einen "Unfall" im Sinne von Art. 17 Abs. 1 dieses Übereinkommens verursachter Schaden entstanden ist, der in Rn. 21 des vorliegenden Urteils erwähnte "gerechte Interessenausgleich" zwischen den Interessen der Luftfahrtunternehmen und der Fluggäste gewahrt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2019, Niki Luftfahrt, C-532/18, EU:C:2019:1127, Rn. 39).

  • EuGH, 06.07.2023 - C-510/21

    Unfälle an Bord eines Flugzeugs: Die nach dem Übereinkommen von Montreal …

    Rn. 14 Das vorlegende Gericht vertritt die Ansicht, dass ein "Unfall" im Sinne von Art. 17 Abs. 1 des Übereinkommens von Montreal in der Auslegung durch das Urteil vom 19. Dezember 2019, Niki Luftfahrt (C-532/18, EU:C:2019:1127), vorliege, wenn an Bord eines Luftfahrzeugs eine Kanne mit heißem Kaffee von einem zur Bedienung der Fluggäste genutzten Servierwagen falle und dadurch ein Reisender Verbrühungen erleide.

    Rn. 22 Ein "Unfall" ist als ein unvorhergesehenes, unbeabsichtigtes, schädigendes Ereignis zu verstehen, wobei nicht verlangt wird, dass der Schaden auf das Eintreten eines luftfahrtspezifischen Risikos zurückgeht oder dass es einen Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Betrieb oder der Bewegung des Luftfahrzeugs gibt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Dezember 2019, Niki Luftfahrt, C-532/18, EU:C:2019:1127, Rn. 35 und 41, …sowie vom 2. Juni 2022, Austrian Airlines [Haftungsbefreiung des Luftfahrtunternehmens], C-589/20, EU:C:2022:424, Rn. 20).

    Rn. 26 Da der Begriff "Unfall" im Sinne von Art. 17 Abs. 1 des Übereinkommens von Montreal auf einen innerlich zusammenhängenden Vorgang ohne räumlich-zeitliche Zäsur beschränkt ist, können die Reisenden einfach und schnell entschädigt werden, ohne dass jedoch den Luftfrachtführern eine übermäßige, schwer feststell- und berechenbare Ersatzpflicht aufgebürdet würde, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit gefährden oder sogar zum Erliegen bringen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2019, Niki Luftfahrt, C-532/18, EU:C:2019:1127, Rn. 40).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-589/20

    Austrian Airlines (Exonération de la responsabilité du transporteur aérien) - …

    {FN:6} Urteil vom 19. Dezember 2019 (C-532/18, EU:C:2019:1127, im Folgenden: Urteil Niki Luftfahrt).

    So können die Begriffe "Unfall" und "Fahrlässigkeit" im Sinne der letztgenannten Bestimmungen im Licht nationaler Entscheidungen zu ersteren ausgelegt werden und umgekehrt (vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Niki Luftfahrt (C-532/18, EU:C:2019:788, Nrn. 26, 27 und 43).

    Denn lediglich die sechs Sprachfassungen, in denen das Übereinkommen ausgearbeitet wurde (nämlich Englisch, Arabisch, Chinesisch, Spanisch, Französisch und Russisch), gelten als "verbindlich" und sollten Berücksichtigung finden (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Niki Luftfahrt, C-532/18, EU:C:2019:788, Nr. 36).

  • EuGH, 09.07.2020 - C-86/19

    Vueling Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Übereinkommen …

    Rn. 26 Es ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2027/97 für die Haftung der Luftfahrtunternehmen der Union für Fluggäste und deren Gepäck alle einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens von Montreal gelten (…Urteile vom 6. Mai 2010, Walz, C-63/09, EU:C:2010:251, Rn. 18, und vom 19. Dezember 2019, Niki Luftfahrt, C-532/18, EU:C:2019:1127, Rn. 29).

    Rn. 27 Nach ständiger Rechtsprechung sind weiter die Bestimmungen eines internationalen Vertrags wie das Übereinkommen von Montreal nach allgemeinem Völkerrecht, an das die Union gebunden ist und das durch Art. 31 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 (…United Nations Treaty Series, Bd. 1155, S. 331) kodifiziert wurde, nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Licht seines Ziels und Zwecks auszulegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Mai 2010, Walz, C-63/09, EU:C:2010:251, Rn. 23…, vom 22. November 2012, Espada Sánchez u. a., C-410/11, EU:C:2012:747, Rn. 20 bis 22, und vom 19. Dezember 2019, Niki Luftfahrt, C-532/18, EU:C:2019:1127, Rn. 31).

  • EuGH, 16.10.2025 - C-218/24

    Iberia Líneas Aéreas de España - Haustiere sind Reisegepäck im Sinne des …

    Rn. 38 Ein in dieser Weise ausgestalteter Haftungshöchstbetrag ermöglicht eine einfache und schnelle Entschädigung der Fluggäste, ohne dass den Luftfahrtunternehmen eine übermäßige, schwer feststell- und berechenbare Ersatzpflicht aufgebürdet würde, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit gefährden oder sogar zum Erliegen bringen könnte (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Mai 2010, Walz, C-63/09, EU:C:2010:251, Rn. 36, und vom 19. Dezember 2019, Niki Luftfahrt, C-532/18, EU:C:2019:1127, Rn. 40).
  • OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 U 62/20

    Höhe des Schadensersatzes wegen Verspätung einer Luftbeförderung Eintrittspflicht …

    Auch soweit die Haftung nach Art. 19 MontrÜbk auf Fälle der Verwirklichung einer luftfahrttypischen Gefahr begrenzt wird (ablehnend gegenüber dieser Einschränkung EuGH, Urteil vom 19.12.2019 - C-532/18, Niki Luftfahrt, juris Rn. 42 f., NJW 2020, 381; offengelassen in BGH, Urteil vom 21.11.2017 - X ZR 30/15, juris Rn. 21, NJW 2018, 861; siehe allgemein hierzu BeckOGK-Förster, Ed. 01.01.2021, Art. 19 MontrÜbk -9-.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2026 - C-876/24

    Gerichtliche Zuständigkeit: Nach Ansicht von Generalanwalt Spielmann kann im Fall …

    {FN:9} Vgl. Urteile vom 30. April 1974, Haegeman (…181/73, EU:C:1974:41, Rn. 5), vom 30. September 1987, Demirel (…12/86, EU:C:1987:400, Rn. 7), und vom 19. Dezember 2019, Niki Luftfahrt (C-532/18, EU:C:2019:1127, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2026 - C-328/25
  • EuGH, 23.09.2021 - C-145/20

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) Nr. 715/2007 …

  • LG Frankfurt/Main, 24.02.2022 - 24 S 155/21
  • EuGH, 23.09.2021 - C-134/20

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) Nr. 715/2007 …

  • LG Rostock, 08.10.2021 - 1 O 111/21

    Reisevertragliche Ansprüche aus Gefährdungshaftung gemäß Art. 17 des Montrealer …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-510/21

    Austrian Airlines (Premiers soins à bord d'un aéronef) - Vorlage zur …

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Niki Luftfahrt

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Übereinkommen von Montreal - Art. 17 Abs. 1 - Haftung der Luftfrachtführer für Reisende - Begriff "Unfall" - Körperverletzung eines Reisenden durch das Verschütten eines heißen Getränks an Bord eines in der Luft befindlichen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Niki Luftfahrt

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Übereinkommen von Montreal - Art. 17 Abs. 1 - Haftung der Luftfrachtführer für Reisende - Begriff "Unfall" - Körperverletzung eines Reisenden durch das Verschütten eines heißen Getränks an Bord eines in der Luft befindlichen ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Haftung von Fluglinie: Airline soll für Unfall mit heißem Kaffee bezahlen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    EuGH entscheidet zur Haftung von Fluggesellschaften für untypische Unfälle an Bord

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 06.05.2010 - C-63/09

    Der Gerichtshof bestätigt, dass die Haftung von Luftfahrtunternehmen beim Verlust …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2019 - C-532/18
    {FN:8} Vgl. u. a. Urteile vom 6. Mai 2010, Walz (C-63/09, EU:C:2010:251, Rn. 18), vom 22. November 2012, Espada Sánchez u. a. (…C-410/11, EU:C:2012:747, Rn. 19), vom 26. Februar 2015, Wucher Helicopter und Euro-Aviation Versicherung (…C-6/14, EU:C:2015:122, Rn. 35), sowie vom 9. September 2015, Prüller-Frey (…C-240/14, EU:C:2015:567, Rn. 25 ff.).

    {FN:13} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Mai 2010, Walz (C-63/09, EU:C:2010:251, Rn. 21 und 22), zum Begriff "Schaden", der Art. 22 Abs. 2 dieses Übereinkommens zugrunde liegt.

    {FN:31} Zur Berücksichtigung der sechs Sprachfassungen, in denen das Übereinkommen von Montreal verfasst wurde (nämlich in englischer, arabischer, chinesischer, spanischer, französischer und russischer Sprache), vgl. Urteile vom 6. Mai 2010, Walz (C-63/09, EU:C:2010:251, Rn. 24), sowie vom 17. Februar 2016, Air Baltic Corporation (…C-429/14, EU:C:2016:88, Rn. 23 und 31 bis 34).

    {FN:61} Vgl. u. a. Urteile vom 6. Mai 2010, Walz (C-63/09, EU:C:2010:251, Rn. 30 ff.), vom 22. November 2012, Espada Sánchez u. a. (…C-410/11, EU:C:2012:747, Rn. 29 und 30), vom 17. Februar 2016, Air Baltic Corporation (…C-429/14, EU:C:2016:88, Rn. 38 und 48), sowie vom 12. April 2018, Finnair (…C-258/16, EU:C:2018:252, Rn. 34 und 43).

  • EuGH, 17.02.2016 - C-429/14

    Air Baltic Corporation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2019 - C-532/18
    {FN:12} Vgl. u. a. Urteile vom 22. November 2012, Espada Sánchez u. a. (…C-410/11, EU:C:2012:747, Rn. 20 bis 22), vom 17. Februar 2016, Air Baltic Corporation (C-429/14, EU:C:2016:88, Rn. 23 und 24), sowie vom 12. April 2018, Finnair (…C-258/16, EU:C:2018:252, Rn. 19 bis 22).

    {FN:31} Zur Berücksichtigung der sechs Sprachfassungen, in denen das Übereinkommen von Montreal verfasst wurde (nämlich in englischer, arabischer, chinesischer, spanischer, französischer und russischer Sprache), vgl. Urteile vom 6. Mai 2010, Walz (…C-63/09, EU:C:2010:251, Rn. 24), sowie vom 17. Februar 2016, Air Baltic Corporation (C-429/14, EU:C:2016:88, Rn. 23 und 31 bis 34).

    {FN:61} Vgl. u. a. Urteile vom 6. Mai 2010, Walz (…C-63/09, EU:C:2010:251, Rn. 30 ff.), vom 22. November 2012, Espada Sánchez u. a. (…C-410/11, EU:C:2012:747, Rn. 29 und 30), vom 17. Februar 2016, Air Baltic Corporation (C-429/14, EU:C:2016:88, Rn. 38 und 48), sowie vom 12. April 2018, Finnair (…C-258/16, EU:C:2018:252, Rn. 34 und 43).

  • EuGH, 22.11.2012 - C-410/11

    Ein Flugreisender kann vom Luftfrachtführer Schadensersatz für den Verlust seiner …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2019 - C-532/18
    {FN:8} Vgl. u. a. Urteile vom 6. Mai 2010, Walz (…C-63/09, EU:C:2010:251, Rn. 18), vom 22. November 2012, Espada Sánchez u. a. (C-410/11, EU:C:2012:747, Rn. 19), vom 26. Februar 2015, Wucher Helicopter und Euro-Aviation Versicherung (…C-6/14, EU:C:2015:122, Rn. 35), sowie vom 9. September 2015, Prüller-Frey (…C-240/14, EU:C:2015:567, Rn. 25 ff.).

    {FN:12} Vgl. u. a. Urteile vom 22. November 2012, Espada Sánchez u. a. (C-410/11, EU:C:2012:747, Rn. 20 bis 22), vom 17. Februar 2016, Air Baltic Corporation (…C-429/14, EU:C:2016:88, Rn. 23 und 24), sowie vom 12. April 2018, Finnair (…C-258/16, EU:C:2018:252, Rn. 19 bis 22).

    {FN:61} Vgl. u. a. Urteile vom 6. Mai 2010, Walz (…C-63/09, EU:C:2010:251, Rn. 30 ff.), vom 22. November 2012, Espada Sánchez u. a. (C-410/11, EU:C:2012:747, Rn. 29 und 30), vom 17. Februar 2016, Air Baltic Corporation (…C-429/14, EU:C:2016:88, Rn. 38 und 48), sowie vom 12. April 2018, Finnair (…C-258/16, EU:C:2018:252, Rn. 34 und 43).

  • EuGH, 12.04.2018 - C-258/16

    Finnair - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Übereinkommen von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2019 - C-532/18
    {FN:12} Vgl. u. a. Urteile vom 22. November 2012, Espada Sánchez u. a. (…C-410/11, EU:C:2012:747, Rn. 20 bis 22), vom 17. Februar 2016, Air Baltic Corporation (…C-429/14, EU:C:2016:88, Rn. 23 und 24), sowie vom 12. April 2018, Finnair (C-258/16, EU:C:2018:252, Rn. 19 bis 22).

    {FN:61} Vgl. u. a. Urteile vom 6. Mai 2010, Walz (…C-63/09, EU:C:2010:251, Rn. 30 ff.), vom 22. November 2012, Espada Sánchez u. a. (…C-410/11, EU:C:2012:747, Rn. 29 und 30), vom 17. Februar 2016, Air Baltic Corporation (…C-429/14, EU:C:2016:88, Rn. 38 und 48), sowie vom 12. April 2018, Finnair (C-258/16, EU:C:2018:252, Rn. 34 und 43).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2019 - C-213/18

    Guaitoli u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2019 - C-532/18
    {FN:9} Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Guaitoli u. a. (C-213/18, EU:C:2019:524, Nr. 29).

    {FN:30} Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Guaitoli u. a. (C-213/18, EU:C:2019:524, Nr. 58).

  • BGH, 21.11.2017 - X ZR 30/15

    Zur Haftung des Luftverkehrsunternehmens für Sturz eines Reisenden auf der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2019 - C-532/18
    {FN:23} Das vorlegende Gericht zitiert Schmid, R., "Artikel 17", in Frankfurter Kommentar zum Luftverkehrsrecht, Luchterhand, Deutschland, 2016, Rn. 16 und 17 (…vgl. auch englischsprachige Fassung, Schmid, R., "Article 17", in Montreal Convention, Kluwer, Niederlande, 2006, Rn. 16 und 17), sowie Ruhwedel, E., Der Luftbeförderungsvertrag, Luchterhand, Köln, 3. Aufl., 1998, Rn. 331. Außerdem führt es ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Deutschland) vom 21. November 2017 (X ZR 30/15, NJW 2018, 861) an, weist jedoch darauf hin, dass dieses nur das Vorliegen eines "Gefahrenzusammenhangs" mit einem für die Luftfahrt typischen Risiko verlange.
  • EuGH, 19.07.2012 - C-470/11

    Garkalns - Art. 49 EG - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2019 - C-532/18
    {FN:14} Gemäß Art. 267 AEUV, der auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, fällt die Würdigung des Sachverhalts in die Zuständigkeit des vorlegenden Gerichts (vgl. u. a. Urteile vom 19. Juli 2012, Garkalns, C-470/11, EU:C:2012:505, Rn. 30, …sowie vom 7. August 2018, Prenninger u. a., C-329/17, EU:C:2018:640, Rn. 27).
  • EuGH, 17.11.2011 - C-454/10

    Jestel - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 202 Abs. 3 zweiter Gedankenstrich - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2019 - C-532/18
    So war es zulässig, anzunehmen, dass es dem vorlegenden Gericht, wenn es mit der Vorlagefrage eine unmittelbare Anwendung von Unionsrecht auf das Ausgangsverfahren anzustreben scheint, in Wirklichkeit um eine Auslegung des Unionsrechts im Hinblick auf die Entscheidung dieser Rechtsstreitigkeit geht (…vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1979, van Wesemael u. a., 110/78 und 111/78, EU:C:1979:8, Rn. 21, vom 17. November 2011, Jestel, C-454/10, EU:C:2011:752, Rn. 21…, vom 8. November 2012, Gülbahce, C-268/11, EU:C:2012:695, Rn. 32, …sowie vom 13. Februar 2014, Crono Service u. a., C-419/12 und C-420/12, EU:C:2014:81, Rn. 28 und 29).
  • EuGH, 07.08.2018 - C-329/17

    Prenninger u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2011/92/EU …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2019 - C-532/18
    {FN:14} Gemäß Art. 267 AEUV, der auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, fällt die Würdigung des Sachverhalts in die Zuständigkeit des vorlegenden Gerichts (…vgl. u. a. Urteile vom 19. Juli 2012, Garkalns, C-470/11, EU:C:2012:505, Rn. 30, sowie vom 7. August 2018, Prenninger u. a., C-329/17, EU:C:2018:640, Rn. 27).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-268/11

    Gülbahce - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2019 - C-532/18
    So war es zulässig, anzunehmen, dass es dem vorlegenden Gericht, wenn es mit der Vorlagefrage eine unmittelbare Anwendung von Unionsrecht auf das Ausgangsverfahren anzustreben scheint, in Wirklichkeit um eine Auslegung des Unionsrechts im Hinblick auf die Entscheidung dieser Rechtsstreitigkeit geht (…vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1979, van Wesemael u. a., 110/78 und 111/78, EU:C:1979:8, Rn. 21…, vom 17. November 2011, Jestel, C-454/10, EU:C:2011:752, Rn. 21, vom 8. November 2012, Gülbahce, C-268/11, EU:C:2012:695, Rn. 32, …sowie vom 13. Februar 2014, Crono Service u. a., C-419/12 und C-420/12, EU:C:2014:81, Rn. 28 und 29).
  • EuGH, 18.01.1979 - 110/78

    Ministère public u.a. / Van Wesemael

  • LG Frankfurt/Main, 16.12.2005 - 1 S 182/01

    Luftbeförderungsvertrag: Schadensersatz für Körperverletzung durch nicht …

  • EuGH, 13.02.2014 - C-419/12

    Crono Service u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV, 101 AEUV und 102 …

  • EuGH, 09.09.2015 - C-240/14

    Prüller-Frey - Vorlage zur Vorabentscheidung - Haftung von Luftfahrtunternehmen …

  • EuGH, 26.02.2015 - C-6/14

    Wucher Helicopter und Euro-Aviation Versicherung - Vorlage zur Vorabentscheidung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-589/20

    Austrian Airlines (Exonération de la responsabilité du transporteur aérien) - …

    So können die Begriffe "Unfall" und "Fahrlässigkeit" im Sinne der letztgenannten Bestimmungen im Licht nationaler Entscheidungen zu ersteren ausgelegt werden und umgekehrt (vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Niki Luftfahrt (C-532/18, EU:C:2019:788, Nrn. 26, 27 und 43).

    Denn lediglich die sechs Sprachfassungen, in denen das Übereinkommen ausgearbeitet wurde (nämlich Englisch, Arabisch, Chinesisch, Spanisch, Französisch und Russisch), gelten als "verbindlich" und sollten Berücksichtigung finden (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Niki Luftfahrt, C-532/18, EU:C:2019:788, Nr. 36).

  • OLG Celle, 09.03.2020 - 11 W 1/20

    Montrealer Übereinkommen / Luftfahrttypische Gefahr / Service-Wagen

    a) Das Landgericht hat bereits nicht bedacht, dass innerhalb der Rechtsprechung und Literatur umstritten ist, ob die Vorschrift des Art. 17 Abs. 1 MÜ überhaupt einen spezifischen inneren Zusammenhang zwischen der Schadensursache und dem Betrieb des Luftfahrzeugs erfordert (…offengelassen von BGH, Urt. v. 21.11.2017 - X ZR 30/15, RRa 2018, 79 Rn. 17 ff.; verneint von OGH Wien, Beschl. v. 26.6.2018 - 2 Ob 79/18h, RRa 2019, 40 sowie Schlussantrag des Generalanwalts v. 26.9.2019 - C-532/18, juris Rn. 62).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-510/21

    Austrian Airlines (Premiers soins à bord d'un aéronef) - Vorlage zur …

    Entsprechendes gilt für Art. 17 des erstgenannten Abkommens und Art. 17 Abs. 1 des letztgenannten Abkommens (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Niki Luftfahrt, C-532/18, EU:C:2019:788, Nrn. 26, 27 und 43).
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