Rechtsprechung
| EuGH, 28.02.2018 - C-523/16, C-536/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Europäischer Gerichtshof
MA.T.I. SUD
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 51 - Berichtigung der Angebote - Richtlinie 2004/17/EG - Erläuterung der Angebote - Nationale Vorschriften, nach denen die Berichtigung der vorzulegenden Unterlagen durch die Bieter von ...
- Europäischer Gerichtshof
MA.T.I. SUD
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 51 - Berichtigung der Angebote - Richtlinie 2004/17/EG - Erläuterung der Angebote - Nationale Vorschriften, nach denen die Berichtigung der vorzulegenden Unterlagen durch die Bieter von ...
- Europäischer Gerichtshof
MA.T.I. SUD
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 51 - Berichtigung der Angebote - Richtlinie 2004/17/EG - Erläuterung der Angebote - Nationale Vorschriften, nach denen die Berichtigung der vorzulegenden Unterlagen durch die Bieter von ...
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ra.de
- ams-rae.de
Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 51 - Berichtigung der Angebote - Richtlinie 2004/17/EG - Erläuterung der Angebote - Nationale Vorschriften, nach denen die Berichtigung der vorzulegenden Unterlagen durch die Bieter von ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Darf die Nachforderung von Erklärungen mit einer Strafzahlung verbunden werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
MA.T.I. SUD
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 51 - Berichtigung der Angebote - Richtlinie 2004/17/EG - Erläuterung der Angebote - Nationale Vorschriften, nach denen die Berichtigung der vorzulegenden Unterlagen durch die Bieter von ...
- heuking.de (Kurzinformation)
Bieter dürfen Angebot nicht nachbessern
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
MA.T.I. SUD
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2017 - C-523/16
- EuGH, 28.02.2018 - C-523/16, C-536/16
Papierfundstellen
- NZBau 2018, 421
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (21)
- EuGH, 11.05.2017 - C-131/16
Archus und Gama - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-523/16
Rn. 39 Jedoch hat der Gerichtshof anerkannt, dass der öffentliche Auftraggeber unabhängig davon, dass in der Richtlinie 2004/17 eine ausdrückliche Bestimmung in diesem Sinne fehlt, einen Bieter auffordern kann, ein Angebot zu erläutern und einen offensichtlichen sachlichen Fehler darin zu berichtigen, vorausgesetzt jedoch, dass eine Reihe von Erfordernissen beachtet wird, und insbesondere, dass eine solche Aufforderung an alle Bieter gerichtet wird, die sich in derselben Situation befinden, dass alle Bieter gleich und fair behandelt werden und dass diese Erläuterung oder diese Berichtigung nicht der Einreichung eines neuen Angebots gleichgestellt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 29 bis39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 50 Zweitens hat der Gerichtshof, obwohl die Richtlinie 2004/17 keine Art. 51 der Richtlinie 2004/18 entsprechende Bestimmung enthält, entschieden, dass keine dieser beiden Richtlinien es verwehrt, dass die Angebote eines Bieters in einzelnen Punkten berichtigt oder ergänzt werden, insbesondere wegen einer offensichtlich gebotenen bloßen Klarstellung oder zur Behebung offensichtlicher sachlicher Fehler, vorausgesetzt jedoch, dass eine Reihe von Erfordernissen beachtet wird (…Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 40, sowie vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 51 So hat der Gerichtshof insbesondere befunden, dass eine Aufforderung zur Erläuterung das Fehlen eines Dokuments oder einer Information, deren Übermittlung durch die Auftragsunterlagen gefordert war, nicht beheben kann, da der öffentliche Auftraggeber die von ihm selbst festgelegten Kriterien strikt einzuhalten hat (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Oktober 2013, Manova, C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 40, sowie vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 33).
Rn. 52 Eine solche Aufforderung darf nämlich nicht darauf hinauslaufen, dass einer der betroffenen Bieter in Wirklichkeit ein neues Angebot einreicht (…vgl. Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 40, sowie vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 31).
- EuGH, 29.03.2012 - C-599/10
Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-523/16
Rn. 50 Zweitens hat der Gerichtshof, obwohl die Richtlinie 2004/17 keine Art. 51 der Richtlinie 2004/18 entsprechende Bestimmung enthält, entschieden, dass keine dieser beiden Richtlinien es verwehrt, dass die Angebote eines Bieters in einzelnen Punkten berichtigt oder ergänzt werden, insbesondere wegen einer offensichtlich gebotenen bloßen Klarstellung oder zur Behebung offensichtlicher sachlicher Fehler, vorausgesetzt jedoch, dass eine Reihe von Erfordernissen beachtet wird (Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 40, …sowie vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 52 Eine solche Aufforderung darf nämlich nicht darauf hinauslaufen, dass einer der betroffenen Bieter in Wirklichkeit ein neues Angebot einreicht (vgl. Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 40, …sowie vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 31).
- EuGH, 14.03.2017 - C-157/15
G4S Secure Solutions - Kopftuchverbot am Arbeitsplatz
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-523/16
Rn. 58 Gleichwohl ist der Gerichtshof, der dem vorlegenden Gericht in sachdienlicher Weise zu antworten hat, dafür zuständig, auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen und mündlichen Erklärungen dem vorlegenden Gericht Hinweise zu geben, die diesem die Entscheidung ermöglichen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. März 1993, Thomas u. a., C-328/91, EU:C:1993:117, Rn. 13, vom 14. März 2017, G4S Secure Solutions, C-157/15, EU:C:2017:203, Rn. 36, …sowie vom 21. September 2017, SMS group, C-441/16, EU:C:2017:712, Rn. 48).
- EuGH, 02.06.2016 - C-410/14
Falk Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-523/16
Rn. 48 Machen sie von der in Art. 51 der Richtlinie 2004/18 vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, haben sie jedoch darauf zu achten, dass die Erreichung der Ziele dieser Richtlinie nicht gefährdet wird und weder die praktische Wirksamkeit ihrer Bestimmungen noch die anderen maßgebenden Bestimmungen und Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung, der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit, beeinträchtigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juni 2016, Falk Pharma, C-410/14, EU:C:2016:399, Rn. 34). - EuGH, 24.01.2008 - C-532/06
Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-523/16
Rn. 41 Auch wenn, wie in Rn. 34 des vorliegenden Urteils festgestellt, das vorlegende Gericht seine Vorlagefragen formal auf die Auslegung von Art. 51 der Richtlinie 2004/18 beschränkt hat, hindert dies den Gerichtshof schließlich nicht daran, dem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung der bei ihm anhängigen Verfahren von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1990, SARPP, C-241/89, EU:C:1990:459, Rn. 8, sowie vom 24. Januar 2008, Lianakis u. a., C-532/06, EU:C:2008:40, Rn. 23). - EuGH, 23.12.2009 - C-376/08
Serrantoni und Consorzio stabile edili - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-523/16
Rn. 53 Drittens ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist und an den die Vergabe von Aufträgen in den Mitgliedstaaten, wie sich aus dem neunten Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/17 und dem zweiten Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/18 ergibt, gebunden ist, die von den Mitgliedstaaten erlassenen Maßnahmen nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 2008, Michaniki, C-213/07, EU:C:2008:731, Rn. 48 und 61…, vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 21 und 23, vom 23. Dezember 2009, Serrantoni und Consorzio stabile edili, C-376/08, EU:C:2009:808, Rn. 33, …sowie vom 22. Oktober 2015, 1mpresa Edilux und SICEF, C-425/14, EU:C:2015:721, Rn. 29). - EuGH, 24.05.2016 - C-396/14
MT Højgaard und Züblin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-523/16
Rn. 46 Wie der Generalanwalt in Nr. 57 seiner Schlussanträge festgestellt hat, steht es daher im Rahmen der Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2004/18, die von den Mitgliedstaaten zu ergreifen sind, grundsätzlich in deren Ermessen, eine solche Möglichkeit zur Berichtigung der Angebote nicht nur in ihrem nationalen Recht vorzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin, C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 35), sondern auch zu reglementieren. - EuGH, 19.05.2009 - C-538/07
Assitur - Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 Abs. 1 - Öffentliche …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-523/16
Rn. 53 Drittens ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist und an den die Vergabe von Aufträgen in den Mitgliedstaaten, wie sich aus dem neunten Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/17 und dem zweiten Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/18 ergibt, gebunden ist, die von den Mitgliedstaaten erlassenen Maßnahmen nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 2008, Michaniki, C-213/07, EU:C:2008:731, Rn. 48 und 61, vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 21 und 23…, vom 23. Dezember 2009, Serrantoni und Consorzio stabile edili, C-376/08, EU:C:2009:808, Rn. 33, …sowie vom 22. Oktober 2015, 1mpresa Edilux und SICEF, C-425/14, EU:C:2015:721, Rn. 29). - EuGH, 10.10.2013 - C-336/12
Manova - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-523/16
Rn. 51 So hat der Gerichtshof insbesondere befunden, dass eine Aufforderung zur Erläuterung das Fehlen eines Dokuments oder einer Information, deren Übermittlung durch die Auftragsunterlagen gefordert war, nicht beheben kann, da der öffentliche Auftraggeber die von ihm selbst festgelegten Kriterien strikt einzuhalten hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Oktober 2013, Manova, C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 40, …sowie vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 33). - EuGH, 16.12.2008 - C-213/07
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-523/16
Rn. 53 Drittens ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist und an den die Vergabe von Aufträgen in den Mitgliedstaaten, wie sich aus dem neunten Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/17 und dem zweiten Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/18 ergibt, gebunden ist, die von den Mitgliedstaaten erlassenen Maßnahmen nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 2008, Michaniki, C-213/07, EU:C:2008:731, Rn. 48 und 61…, vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 21 und 23…, vom 23. Dezember 2009, Serrantoni und Consorzio stabile edili, C-376/08, EU:C:2009:808, Rn. 33, …sowie vom 22. Oktober 2015, 1mpresa Edilux und SICEF, C-425/14, EU:C:2015:721, Rn. 29). - EuGH, 06.11.2014 - C-42/13
Cartiera dell'Adda - Öffentliche Aufträge - Grundsätze der Gleichbehandlung und …
- EuGH, 22.10.2015 - C-425/14
Impresa Edilux und SICEF - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …
- EuGH, 21.09.2017 - C-441/16
SMS group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Achte Richtlinie …
- EuGH, 12.12.1990 - C-241/89
SARPP / Chambre syndicale des raffineurs und conditionneurs de sucre de France
- EuGH, 10.11.2016 - C-199/15
Ciclat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 - Art. …
- EuGH, 30.03.1993 - C-328/91
Secretary of State for Social Security / Thomas u.a.
- EuGH, 10.07.2014 - C-213/13
Impresa Pizzarotti - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Bauaufträge - …
- EuGH, 07.04.2016 - C-324/14
Partner Apelski Dariusz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …
- EuGH, 27.10.2016 - C-292/15
Hörmann Reisen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …
- EuGH, 05.10.2000 - C-337/98
Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung - Öffentliche Aufträge im Bereich …
- EuGH, 11.07.2013 - C-576/10
Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- EuGH, 26.09.2024 - C-403/23
Luxone - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
Rn. 69 Wie aus den Rn. 61 und 62 des Urteils vom 28. Februar 2018, MA.T.I. SUD und Duemme SGR (C-523/16 und C-536/16, EU:C:2018:122), hervorgeht, entspricht die Vorausfestsetzung der zu leistenden vorläufigen Kaution durch den öffentlichen Auftraggeber in der Ausschreibungsbekanntmachung zwar den Anforderungen der Grundsätze der Gleichbehandlung der Bieter, der Transparenz und der Rechtssicherheit, da mit ihr objektiv jede diskriminierende oder willkürliche Behandlung der Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber verhindert werden kann.Rn. 70 Zwar stellt die Einbehaltung der genannten Kaution ein geeignetes Mittel zur Verwirklichung der rechtmäßigen Ziele des betreffenden Mitgliedstaats dar, zum einen den Bietern ihre Verantwortung bei der Vorlage ihrer Angebote bewusst zu machen und zum anderen den öffentlichen Auftraggeber für den finanziellen Aufwand zu entschädigen, den die Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Angebote für ihn bedeutet, jedoch ist auch die Höhe, die sie in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden erreicht, im Hinblick auf den Ablauf des fraglichen Vergabeverfahrens offensichtlich überhöht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2018, MA.T.I. SUD und Duemme SGR, C-523/16 und C-536/16, EU:C:2018:122, Rn. 63 und 64).
- EuGH, 07.09.2021 - C-927/19
Klaipėdos regiono atliekų tvarkymo centras - Vorlage zur …
Eine solche Aufforderung darf außerdem nicht darauf hinauslaufen, dass einer der betroffenen Bieter in Wirklichkeit ein neues Angebot einreicht (…vgl. entsprechend Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 40…, vom 10. Oktober 2013, Manova, C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 36 und 40, sowie vom 28. Februar 2018, MA.T.I. SUD und Duemme SGR, C-523/16 und C-536/16, EU:C:2018:122, Rn. 51 und 52). - BayObLG, 26.05.2023 - Verg 2/23
Ausschluss eines Bieters wegen fehlerhafter Eigenerklärung
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur früheren Rechtslage können Bieter im Rahmen der Erläuterung ihrer Angaben, die insbesondere ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen, "bloße Klarstellungen" vornehmen oder "offensichtliche sachliche Fehler" beheben, aber kein "neues Angebot" vorlegen (zu Art. 51 der RL 2004/18/EG: EuGH, Urt. v. 28. Februar 2018, C-523/16 u. a. Rn. 45, 50 und 52 m. w. N.).
- VK Bund, 24.01.2020 - VK 1-97/19
Beschaffung eines IT Projektverwaltungssystems
Dies verstößt gegen die vergaberechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung der Bewerber und der Transparenz des Vergabeverfahrens und ist daher rechtswidrig (vgl. EuGH, Urteile vom 28. Februar 2018, Rs. C-523/16; und vom 4. Mai 2017, Rs. C-387/14; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 28. März 2018, VII-Verg 42/17; und vom 16. März 2016, VII-Verg 48/15; OLG München, Beschluss vom 15. März 2012, Verg 2/12). - Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-652/22
Generalanwalt Collins: Nur Wirtschaftsteilnehmer mit Sitz in Ländern, die für die …
Vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz (…C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 64) und vom 28. Februar 2018, MA.T.I. SUD und Deumme SGR (C-523/16 und C-536/16, EU:C:2018:122, Rn. 52).{FN:65} Vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 28. Februar 2018, MA.T.I. SUD und Deumme SGR (C-523/16 und C-536/16, EU:C:2018:122, Rn. 49).
- EuGH, 18.06.2026 - C-376/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/6/EG - Art. 3 - Verordnung (EU) …
Rn. 69 Darüber hinaus ist es zwar Aufgabe des vorlegenden Gerichts, sowohl die Erforderlichkeit als auch die Verhältnismäßigkeit der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Offenlegung zu prüfen; der Gerichtshof ist gleichwohl dafür zuständig, dem vorlegenden Gericht Hinweise zu geben, die diesem die Entscheidung ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2018, MA.T.I. SUD und Duemme SGR, C-523/16 und C-536/16, EU:C:2018:122, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 26.09.2018 - C-137/17
Van Gennip u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 2006/123/EG, …
Rn. 93 Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass, auch wenn das vorlegende Gericht seine Frage formal auf die Auslegung von Art. 45 der Richtlinie 2013/29 beschränkt hat, dies den Gerichtshof nicht daran hindert, dem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. entsprechend Urteil vom 28. Februar 2018, MA.T.I. SUD und Duemme SGR, C-523/16 und C-536/16, EU:C:2018:122, Rn. 41 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 20.05.2021 - C-6/20
Riigi Tugiteenuste Keskus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche …
Rn. 43 Da das vorlegende Gericht nicht angegeben hat, zu welchem Zeitpunkt der öffentliche Auftraggeber die Art des Verfahrens auswählte und endgültig entschied, ob die Verpflichtung zu einem vorherigen Aufruf zum Wettbewerb für die Vergabe des betreffenden öffentlichen Auftrags besteht, lässt sich jedoch nicht feststellen, ob die Bestimmungen der Richtlinie 2014/24 deshalb unanwendbar sind, weil die Frist für deren Umsetzung nach diesem Zeitpunkt ablief (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 2016, Hörmann Reisen, C-292/15, EU:C:2016:817, Rn. 31 und 32, sowie vom 28. Februar 2018, MA.T.I. SUD und Duemme SGR, C-523/16 und C-536/16, EU:C:2018:122, Rn. 36), wobei allerdings der Inhalt der Art. 2 und 46 der Richtlinie 2004/18 in die Richtlinie 2014/24 übernommen wurde. - Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-387/19
RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel - Vorabentscheidungsverfahren - …
{FN:15} Urteil vom 28. Februar 2018, MA.T.I. SUD und Duemme SGR (C-523/16 und C-536/16, EU:C:2018:122, Rn. 36). - Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2018 - C-546/16
Montte - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Offenes Verfahren …
{FN:9} In diesem Sinne, in Bezug auf die Richtlinie 2004/18, vgl. Urteil vom 28. Februar 2018, MA.T.I. SUD und Duemme SGR (C-523/16 und C-536/16, EU:C:2018:122, Rn. 48).
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| EuGH, 28.02.2018 - C-536/16 |
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Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
DUEMMESGR
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (21)
- EuGH, 11.05.2017 - C-131/16
Archus und Gama - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-536/16
Jedoch hat der Gerichtshof anerkannt, dass der öffentliche Auftraggeber unabhängig davon, dass in der Richtlinie 2004/17 eine ausdrückliche Bestimmung in diesem Sinne fehlt, einen Bieter auffordern kann, ein Angebot zu erläutern und einen offensichtlichen sachlichen Fehler darin zu berichtigen, vorausgesetzt jedoch, dass eine Reihe von Erfordernissen beachtet wird, und insbesondere, dass eine solche Aufforderung an alle Bieter gerichtet wird, die sich in derselben Situation befinden, dass alle Bieter gleich und fair behandelt werden und dass diese Erläuterung oder diese Berichtigung nicht der Einreichung eines neuen Angebots gleichgestellt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 29 bis39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Zweitens hat der Gerichtshof, obwohl die Richtlinie 2004/17 keine Art. 51 der Richtlinie 2004/18 entsprechende Bestimmung enthält, entschieden, dass keine dieser beiden Richtlinien es verwehrt, dass die Angebote eines Bieters in einzelnen Punkten berichtigt oder ergänzt werden, insbesondere wegen einer offensichtlich gebotenen bloßen Klarstellung oder zur Behebung offensichtlicher sachlicher Fehler, vorausgesetzt jedoch, dass eine Reihe von Erfordernissen beachtet wird (…Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 40, sowie vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
So hat der Gerichtshof insbesondere befunden, dass eine Aufforderung zur Erläuterung das Fehlen eines Dokuments oder einer Information, deren Übermittlung durch die Auftragsunterlagen gefordert war, nicht beheben kann, da der öffentliche Auftraggeber die von ihm selbst festgelegten Kriterien strikt einzuhalten hat (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Oktober 2013, Manova, C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 40, sowie vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 33).
Eine solche Aufforderung darf nämlich nicht darauf hinauslaufen, dass einer der betroffenen Bieter in Wirklichkeit ein neues Angebot einreicht (…vgl. Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 40, sowie vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 31).
- EuGH, 29.03.2012 - C-599/10
Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-536/16
Zweitens hat der Gerichtshof, obwohl die Richtlinie 2004/17 keine Art. 51 der Richtlinie 2004/18 entsprechende Bestimmung enthält, entschieden, dass keine dieser beiden Richtlinien es verwehrt, dass die Angebote eines Bieters in einzelnen Punkten berichtigt oder ergänzt werden, insbesondere wegen einer offensichtlich gebotenen bloßen Klarstellung oder zur Behebung offensichtlicher sachlicher Fehler, vorausgesetzt jedoch, dass eine Reihe von Erfordernissen beachtet wird (Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 40, …sowie vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).Eine solche Aufforderung darf nämlich nicht darauf hinauslaufen, dass einer der betroffenen Bieter in Wirklichkeit ein neues Angebot einreicht (vgl. Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 40, …sowie vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 31).
- EuGH, 14.03.2017 - C-157/15
G4S Secure Solutions - Kopftuchverbot am Arbeitsplatz
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-536/16
Gleichwohl ist der Gerichtshof, der dem vorlegenden Gericht in sachdienlicher Weise zu antworten hat, dafür zuständig, auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen und mündlichen Erklärungen dem vorlegenden Gericht Hinweise zu geben, die diesem die Entscheidung ermöglichen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. März 1993, Thomas u. a., C-328/91, EU:C:1993:117, Rn. 13, vom 14. März 2017, G4S Secure Solutions, C-157/15, EU:C:2017:203, Rn. 36, …sowie vom 21. September 2017, SMS group, C-441/16, EU:C:2017:712, Rn. 48).
- EuGH, 02.06.2016 - C-410/14
Falk Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-536/16
Machen sie von der in Art. 51 der Richtlinie 2004/18 vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, haben sie jedoch darauf zu achten, dass die Erreichung der Ziele dieser Richtlinie nicht gefährdet wird und weder die praktische Wirksamkeit ihrer Bestimmungen noch die anderen maßgebenden Bestimmungen und Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung, der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit, beeinträchtigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juni 2016, Falk Pharma, C-410/14, EU:C:2016:399, Rn. 34). - EuGH, 10.07.2014 - C-213/13
Impresa Pizzarotti - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Bauaufträge - …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-536/16
Unanwendbar sind hingegen die Bestimmungen einer Richtlinie, deren Umsetzungsfrist nach diesem Zeitpunkt abgelaufen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2000, Kommission/Frankreich, C-337/98, EU:C:2000:543, Rn. 36, 37, 41 und 42…, vom 11. Juli 2013, Kommission/Niederlande, C-576/10, EU:C:2013:510, Rn. 52 bis54, vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti, C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 31 bis33…, vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 83, …und vom 27. Oktober 2016, Hörmann Reisen, C-292/15, EU:C:2016:817, Rn. 31 und 32). - EuGH, 24.01.2008 - C-532/06
Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-536/16
Auch wenn, wie in Rn. 34 des vorliegenden Urteils festgestellt, das vorlegende Gericht seine Vorlagefragen formal auf die Auslegung von Art. 51 der Richtlinie 2004/18 beschränkt hat, hindert dies den Gerichtshof schließlich nicht daran, dem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung der bei ihm anhängigen Verfahren von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1990, SARPP, C-241/89, EU:C:1990:459, Rn. 8, sowie vom 24. Januar 2008, Lianakis u. a., C-532/06, EU:C:2008:40, Rn. 23). - EuGH, 07.04.2016 - C-324/14
Partner Apelski Dariusz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-536/16
Unanwendbar sind hingegen die Bestimmungen einer Richtlinie, deren Umsetzungsfrist nach diesem Zeitpunkt abgelaufen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2000, Kommission/Frankreich, C-337/98, EU:C:2000:543, Rn. 36, 37, 41 und 42…, vom 11. Juli 2013, Kommission/Niederlande, C-576/10, EU:C:2013:510, Rn. 52 bis54…, vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti, C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 31 bis33, vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 83, …und vom 27. Oktober 2016, Hörmann Reisen, C-292/15, EU:C:2016:817, Rn. 31 und 32). - EuGH, 23.12.2009 - C-376/08
Serrantoni und Consorzio stabile edili - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-536/16
Drittens ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist und an den die Vergabe von Aufträgen in den Mitgliedstaaten, wie sich aus dem neunten Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/17 und dem zweiten Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/18 ergibt, gebunden ist, die von den Mitgliedstaaten erlassenen Maßnahmen nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 2008, Michaniki, C-213/07, EU:C:2008:731, Rn. 48 und 61…, vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 21 und 23, vom 23. Dezember 2009, Serrantoni und Consorzio stabile edili, C-376/08, EU:C:2009:808, Rn. 33, …sowie vom 22. Oktober 2015, 1mpresa Edilux und SICEF, C-425/14, EU:C:2015:721, Rn. 29). - EuGH, 27.10.2016 - C-292/15
Hörmann Reisen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-536/16
Unanwendbar sind hingegen die Bestimmungen einer Richtlinie, deren Umsetzungsfrist nach diesem Zeitpunkt abgelaufen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2000, Kommission/Frankreich, C-337/98, EU:C:2000:543, Rn. 36, 37, 41 und 42…, vom 11. Juli 2013, Kommission/Niederlande, C-576/10, EU:C:2013:510, Rn. 52 bis54…, vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti, C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 31 bis33…, vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 83, und vom 27. Oktober 2016, Hörmann Reisen, C-292/15, EU:C:2016:817, Rn. 31 und 32). - EuGH, 24.05.2016 - C-396/14
MT Højgaard und Züblin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-536/16
Wie der Generalanwalt in Nr. 57 seiner Schlussanträge festgestellt hat, steht es daher im Rahmen der Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2004/18, die von den Mitgliedstaaten zu ergreifen sind, grundsätzlich in deren Ermessen, eine solche Möglichkeit zur Berichtigung der Angebote nicht nur in ihrem nationalen Recht vorzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin, C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 35), sondern auch zu reglementieren. - EuGH, 19.05.2009 - C-538/07
Assitur - Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 Abs. 1 - Öffentliche …
- EuGH, 10.10.2013 - C-336/12
Manova - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
- EuGH, 16.12.2008 - C-213/07
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE …
- EuGH, 05.10.2000 - C-337/98
Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung - Öffentliche Aufträge im Bereich …
- EuGH, 06.11.2014 - C-42/13
Cartiera dell'Adda - Öffentliche Aufträge - Grundsätze der Gleichbehandlung und …
- EuGH, 11.07.2013 - C-576/10
Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- EuGH, 22.10.2015 - C-425/14
Impresa Edilux und SICEF - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …
- EuGH, 21.09.2017 - C-441/16
SMS group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Achte Richtlinie …
- EuGH, 12.12.1990 - C-241/89
SARPP / Chambre syndicale des raffineurs und conditionneurs de sucre de France
- EuGH, 10.11.2016 - C-199/15
Ciclat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 - Art. …
- EuGH, 30.03.1993 - C-328/91
Secretary of State for Social Security / Thomas u.a.
- EuGH, 26.09.2024 - C-403/23
Luxone - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
Rn. 69 Wie aus den Rn. 61 und 62 des Urteils vom 28. Februar 2018, MA.T.I. SUD und Duemme SGR (C-523/16 und C-536/16, EU:C:2018:122), hervorgeht, entspricht die Vorausfestsetzung der zu leistenden vorläufigen Kaution durch den öffentlichen Auftraggeber in der Ausschreibungsbekanntmachung zwar den Anforderungen der Grundsätze der Gleichbehandlung der Bieter, der Transparenz und der Rechtssicherheit, da mit ihr objektiv jede diskriminierende oder willkürliche Behandlung der Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber verhindert werden kann.Rn. 70 Zwar stellt die Einbehaltung der genannten Kaution ein geeignetes Mittel zur Verwirklichung der rechtmäßigen Ziele des betreffenden Mitgliedstaats dar, zum einen den Bietern ihre Verantwortung bei der Vorlage ihrer Angebote bewusst zu machen und zum anderen den öffentlichen Auftraggeber für den finanziellen Aufwand zu entschädigen, den die Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Angebote für ihn bedeutet, jedoch ist auch die Höhe, die sie in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden erreicht, im Hinblick auf den Ablauf des fraglichen Vergabeverfahrens offensichtlich überhöht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2018, MA.T.I. SUD und Duemme SGR, C-523/16 und C-536/16, EU:C:2018:122, Rn. 63 und 64).
- EuGH, 07.09.2021 - C-927/19
Klaipėdos regiono atliekų tvarkymo centras - Vorlage zur …
Eine solche Aufforderung darf außerdem nicht darauf hinauslaufen, dass einer der betroffenen Bieter in Wirklichkeit ein neues Angebot einreicht (…vgl. entsprechend Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 40…, vom 10. Oktober 2013, Manova, C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 36 und 40, sowie vom 28. Februar 2018, MA.T.I. SUD und Duemme SGR, C-523/16 und C-536/16, EU:C:2018:122, Rn. 51 und 52). - Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-652/22
Generalanwalt Collins: Nur Wirtschaftsteilnehmer mit Sitz in Ländern, die für die …
Vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz (…C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 64) und vom 28. Februar 2018, MA.T.I. SUD und Deumme SGR (C-523/16 und C-536/16, EU:C:2018:122, Rn. 52).{FN:65} Vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 28. Februar 2018, MA.T.I. SUD und Deumme SGR (C-523/16 und C-536/16, EU:C:2018:122, Rn. 49).
- EuGH, 18.06.2026 - C-376/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/6/EG - Art. 3 - Verordnung (EU) …
Rn. 69 Darüber hinaus ist es zwar Aufgabe des vorlegenden Gerichts, sowohl die Erforderlichkeit als auch die Verhältnismäßigkeit der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Offenlegung zu prüfen; der Gerichtshof ist gleichwohl dafür zuständig, dem vorlegenden Gericht Hinweise zu geben, die diesem die Entscheidung ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2018, MA.T.I. SUD und Duemme SGR, C-523/16 und C-536/16, EU:C:2018:122, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2017 - C-523/16, C-536/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
MA.T.I. SUD
Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Auftragsvergabe - Vorlage unvollständiger Unterlagen durch den Bieter - Nationale Vorschriften, nach denen die Möglichkeit zur Vervollständigung der Unterlagen von der Zahlung einer Geldbuße abhängt - Verhältnismäßigkeit
- Europäischer Gerichtshof
MA.T.I. SUD
Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Auftragsvergabe - Vorlage unvollständiger Unterlagen durch den Bieter - Nationale Vorschriften, nach denen die Möglichkeit zur Vervollständigung der Unterlagen von der Zahlung einer Geldbuße abhängt - Verhältnismäßigkeit
- Reguvis VergabePortal - Veris
- rechtsportal.de
Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Auftragsvergabe - Vorlage unvollständiger Unterlagen durch den Bieter - Nationale Vorschriften, nach denen die Möglichkeit zur Vervollständigung der Unterlagen von der Zahlung einer Geldbuße abhängt - Verhältnismäßigkeit
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2017 - C-523/16, C-536/16
- EuGH, 28.02.2018 - C-523/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- EuGH, 10.10.2013 - C-336/12
Manova - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2017 - C-523/16
{FN:12} Sie führt das Urteil vom 10. Oktober 2013, Manova (C-336/12, EU:C:2013:647), an.Unter anderem in den Urteilen vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a. (C-599/10, EU:C:2012:191), vom 10. Oktober 2013, Manova (C-336/12, EU:C:2013:647), und vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz (C-324/14, EU:C:2016:214), ging es auch um die Probleme, die die Anwendung von Art. 51 der Richtlinie 2004/18 aufwirft.
Bei anderer Gelegenheit (Urteil vom 10. Oktober 2013, Manova, C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 39 und 40) hat der Gerichtshof bestätigt, dass der öffentliche Auftraggeber die Vorlage neuer Unterlagen - wie z. B. der veröffentlichten Bilanz - verlangen darf, mit denen "die in einer solchen Bewerbung enthaltenen Angaben in einzelnen Punkten berichtigt oder ergänzt werden, soweit sich eine solche Aufforderung auf Unterlagen oder Angaben … bezieht, bei denen objektiv nachprüfbar ist, dass sie vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorlagen".
{FN:28} Urteil vom 10. Oktober 2013, Manova (C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 40).
- EuGH, 06.11.2014 - C-42/13
Cartiera dell'Adda - Öffentliche Aufträge - Grundsätze der Gleichbehandlung und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2017 - C-523/16
{FN:22} Diese Formulierung wird den Urteilen vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda (C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 46), und vom 10. November 2016, Ciclat (…C-199/15, EU:C:2016:853, Rn. 30), wiederholt.In ähnlicher Weise ist das Urteil vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda, (C-42/13, EU:C:2014:2345), formuliert, wo der Ausschluss des Bieters für rechtmäßig erachtet wurde, weil er in den Verdingungsunterlagen vorgeschrieben war.
Im Hinblick auf die Rechtssache C-536/16 ist das Fehlen der eidesstattlichen Erklärung darüber, nicht vorbestraft zu sein, ähnlich einzuschätzen wie der (als nicht behebbar eingestufte) Mangel, um den es im Urteil vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda (C-42/13, EU:C:2014:2345), ging.
- EuGH, 04.05.2017 - C-387/14
Esaprojekt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2017 - C-523/16
{FN:23} C-387/14, EU:C:2017:338.{FN:27} Meiner Ansicht nach ist Rn. 45 des Urteils vom 4. Mai 2017, Esaprojekt (C-387/14, EU:C:2017:338), so auszulegen, da in diesem Fall die Unterlagen zum Nachweis der Erfahrung fehlten, die nach den Verdingungsunterlagen vorzulegen waren, und dies in einer Weise behoben wurde, die mit dem ursprünglichen Angebot wenig gemein hatte.
- EuGH, 07.04.2016 - C-324/14
Partner Apelski Dariusz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2017 - C-523/16
{FN:15} Urteil vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz (C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 83).Unter anderem in den Urteilen vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a. (C-599/10, EU:C:2012:191), vom 10. Oktober 2013, Manova (C-336/12, EU:C:2013:647), und vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz (C-324/14, EU:C:2016:214), ging es auch um die Probleme, die die Anwendung von Art. 51 der Richtlinie 2004/18 aufwirft.
- EuGH, 10.11.2016 - C-199/15
Ciclat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 - Art. …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2017 - C-523/16
{FN:20} Insbesondere die Grundsätze der "Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit sowie der davon abgeleiteten Grundsätze", auf die im Urteil vom 10. November 2016, Ciclat (C-199/15, EU:C:2016:853, Rn. 25), verwiesen wird.{FN:22} Diese Formulierung wird den Urteilen vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda (…C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 46), und vom 10. November 2016, Ciclat (C-199/15, EU:C:2016:853, Rn. 30), wiederholt.
- EuGH, 29.03.2012 - C-599/10
Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2017 - C-523/16
Unter anderem in den Urteilen vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a. (C-599/10, EU:C:2012:191), vom 10. Oktober 2013, Manova (C-336/12, EU:C:2013:647), und vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz (C-324/14, EU:C:2016:214), ging es auch um die Probleme, die die Anwendung von Art. 51 der Richtlinie 2004/18 aufwirft. - EuGH, 02.06.2016 - C-27/15
Pizzo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2017 - C-523/16
{FN:37} Urteil vom 2. Juni 2016, Pizzo (C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 46). - EuGH, 13.12.2007 - C-337/06
Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2017 - C-523/16
{FN:21} Im Urteil vom 23. Dezember 2009, CoNISMa (…C-305/08, EU:C:2009:807, Rn. 37), hat der Gerichtshof festgestellt, dass "eines der Ziele der Gemeinschaftsvorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens die Öffnung für einen möglichst umfassenden Wettbewerb ist (vgl. in diesem Sinne Urteil [vom 13. Dezember 2007,] Bayerischer Rundfunk u. a., [C-337/06, EU:C:2007:786,] Rn. 39) und dass für das Gemeinschaftsrecht ein Interesse daran besteht, dass die Beteiligung möglichst vieler Bieter an einer Ausschreibung sichergestellt wird (…Urteil vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, [EU:C:2009:317], Rn. 26). - EuGH, 19.05.2009 - C-538/07
Assitur - Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 Abs. 1 - Öffentliche …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2017 - C-523/16
{FN:21} Im Urteil vom 23. Dezember 2009, CoNISMa (…C-305/08, EU:C:2009:807, Rn. 37), hat der Gerichtshof festgestellt, dass "eines der Ziele der Gemeinschaftsvorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens die Öffnung für einen möglichst umfassenden Wettbewerb ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil [vom 13. Dezember 2007,] Bayerischer Rundfunk u. a., [C-337/06, EU:C:2007:786,] Rn. 39) und dass für das Gemeinschaftsrecht ein Interesse daran besteht, dass die Beteiligung möglichst vieler Bieter an einer Ausschreibung sichergestellt wird (Urteil vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, [EU:C:2009:317], Rn. 26). - EuGH, 23.12.2009 - C-305/08
CoNISMa - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriffe …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2017 - C-523/16
{FN:21} Im Urteil vom 23. Dezember 2009, CoNISMa (C-305/08, EU:C:2009:807, Rn. 37), hat der Gerichtshof festgestellt, dass "eines der Ziele der Gemeinschaftsvorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens die Öffnung für einen möglichst umfassenden Wettbewerb ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil [vom 13. Dezember 2007,] Bayerischer Rundfunk u. a., [C-337/06, EU:C:2007:786,] Rn. 39) und dass für das Gemeinschaftsrecht ein Interesse daran besteht, dass die Beteiligung möglichst vieler Bieter an einer Ausschreibung sichergestellt wird (…Urteil vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, [EU:C:2009:317], Rn. 26). - EuGH, 22.10.2015 - C-425/14
Impresa Edilux und SICEF - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2017 - C-9/17
Tirkkonen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - Ausschreibung …
Hierzu verweise ich auf meine Schlussanträge in der Rechtssache MA.T.I. SUD und Duemme SGR (C-523/16 und C-536/16, EU:C:2017:868).
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