Rechtsprechung
| EuGH, 21.02.2013 - C-561/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Gemeinschaftsmarken - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 9 Abs. 1 - Begriff 'Dritter' - Inhaber einer jüngeren Gemeinschaftsmarke
- Europäischer Gerichtshof
Fédération Cynologique Internationale
Gemeinschaftsmarken - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 9 Abs. 1 - Begriff "Dritter" - Inhaber einer jüngeren Gemeinschaftsmarke
- EU-Kommission
Fédération Cynologique Internationale
Gemeinschaftsmarken - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 9 Abs. 1 - Begriff ‚Dritter‘ - Inhaber einer jüngeren Gemeinschaftsmarke“
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fédération Cynologique Internationale/Federación Canina Internacional
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Juzgado de lo Mercantil de Alicante - Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (kodifizierte Fassung) (ABl. L 78, S. 1) - Verletzung oder drohende Verletzung einer ...
Verfahrensgang
- EuGH, 13.01.2012 - C-561/11
- Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2012 - C-561/11
- EuGH, 21.02.2013 - C-561/11
Papierfundstellen
- GRUR 2013, 516
- EuZW 2013, 344
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 16.02.2012 - C-488/10
Celaya Emparanza y Galdos Internacional - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - Art. 19 …
Auszug aus EuGH, 21.02.2013 - C-561/11
Diese Bestimmung erkennt dem Inhaber einer Gemeinschaftsmarke also ein ausschließliches Recht zu, das es ihm gestattet, "Dritten" zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr Zeichen zu benutzen, die seine Marke verletzen könnten (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Februar 2012, Celaya Emparanza y Galdos Internacional, C-488/10, Randnrn.Rn. 39 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen der Verordnung, wie die Europäische Kommission in ihren Erklärungen ausgeführt hat, im Licht des Prioritätsprinzips auszulegen sind, das besagt, dass die ältere Gemeinschaftsmarke Vorrang vor der jüngeren Gemeinschaftsmarke hat (vgl. entsprechend Urteil Celaya Emparanza y Galdos Internacional, Randnr. 39).
Rn. 47 Zum anderen hat der Gerichtshof im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (ABl. 2002, L 3, S. 1) bereits entschieden, dass sich die Verletzungsklagen und die Nichtigkeitsklagen in ihrem Gegenstand und ihren Wirkungen voneinander unterscheiden, so dass die Möglichkeit für den Inhaber eines älteren eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters, eine Verletzungsklage gegen den Inhaber eines später eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters zu erheben, nicht geeignet ist, einen gegen Letzteren gerichteten Antrag auf Nichtigerklärung beim HABM sinnlos werden zu lassen (Urteil Celaya Emparanza y Galdos Internacional, Randnr. 50).
- EuGH, 25.10.2011 - C-509/09
Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können …
Auszug aus EuGH, 21.02.2013 - C-561/11
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteile vom 18. Juli 2007, Lucchini, C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 43, vom 17. Februar 2011, TeliaSonera Sverige, C-52/09, Slg. 2011, I-527, Randnr. 15, sowie vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a., C-509/09 und C-161/10, Slg. 2011, I-10269, Randnr. 32).Rn. 27 Der Gerichtshof kann es nur dann ablehnen, über das Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts zu befinden, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile Lucchini, Randnr. 44, TeliaSonera Sverige, Randnr. 16, sowie eDate Advertising u. a., Randnr. 33).
- EuGH, 17.02.2011 - C-52/09
TeliaSonera Sverige - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 102 AEUV - Missbrauch …
Auszug aus EuGH, 21.02.2013 - C-561/11
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteile vom 18. Juli 2007, Lucchini, C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 43, vom 17. Februar 2011, TeliaSonera Sverige, C-52/09, Slg. 2011, I-527, Randnr. 15, sowie vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a., C-509/09 und C-161/10, Slg. 2011, I-10269, Randnr. 32).Rn. 27 Der Gerichtshof kann es nur dann ablehnen, über das Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts zu befinden, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile Lucchini, Randnr. 44, TeliaSonera Sverige, Randnr. 16, sowie eDate Advertising u. a., Randnr. 33).
- EuGH, 18.07.2007 - C-119/05
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT …
Auszug aus EuGH, 21.02.2013 - C-561/11
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteile vom 18. Juli 2007, Lucchini, C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 43, vom 17. Februar 2011, TeliaSonera Sverige, C-52/09, Slg. 2011, I-527, Randnr. 15, sowie vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a., C-509/09 und C-161/10, Slg. 2011, I-10269, Randnr. 32).Rn. 27 Der Gerichtshof kann es nur dann ablehnen, über das Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts zu befinden, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile Lucchini, Randnr. 44, TeliaSonera Sverige, Randnr. 16, sowie eDate Advertising u. a., Randnr. 33).
- EuGH, 23.03.2010 - C-236/08
Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht
Auszug aus EuGH, 21.02.2013 - C-561/11
Rn. 50 Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang bereits wiederholt entschieden, dass das in Art. 9 Abs. 1 der Verordnung niedergelegte ausschließliche Recht gewährt wurde, um dem Markeninhaber den Schutz seiner spezifischen Interessen als Inhaber der Marke zu ermöglichen, d. h., um sicherzustellen, dass die Marke ihre eigentlichen Funktionen erfüllen kann (vgl. Urteil vom 23. März 2010, Google France und Google, C-236/08 bis C-238/08, Slg. 2010, I-2417, Randnr. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 12.11.2002 - C-206/01
DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN …
Auszug aus EuGH, 21.02.2013 - C-561/11
Rn. 49 Im Übrigen ist auf die Notwendigkeit hinzuweisen, die Hauptfunktion der Marke zu erhalten, die darin besteht, die Herkunft der Ware gegenüber den Verbrauchern zu gewährleisten (Urteil vom 12. November 2002, Arsenal Football Club, C-206/01, Slg. 2002, I-10273, Randnr. 51). - EuGH, 16.06.1981 - 126/80
Salonia / Poidomani e Giglio
Auszug aus EuGH, 21.02.2013 - C-561/11
Wenn Art. 267 Abs. 2 und 3 AEUV die Anrufung des Gerichtshofs für den Fall vorsieht, dass "eine solche Frage einem nationalen Gericht gestellt wird", soll diese Anrufung damit nicht allein auf die Fälle beschränkt werden, in denen auf Initiative der einen oder der anderen Partei eine Frage nach der Auslegung oder Gültigkeit des Unionsrechts gestellt wird, sondern sollen vielmehr auch Fälle erfasst werden, in denen das nationale Gericht selbst eine solche Frage aufwirft und eine Entscheidung darüber "zum Erlass seines Urteils für erforderlich" hält (Urteile vom 16. Juni 1981, Salonia, 126/80, Slg. 1981, 1563, Randnr. 7, und vom 8. März 2012, Huet, C-251/11, Randnr. 23). - EuGH, 08.03.2012 - C-251/11
Huet - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung …
Auszug aus EuGH, 21.02.2013 - C-561/11
Wenn Art. 267 Abs. 2 und 3 AEUV die Anrufung des Gerichtshofs für den Fall vorsieht, dass "eine solche Frage einem nationalen Gericht gestellt wird", soll diese Anrufung damit nicht allein auf die Fälle beschränkt werden, in denen auf Initiative der einen oder der anderen Partei eine Frage nach der Auslegung oder Gültigkeit des Unionsrechts gestellt wird, sondern sollen vielmehr auch Fälle erfasst werden, in denen das nationale Gericht selbst eine solche Frage aufwirft und eine Entscheidung darüber "zum Erlass seines Urteils für erforderlich" hält (Urteile vom 16. Juni 1981, Salonia, 126/80, Slg. 1981, 1563, Randnr. 7, und vom 8. März 2012, Huet, C-251/11, Randnr. 23).
- EuGH, 06.06.2013 - C-536/11
Donau Chemie u.a. - Wettbewerb - Akteneinsicht - Gerichtsverfahren betreffend …
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteil vom 21. Februar 2013, Fédération Cynologique Internationale, C-561/11, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 16 Der Gerichtshof kann es nur dann ablehnen, eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts zu beantworten, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteil Fédération Cynologique Internationale, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 24.03.2026 - C-767/23
Ein in letzter Instanz entscheidendes nationales Gericht muss stets begründen, …
Rn. 30 Soweit die Abs. 2 und 3 von Art. 267 AEUV die Anrufung des Gerichtshofs für den Fall vorsehen, dass eine "Frage in einem schwebenden Verfahren bei einem einzelstaatlichen Gericht gestellt" wird, beschränken sie diese Anrufung nicht allein auf die Fälle, in denen auf Initiative der einen oder der anderen Partei des betreffenden Rechtsstreits eine Frage nach der Auslegung oder der Gültigkeit des Unionsrechts gestellt wird, sondern erfassen ebenso Fälle, in denen das einzelstaatliche Gericht von Amts wegen eine solche Frage aufwirft und eine Entscheidung darüber zum Erlass seines Urteils für erforderlich hält (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juni 1981, Salonia, 126/80, EU:C:1981:136, Rn. 7…, vom 6. Oktober 1982, Cilfit, 283/81, EU:C:1982:335, Rn. 9, sowie vom 21. Februar 2013, Fédération Cynologique Internationale, C-561/11, EU:C:2013:91, Rn. 30). - BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 33/12
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Sparkassen-Rot (abstrakte
Rn. 49 Die Entscheidung der Sache hängt von der Beantwortung der oben im Entscheidungstenor formulierten gemeinschaftsrechtlichen Auslegungsfragen ab (EuGH vom 21.2.2013, C-561/11 (Nr. 26 und 27) - FCI, noch nicht in der Sammlung).
- BGH, 09.11.2017 - I ZR 110/16
form-strip II - Verletzung einer Unionsmarke: Einrede des Inhabers eines älteren …
Rn. 27 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat schon für die Gemeinschaftsmarkenverordnung ausgesprochen, dass die Bestimmungen dieser Verordnung im Licht des Prioritätsprinzips auszulegen sind, dem zufolge die ältere Gemeinschaftsmarke Vorrang vor der jüngeren Gemeinschaftsmarke hat (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - C-561/11, GRUR Int. 2013, 337 Rn. 39 = WRP 2013, 614 - FCI/FCIPPR; zur Verordnung [EG] Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster EuGH…, Urteil vom 16. Februar 2012 - C-488/10, GRUR 2012, 510 Rn. 39 - Celaya Emparanza y Galdos Internacional). - EuGH, 05.02.2026 - C-337/22
Rechtsmittel - Anmeldung der Unionsbildmarke APE TEES - Nicht eingetragene ältere …
Bei einer Kollision zwischen zwei Marken wird vermutet, dass die zuerst eingetragene die Voraussetzungen für den Schutz vor der als zweite eingetragenen Unionsmarke erfüllt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Februar 2013, Fédération Cynologique Internationale, C-561/11, EU:C:2013:91, Rn. 39 und 40 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 116 Unter diesem Blickwinkel dient das Widerspruchsverfahren, das zu den im Rahmen des Verfahrens zur Eintragung von Unionsmarken zur Verfügung stehenden Mechanismen der Vorabkontrolle gehört, einem präventiven Zweck, der darin besteht, die Eintragung von Unionsmarken zu verhindern, die mit anderen im geschäftlichen Verkehr benutzten Marken oder sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechten kollidieren könnten, indem dem Inhaber einer älteren Marke ermöglicht wird, die Eintragung eines Zeichens, das diese Marke verletzen könnte, zu verhindern, unbeschadet der Möglichkeit dieses Inhabers, gemäß der Verordnung Nr. 207/2009 eine Verletzungsklage wegen der Benutzung einer jüngeren Marke zu erheben oder einen Antrag auf Nichtigerklärung dieser jüngeren Marke zu stellen, sobald diese eingetragen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Februar 2013, Fédération Cynologique Internationale, C-561/11, EU:C:2013:91, Rn. 42, 43, 45 und 48 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 124 So ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Möglichkeit für den Inhaber einer älteren Unionsmarke, eine Verletzungsklage gegen den Inhaber einer jüngeren Unionsmarke zu erheben, weder einen Antrag auf Nichtigerklärung beim EUIPO noch die im Rahmen des Verfahrens zur Eintragung von Unionsmarken verfügbaren Mechanismen der Vorabkontrolle, einschließlich der Widerspruchsverfahren, sinnlos werden lassen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Februar 2013, Fédération Cynologique Internationale, C-561/11, EU:C:2013:91, Rn. 48).
Rn. 125 Spiegelbildlich dazu nimmt die Erhebung eines Widerspruchs, der vom EUIPO ohne eine Prüfung in der Sache zurückgewiesen werden kann, einer Verletzungsklage, mit der die Benutzung von mit der älteren Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichen im geschäftlichen Verkehr verboten werden soll, nicht ihren Gegenstand, und zwar auch nicht im Hinblick auf eine jüngere Unionsmarke (vgl. entsprechend Urteil vom 21. Februar 2013, Fédération Cynologique Internationale, C-561/11, EU:C:2013:91, Rn. 45, 46 und 52), und somit erst recht nicht in Bezug auf ein Zeichen, das wie das im vorliegenden Fall in Rede stehende Gegenstand einer noch nicht abschließend beschiedenen Unionsmarkenanmeldung ist.
- EuGH, 10.03.2015 - C-491/14
Rosa dels Vents Assessoria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der …
Der Gerichtshof habe nämlich in seinem Urteil Fédération Cynologique Internationale (C-561/11, EU:C:2013:91) auf eine Vorlagefrage des Juzgado de lo Mercantil n° 1 de Alicante y n° 1 de Marca Comunitaria hin für Recht erkannt, dass Art. 9 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 dahin auszulegen sei, dass sich das ausschließliche Recht des Inhabers einer Gemeinschaftsmarke, Dritten zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr Zeichen zu benutzen, die mit seiner Marke identisch oder ihr ähnlich seien, auf einen Dritten erstrecke, der Inhaber einer jüngeren Gemeinschaftsmarke sei, ohne dass die letztgenannte Marke zuvor für nichtig erklärt werden müsste.Auch wenn der Wortlaut der letztgenannten Vorschrift im Wesentlichen dem der erstgenannten Bestimmung entspreche, ergebe sich hieraus nicht zwangsläufig, dass die vom Gerichtshof im Urteil Fédération Cynologique Internationale (EU:C:2013:91) vorgenommene Auslegung von Art. 9 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 auf Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2008/95 entsprechend anwendbar sei.
Rn. 20 In seinem Urteil Fédération Cynologique Internationale (EU:C:2013:91) hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 9 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 dahin auszulegen ist, dass sich das ausschließliche Recht des Inhabers einer Gemeinschaftsmarke, Dritten zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr Zeichen zu benutzen, die mit seiner Marke identisch oder ihr ähnlich sind, auf einen Dritten erstreckt, der Inhaber einer jüngeren Gemeinschaftsmarke ist, ohne dass die letztgenannte Marke zuvor für nichtig erklärt werden müsste.
Rn. 29 Aus dem in den Rn. 39 und 40 des Urteils Fédération Cynologique Internationale (EU:C:2013:91) genannten Grund sind die Bestimmungen der Richtlinie 2008/95 nämlich im Licht des Prioritätsprinzips auszulegen, das besagt, dass die ältere Marke Vorrang vor der jüngeren Marke hat, denn wie insbesondere aus Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2008/95 hervorgeht, wird bei einer Kollision von Marken vermutet, dass die zuerst eingetragene die Voraussetzungen für den Schutz vor der als zweite eingetragenen erfüllt.
Rn. 30 Überdies gelten auch die in den Rn. 49 bis 51 des Urteils Fédération Cynologique Internationale (EU:C:2013:91) dargelegten Erwägungen sinngemäß für Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2008/95.
- BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 518/13
(Markenbeschwerdeverfahren - "Apple Store (IR-Marke, dreidimensionale Marke)" - …
Ein Vorabentscheidungsersuchen durch ein nationales Gericht ist auch dann zulässig, wenn kein am Ausgangsverfahren Beteiligter unionsrechtliche Probleme aufgeworfen hat (EuGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - C 561/11, Rdnr. 30 - FCI/FCIPPR). - EuGH, 16.11.2022 - C-337/22
EUIPO/ Nowhere - Rechtsmittel - Unionsmarke - Zulassung von Rechtsmitteln - Art. …
Rn. 12 Fünftens werde mit dem vierten Teil des einzigen Rechtsmittelgrundes geltend gemacht, dass das Gericht die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Unterscheidung zwischen Verletzungsklagen und Verwaltungsverfahren betreffend Unionsmarken, wie sie insbesondere in Rn. 47 des Urteils vom 21. Februar 2013, Fédération Cynologique Internationale (C-561/11, EU:C:2013:91), und in den Rn. 61 und 62 des Urteils vom 21. Juli 2016, Apple and Pear Australia und Star Fruits Diffusion/EUIPO (C-226/15 P, EU:C:2016:582) zum Ausdruck komme, nicht beachtet und dabei zu Unrecht angenommen habe, dass die Ablehnung der Eintragung der angegriffenen Unionsmarke den Schutz der älteren Rechte gegen die rechtswidrige Benutzung dieser Marke in dem Zeitraum zwischen dem Tag der Anmeldung dieser Marke und dem Ende des Übergangszeitraums gewährleisten würde.Rn. 30 Insbesondere hinsichtlich des Vorbringens, das Gericht habe die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Unterscheidung zwischen den Verletzungsklagen und den Verwaltungsverfahren betreffend Unionsmarken, wie sie sich aus den Urteilen vom 21. Februar 2013 Fédération Cynologique Internationale (C-561/11, EU:C:2013:91, Rn. 47), und vom 21. Juli 2016, Apple and Pear Australia und Star Fruits Diffusion/EUIPO (…C-226/15 P, EU:C:2016:582, Rn. 61 und 62) ergebe, die ständige Rechtsprechung des Gerichts zu den Auswirkungen des Wegfalls des älteren Rechts im Lauf des Widerspruchs- und des Nichtigkeitsverfahrens vor dem EUIPO, wie sie sich aus den Urteilen vom 13. September 2006, MIP Metro/HABM - Tesco Stores (METRO) (…T-191/04, EU:T:2006:254, Rn. 30 und 34), und vom 2. Juni 2021, Style & Taste/EUIPO - The Polo/Lauren Company (Darstellung eines Polospielers) (…T-169/19, EU:T:2021:318, Rn. 22 bis 32 und die dort angeführte Rechtsprechung) ergebe, sowie das Ziel von Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009, die Hauptfunktion der älteren Marke zu schützen, nicht beachtet, ist festzustellen, dass das EUIPO sowohl die Randnummern des angefochtenen Urteils als auch die Randnummern der Entscheidungen und der Bestimmungen benannt hat, die missachtet worden sein sollen.
- BGH, 09.05.2018 - I ZR 110/16
Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Die Beklagten rügen ohne Erfolg, der Senat habe ihr rechtliches Gehör im Zusammenhang mit dem Absehen von einem Vorabentscheidungsgesuch nach Art. 267 Abs. 3 AEUV sowie dadurch verletzt, dass er sich in den Urteilsgründen nicht mit der von der Beklagten erwähnten Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. Februar 2013 (C-561/11, GRUR 2013, 516 - FCI/FCIPPR) befasst habe. - BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 103/09
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "abstrakte Farbmarke (ROT)" - …
Rn. 46 Die Entscheidung der Sache hängt von der Beantwortung der oben im Entscheidungstenor formulierten gemeinschaftsrechtlichen Auslegungsfragen ab (EuGH vom 21.2.2013, C-561/11 (Nr. 26 und 27) - FCI, noch nicht in der Sammlung). - EuGH, 21.07.2016 - C-226/15
Apple and Pear Australia und Star Fruits Diffusion / EUIPO - Rechtsmittel - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2025 - C-337/22
EUIPO/ Nowhere - Rechtsmittel - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Verordnung …
- EuG, 02.06.2021 - T-169/19
Style & Taste/ EUIPO - The Polo/Lauren Company (Représentation d'un joueur de …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2016 - C-226/15
Apple and Pear Australia und Star Fruits Diffusion / EUIPO - Rechtsmittel - …
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Rechtsprechung
| EuGH, 13.01.2012 - C-561/11 |
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Fédération Cynologique Internationale
Verfahrensgang
- EuGH, 13.01.2012 - C-561/11
- Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2012 - C-561/11
- EuGH, 21.02.2013 - C-561/11
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2012 - C-561/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Fédération Cynologique Internationale
Gemeinschaftsmarke - Verletzung - Begriff "Dritter"
- EU-Kommission
Fédération Cynologique Internationale
Gemeinschaftsmarke - Verletzung - Begriff ‚Dritter‘“
Verfahrensgang
- EuGH, 13.01.2012 - C-561/11
- Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2012 - C-561/11
- EuGH, 21.02.2013 - C-561/11
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (17)
- EuGH, 16.02.2012 - C-488/10
Celaya Emparanza y Galdos Internacional - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - Art. 19 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2012 - C-561/11
{FN:3} - Vgl. Urteil vom 16. Februar 2012, Celaya Emparanza y Galdos Internacional (C-488/10), in dem der Gerichtshof über eine Vorlagefrage des Juzgado de lo Mercantil n. 1 de Alicante zur Auslegung des Begriffs "Dritte" im Sinne von Art. 19 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (…ABl. 2002, L 3, S. 1) entschieden hat.{FN:4} - Vgl. meine Schlussanträge vom 8. November 2011 in der Rechtssache C-488/10 (oben in Fn. 3 angeführt, insbesondere Nrn. 20 bis 23).
- EuGH, 18.06.2009 - C-487/07
DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2012 - C-561/11
{FN:34} - Vgl. entsprechend zu Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (…ABl. 1989, L 40, S. 1, aufgehoben und ersetzt durch die Richtlinie 2008/95/EG, in Fn. 23 angeführt) Urteile vom 18. Juni 2009, L'Oréal u. a. (C-487/07, Slg. 2009, I-5185, Randnr. 58), und vom 19. Juli 2012, Pie Optiek u. a. (C-376/11, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.10.2010 - C-467/08
Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2012 - C-561/11
{FN:47} - Vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 2009, Hadadi (C-168/08, Slg. 2009, I-6871, Randnr. 38), vom 21. Oktober 2010, Padawan (C-467/08, Slg. 2010, I-10055, Randnr. 32), und vom 16. Juni 2011, Omejc (C-536/09, Slg. 2011, I-5367, Randnr. 19).
- EuGH, 15.03.2012 - C-90/11
Strigl und Securvita - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Eintragungshindernisse …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2012 - C-561/11
Aus der reichhaltigen Rechtsprechung in diesem Sinne vgl. zuletzt Urteil vom 15. März 2012, Strigl und Securvita (verbundene Rechtssachen C-90/11 und C-91/11, Randnr. 30). - EuGH, 16.07.2009 - C-168/08
EHEGATTEN, DIE ÜBER EINE GEMEINSAME DOPPELTE STAATSANGEHÖRIGKEIT IN DER UNION …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2012 - C-561/11
{FN:47} - Vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 2009, Hadadi (C-168/08, Slg. 2009, I-6871, Randnr. 38), vom 21. Oktober 2010, Padawan (C-467/08, Slg. 2010, I-10055, Randnr. 32), und vom 16. Juni 2011, Omejc (C-536/09, Slg. 2011, I-5367, Randnr. 19). - EuGH, 16.06.2011 - C-536/09
Omejc - Gemeinsame Agrarpolitik - Gemeinschaftliche Beihilferegelungen - …
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{FN:47} - Vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 2009, Hadadi (C-168/08, Slg. 2009, I-6871, Randnr. 38), vom 21. Oktober 2010, Padawan (C-467/08, Slg. 2010, I-10055, Randnr. 32), und vom 16. Juni 2011, Omejc (C-536/09, Slg. 2011, I-5367, Randnr. 19). - EuGH, 19.07.2012 - C-376/11
Eine Person, der nur erlaubt worden ist, einen Domänennamen ".eu" für den Inhaber …
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{FN:34} - Vgl. entsprechend zu Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (…ABl. 1989, L 40, S. 1, aufgehoben und ersetzt durch die Richtlinie 2008/95/EG, in Fn. 23 angeführt) Urteile vom 18. Juni 2009, L'Oréal u. a. (C-487/07, Slg. 2009, I-5185, Randnr. 58), und vom 19. Juli 2012, Pie Optiek u. a. (C-376/11, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 29.03.2012 - C-599/10
Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer …
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{FN:5} - Zur umfangreichen Rechtsprechung in diesem Sinne vgl. jüngst die Urteile vom 28. Februar 2012, 1nter-Environnement Wallonie und Terre wallonne (C-41/11, Randnr. 35), und vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a. (C-599/10, Randnr. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 14.05.2002 - C-2/00
Protocole de Cartagena sur la prévention des risques biotechnologiques - …
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Wie nämlich von Generalanwalt Jacobs in den Nrn. 33 f. seiner Schlussanträge vom 20. September 2001 in der Rechtssache Hölterhoff (C-2/00, Urteil vom 14. Mai 2002, Slg. 2002, I-4187) ausgeführt, nimmt ein Händler die Eintragung einer Marke nicht in erster Linie deshalb vor, um Dritten ihre Benutzung zu verbieten, sondern um sie selbst zu benutzen. - EuGH, 16.06.1981 - 126/80
Salonia / Poidomani e Giglio
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{FN:6} - Urteile vom 16. Juni 1981, Salonia (126/80, Slg. 1981, 1563, Randnr. 7), und vom 8. März 2012, Huet (C-251/11, Randnr. 23). - EuGH, 28.02.2012 - C-41/11
Inter-Environnement Wallonie und Terre wallonne - Umweltschutz - Richtlinie …
- EuGH, 08.03.2012 - C-251/11
Huet - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-482/09
Budějovický Budvar - Richtlinie 89/104/EWG - Angleichung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2011 - C-190/10
Génesis - Gemeinschaftsmarke - Modalitäten für die Einreichung - Art. 27 der …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-2/00
Hölterhoff
- RG, 20.09.1927 - II 409/26
Warenzeichenrecht. Territorialität. Internationale Registrierung
- RG, 13.11.1906 - II 155/06
Warenzeichen. Schadenersatzanspruch.
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